Anlagen Musterklauseln
Anlagen. Die nachfolgend genannten Anlagen sind Bestandteile des Vertrages:
Anlagen. 5.1. Anforderungen, Laufzeiten, Vereinbarungen, Ansprechpartner und sicherheitstechnische Ausrüstung Franken Guss GmbH & Co. KG - Wareneingang: - Laufzeiten gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster WE 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefonischer Absprache mit den genannten Ansprechpartnern - Nur seitliche Entladung bei direkter Anlieferung – keine Kofferfahrzeuge - Frachtbrief, Lieferscheine und Zollpapiere mit den erforderlichen Daten müssen vom Fahrer übergeben werden (Rollkarten werden nicht akzeptiert) - Für jede Sendung ist ein separater Frachtbrief zu erstellen. - Warenannahme erfolgt nur an der vorgegebenen WE-Stelle. - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. Franken Guss GmbH & Co. KG - Warenausgang: - Laufzeit gem. separater Vereinbarung (Regellaufzeiten) - Zeitfenster für die Verladung 6.00 Uhr – 14.00 Uhr oder nach telefo- nischer Absprache mit dem genannten Ansprechpartner - Spätverladung bis 24.00 Uhr und Samstagsverladung müssen ohne Mehrkosten gewährleistet sein - Nur seitliche Beladung möglich – keine Kofferfahrzeuge - Standzeiten sind lt. DL-Gespräche kostenfrei - Sie sichern die Einhaltung der Vorschriften über Ladungssicherung (möglichst mit Liftgurte) und die Beachtung der Vorschriften gegen illegale Beschäftigung zu. - LKWs sind mit Schwitzplanen auszurüsten.
Anlagen. (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Technische Spezifikationen für die Verarbeitung von Geldübertragungsaufträgen Anlage II: TARGET-Ausgleichsregelung Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (country opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf von TARGET Anlage VI: Entgeltverzeichnis Anlage VII: Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement und das Business-Continuity- Management Anlage VIII: Begriffsbestimmungen
(1) Bei Widersprüchen oder Inkohärenzen zwischen einer Anlage zu diesen Bedingungen und diesen Bedingungen sind Letztere maßgebend.
Anlagen. Das Vermögen des AIF wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und einen oder mehrere der zugelassenen Vermögensgegenstände, wie nachfolgend und in Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben, investiert. Die zugelassenen Anlagen, die nicht zugelassenen Anlagen, die spezifischen Anlagegrenzen, der Derivateeinsatz, die Techniken sowie die spezifischen Regelungen zur Kreditaufnahme sind im Treuhandvertrag und Anhang A „Fonds im Überblick“ nachfolgend beschrieben.
Anlagen. Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrags: (Zutreffendes jeweils ankreuzen) Anlage 1 – Ordnung für Tageseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft Anlage 2 – Buchungsbeleg Anlage 3 – Elternbeitragstabelle Anlage 4 – Erteilung SEPA-Lastschriftmandats Anlage 5 – Leidfaden für ehrenamtliche Helfer bei Veranstaltungen beim Umgang mit Lebensmittel Anlage 6 – Einverständniserklärung zum Erstellen und zur Nutzung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen Anlage 7 – Einwilligungserklärungen - Benutzung öffentlicher/privater Verkehrsmittel Anlage 8 – Einwilligung in den Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule Anlage 9 – Belehrung für Personensorgeberechtigte nach § 34 IFSG Anlage 10 – Nachweis Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9ff Anlage 11 – Brief Staatsministerium Anlage 12 – Nachweis über nichtdeutsche Herkunft Anlage 13 – Datenschutzinformationen Anlage 14 – Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses Anlage 15 – Vollmacht Anlage 16 – Vereinbarung zur Vorgehensweise im Fall eines Zeckenstichs Anlage 17 – Diakonieverein Wassertrüdingen Beitrittserklärung
Anlagen. 24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, stellt eine Bezugnahme auf diesen Vertrag gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar. 24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses Vertrags findet auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
Anlagen. Anlage A Entgeltordnung zum TV-L Gliederung Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Teil I Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst Teil II Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Beschäftigtengruppen
1. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen
2. Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte
2.1 Apotheker 2.2 Ärzte und Zahnärzte
Anlagen. (1) Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der TIPS-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (,capacity opinionʻ) und Ländergutachten (,country opinionʻ) Anlage III: Öffnungszeiten und Tagesablauf Anlage IV: Gebührenverzeichnis Anlage V: Technische Voraussetzungen für die TIPS-Anbindung
(2) Bei Widersprüchen zwischen einer Anlage zu diesen Bedingungen und diesen Bedingungen sind Letztere maßgebend.
Anlagen. Anlage ./1.1.(Beschreibung des von der übertragenden Partei gelieferten Materials). Anlage ./1.4. Daten im Zusammenhang mit dem Material, die der übernehmenden Partei durch die übertragende Partei offenbart wurden. Anlage ./1.7. Studienplan Anlage ./10.1. Meilenstein-Zahlungen Alle Anlagen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Anlagen. 1. Folgende Anlagen sind Bestandteil dieser Bedingungen: Anlage I: Parameter der T2S-Geldkonten – technische Spezifikationen Anlage II: TARGET2-Ausgleichsregelung bei der Eröffnung und Führung des T2S-Geldkontos Anlage III: Muster für Rechtsfähigkeitsgutachten (capacity opinion) und Ländergutachten (count- ry opinion) Anlage IV: Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs (Business Continuity) und Notfallverfahren Anlage V: Öffnungszeiten und Tagesablauf