Zahlungsweisen Und Abrechnung Musterklauseln

Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1 Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: • Abrechnung über SEPA-Lastschrift • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) • Abrechnung über Prepaid durch eigenständige Überweisung • Abrechnung über Prepaid durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlungsweisen besteht nicht. Die SEPA-Lastschrift und die Zahlungsweise über Kreditkarte stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepaid- steht auch beschränkt ge- schäftsfähigen Personen über 16 Jahren zur Verfügung; die Einwilligung des gesetzlichen Ver- treters ist einzuholen. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum HandyTicket Deutschland eine Überprüfung der der Angaben und der Bonität des Nutzers durchführen (aus- genommen Abrechnung über eine Prepaid-Zahlungsweise). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxx- xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx.
Zahlungsweisen Und Abrechnung. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: Abrechnung über das Lastschriftverfahren, Abrechnung über Kreditkarte (Visa oder MasterCard) oder Abrechnung über das PrePaid-Verfahren. Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Die Abrechnung der erworbenen Tickets erfolgt durch den Finanz-Dienstleister in der Regel monatlich zum ersten Bankarbeitstag des auf die Entstehung der Forderungen folgenden Kalendermonats, spätestens nach Erreichen einer Forderungsgröße (i. d. R. 20 Euro). Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend Umsatzübersicht genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal nur vom Nutzer einsehbar und abrufbar. Der Nutzer hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung, im Falle des Prepaid-Verfahren ist das die Umsatzübersicht) sorgfältig zu prüfen und Einwände innerhalb von 6 Wochen nach zur Verfügungsstellung der Abrechnung gegenüber dem Verkehrsunternehmen vorzubringen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. Der Nutzer wird in den Umsatzübersichten auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
Zahlungsweisen Und Abrechnung. 6.1. Der Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen: - Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren, - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) - Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch eigenständige Überweisung oder - Abrechnung über das Prepaid-Verfahren durch Überweisung per giropay Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Nutzers zur Teilnahme an einem bestimmten Bezahlverfahren besteht nicht. Alle Bezahlverfahren stehen voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Finanzunternehmen wird im Rahmen des Registrierungsprozesses zum StromTicket eine Überprüfung der Bonität des Nutzers durchführen (ausgenommen Abrechnung über das Prepaid-Verfahren). Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Daten zur Person gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx. Mit der Anmeldung zum StromTicket stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, der Überprüfung seiner Bonität zu. Bei einer Verweigerung der Zustimmung steht dem Nutzer ausschließlich das Prepaid-Bezahlverfahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Rücklastschriftdaten in den Datenbestand der SCHUFA Holding AG gemeldet, die diese an andere Unternehmen, die am Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der SCHUFA Holding AG die Erledigung gemeldet. Aufgrund des Ergebnisses der Bonitätsprüfung werden ggf. nur das Kreditkarten-Verfahren und das Prepaid-Verfahren zugelassen. Falls der Nutzer das Bezahlverfahren „Kreditkarte“ oder „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, gilt für den Einzug der Forderungen Folgendes: Bei Ticket-Käufen (StromTickets und andere Dienste) ab einer Gesamtforderungshöhe von derzeit 50 € erfolgt der Einzug der erworbenen Ticketforderungen durch das Finanzunternehmen in der Regel sofort am nächsten Bankarbeitstag (Abweichungen zu Fristen bei Lastschrifteinzügen siehe Ziffer 7.3). Ticket-Käufe (StromTickets und andere Dienste) mit einer Größe von weniger als 50 € werden zunächst gesammelt und erst ab einer Überschreitung eines Gesamtwertes von derzeit 50 € eingezogen, spätestens jedoch zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats. Abweichend hiervon erfolgt beim erstmaligen StromTicket-Kauf eine sofortige Belastung des Nutzerkontos.Dies dient zur Verifikation der vom Nutzer angegebenen Zahldaten. Die Belastung ...
Zahlungsweisen Und Abrechnung 

Related to Zahlungsweisen Und Abrechnung

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………