Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 10.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
10.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 10.1 Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vor- sätzlich verletzen.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
10.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Oblie- genheit jedoch arglistig verletzen, ist der Versicherer keinesfalls zur Leistung verpflichtet.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 13.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
13.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leis- tung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Xxx die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
13.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 10.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
10.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leis tung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
10.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 15.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
15.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
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Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen. Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet. Als Angehörige gelten:
A) Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
B) Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Xxxxx; Xxxxxx; Onkel; Nich- ten; Xxxxxx; Cousins; Xxxxxxxx; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen. Im Rahmen der Stornokosten- und Reiseabbruch- Versicherung ist der 🡒versicherte Aufenthalt ange- treten, wenn Sie Ihre erste gebuchte Leistung des 🡒versicherten Aufenthaltes in Anspruch nehmen. Als Antritt des 🡒versicherten Aufenthaltes gilt in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung im Einzelnen: • Bei einer Flug-Reise: Der Check-in; beim Online- Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reisetag. • Bei einer Schiffs-Reise: Das Einchecken. • Bei einer Bus-Reise: Das Einsteigen in den Bus. • Bei einer Bahn-Reise: Das Einsteigen in den Zug. • Bei einer Auto-Reise: Die Übernahme eines Mietwa- gens oder eines Wohnmobils. • Bei Anreise mit dem eigenen Pkw: Der Antritt der ersten gebuchten🡒Reiseleistung; Beispiel: Übernah- me der gebuchten Ferienwohnung. Ist eine Transfer-Leistung fester Bestandteil der Gesamtreise? Dann beginnt die Reise mit dem Antritt des Transfers (Einstieg in das Transfer-Verkehrsmittel). Arbeitsverhältnis bezeichnet das durch einen Arbeits- vertrag geregelte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeit- geber. Vom Versicherungsschutz umfasst sind die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Sie müssen zumindest auf eine Dauer von einem Jahr angelegt sein. Als Aufenthaltsort gelten alle Orte ihres versicher- ten Aufenthaltes, an welchen Sie einen Aufenthalt gebucht haben. Aufenthaltsorte sind als politische Ge...
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 4.1 Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
4.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegen- heiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
4.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, kann der Versicherungsschutz vollständig oder teil- weise entfallen. Voraussetzung hierfür ist: Wir haben Sie mit einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Folge hingewiesen.
4.4 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen- heiten?. 6.1 Wir sind nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie eine der vorgenannten Obliegenheiten vorsätzlich verlet- zen.
4.2 Bei grober Fahrlässigkeit können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
4.3 Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Soweit Sie eine Obliegen- heit jedoch arglistig verletzen, sind wir keinesfalls zur Leistung verpflichtet. Wichtiges Dokument! Gehört mit der Reisebestätigung Ihres Veranstalters in Ihr Reisegepäck. Kollektiv-Versicherungsausweis zum Mehrwertpaket Dieses besteht aus: Teil 1/2: Anreise-Schutz, Einbruch-Schutz, FeWo / Hotel-Schlüssel-Schutz Teil 2/2: Leistungsträger-Insolvenz-Versicherung Nr. 029240 / 000000 (Teil 2/2) Informationen zum Versicherer Informationen zum Vertrag