Überlassung von Endgeräten durch teranet Musterklauseln

Überlassung von Endgeräten durch teranet. Überlässt teranet dem Kunden im Rahmen der vereinbarten Produkte Endgerä- te (z.B. Router) zur Nutzung, so verbleiben diese im Eigentum von teranet und müssen nach Vertragsende auf Kosten des Kunden an teranet zurückgesandt werden. Bitte beachten Sie: teranet stellt dem Kunden alle überlassenen End- geräte in Rechnung, die nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsende bei teranet eingegangen sind. Die berechneten Preise sind in der bei Vertragsab- schluss gültigen Preisliste von teranet aufgeführt. Zum Betrieb dieser Endge- räte dürfen ausschließlich Betriebsmittel und Zubehör verwendet werden, die/ das von teranet oder dem Hersteller der Endgeräte zur Verwendung empfohlen werden. Die überlassenen Endgeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für jede von ihm oder von Dritten verursachte Beschädigung. Instand- haltungs- und Instandsetzungsarbeiten an überlassenen Endgeräten dürfen ausschließlich von teranet durchgeführt werden. teranet ist berechtigt per Fernwartung Konfigurationen und Firmware-Updates auf dem vom Kunden verwendeten teranet-Endgerät durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, das Endgerät ausschließlich mit von teranet zugelassener Firmware zu betreiben. Einstellungen für den Internetzugang und für Telefonie (SIP-Account) werden aus technischen Gründen und zur Sicherstellung der Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Dienste exklusiv von teranet administriert und sind für den Kunden gesperrt. Die Einrichtung von SIP-Accounts durch den Kunden ist nicht möglich. teranet gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion der Endgeräte, soweit auftretenden Störungen bei dem üblichen Gebrauch entstanden sind. Reklamiert der Kunde einen Fehler eines Endgerätes, überprüft teranet dessen Funktionsfähigkeit und repariert oder tauscht das Gerät. Ist das Gerät defekt, wird dem Kunden ein Austauschgerät zugesandt. Der Kunde ist verpflichtet, das defekte Endgerät unverzüglich an teranet zurückzusenden. Ist das Gerät bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist eine Fehlfunktion auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist teranet berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur/Austausch anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. teranet ist berechtigt, das dem Kunden überlassene End- gerät jederzeit durch ein gleichwertiges Ersatzgerät zu ersetzen.

Related to Überlassung von Endgeräten durch teranet

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertrags- typische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Mate- rial auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Auf- stellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstal- tungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemes- sene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.