Common use of Zusammenarbeit im Bereich des Geistigen Eigentums Clause in Contracts

Zusammenarbeit im Bereich des Geistigen Eigentums. 1. In Anerkennung der wachsenden Bedeutung von Geistigem Eigentum als Faktor für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung vertiefen die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich. 2. Die Vertragsparteien vereinbaren, wo es die Umstände erlauben, bei Tätigkeiten in Zusammenhang mit den genannten oder künftigen internationalen Konventionen über Harmonisierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Geistigem Eigentum und bei Tätigkeiten in internationalen Organisationen wie der WTO und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zusammenzuarbeiten sowie Geistiges Eigentum betreffende Erfahrungen und Informationen über die Beziehun- gen der Vertragsparteien zu anderen Staaten auszutauschen. 3. Gemäss Absatz 1 können die Vertragsparteien zusammenarbeiten: (a) in Personalaustauschprogrammen der Vertragsparteien, einschliesslich Prü- fern; (b) im Bereich von Informationssystemen der einzelnen Vertragsparteien zu Geistigem Eigentum; (c) bei der Förderung des gegenseitigen Verständnisses ihrer jeweiligen Politik, Tätigkeit und Erfahrung im Bereich des Geistigen Eigentums; sowie (d) bei der Förderung der Ausbildung über Geistiges Eigentum und des Erfin- dungsbewusstseins.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Zusammenarbeit im Bereich des Geistigen Eigentums. 1. In Anerkennung der wachsenden Bedeutung von Geistigem Eigentum als Faktor für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung vertiefen die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich. 2. Die Vertragsparteien vereinbaren, wo es die Umstände erlauben, bei Tätigkeiten in Zusammenhang mit den genannten oder künftigen internationalen Konventionen über Harmonisierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Geistigem Eigentum Ei- gentum und bei Tätigkeiten in internationalen Organisationen wie der WTO und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zusammenzuarbeiten sowie Geistiges Geisti- ges Eigentum betreffende Erfahrungen und Informationen über die Beziehun- gen Beziehungen der Vertragsparteien zu anderen Staaten auszutauschen. 3. Gemäss Absatz 1 können die Vertragsparteien zusammenarbeiten: (a) in Personalaustauschprogrammen der Vertragsparteien, einschliesslich Prü- fern;; 17 SR 0.632.20 Anhang 1C (b) im Bereich von Informationssystemen der einzelnen Vertragsparteien zu Geistigem Eigentum; (c) bei der Förderung des gegenseitigen Verständnisses ihrer jeweiligen Politik, Tätigkeit und Erfahrung im Bereich des Geistigen Eigentums; sowie (d) bei der Förderung der Ausbildung über Geistiges Eigentum und des Erfin- dungsbewusstseins.

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Samples: Freihandelsabkommen

Zusammenarbeit im Bereich des Geistigen Eigentums. 1. In Anerkennung der wachsenden Bedeutung von Geistigem Eigentum als Faktor für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung vertiefen die Vertragsparteien ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich. 2. Die Vertragsparteien vereinbaren, wo es die Umstände erlauben, bei Tätigkeiten in Zusammenhang mit den genannten oder künftigen internationalen Konventionen über Harmonisierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Geistigem Eigentum und bei Tätigkeiten in internationalen Organisationen wie der WTO und der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) zusammenzuarbeiten sowie Geistiges Eigentum betreffende Erfahrungen und Informationen über die Beziehun- gen Beziehungen der Vertragsparteien zu anderen Staaten auszutauschen. 3. Gemäss Absatz 1 können die Vertragsparteien zusammenarbeiten: (a) in Personalaustauschprogrammen der Vertragsparteien, einschliesslich Prü- fernPrüfern; (b) im Bereich von Informationssystemen der einzelnen Vertragsparteien zu Geistigem Eigentum; (c) bei der Förderung des gegenseitigen Verständnisses ihrer jeweiligen Politik, Tätigkeit und Erfahrung im Bereich des Geistigen Eigentums; sowie (d) bei der Förderung der Ausbildung über Geistiges Eigentum und des Erfin- dungsbewusstseinsErfindungsbewusstseins.

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Samples: Freihandelsabkommen