Reiseunterlagen Musterklauseln

Reiseunterlagen. Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Reiseunterlagen. Der Kunde hat plantours & Partner zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine etc) nicht innerhalb der von plantours & Partner ausdrücklich mitgeteilten Frist – sonst nach Ablauf des Zeitraums gemäß Ziffer 2.2. – erhält.
Reiseunterlagen. Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermitt- ler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fris- ten erhalten haben.
Reiseunterlagen. Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Reiseunterlagen. Gemäß der geltenden Geschäftsbedingungen der Partnerorganisation werden die Reiseunterlagen von der Partnerorganisation ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise bereitgestellt. Diese enthalten die Adresse der Sprachschule und der Unterkunft. Auch der Name des Praktikumsunternehmens wird spätestens 2 Wochen vor Abreise von der Partnerorganisation bekannt gegeben. Edu-Seasons leitet die bereitgestellten Reiseunterlagen an den Programmteilnehmer weiter. Sofern eine Gastfamilie gebucht wurde, kann es sein, dass sich die Gastfamilie durch einen Notfall kurzfristig ändert und bis zu 2 Tage vor der Abreise des Programmteilnehmers von der Partnerorganisation bekannt gegeben wird.
Reiseunterlagen. 5.1. Die Reiseunterlagen werden bis 3 Wochen vor Anreisetermin, auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail in Form einer Buchungsbestätigung/Rechnung zugesandt. Sollten die Reiseunterlagen dem Xxxx nicht bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit der TZR&W in Verbindung zu setzen. 5.2. Der Versand der Bordkarte erfolgt bis 3 Wochen vor dem Tag der Einschiffung, soweit die Reise nicht storniert und der Reisepreis vollständig bezahlt worden ist. Das Einschiffen ist nur mit gültiger Bordkarte möglich. Gutscheine sind nur im Zusammenhang mit der Bordkarte gültig.
Reiseunterlagen. 3.3.1 Unterlagen für Reiseleistungen - einschließlich Flugtickets, Reservierungsnummern und Berech- tigungsscheinen - werden dem Nutzer im Regelfall direkt vom Reiseleistungsanbieter oder von Reisecenter alltours per Fax oder per Email übersandt. Soweit eine Übersendung per Email er- folgt, hat der Nutzer sich die Unterlagen in Papierform auszudrucken, dies gilt auch für E-Tickets von Fluggesellschaften. 3.3.2 Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Versand von Flugtickets in Papierform und/oder Unter- lagen für alle sonstigen Reiseleistungen auch per kostenfreien Brief erfolgen. Es gelten insoweit jedoch die folgenden Ausnahmen: - Zustellung von Reiseunterlagen außerhalb Deutschlands: Um eine schnellstmögliche und sichere Zustellung der Reiseunterlagen an den Nutzer auch außerhalb Deutschlands zu gewährleisten, behält sich Reisecenter alltours einen kostenpflich- tigen Versand per Post oder Kurierdienst vor. Die entsprechende Versandgebühr wird dem Nutzer mit dem Gesamtreisepreis berechnet. Der Nutzer wird vorab über die Höhe der zusätz- lichen Gebühr unterrichtet. - Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reise- leistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hin- terlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäfts- bedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters.
Reiseunterlagen. 8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt. 8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.
Reiseunterlagen. Ca. 10 – 14 Tage vor Reiseantritt erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen.