Besondere Vereinbarungen. Special Terms
Besondere Vereinbarungen. 191 080.000 So D1 (Fassung Aug. 2013) - 1 Zahlung der Sparkasse auf erstes Anfordern Der Auftraggeber weist die Sparkasse an, gegenüber dem Begünstigten selbst oder durch eine Zweitbank in deren Namen (vgl. Nr. 1 der Avalbedingungen) eine Garantie auf erstes Anfordern zu übernehmen. Hinweis: Die Sparkasse ist damit berechtigt, auf die schlüssig vorgetragene Behauptung des Garantiefalles durch den Begünstigten die Garantiesumme sofort auszuzahlen. Dafür reicht bereits aus, dass der Begünstigte die in der Garantieurkunde genannten Bedin- gungen schriftlich darlegt, ohne irgendwie auf Einzelheiten des Geschäftsverhältnisses zwischen ihm und dem Auftraggeber hinzu- weisen. Die Sparkasse kann bei Übernahme einer solchen Garantieverpflichtung gegen ihre Inanspruchnahme nämlich grundsätzlich keine Einreden oder Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Begünstigtem erheben. Die Frage, ob die Inanspruchnahme zu Recht oder zu Unrecht erfolgte, bleibt dann gerichtlich zu klären, was für den Auftraggeber ein beträchtliches Risiko beinhalten kann. Die Sparkasse wird den Auftraggeber von der Zahlungsaufforderung und der Absicht zu zahlen, unterrichten. 2 Pflichten des Auftraggebers Wird die Sparkasse aus der Garantie in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Sparkasse die auf die Garantie gezahlten Beträge umgehend zu erstatten. Die Sparkasse ist berechtigt, ihren Erstattungsanspruch in das laufende Konto des Auftragge- bers einzustellen. 3 Mehrere Auftraggeber Xxxxxxx Auftraggeber haften für die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner. 4 Garantietext nach Weisung des Auftraggebers Erstellt die Sparkasse den Garantietext nach Weisung des Auftraggebers abweichend von ihrer Musterurkunde, trifft die Sparkasse keine Prüfungs- und Hinweispflicht. Die sich aus den Abweichungen des Textes gegenüber der Musterurkunde ergebenden Nachteile trägt der Auftraggeber. 5 Standby Letters of Credit Die Bedingungen für das Avalgeschäft gelten auch für Standby Letters of Credit. Wenn nichts anderes vereinbart ist, unterliegen die von der Sparkasse erstellten Standby Letters of Credit den "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive" der Internationalen Handelskammer Paris in der jeweils gültigen Fassung, die - soweit sie nicht von den Bedingungen für das Avalgeschäft abweichen - ergänzend gelten. 6 Werbewiderspruch Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widerspreche...
Besondere Vereinbarungen. Eingesehen und gegenseitig unterzeichnet: Ort Datum Der/die Arbeitgeber(in): Der/die Arbeitnehmer(in): Bezugsstellen des Normalarbeitsvertrages:
Besondere Vereinbarungen. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer durch Aufnahme in den Versicherungsschein oder Nachtrag bestätigt.
Besondere Vereinbarungen. Dieser Lehrvertrag ist in drei Exemplaren anzufertigen (Auszubildender, Ausbildender und Ge- schäftsstelle). Ort: Ort: Datum: Datum: Ausbildender: Auszubildender: Ort: Datum:
Besondere Vereinbarungen. -soweit gem. Versicherungsschein vereinbart-
Besondere Vereinbarungen. Folgende Erweiterungen des Versicherungsschutzes gelten nur mit- versichert, soweit sie im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen besonders vereinbart sind.
Besondere Vereinbarungen. 9.1 Höhere Gewalt: Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, Miß- oder Minderernte “Erntevorbehalt” oder ähnliche Umstände, auch bei Verkäufers Lieferanten, unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist DFE für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Diese Ereignisse berechtigen den Verkäufer auch vom Vertrag zurückzutreten oder bei Miß- oder Minderernten nur in dem Umfang zu liefern, der dem prozentualen Aufwuchs der Ernte in den Gebieten seiner Vorlieferanten entspricht. Die Selbstbelieferung bleibt bei Importen aus solchen Ländern vorbehalten, in denen Erfüllung der Lieferung nicht oder nicht unter vertretbarem Aufwand durchgesetzt werden kann.
Besondere Vereinbarungen. Besondere Vereinbarungen (z.B. Arztbesuche, Therapien, Besprechungen mit Fachpersonen, spezielle Bedürfnisse des Pflegekindes, Ernährung, Allergien):
Besondere Vereinbarungen. Wir gehen davon aus, dass Kinder zusammen mit den Erzieher*Innen einen gelingenden Alltag verbringen können. Dazu gehören auch Aktivitäten außerhalb der Gruppe. Sollten Sie einzelne Regelungen nicht wünschen, ist dies vor Vertragsabschluss zu klären. Dazu gehören Regelungen zu folgenden Themen: LJ Mitnahme im Pkw mit einem, den Sicherheitsstandards entsprechenden, Kindersitz LJ Mitnahme auf dem Fahrrad mit einem, den Sicherheitsstandards entsprechenden, Kindersitz LJ Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel LJ Benutzung öffentlicher Spielplätze LJ Teilnahme an einer Spielgruppe XX Xxxxxxxx XX Xxxxxxx XX Xxxxxxxxx XX Einkaufen LJ Sonstiges: Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und dient nicht zuletzt auch und gerade Ihnen gegenüber als Mittel der Transparenz der von uns geleisteten Arbeit. Dabei möchten wir keinesfalls den Datenschutz Ihrer Kinder und Familien verletzen und bitten Sie darum, Fotos bzw. gegebenenfalls Filmaufnahmen in der Krippe zu befürworten. Wir, die Sorgeberechtigten willigen ein, dass Fotoaufnahmen, die die Arbeit im Betreuungsalltag, auf Ausflügen und Festen erstellt und auf denen auch Ihr Kind abgebildet ist, in der Krippe ausgehängt und in kommunalpolitischen Gremien und anderen Kreisen einer interessierten Öffentlichkeit vorgeführt werden und darüber hinaus auch in Jahresberichten oder Chroniken Verwendung finden dürfen. LJ Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Krippe erstellen und auf denen auch Ihr Kind abgebildet bzw. hörbar ist, in der Presse und im Rundfunk veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt werden.