Xxxxx, Löhne, Honorare Musterklauseln

Xxxxx, Löhne, Honorare. (8) Gagen und Löhne sind in der Kalkulation mindestens mit den entsprechenden kollek- tivvertraglichen Ansätzen, soweit diese anzuwenden sind, höchstens jedoch 20 Prozent über den kollektivvertraglichen Mindestgagen anzuführen. In besonders gelagerten Fäl- len kann bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung auch bis zu 30 Prozent als för- derbare Kosten anerkannt werden.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.