Common use of Übermittlung der Datensätze Clause in Contracts

Übermittlung der Datensätze. (1) Die KZVen übermitteln den jeweiligen Krankenkassen oder den von ihnen benannten Stellen im Wege elektronischer Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Da- tenträgern die jeweiligen Gesamtrechnungen gemäß den Absätzen 2 der §§ 2 bis 6 die- ses Vertrages zusammen mit den jeweiligen Einzelfallnachweisen gemäß den Absätzen 1 der §§ 2 bis 6 dieses Vertrages.

Appears in 5 contracts

Samples: Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (Bmv Z), www.gkv-spitzenverband.de, Bundesmantelvertrag – Zahnärzte