Zulassung zum Studium. Die Aufnahme des Studiums zum angestrebten Zeit- punkt kann erst dann erfolgen, wenn die Berufsakade- mie Sachsen den Studienplatz durch Übersendung des Zulassungsbescheides bestätigt hat. Erfolgt durch die Berufsakademie Sachsen keine Zulassung zum Studium im o. g. Studiengang zum o. g. Studienbeginn, ist dieser Vertrag wegen objektiver Unmöglichkeit unwirksam.
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Samples: Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ausbildungsvertrag
Zulassung zum Studium. Die Aufnahme des Studiums zum angestrebten Zeit- punkt Zeitpunkt kann erst dann erfolgen, wenn die Berufsakade- mie Berufsakademie Sachsen den Studienplatz durch Übersendung des Zulassungsbescheides bestätigt hat. Erfolgt durch die Berufsakademie Sachsen keine Zulassung zum Studium im o. g. Studiengang zum o. g. Studienbeginn, ist dieser Vertrag wegen objektiver Unmöglichkeit unwirksam.
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