Endprüfung-Definition

Endprüfung. Der Lieferant ist verpflichtet bei allen Kabeln und Kabelbaumbaugruppen, die an Kärcher geliefert werden, eine Endprüfung auf Sicht und elektrische Funktion gemäß IPC Norm durchzuführen: Funktionsprüfung: - elektrische Durchgangsprüfung, - Kurzschlussprüfung, - richtige Kontaktierung, Sicht Prüfung: - Überprüfung auf Beschädigungen, - Prüfung der Kontaktbelegung, - Prüfung der Aderfarben, - Überprüfung der Crimpverbindungen, etc., - Prüfung auf richtige Montage von Dichtungen, Zugentlastungen und sonstigen Komponenten. 6. Final inspection For all cables and harness the supplier has to perform an electrical functional test and a final visual inspection according IPC standard. Functional test: - Electrical continuity test, - Short circuit test, - correct contacting, Visual Inspection: - Inspection of damages, - Examination of the contact assignment, - Examination of wire coloring, - Review of the crimp connections etc., - Check for proper installation of seals, strain relief and other components.

Examples of Endprüfung in a sentence

  • Nach erfolgreichem Abschluss dieser Endprüfung, die die Einhaltung der obigen Spezifikationen innerhalb der erlaubten Abweichungen/Toleranzen nachweist, kann GEHC ein Test-Zertifikat, das als Beweis für die Einhaltung der Spezifikationen gilt, ausstellen; damit gilt die Installation des ▇▇▇▇▇▇ als vertragsgemäß erfolgt.

  • Der Lieferant führt eine Endprüfung der Produkte durch, die sicherstellt, dass nur fehlerfreie Ware zur Lieferung kommt.

  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass das Gerät jedenfalls am früheren der beiden nachfolgenden Termine als abgenommen gilt: (i) sieben (7) Tage, gerechnet ab dem Tag, an dem GEHC den Kunden über den erfolgreichen Abschluss der Endprüfung unterrichtete oder das Test-Zertifikat ausstellte, (ii) mit dem ersten Tag des betrieblichen Einsatzes des ▇▇▇▇▇▇ durch den Kunden.

  • Die Endprüfung des Lieferers ist die letzte vor der endgültigen Verarbeitung stattfindende Prüfung und ersetzt die funktionelle Wareneingangsprüfung bei GAUDLITZ.

  • Wenn der Kunde oder seine Bevollmächtigten bei der Endprüfung nicht zugegen sind, muss Fenner Dunlop B.V. einen Bericht über die Endprüfung übergeben, gegen den der Kunde keinen Widerspruch (mehr) geltend machen kann.

  • Werden bei der Herstellung oder Endprüfung des Lieferanten Ab- weichungen gegenüber der Produktdokumentation festgestellt, kann vor der Neufertigung eine Bauteilverwendung mittels Sonder- freigabe beantragt werden.

  • Gemäß den Anweisungen von Fenner Dunlop B.V. sind die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte bei der Endprüfung zu kontrollieren.

  • Wenn innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem Fenner Dunlop B.V. dem Kunden gemeldet hat, dass die Endprüfung durchgeführt werden kann, aufgrund von Umständen, die Fenner Dunlop B.V. nicht zugeschrieben werden können, eine Endprüfung nicht erfolgt ist, wird dieser Fall so behandelt, als wenn der Kunde die Produkte zu diesem Zeitpunkt abgenommen hätte.

  • Wenn Mängel oder Fehler vorliegen, die die Funktion der Produkte nicht substanziell beeinträchtigen, wird die Endprüfung trotzdem als erfolgreich abgeschlossen betrachtet.

  • Wenn die Endprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird, muss Fenner Dunlop B.V. die Gelegenheit gegeben werden, die festgestellten Mängel oder Fehler zu beheben, und in angemessener Zeit eine neue Endprüfung durchzuführen.

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  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bewertungstag Siehe Tabelle 2 des Annex zu den Emissionsbezogenen

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.