Besondere Vereinbarungen Musterklauseln

Besondere Vereinbarungen. Bei größeren Aufträgen sollte verein- bart werden, dass einzelne Teile des Werkes vor dem oben genannten Termin vorliegen müssen. Diese kön- nen dann nach entsprechender Ab- nahme bereits vorab vergütet werden (sog. Abschlagszahlungen). Im Inte- resse des Auftragnehmers kann an dieser Stelle die Höhe der Abschlags- zahlung festgelegt werden. Xx. Xxxxx Xxxxxxx Seger, Projekt OpenC3S Darmstadt, den Erhebt der Auftragnehmer Umsatzsteuer (Angaben bitte vom Auftragnehmer er- fragen)? Umsatzsteuer wird erhoben Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Begründung: § 19 UStG Kleinunternehmer § 4 Nr. 21b UStG Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer sonstiges, bitte angeben: 1 Abgrenzung zum Arbeitsvertrag: Maßgebend dafür, ob es sich um fremdbestimmte Arbeit (Arbeitsvertrag) oder um selbständige Arbeit (Werkvertrag, Dienstvertrag) handelt, ist vor allem der Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Leistung Verpflichtete befindet. Entscheidend kommt es hierbei auf die charakteristischen Merkmale an, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchfüh- rung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben. Anknüpfungspunkt im Rahmen dieser Abgrenzung sind insbesondere der Umfang der Weisungsgebundenheit des Verpflichteten hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste, die Eingliederung in den Betrieb des Dienstberechtigten, die Notwendigkeit einer ständigen engen Zusammenarbeit mit anderen im Dienst des Berechtigten stehenden Personen und die Unterordnung unter solche Personen. Abgrenzung zum Dienstvertrag: Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit als solche, beim Werkvertrag ein bestimmter Erfolg, und zwar entweder ein Leistwerk oder ein Sachwerk unabhängig von der dazu notwendigen Arbeit geschuldet (vgl. § 631 BGB). Beim Werkvertrag ist die Arbeit nur das Mittel für den Erfolg. Beim Dienstvertrag bemisst sich die zu leistende Tätigkeit zumeist nach der Zeitdauer, beim Werkvertrag nach dem herbeizuführenden Erfolg. Die Gefahr des Erfolges trägt beim Dienstvertrag der Dienstberechtigte, beim Werkvertrag der Ver- pflichtete.
Besondere Vereinbarungen. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer durch Aufnahme in den Versicherungsschein oder Nachtrag bestätigt.
Besondere Vereinbarungen. Eingesehen und gegenseitig unterzeichnet: Ort Datum Der/die Arbeitgeber(in): Der/die Arbeitnehmer(in): Bezugsstellen des Normalarbeitsvertrages:
Besondere Vereinbarungen. Dieser Lehrvertrag ist in drei Exemplaren anzufertigen (Auszubildender, Ausbildender und Ge- schäftsstelle). Ort: Ort: Datum: Datum: Ausbildender: Auszubildender: Ort: Datum:
Besondere Vereinbarungen. -soweit gem. Versicherungsschein vereinbart-
Besondere Vereinbarungen. Folgende Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten nur mit- versichert, soweit sie im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen besonders vereinbart sind.
Besondere Vereinbarungen. Besondere Vereinbarungen (z.B. Arztbesuche, Therapien, Besprechungen mit Fachpersonen, spezielle Bedürfnisse des Pflegekindes, Ernährung, Allergien):  
Besondere Vereinbarungen. Wir gehen davon aus, dass Kinder zusammen mit den Erzieher*Innen einen gelingenden Alltag verbringen können. Dazu gehören auch Aktivitäten außerhalb der Gruppe. Sollten Sie einzelne Regelungen nicht wünschen, ist dies vor Vertragsabschluss zu klären. Dazu gehören Regelungen zu folgenden Themen: LJ Mitnahme im Pkw mit einem, den Sicherheitsstandards entsprechenden, Kindersitz LJ Mitnahme auf dem Fahrrad mit einem, den Sicherheitsstandards entsprechenden, Kindersitz LJ Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel LJ Benutzung öffentlicher Spielplätze LJ Teilnahme an einer Spielgruppe XX Xxxxxxxx XX Xxxxxxx XX Xxxxxxxxx XX Einkaufen LJ Sonstiges: Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und dient nicht zuletzt auch und gerade Ihnen gegenüber als Mittel der Transparenz der von uns geleisteten Arbeit. Dabei möchten wir keinesfalls den Datenschutz Ihrer Kinder und Familien verletzen und bitten Sie darum, Fotos bzw. gegebenenfalls Filmaufnahmen in der Krippe zu befürworten. Wir, die Sorgeberechtigten willigen ein, dass Fotoaufnahmen, die die Arbeit im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt und auf denen auch Ihr Kind abgebildet ist, in der Krippe ausgehängt und in kommunalpolitischen Gremien und anderen Kreisen einer interessierten Öffentlichkeit vorgeführt werden und darüber hinaus auch in Jahresberichten oder Chroniken Verwendung finden dürfen. LJ Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Krippe erstellen und auf denen auch Ihr Kind abgebildet bzw. hörbar ist, in der Presse und im Rundfunk veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden.
Besondere Vereinbarungen. 9.1 Höhere Gewalt: Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, Miß- oder Minderernte “Erntevorbehalt” oder ähnliche Umstände, auch bei Verkäufers Lieferanten, unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist DFE für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer auch vom Vertrag zurückzutreten oder bei Miß- oder Minderernten nur in dem Umfang zu liefern, der dem prozentualen Aufwuchs der Ernte in den Gebieten seiner Vorlieferanten entspricht. Die Selbstbelieferung bleibt bei Importen aus solchen Ländern vorbehalten, in denen Erfüllung der Lieferung nicht oder nicht unter vertretbarem Aufwand durchgesetzt werden kann.