Common use of Weiterübermittlung Clause in Contracts

Weiterübermittlung. Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Datenexporteurs an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls (a) Die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der diese abdeckt, (b) Der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder 47 der Verordnung (EU) 2016/679 im Hinblick auf die betreffende Verarbeitung gewährleistet, (c) Die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs- oder regulatorischen Verfahren von Nöten ist, oder (d) Die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Personen oder anderen natürlichen Personen zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv), Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)

Weiterübermittlung. Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Datenexporteurs an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls (a) Die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der diese abdeckt,abdeckt,‌ (b) Der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder 47 der Verordnung (EU) 2016/679 im Hinblick auf die betreffende Verarbeitung gewährleistet,gewährleistet,‌ (c) Die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs- oder regulatorischen Verfahren von Nöten ist, oderoder‌ (d) Die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Personen oder anderen natürlichen Personen zu schützen. schützen.‌ Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag (Avv)