Technische Einrichtungen und Anschlüsse Musterklauseln

Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Tagungshäuser der Diözese Würzburg für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Tagungshäuser der Diözese Würzburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die Eventlocation für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Eventlocation von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 1. Soweit die RD Gastro für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die RD Gastro von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit die LM IT Services AG für den Kunden auf dessen Veranlassung techni- sche und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für „pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.“ Er stellt die LM IT Services AG von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtun- gen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 7.1 Soweit Messer für den Mieter auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen/Ausstattungen von Dritten be- schafft, handelt Messer im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Mieters. Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Xxxxxx umfassend von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrich- tung/Ausstattung frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit das Restaurant für den Kun- den auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemä- ße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 8.1 Soweit der Betrieb für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Betrieb von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. 9.1 Soweit das Tagungshaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pfleg- liche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Es stellt das Tagungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Geräte des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.