Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen Musterklauseln

Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. Mainova nutzt Ihre personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über von Mainova angebotene Produkte (z. B. Elektrizität, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser, Energiemessgeräte oder Elektroladesäulen) und Dienstleistungen (insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Elektromobilität) zukommen zu lassen. Mainova wird Ihre personenbezogenen Daten zudem für interne Datenanalysen um erworbene oder öffentlich zugängliche soziodemographische Daten ergänzen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten anbieten zu können. Eine Datenanalyse erfolgt auch zum Zweck der Verbesserung und Entwicklung intelligenter und innovativer Services und Produkte durch Mainova oder Unternehmen der Mainova- Unternehmensgruppe. Während dieser Datenanalyse erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten entweder in anonymer oder, soweit eine anonyme Verarbeitung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, in pseudonymisierter Form (Ersetzen aller personenbezogenen Merkmale, wie z. B. des Namens, durch ein Pseudonym, so dass Sie nicht mehr identifiziert werden können). Die vorgenannte Verarbeitung erfolgt, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, sofern nicht Ihr schutzwürdiges Interesse überwiegt (Interessenabwägung). Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Abs.1 Buchstabe f DS-GVO. Das berechtigte Interesse der Mainova oder Mainova-Unternehmensgruppe besteht darin, Ihnen maßgeschneiderte Produkte anzubieten sowie Services und Produkte zu verbessern. Auf einem anderen als dem Postweg wird Mainova Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage vorliegt.
Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. SWD nutzt Ihre personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z. B. Energieerzeugung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen oder Services) zukommen zu lassen. SWD wird Ihre per- sonenbezogenen Daten zudem für interne Datenanalysen um erworbene oder öffentlich zugängliche soziodemographische Daten ergänzen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten anbieten zu können. Eine Datenanalyse er- folgt auch zum Zweck der Verbesserung und Entwicklung intelligenter und innovativer Ser- vices und Produkte durch SWD, die Unternehmen der SWD Unternehmensgruppe und ggf. weiterer Partner („SWD Partner”). Während dieser Datenanalyse erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten entweder in anonymer oder – soweit eine anonyme Verarbeitung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist – in pseudonymisierter Form. Die vorgenannte Verarbeitung erfolgt, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, sofern nicht Ihr schutz- würdiges Interesse überwiegt (Interessenabwägung). Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse. Das berechtigte Interesse von EVU, der SWD Unternehmensgruppe und der SWD Partner liegt darin, Ihnen maßgeschneiderte Produkte anzubieten sowie Services und Produkte zu verbessern. Auf einem anderen als dem Postweg wird SWD Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder wir uns auf eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage berufen können.
Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. DVV nutzt Ihre personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z.B. Energieerzeugung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen oder Services) zukommen zu lassen. Eine Datenanalyse erfolgt auch zum Zweck der Verbesserung und Entwicklung intelligenter und innovativer Services und Produkte durch DVV. Während dieser Datenanalyse erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten entweder in anonymer oder – soweit eine anonyme Verarbeitung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist – in pseudonymisierter Form. Die sogenannte Verarbeitung erfolgt, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, sofern nicht Ihr schutzwürdiges Interesse überwiegt (Interessensabwägung). Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse. Auf einem anderen als dem Postwege wird DVV Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder wir uns auf eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage berufen können.
Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. Die Stadtwerke nutzen Ihre Personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z.B. Elektrizität, Erdgas, Wärme, Trinkwasser, Elektromobilität) und Dienstleistungen (insbesondere energienahe Leistungen, Energieeffizienz und andere Services) zukommen zu lassen. Die SWBN werden Ihre Personenbezogenen Daten zudem für interne Datenanalysen um erworbene ode öffentlich zugängliche soziodemographische Daten ergänzen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten anbieten zu können. Eine Datenanalyse erfolgt auch zum Zweck der Verbesserung und Entwicklung intelligenter und innovativer Services und Produkte durch die SWBN und ggf. weiterer Partner ("SWBN- Partner"). Während dieser Datenanalyse erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten entweder in anonymer oder - soweit eine anonyme Verarbeitung aus sachlichen Gründen nicht möglich oder nicht sinnvoll ist - in pseudonymisierter Form (Ersetzen aller personenbezogenen Merkmale, wie z.B. des Namens, durch ein Pseudonym, so dass eine Identifikation verhindert wird). Die vorgenannte Verarbeitung erfolgt, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht, sofern nicht Ihr schutzwürdiges Interesse überwiegt (Interessenabwägung). Rechtsgrundlage ist ein berechtigtes Interesse. Das berechtigte Interesse der SWBN bzw. der SWBN-Partner besteht darin Ihnen maßgeschneiderte Produkte anzubieten sowie Services und Produkte zu verbessern. Auf einem anderen als dem Postweg werden die SWBN Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage vorliegt. Die SWBN-Partner können Ihnen ggf. eigene Produkte und Services auf Wunsch anbieten, wenn Sie dem vorab zugestimmt haben. Die SWBN geben Ihre Daten anonymisiert oder – soweit dies anonym nicht möglich ist - in pseudonymisierter Form an SWBN-Partner, damit diese Erkenntnisse über ihre verkauften Produkte und Services erlangen und diese Erkenntnisse ggf. für eine zielgruppenorientierte Ansprache nutzen können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist eine Interessen- abwägung. Unser berechtigtes Interesse und das berechtigte Interesse unserer Partner liegen darin, Produkte und Services zu verbessern und werbliche Ansprachen durch Erkenntnisse über Zielgruppen gezielter zu platzieren.
Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. SWH nutzt Ihre Personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z.B. Energieerzeugung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen oder Services) zukommen zu lassen. SWH wird Ihre Personenbezogenen Daten zudem für interne Datenanalysen um erworbene oder öffentlich zugängliche soziodemographische Daten ergänzen, um Ihnen eine kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten anbieten zu können. Auf einem anderen als dem Postwege wird SWH Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder wir uns auf eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage berufen können.
Werbung und maßgeschneiderte Angebote mittels Kundendatenanalysen. SWBB nutzt Ihre personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z.B. Energieerzeugung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen oder Services) zukommen zu lassen. Auf einem anderen als dem Postweg wird SWBB Sie werblich nur ansprechen, wenn Sie hierzu Ihre gesonderte Einwilligung erteilt haben oder wir uns auf eine gesetzliche Rechtfertigungsgrundlage berufen können.

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  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.