Ausführung der Zahlung Musterklauseln

Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis” angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank stellt sicher, dass der aufgrund der SEPA-Basislastschrift belastete Last- schriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Bonusverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. (1) Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- fängers eingeht. 11 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Samstage, 24. und 31. Dezember, alle gesetzlichen Fei- ertage, außer an den Feiertagen, an denen an der Frankfurter Wertpapierbörse Handel stattfindet, und Werktage, an denen die ebase wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. regionale Feiertage oder sonstige Gründe) geschlossen hat.
Ausführung der Zahlung. Stand: 01.11.2017 Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zah- lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Ikano Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. Die Ikano Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit. Des Weiteren informiert die Ikano Bank den Kunden im Rahmen einer Pre-Notification spätes- tens 3 Tage vor dem Termin der Ausführung. Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers belastete Last- schriftbetrag spätestens am Ende des nächsten Geschäftstages beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungs- frist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.
Ausführung der Zahlung. (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kontoinha- bers aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschrift- betrag spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen beim Zahlungsdienstleister des Zah- lungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. (1) Die ebase ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zah- lungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens inner- halb der im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeich- nis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Ausführung der Zahlung. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- und Leis- tungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Ikano Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. Die Ikano Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häu- figkeit. Des Weiteren informiert die Ikano Bank den Kunden im Rahmen einer Pre-Notification spätestens drei Tage vor dem Termin der Ausführung.