Gegenstand des Vertrages Musterklauseln

Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand des Vertrages ist die Planung, Errichtung und der Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes im Erschließungsgebiet durch den Netzbetreiber. Die Kommune zahlt dem Netzbetreiber zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke einen Ausgleich.
Gegenstand des Vertrages. Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n vom aufgeführt sind. Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
Gegenstand des Vertrages. 1.1 Die FWV stellt dem Kunden zur Versorgung seiner in der Anlage 5 definierten Abnahmestellen auf den Grundstücken in Dessau Fernwärme für Raumheizung und für Gebrauchswarmwasser aus dem Heizwassernetz bereit.
Gegenstand des Vertrages. Die FWV schließt den Fernwärme-Versorgungsvertrag mit dem Eigentümer (Kunde) des anzuschließenden Grundstücks ab. Die FWV kann in besonderen Ausnahmefällen Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte des Grundstücks als Vertragspartner zulassen. Als Grundstück gilt ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet. Tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, so gilt der Fernwärme-Versorgungvertrag als mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abgeschlossen.
Gegenstand des Vertrages. 1.1 Der Anschlussnutzungsvertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Netzbetreiber und dem Anschlussnutzer in Bezug auf die Nutzung des Netzanschlusses für die Entnahme von Elektrizität an der bezeichneten Entnahmestelle zum Zwecke des Strombe- zugs durch den Anschlussnutzer.
Gegenstand des Vertrages. 1.1 Gegenstand des Vertrages sind die dort vereinbarten Dienstleistungen des Auftragnehmers. Werkver- tragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Gegenstand des Vertrages. Die Duale Hochschule Baden-Württemberg vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil der Ausbildung, welcher nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs den Ausbildungsstätten2 obliegt.
Gegenstand des Vertrages. 3.1 Art, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag einschließ- lich der zur vertraglichen Vereinbarung gehörenden Leistungsbe- schreibung und Systemübersicht. Liegt ein solcher Vertrag nicht vor, tritt das jeweilige Angebot nebst Annahmeerklärung an die Stelle des Vertrages. Maßgeblich für Art und Umfang des Vertrages ist in diesem Falle die Auftragsbestäti- gung des AN. Hiervon unberührt bleibt § 150 BGB (verspätete und abändernde Abnahme).
Gegenstand des Vertrages. 1.1 Telekabel Riesa GmbH (Telekabel Riesa) betreibt in dem vom Kunden bewohnten Gebäude ein Breitbandkabelnetz (BK-Netz). Über dieses BK-Netz bietet Telekabel Riesa verschiedene entgeltliche Dienste, insbesondere die Verbreitung von Rundfunk- , Breitband- und sonstigen Multimediadiensten an. Die dafür erforderlichen Signale über- mittelt Telekabel Riesa an dafür bereitgestellte Breitbandkabelanschlussdosen (BK-An- schlussdosen).
Gegenstand des Vertrages. 1.1 Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.