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General Contractor Agreement Sample Contracts

BAU(RECHTS)LEXIKON
General Contractor Agreement • January 10th, 2018

Ein Generalunternehmer („GU“) verpflichtet sich gegen- über dem Bauherren („BH“) dazu, ein komplettes Bau- werk zu errichten. Der GU, der in aller Regel in Form einer juristischen Person (meist einer GmbH) auftritt, muss sich dazu Hilfspersonen bedienen. Das können entweder seine eigenen Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter, die mit dem GU über einen Dienstvertrag verbunden sind) oder externe Unternehmer (mit denen ein Werkvertrag ge- schlossen wird) sein – im letzteren Fall spricht die Praxis von Subunternehmern („SU“), die sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben dann wiederum ihrer Arbeitnehmer oder weite- rer SU bedienen können. SU sind aber keine notwendige Voraussetzung, um von einem GU sprechen zu können. Die Vertragsverhältnisse zwischen BH und GU einer- seits und zwischen GU und SU andererseits sind strikt zu trennen; man spricht daher vom sogenannten Tren- nungsprinzip: Daraus folgt, dass der BH nur vom GU und der GU wiederum nur vom SU Leistung verlangen kann. Umgekehrt kann der

Standard Contracts

VORLESUNG 09.12.2019
General Contractor Agreement • December 22nd, 2019

Ein Generalunternehmer trägt die volle Verantwortung für die Gesamtleistung des Bauprojekts. Sein Auftrag ist in der Regel die schlüsselfertige Erstellung eines Bau- werks. Üblicherweise gehören Planungsleistungen nicht zu den GU-Leistungen, im Ausnahmefall doch: "Generalübernehmer".

G E N E R A L U N T E R N E H M E R V E R T R A G
General Contractor Agreement • December 28th, 2016