Änderungen Musterklauseln

Änderungen. Bei Bedarf werden von den Parteien in Textform vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Änderungen. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Best- immungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Verein- barung betrachtet.
Änderungen. (1) Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich dieses § 18 sowie eines einzelnen Vermögensverwaltungsauftrags bedürfen der Textform.
Änderungen. Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich dieses § 18 sowie eines einzelnen Vermögensverwaltungsauftrags bedürfen der Textform. Der Anleger erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist (siehe separat erteilte Widerrufsbelehrung) mit der Ausführung der unter dieser Rahmenvereinbarung beziehungsweise einem einzelnen Vermö- gensverwaltungsauftrag geschuldeten Leistungen beginnt. Im Falle eines Wider- rufs ist der Anleger verpflichtet, Xxxxxxxxxx für die empfangenen Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften über den Rücktritt zu leisten.
Änderungen. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Be- stimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Ver- einbarung betrachtet.
Änderungen. Änderungen oder Ergänzungen oder der Verzicht auf einzelne Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung einschließlich dieses § 18 sowie eines einzelnen Vermögensverwaltungsauftrags bedürfen der Textform. Der Anleger erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermögensverwalter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist (siehe separat erteilte Widerrufsbelehrung) mit der Ausführung der unter dieser Rahmenvereinbarung beziehungsweise einem einzelnen Vermögensverwaltungsauftrag geschuldeten Leistungen beginnt. Im Falle eines Widerrufs ist der Anleger verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen des Vermögensverwalters zu leisten. Die im Preis- und Leistungsverzeichnis vereinbarte Vergütung ist die Grundlage für die Berechnung des Wertersatzes.
Änderungen. Änderungen am Vertrag sind nur dann wirksam, wenn sie durch Xxxxxxx und den Kunden schriftlich vereinbart wurden.
Änderungen. Alle Verkäufer (mit Ausnahme von Verbrauchern in Deutschland)
Änderungen. 1. Änderungen dieses Abkommens werden nach Gutheissung durch den Gemisch- ten Ausschuss den Vertragsparteien unterbreitet, damit sie nach ihren verfassungs- rechtlichen Verfahren ratifiziert, angenommen oder genehmigt werden.