Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug Musterklauseln

Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat der Konto- inhaber unverzüglich zu erheben. Widerspricht der Kontoinhaber der Buchung eines Zah- lungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gutschrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlösung be- rechtigt gewesen wäre.