Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug Musterklauseln

Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat der Konto- inhaber unverzüglich zu erheben. Widerspricht der Kontoinhaber der Buchung eines Zah- lungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gutschrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlösung be- rechtigt gewesen wäre.

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  • Ausführung der Zahlung (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis” der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbar- ten Häufigkeit.