Zuleitung und Auslieferung der Scheckbilder aus dem imagegestützten Scheckeinzug Musterklauseln

Zuleitung und Auslieferung der Scheckbilder aus dem imagegestützten Scheckeinzug. Die Bank wird die Scheckbilder nach Bankleitzahlen sortiert im ExtraNet zur Verfügung stel- len. Den Teilnehmern am Abrechnungsverkehr obliegt der Abruf der Scheckbilder; sie sor- gen auch für den Abruf von Scheckbildern für von ihnen vertretene Institute.