Common use of Haftung Clause in Contracts

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei- ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentge- sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest- mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu- händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung frei- zustellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungs- anspruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein- tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent- standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich- tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell- schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der LeistungsträgerTreuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die Richtigkeit den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten Direktkommanditist bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH Treuhänderin mit ihrer für eige- ne Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der Personfür ihn von der Treu- händerin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister ein- getragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsver- trages). Eine weitergehende Haftung der Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesell- schaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Investmentgesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichtigung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei- ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investment- gesellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest- mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu- händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu- stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan- spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treu- handvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein- tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent- standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich- tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell- schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkommanditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesellschaft emp- fangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Investment- gesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichtigung der Haftung der Kom- plementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Fall seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Samples: www.dfpa.info, www.dfpa.info

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei- ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Verwaltungsgesell- schaft in ihrer Sorgfaltspflicht Funktion als Treuhandkommanditistin eine per- sönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentge- sellschaft entsteht (z. B. wenn die Verwaltungsgesellschaft und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurück- erhalten haben und den Gläubigern der Investmentgesellschaft somit die Verwaltungsgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Verwaltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treu- handkommanditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbe- teiligung freizustellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsanspruch kann die Verwaltungsgesellschaft abtreten (vgl. § 3 (2) des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Verwaltungsgesellschaft ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsre- gister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Verwal- tungsgesellschaft. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handels- register eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage per- sönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Direkt- kommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treuge- bers gegenüber der Verwaltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seine Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkom- manditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür ihn von der Verwaltungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treugebers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft). Eine weiter- gehende Haftung analog §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller emp- fangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Investment- gesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichtigung der Haftung der Kom- plementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH gemietete Ferienwohnung muss vom Mieter, seinen Mitmietern oder seinen Besuchern mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Ruhe der Umgebung bewohnt werden. Der Hauptmieter haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die von ihm, den Mitmietern, den Besuchern verursacht werden, auch wenn sie nach seiner Abreise gefunden werden. Wird ein Schaden nach der Abreise des Hauptmieters festgestellt, muss er sich an das Urteil des Eigentümers halten. Die mit der Ferienwohnung vorliegende und/oder ausgestattete Hausordnung ist integraler Bestandteil des Mietvertrages und muss daher strikt eingehalten werden. Rauchen: Es ist völlig verboten, im Haus zu rauchen. Rauchmelder sind installiert. Feuerlöscher sind im Haus vorhanden. Haftpflichtversicherung; Der Mieter wird gebeten, sich gegen Schäden an Dritten, wie z.B. einer Haftpflichtversicherung (Familienversicherung), zu versichern. Dem Mieter wird empfohlen, seine zivilrechtliche Haftung für den Fall eines von ihm verursachten Brandes in der betreffenden Ferienwohnung zu versichern. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherungsagenten. Haftung des Eigentümers: Der Eigentümer haftet nicht Körperschäden sindfür Verluste, Diebstähle, Schäden oder Verletzungen jeglicher Art, die den Mietern des Ferienhauses, der zur Verfügung gestellten Spiele, des Teichpools oder der Gärten entstehen. Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Kosten. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden, die durch Naturkatastrophen, Naturkatastrophen, Atomkatastrophen, Angriffe, Streiks, Gewalttaten und den Kontakt mit einem Flugzeug oder Teilen davon verursacht werden. Es kann vorkommen, dass Arbeiten in der Nähe Ihres Ferienhauses durchgeführt werden. Wir denken zum Beispiel an Straßenbauarbeiten oder landwirtschaftliche Aktivitäten. Wir sind nicht verantwortlich für Gerüche oder Lärmbelästigungen. Der Eigentümer ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit nicht immer vor Ort anwesend. In der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Bestätigungs-E-Mail Ihrer Buchung erhalten Sie die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen Telefonnummer des Eigentümers und eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istjeden Hausmeisters. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenBedarf können Sie jederzeit eine dieser Nummern anrufen. Dies Für alle Buchungsverträge und Folgeverträge gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtfranzösisches Recht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesAlle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung werden durch das zuständige Gericht in Frankreich entschieden.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für SchädenSchäden des Reisenden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkthaftet der Reiseveranstalter, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden der Reiseveranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Beurteilung eines etwaigen Verschuldens richtet sich nach den am Ort der Leistungserbringung geltenden Maßstäben. Der Reiseveranstalter haftet für die Unterbringung während der Reise und für Zwischenbeförderungen während der Reise (bei selbst organisierter Fluganreise der Kunden ab/bis zum Flughafen des Reise-Zielgebietes) sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist. Für Schadensfälle bei fremden Beförderungsleistungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln haftet lediglich das befördernde Unternehmen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich Reiseleistungen bzw. Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Eigenart mit besonderen Risiken oder unvorhersehbaren Umständen verbunden sind oder der Improvisation durch die Reiseleitung bedürfen (z.B. Konzert- und Marktbesuche, Ausflüge o.ä.) haftet der Reiseveranstalter nicht für Personen- oder Sachschäden sowie für Umstände oder Gefährdungen, die auf diesen Besonderheiten beruhen, und für Leistungsstörungen, die die Erfüllung der Erwartungen beeinträchtigen. Ebenso haftet KASAPA Ltd. nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen, die nicht als Bestandteil des Reiseprogramms ausgeschrieben worden sind, sondern lediglich vermittelt und in der Reisebestätigung oder am Ort der Leistungserbringung ausdrücklich als Fremdleistungen (unter Angabe des dafür zuständigen Leistungserbringers) gekennzeichnet worden sind. Für Diebstahl oder Verlust von Reisegepäck am Ort der Leistungserbringung ist jede Haftung durch der Reiseveranstalter ausgeschlossen, solange der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten eines Leistungserbringers herbeigeführt worden ist. Insgesamt ist die Haftung der Harz-Agentur GmbH des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdas Dreifache des Reisepreises beschränkt.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhandkommanditistin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentgesellschaft entsteht, hat der jeweilige Treugeber die Treuhandkommanditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustel- len (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Macht die Treuhand- kommanditistin von ihrem Recht Gebrauch, diesen Freistel- lungsanspruch gegen den Treugeber an einen Gläubiger ab- zutreten, bzw. wird dieser Anspruch gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, entsteht eine unmit- telbare Haftung des Treugebers für Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhandkom- manditistin ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhandkommanditistin. Der Di- rektkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregis- ter eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage per- sönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Di- rektkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhandkommanditistin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seine Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkommanditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür die Treuhandkommanditistin für seine Rechnung (Treuge- ber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustim- mung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treuge- bers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesell- schaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der In- vestmentgesellschaft empfangenen Auszahlungen ohne Be- grenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Investmentgesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnun- ter Berücksichtigung der Komplementärhaftung der persön- lich haftenden Gesellschafterin – das Vermögen der Komple- mentärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Fall seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis da- hin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Der Friedhofsgärtner übernimmt keine Haftung für von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch höhere Gewalt oder Dritte herbeigeführte Schäden an der Grabstätte, an Grabsteinen, Grabausstattungs- und Grabausschmückungsgegenständen (Grabvasen, Tonschalen, Grab- laternen, Pflanzen, Beschriftungen, Absinken des Erdreiches, Schäden durch Dürre, Frost, Xxxxx, Xxxxx, schwere Regen, Wild, tierische oder pflanzliche Schädlinge z.B. Wühlmaus, Maulwurf; usw.) 4. Gewährleistung: Der Friedhofsgärtner leistet für seine gärtnerischen Arbeiten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei folgendes zu beachten ist: a) Eine Gewähr für das Anwachsen neuer Pflanzen wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird. b) Xxxxx dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt, dass infolge von nicht im Einflussbereich des Friedhofsgärtners liegenden Gründen (ungünstige örtliche Lage der Grabstätten, Schattenlage, mangelnde oder schwer zu bearbeitende Böden usw.) der Erfolg der im Auftrag gegebenen Arbeiten fraglich ist, so trägt der Auftraggeber das Risiko eines dennoch erteilten Auftrages dieser Arbeiten, für deren Misslingen den Friedhofsgärtner keine Gewährleistung bzw. Haftung trifft. c) Im Falle eines vom Friedhofsgärtner zu vertretenden behebbaren Mangels seiner Arbeiten ist der Friedhofsgärtner berechtigt unter Ausschluss der Preisminderungs- oder anderen Gewährleistungs- ansprüche des Auftraggebers den Mangel binnen angemessener Frist zu beheben. 5. Zahlungsbedingungen: a) Die friedhofsgärtnerischen Arbeiten werden jeweils im vorhinein für das laufende Jahr bzw. Saison in Rechnung gestellt. b) Die Rechnungen sind einen Monat nach ihrer Sorgfaltspflicht Erteilung ohne Skonto und Portoabzug zu begleichen. c) Nach Ablauf der Einmonatsfrist werden Verzugszinsen sowie anteilige Mahnkosten berechnet. d) Zahlungen werden stets der ältesten Forderung zugerechnet. 6. Daueraufträge: Daueraufträge, welche zeitlich uneingeschränkt erteilt werden, können jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Auf eine bestimmte Zeitdauer abgeschlossene Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber bis spätestens ein Monat vor Vertragsablauf auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen wurde und er in der Folge bis zum ursprünglich vorgesehenen Termin des Vertragsablaufes nicht ausdrücklich erklärt hat, einer solchen Vertrags- verlängerung nicht zuzustimmen. Das gleiche gilt für Verträge, die friedhofsgärtnerische Arbeiten nur für bestimmte Jahreszeiten eines Jahres vorsehen; derartige Saisonverträge gelten auch für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungengleiche Jahreszeit des jeweiligen Folgejahres als verlängert. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH Der Hinweis bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnWiderspruch des Kunden muss in diesem Fall bis spätestens einen Monat vor bzw. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtbis zum vorgesehenen Arbeitsbeginn erfolgen. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes7.

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Haftung. Die HarzIm Falle von Störungen oder Mängeln an den vertragsge- genständlichen Leistungen wird sich ACHAT auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Xxxx schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minde- rung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Für die Haftung von ACHAT gelten die §§ 701-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht 703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine darüber hin- ausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Haftungs- ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die gewissenhafte VorbereitungPflichtverletzung zu vertreten hat, für sonstige Schä- den, die sorgfältige Auswahl auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ACHAT beruhen und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sindauf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von ACHAT beruhen. ACHAT haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 100-fachen des Beherbergungspreises für einen Tag, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet ACHAT bis zu einem Höchstbe- trag von 800,00 Euro, jedoch nur dann, wenn diese Wert- gegenstände in dem Hotelsafe verwahrt werden. Der Xxxx ist verpflichtet, ACHAT unverzüglich nach Kenntniserlan- gung den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung anzuzeigen. Erfolgt die unverzügliche Anzeige des Gastes nicht, ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen. Fundsachen werden dem Xxxx gegen Kostenerstattung auf den dreifachen Programmpreis beschränktWunsch an seine Wohnadresse zugestellt. ACHAT ist berechtigt, Fundsachen nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsdauer dem lokalen Fund- büro zu übergeben und die dabei anfallenden Kosten in angemessener Höhe dem Xxxx zu berechnen. Wird dem Xxxx ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Ho- telparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zwischen dem Xxxx und ACHAT zustande. XXXXX ist nicht verpflichtet, die Parkplätze zu überwachen. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestell- ter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haf- tet ACHAT nicht, soweit ACHAT, seine gesetzlichen Vertre- ter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten spätestens beim Verlassen des Hotelgrund- stücks gegenüber ACHAT geltend gemacht werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

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Samples: achat-hotels.com

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Das vermieTeTe STudio bleibT miT allen BesTandTeilen EigenTum des VermieTers. Der MieTer übernimmT die HafTung für die gewissenhafte VorbereitungGeräTe und hafTeT für die EinrichTung des STudios vom ZeiTpunkT des MieTbeginns bis zum Verlassen des STudios. Der MieTer hafTeT in vollem Umfang für evTl. enTsTandene Schäden (Beschädigung der GeräTe durch unsachgemäße Handhabung, DiebsTahl eTc.) und den daraus resulTierenden NuTzungsausfall. Diese HafTung gilT auch für durch DriTTe verursachTe Schäden, die sorgfältige Auswahl an den TäTigkeiTen des MieTers während der AnmieTung beTeiligT sind. NichT reTournierTe oder beschädigTe GeräTe und Überwachung der LeistungsträgerEinrichTungen werden dem MieTer zum Wiederbeschaffungspreis bzw. WiederhersTel- lungspreis in Rechnung gesTellT. Jede ArT von Änderungen an den RäumlichkeiTen oder GeräTen durch den MieTer isT unTersagT, die Richtigkeit enTsprechenden KosTen zur WiederhersTellung des UrsprungszusTandes werden dem MieTer berechneT. Die BenuTzung der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung AusrüsTung (wie HinTergründe, LichTTechnik, STaTive) isT in der vertraglich vereinbarten LeistungenRaummieTe enThalTen. Bei der Vermittlung Die BenuTzung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen zusäTzlichem EquipmenT (z.B. MountainbikingKameras und ObjekTive) kann vereinbarT werden, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch wird aber gesonderT abgerechneT und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung isT in der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesRaummieTe nichT enThalTen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Wird einer der Gesellschafter von einem Dritten wegen einer in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit begangenen unerlaubten Handlung oder Vertragsverletzung des anderen Gesellschafters als Gesamtschuldner der Berufsausübungsgemeinschaft in Anspruch genommen, so ist dieser andere Gesellschafter verpflichtet, ihn im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für Innenverhältnis von der Haftung insoweit freizustellen, als dieser Gesellschafter den Schaden allein verschuldet hat und der Schaden nicht durch die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Jede teilnehmende Person Die Gesellschafter schließen - jeder für sich - eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme ab. Sollte es zwischen den Gesellschaftern hinsichtlich der Höhe der Mindestdeckungssumme Unstimmigkeiten geben, soll die Auskunft des Berufsverbandes der ……….ärzte eingeholt werden. Diese ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichGesellschafter verbindlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung Angemessenheit der Deckungssumme wird von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, den Gesellschaftern von Zeit zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenZeit überprüft. Die vertragliche Haftung alleinige Verantwortlichkeit in strafrechtlichen, disziplinarischen und berufsgerichtlichen Verfahren bleibt unberührt. Arbeitgeber des gemeinsamen Personals sind die Gesellschafter Herr/Frau ………. und Herr/Frau…………. Abschluss, Änderung und Kündigung von Dienstverträgen erfolgen im Einvernehmen beider Gesellschafter. Der Einsatz der Harz-Agentur GmbH für Schäden, Mitarbeiter in der Berufsausübungsgemeinschaft wird im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 30 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Die Gesellschafter legen die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istUrlaubstermine einvernehmlich fest. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtMehrurlaub kann vereinbart werden. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ein Vertragspartner aus familiären Gründen auf die Schulferienzeit angewiesen ist, sind Sie verpflichtet, soll dies bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten der Festlegung der Urlaubstermine berücksichtigt werden. Sie sind insbesondere verpflichtetKommt eine Einigung nicht zustande, Mängel und Beanstandungen unverzüglich wird der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenVorrang bei der Xxxx wie folgt geregelt: Bei der Xxxx für das Urlaubsjahr 20xx hat Herr/Frau ….. den Vorrang vor Herr/Frau …... In den folgenden Jahren wechselt der Vorrang. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht Jedem Gesellschafter steht ein Fortbildungsurlaub von ………. Woche (x Arbeitstagen) zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

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Haftung. Die Harz-Agentur ✶ Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird oder die Leistung im Falle des Verzuges innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist von SlopeLift PM Media GmbH haftet zumindest überwiegend nicht zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der hö- heren Gewalt. ✶ Xxxxx die Unmöglichkeit während des Annahmeverzu- ges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. ✶ Alle Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Vertragspartners ge- gen SlopeLift PM Media GmbH, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, SlopeLift PM Media GmbH hat vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertrags- pflichten verletzt. ✶ Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehba- ren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung wird nur im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht der Betriebshaftpflicht- versicherung getragen. ✶ Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Ver- tragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. ✶ Nimmt der Vertragspartner oder ein Dritter ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von SlopeLift PM Media GmbH Änderungen an der Kampagne, der Homepage oder an den Affiliate-Maßnahmen vor, entfällt die Haftung für die gewissenhafte Vorbereitungdaraus entstehenden Fol- gen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt. ✶ Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie von SlopeLift PM Media GmbH übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. ✶ Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung gegen SlopeLift PM Media GmbH geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlicheinem Jahr. Die Teilnahme Minderjähriger ist Frist beginnt mit dem in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden§ 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenAbs. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesSonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

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Samples: www.slopelift.com

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Vertragspartner des Gasthauses Leiterwagen bzw. der Xxxx als solcher oder als Gastgeber haften dem Gasthaus Leiterwagen in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Gasthaus Leiterwagen kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Xxxx überlassenen Räume berechtigt Gasthaus Leiterwagen zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Soweit Gasthaus Leiterwagen für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Xxxxxxxx Leiterwagen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit Gasthaus Leiterwagen abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungendes Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. Xxxxxxxx Leiterwagen haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstSchäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. MountainbikingXxxxxxxx Leiterwagen haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer wenn seine gesetzlichen Vertreter oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnErfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für Kosten, die durch Krankheit während Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar von Gasthaus Leiterwagen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel haften Besteller und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesVeranstalter unabhängig vom Verschulden.

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Samples: www.leiterwagen.com

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Beschickung und Vorführung geschieht unter eigener Verantwortung des Pferdebesitzers. Die Haftung des Veranstalters für eventuelle Schäden wird ausgeschlossen. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit und solche Ansprüche, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder einer Person zurückzuführen sind, für die der Veranstalter kraft Gesetzes haftet. Die nachfolgend aufgeführten Verkaufsstandards bilden die Beschaffenheitsmerkmale der jeweiligen Fohlen, die Gegenstand des Erfüllungsanspruchs des Käufers sind. Die Beschaffenheit wird angegeben hinsichtlich Abstammung, Geschlecht, Farbe, Alter und ggf. besonderer Familienleistungen. Daneben zeigt der Auktionskatalog ggf. ein Bild des Fohlens mit Kurzkommentar. Die Kommentare geben einen ersten Eindruck wieder, ohne dass der Veranstalter oder Beschicker damit eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten abgibt. Aktuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen und wesentliche Änderungen der Katalogbeschreibung der Fohlen werden bei der Auktion durch den Auktionator bekannt gegeben. Weitere Beschaffenheitsmerkmale ermittelt der Landesverband nicht. Solche sind nicht Vertragsgegenstand. Außerhalb der Beschaffenheitsvereinbarung veranlasst der Veranstalter, dass die Fohlen bereits beim Beschicker vor Anlieferung durch selbstständige Tierärzte klinisch untersucht werden. Der Umfang der Untersuchung und die erhobenen Befunde werden durch ein Untersuchungsprotokoll dokumentiert. Das Protokoll ist eine eigenverantwortliche Bewertung des jeweiligen Tierarztes zum Ausstellungsdatum. Es ist nicht Vertragszusage des Veranstalters oder Beschickers. Es kann im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auktionsbüro vom Kaufinteressenten eingesehen werden. Für die Richtigkeit wird weder vom Beschicker noch vom Veranstalter gehaftet. Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale haften der Veranstalter und der Beschicker nicht. Insoweit werden die Fohlen verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand der Fohlen. Der Beschicker übernimmt die Sachmängelhaftung für die gewissenhafte Vorbereitungvereinbarten Beschaffenheitsmerkmale nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: • Ansprüche auf Nacherfüllung werden im Hinblick darauf, dass bei einem individuellen Lebewesen ein Ersatz durch Neulieferung unmöglich ist, ausgeschlossen. • Ansprüche aus Mängeln (Abweichungen von der Beschaffenheitsvereinbarung) sind spätestens sechs Wochen seit Übergabe dem Beschicker schriftlich anzuzeigen. Die Mängel Koppen und Weben sind spätestens zwei Wochen seit Übergabe dem Beschicker schriftlich anzuzeigen. • Im Falle von Gewährleistungsansprüchen ist der Ersatz von Aufwendungen begrenzt auf die sorgfältige Auswahl Erstattung von Transportkosten vom Auktionsstall in den Käuferstall innerhalb Deutschlands. Für weitere Kosten und Überwachung der LeistungsträgerAufwendungen, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden wird nicht gehaftet. Für den Fall, dass kein Verbrauchsgüterkauf (Verkauf von Verbraucher zu Verbraucher, Unternehmer zu Unternehmer, Verbraucher zu Unternehmer) vorliegt gelten zusätzlich folgende Besonderheiten: • Bei Abweichungen von der vertraglich vereinbarten LeistungenBeschaffenheit des Fohlens haftet der Beschicker bei geringfügigen Mängeln auf Minderung, ansonsten auf Rücktritt. Bei der Vermittlung • Sachmängelansprüche verjähren mit Ablauf von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbikingdrei Monaten, eBikinges sei denn, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden ein Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadenvom Beschicker arglistig verschwiegen. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ebenso nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. • Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

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Haftung. Die HarzNationale Beförderung von Sendungen Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung haftet EBK entsprechend der gesetzlichen Regelungen der § 431 ff. HGB. Unabhängig hiervon haftet EBK mit 8,33 SZR für jedes Kilogramm Rohgewicht. Ansprüche wegen Schäden durch Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Blitzschlag, vulkanische Ausbrüche), Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Terrorakte, politische Gewalthandlungen, Verfügung von hoher Hand, Wegnahme oder Beschlagnahme seitens einer staatlich anerkannten Macht sowie Schäden, verursacht durch die Verwendung von chemischen, biologischen oder biochemischen Substanzen oder elektromagnetischer Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung – gleichgültig durch wen – und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen, sind ausgeschlossen. Deckungseinschränkungen / Ausschluß von Versicherungsschutz liegt vor bei Haftungsansprüchen aus Schäden und Verlusten von Alkohol, Glas, Arzneien, Tiersendungen, Pflanzen; aus Carnet TIR – Verfahren, Lieferfristgarantien, temparaturgeführten Gütern und Tiefkühlgut. Textilien, Tabakwaren, Pelze, EDV-, Optische und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik sowie deren Zubehör, Bank und Bijouterie-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungValoren, Umzugsgut, Kunstgegenstände, antiquitäten, Edelmetalle, Edelsteinen, echten Perlen, Geld , Valoren, Telefon-, Kredit-, Chipkarten und echten Teppichen, Gemälden und sonstigen Gegenständen, die sorgfältige Auswahl eine Geldwerte Leistung verkörpern, Dokumenten und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktUrkunden, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Gesamtwert einen Betrag von 0.000€ pro Sendung übersteigt. Weiterhin ist EBK von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen Entstehung des Schadens auf Umstände beruht, die EBK auch bei Beachtung der Sorgfalt eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadenordentlichen Kaufmanns nicht vermeiden und deren Folgen EBK nicht abwehren konnte. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der insbesondere für Schäden die durch Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesverursacht worden sind.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der*die Nutzer*in haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sindvon ihm*ihr, seinem*ihrem Personal, seinen Beauftragten oder von den Besucher*innen seiner Veranstaltung verursacht werden. Er*sie verpflichtet sich, die Würde des Kirchenraumes zu respektieren, nur das vereinbarte Instrumentarium zu nutzen und den Anweisungen des Haustechnikers Folge zu leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass sich wertvolle Kunstwerke im Kirchenraum befinden. Studioboerne45 Raum und Nutzungszeiten 120 qm, ausgebaute Raumakustik, ebenerdiger Zugang, Tageslicht, Schwingboden Ausstattung: Flügel Kawai A, Notenständer, Mikrofonstative, kleines Drumset (ohne Becken), Stühle > 50 Stück, Weitere Ausstattung auf Anfrage Zeiten: Montag bis Xxxxxxx, 8-22 Uhr, Sonn- und feiertags 10-20 Uhr Der*die Nutzer*in ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie dazu verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkendas Studio gemäß der vereinbarten Zeiten pünktlich zu verlassen. Stornierungsfrist des Hauptmietvertrag (KRB / Betreiber*in) Mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei 14 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 75% des Mietpreises Ab Tag der Nutzung: 100% des Mietpreises Stornierungsfrist des Untermietvertrags (KRB / Künstler*in) Mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei Ab 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises Die benannte Stornierungsgebühr fällt auch dann an, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war wenn die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesvereinbarten Leistungen nur teilweise seitens des Vermieters storniert wurden.

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Haftung. (1) Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist die Haftung der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB für Scha- densersatzansprüche aus dem zwischen dem Auf- traggeber und der Sonntag & Partner Partnerschafts- gesellschaft mbB bestehenden Vertragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR 10 Mio. beschränkt. Die Harz-Agentur Haf- tungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB beruhen. (2) Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist die Haftung der SONNTAG GmbH haftet Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Scha- densersatzansprüche aus dem zwischen dem Auf- traggeber und der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR 10 Mio. beschränkt. Die wei- tergehende Haftung des § 323 Abs. 2 HGB (Ziffer 14 Abs. 2) bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsbe- schränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beruhen. (3) Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist die Haftung der SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Schadensersatzansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und der SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehenden Ver- tragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR 10 Mio. be- schränkt. Die weitergehende Haftung des § 323 Abs. 2 HGB (Ziffer 14 Abs. 2) bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer Pflichtverletzung der SONN- TAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül- lungsgehilfen der SONNTAG IT audit GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft beruhen. (4) Der wirtschaftlichen Bedeutung des Auftrages kann durch entsprechende Erhöhung der Haftungshöchst- beträge in Ziffer 7 Abs. 1, Ziffer 7 Abs. 2 und Ziffer 7 Abs. 3 auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragge- bers im Einzelfall oder allgemein Rechnung getragen werden. Die hierfür anfallenden Mehrkosten für Ver- sicherungsbeiträge sind dann vom Auftraggeber ge- sondert zu erstatten. (5) Ein einzelner Schadensfall ist im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitungder beruf- lichen Tätigkeit der SONNTAG-Gesellschaften auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen 7. Liability (1) Except as otherwise provided for in an individual case, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgerthe liability of Sonntag & Partner Partnerschaftsgesell- schaft mbB for damages claims arising from the con- tractual relationship existing between the client and Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB is limited for cases involving simple negligence to EUR 10 million for each event of damage or loss. This limi- tation of liability shall not apply in respect of damage or loss arising from injury to life, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungenphysical injury or dam- age to health based on a breach of duty by Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB or a legal rep- resentative or agent of Sonntag & Partner Partner- schaftsgesellschaft mbB. (2) Except as otherwise provided for in an individual case, the liability of SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft for damages claims arising from the con- tractual relationship existing between the client and SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft is limited for cases involving simple negligence to EUR 10 million for each event of damage or loss. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen ltThis shall not affect the extended liability under Section 323 (2) of the German Commercial Code (Handelsgesetzbuch – HGB) (see Section 14 subsection 2 hereof). Abschnitt B This lim- itation of liability shall not apply in respect of damage or loss arising from injury to life, physical injury or dam- age to health based on a breach of duty by SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft or a legal rep- resentative or agent of SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. (3) Save where otherwise agreed in the individual case, the liability of SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft for claims for dam- ages arising from the contractual relationship existing between the Principal and SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft for cases of ordinary negligence is limited to EUR 10 million for each indi- vidual claim. haftet die Harz-Agentur The additional liability under sec. 323 (2) German Commercial Code (clause 14 (2) is not af- fected hereby. The limitation of liability shall not apply to damages for fatal or personal injury or injury to health that are caused by a breach of duty of SONNTAG IT audit GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstWirtschaftsprüfungsgesell- schaft, its lawful representative or vicarious agents of SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil(4) The economic importance of the commission may be taken into account by means of a corresponding in- crease of the upper liability limit under Section 7 sub- section 1, Section 7 subsection 2 and Section 7 sub- section 3 at the express wish of the client in an individ- ual case or generally. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen The additional costs incurred in this respect for insurance premiums shall then be re- imbursed separately by the client. (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern5) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.A single damages event shall also be deemed to exist within the scope of the professional work of the SONNTAG Companies with regard to a unified

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH LIMTRADE B.V. kann, außer aufgrund grober Fahrlässigkeit, nicht für von ihr erteilte Empfehlungen und Informationen haftbar gemacht werden, darin eingeschlossen, aber nicht beschränkt auf Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, verwendetes Material und Software. Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. auch von der Haftung für sämtliche diesbezüglichen Ansprüche Dritter frei, und er kann keinerlei Rechte aus Empfehlungen und Informationen ableiten, die er von LIMTRADE B.V. erhält, wenn sich diese nicht auf den Auftrag beziehen. Der Geschäftspartner trägt die Gefahr und haftet für Schaden im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungZusammenhang mit dem Verlust, dem Diebstahl, dem Verbrennen und der Beschädigung von Ware von LIMTRADE B.V. und/oder von von ihr beauftragten Dritten, sofern es sich um Ware handelt, die sorgfältige Auswahl zur Erfüllung von Aufträgen außerhalb der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. benötigt wird. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sich diesbezüglich angemessen gegen mögliche Risiken zu versichern und Überwachung auf erste Aufforderung einen Versicherungsnachweis vorzulegen. Xxxxxxx hat der LeistungsträgerGeschäftspartner zur weiteren Bearbeitung und Abwicklung umgehend seiner Versicherung zu melden. LIMTRADE B.V. ist berechtigt, sich die Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden unmittelbar von der Versicherung des Geschäftspartners auszahlen zu lassen. Es kann vereinbart werden, dass LIMTRADE B.V. für den Transport sorgt. Auch in diesem Fall trägt der Geschäftspartner die Gefahr an der Ware beim Be- und Entladen sowie auf dem übrigen Transportweg. Im Falle eines Umtauschs geht die Gefahr an der Ware erst wieder auf LIMTRADE B.V. über, nachdem die Xxxx vom Frachtführer an der Geschäftsadresse von LIMTRADE B.V. abgeliefert wurde. Kann LIMTRADE B.V. – gleich, aus welchem Grund – die oben genannte Beschränkung auf die Versicherungssumme der von ihr abgeschlossenen Versicherung nicht geltend machen, gilt, dass die Schadenersatzpflicht auf höchstens 15 % der gesamten Auftragssumme (ohne MwSt.) beschränkt ist. Anderweitiger Schaden ist von der Schadenersatzpflicht ausgeschlossen. Der Geschäftspartner kann sich auf Wunsch gegen solchen Schaden versichern. LIMTRADE B.V. haftet ferner nicht für Schaden an vom Geschäftspartner oder in dessen Auftrag bereitgestelltem Material, sofern dieser Schaden auf nicht ordnungsgemäße Verarbeitung zurückzuführen ist. Der Geschäftspartner stellt LIMTRADE B.V. frei von sämtlichen Produkthaftungsansprüchen Dritter aufgrund von Mängeln an Produkten, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung vom Geschäftspartner an Dritte geliefert wurden und die ordnungsgemäße Erbringung (auch) aus von LIMTRADE B.V. gelieferten Produkten und/oder geliefertem Material bestanden. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, sämtlichen LIMTRADE B.V. in diesem Zusammenhang erlittenen Schaden, einschließlich der vertraglich vereinbarten Leistungen(vollständigen) Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen einen solchen Anspruch und der Rechtsberatung, zu ersetzen. Bei Wenn ein Verarbeitungsauftrag (auch) die Verarbeitung von vom Geschäftspartner bereitgestelltem Material beinhaltete, hat der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur Geschäftspartner für die ordnungsgemäße Vermittlung eigene Rechnung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung Lieferung von neuem Material zu sorgen. In diesem Fall sind sämtliche damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Transport- oder Versandkosten, Ausbau- und Einbaukosten sowie Fahrt- und Aufenthaltskosten, für Rechnung des Geschäftspartners. Ist LIMTRADE B.V. die obsiegende Partei in einem Gerichtsverfahren, hat der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, Geschäftspartner die Anweisungen LIMTRADE B.V. im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstandenen tatsächlichen Kosten zu tragen; dies unbeschadet der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertrittProzesskosten, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnderen Übernahme der Geschäftspartner verurteilt wird. Für KostenMöchte der Geschäftspartner den Vertrag beenden, die durch Krankheit während ohne dass eine Pflichtverletzung seitens LIMTRADE B.V. vorliegt, kann der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen beendet werden. Sie sind insbesondere verpflichtetLIMTRADE B.V. hat in diesem Fall Anspruch auf primären Ersatz von sämtlichem Vermögensschaden, Mängel einschließlich u. a. Verlust, Gewinneinbußen und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis aufgewendeter Kosten. Selbstverständlich steht es den Parteien frei, nähere Bedingungen für die Beendigung zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesvereinbaren.

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Samples: www.limtrade.de

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Gegenüber Stoof Mudders Kroog haften die Veranstalter / Auftraggeber, Gastgeber und Gäste in vollem Umfang durch für sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber/Veranstalter beauftragte Dritte verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Xxxx überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände berechtigt Stoof Mudders Kroog zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Sofern Stoof Mudders Kroog für den Veranstalter/ Auftraggeber Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitungpflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt STOOF MUDDERS KROOG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Anlieferung, die sorgfältige Auswahl Aufstellung, Abbau und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung Abtransport von Ausstellungs- und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungensonstigen Gegenständen erfolgen durch den Veranstalter/Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. STOOF MUDDERS KROOG haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstSchäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. MountainbikingSTOOF MUDDERS KROOG haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Veranstalters/ Auftraggebers/Gastgebers/Gastes nur dann, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer wenn seine gesetzlichen Vertreter oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für KostenBeschädigungen und/oder Verlust an Räumlichkeiten, die durch Krankheit während Einrichtungen und/oder Inventar vom STOOF MUDDERS KROOG im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel haften Veranstalter und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesAuftraggeber unabhängig vom Verschulden.

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Samples: www.stoof-mudders-kroog.de

Haftung. Der Ford Transit ist haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Die Harz-Agentur GmbH haftet Versicherung wird vom Vermie- ter getragen. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungKasko-Schadensfall ist vom Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300,- Euro plus der entstehende Rabattverlust (Mehrkosten, die sorgfältige Auswahl der Evangelischen Jugend im Dekanat Bad Neustadt durch die Rückstufung in der Versicherung entstehen) zu zahlen. Hierfür kann bei der Ecclesia Versicherung (Tel. 05231 / 603 – 6487) eine Kraftfahrt-Haftpflicht-Rückstufungsversicherung abgeschlossen werden. Diese kostet aktuell (Stand: Januar 2014) 8,20 Euro pro Tag, sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,50 Euro. Diese erstattet den entstandenen Rabattverlust und Überwachung der Leistungsträgerreduziert die Selbstbeteiligung auf 150,- Euro. Andernfalls berechnet die Evangelische Jugend im Dekanat Bad Neustadt eine zu- sätzlich Pauschale von 300,- Euro, um den entstandenen Rabattverlust abzudecken. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Evang. – Luth. Dekanatsbezirk Bad Neustadt a. d. Saale. Dies gilt für alle Rechtsfolgen, die Richtigkeit sich aus der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten LeistungenVermietung ergeben. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen ltDer Evang. Abschnitt B 3– Luth. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Dekanatsbezirk Bad Neustadt a. d. Saale schließt eine Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden von den Versicherungen gedeckt sind, aus. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktsie insoweit von dem jeweiligen Verantwortlichen freizustellen. Für Pannen besteht ein Schutzbrief (in der Begleitmappe), soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde in Anspruch genommen werden kann. Unfälle, auftretende Schäden oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istDefekte sind unverzüglich dem Evang.-Luth. Dekanat Bad Neustadt anzuzeigen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich Unfällen mit Fremdbeteiligung sollte in jedem Fall die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet Aufnahme durch die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten Polizei veranlasst werden. Sie In diesem Fall empfiehlt es sich zusätzlich auch die Unfall- hotline der Bruderhilfe anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen: 069 / 66 555 65. Schäden und Defekte, die während der Mietzeit aufgetreten sind, müssen sofort mitgeteilt wer- den. Bei im Fahrzeug angezeigten Fehlermeldungen ist entsprechend den Angaben in der Betriebs- anleitung zu handeln. Ist die Bereitstellung des KFZ aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, zum verein- barten Zeitpunkt nicht möglich (z.B. wegen Unfall, Reparatur oder nicht rechtzeitiger Rückgabe) können gegenüber dem Evangelischen Dekanatsbezirk Bad Neustadt keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bei Übernahme des Busses hat sich der Abholer vom ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeu- ges zu überzeugen. Schäden und Mängel sind insbesondere verpflichtetvor Fahrtbeginn zu melden. Insbesondere sind zu überprüfen: Der Bus fährt mit dem zusätzlichen Betriebsmittel AdBlue, Mängel und Beanstandungen unverzüglich das für die Abgasreinigung be- nötigt wird. Dabei handelt es sich um eine wässerige Harnstofflösung, die während des Betriebs in einen speziellen Katalysator eingespritzt wird. Der Vermieter sorgt für die aus- reichende Bevorratung von AdBlue. Sollte dennoch AdBlue nachgetankt werden müssen, ist zwingend eine Ford-Werkstatt dafür aufzusuchen. Die Tanköffnung für AdBlue befindet sich unter der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenÖffnung für den Kraftstoff. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.Unterschied: Deckel für AdBlue „Blau“ Deckel für Diesel: „Schwarz“

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Ortsgemeinde Dattenberg überlässt dem Mieter/Nutzer die Grillhütte und deren Einrichtungen und Geräte zur Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Die Mieter sind ver- pflichtet, die Grillhütte, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorge- sehenen Verwendungszweck durch ihre Beauftragten zu prüfen; sie müssen sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Die Mieter überneh- men die der Ortsgemeinde Dattenberg als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht. Die Mieter stellen die Ortsgemeinde Dattenberg von etwaigen Haftpflichtansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher ihrer Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungZusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Grillhütte nebst zugehörigen Anlagen, die sorgfältige Auswahl Geräte, Zugänge und Überwachung Zufahrten zu der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktGrillhütte stehen, soweit der Schaden weder nicht von der Ortsgemeinde Dattenberg vorsätzlich noch oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde verursacht wor- den ist. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichten die Mieter auf die Geltendmachung von Haftplicht-, Rückgriffsansprüchen gegen die Ortsgemeinde Dattenberg und deren Bedienstete oder Beauftragte, soweit die Harz-Agentur GmbH der Schaden nicht von der Ortsgemeinde Dattenberg vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die vorstehend aufgeführten Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliche und grob fahrlässige Her- beiführung gelten nicht für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Ortsgemeinde Dattenberg oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich Die Mieter/Nutzer, haben auf Verlangen der Ortsgemeinde Dattenberg innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch einen Tag vor der Benutzung der Grillhütte nachzuwei- sen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch die auch die Freistellungsan- sprüche gedeckt sind. Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf Ortsgemeinde als Grundstückseigentümerin für den vorhersehbarensicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB - unberührt. Die Mieter/Nutzer, vertragstypischenim Falle nicht eingetragener Vereine deren unterzeichnende Organe, unmittelbaren Durchschnittsschadenhaften für alle Schäden, die der Ortsgemeinde Dattenberg an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Geräten, Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entste- hen. Dies gilt auch Beschädigungen und Verluste, die bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar istentstanden sind, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich und Beanstandungen unverzüglich unaufgefordert dem Ortsbürgermeister der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen Ortsgemeinde Dattenberg oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesvon ihm Beauf- tragten zu melden.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Ver- waltungsgesellschaft in ihrer Sorgfaltspflicht Funktion als Treuhandkomman- ditistin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentgesellschaft entsteht (z. B. wenn die Verwal- tungsgesellschaft und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und den Gläubi- gern der Investmentgesellschaft somit die Verwaltungsgesell- schaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Ver- waltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkomman- ditistin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteili- gung freizustellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsanspruch kann die Verwaltungsgesellschaft abtreten (vgl. § 3 (2) des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Verwaltungsgesell- schaft ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Verwaltungsgesellschaft. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Han- delsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Direktkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Verwaltungsgesellschaft in ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seine Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkommanditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür ihn von der Verwaltungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treugebers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertra- ges der Investmentgesellschaft). Eine weitergehende Haf- tung analog §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller empfange- nen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Hafteinlage kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Invest- mentgesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichtigung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesell- schaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Hausverein haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. § 8 GÜTLICHE EINIGUNG Vor Beschreiten des Gerichtsweges ist die Sach- und Rechtslage jeweils von zwei VertreterInnen der Genossenschaft und des Hausvereins genau zu begutachten und eine für die Genossenschaft und den Hausverein gangbaren Weg zu einer gemeinsamen Lösung zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, wird eine externe Mediation als Unterstützung beauftragt, bevor ein Gerichtsweg eingeschlagen wird (§ 17 Satzung Öko.See.Dorf eG). § 9 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG, WIRKSAMKEIT Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Notwendige Anpassungen können mit gegenseitigem Einverständnis vorgenommen werden. Hiervon unberührt bleibt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei fortgesetzten Vertragsverletzungen trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung. § 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN & SALVATORISCHE KLAUSEL Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Auf das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht wirksam verzichtet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, unwirksamen Bestimmung soll diejenige Bestimmung gelten, die dem gewollten Zweck im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht des gesetzlich Erlaubten am nächsten kommt. Markdorf, den 27.09.2021 ...................................................... ..................................................... für den Hausverein ...................................................... ..................................................... für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten LeistungenGenossenschaft Am 10.07.2021 haben diese Personen den nicht eingetragenen Verein gegründet. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen ltNr. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.Datum Änderung Bearbeiter 1 22.09.2021 Inkrafttreten des Hausvertrages

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstNeuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und übernimmt fer- ner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstehen. An Mit der Genehmigung von Entwürfen, Zeichnungen oder Werkzeich- nungen durch den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung Richtigkeit von Bild und Text (sowie technische Inhalte). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinzeichnungen etc. entfällt jede Haftung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichAgentur. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Agentur nicht. Soweit die Agentur Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftrag- nehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzli- che Vorschriften nicht entgegenstehen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Die Teilnahme Minderjähriger ist Agentur haftet nur bei eigenem Verzug und von ihr zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung. Die Agentur haftet nicht für Inhalte oder Angebote auf den von ihr er- stellten Websites der Auftraggeber. Sie behält sich vor, Auftraggeber, die gegen diese AGB oder gesetzliche Vorschriften verstoßen fristlos von der Nutzung der Websites auszuschließen. Die erstellten Web- sites lauten nur „formal“ auf die Agentur als Inhaber der jeweiligen Domain – „owner“ und „admin c“, da dieses einen bedeutent besseren Service für die Auftraggeber darstellt - jeder Auftraggeber kann mit der Kündigung seine Domain(-Namen) kostenfrei mitnehmen. Die bei Vertragsabschluß von der Agentur abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der jeweilige Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprü- chen die aus der Nutzung der erstellten Websites von Dritten gegen- über der Agentur oder deren Inhaberin geltend gemachten Verletzun- gen ihrer Rechte frei. Der Auftraggeber übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Agentur einschließlich sämt- licher Anwalt- und Gerichtskosten in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzwgesetzlicher Höhe. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person Der Auftrag- geber ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle erfor- derlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie vertrittfür die Prüfung der Ansprüche und für die Verteidigung gegen diese erforderlich sind. Die Agentur wird selber nicht Vertragspartner der zwischen den Auf- traggebern und Nutzern der von Agentur erstellten Websites oder der über solche Websites geschlossenen Verträge. Die vom Auftraggeber veröffentlichten Inhalte werden von der Agentur nicht geprüft. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kostensofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die durch Krankheit während auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit der Durchführung einer Veranstaltung entstehenAgentur keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommenist die Schadens- ersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Erkrankung nicht Schadensersatzhaftung auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenden vorhersehbaren, typischer- weise eintretenden Schaden begrenzt. Die vertragliche Haftung wegen schuldhaf- ter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Harz-Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Agentur GmbH nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieges- und Natur- ereignisse oder durch sonstige nicht Körperschäden von der Agentur zu vertretende Vorkommnisse z.B. Streik, Stromausfall, Verkehrsstörungen, War- tungs- oder Instandsetzungsarbeiten sowie Funktionsstörungen bei EDV Anlagen und Internetanbindungen, sowie für Datenverluste des Auftraggebers, den E-Mail-Verkehr des Auftraggebers oder externe Links die auf von der Agentur erstellten Websites des Auftraggebers installiert sind. Vorsorglich stellt die Agentur hiermit ausdrücklich fest, dass sie kei- nerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Sie distanziert sich deshalb hiermit ausdrücklich von allen Inhal- ten aller gelinkten Fremd-Seiten auf von ihr erstellten Websites und Homepages. Die Agentur macht sich ihre Inhalte ebenso wenig wie die Inhalte der Websites der Auftraggeber zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf von der Agentur erstellten Websites angebrachten Links, sowie Seiten, die durch Webringe aufgerufen werden oder Gästebuch- einträge. Aus technischen Gründen kann die Agentur keine Gewähr oder Haf- tung für seine Erreichbarkeit per E-Mail oder für die Erreichbarkeit Website der Auftraggeber übernehmen. Sie übernimmt außerdem keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Inter- net transportierten Daten. Die Verfügbarkeit der Website liegt nicht im Bereich der Agentur sondern in dem Bereich des jeweiligen Providers. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in XIV. vorgese- hen, ist – ohne Rücksicht auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenRechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenser- satzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktsicher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur bzw. Inhaberin gegenüber ausgeschlossen oder einge- schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- ersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Daten des Auftraggebers werden nach den Bestimmungen des Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) und des Bundesdatenschutz- gesetzes (BDSG) verarbeitet. Hiernach ist die Agentur insbesondere berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragsabwicklung (Bestandsdaten), zur Leistungserbringung (Nut- zungsdaten) oder Abrechnung (Abrechnungsdaten) erforderlich ist. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit die zu seiner Person gespei- cherten Daten unentgeltlich bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen Agentur einzusehen. Eine wettbewerbrechtliche Prüfung, insbesondere auf Zulässigkeit der Harz-zu erbringenden Leistung übernimmt die Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit und zeichenrechtliche Zulässigkeit einer Veranstaltung der Harz-Werbung kann nicht übernom- men werden. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit und die rechtliche Zulässigkeit aus allen anderen Gesichtspunkten. Insbesondere ist die Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie nicht verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkenjeden Entwurf juristisch prüfen zu lassen, dass eventuelle Schäden vermieden bevor dieser dem Auftraggeber vorgelegt wird. Erachtet die Agentur für die Erbringung der Leistung eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbarInstitution für erfor- derlich, so stehen teilnehmenden Personen wird die Agentur dies dem Kunden mitteilen, der für die wettbewerbsrechtlichen Überprüfungen nach Zustimmung die Kos- ten selbst trägt. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen. Die Freigabe von Produktionen und Veröffentlichungen obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Auftraggeber im vereinbarten Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Ge- samtheit oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht in Teilen an die Gefahr eines AnspruchsverlustesAgentur, wird diese vom Auftraggeber von der Haftung freigestellt.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungEntstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH VTJS dafür (Berufshaftpflicht ge-­‐ mäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässiger Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die VTJS nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur für akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangel-­‐ haft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die ordnungsgemäße Vermittlung VTJS nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach bekannt werden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen dem VTJS (z.B. Mountainbikingdurch Kündigung Maklermandat), eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen istendet auch der Haftungsanspruch gegenüber dem VTJS. Jede teilnehmende Person ist Dort wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Einhaltung Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichVermitt-­‐ lungstätigkeit der VTJS haftet, hat die VTJS eine Berufshaftpflicht bei der AIG Europe Limited, CH-­‐8152-­‐Glattbrugg abge-­‐ schlossen wurde) über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprü-­‐ che sind zu richten an: Versicherungs Treuhand Xxxxxx Xxxxxx GmbH, (VTJS) Xxxxxxxxxxxxxxx 00, XX-­‐0000 Xxxx, 079 606 82 26, z.H. Xxxxxx Xxxxxx Die BSC Broker Service Center Gmbh (BSC) erbringt Dienstleistungen für die VTJS. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der VTJS. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die VTJS. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen BSC haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten gegenüber dem Mandaten nicht. Soweit es Ihnen Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandaten sind wegbedungen. Mit der Unter-­‐ schrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdamit einverstanden.

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Haftung. Die Harz-Agentur WMS Webmad Systemhaus GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz in voller Höhe; bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur wegen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, aus Verzug sowie aus Unmöglichkeit, in jedem Fall beschränkt auf 0.000 € pro Schadensfall, insgesamt auf 0.000 € aus dem gesamten Vertrag oder darüber hinaus bis zur Höhe des Preises der schadensverursachenden Leistung. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt der WMS Webmad Systemhaus GmbH unbenommen. Die gesetzliche Haftung von der WMS Webmad Systemhaus GmbH bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt des Angebots betroffen hat. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden. WMS Webmad Systemhaus GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0-0 Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Gerichtsstand AG Neuss Bankverbindung Sparkasse Neuss 00000 Xxxxx Xxxxx Xxxxxxxxx HRB 10370 BLZ 30550000 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet- Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitungseiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. MountainbikingNacktbilder, eBikingPeepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro). Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, Bogenschießendie Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, Wandern) selbst einzuschätzendie Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet- Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, ob sie den Anforderungen gesundheitlichdie guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber der WMS Webmad Systemhaus GmbH auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, physisch und psychisch gewachsen istauch des Vermögensschadens. Jede teilnehmende Person ist Er stellt der WMS Webmad Systemhaus GmbH im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei. Die WMS Webmad Systemhaus GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung richtige Wiedergabe der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist Internet-Seiten des Kunden in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtetder Internet-Präsenz, es sei denn, die Anweisungen der Harz-Agentur WMS Webmad Systemhaus GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnkann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen entgangenen Gewinn haftet die Harz-Agentur WMS Webmad Systemhaus GmbH nur bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesVorsatz.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet (1) Sofern nicht im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sindEinzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB für Scha- densersatzansprüche aus dem zwischen dem Auf- traggeber und der Sonntag & Partner Partnerschafts- gesellschaft mbB bestehenden Vertragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf den vorhersehbarenEUR 10 Mio. beschränkt. Die Haf- tungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, vertragstypischendes Körpers oder der Ge- sundheit, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die auf einer Pflichtverletzung der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB, eines ge- setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HarzSonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB beruhen. (2) Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist die Haftung der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Scha- densersatzansprüche aus dem zwischen dem Auf- traggeber und der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft bestehenden Vertragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR 10 Mio. beschränkt. Die wei- tergehende Haftung des § 323 Abs. 2 HGB (Ziffer 14 Abs. 2) bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsbe- schränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SONNTAG GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beruhen. (3) Sofern nicht im Einzelfall eine anderweitige Rege- lung getroffen wird, ist die Haftung der SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für Schadensersatzansprüche aus dem zwischen dem Auftraggeber und der SONNTAG IT audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehenden Ver- tragsverhältnis für Fälle einfacher Fahrlässigkeit für jeden einzelnen Schadensfall auf EUR 10 Mio. be- schränkt. Die weitergehende Haftung des § 323 Abs. 2 HGB (Ziffer 14 Abs. 2) bleibt hiervon unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge- sundheit, die auf einer Pflichtverletzung der SONN- TAG IT audit GmbH (3) Inaccuracies such as typing errors, calculation errors and formal defects contained in a professional state- ment (report, expertise, brief, contract and the like) by an SONNTAG Company may be corrected at any time by the relevant SONNTAG Company, including vis-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harzà- vis third parties. Inaccuracies which could cast doubt on the findings contained in a professional statement by an SONNTAG Company shall give such company the right to withdraw such statement, including vis-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtà- vis third parties. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar istIn such cases, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werdenthe client shall be heard by the SONNTAG Company beforehand. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes7.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei­ ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentge­ sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest­ mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu­ händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu­ stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan­ spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treu­ handvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Ein­ tragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent­ standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich­ tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell­ schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkommanditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertrages). Eine weitergehende Haftung der Anleger analog der §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesellschaft emp­ fangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszahlung der Investment­ gesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichtigung der Haftung der Kom­ plementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin be­ gründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH a. Laenderexpress haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sinddurch Verlust oder Beschädigung entstehen, ist während sich die Sendung in der Obhut von Laenderexpress befindet, auf den dreifachen Programmpreis beschränktGrundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den Logistik- AGB, jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die Harz-Agentur GmbH gesetzliche Haftung für die Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 Euro/ kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/ kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -Ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/ kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs, noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten, abweichend von gesetzlichen Vorschriften, wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert. (2) Der Spediteur als Verfrachter, in den in § 512 Abs. 2 Nr.1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord, nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Harz-Agentur GmbH auf Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den vorhersehbarenin Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin Feuer an Bord oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdes Schiffes haftet.

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Haftung. Im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung ist das Vermögen der Treuhandstiftung nicht rechtlich verselbstständigt und damit auch nicht allein Haftungsmasse für die Verbindlich- keiten der Stiftung. Das Vermögen wird vielmehr dem Treu- händer zugerechnet, ist also potenziell dem Zugriff seiner Gläubiger ausgesetzt. Doch kann sich unter Umständen aus dem Stiftungsgeschäft ein Herausgabeanspruch des Stifters herleiten oder können Gläubiger des Stifters die Übertragung des Stiftungsvermögens anfechten. Der Treuhandstiftung droht somit rechtlich von verschiedenen Seiten die Gefahr, ihr Vermögen zu verlieren.41 Die Harz-Agentur GmbH haftet Auffassungen in der stif- tungsrechtlichen Literatur weichen hier zum Teil deutlich voneinander ab.42 Unstreitig ist lediglich die Haftung des Stiftungsvermögens für Verbindlichkeiten, die der Treuhänder im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für der Erfüllung seiner auf die gewissenhafte VorbereitungTreuhandstiftung bezogenen Aufgaben eingegangen ist. Das weitgehende Fehlen von Rechtsprechung zur Haftung von Treuhandstiftungsvermögen legt nahe, dass diese Frage in der Praxis kaum eine Rolle spielt.43 Stifter befinden sich in aller Regel in einer wirtschaftlichen Situation, die sorgfältige es ihnen er- möglicht, sich schon zu Lebzeiten von einem großen Teil ihres Vermögens zu trennen. Darüber hinaus achten die Stifter auf der anderen Seite bei der Auswahl und Überwachung des Treuhänders neben der LeistungsträgerSolidität vor allem auf gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse. Treuhandstiftungen werden daher bevorzugt juristischen Personen übertragen, deren wirtschaftliche Betätigung kein Risiko für das Stiftungsvermögen in sich birgt. Sollte sich dennoch einmal die Richtigkeit Gefahr des Zugriffs von Gläu- bigern auf das Stiftungsvermögen realisieren, so sind mit der Leistungs- beschreibung und herrschenden Meinung in der Literatur die ordnungsgemäße Erbringung Rechtsfolgen in Abhängigkeit vom Rechtscharakter des Stiftungsgeschäfts zu beurteilen.44 Nehmen Gläubiger des Treuhänders Zugriff auf das Stiftungsvermögen, so kann der vertraglich vereinbarten LeistungenStifter auf Basis eines Treuhandvertrages gemäß § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erheben bzw. im Fall der Insolvenz des Treuhänders nach § 47 InsO die Aussonderung des Stiftungsvermögens verlangen, da er bei wirtschaftlicher Betrachtung Eigentümer des Ver- mögens geblieben ist.45 Ist das Stiftungsgeschäft hingegen eine Schenkung unter Auflage, so haftet auch das Stiftungs- vermögen für alle Verbindlichkeiten des Treuhänders. Genau umgekehrt ist der Zugriff von Gläubigern des Stifters auf das Stiftungsvermögen zu beurteilen. Bei einem Treu- handvertrag haftet das Stiftungsvermögen für Verbindlich- keiten des Stifters und im Falle seiner Insolvenz erlischt das Treuhandverhältnis nach §§ 115, 116 InsO. Bei einer Schen- kung unter Auflage haben die Gläubiger des Stifters allein unter den Voraussetzungen der Vermittlung §§ 1 ff. AnfG, 134 InsO ein Anfechtungsrecht hinsichtlich des Stiftungsgeschäfts. Wird die Treuhandstiftung durch Verfügung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet Todes wegen errichtet oder bedacht, so werden die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten Vermögensgegenstän- de Eigentum des Treuhänders als Erbe bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglichVermächtnisneh- mer des Stifters. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen In diesem Fall haftet das Stiftungsvermögen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustessämtliche Verbindlichkeiten des Treuhänders.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der von ihr durchgeführten Veranstaltungen, einschließlich der Vorbereitung des Aufbaues, der Abwicklung und des Abbaues. Der Veranstalter haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für alle Schäden – auch Folgeschäden und außergewöhnliche Abnutzung – die gewissenhafte Vorbereitungvon ihr, von ihr beauftragte oder beschäftigte Personen, von ihren Bevollmächtigten, sowie von seinen Besuchern, Gästen, wem auch immer gegenüber verursacht werden. Dies gilt insbesondere für: Schäden oder außergewöhnliche Abnutzungen am Gebäude und Inventar infolge der vertragsgegenständ- lichen Veranstaltungen. Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten. Alle Schäden, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgersich aus verspäteter Räumung ergeben, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungeninsbesondere auch wegen Nichtvermietung oder einer nur zu einem geringen Entgelt möglichen Vermietung. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur Der Veranstalter hat Kulturzentrum für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für KostenAnsprüche, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehenDritte im Zusammenhang mit dieser Ver- einbarung bzw. mit den vertragsgegenständlichen Veranstaltungen gemacht werden, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommenschad- und klaglos zu halten, sofern die Erkrankung sie nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH Kulturzentrum zu vertretenden Mangel beruhtvertreten sind. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenDer Veranstalter verpflichtet sich ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal heranzuziehen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktVeranstalter, soweit seinen Bevollmächtigten, seinem Beauftragten etc. zurückzuführen sind werden dokumentiert und deren Behebung durch Kulturzentrum auf Rechnung des Veranstalters veranlasst. Die Beweislast dafür, dass der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde Schadenseintritt nicht veranstaltungsbedingt ist, obliegt dem Veranstalter. Den Anweisungen der Kulturzentrum bzw. dem Haustechnikerteam ist durch den Veranstalter unbedingt und jederzeit Folge zu leisten. Kulturzentrum bzw. deren Mitarbeiter oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Erfüllungsgehilfen trifft keinerlei Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadenjeglicher Art. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit. Kulturzentrum übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benutzer, Besucher oder Gäste der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtvertragsge- genständlichen Veranstaltungen betreffen. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkenKulturzentrum kann verlangen, dass eventuelle der Veranstalter eine ent- sprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließt und Kulturzentrum durch Überlassung einer Ko- pie einer dementsprechenden Versicherungspolizze nachweist. Des Weiteren kann Kulturzentrum vom Veranstalter den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversi- cherung, welche auch Personenschäden und Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werdenan den gemieteten Räumlichkeiten abzudecken hat, verlangen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich Der Nachweis des Abschlusses ist durch Überlassung einer Kopie der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesHaftpflichtversicherungs- polizze nachzuweisen.

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Haftung. Das gemäss Art. 3 anwendbare Recht bestimmt, welche Formen der Zusammenarbeit möglich und welchen Regeln sie unterworfen sind, und ist auch für den Individualrechtsschutz massgebend. Es ist ebenso sachgerecht, dass sich die Haftung nach dem gemäss Art. 3 anwendba- ren Recht richtet. Dies gilt z. B., wenn für die Zusammenarbeit eine juristische Person eingesetzt wird. Der Verband, die Anstalt oder die Aktiengesellschaft untersteht dem kantonalen Haftungsrecht des Ver- tragskantons, in dem der Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung liegt (Art. 3 Abs. 1 und 2). Die Harz-Agentur GmbH haftet Haftungsbestimmungen sind in den Vertrags- kantonen Aargau und Zürich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für Übrigen inhaltlich gleich. Vorbehal- ten bleiben allfällige Haftungsregeln des Bundesrechts. Zu Art. 8. Schiedsgericht Abs. 1: Treten Streitigkeiten zwischen den an einer grenzüberschrei- tenden interkommunalen Zusammenarbeit Beteiligten auf, ist eine ein- vernehmliche Lösung anzustreben. Abs. 2: Kommt keine gütliche Einigung zustande, werden Streitig- keiten durch ein Schiedsgericht entschieden. Dass Staatsverträge Schieds- gerichte vorsehen, hat lange Tradition. Das Schiedsgericht ersetzt die gewissenhafte Vorbereitungverwaltungsrechtliche Klage beim Verwaltungsgericht des einen oder anderen Vertragskantons. Schiedsgerichtsverfahren sind schneller und haben den Vorteil, dass sich die sorgfältige Auswahl und Überwachung Gemeinden nicht der LeistungsträgerGerichtsbarkeit eines anderen Kantons unterwerfen müssen. Aus der bisherigen grenz- überschreitenden interkommunalen Zusammenarbeit ist allerdings kein Fall bekannt, die Richtigkeit in dem ein Schiedsgericht hätte bestellt werden müssen. Abs. 2 lit. a: In Betracht kommt eine Streitigkeit zwischen der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der ju- ristischen Person, die sie vertrittfür die Zusammenarbeit eingesetzt wurde (z. B. Verband, zu befolgen Anstalt oder gemeinsame Aktiengesellschaft), und nicht eigenmächtig zu handelneiner oder mehreren an dieser juristischen Person beteiligten Gemeinden. Für KostenMög- licher Streitpunkt könnte z.B. der Entschädigungsanspruch einer aus- tretenden Gemeinde sein, die durch Krankheit während Infrastrukturanlagen des Verbands mit- finanziert hat. Abs. 2 lit. b: Streitigkeiten unter den an einer Zusammenarbeit be- teiligten Gemeinden könnten z.B. bei einem Anschlussvertrag vorkom- men, wenn sich die Gemeinde, welche die Leistung erbringt, und die Gemeinde, welche die Leistung bezieht und finanziell abgilt, über Art und Umfang der Durchführung einer Veranstaltung entstehenLeistung oder über die Entschädigungshöhe nicht einig würden. Auch aus einem Zusammenarbeitsvertrag (öffentlich- rechtliche einfache Gesellschaft) können sich Streitigkeiten der Ge- sellschaftergemeinden ergeben. Abs. 3: Die Regierungen der Vertragskantone müssen die Schieds- personen nicht selbst bestimmen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommensondern können diese Aufgabe an die Vorsteherin oder den Vorsteher der zuständigen Direktion bzw. des zuständigen Departements delegieren. Zuständig für die allfällige Bestimmung des dritten Mitglieds des Schiedsgerichts ist die Präsiden- tin oder der Präsident des Obergerichts des Vertragskantons, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtdessen Recht gemäss Art. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich 3 anwendbar ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar Dass im Kanton Zürich gegebe- nenfalls das Präsidium des Obergerichts zuständig ist, sind Sie verpflichtetberuht auf einer durch die Einzelstaatsverträge vorgegebenen Tradition und ist auch sachlich richtig. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wäre nur zuständig in einem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkendas jedoch nicht zum Zuge kommt, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werdenweil Art. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war 8 die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr Einsetzung eines AnspruchsverlustesSchiedsge- richts vorsieht.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Spielwarenmesse eG haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungKörperschäden (Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesund- heit), die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgerauf einer Pflichtverletzung beruhen, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und Messeveranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für Schä- den, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbikingeiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Messeveranstalters, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichseiner gesetz- lichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen Spielwarenmesse eG haftet darüber hinaus für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von Kar- dinalpflichten oder wesentlicher Vertragspflichten durch die Spielwarenmesse eG, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet der Messeveranstalter nur, wenn es sich bei den Schä- den um typische Schäden und nicht Körperschäden um Folgeschäden handelt, und dann auch nur bis zur Höhe der fünffachen Summe des Beteiligungspreises, höchstens jedoch bis 100.000 € xe Schadensfall; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen des öffentlich- rechtlichen Sondervermögens. Gegenüber Ausstellern/ Mitausstellern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonderver- mögen sind, haftet der Messeveranstalter für Schäden und Verluste an dem von dem Aussteller/Mitaussteller eingebrachten Gut sowie an der Standeinrichtung in kei- nem Fall. Hierbei ist auf es unbeachtlich, ob die Schäden und Verluste vor, während oder nach der Messe entstehen. Das Gleiche gilt für die von den dreifachen Programmpreis beschränktAusstellern, Mitausstel- lern, Angestellten oder Beauftragten im Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Eine verschuldensunabhängige Haftung wegen anfängli- cher Mängel des Messegeländes oder der überlassenen Standfläche ist ausgeschlossen. In Deutschland gelten auch während der Laufzeit sowie während der Aufbau- und Abbauzeiten der Insights-X die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Der Aus- steller sowie Mitaussteller verpflichtet sich, die Bestim- mungen des Mindestlohngesetzes, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde gesetzlich geschuldet, einzuhalten und die Spielwarenmesse eG insofern von jeder Haftung freizustellen, sollten Dritte die Spielwarenmesse eG ganz oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istauch nur anteilig in Anspruch nehmen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesim Übrigen entsprechend.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anweisungen Kundenkarte/ den ID-Chip sorg- fältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte an- gemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der HarzKundenkarte/des ID-Agentur GmbH bzwChips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Mel- dung des Verlustes der Kundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. Bis zu dem Zeitpunkt der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während unverzügli- chen Meldung des Verlustes oder eines möglichen Missbrauchs haftet der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH Vertragspartner für Schäden, die nicht Körperschäden aus dem Missbrauch entstehen, soweit er den Zugriff auf die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte/ der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit einge zogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kun- denkarte/ des ID-Chips ist die Drei Köche GmbH jederzeit und ohne Vor- ankündigung berechtigt, die Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlun- gen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsge- hilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungs- bereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwen- dung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die Drei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner ver- trauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Ver- tragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und die Vermeidung des ver- wirklichten Schadens bezwecken. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Ver- trages typisch und vorhersehbar sind, ist und auf den dreifachen Programmpreis beschränktdie dreifache Höhe des ver- traglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschul- den, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsaus- gleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder soweit die Harz-Agentur GmbH ein Un- terlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertrags- partners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für garan- tierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaf- tung sowie für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung aus der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbarenVerletzung des Lebens, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Körpers oder der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesGesundheit.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Tanzfabrik übernimmt keine Verantwortung für Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen. Für Diebstähle, Unfälle und Schäden aller Art, die von den Nutzer*innen selbst, Teilnehmer*innen der Probe oder extern verursacht werden, haftet der*die unterzeichnende Xxxxxx*in persönlich. Über eventuell entstandene Verluste oder Schäden am Eigentum der Tanzfabrik ist die Raumvermietung sofort in Kenntnis zu setzen. Diebstahl wird entsprechend der Schadenshöhe berechnet. Sollte die Tanzfabrik durch Nichtbeachtung einer dieser Punkte zu Schaden kommen, haftet der*die laut Raumplan letzte Nutzer*in des Studios. Dem*der Nutzer*in werden auf Nachfrage die Zugangsdaten für das WLAN herausgegeben. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der*die Nutzer*in selbst verantwortlich. Er*sie ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Die Tanzfabrik übernimmt keine Haftung für etwaige Verstöße oder Rechtswidrigkeiten, die von Seiten des*der Nutzer*in begangen werden. Der*die Nutzer*in ist für alle urheberrechtlichen Kosten der Veranstaltung im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung des Nutzungsvertrages selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten The Cave Raum und Nutzungszeiten 70 qm (54 qm Bodenfläche und 16 qm Podestfläche), 4,3m Höhe, Tanzboden, Rigging Bar mit Hängepunkt und Floor-Point Zeiten: Montag – Xxxxxxx, 10:00 – 18:00 Uhr, Nutzungen an Wochenenden nur nach Absprache Buchungen min. zwei Wochen im Voraus, vorzugsweise tage- bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtetwochenweise Stornierungsfrist des Hauptmietvertrag (KRB / Betreiber*in) Mehr als vier Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei Ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises Ab zwei Wochen vor Mietbeginn: keine Stornierung möglich Stornierungsfrist des Untermietvertrags (KRB / Künstler*in) Mehr als vier Wochen vor Mietbeginn: kostenfrei Ab vier Wochen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises Die benannte Stornierungsgebühr fällt auch dann an, wenn die Anweisungen vereinbarten Leistungen nur teilweise seitens der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesVermieterin storniert wurden.

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Haftung. Die Harz-Agentur Firma PENTEK timing GmbH haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die gewissenhafte VorbereitungFirma PENTEK timing GmbH ist in jedem Fall, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgersoweit gesetzlich zulässig, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungenausgeschlossen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur Weitere Haftungsausschlüsse seitens PENTEK timing GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und fehlerhafte oder verzögerte Auswertungen sind:  unvollständige oder unrichtige Anmeldedaten  zu späte oder nicht lesbare Datenübergabe  ungeeignete Standorte für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen Zeitmessstellen (z.B. Mountainbikingmetallische Untergründe und Einbauten, eBikingFunkstörungen, Bogenschießenelektromagnetische Interferenzen, Wandernetc.) selbst einzuschätzen EMI Funkstörungen der Zeitmesssysteme  fehlende oder mangelhafte Absperrungen der Zeitmessstellen  nicht ordnungsgemäße oder gestörte Stromversorgungen im Ziel, ob sie im Auswertungsbüro oder bei den Anforderungen gesundheitlichChipausgaben Für auftretende Schäden an den Zeitmess-, physisch Anzeige- und psychisch gewachsen istAuswertungsanlagen der Firma PENTEK timing GmbH, die infolge unzureichender Absicherungen und Absperrungen, mangelhafter Überwachung oder nicht ordnungsgemäßer Stromversorgungen entstehen, haftet der Veranstalter zur Gänze. Jede teilnehmende Person ist Es wird keine Haftung und Verantwortung für Verweise von den Internetportalen von PENTEK timing GmbH zu anderen Internetseiten (im folgenden Links) übernommen, insbesonde- re für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtetRichtigkeit, den Inhalt, die Anweisungen der Harz-Agentur Vollständigkeit und die Aktualität. Sollten auf solchen Links rechtswidrige und verbotene Inhalte aufscheinen, so distanziert sich die PENTEK timing GmbH bzw. der Personausdrücklich von diesen Inhalten und veranlasst umgehend nach Kenntnisnahme dieser Inhalte, die sie vertritt, zu befolgen und entsprechenden Verweise (Links). Der Download von auf den Portalen der PENTEK timing GmbH angebotenen Inhalten erfolgt auf eigene Gefahr. PENTEK timing GmbH haftet nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die aus solch einem Download resultieren. PENTEK timing GmbH haftet nicht Körperschäden sindfür eine vorübergehende oder dauerhafte Nichterreichbarkeit oder Störung seiner Internetportale, insbesondere des Ergebnisportales, des Anmeldesystems und der darin eingebundenen Zahlungs- schnittstellen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Veranstal- ters, welche dennoch keinen der obigen Ausschliessungs- gründen unterliegt, werden, gleich aus welchem Rechtsgrund auf die Höhe der Nettodienstleistungsvergütung aus dem betreffenden Gesamtverhältnis beschränkt. Nutzer (Veranstalter, Athleten, etc) haben die Möglichkeit, eigene Inhalte (z.B. Profilfotos, Pressebereichtet, Eventfotos, Videos, etc…) auf die Internetportale der PENTEK timing GmbH hochzuladen. Der Nutzer ist nur dann berechtigt, davon Gebrauch zu machen, wenn er über alle Rechte hinsichtlich der von ihm zur Veröffentlichung auf den dreifachen Programmpreis beschränktder Plattform bereitgestellten Inhalte verfügt. Der Nutzer hält PENTEK timing GmbH gegenüber jeglichen Forderungen von Dritten, soweit die behaupten durch das Einstellen von Inhalten in ihren Rechten verletzt zu sein, schad- und klaglos. Der Nutzer verpflichtet sich folgende Inhalte nicht einzustellen: die ausschliesslich der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde Werbung dienen, die bwusst unwahr, verleumderisch, sittlich anstössig oder soweit pornografisch sind oder einen Strafbestand erfüllen, die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbarenRechte, vertragstypischeninsbesondere Patent-, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesKennzeichenrechte Dritter verletzen.

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Haftung. Jeder Xxxx verpflichtet sich, den Standplatz und die Einrichtung des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden an der Anlage oder den Einrichtungen des Campingplatzes, wenn sie durch Ihn, seine Mitreisenden oder Besucher verschuldet wurden. • Mängel / Reklamation Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes oder Mietobjekts sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Harz-Agentur GmbH haftet Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. • Mediadaten / Datenschutz Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt. In regelmäßigen Abständen führt der Campingbetrieb auf dem Campinggelände Bild- und Ton- Aufnahmen durch. Falls der Campinggast dies nicht möchte, ist dies dem Fotografen bzw. Kamerateam sofort mitzuteilen. Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Xxxx Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die gewissenhafte VorbereitungZukunft. • Hunde / Haustiere Auf Spielplätzen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungenin den Sanitärgebäuden sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Vermittlung von Fremdleistungen ltCampingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Abschnitt B 3Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände (inkl. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung Parzellen), den Campingstellplätzen und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnMobilheimen. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, Hundebesitzer ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesam südlichen Ende des Campinggeländes ein eigner Hundebadestrand vorhanden.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Gesellschafter haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis haftet jeder Gesellschafter nur für eigenes Verschulden. Die Gesellschafter verpflichten sich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme und werden diese Versicherung dem anderen Gesell­schafter / den anderen Gesellschaftern nachweisen. Die Deckungssumme wird jährlich daraufhin überprüft, ob eine Erhöhung angezeigt ist. Über eine Erhöhung beschließen die Gesellschafter mit einfacher Mehrheit. Die alleinige Verantwortlichkeit in strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen oder berufsrecht­lichen Verfahren wird hiervon nicht berührt. Beruht ein die Berufsausübungsgemeinschaft betreffender Haftpflichtfall auf grober Fahr­lässig­keit oder Vorsatz eines Gesellschafters und deckt die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht, trägt der verantwortliche Gesellschafter den Schaden im Innenverhältnis allein. Der zum   festgestellte Wert aller Praxisgegenstände gemäß beiliegender Inven­tarliste (Anlage Nr. ), die Gegenstand des Vertrages ist, beträgt €   (in Worten:  ). Der „Goodwill“, der bisher von Frau/ Herrn   allein geführten Praxis, beträgt nach dem von   erstellten und von den Vertragsparteien anerkannten Gutachten vom   €   (in Worten:  ). Der Gesellschafter Frau / Herr   bringt die bisherige Einzelpraxis ohne Forderungen und Verbindlichkeiten zu Buchwerten in die Berufsausübungs­gemeinschaft ein. Er führt die Buchwerte in seinem Sondervermögen fort und stellt alle Einrichtungsgegenstände/ Praxisgegenstände der Berufsausübungsgemeinschaft unentgelt­lich zur Verfügung. Die Benutzung der Gegenstände steht jedem Gesellschafter in gleichem Umfang zu. Der Gesellschafter Frau / Xxxx   bringt die in Abs. 1 und 2 genannten Gegenstände im Wert eines Gesamtbetrages von €   (in Worten:  ) in die Gesellschaft ein. Der eintretende Gesellschafter ist berechtigt und verpflichtet, einen Anteil von   % an diesen Gegenständen zu erwerben. Der eintretende Gesellschafter verpflichtet sich, den gegenwärtigen Betrag von €   (in Worten:  ) innerhalb eines Zeitraumes von   Jahren an Frau/ Herrn   in vierteljährlichen Raten zu je €   zu bezahlen. Die Raten werden zum 1. eines Kalendervierteljahres, erstmals am   fällig. Die Zahlungen erfolgen zunächst auf den anteiligen „Goodwill“. Das Eigentum an den aus der Inventarliste ersichtlichen Einrichtungsgegenständen geht im Umfang eines Miteigentumsanteils von   % (vgl. Abs. 4) mit vollständiger Bezahlung des in Absatz 4 genannten Betrages auf Frau/ Herrn   über. Frau/ Herr   räumt bereits jetzt Frau/ Herrn   den unentgeltlichen Mitbesitz an allen aus der Inventarliste ersichtlichen Einrichtungsgegen­ständen ein. Praxisgegenstände, Apparate, Instrumente oder Barvermögen werden zu Beginn der Berufs­ausübungs­gemeinschaft von keinem Gesellschafter eingebracht. Alle während der Vertragsdauer zur Erreichung des Gesellschaftszweckes gemeinsam angeschafften Einrichtungsgegenstände, Apparate, Instrumente, Verbrauchsmaterialien usw. werden gemeinschaftliches Eigentum der Gesellschafter. Darüber ist eine Inventarliste zu erstellen (Anlage Nr.  ) und fortlaufend zu ergänzen. Die Benutzung dieser Gegen­stände steht jedem Gesellschafter in gleichem Umfang zu. Die Gesellschafter verpflichten sich, die Gegenstände pfleglich zu behandeln und auf dem neuesten Stand der technischen Entwicklung zu halten. Neuanschaffungen müssen einvernehmlich vorgenommen werden, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdes Praxisablaufs sinnvoll sowie wirtschaftlich vertretbar sein.

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Samples: www.bzkr.de

Haftung. Die Harz-Agentur Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl nur vor Vorsatz und Überwachung grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichausgeschlossen. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und haftet insbesondere nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die wegen einer nicht Körperschäden fachgerechten Pflegekennzeichnung entstehen. Wenn sich in der an die Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH übergebenen Textilien keinerlei Pflegeanleitung des Herstellers befindet und der Kunde eine solche nicht beschaffen kann, erfolgt die Wäsche/Reinigung, Bestickung/Ausbesserung/Veredelung, chemische Reinigung, Nassreinigung durch Textilien auf eigene Gefahr des Kunden; jegliche Haftung der Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH ist in diesem Falle ausgeschlossen. Der Kunde ist hierauf gesondert hinzuweisen. Sofern die Textilien des Kunden aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit, der vorgesehenen Reinigung, Bestickung und Bearbeitung dazu geeignet sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktmit anderen Textilien, soweit die im Eigentum Dritter stehen, gereinigt, bestickt oder anderweitig bearbeitet zu werden, erklärt sich der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde Kunde damit ausdrücklich einverstanden. Sofern der Kunde dies ablehnt, hat er die Mehrkosten zu tragen, die durch eine separate Bearbeitung der von ihm übergebenen Textilien entstehen. Die Textilservice Xxxxx Xxxxx GmbH haftet insbesondere auch nicht für eventuelle Schäden, die ihre Ursache in der Beschaffenheit des Reinigungsgutes haben und die nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennbar sind. Hierzu gehören insbesondere ungenügende Festigkeit des Gewebes/der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbarenBeschaffenheit von Zubehörteilen wie Knöpfen, vertragstypischenZierleisten, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar istZierborten, sind Sie verpflichtetSchnallen, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkenReißverschlüssen, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtetImprägnierungen, Mängel Einlaufen, eine vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesandere verborgene Mängel.

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Haftung. Die Harz-Agentur Xxxxxxx Xxx GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen für die gewissenhafte VorbereitungSchäden an Leben, Körper und Ge- sundheit, die sorgfältige Auswahl auf einer fahrlässigen und Überwachung vorsätzlichen Pflichtverletzung der LeistungsträgerMichael Rac GmbH, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbikingderen ge- setzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Xxxxxxx, die nicht Körperschäden sindvom vorstehenden Satz erfasst werden und die auf vorsätzliche oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Michael Rac GmbH, von deren gesetzlichen Vertretern oder von deren Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Xxxxxxx Xxx GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit aber die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischentypischerweise eingetretenen Schaden begrenzt, unmittelbaren Durchschnittsschadensoweit die Xxxxxxx Xxx GmbH, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vor- sätzlich gehandelt haben. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen In dem Umfang, in dem bezüglich der Erfüllungsgehilfen Software oder Hardware oder von Teilen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen Selben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie gegeben wurde, haftet die Harz-Agentur Xxxxxxx Xxx GmbH bei leicht fahrlässiger auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmit- telbar an der Ware eintreten, haftet die Xxxxxxx Xxx GmbH allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtvon Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Be- deutung ist (Kardinalpflichten) haftet die Xxxxxxx Xxx GmbH auch für Schäden, die von ihr durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Xxxxxxx Xxx GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausge- schlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Auf- wendungen statt der Leistung; unberührt bleibt hiervon die sonstige in diesen allgemeinen Geschäftsbedingun- gen geregelte Haftung der Michael Rac GmbH. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin die Haftung der Xxxxxxx Xxx GmbH ausgeschlossen oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar beschränkt ist, sind Sie verpflichtetgilt dies auch für die persönli- che Haftung von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende Bestimmung zur Garantie, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel zur Gewährleistung und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis Haftung gelten ausschließlich im Ver- hältnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesUnternehmern im Sinne des § 14 BGB.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Aufenthalt in unserem Haus erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Abschluss einer Unfall‐ sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. des*der Veranstalter*in. Haus Neuland e.V. schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen‐ und Vermögensschäden bei An‐ und Abreise, während des Aufenthalts in Haus Neuland sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für Haus Neuland e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum wird über einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet. Ist Haus Neuland e.V. durch höhere Gewalt die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten LeistungenLeistungen nicht möglich (z. B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der*die Kund*in keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung auch dann abzusagen, wenn die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen Zahl aller Teilnehmenden im Haus geringer als 20 ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichDie Absage muss in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten Ein Schadensersatzanspruch des*der Kunden/Xxxxxx wird dadurch nicht begründet. Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass diese sich nachhaltig auf den Gesamtseminarbetrieb auswirkt bzw. einer andere Gäste dadurch über die Maße belästigt werden. Der*die Kund*in haftet gegenüber Haus Neuland e.V. für Beschädigungen oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für KostenVerluste, die durch Krankheit während fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn*sie selbst, seine*ihre Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmenden oder Gehilfen verursacht werden. Schäden jeglicher Art sind sofort an der Durchführung einer Veranstaltung entstehenRezeption zu melden. Für jeden abhanden gekommenen Schlüssel wird ein Betrag von 50 Euro in Rechnung gestellt. Entsteht aufgrund von Verunreinigungen ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommenwird dieser in Rechnung gestellt. Das Laden von Ebike‐Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sofern die Erkrankung nicht auf einem sondern nur ‐ nach voriger Anmeldung an der Rezeption‐ im FahrradRaum. Das Laden von E‐Fahrzeugen ist nur gegen Gebühr und nach voriger Anmeldung und Bezahlung an der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtRezeption möglich. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Im Falle eines Brandes schließt Haus Neuland e.V. jegliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt aus und behält sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesRegressnahme beim Schadenverursacher vor.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Verleihzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Hüpfburg in vollem Umfange auf den Entleiher über. Der DRK OV Trusetal lehnt jede Inanspruchnahme ab. Auf Wunsch kann eine Veranstaltungshaftpflicht vermittelt werden. Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Verleiher unverzüglich zu melden. Der Entleiher übernimmt die gewissenhafte VorbereitungHaftung für alle Schadensersatzansprüche, die sorgfältige Auswahl sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben, soweit diese nicht durch Versicherungen des Eigentümers ersetzt werden. Er stellt Verleiher und Überwachung Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Entleiher zu regulieren. Für den ordnungsgemäßen Zustand der LeistungsträgerHüpfburg zum Zeitpunkt der Ausleihe ist das DRK OV Trusetal verantwortlich. Das DRK OV Trusetal übernimmt keine Haftung, wenn die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen Hüpfburg aus irgendwelchen Gründen (z.B. MountainbikingBeschädigung durch Vormieter, eBikingDefekt der Hüpfburg oder des Aggregates) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Leihvertrag: Die Benutzungsordnung, BogenschießenVerleihbedingungen, WandernInventarliste und Gebrauchsanleitung sind Bestandteil des Leihvertrages. Ausnahmen: In besonderen Fällen kann der Verleiher Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und Verleihbedingungen schriftlich zulassen. Hüpfburg Aufbauanleitung Bitte gehen Sie sorgfältig mit der Hüpfburg um, damit sie viele Jahre als Attraktion für Kinder bei Veranstaltungen eingesetzt werden kann. Montage Untergrundplane auf einem festen Platz (Bodenschutz), der von spitzen Dingen, wie Zweigen, Nägeln usw., gesäubert wurde, auslegen. Hüpfburg ausrollen. Dünnen Luftschlauch am Ventilator anschließen. Dicken Luftschlauch (ggf. Klettverschlüsse o.ä.) selbst einzuschätzenzubinden. An beiden Seiten Luftkissen abspannen. Achtung Stolperfallen! Wenn Sie jetzt das Gebläse an das Stromnetz (220 Volt) anschließen, ob beginnt sich die Hüpfburg zu füllen. Der Ventilator läuft während des Betriebes der Hüpfburg durchgehend. Erst nachdem die Hüpfburg vollständig aufgeblasen ist, darf sie den Anforderungen gesundheitlichzum hüpfen in Betrieb genommen werden. Das Gebläse nie abstellen, physisch und psychisch gewachsen solange die Hüpfburg in Gebrauch ist. Jede teilnehmende Person ist für Achtung! Bei aufkommendem Wind oder Gewitter muss die Einhaltung Hüpfburg sofort abgebaut werden!!!! Bitte sofort den Ventilator abstellen und die Hüpfburg abbauen!! Und nun viel Spaß mit der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichHüpfburg Abbau Zum Entleeren der Hüpfburg versichern Sie sich zuerst, dass alle Kinder die Hüpfburg verlassen haben. Ventilator abschalten und Netzkabel ziehen. Luftschläuche öffnen damit sich die Hülle schnell entleert. (Wir empfehlen Ihnen, die Hüpfburg mindestens 20 – 30 Minuten liegen zu lassen, denn so entweicht die Luft am einfachsten.) Wände bis zur Grundfläche der Hüpfburg einlegen und glatt ziehen - bitte Schuhe ausziehen! Zusammenschlagen und vierteln. An der Seite, wo sich die Luftschläuche befinden 1,50 m zurückschlagen. Zuerst Spanngurte, dann Plane auslegen. Zurückgeschlagene Seite auf die Plane legen. Zu den Luftschläuchen hin zusammenrollen und Spanngurte schließen. Die Teilnahme Minderjähriger Hüpfburg ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzwbei Nichtgebrauch trocken und sauber zu lagern! Jeder Schaden ist dem Entleiher sofort zu melden Hüpfburg Hüpfburg, ca. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich5,00 m x 4,00 m Aufblasgerät Reparaturset Erdanker Befestigungsseile Bodenschutz Termin: Entleiher: Ich habe die Hüpfburg heute mit dem o.a. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenInventar erhalten. Die vertragliche Haftung Leihgebühr wurde vorab übergeben. Trusetal, den Unterschrift Die Rückgabe ist am erfolgt. Das Inventar der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, Hüpfburg ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit vollständig / es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.fehlt: Folgende Beschädigungen wurden festgestellt:

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH 1. Der Lieferer haftet bei schuldhafter (einfache und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten gegenüber KBE im gesetzlichen Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht unbeschränkt für sämtliche daraus resultierenden Schäden. 2. Ist KBE Dritten gegenüber gesetzlich dazu verpflichtet, auf Pflichtverletzungen des Lieferers beruhende Schäden Dritter auszugleichen, so ist der Lieferer KBE gegenüber zum Ersatz sämtlicher KBE hieraus entstehender Kosten und im Übrigen zur Freistellung verpflichtet. 3. Unbeschadet weiterer Rechte von KBE ist der Lieferer verpflichtet, KBE insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter aus Produkthaftung auf erstes Anfordern freizustellen, als die gewissenhafte VorbereitungUrsache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. In diesem Rahmen ist der Lieferer auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen zu erstatten, die sorgfältige Auswahl sich aus oder im Zusammenhang mit einer von KBE durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Überwachung Umfang der Leistungsträgerdurchzuführenden Rückrufmaßnahmen wird KBE den Lieferer - soweit möglich und zumutbar - unterrichten und dem Lieferer Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende Ansprüche von KBE bleiben hiervon unberührt. 4. Der Lieferer verpflichtet sich, eine für Art und Umfang der vereinbarten Lieferungen und im Hinblick auf die Richtigkeit ihm bekannte oder die von KBE mitgeteilte Verwendung der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungenvon ihm gelieferten Produkte ausreichende Produkthaftpflichtversicherung vorzuhalten. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen ltArticle XIII Liability 1. Abschnitt B The Supplier shall be liable in full for any and all damages resulting from a culpable (negligence, gross negligence and purpose) breach of its contractual or statutory obligations vis-à-vis KBE within the limits of statutory Law. 2. If KBE is obliged to settle third party claims for damages resulting from the Supplier’s breach of its obligations, KBE shall be entitled to recover its respective costs in full from the Supplier and Supplier shall be obliged to exempt KBE from such obligations. 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstNotwithstanding further reaching rights of KBE the Supplier shall be obliged to exempt KBE, upon its initial request, from claims for compensation for damages asserted by third parties, to the extent that the cause is located within its sphere of authority and organizational area, and it is individually liable to third parties. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teilIn this context, the Supplier shall also be obliged to reimburse any expenditure resulting from, or in connection with a recall campaign conducted by KBE. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen istKBE shall inform the Supplier of the content and extent of the recall measures to be carried out - insofar as this is possible and feasible - and give the Supplier the opportunity to comment. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichAny further claims of KBE shall remain unaffected by the foregoing. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw4. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesThe Supplier undertakes to maintain a sufficient product liability insurance policy with insurance coverage appropriate for the risks resulting from the intended use of the delivered products that is known to the Supplier or of which KBE has informed the Supplier.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungEntstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH GB dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die GB nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur für akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwir- kungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die ordnungsgemäße Vermittlung GB nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen GB (z.B. Mountainbikingdurch Kündigung Maklermandat), eBikingendet auch der Haftungsanspruch gegenüber der GB. Dort, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Einhaltung Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichVermitt- lungstätigkeit der GB haftet, hat die GB eine Berufshaftpflicht bei der Allianz über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an: Gerwer Beratungen, Xxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Rüti, 055 260 29 88 Die BSC Broker Service Center GmbH (BSC) erbringt Dienstleistungen für die GB. Diese umfasst das Produktemarketing, erar- beiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt alleine der GB. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die GB. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen BSC haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten gegen- über dem Mandanten nicht. Soweit es Ihnen Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unter- schrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdamit einverstanden.

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Haftung. Für den Fall, dass stratEDI GmbH eine Pflicht verletzt hat, gilt Folgendes: stratEDI haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadensersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haftet stratEDI nur in folgendem Umfang: Der Kunde hat der StratEDI GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolg- losem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen. Ist der Kunde für Umstände, die ihn zur Kündigung berechtigen würden, allein oder überwie- gend verantwortlich oder ist der zur Kündigung berechtigende Umstand während des Annah- meverzuges des Kunden eingetreten, ist die Kündigung ausgeschlossen. Verletzt stratEDI GmbH eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Ein- haltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haftet sie auch in Fällen des Vorsat- zes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ersetzt stratEDI GmbH den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Handelt stratEDI GmbH dabei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sondern nur leicht fahr- lässig, ist die diesbezügliche Haftung auf 0.000.000 € pro Schadensfall, zweimal pro Jahr, begrenzt. Der Kunde kann Schäden pro Schadensfall erst ab einer Höhe von mehr als 5000 EUR geltend machen. Schadensersatz bezüglich darunter liegender Beträge ist ausge- schlossen. Die Harz-Agentur Haftung der StratEDI GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbrin- gung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisati- onsfehler oder unzureichende Datensicherung). Die StratEDI GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung Wiederbeschaffung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktDaten nur, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Kunde die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istüblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sicher- gestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung Insbesondere ist der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie Kunde verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirkenvor jeder der vorgenannten Arbeiten eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgrei- che Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen. Hat der Kunde dies nicht getan, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere ist er verpflichtet, Mängel dem Mitarbeiter von StratEDI GmbH dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzutei- len. Sollen Mitarbeiter von StratEDI GmbH die Datensicherung durchführen und Beanstandungen unverzüglich das Gelin- gen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenKunde. Wird dies schuldhaft unterlassen und war Die Kosten berechnen sich nach der je- weils gültigen Preisliste von StratEDI GmbH. Ist der Kunde für Umstände, die Anzeige zumutbareinen Schadensersatzanspruch gegenüber stratEDI auslö- sen, so stehen teilnehmenden Personen allein oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesüberwiegend verantwortlich oder ist der zum Schadensersatz berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist ein Schadensersatzan- spruch des Kunden ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Vertragspartner haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für sämtliche Schäden, die er und/oder seine Beschäftigten verursachen. - Der Vertragspartner stellt den Veranstalter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die auf Geschehen und Verhalten auf dem betreffenden Stellplatz an den Veranstalter gestellt werden. - Der Veranstalter haftet nicht Körperschäden für abhanden gekommene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen anfertigen zu lassen und für Werbung und für Presseveröffentlichungen zu verwenden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages stimmt der Vertragspartner Foto- und Filmaufnahmen ausdrücklich ohne Gegenleistung seitens des Veranstalters zu. - Zugelassen sind: historische Zelte, Marktstände aus Holz und Stoffplane, Holzhütten, Sonnensegel. - Erwünscht: Beleuchtung mit natürlichen Lichtquellen z.B. mit Kerzen, Holzlaternen, Öllampen, Fackeln. Offene Lichtquellen dürfen nachts nicht unbeaufsichtigt bleiben. - Brandschutz: Jedes Lager ist verpflichtet einen 6 kg Feuerlöscher vorzuhalten. - Moderne Gegenstände sollten im Lager für Besucher nicht sichtbar sein, sondern in Zelten oder Kisten gelagert werden. - Es sollten sich keine „Zivilisten“ ohne mittelalterliche Kleidung im Lager aufhalten, damit das Bild für die Besucher nicht gestört wird. Ausgenommen davon sind natürlich Touristen, bzw. Marktbesucher. - Nach 23 Uhr ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit eine moderate Lautstärke zu achten. - Kein Handygebrauch im Lager während Marktzeiten - Stromanschluss im Lager ist nicht möglich - Während der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten Marktzeiten sollte Alkohol nur in Maßen genossen werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich Volltrunkene während der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenÖffnungszeiten machen einen denkbar schlechten Eindruck. Wird dies schuldhaft unterlassen und war - Vor Kämpfen darf absolut keinen Alkohol getrunken werden. Fällt die Anzeige zumutbarVeranstaltung witterungsbedingt oder aus sonstigen Gründen aus, so stehen teilnehmenden Personen ist der Veranstalter nicht haftbar. Aus nicht verschuldeten oder dem zwingenden Gründen oder bei höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt, die Bedingungen und Zeiten zu ändern. Der Teilnehmer hat in diesen Ausnahmefällen weder Anspruch auf Rücktritt- noch auf Schadenersatz. Der Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zuerklärt mit den Bedingungen einverstanden zu sein. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.Datum, Unterschrift Veranstalter

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Samples: Vertrag Lager

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet von zehn Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnis- ses bzw. auch früher, wenn aus einem Interessenten kein erfolgreich angelegten Zugang/Account bei dem Online- Eine Haftung des Filmpalast im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht gesetzlichen Umfang be- Kunde wird. Ticketanbieter „cloudticket“ der Firma COMTRADA steht nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschrän- GmbH voraus. Dieser Account muss mit der Kundenkarte und im Falle von schriftlich angegebenen Garantien. Im kung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 13 verknüpft werden. Nur dann können alle Funktionen und Falle einer einfachen Fahrlässigkeit haftet der Filmpalast Abs. 2 b DS-GVO): Als Betroffene/r haben Sie jederzeit Vorteile der Kundenkarte im Internet in Anspruch ge- nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer nommen werden. Das Erstellen des Zugangs/Accounts bei cloudticket ist über xxx.xxxxxxxxxx.xxx möglich. Die Verknüpfung und Verifizierung der Kundenkarte im nur beschränkt auf den vertragstypischen und zum Zeit- Daten und auf Einschränkung der Verarbeitung, sowie ein punkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden. Recht auf Datenübertragbarkeit. Bitte wenden Sie sich Die vorerwähnte Haftungseinschränkung gilt nicht für hierzu an den Verantwortlichen unter den angegebenen Account von „cloudticket“ setzt die Eingabe der im Kar- Fälle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Kontaktdaten. tenantrag angegebenen, vierstelligen PIN (=Persönliche Gesundheit sowie für die gewissenhafte VorbereitungEinstandspflicht nach dem Pro- Widerspruchsrecht (Art. 21. Abs. 1 DS-GVO): Soweit die Identifikationsnummer) voraus. Diese PIN ist auch im dukthaftungsgesetz. Verarbeitung Ihrer Daten zur Wahrung berechtigter Inte- weiteren Verlauf Voraussetzung zur Nutzung der Kun- 10. Kündigung ressen erfolgt, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung denkarte im Internet. Der Internetkauf per Kundenkarte Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Filmpalast unter unseren angegebenen Kontaktdaten jederzeit zu setzt des Weiteren eine ausreichende Deckung der Kun- zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation denkarte voraus. Ist das Kundenkonto für die Kaufmenge dem Teilnehmer berechtigt. Ein wichtiger Grund zur Kün- Gründe ergeben, die sorgfältige Auswahl und Überwachung dieser Datenverarbeitung entgegen- digung liegt insbesondere in nachfolgenden Fällen vor: von Karten nicht ausreichend gedeckt, ist nur eine Re- servierung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en Karten möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtetIm Internet reservierte stehen. Wir werden diese Verarbeitung dann beenden, es sei denn sie dient überwiegenden schutzwürdigen Karten können an der Kasse im Filmpalast am ZKM abgerufen werden. Im Internet gekaufte Karten werden dem Teilnehmer ausschließlich durch die Anweisungen Comtrada • Bei zeitweiliger und/oder dauerhafter Überlassung der HarzInteressen unsererseits. Widerrufsrecht (Art. 13. Abs. 2 Kundenkarte an einen Dritten zum Zwecke der Nutzung c DS-Agentur GmbH GVO): Soweit Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten ein- und/oder bei Verkauf bzw. der Personsonstigen dauerhaften gewilligt haben, haben Sie das Recht, diese jederzeit für GmbH per E-Ticket zur Verfügung gestellt (per E-Mail Weitergabe der Karte an Dritte. die sie vertritt, Zukunft zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenwiderrufen. Die vertragliche Haftung Rechtmäßigkeit der HarzVerar- und in Ihrem „cloudticket“ Account). Das E-Agentur GmbH für SchädenTicket wird • Bei Manipulation, Beschädigung oder Verschmutzung beitung bis zum Widerruf wird hiervon nicht berührt. Bitte direkt im Einlassbereich des Kinos durch eine geeignete Stelle erfasst bzw. gescannt. Ein Ausdrucken der Karten an der Kinokasse ist nicht nötig aber bis zur Validierung der Kundenkarte zum Zwecke der Täuschung. • Bei einem sonstigen Missbrauch der Kundenkarte. wenden Sie sich hierzu an die nicht Körperschäden sind, ist auf verantwortliche Stelle unter den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesangegebenen Kontaktdaten.

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Samples: www.filmpalast.net

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anweisungen Kundenkarte / den ID-Chip sorg- fältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte an- gemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der HarzKundenkarte /des ID-Agentur GmbH bzwChips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der Kundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. Bis zu dem Zeitpunkt der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während unver- züglichen Meldung des Verlustes oder eines möglichen Missbrauchs haftet der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH Vertragspartner für Schäden, die nicht Körperschäden aus dem Missbrauch entstehen, so- weit er den Zugriff auf die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte/ der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit einge- zogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kun- denkarte/ des ID-Chips ist die Drei Köche GmbH jederzeit und ohne Vor- ankündigung berechtigt, die Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, gleich aus wel- chem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlun- gen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsge- hilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungs- bereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwen- dung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die Drei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertrags- pflichten, d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner ver- trauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Ver- tragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und die Vermeidung des ver- wirklichten Schadens bezwecken. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Ver- trages typisch und vorhersehbar sind, ist und auf den dreifachen Programmpreis beschränktdie dreifache Höhe des ver- traglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschul- den, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsaus- gleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder soweit die Harz-Agentur GmbH ein Un- terlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertrags- partners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschrän- kungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für garan- tierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaf- tung sowie für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung aus der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbarenVerletzung des Lebens, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Körpers oder der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesGesundheit.

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Samples: drei-koeche.de

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln7.1. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die sich bei ordnungsgemäßem Gebrauch ergeben, leisten wir für die Dauer von 6 Monaten Gewähr, beginnend mit dem Tag der Übernahme von uns oder vom Händler. Verschleißteile sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. 7.2. Mängel sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich mittels eingeschreibenen Briefes gelten zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht Körperschäden sindzur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon. Die Gewährleistung erlischt, ist wenn von anderer Stelle als durch uns Eingriffe an der gelieferten Ware vorgenommen werden. Oder der Käufer die Vorschriften der Betriebsanleitung nicht befolgt oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat; weiter wenn der Käufer die Waren gebraucht weiter veräußert sowie auch für den Fall, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen (Zahlungsverpflichtungen) uns gegenüber nicht nachkommt. 7.3. Bei Anerkennung eines Gewährleistungsanspruches haben wir das Wahlrecht * an Ort und Stelle nachzubessern; * die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen; * die mangelhafte Ware zu ersetzten; * mangelhafte Teile zu ersetzen. Alle anderen Ansprüche, insbesondere auch auf Wandelung oder Preisminderung sind ausgeschlossen. Zufolge einer Mängelbehebung tritt keine Verlängerung oder Leistungsfrist für den dreifachen Programmpreis beschränktdavon nicht betroffenen Teil der Ware ein. Im Zuge der Gewährleistung ersetzte mangelhafte Ware oder Teile gehen in unser Eigentum über und sind uns frachtfrei zur Verfügung zu stellen. 7.4. Schadenersatz leisten wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. 7.5. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen die Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird ausgeschlossen, soweit es sich um Sachschäden handelt, die der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Käufer als Unternehmer erleidet. Der Käufer verzichtet auf die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istGeltendmachung von Regressansprüche uns gegenüber. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden8. Dies Sonstiges 8.1. Gerichtsstand sowie Erfüllungs- und Zahlungsort ist Linz. Es gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtösterreichisches Recht als vereinbart. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen8.2. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbareine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht zuberührt. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes8.3. Diese Bedingungen gelten ohne besondere Hinweise für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Preisirrtümer und Druckfehler vorbehalten.

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Samples: mdtrade.at

Haftung. Die Harz-Agentur xxxxxxxx.xx GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. xxxxxxxx.xx GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungengesetzlichen Vorschriften. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur xxxxxxxx.xx GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche übernimmt keine Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht Körperschäden erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung, andere behördliche Genehmigungen, durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen.. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen, ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. xxxxxxxx.xx GmbH haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über xxxxxxxx.xx GmbH erreichbar sind. xxxxxxxx.xx GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. xxxxxxxx.xx GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktdaß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu vertreten hat. Der Auftraggeber darf Dritte die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istInanspruchnahme von Leistungen gestatten, sofern das ausschließlich Konzessionsinhabern im Rahmen deren Konzession zustehenden Recht konzessionspflichtige Telekommunikationsdienste zu erbringen, nicht verletzt wird. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich ständiger und alleiniger Benutzung eines Anschlusses oder bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer Leistung durch Dritte, haften diese nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen neben dem Auftraggeber für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber kann die Haftung ständige und alleinige Benutzung eines Anschlusses durch Dritte xxxxxxxx.xx GmbH anzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der Harz-Agentur Dritten xxxxxxxx.xx GmbH auf übermitteln. Der Auftraggeber hat den vorhersehbarenüberlassenen Anschluss ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin daß von dem ihm überlassenen Anschluss aus keine bedrohenden oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden belästigenden Anrufe oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesDatenübertragungen erfolgen.

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Samples: www.voicenet.at

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet Wird einer der Gesellschafter von einem Dritten wegen einer in Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit begangenen unerlaubten Handlung oder Vertragsverletzung des anderen Gesellschafters als Gesamtschuldner der Berufsausübungsgemeinschaft in Anspruch genommen, so ist dieser andere Gesellschafter verpflichtet, ihn im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für Innenverhältnis von der Haftung insoweit freizustellen, als dieser Gesellschafter den Schaden allein verschuldet hat und der Schaden nicht durch die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist. Jede teilnehmende Person Die Gesellschafter schließen - jeder für sich - eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme ab. Sollte es zwischen den Gesellschaftern hinsichtlich der Höhe der Mindestdeckungssumme Unstimmigkeiten geben, soll die Auskunft des Berufsverbandes der ……-psychotherapeuten eingeholt werden. Diese ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichGesellschafter verbindlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung Angemessenheit der Deckungssumme wird von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, den Gesellschaftern von Zeit zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenZeit überprüft. Die vertragliche Haftung alleinige Verantwortlichkeit in strafrechtlichen, disziplinarischen und berufsgerichtlichen Verfahren bleibt unberührt. Arbeitgeber des gemeinsamen Personals sind die Gesellschafter Herr/Frau ………. und Herr/Frau…………. Abschluss, Änderung und Kündigung von Dienstverträgen erfolgen im Einvernehmen beider Gesellschafter. Der Einsatz der Harz-Agentur GmbH für Schäden, Mitarbeiter in der Berufsausübungsgemeinschaft wird im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 30 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Die Gesellschafter legen die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich istUrlaubstermine einvernehmlich fest. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtMehrurlaub kann vereinbart werden. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ein Vertragspartner aus familiären Gründen auf die Schulferienzeit angewiesen ist, sind Sie verpflichtet, soll dies bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten der Festlegung der Urlaubstermine berücksichtigt werden. Sie sind insbesondere verpflichtetKommt eine Einigung nicht zustande, Mängel und Beanstandungen unverzüglich wird der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringenVorrang bei der Xxxx wie folgt geregelt: Bei der Xxxx für das Urlaubsjahr 20xx hat Herr/Frau ….. den Vorrang vor Herr/Frau …... In den folgenden Jahren wechselt der Vorrang. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht Jedem Gesellschafter steht ein Fortbildungsurlaub von ………. Woche (x Arbeitstagen) zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes.

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Samples: www.kvno.de

Haftung. Die HarzNutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank verpflichten sich zur ständigen Einhaltung der anwendbaren Gesetzgebung, des Domain Protocols, der Anweisungen auf der Webseite der Herkunftsnachweisdatenbank, dieser allgemeinen Bedingungen und der Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird. Sie verwenden die Herkunftsnachweisdatenbank ausschließlich für Tätigkeiten, die mit der Verwaltung von ihnen zur Verwaltung zugewiesenen Herkunftsnachweisen in Zusammenhang stehen (Überwachung, Kauf und Verkauf, Übermittlung, Datenänderung). Die Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank halten die Herkunftsnachweisdatenbank und das Datenübertragungssystem unterbrechungsfrei und haften für alle Schäden, welche die E- Control oder Dritte durch ihre Handlungen erfahren. Die Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank prüfen die Übertragungen im Zusammenhang mit den von ihnen verwalteten Herkunftsnachweisen und den darin enthaltenen Daten und melden der E- Control unverzüglich jegliche (scheinbaren) Fehler oder Unklarheiten. Erwarten Nutzer:innen bestimmte Übertragungen oder Daten und langen diese nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt ein, informieren sie die E-Agentur GmbH haftet Control ehestmöglich von diesem Umstand. Die von der E-Control erbrachte Dienstleistung im Zusammenhang mit der Verwaltung von Herkunftsnachweisen ist kostenlos; davon unberührt ist das Recht des Gesetzgebers, in Zukunft Gebühren für diese Dienstleistung einzuführen. (Eine Ausnahme bilden die internationalen Übertragungen, für welche die Standard-Gebühren der AIB anfallen; sie sind Gegenstand separater Verträge.) Die E-Control übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, welche den Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank entstehen, sofern diese nicht vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von der E-Control herbeigeführt wurden. Die E-Control übernimmt keinerlei Haftung für die Handlungen oder Handlungsunterlassungen Dritter wie z.B. anderer Herkunftsnachweisverwaltungsstellen, anderer Nutzer:innen des Datenübertragungssystems für Article 5. Liability Users of the GO Database act in accordance with the applicable law, the Domain Protocol, the instructions on the website of the GO database, these general conditions, and the documents to which they refer at all times. They use the GO database exclusively for activities associated with the management of guarantees of origin within their mandate (monitoring, purchase and sale, submission, data changes). The users of the GO database avoid any disruption of the GO database and the data transmission system and they assume responsibility for any and all damage caused by them to E-Control or any third party. The users verify the transactions relating to the guarantees of origin managed by them and to the data contained therein, and they immediately inform E-Control about (apparent) errors or ambiguities. If a user expects certain transactions or data, but does not receive them within the expected time, they inform E-Control as soon as possible. The service provided by E-Control regarding the management of guarantees of origin is free of charge, without prejudice to the right of the legislator to make this service subject to payment in the future. International transfers are subject to the standard AIB tariffs, but this is subject to separate contracts. E-Control does not assume any responsibility or liability whatsoever for any damages to the users of the GO database unless caused by E-Control with wilful intent of gross negligence. E-Control does not assume any liability or responsibility whatsoever for any acts or failures to act of third parties, such as other certificate management organisations or other users of the data transmission system for GOs, or unauthorised users. E-Control does not assume any liability or responsibility whatsoever for indirect or consequential damage, including but not limited to commercial damage, loss of profit, and third-party claims against the users, unless such damage is due to E-Control’s wilful misconduct. E-Control automatically checks the information entered in the GO fields, but there is no guarantee that illogical or erroneous data is always detected. The users of the GO database shall not assume that transaction data are correct but shall instead carry out the necessary verifications. Herkunftsnachweise oder unbefugter Nutzer:innen. Die E-Control übernimmt keinerlei Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für Geschäftsschädigung, Gewinnentgang und Ansprüche Dritter den Nutzer:innen gegenüber, sofern diese nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten der E-Control entstehen. Obwohl die E-Control die Daten in den Eingabefeldern der Herkunftsnachweise einer gewissen automatischen Prüfung unterzieht, garantiert sie nicht das lückenlose Aufdecken unlogischer oder fehlerhafter Daten. Die Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank verlassen sich nicht auf die Korrektheit der Transaktionsdaten sondern unternehmen nach Möglichkeit selbst alle notwendigen Prüfungen. Sofern den Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank Schaden aufgrund vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit vonseiten der E-Control zuteilwird, so können diese ihre Schadenersatzforderungen einzig gegenüber der E-Control geltend machen. Die Association of Issuing Bodies (AIB), andere AIB-Mitglieder und deren VertreterInnen und generell andere Herkunfsnachweisverwaltungsstellen übernehmen keinerlei Haftung für die Handlungen oder Handlungsunterlassungen der E-Control oder anderer Herkunftsnachweisverwaltungsstellen, anderer Nutzer:innen des Datenübertragungssystems für Herkunftsnachweise oder unbefugter Nutzer:innen. Sofern Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank ein Schaden aufgrund vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit vonseiten anderer Herkunftsnachweisverwaltungsstellen, vonseiten anderer befugter oder unbefugter Nutzer:innen oder vonseiten Dritter, einschließlich der AIB, zuteilwird, so können diese ihre Schadenersatzforderungen einzig gegenüber der verantwortlichen Rechtsperson geltend machen, welche den Schaden verursacht hat. Die Haftung dieser Rechtspersonen beschränkt sich auf Fälle vorsätzlichen Fehlverhaltens und grober Fahrlässigkeit. Die Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank verpflichten sich zu sämtlichen Anstrengungen zur Vorbeugung und Begrenzung möglicher Schäden. Ein If a user of the GO database should suffer damage attributable to wilful misconduct or gross negligence on behalf of E-Control, such user may introduce their claim for damages only and exclusively against E-Control. The Association of Issuing Bodies, other members of AIB or their representatives and, in general, other certificate management organisations are not liable for the acts or failures to act of E- Control or of any other certificate management organisation nor of any other user of the data transmission system for GOs or of unauthorised users. If users of the GO database should suffer damage attributable to the wilful misconduct or gross negligence of another certificate management organisation or of another user, whether authorised or unauthorised, or any other third party, including the AIB such user may introduce their claim for damages only and exclusively against the responsible (legal) person that caused the damage. The responsibility and liability of such (legal) persons is limited to cases of wilful misconduct or gross negligence. The users of the GO database commit to doing everything possible to prevent and limit the extent of possible damage. Failure to implement adequate damage control measures by the users of the GO database reduces any damages due by the portion of the damage that could have been prevented by the user themself. The liability of E-Control and any other certificate management organisation for damages, losses, costs or expenses in connection with GO management and transactions is limited to an amount of EUR 5,000 per year per user, with a full exclusion of indirect or consequential damages (including but not limited to commercial loss, lost profits, claims against the user brought by third parties, loss of data or damage to data, business interruption) unless the damage is caused by E- Control or the certificate management organisation or their representatives with an intent to cause damage (wilful misconduct). Claims against the AIB to pay any damages, losses, costs or expenses, caused by gross negligence of the AIB in the context of GO management and transactions, are limited to an amount of EUR 1,000 per year and per user, with full exclusion of indirect or consequential Versäumnis zur Setzung von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung aufseiten der Nutzer:innen der Herkunftsnachweisdatenbank führt zur Reduktion der Entschädigung in jenem Ausmaß, in dem der Schaden von den Nutzer:innen verhindert werden hätte können. Die Haftung der E-Control und aller anderen Herkunftsnachweisverwaltungsstellen ist in Fällen von Schadenersatz, Verlusten, Kosten oder Auslagen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Herkunftsnachweisen und Transaktionen mit einer Höchstsumme von EUR 5,000 pro Jahr pro Nutzer:in begrenzt, wobei indirekte Schäden und Folgeschäden vollständig ausgeschlossen sind (insbesondere Geschäftsverluste, Gewinnentgang, Ansprüche Dritter den Nutzer:innen gegenüber, Datenverlust oder -schädigung, Geschäftsunterbrechung), sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten vonseiten der E-Control oder der Herkunftsnachweisverwaltungsstelle oder ihrer VertreterInnen entstanden sind. Schadenersatzforderungen oder Forderungen für Verluste, Kosten oder Auslagen gegenüber der AIB, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der AIB im Zusammenhang mit der Verwaltung von Herkunftsnachweisen und Transaktionen entstanden sind, sind mit einer Höchstsumme von EUR 1,000 pro Jahr pro Nutzer:in begrenzt, wobei indirekte Schäden und Folgeschäden vollständig ausgeschlossen sind (insbesondere Geschäftsverluste, Gewinnentgang, Ansprüche Dritter den Nutzer:innen gegenüber, Datenverlust oder -schädigung, Geschäftsunterbrechung), sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches Fehlverhalten vonseiten der AIB oder ihrer VertreterInnen entstanden sind. Die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund eines allfällig vorhandenen Service Level Agreement oder ähnlichen Vertrags, welcher einen bestimmten Dienstleistungsstandard festlegt, kann nicht als grob fahrlässig interpretiert werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Artikels 5 ungültig oder undurchführbar sein oder im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für der gültigen Gesetzgebung ungültig werden, bleibt die gewissenhafte VorbereitungWirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon unberührt, die sorgfältige Auswahl und Überwachung soweit es innerhalb der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstanwendbaren Gesetzgebung möglich ist. An den Veranstaltungen die Stelle der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teilungültig gewordenen Bestimmung tritt, je nach damages (including but not limited to commercial loss, lost profits, claims against the user brought by third parties, loss of data or damage to data, business interruption) unless the damage is caused by the AIB or its representatives with an intent to cause damage (wilful misconduct). Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. MountainbikingA service that is supplied in accordance with a service level agreement or a contract that prescribes a certain service level, eBikingif available, Bogenschießencannot be regarded as gross negligence. If individual stipulations from this article 5 should be inapplicable or invalid or if they become so under applicable law, Wandern) selbst einzuschätzenthe remaining stipulations shall remain unaffected thereby insofar as this is permitted by applicable law. The invalid provisions shall be replaced by legally valid provisions that have the same economic, ob sie den Anforderungen gesundheitlichlegal, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesand technical effect for both parties as the invalid provisions.

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Samples: www.e-control.at

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anweisungen Kundenkarte/den ID-Chip sorgfältig zu verwahren und vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte angemessen zu schützen. Der Vertragspartner haftet für sämtliche aus einem Missbrauch der HarzKundenkarte/des ID-Agentur GmbH bzwChips entstehende Schäden, soweit er seine Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung und unverzüglichen Meldung des Verlustes der Kundenkarte oder eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte/ des ID-Chips verletzt. Bis zu dem Zeitpunkt der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während unverzüglichen Meldung des Verlustes oder eines möglichen Missbrauchs haftet der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH Vertragspartner für Schäden, die nicht Körperschäden aus dem Missbrauch entstehen, soweit er den Zugriff auf die Kundenkarte/ den ID-Chip oder den Missbrauch der Kundenkarte / den ID-Chip verschuldet hat. Die Kundenkarte / der ID-Chip bleibt Eigentum der Drei Köche GmbH und kann von der Drei Köche GmbH ohne Angabe von Gründen jederzeit eingezogen werden. Bei einem Verdacht eines möglichen Missbrauches der Kundenkarte / des ID-Chips ist die Drei Köche GmbH jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, die Kundenkarte/ den ID-Chip zu sperren. Die Haftung von der Drei Köche GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt: Die Drei Köche GmbH haftet nur unbeschränkt für Schäden, wenn diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Drei Köche GmbH verschuldet wurden oder in den Anwendungsbereich einer von der Drei Köche GmbH ausdrücklich (d.h. unter Verwendung des Begriffs „Garantie“) für diesen Fall abgegebenen unbeschränkten Garantie oder Zusicherung fallen. Daneben haftet die Drei Köche GmbH auch für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf, da sie die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglichen und die Vermeidung des verwirklichten Schadens bezwecken. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch im Einzelfall und insgesamt auf Schäden begrenzt, die aufgrund des Vertrages typisch und vorhersehbar sind, ist und auf den dreifachen Programmpreis beschränktdie dreifache Höhe des vertraglich für die jeweilige Leistung vereinbarten Entgeltes. Ein Mitverschulden, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, ein Vorteilsausgleich (einschließlich Ansprüche auf Versicherungsleistungen) oder soweit die Harz-Agentur GmbH ein Unterlassen von vertraglich gebotenen Mitwirkungshandlungen des Vertragspartners sind diesem anzurechnen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche aufgrund von Produkthaftung sowie für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung aus der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbarenVerletzung des Lebens, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Körpers oder der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesGesundheit.

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Samples: drei-koeche.de

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflus- sung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. be- hördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch natur- bedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel - und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An - und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persön- liche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für Flyer dienen der realistischen Be- schreibung. Die 100 - prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Aus- stattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder meh- rere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer- den, berührt dies die gewissenhafte VorbereitungWirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die un- wirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die sorgfältige Auswahl dem wirtschaft- lichen und Überwachung rechtlichem Willen der Leistungsträger, die Richtigkeit Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines AnspruchsverlustesWohnort des Vermieters.

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Samples: www.ferienhaus-hesselbein.de

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet iWerbeagentur Xxxxxxxx verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Branche durchzuführen. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Aufgabenstellung durch den spezifizierten Vertrag haftet die Werbeagentur Xxxxxxxx nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine wettbewerbsrechtliche Prüfung, insbesondere auf Zulässigkeit der zu erbringenden Leistung, übernimmt die Werbeagentur Xxxxxxxx ausdrücklich nicht. Eine Haftung für die gewissenhafte Vorbereitungwettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit und zeichenrechtliche Zulässigkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit und die rechtliche Zulässigkeit aus allen anderen Gesichtspunkten. Insbesondere ist die Werbeagentur Xxxxxxxx nicht verpflichtet, jeden Entwurf juristisch prüfen zu lassen, bevor dieser dem Kunden vorgelegt wird. Erachtet die Werbeagentur Xxxxxxxx für die Erbringung der Leistung eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person, z.B. einen Patentanwalt für erforderlich, so wird die Werbeagentur Xxxxxxxx dies dem Kunden mitteilen, der für die wettbewerbsrechtlichen Überprüfungen nach Zustimmung die Kosten selbst trägt. Die Werbeagentur Siekmann haftet nicht bei Nichterfüllung, Mangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten (z.B. Verlage, usw.), die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgernicht ihre Erfüllungsgehilfen sind. Dies gilt selbst dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch diese gegeben ist. In anderen Fällen tritt die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten LeistungenWerbeagentur Xxxxxxxx ihre Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen ltDie Werbeagentur Xxxxxxxx haftet nicht bei höherer Gewalt. Abschnitt B 3. Die Werbeagentur Xxxxxxxx haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbstRichtigkeit von Informationen. An den Veranstaltungen Die Freigabe von Produktionen und Veröffentlichungen obliegt dem Kunden. Der Kunde übernimmt mit der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Genehmigung die Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist Kunde im vereinbarten Ausnahmefall die Freigabe in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer ihrer Gesamtheit oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtetin Teilen an die Marketingagentur, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem wird diese vom Kunde von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtHaftung freigestellt. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenTerminvereinbarungen werden von der Marketingagentur mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Die vertragliche Haftung Fixgeschäfte bedürfen der Harz-Agentur GmbH für Schäden, ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung. Andernfalls ist die nicht Körperschäden sind, Werbeagentur Xxxxxxxx lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet - eine Stornierung des Auftrags ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesausgeschlossen.

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Samples: www.siekmann.de

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft betei­ ligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflichtungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlichkeiten der Investmentge­ sellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und die Treuhänderin somit den Gläubigern der Invest­ mentgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treu­ händerin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizu­ stellen (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan­ spruch kann die Treuhänderin abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetragen ist, ent­ fällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Eintra­ gung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister ent­ standen. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflich­ tungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haftsumme i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung eines Gesell­ schafters bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur Treuhänderin mit ihrer für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, Wandern) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH Rechnung gehaltenen Einlage bzw. der PersonTreugeber Ausschüttun­ gen erhält, die sie vertrittden Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handelnder für ihn (Direktkommanditist bzw. Für Kosten, die durch Krankheit während Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem für ihn von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtTreuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragenEine solche Ausschüt­ tung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Gesell­ schafters (vgl. Die vertragliche § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschafts­ vertrages). Eine weitergehende Haftung der Harz-Agentur GmbH für SchädenAnleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentgesell­ schaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit Auszahlung der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Investmentgesellschaft – und unter Berücksichtigung der Haftung der Harz-Agentur GmbH auf Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren DurchschnittsschadenNennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen Eine Nachhaftung des Anlegers im Fall seines Ausscheidens wäh­ rend der Erfüllungsgehilfen Laufzeit der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nichtInvestmentgesellschaft für bis dahin be­ gründete Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft ist gemäß § 152 Abs. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Samples: www.dfpa.info

Haftung. Die Harz-Agentur GmbH haftet mittelbar als Treugeber an der Investmentgesellschaft beteiligten Anleger haften nicht unmittelbar für Verpflich- tungen der Investmentgesellschaft. Soweit jedoch für die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht Auftrag des Treugebers im Handelsregister eingetragene Treuhänderin eine persönliche Haftung für die gewissenhafte VorbereitungVerbindlich- keiten der Investmentgesellschaft entsteht (z. B. wenn die Treuhänderin und somit die Treugeber ihre Haftsumme durch Auszahlungen zurückerhalten haben und den Gläubigern der Investmentgesellschaft somit die Treuhänderin bis zur Höhe der Haftsumme gemäß §§ 171, 172 HGB unmittelbar haftet), hat der jeweilige Treugeber die Treuhänderin von dieser Haftung entsprechend seinem Anteil an der für ihn treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung freizustel- len (vgl. § 4 des Treuhandvertrages). Diesen Freistellungsan- spruch kann die Verwaltungsgesellschaft abtreten (vgl. § 3 Abs. 2 des Treuhandvertrages) oder verwerten. Sofern und sobald ein Treugeber seine Treugeberbeteiligung in eine Beteiligung als Direktkommanditist umgewandelt hat und er im Handelsregister als Direktkommanditist eingetra- gen ist, entfällt die vorgenannte Freistellungsverpflichtung, es sei denn, der Freistellungsanspruch der Treuhänderin ist bereits vor der Eintragung des umwandelnden Treugebers im Handelsregister entstanden. Der Treugeber haftet nicht für entsprechende Verpflichtungen der anderen Treugeber gegenüber der Treuhänderin. Der Direktkommanditist haftet sodann mit seiner im Handelsregister eingetragenen Haft- summe i. H. v. 1 % seiner Einlage persönlich, solange er seine Einlage in Höhe der Haftsumme noch nicht geleistet hat. Zudem lebt grundsätzlich die persönliche Haftung des Direktkommanditisten bzw. die Freistellungsverpflichtung des Treugebers gegenüber der Treuhänderin in dem Umfang wieder auf, in dem der Direktkommanditist bzw. Treugeber Ausschüttungen erhält, die sorgfältige Auswahl und Überwachung den Saldo seiner Kapitalkonten unter den Betrag, der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen ihn (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernDirektkommanditist) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Personfür ihn von der Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinken lässt. Eine solche Ausschüttung erfordert jedoch die Zustimmung des betroffenen Direktkommanditisten bzw. Treugebers (vgl. § 152 Abs. 2 KAGB sowie § 16 (4) des Gesellschaftsvertra- ges). Eine weitergehende Haftung der Anleger analog den §§ 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller von der Investmentge- sellschaft empfangenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme kommt in Betracht, wenn durch die sie vertritt, zu befolgen Auszah- lung der Investmentgesellschaft – und nicht eigenmächtig zu handelnunter Berücksichti- gung der Haftung der Komplementärin – das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser bereits bestehende Unterbilanz verstärkt wird. Für Kosten, die durch Krankheit Eine Nachhaftung des Anlegers im Falle seines Ausscheidens während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von Laufzeit der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruhtInvestmentgesellschaft für bis dahin begründete Verbindlichkeiten der Investmentgesell- schaft ist gemäß § 152 Abs. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes6 KAGB ausgeschlossen.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Webdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Lay- outs, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässig- keit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Webdesigner auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags- zwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für Aufträge, die im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte VorbereitungNamen und auf Rechnung des Auf- traggebers an Dritte erteilt werden, die sorgfältige Auswahl übernimmt der Web- designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Webdesigner trifft gerade bei der Aus- xxxx des Dritten ein Verschulden. Der Webdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Webdesigner übergebenen Daten und Überwachung der LeistungsträgerVorlagen (insb. Grafiken, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Bei der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Mountainbiking, eBiking, Bogenschießen, WandernFotografien oder Templates) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen berechtigt ist. Jede teilnehmende Person ist Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwen- dung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Webdesi- gner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solcher- maßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung des Webdesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind inner- halb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Webdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die Einhaltung rechtzeitige Absendung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichMängelrüge. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzwDies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Anweisungen rechtliche Zuläs- sigkeit der Harz-Agentur GmbH bzwEntwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr ver- wendet. der Person, Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die sie vertritt, zu befolgen rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und nicht eigenmächtig zu handelnsonstigen Arbeiten. Für Kosten, die durch Krankheit während der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht Er wird den Auftrag- geber auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränktrechtliche Bedenken hinweisen, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustessie ihm bekannt sind.

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Haftung. Die Harz-Agentur GmbH Der Kunde haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitungpflichtgemässe Erfüllung des Vertrages. Er haftet gegenüber DDO für sämtliche Beschädigungen der gemieteten Räumlichkeiten, einschliesslich darin befindlicher Einrichtungen, Mobiliar und Technik, unabhängig ob diese durch den Kunden, dessen Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten, Lieferanten, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Die Versicherung von Gegenständen und Wertsachen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträgerdurch den Kunden, die Richtigkeit der Leistungs- beschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungendessen Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten, Lieferanten, Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstigen Dritten eingebracht werden, ist alleinige Sache des Kunden. Die Bewachung von Schauständen etc. ist Sache des Kunden. Bei Abwesenheit des Personals wird empfohlen, wertvolle Gegenstände unter Verschluss zu halten. DDO lehnt jede Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und Wertsachen, welche durch den Kunden, dessen Mitarbeitende, Hilfspersonen, Beauftragte, Lieferanten, Veranstaltungsteilnehmenden oder sonstige Dritte in die gemieteten Räumlichkeiten mitgebracht oder – mit Zustimmung von DDO – ausserhalb der Vermittlung von Fremdleistungen lt. Abschnitt B 3. haftet die Harz-Agentur GmbH nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst. An den Veranstaltungen der Harz-Agentur GmbH nehmen alle Personen auf eigene Gefahr und Verantwortung teil. Insbesondere hat jede teilnehmende Person bei sportlichen Veranstaltungen AK angebracht wurden (z.B. MountainbikingWerbeflaggen, eBikingTransparente und dergleichen). Für vorübergehend, Bogenschießenin Absprache mit DDO, Wandernin der AK eingelagerte Gegenstände und Wertsachen lehnt DDO jede Haftung ab. DDO haftet nicht für durch den Kunden, dessen Mitarbeitenden, Hilfspersonen, Beauftragten, Veranstaltungsteilnehmenden, Lieferanten oder sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Nutzung der bzw. des Aufenthaltes in den gemieteten Räumlichkeiten erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, es sei denn, diese seien absichtlich oder grobfahrlässig durch DDO verursacht worden. Ein Ersatz von indirekten Schäden, entgangenem Gewinn und/oder anderen Folgeschäden bleibt auch in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Kunde ist zum Abschluss einer Versicherung für während oder in Zusammenhang mit der in der AK durchgeführten Veranstaltung eintretenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. als Folge von Diebstahl, Einbruch, Wasser- oderähnlichen Ereignissen eingetretenen Schäden) selbst einzuschätzen, ob sie den Anforderungen gesundheitlich, physisch und psychisch gewachsen ist. Jede teilnehmende Person ist für die Einhaltung gesamte Mietdauer, einschliesslich Auf- und Abbau und während der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlichNachtstunden, verpflichtet. DDO kann vom Kunden jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung von Erziehungsberechtigten bzw. einer oder mehrerer Aufsichtsperson/en möglich. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die Anweisungen der Harz-Agentur GmbH bzw. der Person, die sie vertritt, zu befolgen und DDO haftet nicht eigenmächtig zu handeln. Für für Kosten, die durch Krankheit während anfallen, weil der Durchführung einer Veranstaltung entstehenAnlass wegen Elementarschaden, hat jede teilnehmende Person selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung Pandemien oder Höherer Gewalt nicht auf einem von der Harz- Agentur GmbH zu vertretenden Mangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport hat jede teilnehmende Person selbst zu tragen. Die vertragliche Haftung der Harz-Agentur GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Programmpreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die Harz-Agentur GmbH für Schäden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Harz-Agentur GmbH auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Harz-Agentur GmbH. Gegenüber Unternehmen haftet die Harz-Agentur GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Soweit es Ihnen als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einer Veranstaltung der Harz-Agentur GmbH zumutbar ist, sind Sie verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen dahingehend mitzuwirken, dass eventuelle Schäden vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Mängel und Beanstandungen unverzüglich der Harz-Agentur GmbH zur Kenntnis zu bringen. Wird dies schuldhaft unterlassen und war die Anzeige zumutbar, so stehen teilnehmenden Personen oder dem Vertragspartner Ansprüche insoweit nicht zu. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustesdurchgeführt werden kann.

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