Welche Informationen werden ausgetauscht? Musterklauseln

Welche Informationen werden ausgetauscht?. Erteilt der Kontoinhaber die Zustimmung zur Meldung der Kontodaten, so meldet das kontoführende Finanzinstitut die ge- setzlich festgelegten Daten periodisch an die US-Steuerbehörden. Erteilt der Kontoinhaber die Zustimmung nicht, so über- mittelt das kontoführende Finanzinstitut keine spezifischen Kontodaten. Stattdessen ist das Finanzinstitut verpflichtet, die Anzahl und den Gesamtbetrag sämtlicher bei ihm geführten Konten mit US-Bezug, für die keine Zustimmung vorliegt, in aggregierter Form an die US-Steuerbehörden zu melden. Auf der Basis der aggregierten Meldung kann die US-Steuerbe- hörde schliesslich mittels eines Amtshilfegesuchs die Übermittlung von spezifischen Kontodaten verlangen. Spezifische Kontodaten erhalten die USA im Zuge von FATCA demnach nur bei Konten mit US-Bezug, sofern der Kontoinha- ber explizit seine Zustimmung zur Datenmeldung erteilt oder im Rahmen von behördlichen Ermittlungen zu spezifischen Steuerfällen. Letzteres setzt aber stets ein Amts- oder Rechtshilfeverfahren voraus. Die neuen Regelungen unter FATCA gelten nicht nur für Schweizer Finanzinstitute. Sie müssen weltweit auf allen relevanten Finanzplätzen umgesetzt und eingehalten werden.
Welche Informationen werden ausgetauscht?. Die meldepflichtigen Informationen beinhalten personenbezogene Daten sowie Informationen zum meldepflichtigen Konto. Personenbezogene Daten umfassen Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer so- wie Geburtsdatum des Kontoinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten oder der beherrschenden Person. Ferner werden die Kontonummer, der Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen und übrigen Einkünften, der Gesamtbruttoerlös aus der Veräusserung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten und der Gesamtsaldo oder -wert des Xxxxxx per Ende des jeweili- gen Kalenderjahres gemeldet. Zudem wird der Name und (gegebenenfalls) die Identifikationsnummer der Privatbank Von Graffenried AG gemeldet.

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  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

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  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter xxx.xxxx-xxxxxx.xx. Sie können sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren. Weitere Informationen erhalten Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxx.xxxx.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.