Namhaftmachung und widerruf Voorbeeldclausules

Namhaftmachung und widerruf. 1. Jede Vertragspartei hat das Recht, der anderen Vertragspartei schriftlich ein oder mehrere Luftverkehrs- unternehmen für die Durchführung der vereinbarten Dienste auf den festgelegten Flugstrecken schriftlich namhaft zu machen, sowie die Namhaftmachung eines Luftverkehrsunternehmens zu widerrufen oder ein anderes Luftverkehrsunternehmen für ein zuvor namhaft gemachtes einzusetzen.