Änderungen durch Vereinbarung der Parteien Musterklauseln
Änderungen durch Vereinbarung der Parteien. Ungeachtet der Ziffern 17.2 und 17.3 dieser Vereinbarung sind Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien unterzeichnet werden.