Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden. 6.5.2. Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Prepaid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1. 6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens mindes- tens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen Ticket- käufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
6.5.2. 6.5.2 Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens Fin- anzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Prepaid Pre- paid steht auch beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung Ein- willigung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1. 11.6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen künfligen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes ange- gebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
6.5.2. 11.6.5.2 Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglichmög- lich. Prepaid steht auch beschränkt geschäftsfähigen geschäflsfähigen Personen über 16 Jahren zur VerfügungVerfü- gung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.
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Samples: Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen Und Tarifbestimmungen
Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1. 11.6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen künfligen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - – zwingend an erster Stelle - – seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
6.5.2. 11.6.5.2 Der HandyTicket-Service wird erst freigeschaltet, wenn dieser Betrag auf dem Konto des Finanzunternehmens eingeht. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich. Prepaid steht auch beschränkt geschäftsfähigen geschäflsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist einzuholen.
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