Zugriff. 11.1 Die FIRMA kann zwecks Leistungserbringung auf das Netzwerk des Kunden via sicheren Zugang zugreifen.
Zugriff. Nur der jeweilige Versicherte hat uneingeschränkten Zugang zu den im elektronischen AOK- Patientenpass hinterlegten Daten, d.h. Eintragungen des Versicherten können durch Dritte nicht überschrieben werden. AOK, MEDIVERBUND und der Anbieter des AOK- Patientenpasses haben keinen Zugriff auf die dort abgelegten Daten. Versicherte können Ärzten verschiedene Berechtigungen (Schreib- und Leserechte) erteilen, so dass auch diese Einblick in die Daten des elektronischen AOK-Patientenpasses haben und selbst Eintragungen vornehmen können. Eintragungen von HAUS- bzw. FACHÄRZTEN einerseits und Patienten bzw. sonstigen vo n den Patienten zum Zugriff berechtigten Personen (z.B. Angehörige) andererseits werden unterschiedlich gekennzeichnet.
Zugriff. Der Dienst ist über die Internet-Adresse xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx erreichbar. Der technische Ansprechpartner des Kunden erhält für den Zugriff auf das Web Ticket von Vodafone eine Benutzerkennung und ein Passwort. Voraussetzung für den Zugriff ist ein aktueller Microsoft Internet Explorer- oder Firefox-Browser.
Zugriff. Die PBK-SOR hat innerhalb von 10 Tagen Zugriff auf jegliche Form der Garantieleistung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Eine PBK hat gemäss Art.47 und folgende eine Verletzung der GAV-Bestimmungen festgestellt, dem Unternehmen ihren Entscheid zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung zukommen lassen und
1. das Unternehmen verzichtet auf Rechtsmittel und hat innerhalb der gesetzten Frist weder die Konventionalstrafe noch die Kontroll- und Verfahrenskosten an die PBK überwiesen, oder
2. der Entscheid der PBK wird nach Prüfung der Rechtsmittel rechtskräftig und das Unternehmen hat innerhalb der von der PBK gesetzten Frist weder die Konventionalstrafe noch die Kontroll- und Verfahrenskosten an die PBK überwiesen, oder
3. das Unternehmen hat trotz schriftlicher Mahnung den Berufsbeitrag im Sinne Art 42 GAV nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet.
Zugriff. Auf jegliche Form der Garantieleistung muss die Paritätische Berufskommission innert 10 Tagen Zugriff haben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Wenn eine Verletzung der materiellen Bestimmungen des GAV verbindlich durch die PBK festgestellt und dem Arbeitgeber eröffnet wurde und
2. Wenn dem Arbeitgeber der Entscheid der PBK mit einer Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde und er
a) auf das Rechtsmittel verzichtet und innerhalb der gesetzten Frist die Konventional- strafe sowie die Kontroll- und Bearbeitungskosten und/ oder den Beitrag an den Pa- ritätischen Fonds nicht auf das Konto der PBK überwiesen hat, oder
b) nach Beurteilung des Rechtsmittels den Entscheid nicht akzeptiert, resp. innerhalb der vom Gericht gesetzten Zahlungsfrist die Konventionalstrafe sowie die Kontroll- und Bearbeitungskosten und/oder den Beitrag an den Paritätischen Fonds nicht auf das Konto der PBK überwiesen hat, oder
c) auf schriftliche Abmahnung hin den Beitrag an den Paritätischen Fonds nicht inner- halb der gesetzten Frist bezahlt hat.
Zugriff. Der Auftraggeber bestätigt, dass er über den Zugang zum SAP Software Download Center verfügt, der für den Download des im Rahmen dieser Order Form erworbenen SDK erforderlich ist.
Zugriff. Zur Durchführung von Tests und zur Fehlereingrenzung mit minimaler Systemunterbrechung kann SISW den Zugriff über Fernanmeldung für die Ausführung von Diagnoseprogrammen zur Fehlererkennung anfordern und der Kunde wird seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. SISW kann den Zugriff über Fernanmeldung auf Hardware während der Installation oder bei der Ausführung von Pflegeservices einrichten und testen, um diese Services zu implementieren.
Zugriff. Im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung der auf dem Deckblatt umschriebenen Zugriffsmodalitäten gewährt der Datenbereitsteller dem Datennutzer Zugriff auf die bereitgestellten Daten im auf dem Deckblatt umschriebenen Format. Der Zugang umfasst sämtliche Aktualisierungen der bereitgestellten Daten sowie, soweit vorhanden, neue Datensätze. Abonnementspreis. [Opt.1] Die Zugriffsgewährung auf die bereitgestellten Daten erfolgt gegen die im Voraus erfolgte Zahlung des Abonnementspreises. Höhe und Bezahlperiode des Abonnementspreises sind auf dem Deckblatt angegeben. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. [Opt.2] Die Zugriffsgewährung auf die bereitgestellten Daten erfolgt kostenlos, jede Partei trägt die ihr allfällig aus der Bereitstellung der Daten oder dem Zugriff darauf entstehenden Kosten. [Anmerkung: Option 1 wählen, falls der Zugriff gegen Entschädigung erfolgen soll, ansonsten Option 2 wählen.]
Zugriff. Auf jegliche Form der Garantieleistung muss die PBK innert 10 Tagen Zugriff haben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Wenn dem Betrieb der Entscheid der Paritätischen Berufskommission (PBK) betreffend Feststellungen von GAV-Verletzungen mit einer Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde und er
1. auf das Rechtsmittel (Rekurs) verzichtet und innerhalb der gesetzten Frist die Konventionalstrafe sowie die Kontroll- und Verfahrenskosten nicht auf das Konto der PBK überwiesen hat, oder
2. nach Beurteilung des Rechtsmittels (Rekurs) den Entscheid der PBK nicht akzeptiert bzw. innerhalb der von der PBK gesetzten Zahlungsfrist die Konventionalstrafe sowie die Kontroll- und Verfahrenskosten nicht auf das Konto der Paritätischen Berufskommission (PBK) überwiesen hat, oder
3. auf schriftliche Abmahnung hin den Vollzugskostenbeitrag nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat.
Zugriff. Im Rahmen der Bestimmungen dieser Vereinbarung und unter Einhaltung der auf dem Deckblatt umschriebenen Zugriffsmodalitäten gewährt jede Partei der anderen Zugriff auf die bereitgestellten Daten im auf dem Deckblatt umschriebenen Format. Der Zugang umfasst sämtliche Aktualisierungen der umfasste Daten sowie, soweit vorhanden, neue Datensätze. Resultate. [Opt.1] Zusätzlich zu den bereitgestellten Daten gewährt jede Partei der anderen Zugriff auf die Resultate; diese dürfen von der empfangenden Partei unter Einhaltung der auf dem Deckblatt umschriebenen Nutzungsbeschränkungen genutzt werden dürfen. [Opt.2] Der Zugang zu den bereitgestellten Daten umfasst nicht die darauf basierenden Resultate. Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihre Resultate der der jeweils anderen Partei zur Verfügung zu stellen.