Zinsen, Entgelte und Aufwendungen im Geschäft mit Kunden Musterklauseln

Zinsen, Entgelte und Aufwendungen im Geschäft mit Kunden. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die Dienstleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließ­ lich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleis­ tung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem einschlägigen Preis- und Leistungsverzeichnis für die PlaNor­ men MetaTrader. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Haupt­ leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver­ einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im einschlägigen Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zah­ lung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kun­ den nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im einschlägigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergü­ tung der nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften.