Weiterentwicklung Musterklauseln

Weiterentwicklung. Kommt die Fachkommission bei einem Erstantrag auf Herstellung zum Schluss, dass das Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung in erheblichem Masse, aber noch nicht ausreichend erfüllt, so kann sie einen Beitrag an die Weiterentwicklung sprechen.
Weiterentwicklung. Der Auftragnehmer wird die Soft- ware weiterentwickeln und dem Auftraggeber die Weiterentwicklung in Form von kostenlosen Up- dates, Upgrades, Releases oder Versionen zur Ver- fügung stellen. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, Anregungen zu möglichen Weiterent- wicklungen zu geben. Der Auftragnehmer wird diese ernsthaft prüfen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Verwirklichung/Umsetzung dieser Anregungen bedarf einer gesonderten Beauftragung. Soweit auf- traggeberspezifische Anpassungen an der Software vorgenommen wurden, wird der Auftragnehmer diese im Rahmen der Weiterentwicklung berücksich- tigen.
Weiterentwicklung. Es wurden alle erdenklichen Maßnahmen getroffen, um die Richtigkeit der vorliegenden Produktdokumentation zu gewährleisten. Gerne werden Anregungen und Hinweise der Lizenznehmer zur weiteren Verbesserung der Software entgegengenommen.
Weiterentwicklung. Die DCC ist berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen (z.B. infolge der Einführung neuer technischer Standards, Normen oder Technologien betreffend die Übertragungswege, Signale, Empfangsgeräte, Datensicherheit oder ähnliches), soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die DCC wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
Weiterentwicklung. PV ist bestrebt, PV:KOMPASS stetig zu verbessern und fortzuentwickeln, sei es, dass faktische oder rechtliche Notwendigkeiten hierfür bestehen, sei es, dass Veränderungen nach Beurteilung von PV sinnvoll oder wün- schenswert sind. Ein Anspruch des Vertragspartners auf eine Weiterentwicklung besteht nicht.
Weiterentwicklung. Daneben kann FWPORTAL ihre Leistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Weiterentwicklung. Kunden mit gültiger Wartungsvereinbarung haben die Möglichkeit mit zu entscheiden, welche Änderungen und Erweiterungen im Rahmen des Wartungsvertrages realisiert werden. Der Kunde kann dazu seine Vorschläge und sein Know-how per email an ▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ einbringen. Den Terminplan für die Umsetzung von Update- Wünschen behält sich die gewigo it-solution gmbh vor, genauso wie die Bewertung ob die Wünsche im Zuge der Wartungsvereinbarung umgesetzt wird, oder ob es sich um kundenspezifische und damit kostenpflichtige Leistungen handelt.
Weiterentwicklung. Hinter dem langjährigen Erfolg unseres Unternehmens steht eine ganz besondere Firmenphilosophie und gemeinsame Werte, die das tägliche Handeln bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, sondern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der FEGA & Schmitt Elektrogrosshandel GmbH ist.
Weiterentwicklung. Der GiroShop wird in dem Maße weiterentwickelt, dass die für den Händler geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die vereinbarte Rechteeinräumung gemäß Ziffer 2.3 erstreckt sich auch auf Softwareanpassungen bzw. Erweiterungen nach dieser Ziffer 2.2. GiroSolution ist zur Bereitstellung solcher Softwareanpassungen bzw. Erweiterungen jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist.
Weiterentwicklung. (1) Um Anforderungen und Änderungswünschen der Kunden Rechnung zu tragen, ist die in der Leistungsbeschreibung hervorgehobene fortlaufende Weiterentwicklung der Produkte und Serviceleistungen Vertragsbestandteil, was denknotwendig eine stets mögliche Änderung der Bedienung der Lösung oder Änderungen der Serviceleistungen beinhaltet. Das Vorstehende gilt, soweit die Funktionalität im Mindestmaß den Umfang umfasst, den „HoReCa HERO“ im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausweislich der Leistungsbeschreibung auf www.horeca- ▇▇▇▇.▇▇▇ umfasste. Die Herstellerin wird den Kunden per E-Mail von Änderungen in Kenntnis setzen. (2) Bedingt die Weiterentwicklung eine Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – die Aufgabe einer bestehenden Funktionalität, wird Gastro Check den Kunden mit angemessener Frist vor der Umstellung von der geplanten Änderung in Kenntnis setzen. Ist „HoReCa HERO“ mit der vorbestehenden Funktionalität wegen der endgültigen Aufgabe nicht länger nutzbar, wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Der Kunde wird in der Umstellungsmitteilung auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Vertrag wird mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt, wenn er seine Kündigung nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen seit der Implementierung der Änderung erklärt. Maßgeblich ist dabei das in der Umstellungsmitteilung genannte Datum.