Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift Musterklauseln

Zahlung mittels SEPA-Basis-Lastschrift. Der Kunde ermächtigt NewCoTec auf separatem Vordruck, die Entgelte mittels Lastschrift einzuziehen, es sei denn, dass NewCoTec im Einzelfall auf Lastschrift verzichtet. NewCoTec zieht Entgelte im Lastschriftverfahren frühestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ein; die Vorabankündigung des Lastschrifttermins wird auf der Rechnung vermerkt. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kann die Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Kunden unberechtigt rückabgewickelt oder verursacht der Kunde durch unrichtige Angaben im SEPA-Basis-Lastschriftmandat oder durch Unterlassen der Mitteilung von Änderungen eine Rücklastschrift, ist NewCoTec berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich als Mindestschaden geltend zu machen. Außerdem ist NewCoTec berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 pro Rücklastschrift zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.