Common use of Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung Clause in Contracts

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von der transnationalen Kriminalität ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien leisten. Diese Zusammenarbeit kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei Ermittlungen, des Austausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen.

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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von der transnationalen Kriminalität und terroristischen Bedrohungen ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien zu leisten. Diese Die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei Ermittlungen, des Austausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegenvereinbaren.

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Samples: Partnership Agreement, Partnership Agreement

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste untereinander zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von Gefahren der transnationalen grenzüberschreitenden Kriminalität ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien zu leisten. Diese Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -diensten kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei ErmittlungenUntersuchungen, des Austausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegenvereinbaren.

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Samples: Framework Agreement, Rahmenabkommen

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste - dienste zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von der transnationalen Kriminalität ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien leisten. Diese Zusammenarbeit kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei Ermittlungen, des Austausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen.

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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre StrafverfolgungsbehördenStrafverfol- gungsbehörden, -agenturen und -dienste zusammenarbeiten untereinander zusam- menarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von Gefahren der transnationalen grenzüberschreitenden Kriminalität ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien Ver- tragsparteien zu leisten. Diese Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -diensten kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei ErmittlungenUntersuchungen, des Austausches Aus- tausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung Ausbil- dung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung Unterstüt- zung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegenverein- baren.

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Samples: Rahmenabkommen

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. Die Vertragsparteien kommen überein, dass ihre Strafverfolgungsbehörden, -agenturen und -dienste zusammenarbeiten und einen Beitrag zur Abwehr und Beseitigung der von der transnationalen grenzüberschreitenden Kriminalität ausgehenden Gefahren für beide Vertragsparteien leisten. Diese Zusammenarbeit kann in Form der gegenseitigen Amtshilfe bei Ermittlungen, des Austausches von Ermittlungstechniken, der gemeinsamen Ausbildung und Schulung von Strafverfolgungspersonal und jeder sonstigen Art von gemeinsamen Maßnahmen und Unterstützung erfolgen, die die Vertragsparteien einvernehmlich festlegen.

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Samples: Rahmenabkommen