Überführung aus dem Ausland nach Deutschland. Im Falle des Tods einer versicherten Person während des Auslandsaufenthalts werden unabhängig von einer Vorleistung des Grundtarifs die für eine Überführung des Verstorbenen an seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, bzw. in einem Land der EU bzw. des EWR entstandenen Kosten erstattet, maximal jedoch 12.000 EUR. Bis zu diesem Betrag erstattungsfähig sind auch die Kosten für eine Überführung an einen Ort nach Xxxx des Versicherungsnehmers bzw. des von ihm mitgeteilten Totenfürsorgeberechtigten, soweit hierdurch keine höheren Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Tod im Ausland bei Reisebeginn nicht vorsehbar war.
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