Anlagen. 1. Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Technische Spezifikationen für die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen Anlage II: TARGET2-Ausgleichsregelung Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (country opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf Anlage VI: Gebührenverzeichnis, Rechnungsstellung Anlage VII: AL-Vereinbarung (Vereinbarung über die Aggregierung von Deckungsmitteln) Anlage VIII: Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement und das Business- Continuity-Management
Anlagen. Folgende Anlagen sind diesem Belegungsantrag beigefügt. Der Veranstalter aner- kennt diese Bestimmungen: • Anlage 1: Kostenordnung der EFH • Anlage 2: Benutzungsordnung • Xxxxxx 0: Ergänzende Hinweise für die genehmigte Belegung der EFH • Anlage 4: Leitfaden für die Benutzung der Küche der EFH • Anlage 5: Merkblatt über die Wertstofftrennung und Abfallentsorgung • Xxxxxx 0: Antrag auf eine Gestattung nach § 12/Verkürzung der Sperrzeit/Musikgenehmigung ……………… …………………………………………………… - Wird von der Gemeindeverwaltung ausgefüllt - 🞏 Hiermit wird die von Ihnen beantragte Belegung für die Vereinsräume der Egelsee-Festhalle genehmigt. 🞏 Hiermit wird die von Ihnen beantragte Belegung für die Vereinsräume der Egelsee-Festhalle unter folgenden Maßgaben genehmigt: 🗷 Für die Beantragung ggf. notwendiger Genehmigungen (Gaststättenrechtliche Erlaubnis, Schankerlaubnis, Sperrzeitverkürzung, etc.) beim Ordnungsamt ist der Veranstalter/Beleger selbst verantwortlich. Auskunft erteilt Ihnen gerne das Bürgerbüro, Xxxxxxx, XX, Xx. 0 während der Sprechzeiten, so wie unter der Telefonnummer (07158) 1700-19. ……………………… ………………………………………… Neuhausen a.d.F., Gemeindeverwaltung Verteiler: 🞎 Veranstalter 🞎 Gemeindeverwaltung 🞎 Hausmeister / Xxxx Xxxxxxxx 🞎 Ordnungsamt Absagen: 🞎 MGV 🞎 TSV 🞎 Brugga-Klopfer 🞎 NBN 🞎 VHS 🞎 Waschlappen Glunker 🞎 Omägenis 🞎 Samba Batu
Anlagen. Das Vermögen des AIF wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und einen oder mehrere der zugelassenen Vermögensgegenstände, wie nachfolgend und in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben, investiert. Die zugelassenen Anlagen, die nicht zugelassenen Anlagen, die spezifischen Anlagegrenzen, der Derivateeinsatz, die Techniken sowie die spezifischen Regelungen zur Kreditaufnahme sind im Treuhandvertrag und Anhang A „Fonds im Überblick“ nachfolgend beschrieben.
Anlagen. Die nachfolgend genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages:
Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, stellt eine Bezugnahme auf diesen Vertrag gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses Vertrags findet auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
Anlagen. Anlage A Entgeltordnung zum TV-L Gliederung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
Anlagen. (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der TIPS-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionʻ) und Ländergutachten (,country opinionʻ) Anlage III: Öffnungszeiten und Tagesablauf Anlage IV: Gebührenverzeichnis Anlage V: Technische Voraussetzungen für die TIPS-Anbindung
Anlagen. 1. Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der T2S-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: TARGET2-Ausgleichsregelung bei der Eröffnung und Führung des T2S-Geldkontos Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (count- ry opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf
Anlagen. 5.1. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.
Anlagen. Anlage ./1.1.(Beschreibung des von der übertragenden Partei gelieferten Materials). Anlage ./1.4. Daten im Zusammenhang mit dem Material, die der übernehmenden Partei durch die übertragende Partei offenbart wurden. Anlage ./1.7. Studienplan Anlage ./10.1. Meilenstein-Zahlungen Alle Anlagen bilden einen Bestandteil dieser Vereinbarung.