Weiterentwicklung Musterklauseln

Weiterentwicklung. Kommt die Fachkommission bei einem Erstantrag auf Herstellung zum Schluss, dass das Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung in erheblichem Masse, aber noch nicht ausreichend erfüllt, so kann sie einen Beitrag an die Weiterentwicklung sprechen.
Weiterentwicklung. Es wurden alle erdenklichen Maßnahmen getroffen, um die Richtigkeit der vorliegenden Produktdokumentation zu gewährleisten. Gerne werden Anregungen und Hinweise der Lizenznehmer zur weiteren Verbesserung der Software entgegengenommen.
Weiterentwicklung. PV ist bestrebt, PV:KOMPASS stetig zu verbessern und fortzuentwickeln, sei es, dass faktische oder rechtliche Notwendigkeiten hierfür bestehen, sei es, dass Veränderungen nach Beurteilung von PV sinnvoll oder wün- schenswert sind. Ein Anspruch des Vertragspartners auf eine Weiterentwicklung besteht nicht.
Weiterentwicklung. Die DCC ist berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen (z.B. infolge der Einführung neuer technischer Standards, Normen oder Technologien betreffend die Übertragungswege, Signale, Empfangsgeräte, Datensicherheit oder ähnliches), soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die DCC wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
Weiterentwicklung. Daneben kann FWPORTAL ihre Leistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Weiterentwicklung. Kunden mit gültiger Wartungsvereinbarung haben die Möglichkeit mit zu entscheiden, welche Änderungen und Erweiterungen im Rahmen des Wartungsvertrages realisiert werden. Der Kunde kann dazu seine Vorschläge und sein Know‐how per E‐Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx einbringen. Den Terminplan für die Umsetzung von Update‐ Wünschen behält sich die gewigo vor, genauso wie die Bewertung ob die Wünsche im Zuge der Wartungsvereinbarung umgesetzt wird, oder ob es sich um kundenspezifische und damit kostenpflichtige Leistungen handelt.
Weiterentwicklung. Hinter dem langjährigen Erfolg unseres Unternehmens steht eine ganz besondere Firmenphilosophie und gemeinsame Werte, die das tägliche Handeln bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, sondern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der FEGA & Schmitt Elektrogrosshandel GmbH ist.
Weiterentwicklung. Personalrat und Dienststelle bewerten jährlich die Statistik der durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen und beraten über die Weiterentwicklung der Personalentwicklung und des Fortbildungswesens an der Technischen Universität Clausthal.
Weiterentwicklung. Vertec entwickelt die Vertec-Software laufend weiter und behebt Fehler im Rahmen von Updates. Die Priori- sierung der Entwicklung erfolgt gemäss der Releasepla- nung von Vertec. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich Erscheinungsbild, Schnittstellen, Verhalten und Output der Vertec-Software als Folge des Innovations- prozesses ändern können.
Weiterentwicklung. Der Lizenzgeber ist zu Weiterentwicklungen des Lizenzproduktes nicht verpflichtet