Wo werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet? Musterklauseln

Wo werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?. Ihre personenbezogenen Daten können sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von den in Abschnitt 4 oben genannten Parteien verarbeitet werden, jeweils vorbehaltlich vertraglicher Beschränkungen hinsichtlich der Geheimhaltung und Sicherheit in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Parteien weitergeben, die nicht zu deren Verarbeitung autorisiert sind. Wann immer wir Ihre personenbezogenen Daten zur Verarbeitung durch ein anderes Unternehmen der Allianz Gruppe außerhalb des EWR übermitteln, tun wir dies auf der Grundlage der als Allianz Privacy Standard (Allianz BCR) bezeichneten genehmigten verbindlichen Allianz Unternehmensregeln, die einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten vorsehen und für alle Unternehmen der Allianz Gruppe rechtsverbindlich sind: xxxxx://xxx.xxxxxxx- xxxxxxxx.xxx/xx_XX/xxxxxxx-xxxxxxxx---xxxxxxx-xxxxxxxxx-xxxxx-.xxxx Die Allianz BCR und die Aufstellung der Unternehmen der Allianz Gruppe, die diesen Standard einhalten, können hier abgerufen werden. Wenn die Allianz BCR nicht anwendbar sind, werden wir stattdessen geeignete Maßnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb des EWR ein angemessenes Schutzniveau einhält, das dem im EWR entspricht. Wenn Sie wissen möchten, auf welche Sicherheitsvorkehrungen wir uns bei solchen Datenübermittlungen stützen (z. B. Standardvertragsklauseln), setzen Sie sich bitte, wie in Abschnitt 9 beschrieben, mit uns in Verbindung. Sofern das geltende Recht oder die geltenden Vorschriften es gestatten, haben Sie folgende Rechte: • Zugriff auf die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und Einblick in die Herkunft der Daten, den Zweck und das Ende der Verarbeitung sowie die Daten des/der Datenverantwortlichen, des/der Datenverarbeiter(s) und der Parteien, an die die Daten weitergegeben werden können; • Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung erfolgt; • Aktualisierung oder Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten, damit diese immer korrekt sind; • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten aus unseren Datensätzen, wenn diese nicht mehr für die oben genannten Zwecke benötigt werden; • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter bestimmten Umständen, zum Beispiel für den Zeitraum, der es uns ermöglicht, die Richtigkeit Ihr...
Wo werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?. Ihre personenbezogenen Daten können sowohl innerhalb als auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von den in Ziffer 13.4 angegebenen Parteien verarbeitet werden, immer vorbehaltlich vertraglicher Einschränkungen zur Vertraulichkeit und Sicherheit im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen und -vorschriften. Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nicht gegenüber Parteien offen, die nicht befugt sind, Sie zu verarbeiten. Immer wenn wir Ihre personenbezogenen Daten zur Verarbeitung außerhalb des EWR durch eine andere von unseren Konzerngesellschaften übermitteln, erfolgt dies auf der Grundlage unserer genehmigten verbindlichen Konzernvorschriften (Binding Corporate Rules) mit der Bezeichnung „Allianz-Datenschutzstandard (BCR von Allianz)“, in denen wir uns der Wahrung des Schutzes personenbezogener Informationen auf gleich hohem Niveau verschrieben haben, unabhängig vom Ort Ihrer Verarbeitung. Die BCR von Allianz sind für alle unsere Konzerngesellschaften rechtsverbindlich. Wenn die BCR von Allianz nicht gelten, ergreifen wir stattdessen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten außerhalb des EWR Schutz auf gleich hohem Niveau wie im EWR zukommt. Wenn Sie mehr Informationen zu den BCR wünschen, sehen Sie bitte in Ziffer 13.10 nach.
Wo werden meine personenbezogenen Daten verarbeitet?. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Microsoft 365 und angebundenen Produkten erfolgt überwiegend auf Servern mit Standorten in der europäischen Union, für den Schulbereich sind dies in der Regel die Niederlande, Irland und Deutschland. Es ist aber möglich, dass sogenannte Telemetriedaten und daraus resultierende Supportfälle in den USA verarbeitet werden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und