Common use of Wer kann am AOK-FacharztProgramm teilnehmen? Clause in Contracts

Wer kann am AOK-FacharztProgramm teilnehmen?. Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg, die an der Hausarztzentrier- ten Versorgung gem. § 73b SGB V (AOK-HausarztProgramm) teilnehmen. Die Teilnahme am AOK-FacharztProgramm ist freiwillig und kostenfrei. Erforderlich ist hierfür lediglich eine schriftliche oder elektronische Teilnahmeerklärung. Diese können Sie bei einem/r Hausarzt/ärztin des AOK-HausarztProgramms oder einem/r teilnehmenden Facharzt/ärztin der unter Ziffer 2 genannten Verträge abgeben. Diese/r leitet die Teilnahmeerklärung als gesicherten elektronischen Datensatz über die Managementgesellschaft an die AOK Baden-Württemberg weiter (hierzu Ziffer 1 der Patienteninfor- mation zum Datenschutz). Die Teilnahme am FacharztProgramm umfasst alle unter Ziffer 2 genannten Verträge, d. h. es erfolgt keine Teilnahme je Vertrag, sondern eine gesamthafte Teilnahme an allen Verträgen. Die Teilnahme schließt auch zukünftige Verträge des AOK-FacharztProgramms ein, die zum Zeitpunkt der Unterzeich- nung Ihrer Teilnahmeerklärung noch nicht abgeschlossen sind. Über die neuen Verträge werden Sie jeweils gesondert informiert. Die Teilnahme am AOK-FacharztProgramm ist mit der Teilnahme an einem Wahltarif gem. § 53 Abs. 3 SGB V verbunden. Dieser beinhaltet die Befreiung von Zuzahlungen für viele rabattierte Generika (Arzneimittel) sowie für bestimmte Hilfsmittel (etwa für Diabetiker) und ist ebenfalls kostenfrei. Das Nähere zum Wahltarif ergibt sich aus § 17i unserer Satzung.

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Samples: Vertrag Zur Versorgung in Dem Fachgebiet Der Pneumologie in Baden Württemberg Gemäß § 140a SGB V‌, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und‌, Vertrag Zur Versorgung in Den Fachgebieten Orthopädie Und‌