Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 10.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
10.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 4.1 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- zen.
4.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
4.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 19.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
19.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leis tung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
19.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 6.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
6.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leis- tung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Xxx die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
6.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 15.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
15.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 11.1 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
11.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Ver- schuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
11.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Als Angehörige gelten:
A) Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
B) Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Xxxxx; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das Auswärtige Amt bildet zusammen mit den Auslandsvertretungen den Auswärtigen Dienst. Das Auswärtige Amt veröffentlicht umfangreiche Informa- tionen zu allen Staaten der Welt; Beispiel: Reise- und Sicherheitshinweise; Reisewarnungen. Die Kontaktdaten lauten: Postanschrift: Auswärtiges Amt, 00000 Xxxxxx Telefonzentrale: 030 -18 170 (24-Stunden-Service) Fax: 030 -18 17 34 02 Internetadresse: xxx.xxxxxxxxxxxx-xxx.xx Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen der Staatsgewalt; Beispiele hierfür sind: Beschlagnahme von exotischen Souvenirs durch den Zoll oder Einrei- severweigerung aufgrund fehlender vorgeschriebener Einreisepapiere. Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren gewöhnli- chen Aufenthalt haben. Als Heimaturlaub gilt, wenn Sie Ihren 🡒versicherten Aufenthalt vorübergehend für einen Urlaub im 🡒Hei- matland unterbrechen.
1. Behandlungen und diagnostische Verfahren sind nur versichert, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
A) Sie dienen einem diagnostischen, kurativen und / oder palliativen Zweck.
B) Sie sind schulmedizinisch anerkannt und ange- messen.
C) Die medizinische Diagnose und / oder die ver- schriebene Behandlung müssen mit allgemein akzeptierten medizinischen Verfahren überein- stimmen. Nicht medizinisch notwendig sind insbesonde- re Behandlungen, die Sie gegen ärztlichen Rat vornehmen lassen.
2. Medizinische Leistungen oder Versorgungen müssen medizinisch notwendig und angemessen sein. Dies ist der Fall, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
A) Sie sind erforderlich, um Ihren Zustand, Ihre Erkrankung oder Verletz...
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
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Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
5.1. Nicht versichert sind:
A) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
B) Schäden an motorisierten Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen.
C) Schäden, für die ein Dritter vertraglich ein- zustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis.
5.2. Einschränkungen des Versicherungsschutzes: Versicherungsschutz für Schäden an 🡒Sportgerä- ten während des Zeltens und Campings besteht
7.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leis- tung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Xxx die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzen haben.
7.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
8. Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 4.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
4.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
4.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teil- weise entfallen. Voraussetzung hierfür ist: Wir haben Sie mit einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Folge hingewiesen.
4.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.