Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindes- tens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket- käufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
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Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1 11.6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindes- tens mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen künfligen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket- käufen Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes ange- gebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
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Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1 6.5.1. Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindes- tens mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket- käufen Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - zwingend an erster Stelle - seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
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Samples: www.vg-wartburgregion.de, handyticket.de
Zahlung per Prepaid durch Überweisung (Vorauszahlung) bei registrierten Nutzern. 6.5.1 11.6.5.1 Hat der Nutzer dieses Verfahren gewählt, ist er verpflichtet, einen Betrag in Höhe von mindes- tens mindestens 5,00 Euro, welcher zum Ausgleich seiner künftigen künfligen Zahlungsverpflichtungen aus Ticket- käufen Ticketkäufen erforderlich ist, im Voraus auf ein von dem Finanzunternehmen angegebenes Konto zu überweisen. Dabei hat der Nutzer als „Verwendungszweck“ - – zwingend an erster Stelle - – seine Mobilfunknummer anzugeben. Es darf je Überweisung nur eine Mobilfunknummer angegeben werden.
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