Common use of Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte Clause in Contracts

Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere Risiken aus der Durchführung des finanzierten Projekts. Das geplante Solarprojekt könnte kom- plexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringen. Es könnte sich herausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiert, fehler- haft sind. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/o- der zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Auch weitere Faktoren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger, des Marktumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer Verhältnisse, von Umweltrisiken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Wettbewerbern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- men, beeinträchtigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere Risiken aus der Durchführung des finanzierten Projekts. Das geplante Solarprojekt könnte kom- plexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringen. Es könnte sich herausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiert, fehler- haft sind. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/o- der oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend aus- reichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen Än- derungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Auch weitere Faktoren Fakto- ren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises Stromprei- ses oder des Preises anderer Energieträger, des Marktumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer Verhältnisse, von UmweltrisikenUmweltrisi- ken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Wettbewerbern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- men, beeinträchtigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung Durchführung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer Darlehensnehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten Ver- bindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigenbeein- trächtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere Risiken insbesondere Risi- ken aus der Durchführung des finanzierten Projekts. Das geplante Solarprojekt könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse Geschäfts- prozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen. Es könnte sich herausstellenher- ausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiert, fehler- haft fehlerhaft sind. Erforderliche Genehmigungen Geneh- migungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken Umweltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/o- der oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger etwai- ger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten könn- ten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche Gewährleistungsansprü- che geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen durchset- zen kann. Auch weitere Faktoren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger, des Marktumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer Verhältnisse, von Umweltrisiken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Wettbewerbern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser die- ser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers Projektinhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- mennachzukommen, beeinträchtigt beeinträch- tigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene marktbe- zogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von KundenKun- den; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungenVeränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen steu- erlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risikenZinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem qualifiziertem Personal; Risiken aus RechtsstreitigkeitenRechts- streitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer Darlehensneh- mer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen Zins- forderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlenDarlehenskapital zurückzuzah- len.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt, Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung Durchführung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer Darlehensnehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer Darlehens- nehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten Ver- bindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer Darle- hensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber Nachrangdarlehensge- ber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigenbe- einträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere insbesondere Risiken aus der Durchführung des finanzierten Projekts. Das geplante Solarprojekt könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse Ge- schäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen. Es könnte sich herausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiert, fehler- haft fehlerhaft sind. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken Umweltrisiken oder Altlasten bestehenbe- stehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/o- der oder zu Problemen bei der Erzielung Erzie- lung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen Anforde- rungen könnten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen Verzögerun- gen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche Gewährleis- tungsansprüche geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer Zuliefe- rer durchsetzen kann. Auch weitere Faktoren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger, des Marktumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer politi- scher Verhältnisse, von Umweltrisiken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Wettbewerbern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers Projekt- inhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- mennachzukommen, beeinträchtigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene marktbe- zogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungenVeränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risikenZinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- Gesellschafter- und/oder KonzernstrukturKon- zernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer Darlehens- nehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlenDarlehenskapital zurück- zuzahlen.

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Samples: Nachrangdarlehen Mit Qualifiziertem Rangrücktritt

Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer Darlehens- nehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass sich andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert in- vestiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen fäl- ligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber Nachrang- darlehensgeber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigenbe- einträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere insbesondere Risiken aus der Durchführung und Performance des finanzierten ProjektsProjekts oder anderer Projekte im Portfolio des Projektinhabers. Das geplante Solarprojekt könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten könn- ten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner Ver- tragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringenerbringen. Es könnte sich herausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiert, fehler- haft fehlerhaft sind. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken Umweltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf und/o- der oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger et- waiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen Anforderun- gen könnten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen Verzöge- rungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche Gewähr- leistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Auch weitere Faktoren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirkenaus- wirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises oder des Preises anderer Energieträger, des MarktumfeldsMark- tumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer Verhältnisse, von Umweltrisiken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie WettbewerbernWettbewer- bern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt oder anderen Projekten im Portfolio des Projektinhabers erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers End- abnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig zah- lungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers Projektinhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen je- weiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- mennachzukommen, beeinträchtigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungenVeränderun- gen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen rechtli- chen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene unternehmens- bezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risikenZinsänderungsrisiken; Risiken Ri- siken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem Personalqualifiziertem Per- sonal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und SteuernachforderungenSteuer- nachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer Darlehens- nehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlenDarlehenskapital zu- rückzuzahlen.

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Xxxxxxx aus der Finanzierung weiterer Projekte. Der Darlehensnehmer plant, mehrere Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) durchzuführen und die jeweilige Gesamt-Darlehensvaluta aus diesen verschiedenen Schwarmfinanzierungen zur Durch- führung verschiedener Projekte an denselben Projektinhaber weiterzuleiten. Dies soll durch mehrere rechtlich selbstständige, projektbezogene Darlehensverträge geschehen, die zwischen dem Darle- hensnehmer und dem Projektinhaber geschlossen werden. Je nach Zeitpunkt des Crowdfundings, hat der Darlehensnehmer bereits in der Vergangenheit solche weiteren Projekte durchgeführt. Hierdurch besteht für den Nachrangdarlehensgeber (Investor) das Risiko, dass andere Projekte, in die er selbst nicht investiert hat, sich nachteilig auf sein eigenes Investment auswirken. Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein anderes Projekt des Projektinhabers, in das der Nachrangdarlehensgeber nicht investiert hat, wirtschaftlich fehlschlägt. Dies könnte zur Folge haben, dass der Projektinhaber seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensnehmer nicht bedienen kann. Infolgedessen könnte der Darlehensnehmer außerstande sein, seine fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Nachrangdarlehensgeber zu bedienen. Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers und des Projektinhabers beeinträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind insbeson- dere Risiken aus der Durchführung des finanzierten Projekts. Das geplante Solarprojekt Energieeffizienzprojekt könnte kom- plexer komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Projektinhabers mangelhafte Leistungen er- bringenLeis- tungen erbringen. Es könnte sich herausstellen, dass Annahmen, auf denen die Projektplanung basiertba- siert, fehler- haft fehlerhaft sind. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnten unbekannte Um- weltrisiken unbe- kannte Umweltrisiken oder Altlasten bestehen. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Projektablauf Projektab- lauf und/o- der oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Ein etwaiger Versicherungsschutz könnte sich als nicht ausrei- chend ausreichend erweisen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Ände- rungen Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Bei Leistungen, die Dritten gegen- über gegenüber erbracht werden, könnten diese Gewährleistungsansprüche geltend machen, ohne dass der Projektinhaber Regressansprüche gegen eigene Zulieferer durchsetzen kann. Auch weitere Faktoren Fakto- ren können sich nachteilig auf den Projekterfolg auswirken, wie etwa die Entwicklung des Strompreises Stromprei- ses oder des Preises anderer Energieträger, des Marktumfelds, der Nachfrage- und Absatzsituation, von Lieferantenbeziehungen, des politischen Umfelds und politischer Verhältnisse, von UmweltrisikenUmweltrisi- ken, Länder- und Wechselkursrisiken sowie Wettbewerbern. Die Umsätze, die der Projektinhaber aus dem finanzierten Projekt erzielen kann, werden maßgeblich von der Zahlungsfähigkeit eines einzelnen Endabnehmers (Kunden) des Projektinhabers abhängen. Sollte dieser in Zahlungsverzug geraten oder zahlungsunfähig werden, können die Fähigkeit des Pro- jektinhabers und des Darlehensnehmers, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukom- men, beeinträchtigt werden. Daneben ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Projektinhabers mit Risiken verbunden, wie markt- bezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Verände- rungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unter- nehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungs- risiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifi- ziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Ge- sellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Projektinhaber und/oder des Darlehensnehmers auswirken. Dem Projektinhaber und dem Darle- hensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Nachrangdarlehensgeber zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapi- tal zurückzuzahlen.

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