Common use of Was sind die Hauptrisiken im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren? Clause in Contracts

Was sind die Hauptrisiken im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren?. Der zahlbare Betrag im Zusammenhang mit einer Serie von ETC-Wertpapieren ist an die Wertentwicklung des dieser Serie zugrunde liegenden Metalls gebunden. Die Preise von Edelmetallen sind in der Regel volatiler als Preise in anderen Anlageklassen. Falls der Wert dieses zugrunde liegenden Metalls sinkt, verringern sich dadurch auch die in Bezug auf die ETC-Wertpapiere zahlbaren Beträge. • Der Wert je ETC-Wertpapier, der Sekundärmarktpreis und der Tilgungsbetrag von ETC-Wertpapieren werden hauptsächlich durch die Wertentwicklung und den Stand des maßgeblichen Metalls, Zinsentwicklungen, Markterwartungen, die Bonität der Metallstelle und des Programmkontrahenten, die Bonität der Depotbank des Sicherungskontos, der Depotbank des Zeichnungskontos und etwaiger Unterdepotbanken sowie die Liquidität der ETC-Wertpapiere beeinflusst. • In Bezug auf eine Serie von ETC-Wertpapieren haben die Wertpapierinhaber und andere Transaktionsparteien lediglich ein Rückgriffsrecht auf das besicherte Vermögen in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC- Wertpapieren und nicht auf andere Vermögenswerte der Emittentin. Falls nach der vollständigen Realisierung des besicherten Vermögens in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren unbefriedigte Ansprüche verbleiben, erlöschen diese und die Emittentin schuldet diesbezüglich keine weiteren Beträge. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier unterliegt dem Abzug der Produktgebühr. • Der Mindesttilgungsbetrag gilt als Mindestrückzahlungsbetrag bei vorzeitiger oder endgültiger Tilgung der ETC- Wertpapiere einer Serie. Falls der Metallanspruch je ETC-Wertpapier einer solchen Serie jedoch nicht ausreicht, um den für jedes ETC-Wertpapier an alle Wertpapierinhaber bei einer solchen vorzeitigen oder endgültigen Tilgung zu zahlenden Mindesttilgungsbetrag zu finanzieren, erhalten die Wertpapierinhaber ggf. keine vollständige Zahlung des Mindesttilgungsbetrags und erhalten unter Umständen wesentlich weniger. • Die Emittentin und die Wertpapierinhaber sind in Bezug auf die Metallstelle, den Programmkontrahenten, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, etwaige Unterdepotbanken und die autorisierten Teilnehmer einem Bonitätsrisiko ausgesetzt. • Störungen einer Preisquelle oder einer maßgeblichen Vereinigung können den Wert je ETC-Wertpapier der ETC- Wertpapiere beeinflussen. • Bestimmte Ereignisse können zu einer vorzeitigen Tilgung der ETC-Wertpapiere führen. • ETC-Wertpapiere haben unter Umständen eine lange Laufzeit, und ein Anleger kann den Wert eines ETC- Wertpapiers vor seinem planmäßigen Fälligkeitstermin nur realisieren, indem er das Wertpapier an einen Autorisierten Anbieter oder andere Anleger auf dem Sekundärmarkt veräußert. Zwar kann jeder autorisierte Teilnehmer als Market Maker für die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren agieren, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet und kann seine Market Making-Aktivitäten jederzeit einstellen. Zudem ist ein Markt für ETC- Wertpapiere unter Umständen nicht liquide und der (etwaige) Sekundärmarktpreis für ETC-Wertpapiere kann deutlich unter dem von dem Anleger gezahlten Preis liegen.

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Was sind die Hauptrisiken im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren?. Der zahlbare Betrag im Zusammenhang mit einer Serie von ETC-Wertpapieren ist an die Wertentwicklung des dieser Serie zugrunde liegenden Metalls gebunden. Die Preise von Edelmetallen sind in der Regel volatiler als Preise in anderen Anlageklassen. Falls der Wert dieses zugrunde liegenden Metalls sinkt, verringern sich dadurch auch die in Bezug auf die ETC-Wertpapiere zahlbaren Beträge. • Der Wert je ETC-Wertpapier, der Sekundärmarktpreis und der Tilgungsbetrag von ETC-Wertpapieren werden hauptsächlich durch die Wertentwicklung und den Stand des maßgeblichen Metalls, Zinsentwicklungen, Markterwartungen, die Wertentwicklung und den Preis von Devisenterminkontrakten (bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren), die Bonität der Metallstelle und des Programmkontrahenten, die Bonität der Depotbank des Sicherungskontos, der Depotbank des Zeichnungskontos und etwaiger Unterdepotbanken sowie die Liquidität der ETC-Wertpapiere beeinflusst. • Bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren kann die Währungsabsicherung die Wechselkursrisiken von Wertschwankungen nicht vollständig beseitigen. Abhängig von der Entwicklung der Wechselkurse kann diese Währungsabsicherung den Wert je ETC-Wertpapier auch negativ beeinflussen. • In Bezug auf eine Serie von ETC-Wertpapieren haben die Wertpapierinhaber und andere Transaktionsparteien lediglich ein Rückgriffsrecht auf das besicherte Vermögen in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC- Wertpapieren und nicht auf andere Vermögenswerte der Emittentin. Falls nach der vollständigen Realisierung des besicherten Vermögens in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren unbefriedigte Ansprüche verbleiben, erlöschen diese und die Emittentin schuldet diesbezüglich keine weiteren Beträge. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier unterliegt dem Abzug der ProduktgebührProduktgebühr und etwaigen von der Emittentin im Zusammenhang mit der Währungsabsicherungskomponente erzielten Gewinnen oder Verlusten. • Der Mindesttilgungsbetrag gilt als Mindestrückzahlungsbetrag bei vorzeitiger oder endgültiger Tilgung der ETC- Wertpapiere einer Serie. Falls der Metallanspruch je ETC-Wertpapier einer solchen Serie jedoch nicht ausreicht, um den für jedes ETC-Wertpapier an alle Wertpapierinhaber bei einer solchen vorzeitigen oder endgültigen Tilgung zu zahlenden Mindesttilgungsbetrag zu finanzieren, erhalten die Wertpapierinhaber ggf. keine vollständige Zahlung des Mindesttilgungsbetrags und erhalten unter Umständen wesentlich weniger. • Die Emittentin und die Wertpapierinhaber sind in Bezug auf die Metallstelle, den Programmkontrahenten, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, etwaige Unterdepotbanken und die autorisierten Teilnehmer einem Bonitätsrisiko ausgesetzt. • Störungen einer Preisquelle oder einer maßgeblichen Vereinigung können den Wert je ETC-Wertpapier der ETC- Wertpapiere und bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren den Metallanspruch je ETC-Wertpapier beeinflussen. • Bestimmte Ereignisse können zu einer vorzeitigen Tilgung der ETC-Wertpapiere führen. ETC-Wertpapiere haben unter Umständen eine lange Laufzeit, und ein Anleger kann den Wert eines ETC- Wertpapiers vor seinem planmäßigen Fälligkeitstermin nur realisieren, indem er das Wertpapier an einen Autorisierten Anbieter oder andere Anleger auf dem Sekundärmarkt veräußert. Zwar kann jeder autorisierte Teilnehmer als Market Maker für die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren agieren, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet und kann seine Market Making-Aktivitäten jederzeit einstellen. Zudem ist ein Markt für ETC- Wertpapiere unter Umständen nicht liquide und der (etwaige) Sekundärmarktpreis für ETC-Wertpapiere kann deutlich unter dem von dem Anleger gezahlten Preis liegen.

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Was sind die Hauptrisiken im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren?. Der zahlbare Betrag im Zusammenhang mit einer Serie von ETC-Wertpapieren ist an die Wertentwicklung des dieser Serie zugrunde liegenden Metalls gebunden. Die Preise von Edelmetallen sind in der Regel volatiler als Preise in anderen Anlageklassen. Falls der Wert dieses zugrunde liegenden Metalls sinkt, verringern sich dadurch auch die in Bezug auf die ETC-Wertpapiere zahlbaren Beträge. • Der Wert je ETC-Wertpapier, der Sekundärmarktpreis und der Tilgungsbetrag von ETC-Wertpapieren werden hauptsächlich durch die Wertentwicklung und den Stand des maßgeblichen Metalls, Zinsentwicklungen, Markterwartungen, die Wertentwicklung und den Preis von Devisenterminkontrakten (bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren), die Bonität der Metallstelle und des Programmkontrahenten, die Bonität der Depotbank des Sicherungskontos, der Depotbank des Zeichnungskontos und etwaiger Unterdepotbanken sowie die Liquidität der ETC-Wertpapiere beeinflusst. • Bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren kann die Währungsabsicherung die Wechselkursrisiken von Wertschwankungen nicht vollständig beseitigen. Abhängig von der Entwicklung der Wechselkurse kann diese Währungsabsicherung den Wert je ETC-Wertpapier auch negativ beeinflussen. • In Bezug auf eine Serie von ETC-Wertpapieren haben die Wertpapierinhaber und andere Transaktionsparteien lediglich ein Rückgriffsrecht auf das besicherte Vermögen in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC- Wertpapieren und nicht auf andere Vermögenswerte der Emittentin. Falls nach der vollständigen Realisierung des besicherten Vermögens in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren unbefriedigte Ansprüche verbleiben, erlöschen diese und die Emittentin schuldet diesbezüglich keine weiteren Beträge. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier unterliegt dem Abzug der ProduktgebührProduktgebühr und etwaigen von der Emittentin im Zusammenhang mit der Währungsabsicherungskomponente erzielten Gewinnen oder Verlusten. • Der Mindesttilgungsbetrag gilt als Mindestrückzahlungsbetrag bei vorzeitiger oder endgültiger Tilgung der ETC- Wertpapiere einer Serie. Falls der Metallanspruch je ETC-Wertpapier einer solchen Serie jedoch nicht ausreicht, um den für jedes ETC-Wertpapier an alle Wertpapierinhaber bei einer solchen vorzeitigen oder endgültigen Tilgung zu zahlenden Mindesttilgungsbetrag zu finanzieren, erhalten die Wertpapierinhaber ggf. keine vollständige Zahlung des Mindesttilgungsbetrags und erhalten unter Umständen wesentlich weniger. • Die Emittentin und die Wertpapierinhaber sind in Bezug auf die Metallstelle, den Programmkontrahenten, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, etwaige Unterdepotbanken und die autorisierten Teilnehmer einem Bonitätsrisiko ausgesetzt. • Störungen einer Preisquelle oder einer maßgeblichen Vereinigung können den Wert je ETC-Wertpapier der ETC- Wertpapiere und bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren den Metallanspruch je ETC-Wertpapier beeinflussen. • Bestimmte Ereignisse können zu einer vorzeitigen Tilgung der ETC-Wertpapiere führen. • ETC-Wertpapiere haben unter Umständen eine lange Laufzeit, und ein Anleger kann den Wert eines ETC- Wertpapiers vor seinem planmäßigen Fälligkeitstermin nur realisieren, indem er das Wertpapier an einen Autorisierten Anbieter oder andere Anleger auf dem Sekundärmarkt veräußert, indem er das Wertpapier zu seinem aktuellen Marktpreis in einer Sekundärmarkttransaktion veräußert. Zwar kann jeder autorisierte Teilnehmer als Market Maker für die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren agieren, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet und kann seine Market Making-Aktivitäten jederzeit einstellen. Zudem ist ein Markt für ETC- Wertpapiere unter Umständen nicht liquide und der (etwaige) Sekundärmarktpreis für ETC-Wertpapiere kann deutlich unter dem von dem Anleger gezahlten Preis liegen.ETC-

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Was sind die Hauptrisiken im Zusammenhang mit ETC-Wertpapieren?. Der zahlbare Betrag im Zusammenhang mit einer Serie von ETC-Wertpapieren ist an die Wertentwicklung des dieser Serie zugrunde liegenden Metalls gebunden. Die Preise von Edelmetallen sind in der Regel volatiler als Preise in anderen Anlageklassen. Falls der Wert dieses zugrunde liegenden Metalls sinkt, verringern sich dadurch auch die in Bezug auf die ETC-Wertpapiere zahlbaren Beträge. • Der Wert je ETC-Wertpapier, der Sekundärmarktpreis und der Tilgungsbetrag von ETC-Wertpapieren werden hauptsächlich durch die Wertentwicklung und den Stand des maßgeblichen Metalls, Zinsentwicklungen, Markterwartungen, die Wertentwicklung und den Preis von Devisenterminkontrakten (bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren), die Bonität der Metallstelle und des Programmkontrahenten, die Bonität der Depotbank des Sicherungskontos, der Depotbank des Zeichnungskontos und etwaiger Unterdepotbanken sowie die Liquidität der ETC-Wertpapiere beeinflusst. • Bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren kann die Währungsabsicherung die Wechselkursrisiken von Wertschwankungen nicht vollständig beseitigen. Abhängig von der Entwicklung der Wechselkurse kann diese Währungsabsicherung den Wert je ETC-Wertpapier auch negativ beeinflussen. • In Bezug auf eine Serie von ETC-Wertpapieren haben die Wertpapierinhaber und andere Transaktionsparteien lediglich ein Rückgriffsrecht auf das besicherte Vermögen in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC- Wertpapieren und nicht auf andere Vermögenswerte der Emittentin. Falls nach der vollständigen Realisierung des besicherten Vermögens in Bezug auf die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren unbefriedigte Ansprüche verbleiben, erlöschen diese und die Emittentin schuldet diesbezüglich keine weiteren Beträge. • Der Metallanspruch je ETC-Wertpapier unterliegt dem Abzug der ProduktgebührProduktgebühr und etwaigen von der Emittentin im Zusammenhang mit der Währungsabsicherungskomponente erzielten Gewinnen oder Verlusten. • Der Mindesttilgungsbetrag gilt als Mindestrückzahlungsbetrag bei vorzeitiger oder endgültiger Tilgung der ETC- Wertpapiere einer Serie. Falls der Metallanspruch je ETC-Wertpapier einer solchen Serie jedoch nicht ausreicht, um den für jedes ETC-Wertpapier an alle Wertpapierinhaber bei einer solchen vorzeitigen oder endgültigen Tilgung zu zahlenden Mindesttilgungsbetrag zu finanzieren, erhalten die Wertpapierinhaber ggf. keine vollständige Zahlung des Mindesttilgungsbetrags und erhalten unter Umständen wesentlich weniger. • Die Emittentin und die Wertpapierinhaber sind in Bezug auf die Metallstelle, den Programmkontrahenten, die Depotbank des Sicherungskontos, die Depotbank des Zeichnungskontos, etwaige Unterdepotbanken und die autorisierten Teilnehmer einem Bonitätsrisiko ausgesetzt. • Störungen einer Preisquelle oder einer maßgeblichen Vereinigung können den Wert je ETC-Wertpapier der ETC- Wertpapiere und bei währungsgesicherten ETC-Wertpapieren den Metallanspruch je ETC-Wertpapier beeinflussen. • Bestimmte Ereignisse können zu einer vorzeitigen Tilgung der ETC-Wertpapiere führen. • ETC-Wertpapiere haben unter Umständen eine lange Laufzeit, und ein Anleger kann den Wert eines ETC- Wertpapiers vor seinem planmäßigen Fälligkeitstermin nur realisieren, indem er das Wertpapier an einen Autorisierten Anbieter oder andere Anleger auf dem Sekundärmarkt veräußert. Zwar kann jeder autorisierte Teilnehmer als Market Maker für die entsprechende Serie von ETC-Wertpapieren agieren, er ist jedoch nicht dazu verpflichtet und kann seine Market Making-Aktivitäten jederzeit einstellen. Zudem ist ein Markt für ETC- Wertpapiere unter Umständen nicht liquide und der (etwaige) Sekundärmarktpreis für ETC-Wertpapiere kann deutlich unter dem von dem Anleger gezahlten Preis liegen.

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