Zweck des Bebauungsplanes Musterklauseln

Zweck des Bebauungsplanes. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hatte im Jahr 2006 die Verwaltung beauftragt, in der bis 2011 laufenden Ratsperiode einen Ideenwettbewerb zur Zukunft der hannoverschen Innenstadt durchzuführen, um sich den Herausforderungen und Fragen an die Zukunft der Innenstadtentwicklung der nächsten 10 - 15 Jahre stellen zu können. Unter der zentralen Fragestellung, ob die bestehenden Zielvorstellungen über die zukünftige Rolle, Funktion und Gestaltung der Innenstadt den zukünftigen Anforderungen gerecht werden, sollte die Ver- waltung einen interdisziplinären, öffentlich geführten Informations- und Diskussionsprozess über die Zukunft der Innenstadt und einen internationalen Wettbewerb für die Innenstadt durchführen. Der Informations- und Planungsprozess Hannover City 2020+ begann Ende 2007 und wurde Ende 2010 abgeschlossen. Der zweiphasige, städtebauliche und freiraumplanerische Ide- enwettbewerb wurde im Juni 2010 entschieden. Seine Ergebnisse zu den "Interventionsor- ten" Klagesmarkt, Köbelinger Markt, Marstall und Leibnizufer / Hohes Ufer wurden in das vom Rat am 16.12.2010 beschlossene Innenstadtkonzept eingearbeitet. Die darin vorge- schlagenen Maßnahmen zeigen Chancen auf, zentrale Bereiche der Innenstadt räumlich und funktional dahingehend weiterzuentwickeln, dass die einzelnen Quartiere gestärkt wer- den und das Bild der Innenstadt geschärft wird. Das Konzept zeigt Potenziale hinsichtlich einer räumlichen und gestalterischen Neuorientierung der City und zugleich hinsichtlich einer baulichen und funktionalen Weiterentwicklung auf, die in Verbindung mit Maßnahmen auf gesamtstädtischer Ebene realistische Möglichkeiten bieten, Hannover in der Konkurrenz zu anderen Standorten deutlich zu stärken. Gleichzeitig sollen mit der Umgestaltung dieser Interventionsorte neue Bauflächen auf städ- tischen Liegenschaften geschaffen werden, die die Innenentwicklung der Stadt stärken und u. a. neue Möglichkeiten der Wohnnutzung anbieten. Ziel dieses Städtebaulichen Wettbe- werbs war es, Entwicklungspotenziale insbesondere für Wohnnutzungen sowie Handels- und Dienstleistungsfunktionen herauszuarbeiten und gleichzeitig die räumlichen Qualitäten der Innenstadt zu verbessern, um so den wachsenden Anforderungen an die Innenstadt auch in der Zukunft gerecht werden zu können. Von den vier genannten Interventionsräumen ist der Klagesmarkt mit den angrenzenden Flächen des aufgelassenen St.-Nikolai-Friedhofs und den Verkehrsflächen der Goseriede einer der ersten Bausteine zur Umset...

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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