Weiterentwicklung Musterklauseln

Weiterentwicklung. Es wurden alle erdenklichen Maßnahmen getroffen, um die Richtigkeit der vorliegenden Produktdokumentation zu gewährleisten. Gerne werden Anregungen und Hinweise der Lizenznehmer zur weiteren Verbesserung der Software entgegengenommen.
Weiterentwicklung. Die DCC ist berechtigt, Änderungen an den Vertragsleistungen vorzunehmen, die der technischen Weiterentwicklung in der Branche entsprechen (z.B. infolge der Einführung neuer technischer Standards, Normen oder Technologien betreffend die Übertragungswege, Signale, Empfangsgeräte, Datensicherheit oder ähnliches), soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die DCC wird den Kunden über Änderungen der Vertragsleistungen rechtzeitig im Voraus informieren.
Weiterentwicklung. PV ist bestrebt, PV:KOMPASS stetig zu verbessern und fortzuentwickeln, sei es, dass faktische oder rechtliche Notwendigkeiten hierfür bestehen, sei es, dass Veränderungen nach Beurteilung von PV sinnvoll oder wün- schenswert sind. Ein Anspruch des Vertragspartners auf eine Weiterentwicklung besteht nicht.
Weiterentwicklung. Daneben kann FWPORTAL ihre Leistungen im Rahmen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Weiterentwicklung. Kommt die Fachkommission bei einem Erstantrag auf Herstellung zum Schluss, dass das Projekt die Voraussetzungen für eine Förderung in erheblichem Masse, aber noch nicht ausreichend erfüllt, so kann sie einen Beitrag an die Weiterentwicklung sprechen.
Weiterentwicklung. Hinter dem langjährigen Erfolg unseres Unternehmens steht eine ganz besondere Firmenphilosophie und gemeinsame Werte, die das tägliche Handeln bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, son- dern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH ist. Und genau diese innere Haltung wollen wir fördern. Gleichzeitig fordern wir damit auch die strikte Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Regeln und Gesetze. Um dies sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch unse- xxx Xxxxxx, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern transparent zu machen, haben wir auf der Grundlage unserer Unternehmenswerte konkrete Verhaltensre- geln erarbeitet, die wir im Code of Compliance der Würth-Gruppe nochmals zusam- menfassen. LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH strebt eine kontinuierliche Verbesserung in all ihren Bereichen an. Ein Hauptaugenmerk ist dabei unsere Lieferkette. Die LICHTZENTRALE Lichtgroßhandel GmbH wird ihre Position und deren Umset- zung regelmäßig kritisch überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln. Die Grund- satzerklärung wird jährlich und anlassbezogen (gemeinsam mit dem Supplier Code of Conduct) überprüft und ggf. durch Erkenntnisse der Risikoanalyse überarbeitet. Xxx Xxxxx / Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx / Geschäftsführer Xxxxx Xxxx / Prokurist Xxxxxxx Xxxxxx / Prokurist Xxxxxxx Xxxxxxxxx / Prokurist Xxxx Xxxx / Prokurist
Weiterentwicklung. Kunden mit gültiger Wartungsvereinbarung haben die Möglichkeit mit zu entscheiden, welche Änderungen und Erweiterungen im Rahmen des Wartungsvertrages realisiert werden. Der Kunde kann dazu seine Vorschläge und sein Know-how per email an xxxxxxx@xxxxxx.xxx einbringen. Den Terminplan für die Umsetzung von Update- Wünschen behält sich die gewigo it-solution gmbh vor, genauso wie die Bewertung ob die Wünsche im Zuge der Wartungsvereinbarung umgesetzt wird, oder ob es sich um kundenspezifische und damit kostenpflichtige Leistungen handelt.
Weiterentwicklung. Hinter dem langjährigen Erfolg unseres Unternehmens steht eine ganz besondere Firmenphilosophie und gemeinsame Werte, die das tägliche Handeln bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, sondern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg der HSR GmbH sind. Und genau diese innere Haltung wollen wir fördern. Gleichzeitig fordern wir damit auch die strikte Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Regeln und Gesetze. Um dies sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch unseren Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern transparent zu machen, haben wir auf der Grundlage unserer Unternehmenswerte konkrete Verhaltensregeln erarbeitet, die wir im Code of Compliance der Würth-Gruppe nochmals zusammenfassen. Die HSR GmbH wird ihre Position und deren Umsetzung regelmäßig kritisch überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln. Die Grundsatzerklärung wird jährlich und anlassbezogen (gemeinsam mit dem Supplier Code of Conduct) überprüft und ggf. durch Erkenntnisse der Risikoanalyse überarbeitet. HSR GmbH Commerzbank AG, Düsseldorf Deutsche Bank AG, Duisburg Amtsgericht Kleve HRB 13384 Xxxxxxxxxx 0 X 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxx BLZ 300 400 00 I Konto 4 960 373 BLZ 350 700 30 l Konto 4 127 700 Erfüllungsort und Gerichtsstand Neukirchen-Vluyn Tel.: +49(0)2845/2950-0 I Fax: -480 BIC COBADEFFxxx BIC XXXXXXXX 000 Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxx, Xxx Xxxxxxxxxxx, Xxxxx Xxxxx
Weiterentwicklung. Das BAR behält sich das Recht vor, SIARD Suite nach eigenem Ermessen weiter- zuentwickeln. Auf Anfrage des Lizenznehmers macht das BAR diesem auch die neuen Versionen der SIARD Suite verfügbar. Beauftragt der Lizenznehmer die Enter AG mit Zustimmung des BAR, SIARD Suite auf seine Kosten weiter zu entwickeln, dann ist das BAR berechtigt, die so erweiter- te SIARD Suite selbst zu nutzen und anderen Lizenznehmern ebenfalls zu Nutzung zu überlassen. Die Enter AG ist verpflichtet, dem BAR solche neuen Versionen zu übergeben. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung ir- gendwelcher Art für die von ihm finanzierte Weiterentwicklung der SIARD Suite. 7 Keine Gewährleistung‌ SIARD Suite Software und ihre Dokumentation wird „so wie sie ist“ d.h. ohne jede Garantie und Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Sie wurde vom BAR ausführ- lich und sorgfältig getestet. Das BAR übernimmt jedoch keine Garantie oder Gewähr dafür, dass SIARD Suite ununterbrochen oder fehlerfrei benützt werden kann. Auch kann das BAR nicht zusichern, dass die vorhandenen Programm-Funktionen den Erfordernissen des Lizenznehmers entsprechen. Fehlfunktionen können auch bei ausführlich getesteter Software durch die Vielzahl der verschiedenen Rechnerkonfi- gurationen niemals ausgeschlossen werden. Das BAR schliesst zudem jegliche Rechtsgewährleistung ausdrücklich aus.
Weiterentwicklung. 1Sofern sich aus den Erfahrungen mit den Videodiensten nach dieser Vereinbarung der Bedarf zur Anpassung ergibt, nehmen die Vereinbarungspartner die Verhandlungen wieder auf. 2So- bald Dienste der Telematikinfrastruktur für die Durchführung einer Videosprechstunde zur Ver- fügung stehen und genutzt werden können, ist die Vereinbarung entsprechend fortzuschrei- ben. 1Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise un- wirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. 2Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem Zusammenhang der übrigen Regelungen und dem Willen der Vertragsparteien entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.