Wasseraustritt aus Regenabflußrohren innerhalb des Gebäudes. G.1 In Erweiterung von Ziffer 6.1 WGB F gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenabflußrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist. G.2 In Erweiterung von Ziffer 7.1 WGB F sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenabflußrohren versichert. G.3 Die unter G.1 und G.2 genannten Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes gelten nicht für Schäden an Regenrinnen und außen am Gebäude verlaufende Regenabflußrohre.
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Wasseraustritt aus Regenabflußrohren innerhalb des Gebäudes. G.1 In Erweiterung von Ziffer 6.1 WGB F S gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus im Gebäude verlaufenden Regenabflußrohren bestimmungswidrig ausgetreten ist.
G.2 In Erweiterung von Ziffer 7.1 WGB F S sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an im Gebäude verlaufenden Regenabflußrohren versichert.
G.3 Die unter G.1 und G.2 genannten Erweiterungen Ihres Versicherungsschutzes gelten nicht für Schäden an Regenrinnen und außen am Gebäude verlaufende Regenabflußrohre.
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