Reiseunterlagen Musterklauseln

Reiseunterlagen. Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat plantours & Partner zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine etc) nicht innerhalb der von plantours & Partner ausdrücklich mitgeteilten Frist – sonst nach Ablauf des Zeitraums gemäß Ziffer 2.2. – erhält.
Reiseunterlagen. Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt- ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fris- ten erhalten haben.
Reiseunterlagen. Den Kunden trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch dieses ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, ins- besondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
Reiseunterlagen. 1. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Reiseunterlagen. Gemäß der geltenden Geschäftsbedingungen der Partnerorganisation werden die Reiseunterlagen von der Partnerorganisation ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise bereitgestellt. Diese enthalten die Adresse der Sprachschule und der Unterkunft. Auch der Name des Praktikumsunternehmens wird spätestens 2 Wochen vor Abreise von der Partnerorganisation bekannt gegeben. Edu-Seasons leitet die bereitgestellten Reiseunterlagen an den Programmteilnehmer weiter. Sofern eine Gastfamilie gebucht wurde, kann es sein, dass sich die Gastfamilie durch einen Notfall kurzfristig ändert und bis zu 2 Tage vor der Abreise des Programmteilnehmers von der Partnerorganisation bekannt gegeben wird.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Reiseunterlagen. 8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat den Veranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotel-Vou- cher, gegebenenfalls rail & fly-Voucher) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt der Kunde eine solche Information, so kann ihm dies als Mitverschulden an- gerechnet werden, wenn der Veranstalter zufolge rechtzeitiger Übermittlung der Reiseunterlagen davon ausgehen konnte, der Kunde habe diese erhalten.