Zusammenleben der Einzelnen im Haus Musterklauseln

Zusammenleben der Einzelnen im Haus. Neben einem relativ positiven Gesamtverlauf der Hausgemeinschaft zeigt sich, dass auch die ein- zelnen Beziehungen und Kontakte zwischen den Mieterinnen und Mietern zumindest bis zum Ab- schluss der Evaluationsphase positiv zu bewerten sind. Unter allen 16 Mieterinnen und Mietern gab es nach vorliegenden Informationen drei Bewohner, die relativ zurückgezogen lebten bzw. kaum Kontakt zu anderen Personen im Haus hatten. Einer davon schien in jeder Hinsicht sehr unauffällig zu sein. Abgesehen von einmaligen aufsehenerre- genden Vorkommnissen, gab es auch über die beiden anderen Mieter von den restlichen Bewoh- nerinnen und Bewohnern keine negativen Kommentare. Lediglich einige der befragten Mieterin- nen und Xxxxxx ließen durchklingen, dass ihnen diese beiden Hausmitbewohner fremd seien und einer der beiden durch sein Aussehen und seine Bekleidung negativ auffallen würde. Eine weitere Person lebte ebenfalls relativ zurückgezogen, pflegte jedoch mal mehr und mal we- niger ausführlichen Gesprächskontakt zu einer direkten Nachbarin. Diese Person wird gleichwohl von einigen ihrer Hausmitbewohnerinnen und Hausmitbewohner als relativ „problembeladen“ wahrgenommen und eckte mit ihrem Verhalten gelegentlich an. Einige unterstellten ihr auch, sich nicht selbst um ihre Wohnung kümmern zu können. Alle anderen zwölf Bewohnerinnen und Bewohner nannten in den Interviews jeweils mindestens zwei Kontakte im Haus und/oder wurden ihrerseits auch von mindestens zwei anderen Mieterin- nen und Xxxxxxx als regelmäßige Kontaktperson benannt, mit der man regelmäßig spreche, ge- meinsam etwas unternehme oder sich gegenseitig helfe. Diese zwölf Mieterinnen und Xxxxxx schienen sich fast alle in irgendeiner Form zu kennen. Hierbei hatten eine Hausbewohnerin und ein Hausbewohner eine besonders prominente Rolle, weil sie besonders gut vernetzt zu sein schienen bzw. zu sehr vielen ihrer Mitbewohnerinnen und Mitbe- wohner häufigeren Kontakt hatten. Die Hausbewohnerin wurde auch von den zuständigen Sozial- arbeiterinnen und Sozialarbeitern als im Haus sehr gut vernetzt dargestellt, die sich auch häufig der Probleme ihrer Nachbarn annehme. Zusammen mit vier weiteren Mieterinnen und Xxxxxxx stellen diese beiden Personen eine erweiterte Gruppe dar, die in verschiedenen Konstellationen gelegentlich zusammen etwas (im Haus) unternahmen. Einige dieser Personen pflegten im Einzel- nen auch noch besonders intensive Nachbarschaften, entweder bei einem regelmäßigen „Feier- abendbier“ auf den Laubengän...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.