Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Tilgungskomponente (100,00 % der Dar- lehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption gemäß Stromverkaufs-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags Leasing-Vertrags die dann fällige fäl- lige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 85,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder o- der nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption gemäß StromverkaufsLea- sing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 90,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption Kauf- option gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 76,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption Kauf- option gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen mögli- chen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere insbeson- dere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Tilgungskomponente Rest-Til- gungskomponente (100,00 in Höhe von 85,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden ausrei- chenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weiter- geleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche Durchsetzung Durch- setzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Auseinandersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 54,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption Kauf- option gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Samples: Darlehensbedingungen
Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags Leasing-Vertrags die dann fällige fäl- lige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 65,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption gemäß StromverkaufsLea- sing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags die dann fällige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 80,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption Kauf- option gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante Solarprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte bestimmte Solarerträge nicht erreicht. Falls diese Solarerträge nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen sei- nen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht be- steht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags Leasing-Vertrags die dann fällige fäl- lige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 65,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder o- der nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen Kaufoption gemäß StromverkaufsLea- sing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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Xxxxxxx aus der Weiterleitung des Darlehensbetrags zur Durchführung des finanzierten Pro- jekts. Der Darlehensnehmer wird den gesamten Darlehensbetrag in Form eines weiteren Darlehens an einen ei- nen Projektinhaber weiterleiten. Der Darlehensnehmer ist für die fristgerechte und vollständige Leistung von Zins Leis- xxxx xxx Xxxx und Tilgung an die Nachrangdarlehensgeber darauf angewiesen, dass der Projektinhaber sei- nen Projektinha- ber seinen Verpflichtungen aus diesem weiteren Darlehensvertrag fristgerecht und vollständig nachkommtnach- kommt. Ist dies nicht der Fall, können auf Ebene des Darlehensnehmers Zahlungsschwierigkeiten bis hin zu einer möglichen Insolvenz entstehen. Der finanzierte Projektinhaber wird seinen Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensnehmer insbe- sondere dann voraussichtlich nicht nachkommen können, wenn das geplante SolarprojektEnergieeffizienzprojekt, das durch das Nachrangdarlehen sowie ggf. weitere Fremdkapitalgeber Darlehen finanziert werden soll, nicht wie erhofft erfolgreich durchgeführt werden kann. Unter anderem besteht das Risiko, dass die Solaranlage be- stimmte Solarerträge das Projekt bestimmte Leistungswerte nicht erreicht, die der Projektinhaber seinem Endkunden in Form einer „Performance-Garantie“ zusichert. Falls diese Solarerträge Leistungswerte nicht erreicht werden, würde sich die Höhe der Erträge des Projektinhabers aus dem Vertrag mit dem Endkunden verringern, was sich nega- tiv negativ auf dessen Fähigkeit auswirken könnte, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Dar- lehensnehmer Darlehensnehmer nachzukommen. Weiterhin besteht das Risiko, dass der Projektinhaber am Ende der Festlaufzeit des Nachrangdarlehensvertrags Nachrangdarle- hensvertrags die dann fällige Rest-Tilgungskomponente (100,00 in Höhe von 67,00 % der Dar- lehensvalutaDarlehensvaluta) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe an den Darlehensnehmer leisten kann, falls dem Projektinhaber Pro- jektinhaber zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen und auch nicht zufließen (etwa aufgrund einer Refinanzierung oder einer Ausübung der auf die Solaranlage bezogenen bezoge- nen Kaufoption gemäß StromverkaufsLeasing-Vertrag durch den Endkunden). Darüber hinaus können zusätzliche Risiken aus der Tatsache entstehen, dass die Darlehensvaluta wei- tergeleitet weitergeleitet wird. So könnte der Projektinhaber es verweigern, seinen Zahlungspflichten gegenüber gegen- über dem Darlehensnehmer nachzukommen. Der Darlehensnehmer könnte dadurch auf eine gerichtliche gericht- liche Durchsetzung seiner Forderungen angewiesen sein. Der Erfolg einer solchen gerichtlichen Auseinan- dersetzung Aus- einandersetzung wäre nicht sicher.
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