Wettbewerbsstärken der Emittentin Musterklauseln

Wettbewerbsstärken der Emittentin. Die Emittentin hat nach eigener Einschätzung die folgenden Wettbewerbsstärken: Die SeniVita Sozial gGmbH ist in die SeniVita-Gruppe integriert und kann so auf das langjährige Know-How und die gute Vernetzung der SeniVita-Gruppe und insbesondere ihres Geschäftsführers Herrn Dr. Xxxxx Xxxxxxx zurückgreifen. Aufgrund des hohen Qualitätsanspruches und die nach eige- ner Beobachtung gegebene Integration in das Gemeinwesen verfügen die Einrichtungen der Emitten- tin nach ihrer Einschätzung über einen sehr guten Ruf und eine hohe Akzeptanz. Bis auf das SeniVita Seniorenhaus St. Xxxxxxxxx in Pegnitz ist die SeniVita Sozial gGmbH mit ihren Altenpflegeeinrichtun- gen in dem jeweiligen Ort auch der alleinige Pflegeanbieter. Der größte Wettbewerbsvorteil liegt im wichtigsten Geschäftsbereich – der Altenhilfe – nach Einschät- zung der Emittentin in der Entwicklung und erfolgreichen Erprobung eines Nachfolgemodells der stati- onären Pflege. In Anlehnung an die so genannte fünfte Generation von Pflegeeinrichtungen vermark- tet die SeniVita-Gruppe das neue Wohn- und Pflegekonzept unter der Bezeichnung „AltenPflege 5.0“. Das neue Versorgungsmodell sieht die Emittentin als ein zeitgemäßes, an den Bedürfnissen älterer Menschen orientiertes Pflege- und Wohnkonzept mit einem Plus an Selbstbestimmung, Wohnkomfort und Privatheit für pflegebedürftige Menschen. AltenPflege 5.0 basiert auf der Weiterentwicklung von Pflegeeinrichtungen der so genannten dritten und vierten Generation. Das Konzept setzt sich aus drei Bausteinen zusammen, die nach individuellen Wünschen miteinander kombiniert werden können: • Tagespflege / Tagesbetreuung • Häusliche Pflege • die seniorengerechte Wohnung Diese drei Bausteine werden durch die hauseigene Küche und den haustechnischen Service im Seni- orenhaus ergänzt. Pflegeeinrichtungen der fünften Generation eröffnen pflegebedürftigen Menschen eine Vielzahl an Möglichkeiten, um selbstbestimmt in der eigenen Wohnung zu leben. Somit stellt AltenPflege 5.0 ei- nen Paradigmenwechsel in der Pflege dar. Dieses Versorgungskonzept bietet pflegebedürftigen Men- schen Handlungsmöglichkeiten in vielfacher Hinsicht. So ist die eigene Mietwohnung ein privater und geschützter Raum, ganz im Gegensatz zu einem kleinen Einzelzimmer oder einem Doppelzimmer im Heim. Der pflegebedürftige Mensch kann in einer AltenPflege 5.0-Einrichtung eine Ein-, Zwei- oder Dreizimmerwohnung auswählen und sie so einrichten, wie er möchte. Darüber hinaus kann er aus einer Palette an pfleger...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.