Wiedererkennung registrierter Trusted Shops Käuferschutz-Service-Kunden Musterklauseln

Wiedererkennung registrierter Trusted Shops Käuferschutz-Service-Kunden. Datenkategorien: Hash-Wert der E-Mail-Adresse, Transaktionsnummer, Bestellzeitpunkt, Bestellsumme Bei Integration des Trustbadges wird nach dem Bestellabschluss ein Hash-Wert der E-Mail-Adresse, über die ein Käufer im Shop des Nutzers eingekauft hat, an Trusted Shops übermittelt, zur Überprüfung, ob bereits eine Registrierung für die Trusted Shops Käuferschutz-Services besteht. Diese Überprüfung ist aufgrund der ver- traglichen Beziehungen zwischen dem Trusted Shops Käuferschutz-Service-Kunden und Trusted Shops erfor- derlich, um die vertraglichen Leistungen automatisch nach Bestellungen auf Webseiten Dritter nutzen zu kön- nen. Die Erhebung des Hash-Wertes erfolgt durch eine DIV-Abfrage. Diese führt dazu, dass das Trustbadge auf Informationen zugreift, die in der Endeinrichtung des Käufers (Endnutzer) gespeichert sind, sodass gemäß der ePrivacy-Richtlinie und/oder den lokalen Vorschriften ein Einwilligungserfordernis für diesen Zugriff besteht. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass eine Einwilligung für diesen Zugriff in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren lokalen ePrivacy-Vorschriften eingeholt wird, bevor ein Zugriff stattfindet. Alternativ kann der Nut- zer das Trustbadge in einer Weise einbinden, für die kein Einwilligungserfordernis besteht. Trusted Shops bie- tet zu diesem Zwecke Integrationsmöglichkeiten an. Informationen hierzu finden sich im Hilfe-Center in der Arbeitshilfe Datenschutz - Wiedererkennung registrierter Trusted Shops Kunden. Die anschließende Datenübermittlung umfasst die Bestelldaten des Käufers und wird nach einer Überprüfung automatisch gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Bestelldaten stellt Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO dar. Über die Rechtsgrundlage hat der Nutzer die Betroffenen zu informieren, Trusted Shops ist für die Dokumentation der Interessenabwägung zuständig. Der Nutzer darf alternativ die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO wählen und ist in diesem Fall für alle damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Pflich- ten zuständig. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass der Käufer bereits für die Nutzung der Käuferschutz-Services registriert ist, erfolgt die Übermittlung der erforderlichen Bestelldaten zum Abschluss eines Käuferschutzes für den getä- tigten Kaufes zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Nutzungsvertrag zwischen Trusted Shops und dem Käufer auf Basis von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Den Informationspflichten aus der DSGVO (insb. nach Art. 13 DSGVO) komm...