Haftung. 5.1 Die AEW tritt nur vermittelnd auf, um die Teilnahme an der Tour oder dem Wettkampf auf dem Weissensee zu ermöglichen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko der Teilnehmer. 5.2 Die AEW ist weder den Teilnehmern noch Dritten gegenüber haftbar für irgendeinen materiellen und/oder immateriellen Schaden und/oder irgendeine Körperverletzung, die sich aus der Teilnahme an den von der Stiftung organisierten Veranstaltungen ergeben, mit Ausnahme von Schaden und/oder Körperverletzungen, die durch Vorsatz und/oder an Vorsatz grenzende Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder ehrenamtlichen Helfers der AEW verursacht wurden. 5.3 Falls trotz des im zweiten Absatz dieses Artikels Bestimmten von einer Haftung der AEW für Schaden eines Teilnehmers ausgegangen werden muss, bleibt die Verpflichtung der AEW zur Erstattung des Schadens beschränkt auf höchstens den Betrag, den der Versicherer der AEW in Bezug auf den Schaden ausschüttet. 5.4 Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko von Xxxxxxx, den er oder Angehörige, verursacht durch die Teilnahme an der Veranstaltung, aufgrund seines Todes, seiner Verletzung oder seiner Krankheit erleiden, versichert sein. 5.5 Der Teilnehmer erklärt, über die Tatsache informiert zu sein, dass die Teilnahme gute Gesundheit, sowohl psychisch als auch physisch, erfordert, und erklärt, dass er diese Voraussetzung erfüllt und dass er sich durch Training und anderweitig ausreichend auf die Veranstaltung vorbereitet haben wird. Die AEW rät dem Teilnehmer ausdrücklich und dringend, sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung sportmedizinisch untersuchen zu lassen und sich selbst mit ausreichend Schutzkleidung und anderer Schutzausrüstung auszustatten. 5.6 Der Teilnehmer schützt die AEW vor Schaden, den Dritten als Folge einer dem Teilnehmer zuzurechnenden Handlung oder Unterlassung in Bezug auf die Veranstaltung erleiden könnten. Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Haftungsrisiko für einen solchen genannten Schaden versichert sein. 5.7 Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sich die AEW für Sponsoren der Veranstaltung und die Gemeinde(n), in der/denen die Veranstaltung stattfindet, ausbedingt, dass eine Haftung dieser Sponsoren und Gemeinde(n) ebenso wie der AEW ausgeschlossen ist.
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