Reisekranken-Versicherung Musterklauseln

Reisekranken-Versicherung. 1. Was ist versichert: 1.1 Sie sind während Ihrer Reise erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstatten wir die Kosten für: A) Heilbehandlungen im 🡒Ausland. B) Kranken- und Gepäckrücktransporte. C) Bestattung im 🡒Ausland oder die Überführung. 1.2 Bei Schwangerschaft leisten wir nach Ziffer 3. 1.3 Haben Sie während Ihrer Reise einen medi- zinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service. 1.4 Die Voraussetzungen für die einzelnen Versi- cherungsfälle finden Sie in den nachfolgenden Ziffern. 2. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im 2.1 Heilbehandlungskosten und Arzneimittel: Versi- chert sind 🡒medizinisch notwendige Heilbehand- lungen, die von Ärzten durchgeführt oder verord- net werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimit- tel müssen schulmedizinisch anerkannt sein. 2.2 Alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel sind versichert, wenn A) sich diese in der Praxis als ebenso Erfolg ver- sprechend bewährt haben. B) keine schulmedizinischen Methoden oder Arz- neimittel zur Verfügung stehen. Sie müssen von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen durchgeführt oder verordnet werden. 2.3 Wir erstatten die Kosten für: A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus. B) Ambulante Heilbehandlungen.
Reisekranken-Versicherung. Zusätzlich einzureichen sind: Angabe der Diagnose Rechnungen oder Zweitschriften mit Erstattungs- nachweis eines anderen Leistungsträgers Behandlungsbericht Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenver- sicherung der erkrankten / versicherten Person Zusätzlich allgemein einzureichen sind: Kaufquittungen der beschädigten oder abhanden- gekommenen Sachen Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaf- fung der Ausweispapiere Bei mitgeführtem Reisegepäck: Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung Ausführliche Schilderung des Schadenshergangs Bei aufgegebenem Reisegepäck: Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens Belege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitung Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförder- ungsunternehmens Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförde- rungsunternehmens +00 00 0000 -1799. Mehr Informationen und unsere Online-Schadensmeldung finden Sie im Internet unter xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx Deutschland / Europa / Welt sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 16 Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 15 Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 20 Versicherungssumme: unbegrenzt sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 9 Versicherungssummen: pro Einzelperson: € 2.000,– pro Familie / Paar / Objekt(e) € 4.000,– zusätzlich im RundumSorglos-Schutz Schiff Plus enthalten: sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 8 Deutschland / Europa / Welt Welt sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 16 Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis bzw. bei Absicherung des Reiseleiter- Xxxxxxx dem versicherten Gesamtreisepreis der Reisegruppe sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 15 Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis bzw. bei Absicherung des Reiseleiter- Risikos dem versicherten Gesamtreisepreis der Reisegruppe zusätzlich in der Reiserücktritts-Versicherung (inkl. Rei- seabbruch-Versicherung) Schiff Plus enthalten: sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 8 Welt sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 15 Versicherungssumme entspricht dem versicherten Reisepreis Welt sofern vereinbart: Selbstbeteiligung gemäß Ziff. 9 Versicherungssummen: pro Einzelperson: GBM100 + GBX100 € 1.000,– pro Familie / Pa...
Reisekranken-Versicherung. Wir erstatten Ihnen die Kosten u. a. für im Ausland medizinisch notwendige Heilbehandlungen oder den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrück- transport. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unsere Notrufzentrale steht Ihnen bei medizinischen Notfällen im 24-Stunden-Service zur Seite. Wir geben z. B. eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,– gegenüber dem Krankenhaus ab oder orga- nisieren die Rückholung von Kindern. Die Selbstbeteiligung beträgt bei Tarifen mit Selbstbe- teiligung € 100,– je versicherten Fall bei Heilbehand- lungskosten.
Reisekranken-Versicherung. 1 Gegenstand der Versicherung
Reisekranken-Versicherung. Zusätzlich einzureichen sind: Angabe der Diagnose Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit Erstat­ tungsnachweis eines anderen Leistungsträgers Behandlungsbericht Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenversiche­ rung der erkrankten / versicherten Person Zusätzlich allgemein einzureichen sind: Kaufquittungen der beschädigten oder abhandenge­ kommenen Sachen im Original Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Reparatur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaf­ fung der Ausweispapiere Bei mitgeführtem Reisegepäck: Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung Ausführliche Schilderung des Schadenshergangs Bei aufgegebenem Reisegepäck: Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens Originalbelege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüber­ schreitung Bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs­ unternehmens Das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförde­ rungsunternehmens Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Reisekranken-Versicherung. Zusätzlich einzureichen sind: Angabe der Diagnose Rechnungsoriginale oder Zweitschriften mit Erstattungs- stempel eines anderen Leistungsträgers Behandlungsbericht Anschrift und Mitgliedsnummer der Krankenkasse der erkrankten / versicherten Person Reisegepäck: Zusätzlich allgemein einzureichen sind: Kaufquittungen der beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen im Original Kostenvoranschlag / Rechnung der Reparatur; falls Repara- tur nicht möglich, Bescheinigung über den Zeitwert Quittung amtlicher Gebühren für die Wiederbeschaffung der Ausweispapiere Bei mitgeführtem Reisegepäck: Polizeiprotokoll bei strafbarer Handlung ausführliche Schilderung des Schadenshergangs Bei aufgegebenem Reisegepäck: Schadensprotokoll des Beförderungsunternehmens Originalbelege über Ersatzkäufe bei Lieferfristüber- schreitung bei Verlust endgültige Bestätigung des Beförderungs- unternehmens das Ticket mit den Gepäckaufklebern des Beförderungs- unternehmens Fragen zur Schadensabwicklung beantworten wir gerne Mo. – Fr. von 7 bis 21 Uhr, Sa. von 9 bis 16 Uhr unter +49 (0) 89 4166 -1799. Ergänzende Informationen finden Sie im Internet unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxx
Reisekranken-Versicherung. Versichert sind akute Erkrankung oder Unfall während der Reise im Ausland. Wir ersetzen die Kosten für ambulante Behandlung und für stationäre Behandlung bis 1.000.000,- im Ausland. Wir organisieren bei medizinischer Notwendigkeit den Heimtransport und übernehmen die anfallenden Kosten.

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  • Klagen gegen Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Mehrfachversicherung 22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. 22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.

  • Kein Versicherungsschutz Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf hingewiesen wurden.

  • Klagen gegen den Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Beitrag und Versicherungsteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.

  • Überversicherung Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Nicht versicherte Risiken Nicht versichert sind Ansprüche aus nachfolgend aufgeführten Tätig- keiten und Leistungen: - Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege; - IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung; - Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, - pflege; - Bereithalten fremder Inhalte, z. B. Access-, Host-, Full-Service- Providing; - Betrieb von Rechenzentren und Datenbanken; - Betrieb von Telekommunikationsnetzen; - Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschaden Haftpflichtversicherung besteht.

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Was gilt als Versicherungsfall? Als Versicherungsfall gilt eine bereits eingetretene oder bevorstehende Änderung in den rechtlichen Verhältnissen des Versicherungsnehmers, die eine Beratung notwendig macht.