Zuordnung der Funktionen zu Funktionsstufen. 1 Die Funktionen werden von der Arbeitgeberin nach Aufgaben, Anforderungen und Kompetenzen einer von neun Funktionsstufen (1–9) zugeteilt. Gleiche und bezüglich Anforderungsniveau gleichwertige Funktionen gehören in die- selbe Funktionsstufe. Einzelheiten sind in einer entsprechenden Ausführungs- bestimmung geregelt, die den Sozialpartnern vorgelegt wird. 2 Für neue Berufsbilder werden zwecks Zuordnung zu den Funktionsstufen durch die Arbeitgeberin analytische Funktionsbewertungen und die entspre- chenden Einreihungen durchgeführt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Zuordnung der Funktionen zu Funktionsstufen. 1 Die Funktionen werden von der Arbeitgeberin nach Aufgaben, Anforderungen Anforderun- gen und Kompetenzen einer von neun Funktionsstufen (1–9) zugeteilt. Gleiche Glei- che und bezüglich Anforderungsniveau gleichwertige Funktionen gehören in die- selbe dieselbe Funktionsstufe. Einzelheiten sind in einer entsprechenden Ausführungs- bestimmung Ausfüh- rungsbestimmung geregelt, die den Sozialpartnern vorgelegt wird.
2 Für neue Berufsbilder werden zwecks Zuordnung zu den Funktionsstufen durch die Arbeitgeberin analytische Funktionsbewertungen und die entspre- chenden Einreihungen durchgeführt.
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