Weiterentwicklung. Kommt die Fachkommission bei einem Erstantrag auf Herstellung zum Schluss, dass das Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung in erheblichem Masse, aber noch nicht ausreichend erfüllt, so kann sie einen Beitrag an die Weiterentwicklung sprechen.
Weiterentwicklung. Es wurden alle erdenklichen Maßnahmen getroffen, um die Richtigkeit der vorliegenden Produktdokumentation zu gewährleisten. Gerne werden Anregungen und Hinweise der Lizenznehmer zur weiteren Verbesserung der Software entgegengenommen.
Weiterentwicklung. Die DCC ist berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen (z.B. infolge der Einführung neuer technischer Standards, Normen oder Technologien betreffend die Übertragungswege, Signale, Empfangsgeräte, Datensicherheit oder ähnliches), soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die DCC wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
Weiterentwicklung. PV ist bestrebt, PV:KOMPASS stetig zu verbessern und fortzuentwickeln, sei es, dass faktische oder rechtliche Notwendigkeiten hierfür bestehen, sei es, dass Veränderungen nach Beurteilung von PV sinnvoll oder wün- schenswert sind. Ein Anspruch des Vertragspartners auf eine Weiterentwicklung besteht nicht.
Weiterentwicklung. Daneben kann FWPORTAL ihre Leistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Weiterentwicklung. Hinter dem langjährigen Erfolg unseres Unternehmens steht eine ganz besondere Firmenphilosophie und gemeinsame Werte, die das tägliche Handeln bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, son- dern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH ist. Und genau diese innere Haltung wollen wir fördern. Gleichzeitig fordern wir damit auch die strikte Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Regeln und Gesetze. Um dies sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch unse- xxx Xxxxxx, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern transparent zu machen, haben wir auf der Grundlage unserer Unternehmenswerte konkrete Verhaltensre- geln erarbeitet, die wir im Code of Compliance der Würth-Gruppe nochmals zusam- menfassen. LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH strebt eine kontinuierliche Verbesserung in all ihren Bereichen an. Ein Hauptaugenmerk ist dabei unsere Lieferkette. Die LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH wird ihre Position und deren Umset- zung regelmäßig kritisch überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln. Die Grund- satzerklärung wird jährlich und anlassbezogen (gemeinsam mit dem Supplier Code of Conduct) überprüft und ggf. durch Erkenntnisse der Risikoanalyse überarbeitet. Xxx Xxxxx / Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx / Geschäftsführer Xxxxx Xxxx / Prokurist Xxxxxxx Xxxxxx / Prokurist Xxxxxxx Xxxxxxxxx / Prokurist Xxxx Xxxx / Prokurist
Weiterentwicklung. Kunden mit gültiger Wartungsvereinbarung haben die Möglichkeit mit zu entscheiden, welche Änderungen und Erweiterungen im Rahmen des Wartungsvertrages realisiert werden. Der Kunde kann dazu seine Vorschläge und sein Know‐how per E‐Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx einbringen. Den Terminplan für die Umsetzung von Update‐ Wünschen behält sich die gewigo vor, genauso wie die Bewertung ob die Wünsche im Zuge der Wartungsvereinbarung umgesetzt wird, oder ob es sich um kundenspezifische und damit kostenpflichtige Leistungen handelt.
Weiterentwicklung. (1) Um Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden Rechnung zu tragen, ist die in der Leistungsbeschreibung hervorgehobene fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen Vertragsbestandteil, was denknotwendig eine stets mögliche Änderung der Bedienung der Lösung oder Änderungen der Serviceleistungen beinhaltet. Das Vorstehende gilt, soweit die Funktionalität im Mindestmaß den Umfang umfasst, den „HoReCa HERO“ im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausweislich der Leistungsbeschreibung auf www.horeca- xxxx.xxx umfasste. Die Herstellerin wird den Kunden per E-Mail von Änderungen in Kenntnis setzen.
Weiterentwicklung. 1Sofern sich aus den Erfahrungen mit den Videodiensten nach dieser Vereinbarung der Bedarf zur Anpassung ergibt, nehmen die Vereinbarungspartner die Verhandlungen wieder auf. 2So- bald Dienste der Telematikinfrastruktur für die Durchführung einer Videosprechstunde zur Ver- fügung stehen und genutzt werden können, ist die Vereinbarung entsprechend fortzuschrei- ben. 1Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise un- wirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. 2Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Zusammenhang der übrigen Regelungen und dem Willen der Vertragsparteien entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Weiterentwicklung. 5.1. Die VenturisIT kann die Software nach billigem Ermessen jederzeit aufgrund eigener Forschungen oder Anregungen des Kunden oder anderer Anwender hinsichtlich Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit - soweit dies nicht als Fehlerbeseitigung gilt - weiterentwickeln.