Entwicklung Musterklauseln
Entwicklung. (1) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit, einen Beitrag zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und zur Armutsminderung zu leisten, die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Entwicklung zu verstärken und die Wirksamkeit der Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern, unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung auf Länderebene.
(2) Die Vertragsparteien erkennen den Wert einer Zusammenarbeit an, die darauf abzielt, die Wirkung, die Reichweite und den Einfluss von Entwicklungsmaßnahmen zu steigern.
(3) Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein,
a) einen regelmäßigen Politikdialog über die Entwicklungszusammenarbeit zu führen,
b) einen Meinungsaustausch zu führen und gegebenenfalls ihre Standpunkte zu Entwicklungsfragen in regionalen und internationalen Gremien abzustimmen, um ein inklusives und nachhaltiges Wachstum zugunsten der menschlichen Entwicklung zu fördern,
c) Informationen über ihre Entwicklungsprogramme auszutauschen und gegebenenfalls ihr Engagement in einzelnen Ländern zu koordinieren, um durch die Förderung von Synergien zwischen ihren Programmen stärker zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum beizutragen, eine bessere Arbeitsteilung zu fördern und die Wirksamkeit vor Ort zu steigern und
d) auf der Grundlage einvernehmlicher Vereinbarungen der Vertragsparteien gegebenenfalls im Namen der jeweils anderen Seite Maßnahmen der delegierten Zusammenarbeit im Bereich der Entwicklungshilfe durchzuführen.
Entwicklung. Sicherheitsaspekte (Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit) sind ein integraler Bestandteil von Design, Entwicklung und Tests. Änderungen werden in den verschiedenen Umgebungen kontrolliert umgesetzt.
Entwicklung des Fahrpersonals 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Unternehmen - Güter- und Tankschifffahrt Unternehmen - Personenschifffahrt Güterschiffe Fahrgastschiffe Gewerbliche Güterschifffahrt Personenschifffahrt Binnenschifffahrt insgesamt* Quelle: Statistisches Bundesamt (Fachserie 8 Reihe 4). Eigene Darstellung. Da Strukturdaten zur Gesamtheit des in der deutschen Binnenschifffahrt tätigen fahren- den Personals nicht vorliegen, wird diesbezüglich im Folgenden auf Statistiken der Bun- deagentur für Arbeit zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Schiffsführern (Binnen-, Hafenverkehr) zurückgegriffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit belief sich deren Zahl in Deutschland am Ende des Jahres 2016 auf insgesamt 4.397 Personen (siehe Tabelle 10), wobei 2.232 Beschäftigte als Fachkräfte und 2.165 Beschäftigte als Spezialisten gemeldet waren.1 Im Vergleich zum Vorjahr ging die Gesamtbeschäftigung in der Berufsgruppe „Schiffsführer Binnen-, Hafenverkehr“ um rund 1,3 Prozent leicht zu- rück. Der Anteil von Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im Jahr 2016 ähnlich wie in den Vorjahren bei rund 5,4 Prozent. Der Anteil von Ausländern an der Gesamtheit der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Binnenschiffer belief sich im Jahr 2016 auf 20,1 Prozent. Somit ist ihr Anteil erneut gestiegen. Einer geringfügigen Be- schäftigung gingen 697 Personen nach. Rund 40 Prozent von ihnen waren 65 Jahre oder älter. Tabelle 10: Struktur der sozialversicherungspflichtig beschäftigten „Schiffsführer Binnen-, Hafen- verkehr“ (Berufsgruppe 5242), Stand: jeweils 31.12. (in Klammern: Anteile in Prozent) 2014 2015 2016 Insgesamt darunter: 4.527 (100) 4.456 (100) 4.397 (100) Männer 4.283 (94,6) 4.218 (94,7) 4.161 (94,6) Frauen 244 (5,4) 238 (5,3) 236 (5,4) Deutsche 3.659 (80,8) 3.582 (80,4) 3.514 (79,9) Ausländer 868 (19,2) 874 (19,6) 881 (20,1) unter 25 Jahre 508 (11,2) 472 (10,6) 467 (10,6) 25 bis unter 55 Jahre 2.722 (60,1) 2.667 (59,8) 2.593 (59,0) 55 bis unter 65 Jahre 1.153 (25,5) 1.171 (26,3) 1.187 (27,0) 65 Jahre und älter 144 (3,2) 146 (3,3) 150 (3,4) in Vollzeit 4.287 (94,7) 4.197 (94,2) 4.144 (94,2) in Teilzeit 240 (5,3) 259 (5,8) 253 (5,8) ohne beruflichen Bildungsabschluss 424 (9,4) 403 (9,1) 402 (9,1) mit anerkanntem Berufsabschluss 3.204 (70,8) 3.174 (71,2) 3.140 (71,4) mit akademischem Berufsabschluss 106 (2,3) 115 (2,6) 114 ...
Entwicklung. Entwicklungsleistungen werden, wenn vereinbart, in einem Produktentwicklungsplan mit alle Eingaben, Prozessschritten und Meilensteinen einschließlich Prüfplanung, Prüfmittelplanung und Risikoanalyse festgelegt. Die Übergabe vom Entwicklungsprozess zur Produktion wird von den Koordinatoren festgestellt und dokumentiert.
Entwicklung. Sofern eine Tätigkeit oder die Herstellung der Waren eine ganz oder teilweise vom Käufer finanzierte Entwicklung voraussetzt, besitzt der Käufer sämtliche Rechte an diesen Entwicklungen sowie an den daraus resultierenden Ergebnissen. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Unterlagen auszufertigen oder ausfertigen zu lassen, die der Käufer in angemessenem Umfang zum Zwecke der vollständigen Übertragung dieser Rechte verlangen kann.
Entwicklung. 1. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Entschlossenheit, die nachhaltige Entwicklung der Entwicklungsländer zu unterstützen, um die Armut zu mindern und einen Beitrag zu mehr Sicherheit, Gerechtigkeit und Wohlstand in der Welt zu leisten.
2. Die Vertragsparteien erkennen den Wert gemeinsamer Bemühungen an, die darauf abzielen, die Wirkung, die Reichweite und den Einfluss von Entwicklungsmaßnahmen zu steigern, einschließlich im Pazifikraum.
3. Zu diesem Zweck kommen die Vertragsparteien überein,
a) einen Meinungsaustausch zu führen und gegebenenfalls ihre Standpunkte zu Entwicklungsfragen in regionalen und internationalen Gremien abzustimmen, um ein inklusives und nachhaltiges Wachstum zugunsten der menschlichen Entwicklung zu fördern und
b) Informationen über ihre Entwicklungsprogramme auszutauschen und gegebenenfalls ihr Engagement in einzelnen Ländern zu koordinieren, um die Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut zu steigern.
Entwicklung uib räumt dem Partner gemäß seiner Partnerstufe frühzeitig Zugang zu Neu- entwicklungen, Betaversionen und noch nicht als Opensource freigegebenen opsi Komponenten ein. Der Partner darf diese nur für eigene Zwecke verwen- den, er darf sie nicht weitergeben, weiter veräußern, verleasen oder Dritte gewerbsmäßig auf den betreffenden Systemen arbeiten lassen.
Entwicklung. Um die Zukunft aktiv zu gestalten, brauchen wir kluge und engagierte ▇▇▇▇▇ mit der Fähigkeit, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Die NBB fördert deshalb die persönliche und fachliche Entwicklung der Mitar- beiter.
Entwicklung. Grundlage des Entwurfes, Stand 09/99, ist der Entwurf der zwischenzeitlich aufge- lösten LAGA- AG “Abfallverbringung“ über eine “Vereinbarung“ zur Bildung eines Dauermodells. Da sich zwischenzeitlich ergeben hat, dass eine Vereinbarung nicht ausreichend ist, wurde der Entwurf durch BW den Erfordernissen eines Staatsver- trages angepasst. Daher kamen die Teilnehmer der Besprechung vom 13.04.1999 entgegen dem Votum Nl‘s, das sich durch den UMK- Beschluss von 1998 an die Fassung des LAGA- Entwurfes gebunden sah, überein, den weiteren Beratungen den Entwurf BW‘s (Stand 12/98) zu Grunde zu legen. Aus ihm und den Stellung- nahmen der Länder sowie der des Justizministeriums BW wurde zunächst der Ent- wurf 05/99 und nach weiteren Stellungnahmen von einigen Ländern, die im Rahmen der 78. Sitzung des Abfallrechtsausschusses der LAGA behandelt wurden, der vor- liegende Entwurf 09/99 entwickelt.
Entwicklung schaft, Mobilität und eine eigenverantwortliche Weiterentwicklung aller NBB- Talente. Die NBB hat eine für die Mitarbeiter optimale Führungsspanne. Die Größe unseres Unternehmens und die Nähe der Mitarbeiter zur Geschäfts- führung ermöglichen Fach- und Führungskarrieren innerhalb des Unterneh- mens. Die permanente Entwicklung des Talent-Managements ist ein zentraler Baustein unserer Personalstrategie. Hierzu zählen insbesondere individuelle Entwicklungspläne für Mitarbeiter. Potenzialrunden werden für die gesamte GASAG-Gruppe unternehmensin- tern durchgeführt. In den Potenzialrunden werden die benannten Potenzi- alträger durch die jeweilige direkte Führungskraft vorgestellt und mit wei- teren Führungskräften in der Runde diskutiert. Die Runden setzen sich nach Fachbereichen und Ebenen der NBB zusammen.
