Dauer. Die Vereinbarung wird beendet, wenn zwischen den Parteien alle in Artikel 6.1 genannten Vertragsverhältnisse beendet sind. Ist die Vereinbarung nicht im Rahmen eines dieser Rechtsverhältnisse zustande gekommen, kann jede Partei die Vereinbarung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen. Ungeachtet einer Kündigung oder Beendigung bestehen die in den Artikeln 4 und 5 genannten Rechte und Pflichten bis zur endgültigen Abwicklung oder zulässigen Vernichtung der Daten fort.
Dauer. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Dauer. Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung.
Dauer. Der OGAW ist auf unbestimmte Zeit errichtet.
Dauer. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des gegenständlichen Rechtsverhältnisses für 10 Kalenderjahre weiter. Sie endet jedoch, wenn und soweit der Geheimhaltung unterliegende Tatsachen, Informationen oder Daten ohne Zutun des Geheimhaltungsverpflichteten allgemein bekannt wurden oder der Geheimhaltungs- berechtigte Tatsachen, Informationen oder Daten selbst nicht mehr vertraulich behandelt.
Dauer. Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abge- schlossen.
Dauer. Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit der Leistungsvereinbarung. oder oder oder Der Auftrag wird zur einmaligen Ausführung erteilt. Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) ist befristet bis zum Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von Tagen zum gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosten Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Dauer. Die Verarbeitung beginnt mit Unterschrift des Hauptvertrags und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei.
Dauer. 2.3.1 Die Höchstversicherungsdauer beträgt fünf Jahre.
2.3.2 Bei einer Verlängerung des Aufenthaltes innerhalb der Höchstversicherungsdauer kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur mit einem Anschlussvertrag verlängert werden, wenn der Antrag für den Anschlussvertrag vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages uns vorgelegen hat und wir dem Anschlussvertrag ausdrücklich zustimmen. Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragung der Verlängerung (Datum und Uhrzeit des Poststempels/Online-Antrages) neu eingetreten sind.
Dauer. Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.