Technische Einrichtungen und Anschlüsse Musterklauseln

Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Tagungshäuser der Diözese Würzburg bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Tagungshäuser der Diözese Würzburg gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen die Tagungshäuser der Diözese Würzburg pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Störungen an von den Tagungshäusern der Diözese Würzburg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Der vereinbarte Preis kann nicht gemindert werden.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Dritten unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Störungen am vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. 5. Bleiben die technischen Anlagen des Hotels ungenutzt, weil der Kunde ein externes Technikunternehmen beauftragt hat, so ist das Hotel berechtigt, eine Ausfallvergütung zu verlangen. 1. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte, etc.) berührt, so ist der Kunde verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren, etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Gebühren oder Schadensersatzansprüche aus den genannten Gründen gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden, so stellt der Veranstalter das Hotel von derartigen Gebühren oder Schadensersatzansprüchen frei. 2. Wird durch die Mitwirkung von Künstlern an Veranstaltungen eine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse begründet, so ist der Veranstalter verpflichtet, diese Beiträge unmittelbar zu entrichten. 3. Für den Fall, dass das Hotel Veranstaltungen des Kunden Künstler engagiert, ist das Hotel berechtigt, die Beiträge zur Künstlersozialversicherung an den Kunden weiter zu belasten.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Gaststätte für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Gaststätte von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Gaststätte bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Gaststätte gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Gaststätte diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die Gaststätte pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der Gaststätte ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.4 Störungen an von der Gaststätte zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Gaststätte diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kun- den. Der Kunde haftet für die pflegliche Behand- lung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Uberlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen An- lagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den techni- schen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entste- henden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Restau- rants berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Restaurant eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Restaurants ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrich- tungen werden nach Möglichkeit umgehend be- seitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 1. Soweit die RD Gastro für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die RD Gastro von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der RD Gastro bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der RD Gastro gehen zu Lasten des Kunden. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die RD Gastro pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Kunde ist mit der Zustimmung der RD Gastro berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen, soweit dies für die RD Gastro technisch umsetzbar ist. Dafür kann die RD Gastro eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen der RD Gastro ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 7.1 Soweit Messer für den Mieter auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen/Ausstattungen von Dritten be- schafft, handelt Messer im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Mieters. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Xxxxxx umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrich- tung/Ausstattung frei. 7.2 Die Verwendung von eigenen elektronischen Anlagen (z. B. Elektrische Verstärker) des Mieters bedarf der vorheriger Zustimmung von Messer. Grundsätzlich ist in den Veranstaltungsräumen nur die geringfügig akustisch verstärkte Livemusik zulässig. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Messer gehen zulasten des Mieters, soweit Messer diese nicht zu vertreten hat. Die durch Verwendung entstehenden Stromkosten darf Messer pauschal erfassen und berechnen.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die LM IT Services AG für den Kunden auf dessen Veranlassung techni- sche und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für „pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.“ Er stellt die LM IT Services AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtun- gen frei. 8.2 Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Kunden unter Nutzung von Strom- und sonstigen Leitungsnetzen der LM IT Services AG bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. 8.3 Der Kunde haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftre- tende Störungen oder Beschädigungen an den Leitungsnetzen und sonstigen Anlagen der LM IT Services AG, es sei denn, dass die LM IT Services AG diese zu vertreten hat. 8.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Daten durch Viren und Eingriffe Dritter im Zusammenhang mit der Internetnutzung grundsätzlich gefährdet sind. Die LM IT Services AG setzt für den konkreten Verwendungszweck geeig- nete, aktuelle Software zur Erkennung von Viren und sonstigen Sabotagepro- grammen ein. Ferner wird eine Firewall unterhalten.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 1. Soweit DAS LIEBIG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt DAS LIEBIG im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt DAS LIEBIG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von DAS LIEBIG bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von DAS LIEBIG gehen zu Lasten des Kunden, soweit DAS LIEBIG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf DAS LIEBIG sofern im Angebot nicht anders geregelt pauschal erfassen und berechnen. 3. Störungen an von DAS LIEBIG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurück-behalten oder gemindert werden, soweit DAS LIEBIG diese Störungen nicht zu vertreten hat. 4. Von Seiten des Kunden mitgebrachte Technik (Bild, Ton, Licht, Nebel etc.) sowie die Nutzung und Installation von Bühnenaufbauten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des DAS LIEBIG. 5. Bühnen-, Studio- und beleuchtungstechnische Anlagen dürfen nur durch eine ausgewiesene Fachkraft für Veranstaltungstechnik und nach vorheriger Einweisung (durch eine technische Fachkraft) des DAS LIEBIG installiert und betrieben werden. Elektrische Anlagen müssen angemessen gesichert sein. 6. Die in DAS LIEBIG installierten technischen Anlagen dürfen nicht verändert, manipuliert oder abgebaut werden.