Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:

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Samples: Vertrag Über Die Eingliederung

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Reinhalteverband Tennengau Süd besorgt für seine Mitgliedsgemeinden Kuchl, Golling, St. Koloman und Scheffau die Entsorgung / Reinigung der Stadt Mühlhausen/Thüringen im jeweiligen Gemeindegebiet anfallenden Abwässer. Diesem Entsorgungsauftrag entsprechend betreibt der Reinhalteverband in 5431 Kuchl, Garnei 155 eine mechanisch-biologische Abwasserreinigungsanlage sowie ein Verbandssammlernetz als Teil der öffentlichen Kanalisation. Die Einleitung der gereinigten Abwässer in die Salzach (Vorfluter) erfolgt gemäß den Anforderungen des Umweltschutzes, der Gesundheit und insbesondere der Gemeinde WeinbergenHygiene unter Beachtung der behördlichen Anordnungen, getragen vom Gedankensowie der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen an der für den Reinhalteverband wasserrechtlich bewilligten Einleitungsstelle. Gemäß den Bestimmungen des Salzburger Bautechnikgesetzes in der jeweils geltenden Fassung besteht grundsätzlich eine Anschlusspflicht an die gemeindeeigene Kanalisation. Nach § 32b WRG 1959, dass beide gleichermaßen idF BGBl I 1997/74, bedarf jede Einleitung von einer Eingemeindung profitierenAbwässern in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage (Indirekteinleitung) der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend Grundlage nachstehender Bedingungen erteilt der Reinhalteverband Tennengau Süd in 5431 Kuchl seine Zustimmung zur Einleitung von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und Abwasser in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Kanalisationsanlage.

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Samples: www.rhvts.at

Präambel. 1 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig- Holstein (ÖPNVG) bestimmt, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen in allen Teilen des Landes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Gemäß § 3 Absatz 3 ÖPNVG haben die Aufgabenträger darauf hinzuwirken, dass auch die Verkehrsunternehmen im Interesse eines einheitlichen ÖPNV-Angebotes zusammenarbeiten. Insbesondere wurden die flächendeckend eingeführten Verkehrs- und Tarifgemeinschaften auch mit dem Ziel weiterentwickelt, ein landeseinheitliches Tarifsystem in Schleswig-Holstein einzuführen. Die in Schleswig-Holstein tätigen Verkehrsunternehmen haben sich mit den Aufgabenträgern geeinigt, schrittweise einen landesweiten Tarif im ÖPNV einzuführen. Grundlage für die Einführung des landesweiten Schleswig-Holstein-Tarifs („SH-Tarif“) und die Gestaltung der erforderlichen Schnittstellen zum Land Schleswig-Holstein ist der Tarifanwendungs- und Kooperationsvertrag Schleswig-Holstein Tarif (SH-Tarif) vom 19. Oktober 2005 („TaKoV“). Der Vertrag regelt TaKoV ist das zukünftige Miteinander maßgebliche Regelwerk für den SH-Tarif und wurde zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (heute firmierend unter Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (XXX.XX GmbH) (nachfolgend auch „XXX.XX GmbH“ genannt) und der Gemeinde WeinbergenZAST GmbH (heute firmierend unter NSH Nahverkehr Schleswig- Holstein GmbH (nachfolgend „NSH“ oder „Gesellschaft“ genannt) geschlossen. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 TaKoV ersetzt der SH-Tarif innerhalb seines Geltungsbereichs schrittweise – in drei Stufen - die Tarifangebote der Verkehrsunternehmen. Nach Umsetzung der dritten Stufe ersetzen das Kernsortiment des SH-Tarifs und weitere zukünftig genehmigte Tarifangebote im SH-Tarif im Umfang ihres Geltungsbereichs alle entsprechenden Tarifangebote der Verkehrsunternehmen. An die Stelle der eigenen Tarifbildung der Verkehrsunternehmen tritt im Geltungsbereich des SH-Tarifs die Tarifbildung in der Tarifgemeinschaft SH-Tarif. Diese besteht aus den Verkehrsunternehmen, getragen vom Gedankendie den SH-Tarif anwenden. Sie bedienen sich zur Durchführung der Einnahmenaufteilung und weiterer Kooperationsaufgaben der NSH (§ 1 Absatz 2 TaKoV). Die XXX.XX GmbH nimmt demgegenüber die Belange der Aufgabenträger wahr (Präambel TaKoV). Gemäß § 8 Absatz 1 TaKoV ist die NSH eine von den einzelnen beteiligten Verkehrsunternehmen unabhängige Organisation und gewährt allen derzeitigen und künftigen Verkehrsunternehmen, die den SH-Tarif anwenden und an der Einnahmenaufteilung im SH-Tarif teilnehmen, diskriminierungsfreien Zugang und Stimme. Die Aufgabenträger verpflichten zukünftige Marktteilnehmer mittels öffentlichem Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 zur Anwendung des SH-Tarifs und damit zum Beitritt zur NSH (§ 8 Absatz 2 TaKoV). Damit die NSH ihre Aufgaben wahrnehmen kann, wurde auf Ebene der Verkehrsunternehmen im Jahr 2005 ein Kooperationsvertrag geschlossen, der am 16. September 2008 neu gefasst wurde („Kooperationsvertrag“). Er regelt die Kooperation der Verkehrsunternehmen untereinander und die Gestaltung notwendiger Schnittstellen zum Land Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Bestandteil des Kooperationsvertrags ist die Gründung der NSH. Diese ist zentraler Dienstleister der Verkehrsunternehmen und nimmt die Aufgaben der Verkehrsunternehmen wahr, die unter Geltung eines landesweiten Tarifs naturgemäß an einer Stelle zentral für alle Verkehrsunternehmen angesiedelt sein müssen. Dies betrifft insbesondere die Aufgaben Tarifentwicklung, Vertrieb und Einnahmenaufteilung. Damit die NSH die Interessen und Aufgaben aller Verkehrsunternehmen, die den SH- Tarif anwenden, zentral wahrnehmen kann, bestimmt § 8 Absatz 2 TaKoV, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierendie Aufgabenträger verpflichtet sind, zukünftige Marktteilnehmer mittels Verkehrsvertrages zur Anwendung des SH-Tarifs und damit zum Beitritt zur NSH zu verpflichten. Auf diese Weise können mittel- Ferner bestimmt der Kooperationsvertrag, dass jedes Verkehrsunternehmen, das den SH- Tarif anwendet, sowohl Vertragspartner des Kooperationsvertrages als auch Gesellschafter der NSH sein muss (vgl. §§ 5 Absatz 4, 7 Absatz 2 und langfristig Strukturen geschaffen werden3 Kooperationsvertrag). Neu hinzutretende Verkehrsunternehmen werden diskriminierungsfrei als Vertragspartner und Gesellschafter aufgenommen (§ 8 Absatz 1 TaKoV). Umgekehrt müssen Verkehrsunternehmen, die es zukünftig ermöglichenden SH-Tarif nicht oder nicht mehr anwenden, Potentiale aus der NSH ausscheiden. Mithin können Gesellschafter der NSH nur diejenigen Verkehrsunternehmen sein, die den SH-Tarif anwenden. Die Gesellschafter der NSH haben in der Gesellschafterversammlung am 22.11.2017 beschlossen, die Inhalte des Gesellschaftsvertrags der NSH vom 27. November 2008 und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Zieldes Kooperationsvertrags in einem einheitlichen, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch alle Gesellschafter der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiNSH bindenden Vertrag zusammenzuführen. Zu diesem Zweck hat Zwecke wird der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertragnachfolgende Gesellschaftsvertrag geschlossen:

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Samples: Gesellschaftsvertrag NSH – Stand

Präambel. SOZIALHELDEN e.V. ist ein aus studentischen Initiatoren hervorgegangenes Netzwerk an Engagierten, das mit kreativen Projekten auf soziale Probleme aufmerksam machen und sie beseitigen möchte. Ziel des SOZIALHELDEN e.V. ist es, Menschen für gesellschaftliche Probleme zu sensibilisieren und zum Umdenken zu bewegen. Der Vertrag regelt SOZIALHELDEN e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Zwecke u.a. durch Spendensammlungen zugunsten anderer gemeinnütziger sozialer Einrichtungen sowie dem Ersinnen neuer Spendenkonzepte und Verbreitung dieser Konzepte verwirklicht. In diesem Zusammenhang hat der SOZIALHELDEN e.V. das zukünftige Miteinander zwischen Projekt „Pfandtastisch helfen!“ entwickelt, das Kunden im Supermarkt die Möglichkeit gibt, Pfandbons in dafür bestimmte Boxen einzuwerfen und damit zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke zu spenden. Der SOZIALHELDEN e.V. ist alleiniger Nutzungsberechtigter der Stadt Mühlhausen/Thüringen in das Markenregister bei dem Deutschen Patent- und Markenamt am 20.05.2008 unter der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenNr. Auf diese Weise können mittel- 302008004914 eingetragenen Wort-Bildmarke „Pfandtastisch helfen!“ (im Folgenden „Vertragsmarke“). Der SOZIALHELDEN e.V. ist außerdem alleiniger Nutzungsberechtigter des im Geschmacksmusterregister bei dem Deutschen Patent- und langfristig Strukturen geschaffen werdenMarkenamt am 04.03.2008 unter der Nr. 402008000393 eingetragenen Geschmacksmusters hinsichtlich der Sammelboxen für die Pfandbons (im Folgenden „Geschmacksmuster“; Vertragsmarke und Geschmacksmuster zusammen oder allein nachstehend auch bezeichnet als „Schutzrecht“ bzw. „Schutzrechte“; die Sammelboxen in Form des Geschmacksmusters nachstehend bezeichnet als „Pfandboxen“). Der Vertragspartner ist eine steuerbefreite Organisation, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale ausschließlich und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient (§§ 51 ff. AO) und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stelleneine Spendensammelaktion zugunsten dieser Zwecke durchführen möchte. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor SOZIALHELDEN e.V. beabsichtigt deshalb im ländlichen Raum Rahmen seiner vermögensverwaltenden Tätigkeit, dem Vertragspartner die Nutzung des „Pfandtastisch helfen!“-Konzeptes und entsprechender Pfandboxen zu leben, tritt ermöglichen. Hierzu vereinbaren die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragParteien Folgendes:

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Samples: Lizenz Und Kooperationsvertrag

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Am 12. Februar 1879 ist der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde WeinbergenMuseumsverein für den Landdrostei-, getragen vom Gedankenspäter Regie- rungsbezirk Osnabrück gegründet worden, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor um im ländlichen Raum Stadt- und Landdrosteibezirk »rege Teilnahme für Naturkunde, Geschichte, Kunst und Gewerbe zu leben, tritt erwecken und zu erhalten« und »Sorge für die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Erhaltung und Sicherung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beinoch vorhandenen Kunstdenkmäler und Altertümer« zu tragen. Zu diesem Zweck hat er Gegenstände der Stadtrat Kunst, des Kunsthandwerks, der Heimatgeschichte und der Naturkunde und Bücher seines Aufgabenbereichs gesammelt. Durch Vertrag vom 1. Oktober 1929 hat der Verein die Verwaltung seiner Samm- lungen und der ihm zur Verwahrung übergebenen Gegenstände und das Eigentum der ihm gehörenden Sammlungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Osnabrück treuhänderisch übertragen gegen die Verpflichtung der Stadt, einen fachlich vorgebildeten Museumsdirektor fest anzustellen (§§ 1, 2 des Vertrages). Die Stadt muß dem Verein die Sammlungen zurückgeben, wenn sie die Anstellung eines fachlich vorgebildeten Museumsleiters aufgibt. Es ist dann »über die Rückgabe des Eigentums an den Sammlungen und die Verwaltung des Museums mit dem Museumsverein ein neues Abkommen zu treffen« (§ 4 des Vertrages). Die Stadt hat sich in seiner Sitzung am 15.03.2018 dem Vertrag verpflichtet, mit Beschluss Drucksache-Nrder Verwaltung und Neuordnung der Sammlungen einen Museumsausschuß zu beauf- tragen, von dessen 12 Mitgliedern der Verein 6 bestellt. 574/2018An die Stelle des Vertrages vom 01.10.1929 ist eine zwischen der Stadt Osnabrück und dem Museums- und Kunstverein e.V. unter dem 12.02.1979 abgeschlossene Vereinbarung getreten. Diese Präambel mit einigen Daten aus der Geschichte des Museums- und Kunst- vereins Osnabrück e.V. ist nicht Bestandteil der nachfolgenden Satzung, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nrdieser vielmehr lediglich aus historischen Gründen vorangestellt. 114/18/18 Der Museums- und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragKunstverein Osnabrück e.V. beschließt folgende Satzung:

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Samples: muk-os.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Beide Vereine Sind benachbarte Gliederungen des DLRG-Bezirkes Rhein Neckar im DLRG- Landesverband Baden. Aufgrund der Stadt Mühlhausen/Thüringen Entwicklung der letzten Jahre kann eine langfristige und nachhaltige Weiterführung der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenDLRG Gruppe Dossenheim für die Zukunft nicht sichergestellt werden. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenZiel dieser Vereinbarung ist es, die es zukünftig ermöglichenDLRG-Arbeit vor Ort in Dossenheim, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor insbesondere die Ausbildung im ländlichen Raum zu leben, tritt Schwimmen und Rettungschwimmen und die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiJugendarbeit sicherzustellen. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtDie Parteien vereinbaren, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Gruppe Dossenheim in der Stadtgruppe Heidelberg aufgeht. Sie wird als unselbstständiger Stützpunkt der Stadtgruppe Heidelberg weiter geführt. Durch die Aufnahme wird die Gruppe Dossenheim als selbstständiger eingetragener Verein aufgelöst. Die Stadtgruppe Heidelberg wird die Arbeit der DLRG im bisherigen Zuständigkeitsbereich der Gruppe Dossenheim übernehmen und die Erfüllung der Satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG gemäß den im Einklang mit der Satzung der DLRG e.v., eingetragen XXX, gefassten Regelungen des § XXX der Satzung der Stadtgruppe Heidelberg sicherstellen. Die Stadtgruppe Heidelberg wird den Stützpunkt Dossenheim auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für eine Dauer von 10 Jahren fortführen. Für die Auflösung des Stützpuntes bedarf es einer Entscheidung der Mitgliederversammlung. Die Auflösung des Stützpunktes darf frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Beschlussfassung erfolgen. Sofern mindestens 20 Mitglieder schriftlich gegenüber dem Vorstand der DLRG Stadtgruppe Heidelberg das Begehren äußern, die Arbeit der DLRG in Dossenheim in einem eigenständigen Verein fortzuführen, verpflichtet sich die DLRG Stadtgruppe Heidelberg, das in diesem Zeitpunkt vorhandene finanzielle Vermögen der DLRG Dossenheim hierfür zur Verfügung zu stellen und unverzüglich auf einen neu gegründeten Verein zu übertragen. Hierzu verpflichtet sich die DLRG Stadtgruppe Heidelberg bereits jetzt, den erforderlichen Anträgen und Beschlüssen, bspw. beim Vereinsregister und beim DLRG-Bezirk, zuzustimmen bzw. diese zu fassen. Die DLRG Dossenheim überträgt ihr vorhandenes Vermögen auf die DLRG Stadtgruppe Heidelberg. Mit dem Beschluss der Gruppe Dossenheim, den Verein aufzulösen, fällt dieser in Liquidation. Hierbei wird die aktive Arbeit eingestellt und das Vermögen für ein Jahr eingefrohren und nach Abwicklung des Vereins freigegeben und der DLRG Stadtgruppe Heidelberg zur Verfügung gestellt. Hierzu erstellt die DLRG Dossenheim zum 31.12.2012 sowie zum Zeitpunkt des Liquidationsbeschlusses eine Aufstellung des Vermögens sowie der Verbindlichkeiten. Die DLRG Stadtgruppe Heidelberg verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, mit dem Beschluss zur Liquidation der DLRG Gruppe Dossenheim in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert bestehenden Verträge mit der Gemeinde Dossenheim hinsichtlich der Schwimmbadnutzung, Schulschwimmbadnutzung und des Pachtvertrages über das Grundstück und die Hütte einzutreten und diese für die Dauer des Bestandes des Stützpunktes Dossenheim zu übernehmen. Hinsichtlich der übrigen bestehenden Verträge und Verbindlichkeiten wird der DLRG Stadtgruppe Heidelberg das Recht eingeräumt, diese aus der Liquidation zu übernehmen bzw. in diese bereits vor Liquidation der DLRG Dossenheim einzutreten. • Es existiert ein Konto und ein Sparbuch • Anschließend verpflichtet sich die Stadtgruppe HD, Konto bei der bisherigen Bank (Heidelberger Volksbank) mind. bis 2017 zu belassen. Sparbuchführung / -Auflösung und Neuanlage bei anderer Bank ist jederzeit möglich. Weiterführung des Xxxxxx in Dossenheim ist nach 2017 bei der bisherigen Bank erwünscht, jedoch für die Stadtgruppe HD nicht zwingend. • Die Dossenheimer Finanzen werden sollinnerhalb der DLRG Heidelberg auf einem gesonderten Ein- und Ausgabekonto in der Buchhaltung geführt. In Durchführung • Die Hütte wird von der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Stadtgruppe HD übernommen! • Sonstige weitere Materialien gehen in den Besitz der Stadtgruppe HD über.

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Samples: dossenheim.dlrg.de

Präambel. Die Schulverbände Hohenlockstedt und Kellinghusen sind zurzeit Xxxxxx eigener Förderzentren mit dem Schwerpunkt Lernen. Nach § 1 der Landesverordnung über die Bestimmung der Mindestgröße von öffent- lichen allgemein bildenden Schulen und Förderzentren (Mindestgrößenverordnung - MindGrVO) sollen organisatorisch selbstständige Förderzentren mit dem Förder- schwerpunkt Lernen mindestens 1.000 Grundschülerinnen und Grundschüler in ih- rem Einzugsbereich haben. Bei einer geringeren Anzahl sollen diese Förderzentren organisatorisch mit einer allgemein bildenden Schule oder einem anderen Förder- zentrum verbunden werden. Die Förderzentren der Schulverbände Hohenlockstedt und Kellinghusen erreichen diese Schülerzahlen auf Dauer nicht. Nach § 60 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) können Schulträger Schulen zu einer neuen Schule zusammenfassen (organisatorische Verbindung). Die vollständig eingebundenen Schulen werden aufgelöst. Durch die organisatorische Verbindung der Förderzentren in Hohenlockstedt und Kellinghusen entsteht ein neues Förderzentrum. Die Schulverbände schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung ab, welche die nähere Ausgestaltung der organisato- rischen Verbindung regelt. Danach soll Verwaltungssitz der Schulleitung des neu entstehenden Förderzentrums Hohenlockstedt sein. Der Schulstandort in Kellinghu- sen bleibt erhalten. Mit der organisatorischen Verbindung tritt eine wesentliche Veränderung der Aufga- benbereiche der Schulverbände ein. Schulverbände als Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) dürfen nur im Rahmen der ihnen durch die Verbandsmitglieder übertragenen Aufgaben tätig werden. Sowohl eine Einschränkung als auch eine Erweiterung des Aufgabenkreises allein durch eine Satzungsänderung ist nicht möglich, weil damit die der Errichtung des Schulverban- des zugrunde liegenden Entscheidungen der Verbandsmitglieder geändert würden. Dies kann nur durch die Verbandsmitglieder selbst in Form von öffentlich-rechtlichen Verträgen herbeigeführt werden. Die organisatorische Verbindung der bestehenden Förderzentren Hohenlockstedt und Kellinghusen führt zur Auflösung dieser Förderzentren. Dementsprechend wird die Trägerschaft der Schulverbände Hohenlockstedt und Kellinghusen für diese För- derzentren mit Ablauf des 31. Juli 2012 beendet. Die vertragschließenden Gemeinden und Städte übertragen die Schulträgerschaft für das aus der organisatorischen Verbindung der Förderzentren Hohenlockstedt und Kellinghusen hervorgehende neue Förderzentrum mit Wirkung vom 01. August 2012 auf den Schulverband Hohenlockstedt soweit durch diesen Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen nichts an- deres bestimmt wird. Abweichend von § 2 wird die Aufgabe der Stadt Mühlhausen/Thüringen Schülerbeförderung nach § 114 SchulG für die Schülerinnen und der Gemeinde WeinbergenXxxxxxx des Förderzentrums, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen die am Schulstandort Xxxxxxx- husen beschult werden, auf den Schulverband Kellinghusen übertragen. der dazugehörigen Außenanlagen übertragen. Er erfüllt weiterhin den Personal- und Sachbedarf des Förderzentrums für seinen Standort und trägt die es zukünftig ermöglichendadurch begrün- deten Aufwendungen. Bestehende Eigentums- und Nutzungsverhältnissee an Schulgrundstücken, Potentiale Schul- gebäuden und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Sportanlagen bleiben unberührt.

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Samples: www.amt-kellinghusen.de

Präambel. Dienet einander, ein jeglicher mit der Gabe, die er empfangen hat (1. Xxxx. 4, 10a). Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Verband der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gemeinschaften in der Evangelischen Kirche in Schleswig-Holstein e. V., der Mecklenburgische Gemeinschaftsverband e. V. innerhalb der Evangelischen Landeskir- che und der Landesverband evangelischer Gemeinschaften Vorpommern e. V. (im Folgen- den: Gemeinschaftsverbände) stehen mit ihren Bestrebungen auf dem Boden der Heiligen Schrift und der reformatorischen Bekenntnisse der Evangelischen Kirche. Sie verstehen sich als freie Werke des evangelistisch-missionarischen Dienstes in der Landeskirche. Schwer- punkte ihrer Arbeit sind die Sammlung unter dem Wort Gottes durch Verkündigung, gemein- sames Schriftstudium, Evangelisation und die Verwirklichung gemeinsamen Lebens gemäß Apostelgeschichte 2, 42: „Sie blieben beständig in der Lehre der Apostel und in der Gemein- schaft und im Brotbrechen und im Gebet". Dadurch sollen die Gemeinschaft wie der Ein- zelne befähigt werden für den Dienst in der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenund an der Welt. Auf diese Weise können mittel- Ungeachtet ihrer organisatorischen und langfristig Strukturen geschaffen werden, rechtlichen Selbstständigkeit leisten die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Gemein- schaftsverbände ihren Beitrag zum Zusammenwachsen der Nordkirche. Die Nordkirche ist dankbar für den Dienst der Gemeinschaftsverbände. Die Gemeinschafts- verbände ihrerseits sind dankbar für das Vertrauen der Landeskirche in ihren Dienst und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen dafür gewährten Freiraum. Verkündigung und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenSeelsorge der Gemeinschaft sind Teil des Auf- trags der Landeskirche. Ausgehend von der bisher geübten Zusammenarbeit und dem Wunsch Bewusstsein des gemeinsa- men Dienstes in der Bürgerinnen einen Kirche Jesu Christi vereinbaren die Nordkirche und Bürger die in ihrem Kirchengebiet arbeitenden Gemeinschaftsverbände die folgenden Grundsätze und Regelun- gen: § 1 Dienst der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Predigerinnen und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Prediger

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Samples: www.gnadauer.de

Präambel. Der Vertrag regelt Die Stadt Weingarten führt seit 1876 alljährlich das zukünftige Miteinander zwischen historische Welfenfest durch. Mit dem historischen Festzug, dem Bürgertreff, die Übergabe der Fahnen an die Trommler- und Fanfarenzüge, dem traditionellen Heimatabend, dem Fröhlichen Ausklang für Bürger, Behörden, Betriebe und Vereine und einem großen Feuerwerk, einem Volksfest mit vielen weiteren Veranstaltungen begeht Weingarten ein fröhliches Fest, zu dem alle Einwohner der Stadt Mühlhausen/Thüringen und Gäste von außerhalb eingeladen sind. Seit dieser Zeit wird das Welfenfest maßgeblich von der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenWelfenfestkommission gestaltet. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, Hier haben sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger aus allen Schichten der Gemeinde Weinbergen zwar Bevölkerung zur freiwilligen Mitarbeit zusammengefunden, um aktiv und ehrenamtlich das Welfenfest zu organisieren und auf Dauer zu erhalten. Mit dieser Vereinbarung erklären die Stadt Weingarten und die Welfenfestkommission ihren festen Willen und ihre Bereitschaft das Welfenfest zusammen mit den Schulen in einer souveränengutem Einvernehmen auch künftig entsprechend der Tradition und unter Berücksichtigung zeitgemäßer Veränderungen zu ermöglichen. Dies vorausgeschickt, starken Kreisstadtvereinbaren die Stadt und die Welfenfestkommission folgendes: Das Fest führt den Namen "Welfenfest". Diesen Namen darf die Welfenfestkommission für die Dauer dieser Vereinbarung benützen. Für evtl. Namensänderungen ist die Stadt zuständig, jedoch nach wie die Welfenfestkommission kann hierzu Vorschläge unterbreiten. Die Welfenfestkommission veranstaltet in eigenem Namen und auf eigener Rechnung das Welfenfest. Sie übernimmt dabei insbesondere die Leitung und Koordination sämtlicher Veranstaltungen des Welfenfestes Weingarten. Die Welfenfestfestkommission ist für die Festsetzung des Welfenfestes gem. §§ 69, 60 b Abs. 1 Gewerbeordnung durch das Landratsamt Ravensburg verantwortlich. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Weingarten. Das Welfenfest findet in der Regel am Wochenende drei Wochen vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen Beginn der Schulsommerferien statt. Es beginnt am Xxxxxxx und dauert bis Dienstag. Der genaue Termin ist jeweils mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiabzustimmen. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen Das Welfenfest wird in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nrerster Linie auf städtischen Grundstücken veranstaltet. 574/2018Private Grundstücke können einbezogen werden, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nrsofern die jeweiligen Eigentümer einverstanden sind. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Das Welfenfest findet insbesondere statt

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Samples: www.weingarten-online.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Das Wohnprojekt […] als Erbbaurechtsnehmerin hat erfolgreich an der Ausschreibung "Grundstücke für Baugemeinschaften" (Ausschreibungsfrist 16. 09. 2017 bis 16. 12. 2017) der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft GmbH (LWB) in Kooperation mit der Stadt Mühlhausen/Thüringen Leipzig teilgenommen. Mit Vergabe des Grundstücks zu besonderen Konditionen (im Erb- baurecht und zum Festpreis) sowie im Rahmen eines speziell auf die Bedürfnisse von Bau- gemeinschaften ausgelegten Konzeptvergabeverfahrens sollen von Seiten der Kooperati- onspartner LWB und der Gemeinde WeinbergenStadt Leipzig u. a. die Umsetzung von kooperativen und bezahlba- ren Bauen und Wohnen unterstützt werden. Der Zuschlag erging am […] an das Wohnprojekt, getragen vom Gedankenda dieses nach Einschätzung der Verga- bejury mit seinem Konzept den im Vergleich zu anderen Bewerbern größten Beitrag zur Um- setzung der Zielstellung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig leistet. Be- wertet wurde das Konzept hinsichtlich a) seiner wirtschaftlichen Tragfähigkeit und seiner Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, dass beide gleichermaßen b) seiner Vielfalt im Wohnungsangebot, c) seines Beitrages zum Erhalt und zur Entwicklung von einer Eingemeindung profitierensozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen, zur Aktivierung und Stabilisierung von Nachbarschaften sowie d) seiner Ener- gieeffizienz und seines Beitrages zur CO2-Minderung. Auf diese Weise können mittel- Zudem wurde die Zusammenarbeit, die Identifikation mit den Konzeptzielen und langfristig Strukturen Stabilität der Baugemeinschaft im Rahmen ei- nes Auswahlgesprächs eingeschätzt. Ziel des Wohnprojektes ist es, [hier 2-3 Sätze aus der "Inhaltliches Konzept" als Abgabean- forderung]. Es sollen Wohnungen [Satz Wohnungstypen und Ausbaustandard aus "Inhaltli- ches Konzept"] in dem Projekt geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Der soziale-integrative Ansatz des Kon- zeptes sieht im ländlichen Raum zu lebenKern vor [1-2 Sätze aus "Soziales-integratives Konzept" der Abgabeanforde- rung]. Zudem beinhaltet das Konzept folgenden, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen ökologischen Ansatz [1-2 Sätze aus "Öko- logisches Konzept" der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Abgabeanforderung].

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Samples: www.netzwerk-leipziger-freiheit.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V bieten die TK und der Gemeinde WeinbergenHausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) in Kooperation mit dem Hausärz- teverband Brandenburg e.V. den Versicherten der TK im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg als Vertragspartner gemeinsam eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HZV“) an. Der Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. vertritt die berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder in Berlin und Brandenburg und verhandelt in dieser Eigenschaft Verträge zur Hausarzt- zentrierten Versorgung. Er ist Mitglied im Deutschen Hausärzteverband e.V. Der Hausärztever- band Berlin und Brandenburg e.V. und der Hausärzteverband Brandenburg e.V. haben eine Ko- operationsvereinbarung geschlossen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenin deren Rahmen sie den mit der Techniker Krankenkasse überregional vereinbarten Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung und den diesem durch den Adaptionsvertrag beigetretenen weiteren Ersatzkassen umsetzen werden. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Die Vertragsparteien steuern den HZV-Vertrag mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen die Qualität der Versorgung zu ver- bessern und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung Wirtschaftlichkeitsreserven zu stellenerschließen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Durch diesen Vertrag („HZV-Vertrag“) soll die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg optimiert werden. Ziel der TK, der Hausärzteverbände, der HÄVG und der an diesem HZV-Vertrag durch Vertragsbeitritt teilnehmenden Hausärzte ist eine flächendeckende, leitlinienorientierte und quali- tätsgesicherte Versorgungssteuerung sowie eine darauf basierende Verbesserung der medizini- schen Versorgung der Versicherten der TK. Durch die Bindung der Versicherten an eine Hausarzt- praxis wird eine zielgenauere Leistungssteuerung erreicht. Durch die dadurch zu lebenerreichende Ver- meidung von Doppeluntersuchungen und eine rationale und transparente Pharmakotherapie stre- ben die HZV-Partner die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven an. Der Hausärzteverband vertritt als Gemeinschaft im Sinne des § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V mehr als die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung teil- nehmenden Fachärzte für Allgemeinmediziner. Die HÄVG ist ein Unternehmen, tritt das nach seinem Satzungszweck unter anderem Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung im Sinne von § 73b Abs. 4 SGB V abschließt und durchführt und danach erforderliche Vertragsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abrechnungsdienstleistungen, übernimmt. Der Hausärzteverband Berlin und Bran- denburg e.V. ist Aktionär der HÄVG. Dies vorangestellt, vereinbaren die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger HZV-Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertragdas Folgende:

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Der Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V

Präambel. Die Ulmer Volksbank errichtete aus Anlass ihres 100jährigen Bestehens am 28.09.1963 eine rechtlich unselbständige Stiftung für die Förderung begabter Jugendlicher unter dem Namen „Jugendförderwerk der Ulmer Volksbank eGmbH“. 1997 wurde die Satzung geändert und unter dem Namen „Förderwerk der Ulmer Volksbank eG“ geführt. Zweck dieser Stiftung ist die Förderung von Bildung, Forschung, Kultur, Kunst, Umweltschutz und Wissenschaft im Geschäfts- gebiet der Ulmer Volksbank. Am 13.02.1915 errichtete der Bankvorstand der Gewerbebank Biberach eGmbH, Xxxxx Xxxxx, anlässlich des 50jährigen Bestehens der Bank und seines 20jährigen Wirkens für die Bank eine rechtlich unselbständige Stiftung für verarmte oder in Not geratene langjährige Mitglieder der Gewerbebank Biberach. Der Vertrag regelt Stiftungs- zweck kann seit Jahren nicht mehr erfüllt werden. Die rechtlich unselbständigen Stiftungen sollen in die Volksbank-Stiftung Ulm- Biberach überführt werden. Die Volksbank Ulm-Biberach will sich im Sinne der Vorgängerstiftungen engagieren und sich aktiv für das zukünftige Miteinander zwischen Gemeinwesen einsetzen. Dies soll auch durch das Einwerben von Unterstiftungen (Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds) und durch Zustiftungen erreicht werden. Die Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach will ihre Fördermittel vor allem im Bereich der Stadt Mühlhausen/Thüringen Bildung und Erzie- hung, in sozialen und kulturellen Bereichen sowie im Umwelt- und Naturschutz einsetzen. Die Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach ist überparteilich und offen über konfessio- nelle Grenzen hinweg. Die Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach will Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Stiftung fördert entsprechend dem in dieser Satzung nie- dergelegten Stiftungszweck Vorhaben aus und im Geschäftsgebiet der Gemeinde WeinbergenVolksbank Ulm-Biberach ggf. deren Rechtsnachfolger. Aufgrund ihrer regionalen Verbunden- heit fühlt sich die Volksbank Ulm-Biberach als Bank aus der Region für die Menschen in der Region über ihren Grundsatz der Mitgliederförderung hinaus besonders verpflichtet, getragen vom Gedankendie Entwicklung der Region zu unterstützen. Ihr gesell- schaftliches Engagement bringt sie dadurch zum Ausdruck, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdensie die Mittel der Vorgängerstiftungen erhöht, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, so dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung neue Stiftung über ein Startkapital von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:000.000 € verfügt.

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Samples: www.volksbank-ulm-biberach.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer ca. 12 ha großen Fläche zwischen der B 158 (Blumberger Chaussee), der Bahntrasse Berlin-Lichtenberg - Werneuchen und dem Gewerbegebiet „Gewerbegebiet Seefeld“ an der Blumberger Chaussee eine Photovoltaikanlage (PVA) zu errichten und zu betreiben. Im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Mühlhausen/Thüringen Werneuchen vom November 2005 sind die Flächen überwiegend als „Fläche für die Landwirtschaft“ und zum Teil als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfah- ren geändert und die Fläche als Sondergebietsfläche mit der Gemeinde WeinbergenZweckbestimmung „Photovoltaik“ dargestellt werden. In ihrer Sitzung vom 24. November 2011 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werneuchen den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Solarpark Werneuchen 1“ gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 27. August 2012 bis 28. September 2012 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchge- führt. Die Xxxxxx öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 8. August 2012 zur Abgabe der Stellungnahmen aufgefordert worden. Die Unterzeichnung dieses Durchführungsvertrages ist Voraussetzung für die Abwägung und den Satzungsbe- schluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die Flächen, getragen vom Gedankenauf der der Vorhabenträger die PVA errichten will, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenstehen im privaten Eigentum. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Der Vorhabenträger hat mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen Eigentümer langfristige Pachtverträge abgeschlossen und Herausforderungen seine Rechte durch eine Vormerkung zur Eintragung einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor ent- sprechenden persönlicher Dienstbarkeit im ländlichen Raum zu leben, tritt Grundbuch gesichert. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragVertragsparteien Folgendes:

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Samples: www.ratsinformationssystem-werneuchen.de

Präambel. Der Die Landeshauptstadt ist Eigentümerin des Grundstückes Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx-Weg 2a und 2b. Gemeinsam mit dem LandesSportBund, dem Land Niedersachsen und dem Bund trägt sie Sorge für die Aufrechterhaltung des Betriebes des aus dem Bundesleistungszentrum Hannover hervorgegangenen Sportleistungszentrums Hannover - im Folgenden: Sportleistungszentrum. Diese Einrichtung dient der Förderung des Leistungssports. Daneben erfolgt auch eine Nutzung durch Vereins- und Schulsport. Die Förderung des Leistungssports durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums obliegt in erster Linie dem LandesSportBund, während die Landeshauptstadt für die Förderung des Vereins- und Schulsportwesens durch eine entsprechende Nutzung des Sportleistungszentrums verantwortlich ist. Dieser Vertrag regelt das zukünftige Miteinander Verhältnis zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen dem LandesSportBund - auch in seiner Funktion als Xxxxxx des Olympiastützpunktes Niedersachsen (im Folgenden: OSP) - und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenLandeshauptstadt im Hinblick auf die Nutzung und Finanzierung des Sportleistungszentrums. Auf diese Weise können mittel- Daneben gelten die Benutzungsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für das Sportleistungszentrum (0) nach Maßgabe des § 8 Absatz (1) dieses Vertrages. Der LandesSportBund beteiligt sich anteilig an den Betriebskosten sowie an Bau- und langfristig Strukturen geschaffen Bauunterhaltungsmaßnahmen des Sportleistungszentrums. Mittel die durch den Bund im Rahmen der Trainingsstättenförderung bewilligt werden, fließen in die es zukünftig ermöglichenFinanzierung durch den LandesSportBund in seiner Funktion als Xxxxxx des OSP mit ein und sind freiwillige Leistungen des Bundesministeriums des Innern. Trainingsstättenförderung kann durch den Bund gewährt werden, Potentiale soweit die Trainingsstätte den Schwerpunktsportarten/-disziplinen des Olympiastützpunktes (OSP) dient und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiBundesvergleich eine herausragende Stellung einnimmt. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtDarüber hinaus ist es grundsätzlich notwendig, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Trainingsstätte als anerkannter Bundesstützpunkt eines Spitzensportverbandes genutzt wird.

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Samples: e-government.hannover-stadt.de

Präambel. Beide Vertragsparteien geben ihrem Willen Ausdruck, ein vielfältiges Angebot für Bewegung, Spiel und Sport als feste Größe innerhalb der Offenen Ganztagschulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu schaffen. Bewegung, Spiel und Sport sind unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Bildungsförderung. Regelmäßige, möglichst tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote beeinflussen die motorische, soziale, emotionale, psychische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig und führen auch im außersportlichen Bereich zu deutlichen Bildungsgewinnen. Ganztagsschulen und Ganztagsangebote bieten mit ihren Möglichkeiten große Chancen für die Umsetzung dieser Ziele. Zentrale Grundlage der Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten ist die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Partnern. Für den organisierten Sport sind das der Bund/SSV/GSV (individuell auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich formulieren) und die ihm angeschlossenen Sportvereine. Der Vertrag Leistungsvertrag regelt das zukünftige Miteinander die Zusammenarbeit zwischen dem Auftraggeber und dem Bund/SSV/GSV. Der Auftraggeber beauftragt den Bund/SSV/GSV mit der Planung, Koordination und Durchführung aller Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an den Offenen Ganztagsschulen der Stadt Mühlhausen… (…) an den Offenen Ganztagsschulen in seiner Trägerschaft. (…) an den in der Anlage 1 aufgeführten Offenen Ganztagsschulen. Der Bund/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom GedankenSSV/GSV verpflichtet sich, dass beide gleichermaßen alle Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote durch Sportvereine oder Übungsleitungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote ausschließlich vom Bund/SSV/GSV koordinieren zu lassen. Der Bund/SSV/GSV verpflichtet sich zur Durchführung der Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit einem Umfang von einer Eingemeindung profitierenbis zu maximal … Zeitstunden/Unterrichtseinheiten pro Woche an jeder beteiligten Schule. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Darüber hinausgehenden Bedarf stimmt der Auftraggeber mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt MühlhausenBund/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt MühlhausenSSV/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:GSV ab.

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Samples: Leistungsvertrag Über Die Koordination Und Durchführung Von Bewegungs , Spiel Und Sportangeboten in Ganztagsschulen

Präambel. Der Die Parteien haben am 27.01.2011 den als Anlage 1 beigefügten Beitrittsvertrag (nachfolgend auch „Beitrittsvertrag“ genannt) nebst Nebenabrede vom 27.01.2011 (beigefügt als Anlage 2) geschlossen. Die Gemeinde hat dem Zweckverband damit die Aufgabe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung übertragen. Am 13.01.2020 haben die Parteien einen 1. Nachtrag zum Beitrittsvertrag nebst Nebenabrede (beigefügt als Anlage 3) geschlossen, mit welchem die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde auf den Zweckverband vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht übertragen wurde. Die Kommunalauf- sicht des Kreises Plön hat die Genehmigung dieses 1. Nachtrags unter der Maßgabe erteilt, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen nach § 46 Abs. 3 LWG iVm § 18, 19 GkZ wiederum zur Genehmigung vorgelegt wird. Eine Beschlussfassung über diesen Öffentlich-rechtlichen Vertrag und der Nebenabrede ist in der Gemeindevertretung der Gemeinde WeinbergenProbsteierhagen unter dem 10.12.2020 erfolgt. Eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ostholstein ist unter dem 09.12.2020 erfolgt. Dies vorausgeschickt, getragen vereinbaren die Parteien in diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag was folgt: Die Gemeinde überträgt dem Zweckverband die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseiti- gung gem. §§ 44 ff Landeswassergesetz (LWG vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren13.11.2019; GVOBl. Auf diese Weise können mittel- S. 425) einschließ- lich des Satzungsrechtes für das gesamte Gemeindegebiet nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Der Zweckverband stimmt dieser Aufgabenübertragung zu. Der Zweckver- band übernimmt damit die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde in ei- gener Zuständigkeit. In Erfüllung dieser Aufgabe handelt der Zweckverband durch die Ver- bandsvorsteherin als zuständige Behörde. Mit der Aufgabenübertragung gehen alle Rechte und langfristig Strukturen geschaffen werdenPflichten, die es zukünftig ermöglichensich aus der Erfüllung der übertragenden Aufgabe ergeben, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich kraft Gesetzes in uneingeschränktem Umfang auf den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenZweckverband über. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt Insoweit vereinbaren die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragParteien Folgendes:

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Samples: www.zvo.com

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Das „Elan Gründerzentrum Baden-Baden“ ist eine Initiative der Stadt Mühlhausen/Thüringen Baden-Baden zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Baden und der Gemeinde Weinbergengesamten mittelbadischen Region. Das Gründerzentrum wird von der Gewerbeentwicklung Baden-Baden GmbH als städtische Tochtergesellschaft betrieben. Das Gründerzentrum bietet Starthilfe und Unterstützung für junge Unternehmen insbesondere aus Zukunfts- und Wachstumsbranchen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde für das Gründerzentrum ein Geschäftsführer berufen, getragen vom Gedankendessen zentrale Aufgabe die Auswahl, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Beratung und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch Betreuung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Unternehmen im ländlichen Raum Gründerzentrum ist. Die Unternehmen im „Elan Gründerzentrum Baden-Baden“ erkennen als Geschäftsgrundlage ihre grundsätzliche Verpflichtung an, gegenseitig aber auch im Verhältnis zum Vermieter und zum Geschäftsführer des Gründerzentrums Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Sie sind verpflichtet, zumutbare Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs zu lebendulden, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen soweit dies dem Zweck des Gründerzentrums dient (z.B. Hausmessen, Tag der Stadt Mühlhausen/Thüringen offenen Tür, Seminare, Gemeinschaftsaktivitäten wie Sommerfest o.ä.). Hauptsitz der neu gegründeten Gesellschaft muss in Baden-Baden sein. Filialen oder Niederlassungen gelten nicht als gleichwertiger Partner beiNeugründungen. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Die Unternehmen im Gründerzentrum bleiben rechtlich und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:wirtschaftlich selbständig.

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Samples: elan-baden-baden.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Mit dieser freiwilligen Vereinbarung gehen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Landessportbund Berlin e.V. (LSB Berlin) und seine Mitgliedsorganisationen am Großen Müggelsee gemeinsam mit der Gemeinde WeinbergenSenatsverwaltung für Umwelt, getragen vom GedankenVerkehr und Klimaschutz (SenUVK) Berlin, Oberste Naturschutzbehörde (III B), Referat Wasserwirt- schaft, Wasserrecht, Geologie (II B) und dem Bezirksamt Treptow-Köpenick neue Wege der Zusam- menarbeit. Die Unterzeichnenden der freiwilligen Vereinbarung (s. Anlage 1) sind überzeugt, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierennur eine offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit Transparenz und damit Vertrauen schaffen kann. Auf diese Weise können mittel- Ziel ist es, den Schutz der Arten und langfristig Strukturen geschaffen werdenLebensräume, die es zukünftig ermöglichendieses Gebiet so wertvoll und attraktiv machen und gleichzeitig die Nutzung des bedeutenden Wassersportreviers, Potentiale Freizeit- und Stärken gemeinsam Erholungs- gebiets sowie Trinkwasserreservoirs Müggelsee zu nutzen gewährleisten. Zum besseren Verständnis sind die einschlägigen fachlichen und rechtlichen Begrifflichkeiten in einem Glossar (s. Anhang 4) näher erläutert. Der Großteil des Müggelsees trägt seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz der Landschaft des Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes und über das „Naturschutzgebiet Müggelsee/Fre- dersdorfer Mühlenfließ“ (kurz VO Müggelsee)1 die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG), um vor allem die Landschaft sowie ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu schützen und die besonde- re Bedeutung für die Erholung hervorzuheben. Die Erhaltung der abwechslungsreichen Landschaft als Ergebnis der letzten Eiszeit und kulturlandschaftlichen Entwicklung ist von besonderem wissenschaft- lichen, naturgeschichtlichen und landschaftskundlichen Interesse. Weitere Teilflächen wurden als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Der Müggelsee wurde im Jahr 2002 als Berliner Natura 2000- Gebiet identifiziert und als solches dann an die EU-Kommission gemeldet. Der erforderliche günstige Erhaltungszustand nach Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie sowie das gute ökologische Potenzial nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden angestrebt. In Anerkennung an die herausragende Bedeutung des Großen Müggelsees als traditionelles und überregional bedeutendes Gewässer für Wassersport, Erholung und Tourismus wurden die Flächen des Naturschutzgebiets mit dem Zielwasser- wirtschaftlichen Gewässerentwicklungskonzept und den Belangen der Wassersportlerinnen und Wassersportler festgesetzt. Der LSB Berlin und seine Mitgliedsorganisationen begreifen und kommunizieren die Sportausübung sowie den Umwelt- und Naturschutz als miteinander vereinbare und nicht als konkurrierende Ziele. Die Ausübung von Sportarten, sich den verändernden Anforderungen insbesondere des muskelbetriebenen bzw. windbetriebenen Wasser- sportes, leistet einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Naturschutz und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- Sicherung der Lebens- qualität des bedeutenden Sport- und Verwaltungsfragen schließen Freizeitgebiets Müggelsee. Die bisherige Praxis der Wett- kampfdurchführung für das LSG wird als umweltverträglich eingeschätzt. Der organisierte Sport trägt dazu bei, die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:hier vereinbarten Verhaltensregeln (s. Anlage 3) für Sportlerinnen und Sportler klar zu kommunizieren, umzusetzen und Naturschutzbelange konsequent zu berücksichtigen.

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Samples: www.berlin.de

Präambel. Die Gemeinde Barbing hat die Aufgabe, das nachfolgende Breitbandausbauvorhaben in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015, in der Fassung der vom 18.08.2020 (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“) umzusetzen. Ziel des vorliegenden Vertrages ist der staatlich geförderte Aufbau eines Gigabit-Netzes (Netz mit einer Mindestbandbreite von 1 Gbit/s im Download für Privatkunden und 1 Gbit/s symmetrisch für Gewerbekunden und institutionelle Nachfrager) im nachfolgend aufgeführten Ausbaugebiet, um dort eine förderkonforme Breitbandversorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden zu gewährleisten. Die Gemeinde Barbing übernimmt in diesem Zusammenhang die betriebsfertige Herstellung der passiven TK-Infrastruktur gem. den nachfolgenden Bestimmungen und verpachtet dieses passive Netz an den Pächter (Betreibermodell nach Ziff. 3.2. der Förderrichtlinie des Bundes). Der Vertrag regelt Pächter installiert die aktive Technik, betreibt das zukünftige Miteinander zwischen Telekommunikationsnetz und gewährleistet während der Stadt Mühlhausen/Thüringen Dauer des vorliegenden Vertrages die förderkonforme Breitbandversorgung der Einwohner und Gewerbetreibenden im Ausbaugebiet. Im Rahmen des vorliegenden Vertrages ist die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus eines flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (nachfolgend kurz „NGA-RR“ genannt) berücksichtigt. Die Auswahl des Pächters folgt der NGA-RR sowie den Vorgaben gemäß Ziff. 5.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, in der Fassung vom 18.08.2020. Gemeinde Weinbergen, getragen Barbing (nachfolgend „Verpächterin“) hat beim Bund einen Antrag auf eine Förderung eines Ausbauprojektes nach der Richtlinie „Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt und mit positivem Zuwendungsbescheid vom Gedanken05.03.2021 eine Förderung in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Auf Grundlage des endgültigen Förderbescheides hat der Pächter zu bestätigen, dass beide gleichermaßen er die in dem Bescheid enthaltenen Vorgaben zur Kenntnis genommen hat. Die Abwicklung des Vertrages in Übereinstimmung mit den Förderbedingungen ist eine Hauptpflicht nach diesem Vertrag. Im Einzelnen vereinbaren die Parteien was folgt: Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung der von einer Eingemeindung profitierender Verpächterin errichteten passiven TK-Infrastruktur gemäß Anlagekonvolut 1. Auf diese Weise können mittel- Der Pächter verpflichtet sich zur Übernahme der gesamten ihm überlassenen passiven TK-Infrastruktur. Die passive TK-Infrastruktur besteht insbesondere aus den Schächten, Leerrohren, sowie Glasfaserkabeln inkl. passiver Abschlusspunkte bis zum Abschlusspunkt beim End- und langfristig Strukturen geschaffen werdenGewerbekunden (nachfolgend „passive TK-Infrastruktur“). Die Verpächterin ist im Rahmen der Realisierung der passiven TK-Infrastruktur zu Anpassungen des TK-Netzes berechtigt, soweit dies im Rahmen der Baumaßnahme erforderlich sein sollte (insb. aufgrund notwendiger Umverlegung von Trassen im Rahmen der Genehmigungsplanung). Die Wartung, Instandhaltung und Entstörung des passiven Telekommunikationsnetzes erfolgt durch den Pächter. Eventuell erforderliche später notwendige Umverlegungen der passiven TK-Infrastruktur (insb. nach §§ 73, 74 und 76 Abs. 2 TKG) trägt die Verpächterin. Im Rahmen der Wartung, Instandhaltung und Entstörung durch den Pächter übernimmt der Pächter auch das Fasermanagement für die verlegten Lichtwellenleiter der passiven TK-Infrastruktur. Der Pächter ist verpflichtet, jeweils die Faserdokumentation zum Ende eines jeden Vertragsjahres an die Verpächterin in einem Format zu übermitteln, das AND kompatibel ist. Der Pächter verpflichtet sich, im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen die Breitbandversorgung für das Ausbaugebiet gem. Anlagekonvolut 1 zu übernehmen und für die Dauer des vorliegenden Vertrags aufrecht zu erhalten. Die Pflicht zur Versorgung im Ausbaugebiet bedeutet während der gesamten Dauer des Vertrages insbesondere: Die leistungs- und förderkonforme Versorgung aller Einwohner und Gewerbetreibenden im Ausbaugebiet mit Telefonie- und Gigabit-konformen Internetzugangsleistungen zu marktkonformen Preisen entsprechend den Ausschreibungsanforderungen (insb. in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung und dem technischen Konzept). Die Einhaltung der Förderbedingungen soweit im Verantwortungsbereich des Pächters. Die Einhaltung sämtlicher Plichten der Verpächterin, die sich aus dem/den Zuwendungsbescheid(en) des Bundes und seinen Anlagen ergeben. Der Pächter wird die Verpächterin von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung von Pflichten auf dieser Vereinbarung beruhen, umfassend freistellen, es zukünftig ermöglichensei denn, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtPächter weist nach, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst anspruchsbegründende Pflichtverletzung nicht vom ihm zu vertreten ist. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Verpächterin im Vorfeld sinnvolle und in zumutbare Rechtsmittel genutzt hat, um den Anspruch abzuwehren. Der Pächter wird dabei – soweit erforderlich – mit der Bereitstellung von Informationen unterstützen. Der Pächter hat alle für die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollvertragsgerechte Nutzung der passiven TK-Infrastruktur einschlägigen Normen und Auflagen zu beachten. In Durchführung Die für den Pächter ggf. erforderlichen Genehmigungen hat der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Pächter auf eigene Kosten zu bewirken. Soweit erforderlich, wirkt die Verpächterin hierbei mit. Eine Unterverpachtung bedarf der vorangehenden schriftlichen Zustimmung der Verpächterin. Die Zustimmung darf ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Wenn die Verpächterin zustimmen sollte, bedarf es einer expliziten Verpflichtung des Unterpächters, dass dieser ebenfalls im eigenen Namen alle im Rahmen des vorliegenden Vertrages ergebenden Pflichten übernimmt und erfüllt. Die Verpächterin kann verlangen, dass der Unterpächter diese Pflicht auch unmittelbar gegenüber der Verpächterin erklärt. Unterverpachtungen ohne vorangehende schriftliche Zustimmungen der Verpächterin stellen eine schwerwiegende zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen fristlosen Kündigung berechtigende Vertragsverletzung dar. Keine Zustimmung bedarf die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Unterverpachtung der passiven TK-Infrastruktur im Rahmen der open-access Verpflichtung.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Beteiligten sind sich einig, dass der Stadt Mühlhausen/Thüringen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und der Gemeinde WeinbergenSteigerung des Personenverkehrsaufkommens des öffentlichen Nahverkehrs im Bereich von Flughafen und Messe auf den Fildern hohe Bedeutung zukommt. Bedingt durch die beiden Landeseinrichtungen Flughafen und Messe mit dem weiteren Entwicklungspotenzial auch auf umliegenden Gewerbeflächen, getragen vom Gedankenden geplanten Filderbahnhof im Zuge von Stuttgart 21, die Neustrukturierung des Regionalverkehrs durch das Projekt Stuttgart 21 und die vorhandene BAB 8 bzw. B 27 entsteht in diesem Bereich der Filder eine bedeutende Verkehrsdrehscheibe für die Region Stuttgart und den Filderraum. Um diese Verkehrsdrehscheibe angemessen an den öffentlichen Personennahverkehr anzubinden und damit für den Nahbereich nutzbar zu machen sollen die Stadtbahn U6 bis zum Filderbahnhof, Flughafen und Messe, die S-Bahn von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. und die Stadtbahn U5 bis Leinfelden Markomannenstraße verlängert werden. Diese Maßnahmen sind Bestandteil eines verkehrlichen und wirtschaftlichen Gesamtprojekts das aus folgenden Teilprojekten besteht. - Verlängerung der Stadtbahn von Stuttgart/Möhringen zum Fasanenhof (U6, 1. Teilabschnitt) - Verlängerung der Stadtbahn von Fasanenhof bis Flughafen/Messe (U6, 2. Teilabschnitt) - Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. (S2) - Verlängerung der Stadtbahn von Leinfelden-Bahnhof bis Markomannenstraße (U5, 2. Teilabschnitt) Der 1. Teilabschnitt der U6 ist bereits realisiert. Die übrigen Maßnahmen befinden sich derzeit in der vorbereitenden Planung. Im Rahmen einer Standardisierten Bewertung wurde 2008 ein positiver Kosten- Nutzenfaktor für die Kombination aus Verlängerung bis Flughafen/Messe uund Verlängerung bis Neuhausen mit 1,1 ermittelt. Dabei wurde die Realisierung des Projektes Stuttgart 21 unterstellt. Die Kombination wurde mit ihren Teilprojekten in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen und gehört zu den Maßnahmen für die das Land Baden-Württemberg eine ergänzende Förderung zugesagt hat. Die U6-Verlängerung und die S2-Verlängerung von Filderstadt/Bernhausen nach Neuhausen a.d.F. ist hinsichtlich der Förderung für die Zuschussgeber Bund und Land ein Paket, das nur in der Kombination beider Maßnahmen den Nutzen entfaltet, der, in Geld bewertet, die Kosten der Neubaustrecken von Stadtbahn und S-Bahn überwiegt. Aufgrund der bis Ende 2019 auslaufenden GVFG-Förderung durch den Bund ist eine zügige Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlich. Die Beteiligten sind sich einig, dass beide gleichermaßen eine Umsetzung und Abrechnung bis zum Auslaufen der GVFG Bundesförderung im Jahr 2019 nur unter Optimierung der Prozesse und durch vollumfängliche Unterstützung der Beteiligten erfolgen kann. Im Rahmen einer Standardisierten Bewertung wurde 2004 ein positiver Kosten- Nutzenfaktor für die Verlängerung der U5 bis Echterdingen Hinterhof mit 1,48 ermittelt. Aktuell wurde von der SSB AG auch ein positiver Nutzen-Kosten-Faktor für den Teil der Maßnahmen bis zur Markomannenstraße ermittelt. Die Maßnahme wurde in das LGVFG-Landesprogramm aufgenommen. Mit dieser Vereinbarung treffen die Beteiligten grundsätzliche Regelungen zur Finanzierung und Umsetzung der Verlängerung der Stadtbahn von Fasanenhof bis Flughafen/Messe (U6-Verlängerung), der S-Bahn von Filderstadt/Bernhausen bis Neuhausen a.d.F. (S2-Verlängerung) und der Verlängerung der Stadtbahn von Leinfelden Bahnhof bis Markomannenstraße (U5 Verlängerung). Die SSB baut auf der Grundlage von ihr erarbeiteten, planfestgestellten Pläne und nach Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit die Stadtbahn einschließlich aller zum Betrieb notwendigen Anlagen (u. a. Ingenieurbauwerke, Hochbahnsteige, Wartehallen, Technik-, Dienst-, Sozialgebäude) von der bisherigen Endhaltestelle Schelmenwasen bis zur geplanten Endhaltestelle "Flughafen/Messe" und beschafft die hierzu erforderlichen Fahrzeuge. Die Strecke ist insgesamt 3,5 km lang. Grundlage für die Kostenermittlung ist der Planungsstand „Standardisierte Bewertung“ von Juni 2009. Die Planungstiefe entspricht einer Eingemeindung profitierenMachbarkeitsstudie. Auf diese Weise können mittel- Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im Rahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau-, Planungs- und langfristig Strukturen geschaffen Fahrzeugbeschaffungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der fortgeschriebenen Kostenübersicht der SSB (Stand Juni 2012) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Planungskosten) 70.000 T€ - Förderung Bund und Land gemäß GVFG/EntflechtG 51.200 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur 18.800 T€ + Erstinvestition Fahrzeuge (incl. Reserve) 7.700 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur & Fahrzeuge 26.500 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Bund bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes und das Land bis zu 20 % der vom Bund als zuwendungsfähig anerkannten Kosten im Rahmen seiner GVFG- Komplementärfinanzierung fördert. Die SSB AG wird wegen der engen Verflechtung der Maßnahmen U6 und S2 die Verlängerung der S2 planen, realisieren und nach Fertigstellung der Maßnahme als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) die errichtete Infrastruktur betreiben. Für die Umsetzung der Maßnahme wird der Neubau einer zweigleisigen ca. 3,9 km langen Bahnstrecke mit 2 Stationen erforderlich. Die Strecke und die Stationen werden für reinen S-Bahn Betrieb vorgesehen. Die Strecke soll nach NE Standard errichtet werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor bindet im ländlichen Raum Bahnhof Filderstadt/Bernhausen an die bestehenden Anlagen der DB AG an und endet in Neuhausen a.d.F.. Grundlage für die Kostenermittlung ist der Planungsstand „Standardisierte Bewertung“ von Juni 2009. Die Planungstiefe entspricht einer Machbarkeitsstudie. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im Rahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau-, Planungs- und Fahrzeugbeschaffungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der fortgeschriebenen Kostenübersicht des VRS (Stand Juni 2013) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Planungskosten) 92.000 T€ - Förderung Bund und Land gemäß GVFG/EntflechtG 61.333 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur 30.667 T€ + Erstinvestition Fahrzeuge (incl. Reserve) 18.000 T€ Komplementärfinanzierung Infrastruktur & Fahrzeuge 48.667 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Bund bis zu leben60 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes und das Land bis zu 20 % der vom Bund als zuwendungsfähig anerkannten Kosten im Rahmen seiner GVFG- Komplementärfinanzierung fördert. Die SSB baut auf der Grundlage von ihr erarbeiteten, tritt planfestgestellten Pläne und nach Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Stadtbahn einschließlich aller zum Betrieb notwendigen Anlagen (u. a. Ingenieurbauwerke, Hochbahnsteige, Wartehallen, Technik-, Dienst-, Sozialgebäude) von der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger bisherigen Endhaltestelle Leinfelden Bahnhof bis zur geplanten Endhaltestelle Markomannenstraße. Die Strecke ist insgesamt 0,5 km lang. Zusätzliche Fahrzeuge sind nicht notwendig. Grundlage für die Kostenermittlung ist die Kostenschätzung vom Dezember 2011. Die Planungstiefe entspricht einer Machbarkeitsstudie. Eine detaillierte Kostenermittlung kann erst im Rahmen der Vertiefung der Planungen erfolgen. Die gesamten Bau- und Planungskosten und die zuwendungsfähigen Kosten gestalten sich gemäß der Kostenübersicht der SSB (Stand Dezember 2011) wie folgt: Erstinvestition Infrastruktur (incl. Planungskosten) 4.400 T€ - Förderung Land gemäß LGVFG 3.000 T€ Die Beteiligten gehen davon aus, dass das Land bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Baukosten im Rahmen des LGVFG-Landesprogrammes fördert. Die Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtRahmenvereinbarung nehmen zur Kenntnis, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in Stadt Leinfelden-Echterdingen mit ihrer Beteiligung am Projekt die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung Erwartung verknüpft, dass künftige Planungen für die Erweiterung des Stadtbahnnetzes ihr Interesse an einer Weiterführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:U5 bis Hinterhofstraße beachten.

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Präambel. Mit Verordnung vom 14.08.1984 übertrug der Landkreis Rhön-Grabfeld seinen kreis- angehörigen Gemeinden entsprechend dem damaligen Bayerischen Abfallgesetz die Aufgabe der Beseitigung des in ihren Hoheitsgebieten anfallenden Bauschuttes (ein- schließlich Erdaushub und Straßenaufbruch). Zur Aufgabenerfüllung gründete die Stadt Bad Neustadt zusammen mit den Gemeinden Hohenroth und Niederlauer den Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt a. d. Saale, der auf dem Gelände der Fa. Steinbach in der Gemarkung Salz eine abfall- rechtlich genehmigte Bauschuttdeponie der Klasse (DK) 0 betreibt. Nachdem die Fa. Steinbach Eigentümerin des Deponiegeländes ist, wurde sie ebenfalls Mitglied im Zweckverband. Im Laufe der Jahre sind die Gemeinden Salz, Strahlungen, Rödel- maier, Heustreu, Burglauer, Wollbach, Unsleben, Schönau a. d. Brend und Hollstadt aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld sowie die Stadt Münnerstadt, Landkreis Bad Kis- singen dem Zweckverband beigetreten. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen hat der Landkreis Rhön-Grabfeld die Ver- ordnung aus dem Jahr 1984 mit Wirkung zum 01.01.2016 aufgehoben, so dass der Landkreis gem. Art. 3 Abs. 1 Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz wieder die Aufgabe wahrnimmt. Nach Art. 45 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. KommZG ist damit der Landkreis an die Stelle der früheren Mitgliedsgemeinden aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld getre- ten. Künftig entsorgt der Zweckverband den im gesamten Landkreis anfallenden Bauschutt und Erdaushub, der auf der Deponie der Fa. Steinbach abgelagert wer- den darf. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Landkreis Bad Kissingen hat mit Rechtsverordnung vom 22.11.1994 der Stadt Mühlhausen/Thüringen und Münnerstadt mit Wirkung vom 01.04.1994 nur noch die Aufgabe der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Entsorgung des im ländlichen Raum zu lebenStadtgebiet anfallenden Erdaushubs übertragen. Die Verordnung vom 05.03.1987, tritt mit der die Gemeinde Weinbergen Entsorgung auch des Bauschutts übertragen worden war, ist mit ihren Ortsteilen Wirkung vom 01.04.1994 außer Kraft getreten. Der Stadt Münnerstadt obliegt demzufolge nur die Aufgabe der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheEntsorgung des Erdaushubs, welche sie auf den Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Rhön-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Grabfeld – Münnerstadt übertragen hat.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Das Land richtet seine Arbeits-, Wirtschafts- und Technologiepolitik neu aus und fördert landesweit 16 Regionalagenturen zur regionalen Umsetzung seiner Förderprogramme und Initiativen. In diesem Kontext haben die Städte Dortmund, Hamm und der Gemeinde WeinbergenKreis Unna sich zur Region Westfälisches Ruhrgebiet zusammengeschlossen und die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet – Dortmund, getragen Kreis Unna, Hamm (nachfolgend „Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet“ genannt) sowie einen Lenkungskreis eingerichtet. In der konstituierenden Sitzung des Lenkungskreises Westfälisches Ruhrgebiet (LK) am 29. September 2004 wurde zwischen den Mitgliedern des LK Stadt Hamm, Kreis Unna und Stadt Dortmund Konsens in der künftigen Zusammenarbeit gefunden. Die nachfolgenden Punkte dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung basieren auf diesem Konsens und regeln die Strukturen und Funktionsweisen der Zusammenarbeit in Bezug auf die gemeinsame Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet. Ferner liegt dem Konsens der Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (MWA) vom Gedanken29.09.2004 zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und der Zuwendungsbescheid zur Projektförderung „Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet – Dortmund, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenKreis Unna, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen Hamm“ vom 22.11.2004 mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Anlagen zu Grunde.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Stadt Rees ist Xxxxxx der Rheinschule Rees (Gemeinschaftshauptschule) und die Stadt Kalkar ist Xxxxxx der St. Nikolaus-Hauptschule (Kath. Bekenntnishauptschule). In der Stadt MühlhausenKalkar befindet sich die St. Nikolaus-Hauptschule auf Grund mangelnder Nachfrage seit dem Schuljahr 2013/2014 im Auslaufbetrieb. Im gemeinsamen Bemühen, auch weiterhin ein An- gebot für eine qualitativ gute Ausbildung für die Schülerinnen und Xxxxxxx der Hauptschulen vorzuhalten, sollen diese künftig gemeinsam beschult werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zwischen den Städten Rees und Kalkar gemäß §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV NRW S. 621/Thüringen SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2009 (GV NRW S. 298, 326), in Verbindung mit § 78 Absatz 8 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.11.2013 (GV NRW S. 618), sowie auf Grund der Beschlüsse der Räte der Stadt Rees vom 10.12.2013 und der Gemeinde Weinbergen, getragen Stadt Kalkar vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren12.12.2013 folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: Die St. Nikolaus-Hauptschule in Kalkar darf seit dem Schuljahr 2013/2014 keine neuen Schülerinnen und Xxxxxxx mehr aufnehmen. Auf diese Weise können mittel- Aus diesem Grunde vereinbaren die Städte Rees und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Kalkar zur langfristigen Sicherung eines qualifizierten und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtortsnahen Schulan- gebotes, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst GHS Rheinschule in Rees für Neuanmeldungen Kalkarer Schülerinnen und Xxxxxxx ab dem Schuljahr 2014/2015 als zuständige Hauptschule bestimmt wird. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden die verbliebenen Schülerinnen und Xxxxxxx der St. Niko- laus-Hauptschule (Klassen 8 bis 10) von der Rheinschule übernommen und als deren Schü- lerinnen und Xxxxxxx am Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx unterrichtet. Die Stadt Rees regelt die Organisation der Schülertransporte für die Kalkarer Kinder. Die Stadt Kalkar erstattet der Stadt Rees die Kosten der Schülerbeförderung auf der Basis des Schokotickets der Preisstufe B. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Kalkarer Schülerinnen und Xxxxxxx zum Stichtag 15. Okto- ber eines Jahres. Der Erstattungsbetrag kann anteilig monatlich festgelegt werden. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Oberen Schulaufsicht und tritt gemäß § 24 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit am Tage nach der Bekannt- machung im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde in Kraft. Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner zum Ablauf eines Schuljahres mit einjähriger Frist gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen Rees: Rees, den 18.12.2013 Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Bürgermeister Stadtoberamtsrat Für die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Stadt Kalkar: Kalkar, den 18.12.2013 Fonck Stechling Bürgermeister Stadtangestellter Ratsbeschluss Aufsichts- behördliche Genehmigung Bekannt machungs- anordnung öffentlich bekannt- gemacht Inkrafttreten

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Das Baugebiet „Waldheim – Süd; nördlicher Teil“ stellt die Weiterführung des Baugebiets „Waldheim – Süd; südlicher Teil“ dar. Das Wohnquartier insgesamt wird unter dem Namen „An den Eichen“ geführt und vermarktet. Es befindet sich an der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergenöstlichen Stadtgrenze Offenbachs zu Mühlheim am Main, getragen vom Gedankengrenzt im Nor- den an die Bahnstrecke Offenbach-Hanau, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenim Süden an den südlichen Teil des Wohnquartiers „An den Eichen“, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen westliche Nachbarschaft bildet eine Klein- gartensiedlung. Das Baugebiet wird nachfolgend auch als „Vertragsgebiet“ be- zeichnet. Die Größe des gesamten Baugebietes mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenallen Bauabschnitten um- fasst ca. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor 16 ha Bruttobauland. Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 618 A im ländlichen Raum Jahre 2000 wurde beschlos- sen, das Gesamtgebiet in zwei Bauabschnitten gemäß Anlage 1 zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beientwickeln. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Der Bebauungsplan Nr. 574/2018618 A, ebenso der Gemeinderat den ersten Bauabschnitt umfasst, ist bereits seit dem 09.08.2003 rechtskräftig. Für die Herstellung der Gemeinde Weinbergen Erschließung des ers- ten Bauabschnitts wurde am 26.05.2006 ein eigener Realisierungsvertrag ge- schlossen. Im Anschluss an die Erschließungsmaßnahmen entwickelt und ver- marktet die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Auftrag der Grundstückseigentümerin, der Stadtwerke Offenbach Holding GmbH, Rechtsnachfolgerin der RSW Rumpenheim Süd-West GmbH & Co. KG, seit Frühjahr 2009 diese Fläche, deren Bruttofläche ca. 9 ha beträgt. Aufgrund der erfolgreichen Vermarktung, den nur noch begrenzt verfügbaren Flächen aus dem ersten Bauabschnitt und aufgrund der derzeit günstigen Rah- menbedingungen ist vorgesehen, zur Wahrung der Kontinuität in seiner Sitzung der Vermark- tung jetzt auch den zweiten Bauabschnitt mit einer Größe von ca. 7 ha Bauerwar- tungsland zu erschließen und zu vermarkten. Städtebauliche Zielsetzung und wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Vermarktung ist analog zum 1. Bauabschnitt die Schaffung unterschiedlicher, individueller Angebote an Grund- stücken und Haustypen und die Herstellung von Grün- und Erholungsbereichen, um die Stadt Offenbach am 07.03.2018 mit Beschluss-Main als attraktiven Wohnstandort weiter zu stärken. In diesem Zusammenhang ist bis zur materiellen Planreife des Bebauungsplans (§ 33 Abs. 1 Nr. 114/18/18 2 BauGB) noch zu klären, zu welchem Zeitpunkt ein Anschluss an die Entwässerungsanlagen erfolgen kann, damit die externe Erschließung gesichert und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nreine Bebauung des Gebiets möglich ist. 115/19/18 zugestimmtDie Flächen des zweiten Bauabschnitts befinden sich im Eigentum der Stadt. Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH entwickelt, dass erschließt und vermarktet die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Flächen entsprechend den Regelungen dieses Vertrages. I. VERTRAGSGEGENSTAND 6 § 1 Grundlagen 6 § 2 Leistungen des Erschließungsträgers 6 § 3 Zielvorgaben, Rechte und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Pflichten des Erschließungsträgers 8 § 4 Projektkosten 9 § 5 Projektcontrolling, Berichtswesen 10 § 6 Grundstücksveräußerungsvollmacht und zur Regelung Abwicklungspflicht 10 § 7 Vergütung, Abrechnung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Leistungen 11

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Samples: pio.offenbach.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Mit Beschluss Nr. 34-2011 vom 30. Juni 2011 hat der Kooperationsstab der Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und der Stadt Mühlhausen/Thüringen Neubrandenburg dem Grunde nach der Aufgabenrück- übertragung der Trägerschaft des Rettungsdienstes für das Gebiet der Stadt Neubrandenburg zugestimmt. Die Erarbeitung und Bestätigung eines umfassenden öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 165 Kommunalverfassung ab dem 04. September 2011 erfolgt unter Federführung des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Mecklenburgische Seenplatte. Die Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz, Müritz und die Stadt Neubrandenburg sind sich einig, dass für den Zeitraum ab dem 04. September 2011 bis zum Abschluss einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis mit der vorläufigen Bezeichnung Mecklenburgische Seenplatte und der Gemeinde WeinbergenStadt Neubrandenburg die Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes bei der Stadt Neubrandenburg verbleibt. Die Stadt Neubrandenburg erfüllt die Aufgaben der Durchführung des öffentlichen Rettungsdienstes in dem gleichen Umfang, getragen wie sie diese bis zur Bildung des Landkreises mit der vorläufigen Bezeichnung Mecklenburgische Seenplatte, im Weiteren genannt neuer Landkreis, auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtvertretung wahrgenommen hat, soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt wird. Die Aufgabenträgerschaft verbleibt jedoch beim neuen Landkreis. (1)Die Führung des Rettungsdienstbereiches der Stadt Neubrandenburg erfolgt auf der Grundlage (2)Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Integrierte Regionalleitstelle von 2007 wird sinngemäß weitergeführt. Die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes der Stadt Neubrandenburg wir durch den Ärztlichen Leiter des neuen Landkreises wahrgenommen. Dieser kann einen Ärztlichen Bereichsleiter für die Stadt Neubranden-burg benennen. Die Vorhaltezeiten der Rettungsmittel erfolgen auf der Grundlage des bestehenden Beschlusses der Stadtvertretung Neubrandenburg Nr. 09/21/91 vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren24. Auf diese Weise können mittel- Oktober 1991 und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen der Abstimmung mit dem Ziel, sich Kostenträger für das Jahr 2011. Die Stadt Neubrandenburg bestimmt einen für den verändernden Anforderungen Rettungsdienst Verantwortlichen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenbenennt diesen dem neuen Landkreis bis zum 05. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:September 2011.

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Samples: www.neubrandenburg.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV- Klassifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizie- rungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. In Ergänzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der Gemeinde Weinbergen„Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, getragen Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließ- lich neun Betten (Privatzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Ange- bote aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom GedankenLizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwi- ckelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizierung trägt damit zu einer größeren Transpa- renz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Privatzimmer, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenFerienwohnungen und Ferienhäuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf diese Weise können mittel- der Anbieterseite trifft die Klassifizie- rung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Mit Beschluss des Kreistages des Landkreises Neuwied vom 25. Mai 2020, Drucks.-Nr. KE/0076/2020 sowie Beschluss des Zweckverbandes REK – Änderung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Zweckverbands- satzung – vom 19. November 2020 werden vom REK folgende Aufgaben an den Landkreis Neuwied zurückübertragen: - Einsammlung und Beförderung der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu lebenGebiet des Landkreises Neuwied angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle aus anderen Herkunfts- bereichen zur Beseitigung einschließlich der Bioabfälle i. S. d. § 3 Abs. 7 KrWG aus pri- vaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung gemäß §§ 17 Abs. 1, tritt 20 KrWG i. V. m. §§ 3, 4 LKrWG, soweit diese nach § 9 der Abfallsatzung des Landkreises Neuwied in der derzeit gültigen Fassung über die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen zur Verfügung gestellten Bioabfallbehälter (braune Tonne) bereitzustellen sind, sowie - Einsammlung und Beförderung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiim Gebiet des Landkreises Neuwied angefallenen und überlassenen Abfallfraktion Papier, Pappe, Kartonagen i. S. d. KrWG i. V. m. LKrWG aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen zur Verwertung, so- weit diese nach § 11 der Abfallsatzung des Landkreises Neuwied in der derzeit gültigen Fassung über die zur Verfügung gestellten Papierbehälter (blaue Tonne) bereitzustellen sind. Zu diesem Zweck Der REK hat weder bewegliches Betriebsvermögen noch Personal. Er bedient sich der Anla- gen der Verbandsmitglieder. Zur Erfüllung der zuvor genannten Aufgaben hat der Stadtrat REK den Rhein-Sieg-Kreis mit der Stadt Mühlhausen/Thüringen Geschäftsbesorgung mandatiert. Der Rhein-Sieg-Kreis wiederum be- dient sich für die Erfüllung dieser Aufgabe der RSAG AöR. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. das Einsammeln und Befördern von Abfallfraktionen für die Mitglieder des REK, soweit diese Auf- gaben an den REK übertragen wurden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt die RSAG AöR u. a. einen Standort in seiner Sitzung am 15.03.2018 Neuwied. Mit der o. g. Rückübertragung der Aufgaben an den Landkreis Neuwied beendet die RSAG AöR die Einsammlung und Beförderung der im Gebiet des Landkreises Neuwied angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushalten und Abfälle aus anderen Herkunftsberei- chen zur Beseitigung einschließlich der Bioabfälle i. S. d. § 3 Abs. 7 KrWG aus privaten Haus- halten und anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung gemäß §§ 17 Abs. 1, 20 KrWG i. V. m. §§ 3, 4 LKrWG sowie Papier, Pappe, Kartonagen i. S. d. KrWG i. V. m. LKrWG aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen zur Verwertung mit Beschluss Drucksache-NrAblauf des 31. 574/2018, ebenso De- zember 2020 (23:59 Uhr). In der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtKonsequenz ist beabsichtigt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst RSAG AöR den Ent- sorgungsstandort Neuwied zum 31. Dezember 2020 (23:59 Uhr) aufgeben wird. Der Landkreis Neuwied beabsichtigt, diesen Standort von der RSAG AöR zu diesem Stichtag zu übernehmen. Das beinhaltet insbesondere das dort eingesetzte bewegliche Betriebsver- mögen und Personal. Die Parteien schließen in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollentsprechender Anwendung des § 19 Abs. In Durchführung 5 der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragVerbandssatzung i. V. m. §§ 20, 12 GkG NW deshalb folgende Vereinbarung:

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Präambel. Der 1995 gegründete „Zweckverband Spitalregion Linkes Zürichseeufer (LZU)” und die 1998 gegründete „Betriebsstiftung Spital Zimmerberg“, an welche die Führung des Spitals übertragen wurde, wurden gemäss Vertrag regelt das zukünftige Miteinander über die Organisation des Spital Zimmerbergs zwischen den Gemeinden Hirzel, Horgen, Hütten, Oberrieden, Richterswil, Schönenberg, Thalwil und Wädenswil vom 9. April 2008 in eine privatrechtliche Stiftung „Spital Zimmerberg“ umgewandelt. Gemeinden untereinander einen Vertrag betreffend Betrieb des Spitals im Bezirk Horgen sowie mit der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom GedankenStiftung einen Rahmenvertrag betreffend Leistungsvereinbarung für den Betrieb des Spitals im Bezirk Horgen abschliessen. Dies bedingt, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich in den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Gemeinden über den Vertrag betreffend Betrieb des Spitals im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Bezirk Horgen sowie über den Rahmenvertrag betreffend Leistungsvereinbarung für den Betrieb des Spitals im Bezirk Horgen abgestimmt werden muss. Wille der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtGemeinden ist es, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Stiftung das Spital als Schwerpunktspital und Gesundheitszentrum der Gemeinden mit kantonalem Leistungsauftrag im Sinne des Gesundheitsgesetzes betreibt. Aus diesem Grund schliessen die Vertragsparteien die nachfolgende Leistungsvereinbarung. Die Stiftung verpflichtet sich, die gesetzlich vorgeschriebene Spitalversorgung der Gemeinden in Einklang mit dem Gesundheitsgesetz und dem jeweils gültigen Rahmenkontrakt mit der kantonalen Gesundheitsdirektion sicherzustellen. Insbesondere verpflichtet sich die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollStiftung, den im Rahmenkontrakt definierten Leistungsauftrag zu erfüllen und die darin genannten Handlungsgrundsätze einzuhalten. In Durchführung Ferner verpflichtet sich die Stiftung, die öffentliche spitalmedizinische Versorgung und den Rettungsdienst sowie bei entsprechender Übertragung ambulante und weitere Dienstleistungen der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Gemeinden (z.B. Spitex, Wohn- und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- Pflegeheim und Verwaltungsfragen schließen Rehabilitation) wahrzunehmen im Einklang mit den übergeordneten Zielen, Konzepten und Leitideen für die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:im Bezirk Horgen. Die Stiftung verpflichtet sich, Grundstücke, welche der gesetzlich vorgeschriebenen Spitalversorgung dienen, weder zu veräussern noch zu belasten. Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Spitalrates der Gemeinden. Die Organe der Stiftung sorgen dafür, dass der Spitalrat seine Aufgaben erfüllen kann. Sie übergeben ihm insbesondere alle erforderlichen Unterlagen und erteilen ihm

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Samples: www.waedenswil.ch

Präambel. Der Die Stadt Datteln, der Kreis Recklinghausen, die WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH, Herten, die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Münster, die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH, Mülheim, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH, Unna, die LEG Stadtentwicklung GmbH & Co. KG, Dortmund, sowie die Städte Dortmund, Lünen und Olfen verfolgen in Abstimmung mit dem Land NRW gemeinsam das Ziel, auf einem Teil der LEP-VI-Fläche Datteln/Waltrop ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, das Industrieareal newPark, zu entwickeln. Inhaltliche Grundlage für die Flächenentwicklung ist das von der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit Unterstützung des Landes NRW formulierte Konzept für einen international wettbewerbsfähigen Industriestandort. Die geplante Industrieflächenentwicklung basiert auf der engen Kooperation der Städte der Emscher-Lippe Region, des Kreises Unna sowie der Städte Dortmund und Olfen. newPark soll weder zu Standortverlagerungen innerhalb der Region führen, noch soll eine kleinteilige Flächenvermarktung erfolgen. Diese enge Kooperation beinhaltet neben der gemeinsamen Projektsteuerung und -finanzierung auch einen Vorteilsausgleich zwischen den Vertragspartnern. Dieser Vertrag ergänzt die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Datteln, zur Aufgabenteilung und Finanzierung und regelt das zukünftige Miteinander den Vorteilsausgleich zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Datteln und der Gemeinde Weinbergendem Kreis Recklinghausen sowie den Städten Dortmund, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenLünen und Olfen. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken Die Vertragspartner verfolgen gemeinsam zu nutzen mit dem das Ziel, sich den verändernden Anforderungen auf der Grundlage des new- Park-Konzeptes auf der in der Anlage 1 dunkelblau markierten Teilfläche der LEP- VI-Fläche Datteln/Waltrop ein innovatives GI-Flächenangebot für flächenintensive industrielle Großvorhaben zu schaffen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:vermarkten.

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Samples: rathaus.dortmund.de

Präambel. Die PRG Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co. KG ("PRG") betreibt eine Rohrfernleitungsanlage zum Transport von Propylen deren Zweck der Transport und die Verteilung von Propylen zwischen den Standorten der petrochemischen Industrie im Ruhrgebiet ist ("PRG- Leitungsnetz"). Der Vertrag regelt Anschluss an das zukünftige Miteinander zwischen PRG-Leitungsnetz erfolgt über lokale Messstationen auf dem Gelände der Stadt Mühlhausen/Thüringen angeschlossenen Unternehmen der petrochemischen Industrie. Bei Planung, Erstellung und Betrieb der Messstationen sind von den Angeschlossenen die jeweils anwendbaren Gesetzesvorschriften und technischen Richtlinien zu beachten und umzusetzen, in Deutschland z. B. gemäß: - Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) - Technische Regel für Rohrfernleitungen (TRFL). Die Allgemeinen Durchleitungsbedingungen (ADB) der PRG regeln die Einlieferung und Abnahme von Propylen in die im Ruhrgebiet gelegene Propylenpipeline. Im Rahmen der Regularien werden der Zugang und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen Transport von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Propylen zugunsten aller potenziellen Nutzer im ländlichen Raum zu lebenRahmen der Reservierungsprozesse für Transportkapazitäten sichergestellt. Die Anwendung dieser ADB trägt Sorge für eine Gleichbehandlung aller Transportnachfrager bei auftretenden Engpässen. Gleichzeitig stellt die Anwendung dieser ADB die erforderliche Planungsgenauigkeit und Planungssicherheit aller Transportkunden und des Betreibers im Rahmen der vorgenannten Prinzipien sicher. Die ADB dienen auch der langfristigen, tritt wirtschaftlich tragfähigen Ausrichtung des Systems. Sollten sich bei der wortlautgetreuen Anwendung dieser ADB Auslegungsprobleme ergeben, ist die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Auslegung auf die bestmögliche Verwirklichung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:oben genannten Prinzipien auszurichten.

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Samples: prgruhr.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen 1 Medizinischer Dienst des Spit- zenverbandes Bund der Stadt Mühlhausen/Thüringen Kran- kenkassen e.V. (Hrsg.) (2009). Präventionsbericht 2009. Leis- tungen der gesetzlichen Kran- kenversicherung: Primärpräven- tion und betriebliche Gesund- heitsförderung (erscheint fort- laufend). Präambel Gesundheitsverhalten im Sinne der Verhaltensprä- vention zu übernehmen. Notwendig ist daher die gesundheitsförderliche Ausrichtung der genannten Lebensbereiche und Politikfelder. Auch innerhalb der gesundheitlichen Versorgung sind neben den Krankenkassen zahlreiche weitere Akteure für die Krankheitsverhütung und Gesundheitsförderung zuständig: Die gesundheitliche Aufklärung mit ih- rem bevölkerungsweiten Fokus, der öffentliche Gesundheitsdienst mit seiner regionalen und kom- munalen Ausrichtung, die Unfallversicherung, der staatliche und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenbetriebliche Arbeitsschutz mit ihrem Arbeitsweltbezug sowie zahlreiche freie und gemeinnützige Initiativen und Organisationen. Auf Im Idealfall arbeiten diese Weise können mittel- Akteure zielbezogen ent- sprechend ihrer spezifischen Kompetenzen und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Zuständigkeiten zusammen und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen ergänzen einan- der. Der Beitrag der GKV zur Verbesserung des Ge- sundheitszustandes und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch -verhaltens der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Versicher- ten bildet daher einen Baustein im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheRahmen eines größeren Verbundes unterschiedlicher verantwort- Der GKV-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtSpitzenverband begrüßt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Kran- kenkassen den Orientierungswert für Primärprä- vention und betriebliche Gesundheitsförderung sowie für die Mitwirkung an der Verhütung arbeits- bedingter Gesundheitsgefahren ausschöpfen. Um die Präventionsanstrengungen der Krankenkas- sen auf Xxxxxx mit besonderem Handlungsbedarf zu fokussieren, hat die GKV auf epidemiologisch- gesundheitswissenschaftlicher Basis Präventi- onsziele für die GKV erarbeitet. Der GKV-Spitzenverband wird den Leitfaden unter Beteiligung von unabhängigem Sachverstand kon- tinuierlich an neue Erkenntnisse sowie an die in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Praxis gewonnenen Erfahrungen anpassen.

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Samples: www.confidos-akademie.de

Präambel. Der Vertrag regelt Die drei mittelhessischen Hochschulen, die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Philipps- Universität Marburg und die Technische Hochschule Mittelhessen, gründen zur Umsetzung innovativer Konzepte und zur Schaffung zukunftsweisender Strukturen den Forschungscam- pus Mittelhessen. Mittelhessen zeichnet sich seit Jahrhunderten durch eine die Region prägende Hochschul- landschaft mit internationaler Strahlkraft aus. Neben den beiden jeweils über 400 Jahre al- ten Universitäten in Marburg und Gießen als klassische Volluniversitäten mit zum Teil einzig- artigen Profilen liegt mit der Technischen Hochschule Mittelhessen eine der größten Fach- hochschulen Deutschlands mit einem starken ingenieurwissenschaftlichen Profil in der Regi- on. Ein besonderes Merkmal der mittelhessischen Wissenschaftslandschaft ist das zukünftige Miteinander traditionell hohe Maß an Kooperation zwischen den drei Hochschulen. Durch das trilaterale Abkommen der Stadt Mühlhausen/Thüringen drei mittelhessischen Hochschulen, der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps- Universität Marburg und der Gemeinde WeinbergenTechnischen Hochschule Mittelhessen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenzur Gründung des For- schungscampus Mittelhessen soll der bewährte und erfolgreiche Weg der Kooperation und Netzwerkbildung in Mittelhessen fortgeführt und gefestigt werden. Auf diese Weise können mittel- Der Forschungscampus ist als langfristige strategische Allianz der mittelhessischen Hoch- schulen und langfristig Strukturen geschaffen werdenihrer Partner angelegt. Ziele des Forschungscampus Mittelhessen sind die Stär- kung der regionalen Verbundbildung insbesondere in der Forschung und der Nachwuchsför- derung, die es zukünftig ermöglichenSchaffung zukunftsweisender Strukturen zur Förderung von Spitzenforschung sowie der Aufbau einer kooperativen Promotionsplattform. Damit bietet der For- schungscampus Mittelhessen einen strukturellen und strategischen Mehrwert für die betei- ligten Partner, Potentiale die Region, das Land und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar die Spitzenforschung in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Deutschland.

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Samples: www.fcmh.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klassifizie- rung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Fe- rienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Stadt MühlhausenWort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetragen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV-Klassifizie- rung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen strukturiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/Thüringen oder -zimmern wenden sich mit der Absicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Region zuständi- gen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der Gemeinde Weinbergen„Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, getragen Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünften aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutsch-land e.V. (BAG) und der Deutschen Landwirt- schafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom GedankenLizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizierung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenFerienwohnungen und Ferienhäuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Aus- wahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf diese Weise der Anbieterseite trifft die Klassifizierung ver- lässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Quali- tätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Organisa- tionen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrs-amt, Verkehrsver- ein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deutschen Landwirtschaftsge- sellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchfüh- rung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer ein-zusetzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifi- zierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenznehmers über- nimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungshintergrund können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdendie Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die es zukünftig ermöglichenKlassifizierung nicht selbst vorzunehmen, Potentiale sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsqualität mindestens ein Mitarbeiter des Lizenz- nehmers mindestens einmalig an einer Pflichtschulung teilgenommen haben. Scheidet der ent- sprechende Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflicht- schulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflichtschulun- gen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Bewertung der Ferienobjekte gesichert und Stärken gemeinsam zu nutzen die Qualität der Klassifizierung insgesamt gewährleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zu- ständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organi- sationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusverband), eingetra- genen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbereich den Qualitätstou- rismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem ZielLizenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:übertragen.

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Samples: www.friedrichskoog.de

Präambel. Bioland e.V. ist ein ökologischer Anbauverband und versteht sich als Kollektiv mit gemeinsamen Werten. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen unter 1. genannte Vertragsbetrieb ist Teil dieser Wertegemeinschaft. Zur Sicherung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Wahrung der hohen Qualitätsstandards und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen Wertegemeinschaft ist das Lohnverarbeitungsunternehmen von einer Eingemeindung profitierendem Bioland-Vertragspartner sorgfältig ausgewählt und der Bioland e.V. vor Abschluss des Vertrages über die Auswahl zur Prüfung in Kenntnis gesetzt worden. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDefinition Lohnverarbeitung: Die Lohnverarbeitung ist eine Dienstleistung, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu lebenAuftrag eines Bioland-Vertragsbetriebes (Erzeuger, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiVerarbeiter) bei einem Drittunternehmen (Lohnverarbeitungsunternehmen) durchgeführt wird. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtWichtig ist, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Dienstleistung lediglich in der Be- und in Verarbeitung liegt, d.h. sämtliche im Rahmen der Herstellung von Bioland-Erzeugnissen eingesetzten, landwirtschaftlichen Rohstoffe bzw. Zutaten vom Bioland-Vertragsbetrieb beigestellt werden. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollParteien was folgt: Name des Betriebes/ Firma: Bioland-Betriebs-Nr.: Straße: PLZ, Ort: Name des Betriebes / Firma: Kontrollstelle: Straße: Telefon: PLZ, Ort: Verantwortliche*r für die Betriebseinheit: Ansprechpartner*in für die Kontrolle: E-Mail: Bitte für den Auftraggeber*in hergestellte Erzeugnisse bzw. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte ausgeführte Tätigkeit (ggf. Fließschema oder Ablaufplan beifügen) unter Angabe von Häufigkeit, Zeiträumen und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragUmfang (Menge) näher beschreiben:

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Samples: Vertrag Zur Lohnverarbeitung Von Bioland Erzeugnissen

Präambel. Der Vertrag regelt „Oö. Gründerfonds“, der sowohl vom Land Oberösterreich eingerichtet wurde als auch vom Land Oberösterreich finanziell ausgestattet wird, verschafft Unternehmens- gründer und Betriebsübernehmer in der Startphase durch Beteiligungen günstiges Ei- genkapital. Die stille Beteiligung erfolgt entweder durch das zukünftige Miteinander zwischen Land Oberösterreich oder durch ein Unternehmen, welches vom Land Oberösterreich beauftragt/ermächtigt wur- de/wird, sich als echter stiller Gesellschafter im eigenen Namen und auf Rechnung des Oö. Gründerfonds (treuhändig) mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Derzeit hat das Land Oberösterreich die Oberösterreichische Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. (UBG) beauf- tragt/ermächtigt (Stand: 18. August 2022), die Förderungsanträge im Rahmen dieses gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu prüfen und sich als echter stiller Gesellschafter treuhändig auf Rechnung des Oö. Gründerfonds mit einer Einlage auf Basis des gegenständlichen Landesförderungsprogrammes zu beteiligen. Die Wirtschafts- und Forschungsstrategie „#upperVISION2030“ und die „Oö. Touris- musstrategie 2022“ stellen die Basis für das gegenständliche Förderungsprogramm dar. Diese Strategien zielen insbesondere darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Mühlhausenoberöster- reichischen Wirtschaft zu verbessern. Das Landesförderungsprogramm „Beteiligung des Oö. Gründerfonds an FTI-Gründungsvorhaben, die von der tech2b Inkubator GmbH in der Variante ‚Scale-up/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen INCUBATE‘ im Rahmen des Förderungsprogrammes ‚AplusB Scale-up‘ betreut werden, und an Tourismus-Gründungsvorhaben, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor tech2b Inkubator GmbH im ländlichen Raum „Tourismus-Inkubator-Programm betreut werden, für den Zeitraum 01.10.2022 – 30.12.2023“ soll zur Erreichung dieser Ziele einen Beitrag leisten. Dem Land Oberösterreich ist die Unterstützung der JungunternehmerInnen ein großes An- liegen. Daher unterstützt das Land Oberösterreich sowie die Partner des Landes Oberös- terreich JungunternehmerInnen mit umfassenden Beratungs-, Informations- und Förde- rungsangeboten. Die näheren Details zu lebenden u.a. Unterstützungsmöglichkeiten können aus dem beiliegenden Leitfaden (Anlage 1) entnommen werden. Beratungs- und Informationsangebote für JungunternehmerInnen in Oberösterreich: (keine abschließende Aufzählung) - Wirtschaftskammer Oberösterreich (geförderte Beratungsmaßnahmen); - Business Upper Austria – OÖ. Wirtschaftsagentur GmbH; - tech2b Inkubator GmbH (geförderte Beratungsmaßnahmen); - KGG/UBG (Finanzierungsberatung); - Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws Equity Finder, tritt i2 Business Angels); - Export Center Oberösterreich (geförderte Beratungsmaßnahmen). Förderungsangebote für JungunternehmerInnen in Oberösterreich: (keine abschließende Aufzählung) - aws PreSeed; - aws Seedfinancing; - Start-up-Prämie für die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Oö. Wirtschaft; - Beteiligung des Oö. Gründerfonds an Oö. Start-ups (inkl. Haftung für einen Anschlusskredit im Bedarfsfall); - Beteiligung des Oö. Gründerfonds an FTI-Gründungsvorhaben und an Tou- rismus-Gründungsvorhaben (inkl. Haftung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiKGG für einen Anschlusskre- dit im Bedarfsfall); - aws Gründerfonds; - aws Garantien; - Standardbürgschaft der KGG; - aws erp-Kredit; - Innovations- und Wachstumsprogramm für die Oö. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Wirtschaft (IWW).

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Samples: www.land-oberoesterreich.gv.at

Präambel. Der Vertrag regelt Ein wichtiger Mechanismus für den Transfer von Wissen und Innovationen aus Hochschulen in die Gesellschaft sind Unternehmensgründungen. Diese zu fördern ist Ziel der Hochschule Anhalt, die das zukünftige Miteinander zwischen Thema der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gründungsförderung fest in ihrem Leitbild, ihren Zielvereinbarungen und ihrer Forschungsstrategie verankert hat. Um ein attraktives Umfeld für gründungsinteressierte Studierende zu schaffen, wurde an der Hochschule Anhalt ein umfassendes Angebot der Gründungsförderung etabliert. Stipendien sollen die bestehenden Förderinstrumente ergänzen. Durch einen eigens initiierten Gründungsunterstützungsfonds werden zukünftig Studierende und Absolvent:innen bei innovativen Gründungsvorhaben in der Vorgründungsphase durch gezielte finanzielle Zuwendungen unterstützt. Die Finanzierung des Gründungsunterstützungsfonds erfolgt aus freiwilligen Beiträgen von Kooperationspartnern aus dem Gründungsförderungsnetzwerk der Hochschule. Die nachstehende Richtlinie definiert einen verbindlichen Handlungsrahmen zur Vergabe von Stipendien. Grundlage für deren Erlass sind die „Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ an der Hochschule Anhalt vom 15.11.2016 in der Fassung vom 16.07.2020 und der Gemeinde Weinbergen„Runderlass zum Umgang mit Sponsoring, getragen Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen“ des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt vom Gedanken30.11.2006, dass beide gleichermaßen veröffentlicht im MBI. LSA Nr. 50/2006 vom 18.12.2006 unter Beachtung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Mit dem Stipendium sollen gründungswillige Studierende und Absolvent:innen der Hochschule Anhalt bei der Weiterentwicklung ihrer innovativen Geschäftsidee in der Vorgründungsphase gefördert werden. Maßnahmen im Sinne der Weiterentwicklung können die Schaffung oder Optimierung von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenPrototypen, die es zukünftig ermöglichenAkquise von Mitgründer:innen, Potentiale Aktivitäten zur Kapitalakquise beispielsweise in Form der Erstellung von Fördermittelanträgen und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Businessplänen oder gründungsbegleitendes Marketing sein.

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Samples: www.hs-anhalt.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Vorbemerkung An NRM ist neben Mainova auch die Stadtwerke Hanau GmbH, nachfolgend auch „SWH“ genannt, als außenstehende Gesellschafterin beteiligt. Im Zuge der Stadt Mühlhausen/Thüringen Entflechtung nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes fungiert NRM als gemeinsame Netzgesellschaft für ihre Anteilseigner. Zur Regelung ihrer Rechtsverhältnisse in Bezug auf NRM haben Mainova und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenSWH einen Konsortialvertrag geschlossen. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Die im ländlichen Raum zu lebenHandelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 7173 eingetragene Aktiengesellschaft unter der Firma Mainova Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main ist alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74832 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. umformuliert (Stadtwerke Hanau sind nicht mehr an NRM beteiligt, tritt Mainova ist seit 1. Januar 2014 Alleingesellschafterin) Mainova und SWH verpachten NRM unterschiedliche Netze und Anlagen. NRM führt die Gemeinde Weinbergen ihr von einem Gesellschafter überlassenen Netze mit ihren Ortsteilen den dazugehörigen Anlagen in einem jeweils eigenständigen Profit Center (nachfolgend Gesellschafter-Profit Center) nach betriebswirtschaftlich anerkannten Grundsätzen. Die Organträgerin und die Organgesellschaft haben am 6. Juni 2012 einen Teilbeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, welcher am 26. Juni 2012 in das Handelsregister eingetragen wurde. Organträgerin und Organgesellschaft gehören zum Stadtwerke-Frankfurt Konzern, innerhalb dessen mehrere Gewinnabführungs- bzw. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge bestehen. Zur terminologischen, wie inhaltlichen Vereinheitlichung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiverschiedenen Gewinnabführungs- bzw. Zu diesem Zweck hat Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge innerhalb des Stadtwerke-Frankfurt Konzerns soll auch der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 vorliegende Teilbeherrschungs- und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Gewinnabführungsvertrag überarbeitet und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:angepasst werden.

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Samples: www.mainova.de

Präambel. Der Vertrag regelt Das älteste Schriftzeugnis jüdischen Lebens in Deutschland aus dem Jahr 321 gibt den Anlass, das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenJahr 2021 bundesweit als Festjahr 1.700 Jahre jüdischen Lebens zu gestalten. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen Über die Erinnerung an die Shoah hinaus soll gezeigt werden, wie jüdisches Leben das Land Niedersachsen an unzähligen Stellen entscheidend mitgestaltet und geprägt hat und das auch in Zukunft tun möchte. Das Festjahr #2021JLID bietet zugleich die es zukünftig ermöglichengroße Chance, Potentiale einen besonderen Beitrag gegen den erstarkenden Antisemitismus zu leisten, Vorurteile gegenüber Jüdinnen und Stärken gemeinsam Juden zu nutzen mit dem Zielüberwinden und das Miteinander der Kulturen und Religionen im Land Niedersachsen zu fördern. Die jüdischen Gemeinden, Hochschulen, Schulen, Bildungsträger, Verbände, Vereine, Stiftungen, Kirchen, Gewerkschaften, Unternehmen und Kulturschaffenden im Land Niedersachsen sollen gewonnen werden, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor aktiv im ländlichen Raum zu lebenFestjahr #2021JLID mit the- menbezogenen Veranstaltungen bzw. Projekten einzubringen. Dabei sollen Veranstal- tungen bzw. Projekte vor Ort über das gesamte Land Niedersachsen verteilt stattfin- den. Es wird angestrebt, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018möglichst vielen Menschen im Land jüdisches Leben gestern, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 heute und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nrder Zukunft nahezubringen. 115/19/18 zugestimmtDie Veranstaltungen und Projekte jüdischen Lebens sollen insbesondere landesweit, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst soweit möglich auch bundesweit sichtbar ge- macht werden und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:möglichst auch über das Festjahr hinaus nachhaltig wirken.

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Samples: www.stk.niedersachsen.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Als verlässlicher Partner der Stadt Mühlhausen/Thüringen Wirtschaft stellt die Unternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V. seit mehr als 40 Jahren branchenspezifische Lösungen bereit. Mit bedarfsgerechten Qualifizierungs- und der Gemeinde WeinbergenWeiterbildungsangeboten und in zahlreichen Integrations-, getragen vom GedankenBeratungs- und Vermittlungsaktivitäten begleitet die bbw-Gruppe Arbeitnehmer bei Qualifikation, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Höherqualifikation, Arbeitsplatzsuche und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei-sicherung. Zu diesem Zweck hat unterhält sie ein Netzwerk aus 18 Bildungs- und Beratungsunternehmen, Personal- und Sozialdienstleistern mit über 9.800 Mitarbeitern bundesweit. Seit 1982 ist die Geschäftsstelle SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im Be- reich „Wirtschaft im Dialog“ im bbw e. V. verankert. Ein Schwerpunkt ist die Vernetzung und Bera- tung der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 rund 100 lokalen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT. Dort engagieren sich ehrenamt- lich Vertreter aus Schulen, Unternehmen und vielen weiteren Institutionen, mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 dem Ziel eine Brü- cke zwischen Schule und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Wirtschaft zu bauen und gelingende Übergänge in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollArbeitswelt zu fördern. In xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx ist die Praktikumsbörse für Xxxxxxx*innen in Bayern. sprungbrett bayern wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert. Weitere Förderer sind bayme – Bayerischer Unternehmensverband Metall und Elektro e. V. sowie vbm – Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V.. Projektträger ist SCHULEWIRTSCHAFT Bayern im Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V Im Rahmen der Projektreihe „sprungbrett SPEED DATING – Unternehmen treffen Xxxxxxx*innen“ haben die Parteien die Konzeptionierung und Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:einer digitalen Veranstaltung für das Projekt „sprungbrett bayern“ vereinbart.

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Samples: Vertrag Zur Konzeptionierung Und Durchführung Einer Digitalen Veranstaltung Im Rahmen Der Projektreihe

Präambel. Die Hochschule München, gegründet 1971, ist die größte Hochschule für angewand- te Wissenschaften Bayerns und die zweitgrößte bundesweit. Im Wintersemester 2013/2014 studieren 17.939 Studierende in über 70 Bachelor- und Masterstudien- gängen1. 456 ProfessorInnen und über 150 wissenschaftliche MitarbeiterInnen lehren und forschen an 14 Fakultäten. 462 MitarbeiterInnen in den zentralen Services und Fakultätsverwaltungen bieten die dafür notwendige Unterstützung.2 Neben dem hochschultypischen Fokus auf Qualität und Anwendungsorientierung von Lehre und Forschung weist die Hochschule München – als Folge ihrer Größe und Vielfalt – ein breites und zugleich tiefes Kompetenzprofil aus. Dies übersetzt sich in eine ausgeprägte Berufsqualifizierung der ca. 2.300 jährlichen Absolventinnen und Absolventen. I. d. R. sehr kurze Übergangsphasen in den Beruf3, bayernweit über- durchschnittliche Einstiegsgehälter4 und regelmäßige Top-Platzierungen in bundes- weiten Personaler-Rankings5 belegen dies. Dabei studieren im WS13/14 2.118 Studierende6 in den 36 Masterstudiengängen (konsekutiv und weiterbildend) – mit steigender Tendenz. Die Hochschule München sieht deshalb mit Blick auf ihre gesellschaftliche und wissenschaftliche Verpflichtung die Bereitstellung einer in Relation zu den Bachelorplätzen erhöhten Zahl von konse- kutiven Masterstudienplätzen als zentrale Aufgabe an, nicht zuletzt infolge des dop- pelten Abiturjahrgangs. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Schwerpunkt in Lehre und Forschung liegt zwar zu zwei Dritteln in den MINT-Disziplinen, dennoch ist die HM mehr als eine technische Hoch- schule. Wirtschaft, Sozial- und Gesundheitswissenschaften, Design und Allgemein- wissenschaften tragen bedeutende Elemente zum spezifischen Profil der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenHochschule bei. Auf diese Weise können mittel- dieser Basis und langfristig Strukturen geschaffen werdenvor dem Hintergrund der Zukunftsanforderungen von Ge- sellschaft und Wirtschaft hat die HM in den letzten Jahren die Profilmerkmale Unter- nehmerisches Denken und Handeln, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Nachhaltige Entwicklung und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen Internationalität identifiziert und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:gezielt ausgebaut.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen „Hochlandkurier“ ist eine vom Ortschaftsrat Schönfeld-Weißig herausgegebene Printpublikation. Er ist eine kostenlose Regionalzeitung und offizielles Mitteilungsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Ortschaft Schönfeld-Weißig und dient in erster Linie der Gemeinde WeinbergenVerbreitung amtlicher und offizieller Mitteilungen der Ortschaft Schönfeld-Weißig als Teil der Landeshauptstadt Dresden. Damit informiert sie die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Schönfeld-Weißig über Dienstleistungen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen Angebote und die Arbeit der Stadtverwaltung. Er ist eine wichtige Informationsquelle für amtliche Informationen und Ausschrei- bungen. Daneben besteht Raum für Mitteilungen und Veröffentlichungen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Vereinen und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor sonsti- gen Organisationen im ländlichen Raum zu leben, tritt Sinne der Traditions- und Heimatpflege sowie zur Pflege des Lebens in der Ortschaft Schönfeld-Weißig. Die Landeshauptstadt Dresden überlässt die Gemeinde Weinbergen ausschließlichen Ver- marktungsrechte für den Hochlandkurier dem*der Auftragnehmer*in. Der*die Auftragnehmer*in stellt den Hochlandkurier her und verteilt ihn. Die Kosten für Herstellung und Vertrieb trägt die Landes- hauptstadt Dresden. Er besteht aus einem redaktionellen Teil mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiText und Bild und einem Anzei- genteil. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Beide Teile sind wirtschaftlich eng miteinander verflochten und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:bedingen sich gegenseitig.

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Samples: www.dresden.de

Präambel. Der Vertrag regelt Zuständige Behörden sind nach §§ 42a, 88a und 69 SGB VIII i.V.m. § 2 AG- KJHG, die Stadtverwaltungen der Städte Bad Kreuznach und Worms sowie die Kreisverwaltungen der Landkreise Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen. Die Stadt Bad Kreuznach, die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms, der Landkreis Bad Kreuznach sowie der Landkreis Mainz-Bingen sind darüber einig, dass der Landkreis Mainz-Bingen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit die Erfüllung der Aufgabe zur Durchführung des Clearing- verfahrens für unbegleitete minderjährige Ausländer für alle genannten Kommunen übernimmt. Unter Clearingverfahren verstehen die beteiligten Gebietskörperschaften die im § 3 der Landesverordnung über das zukünftige Miteinander zwischen Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Ju- gendlicher vom 25.01.2017 (GVBl. 2017 S. 23), in der jeweils gültigen Fassung, genannten Aufgabeninhalte. Die Stadt Mühlhausen/Thüringen Bad Kreuznach, die Stadt Worms, der Landkreis Alzey-Worms und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen Landkreis Bad Kreuznach übertragen dem Landkreis Mainz-Bingen die Durchführung der in ihrem Zuständigkeitsbereich anfallenden Aufgaben nach § 42a SGB VIII und § 42 SGB VIII bezogen auf den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im eigenen Namen. Rechte und Pflichten der genannten Kommunen als zuständige Behörden für diese Auf- gaben gehen auf den Landkreis Mainz-Bingen über. Alle übrigen Bestimmun- gen des SGBVIII sowie der dazu ergangenen Bundes- und Landesverordnun- gen bleiben von einer Eingemeindung profitierender Zweckvereinbarung unberührt. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDie Stadt Bad Kreuznach, die es zukünftig ermöglichenStadt Worms, Potentiale der Landkreis Alzey-Worms so- wie der Landkreis Bad Kreuznach unterrichten unverzüglich nach Bekannt- gabe einer Zuweisung den Landkreis Mainz-Bingen hierüber. Der Landkreis Mainz-Bingen wird das für die Durchführung dieser Zweck- vereinbarung erforderliche und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt qualifizierte Personal einsetzen sowie die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung sicherstellen.

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Samples: www.kreis-badkreuznach.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen In der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom GedankenÜberzeugung, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierendie in § 10 Abs. Auf diese Weise können mittel- 1 Nr. 5 der vorliegenden Vereinbarung festgeschriebene Bestimmung inhaltlich und langfristig Strukturen geschaffen werdenin ihrer Formulierung eine Diskriminie- rung darstellt, die es zukünftig ermöglichennicht zu rechtfertigen ist, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen Stadt Freiburg im Breisgau in seiner der Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-27. Juni 2017 diese Präambel beschlossen: § 10 Abs. 1 Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt6 der Vereinbarung sieht vor, dass die "Stadt Freiburg i. Br. [sich] verpflichtet […] sonstige Einrichtungen störenden Charakters (wie z. B. Plätze für Zigeuner und Landfahrer, Obdachlosenasyl, Dirnenhaus) auf der Gemarkung Tien- gen nicht zuzulassen". Diese Bestimmung benachteiligt bestimmte Menschen, die aufgrund ihrer Abstammung oder Herkunft in die konstruierte Kategorie "Zigeuner" eingeordnet werden, verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und ist insoweit bereits von Gesetzes wegen als Verstoß gegen das Gesetzmäßigkeitsprin- zip nichtig. Weder in Hinblick auf mögliche Einrichtungen noch in sonstiger Hinsicht darf eine Gemeinde Weinbergen aufgelöst nach diesem Merkmal unterscheiden. Der in diesem Satz zum Ausdruck kommende Antiziganismus widerspricht den moralischen und politischen Grundüber- zeugungen der Stadt Freiburg im Breisgau, einschließlich des Ortsteils Tiengen. Je- der Form von rechtswidriger Diskriminierung und Rassismus tritt die Stadt Freiburg im Breisgau entschieden entgegen. Darüber hinaus distanziert sich die Stadt Freiburg von der Verwendung des Begriffs "Dirnenhaus". In Anbetracht der wachsenden wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden örtlichen und sachlichen Verflechtung im Raum Freiburg und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollErkenntnis der ge- meinsamen Verpflichtungen, das Wohl der Bevölkerung im Raum Freiburg nach bes- ten Kräften zu fördern, schließen aufgrund des Artikels 74 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in der Fassung des Gesetzes vom 26. In Durchführung Juli 1971 in Verbindung mit den §§ 8 und 9 der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Ge- meindeordnung vom 25. Juli 1955 i. d. F. der Gesetze vom 26. Xxxx 1968, 28. Juli 1970, 18. Dezember 1970 und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- 26. Juli 1971 und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:vorbehaltlich der notwendigen staat- lichen Genehmigung folgende

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Samples: www.freiburg.de

Präambel. Jede Kommune ist zuständig für die Wanderwege und deren Markierung auf ihrem kommunalen Gebiet. Das beinhaltet auch die Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung, Aufstellung und Pflege der Infrastruktur an diesen Wanderwegen und die damit im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten der Verkehrssicherung und Haftung. Die Gemeinde Wandlitz strebt die Erlangung des Prädikats „Staatliche Anerkennung als Erholungsort“ an. Dafür wurde im Jahr 2012 eine Erholungsentwicklungskonzeption beschlossen. Ein Baustein dieser Konzeption ist die Entwicklung eines vermarktbaren Wanderwegeangebotes. Dafür wurde ein Rundwanderweg „Wandlitzer Seenweg“ geplant, der die Ortsteile der Gemeinde miteinander verbindet und den öffentlichen Nahverkehr mit anbindet. Ergänzt wird der Etappenwanderweg „Wandlitzer Seenweg durch die Tages- Rundwege „Seeblicke“, mit denen Tageswanderer angesprochen werden sollen. Siehe beiliegendes Informationsblatt (Anlage 2). Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen momentan bestehende Rundwanderweg Hellsee (grüner Punkt) befindet sich zu ca. 30% auf dem Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen Biesenthal und zu ca. 70% auf dem Gebiet der Gemeinde WeinbergenWandlitz. Die Gemeinde Wandlitz möchte diesen Rundwanderweg in ein übergeordnetes Vermarktungskonzept mit dem Namen Seeblicke einbinden und als „Seeblicke Hellsee“ touristisch in Wert setzen. Dafür plant die Gemeinde Wandlitz die Aufstellung von Infrastruktur an diesen Wanderwegen. Dazu gehören die Beschilderung (= Wegweisung) sowie die Möblierung (= Errichtung von Erholungseinrichtungen) dieser Wanderwege zu Informations- und Erholungszwecken für die Allgemeinheit. Zur Wegweisung zählen Markierungszeichen sowie Haupt- und Zwischenwegweiser; zu den Erholungseinrichtungen Bänke, getragen vom GedankenTische und Informationstafeln. Die Wegweiser werden dem Wanderwegweiser-System des Landkreises Potsdam-Mittelmark entsprechen. Die Stadt Biesenthal wünscht, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenalle mit dieser Aufgabe in Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten für die Seeblicke Hellsee an die Gemeinde Wandlitz übergehen. Auf Die genauen Wegeverläufe sind in der Anlage 1 einsehbar. Um diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenAufgabenübertragung (Delegation, die es zukünftig ermöglichen§3, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem ZielAbs.1, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung Nummer 2, GKGBbg) auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt werden diese Aufgaben durch die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Wandlitz übertragen.

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Samples: www.amt-biesenthal-barnim.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Ziel der Stadt Mühlhausen/Thüringen Landesregierung ist es, Kindern und Jugendlichen in unserem Land bessere Ausgangsvoraussetzungen für einen erfolgreichen Weg in die Zukunft zu schaffen. Ganztagsschulen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, auf Kinder und Jugendliche und deren Interessen und Begabungen individuell einzugehen und fördern Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. Die Landesregierung hat sich in ihrer Koalitionsvereinbarung daher ausdrück- lich zum Ausbau und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom GedankenWeiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden- Württemberg bekannt. Im Bewusstsein der Bedeutung einer ganzheitlichen Bildung ist es dabei uner- lässlich, dass beide gleichermaßen möglichst alle die mit der Bildung junger Menschen betrauten ge- sellschaftlichen Kräfte und Partner zusammenwirken. Ganztagsschule in die- sem Sinne ist Teil der Ganztagsbildung. Mit der vorliegenden Erklärung bekennen sich die Unterzeichnenden zu diesen Zielen und verabreden ein gemeinsames, abgestimmtes Wirken zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Die Kooperationsoffensive zur Ganztagsschule soll ein Netzwerk von einer Eingemeindung profitierenAkteuren schaffen, Ressourcen für Ganztagsangebote zur Verfügung stellen sowie mittels verschiedener Unter- stützungsinstrumente Schulen und Partner auf ihrem Weg zur Ganztagsschule begleiten. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Zusammenarbeit im ländlichen Raum zu lebenBereich der Bildungs- und Betreuungsangebote in den Ganztagsschulen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den vielfältigen außerschulischen Partnern. Ganztagsschulen in Baden-Württemberg sind Orte der Ganztagsbildung, tritt an denen Schule, Familie und außerschulische Bildungspartner als erweiterte Ver- antwortungsgemeinschaft zusammen in den Sozialraum wirken. Schulen gehen dabei Bildungspartnerschaften mit außerschulischen Partnern ein, wobei Lern- orte die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Schule als auch außerschulische Lernorte sein können, abhängig von den pädagogisch-didaktischen Anforderungen des Angebotes bzw. Möglichkei- ten der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiaußerschulischen Partner. Zu diesem Zweck hat Die Schulleitung trägt die Gesamt- und Letztverantwortung für das gesamtpä- dagogische Konzept und dessen Ausgestaltung an der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Schule.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Landkreis Vorpommern-Greifswald nimmt am Modellvorhaben „LandZukunft“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz (BMELV) teil. Die dafür vorgesehene Förderung mit Bundes- und Landesmitteln erfolgt von April 2012 bis Dezember 2014. Die Umsetzung dieses Modellvorhabens bettet sich in die strategische Ausrichtung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Regionalentwicklung des Landkreises Vorpommern-Greifswald ein. Grundlage dafür bildet derzeit die regionale Entwicklungs- und Stabilisierungsinitiative (RESI), in der neben der „Daseinsvorsorge“ und der Gemeinde Weinbergen„Bildungsentwicklungsplanung“ insbesondere die „Entwicklung der Wirtschaftsstruktur“ als einer der drei wichtigsten Arbeitsschwerpunkte identifiziert wurde. Die Geschäftsordnung regelt den allgemeinen Geschäftsablauf in der Lenkungsgruppe. Ziel der Lenkungsgruppenarbeit ist die Umsetzung des im Rahmen des Modellvorhabens „LandZukunft“, getragen vom Gedankenzwischen dem BMELV, dass beide gleichermaßen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern geschlossenen Vertrages und der darin festgeschriebenen Zielstellungen. Die Lenkungsgruppe ist für die Steuerung des Modellvorhabens „Landzukunft“ des BMELV verantwortlich. Sie entscheidet über die Mittelvergabe des Regionalbudgets und leitet die Regionale Entwicklungsagentur. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe werden durch die Landrätin berufen und bestätigen dies schriftlich. Eine Berufung ist in Abstimmung mit den bestehenden Mitgliedern der Lenkungsgruppe zu jeder Zeit möglich. Die Mitglieder sind Vertreter der Verwaltung, der Kreispolitik sowie von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Wirtschafts- und langfristig Strukturen geschaffen werdenSozialpartner, die es zukünftig ermöglichenmindestens die Hälfte der Lenkungsgruppe ausmachen müssen. Die Mitglieder nehmen diese Aufgaben ehrenamtlich war. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe wählen in der konstituierenden Sitzung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. Aus der Mitgliedschaft leiten sich keine weiteren Rechte ab. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt. Die Mitgliedschaft in der Lenkungsgruppe ist personengebunden. Die anlage Mitglieder bemühen sich um eine regelmäßige Teilnahme. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine Stellvertreterregelung zulässig. Der Projektmanager ist beratendes, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen nicht stimmberechtigtes Mitglied der Lenkungsgruppe “LandZukunft“. Die Lenkungsgruppe ist ein Gremium mit gleichrangigen Mitgliedern. Die Lenkungsgruppe tagt in der Regel vierteljährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Sitzungsleitung liegt bei dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen Vorsitzenden der Lenkungsgruppe oder einem von ihm beauftragten Stellvertreter. Die Einladung erfolgt in der Regel per email durch die Regionale Entwicklungsagentur mit einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenFrist von mindestens 14 Tagen. Ausgehend von dem Wunsch Die Sitzungen sind in der Bürgerinnen und Bürger Regel nicht öffentlich. Einer Teilnahme durch Mitglieder der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor regionalen Partnerschaft oder anderer Gäste kann im ländlichen Raum Einzelfall zugestimmt werden. Die Einladung von Beratern, Antragstellern oder Gästen kann bei Bedarf durch den Vorsitzenden bzw. in dessen Auftrag durch die regionale Entwicklungsagentur erfolgen. Der Sitzungsverlauf wird durch den Projektmanager „LandZukunft“ protokolliert, den Mitgliedern per email versendet und ist auch den Mitgliedern der regionalen Partnerschaft zugänglich. Wichtige Ergebnisse werden den Mitgliedern der Partnerschaft oder der Presse durch den Vorsitzenden mitgeteilt. Die Geschäftsführung der Lenkungsgruppe „LandZukunft“ erfolgt durch die Regionale Entwicklungsagentur. Diese übernimmt die unterstützende, organisatorische und inhaltliche Vorbereitung von Entscheidungen der Lenkungsgruppe und deren Sitzungen. Beschlussvorlagen und Anträge sind schriftlich mindestens 14 Werktage vor dem Sitzungstermin bei der Regionalen Entwicklungsagentur einzureichen. Den Anträgen auf Projekt- bzw. Unternehmensförderung ist ein Beschlussvorschlag inklusive Zuordnung zu lebenden strategischen und operativen Zielen und Bewertung nach den Auswahlkriterien beizufügen. Die Lenkungsgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende bzw. sein Vertreter. Entscheidungen werden durch eine einfache Mehrheit getroffen. Befangenheit schließt von Abstimmung aus. anlage Diese Geschäftsordnung tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 im Falle einer Zuwendung im Rahmen des Modellvorhabens „LandZukunft“ des BMELV und mit Beschluss Drucksache-Nrder Lenkungsgruppe auf der konstituierenden Sitzung in Kraft und gilt bis zum 31. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-NrDezember 2014. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:P D W P D W P Lenkungs- gruppe i.G. Bericht Bericht

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Präambel. Der Vertrag regelt Nach § 3 Abs.1 Nr.7 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht (AllgZustVO-Kom) vom 14. Dezem- ber 2004 (Nds. GVBl. S. 589), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29.10.2014 (Nds. GVBl. S. 307) ist der Landkreis Cloppenburg für das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenKreisgebiet zu- ständig für die Durchführung des Wohngeldgesetzes. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, Er führt die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Aufgaben im ländlichen Raum zu leben, tritt über- tragenen Wirkungskreis durch. Der Landkreis sowie die Gemeinde Weinbergen Städte und Gemeinden (mit ihren Ortsteilen Ausnahme der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Städte Cloppen- burg und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtFriesoythe) hatten vereinbart, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Städte und in Gemeinden ab 2013 die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollAufgaben nach dem Wohngeldgesetz selbstständig wahrnehmen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Durchführung der Aufga- ben nach dem Wohngeldgesetz durch die Städte und Gemeinden sowohl im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung und ortsnahen Aufgabenerledigung als auch im Hinblick einer effizienten Verwaltungsarbeit sinnvoll ist. Die beteiligten Kommunen haben daher gemeinsam beschlossen, die Aufgabenübertragung auf die Städte und Gemeinden fortzusetzen. In Durchführung 2016 wurde hinsichtlich der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Pauschale für die Erstattung der Personal- und Sach- kosten in Höhe von 215 EUR / Leistungsfall Übereinstimmung erzielt. Dem allgemeinen Anstieg der Verwaltungskosten angepasst, wird der Pauschalbetrag zur Regelung Erstattung der den Städten und Gemeinden entstehenden Personal- und Sachkosten auf 230 EUR angehoben. Die Verlängerung wird zunächst auf ein Jahr befristet, um die Höhe der Pauschale von hieraus entstehenden Rechts- 230 € / Leistungsfall in 2019 zu überprüfen. Die Anhebung der Pauschale sowie die Verlängerung der Vereinbarung um 1 Jahr wurden mit den Bürgermeistern der Städte und Verwaltungsfragen schließen Gemeinden im Vorfeld einvernehm- lich vereinbart. Die Städte und Gemeinden werden mit der Heranziehung verantwortliche Aufga- benträger. Aufgrund des § 3 Abs.2 AllgZustVO-Kom i.V.m. § 8 Abs.1 Nds. AG SGB XII wird folgen- der öffentlich-rechtlicher Vertrag (Heranziehungsvereinbarung – WoGG) geschlos- sen: § 1 Umfang der Heranziehung und Aufgabenbeschreibung Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nehmen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz für die Leistungsberechtigten wahr. Die Heranziehung umfasst die Sachbearbeitung der Einzelfälle nach dem WoGG und allen den damit einhergehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Bearbeitung des Rechtsweges. Weiterhin gehören alle sonstigen mit der Wohngeldsachbearbei- tung zusammenhängenden Maßnahmen und Tätigkeiten zu den Aufgaben im Rah- men dieser Heranziehungsvereinbarung. Im Falle der Änderung des Wohngeldgesetzes gilt die Heranziehung auch für Aufga- ben, die inhaltlich den vorgenannten Aufgaben entsprechen. § 2 Sonstige Bestimmungen (Befugnisse und Pflichten im Rahmen der Heranziehung)

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Präambel. Der Das Literaturzentrum wurde am 01.09.1971 als Einrichtung des Bezirkes Neubrandenburg gegründet, 1990 mit Beschluss der neuen Stadtvertretung eine städtische Einrichtung und im Jahr 1993 wurde die Rechtsform auf Beschluss der Stadtvertretung in einen eingetragenen Verein geändert. Es folgten ein Überlassungsvertrag sowie ein Vertrag, der die Aufgaben beider Partner regelte. (Beschluss – Nr. 515/41/93 vom 08.07.1993). Die Stadt wurde Mitglied des Vereins. Die Nachlässe von Reimann und Fallada liegen in verschiedenen Eigentumsverhältnissen (z. B. Stadt Neubrandenburg, Land M-V oder Verein) und werden durch langjährige Sammlungen des Literaturzentrums Neubrandenburg e.V. in wertvoller Weise ergänzt. Am 25.02.1993 beschloss die Stadtvertretung (402/37/93) den Aufbau eines „Xxxxxxxx-Xxxxxxx- Literaturhauses“ in der Xxxxxxxxxxxx 0. Nachdem der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander aus dem Jahr 1993 nicht verlängert wurde, folgten neue Verträge zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen dem Literaturzentrum Neubrandenburg e.V. vom Gedanken, dass beide gleichermaßen 01.01.2008 bis 31.12.2010 und vom 01.01.2011 bis 31.12.2013. Der Verein hat die Aufgabe die Förderung und Vermittlung von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, Literatur sowie die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiPflege des literarischen Xxxxx durchzuführen. Zu diesem Zweck hat unterhält und fördert der Stadtrat Verein Literaturzentrum Neubrandenburg e.V. das Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Literaturhaus in der Gartenstraße 6, als Veranstaltungs- und Ausstellungsort und das Xxxx-Xxxxxxx-Archiv in Carwitz, Zum Bohnenwerder 2, 17258 Feldberger Seenlandschaft. Nach Xxxxxxx der Bestimmungen dieses Vertrages übernimmt der Verein die Pflege des literarischen Xxxxx, insbesondere die Führung des im Eigentum des Landes stehende Nachlass von Xxxx Xxxxxxx und der sich im Eigentum der Stadt Mühlhausen/Thüringen befindliche Nachlass von Xxxxxxxx Xxxxxxx. Die Archivbestände werden vom Verein in entsprechenden Findhilfsmitteln dokumentiert. Die Inhaltsverzeichnisse beider Archive sind Bestandteil des Vertrages. Anlage 4 Benutzerordnung der Archive des Literaturzentrum Neubrandenburg e.V. Der Verein sichert die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:finanziellen Möglichkeiten zu.

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Präambel. Der Vertrag regelt Doktorand/Die Doktorandin und sein/e bzw. ihr/e Betreuer/in bzw. seine/ihre Betreuer/innen schlie- ßen eine Promotionsvereinbarung ab, um das zukünftige Miteinander zwischen Betreuungsverhältnis inhaltlich und zeitlich transparent zu gestalten. Der Betreuer/Die Betreuerin beziehungsweise die Betreuer/innen handeln hierbei in Aus- übung ihrer Dienstaufgaben für die Universität Freiburg. Die Vereinbarung richtet sich nach dem derzeit möglichen Planungshorizont und kann hinsichtlich der Stadt Mühlhausen/Thüringen wissenschaftlichen Fragestellung des Dissertationsprojektes und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor einzelnen Qualifizierungsele- mente im ländlichen Raum zu leben, tritt gegenseitigen Einvernehmen schriftlich geändert und fortgeschrieben werden. Über die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Annahme als Doktorand/Doktorandin entscheidet der Stadt MühlhausenPromotionsausschuss der Philologi- schen Fakultät und der Philosophischen Fakultät. Die Promotionsordnung der Albert-Ludwigs- Universität für die Philologische Fakultät und die Philosophische Fakultät vom 31.03.2016 regelt die Durchführung des Promotionsverfahrens. Die Promotionsvereinbarung ersetzt weder die Annahme als Doktorand/Thüringen als gleichwertiger Partner beiDoktorandin noch die Regist- rierung bzw. Zu diesem Zweck hat Immatrikulation. Arbeitsverträge bleiben von der Stadtrat der Stadt MühlhausenPromotionsvereinbarung unberührt. Titel: Vorname: Nachname: Titel: Vorname: Nachname: Institut/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Einrichtung: Titel: Vorname: Nachname: Institut/Einrichtung: Titel: Vorname: Nachname: Institut/Einrichtung: Aufgabe/n (sofern abweichend von Erst- und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt MühlhausenZweitbetreuer/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:in):

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Im Zuge der Stadt Mühlhausen/Thüringen Bestrebungen zur weiteren Entwicklung der Dülmener Innenstadt wird aktuell der südöstlich des Marktplatzes und Rathaus gelegene Stadtkernbereich in den Fokus genommen. Das Quartier ist insbesondere von Einrichtungen der Katho- lischen Kirchengemeinde St. Viktor geprägt. Die St. Viktor-Kirche und der Gemeinde Weinbergenumgeben- de Kirchplatz bilden gemeinsam mit den umliegenden Straßen einen wichtigen städ- tebaulichen Raum, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger für eine weitere Belebung der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert Innenstadt aktiviert werden soll. Stadt und Kirchengemeinde planen gemeinsam in diesem zentralen Bereich der Dülmener Innenstadt zwischen dem Rathaus, dem Kirchplatz und der Straße „Bült“ die Errichtung eines „Intergenerativen Zentrums Dülmen (IGZ) – Ein Haus für alle“, das sie als kooperative Gemeinbedarfseinrichtung im Rahmen der „REGIONALE 2016 ZukunftsLAND“ realisieren wollen.1 Das IGZ ist somit Ausgangspunkt und Schlüsselprojekt für die parallel angestrebte Entwicklung des umliegenden Stadtquartiers der Dülmener Innenstadt. 1 Regionale 2016 Agentur GmbH, Eine Projektstudie für die Regionale 2016 – Intergeneratives Zent- rum Dülmen (IGZ) – Ein Haus für alle. Dülmen 2013. Für die Entwicklung der Stadtquartiere ist die Verlässlichkeit von Strukturen und An- geboten der sozialen Infrastruktur und Versorgung von besonderer Bedeutung. Kommune und Kirche verstehen sich dabei als Teile des lokalen Gemeinwesens. Kirche wird in diesem Zusammenhang als zivilgesellschaftliche Basisstruktur des Gemeinwesens wahrgenommen. Die strategische Verantwortungsgemeinschaft für das Gemeinwesen spiegelt sich daher im partnerschaftlichen, kooperativen und sub- sidiarischen Gestaltungswillen wieder. Mehr als jeder andere Akteur in der Stadt- und Quartiersentwicklung sind Kommune und Kirche sowie die ihr angeschlossenen karitativen Verbände im Sinne von „Kirche findet Stadt“ in der Verantwortung für die Menschen vor Ort, im Sozialraum. In Durchführung dem Bewusstsein, dass Stadt und Kirchengemeinde im IGZ eine starke und neu- artige Kooperation eingehen, legen die Vertragsparteien mit diesem Rahmenvertrag die Grundlagen ihrer weiteren Zusammenarbeit einvernehmlich fest. Dabei ist ihnen bewusst, dass es sich im Rahmen der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Projektentwicklung als notwendig erweisen wird, weitere konkretisierende vertragliche Vereinbarungen zu treffen.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander Das Zweite Deutsche Fernsehen – nachfolgend ZDF genannt – und die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e. V. – nachfolgend Pro- duzentenallianz genannt – setzen mit dieser Vereinbarung die Tradition der bisherigen erfolgreichen Zusammenarbeit im Bereich der Dokumentationen fort und regeln erstmalig vertragliche Eckpunkte für Dokumentationen. Das ZDF und die Produzentenallianz bekräftigen dabei ihr gemein- sames Ziel, die langjährige Partnerschaft zwischen ZDF einerseits und den deutschen Produzenten andererseits zu stärken. Mit dieser Vereinbarung werden die bisherigen fairen und ausgewo- genen Vertragsbedingungen zu ZDF-Auftragsproduktion im Bereich der Stadt Mühlhausen/Thüringen Dokumentationen festgeschrieben und fortentwickelt. Sie stellen gleich- zeitig ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Ver- wertungsrechte im Sinne der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkänderungs- staatsvertrag sicher. Die vom ZDF und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenProduzentenallianz gemeinsam erarbeiteten Regelungen bilden die Grundlage für die vertragliche Zusam- menarbeit zwischen dem ZDF und den Mitgliedern der Produzentenallianz. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDie vorliegenden Eckpunkte gelten nur für vollfinanzierte Dokumentat- ionen, die es zukünftig ermöglichennicht als Doku-Drama in der Präambel zur Eckpunkteverein- barung Produzentenallianz/ ZDF vom 27. 09. 2010, Potentiale Fußnote 1, einzuordnen sind und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend eine Sendeformatlänge von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:mindestens 30 Minuten aufweisen.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Stadt Königslutter obliegt die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 96 Niedersächsi- schen Wassergesetz (NWG) im Stadtgebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen Königslutter, der WEB obliegt die Auf- gabe der Abwasserbeseitigungspflicht im Stadtgebiet von Wolfsburg und in der Gemeinde WeinbergenSamtgemein- de Boldecker Land. Auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung besteht eine enge Übereinstimmung der techni- schen Anlagen. Das Abwasser der Stadt Königslutter aus der Kläranlage Schoderstedt wird zum Teil landwirtschaftlich wiederverwertet, getragen vom Gedankenebenso wie das im Klärwerk der WEB auf dem Standort Brackstedt-Stahlberg gereinigte Abwasser. Die Stadt Königslutter und die WEB sind sich einig, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitiereneine gemeinsame Durchführung der Abwasserbeseitigung sinnvoll und zum Wohle und Nutzen der Bevölkerung ist. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, Aus diesem Grund überträgt die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch Stadt Königslutter die bisher ihr obliegende Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Abwasserbesei- tigung im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat Königslutter auf die Wolfsburger Entwässerungsbetriebe AöR. Die Stadt Königslutter überträgt und die WEB übernimmt die Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-NrKönigslutter gemäß § 5 Abs. 574/20181 Satz 1 NKomZG. Die Abwasserbeseitigung erfolgt nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetz und des NWG.. Die Stadt Königslutter überträgt das Anlagevermögen der Entwässerungsanlagen kostenfrei auf die WEB. Es gelten die Buchwerte des Anlagevermögens als tatsächliches Vermögen. Die Stadt Königslutter überträgt die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Rechte auf die WEB. Die Stadt Königslutter überträgt der WEB gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 NKomZG die Befugnis, ebenso Satzungen im Bereich der Gemeinderat Abwasserbeseitigung zu erlassen. Für den Erlass der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-NrSatzungen ist ein Zustimmungsbeschluss des Rates der Stadt Königslutter erforderlich. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass Die Stadt Königslutter stellt der WEB die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in für die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und Abwasserbeseitigung erfor- derlichen öffentlichen Verkehrsflächen kostenlos zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragNutzung zur Verfügung. Die Aufgaben der Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Königslutter beinhalten ins- besondere folgende Teilaufgaben:

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheDie Grundstücke Flst-Nr. 574/20181390/2 und 1410/2 der Gemarkung Flomersheim liegen an der westlichen Gemarkungsgrenze Flomersheim zu Lambsheim und stehen im Eigentum des Bundes. Auf ihnen befinden sich die Autobahnraststätten der A 61 „Auf den Hirschen“ und „Auf den Hahnen“. Bis zum Jahr 2009 verfügte keines der Grundstücke über Anlagen auf denen Abwasser anfiel. Mit Erweiterung der Rastplätze und Errichtung von Toilettenanlagen wurden leitungsgebundene Anschlüsse an das Naherholungsgebiet „Lambsheimer Weiher“ in einer Entfernung von 650 m hergestellt, ebenso da die nächstgelegenen Anschlussmöglichkeiten an die Kanalisation der Gemeinderat Stadt Frankenthal (Pfalz) in der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit BeschlussFlomersheim erst ab 1,5 km Entfernung bestehen. Deshalb übernimmt die Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim die Abwasserbeseitigung. Die Anschlussleitung ist eine Privatleitung des Grundstücks- eigentümers. Die Herstellungs-, Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der Anschlussleitung trägt der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Die Stadt Frankenthal (Pfalz) überträgt der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nach § 57 Abs. 3 LWG für das auf den Grundstücken Flst- Nr. 114/18/18 1390/2 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr1410/2 der Gemarkung Flomersheim, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxx X00 „Xxx xxx Xxxxxxxx“ und „Auf den Hahnen“, anfallende Abwasser. 115/19/18 zugestimmt, dass Die Verbandsgemeinde Lambsheim- Heßheim errichtet und betreibt die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung öffentliche Kanalisation zur Abwasserbeseitigung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:betroffenen Grundstücke.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Nachbar ist eine Wohnungseigentumsgemeinschaft und der Gemeinde WeinbergenEigentümer des Grundstücks Gemarkung Frankfurt Bezirk xx, getragen vom GedankenFlur xx, Flurstück xxx in Frankfurt am Main, xxxstraße xx. Das Grundstück ist mit Wohngebäuden bebaut. Der Bauherr ist Eigentümer des angrenzende Grundstück Gemarkung Frankfurt Bezirk xx, Flur xx, Flurstücke xxx. Die genaue Lage des Grundstücks ergibt sich aus dem Lageplan (Anlage 1). Der Bau- herr plant auf seinem Grundstück eine Baumaßnahme gemäß dem Anlagekonvolut 2. Der Bauherr plant auf seinem Grundstück den Abbruch und Neubau des Wohn- und Geschäftshauses xxxstr. xxx (nachfolgend: „Bauvorhaben“). Fachprüfungen haben ergeben, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenein Erhalt des Ge- bäudes u.a. Auf diese Weise können mittel- in Hinblick auf die Raumabmessungen, Erschließung, Statik und langfristig Strukturen geschaffen werdenHaustechnik nicht mehr sinnvoll ist. Das Volumen des Neubaus wird sich gegenüber dem Bestandsgebäude verringern. Der städtebauliche Abschluss zur xxxstraße wird durch zwei Wohnhäuser neu gestaltet. Die Nutzung wird ähnlich der bisherigen beibehalten (große und mittlere Flächen des Einzelhandels sowie Wohnungen auf dem Dach des Geschäftshauses xxxstr. xxx, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor zusätzlich entstehen 2 Wohnhäuser im ländlichen Raum zu lebenBereich der xxxstraße). Das Stadtplanungsamt Frankfurt am Main begrüßt den Erhalt und die Modernisierung des Geschäfts - zentrums an der xxxstraße. Vor Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplanverfahren durchzu- führen, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen welches in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden Kürze beginnen soll. In Durchführung Der Nachbar des Grundstücks xxxstraße 39, das unmittelbar an das Bauvorhaben angrenzt und mit ei- nem Wohngebäude bebaut ist. Die durch das Bauvorhaben des Bauherrn geworfenen Abstandsflä- chen werden teilweise auf dem Grundstück des Nachbarn zu liegen kommen. Der Nachbar beabsichtigt in nicht näher bestimmter Zukunft eine bauliche Umgestaltung oder Erweite- rung seines Objektes. Mit dieser Vereinbarung erklärt der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Bauherr einerseits seine Zustimmung zu möglichen zukünftigen Vorhaben des Nachbarn. Im Gegenzug stimmt der Nachbar bereits jetzt dem Neubauvorhaben der Bauherren und dem hierfür erforderlichen Bebauungsplan zu. Die Zustimmung wird unabhängig davon erteilt, welche planungsrechtliche Grundlage bei der Entscheidung über den einzureichenden Bauantrag des Bauherrn gilt. Zur Ermöglichung der vorgenannten Baumaßnahme und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen Wahrung Ihrer gutnachbarlichen Verhält- nisse vereinbaren die beteiligten Gemeinden folgenden VertragParteien das Folgende:

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Samples: www.hansjaeckel.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Straßen „Am Ossenbrink“ und „Viermärker Weg“ liegen von der Einmündung der Dortmunder Landstraße/Hagener Straße bis zum Flurstück 1189 (Gemarkung Schanze Flur 2 – Herdecke -), ca. 100 m entfernt von der Einmündung des Viermärker Weges in die „Wittbräucker Straße“ auf Herd- ecker Stadtgebiet. Die Straße „Auf dem Schnee“ liegt von der Einmündung der Straße „Schöneichensiepen“ bis zur Einmündung der „Blickstraße“ auf Herdecker Stadtgebiet , im weiteren Verlauf von der Blickstra- ße bis zum östlichen Ende der öffentlichen Wegeparzelle Flurstück Nr.1271 (Gemarkung Kirchhör- de Flur 7 – Dortmund) in Höhe des Hausgrundstücks „Xxx xxx Xxxxxx 000“ mit Teilflächen so- wohl im Gebiet der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herdecke als auch in dem der Stadt Dortmund. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus dem dieser Vereinbarung in der Anlage 1 beigefügten La- geplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist. An die genannten Straßen grenzen unmittelbar eine Vielzahl von bebauten Grundstücken sowohl auf Herdecker als auch auf Dortmunder Stadtgebiet. Im Falle der Straßen Ossenbrink und Viermärker Weg wird eine Anzahl von Baugrundstücken auf Dortmunder Stadtgebiet (siehe Lageplan Pkt. A bis Pkt.B, Pkt. C bis Pkt.D und Pkt. D bis Pkt.E) durch die auf Herdecker Stadtgebiet liegenden Straßen erschlossen. Zur Sicherung ihrer Erschlie- ßung sind diese Dortmunder Baugrundstücke auf diese Straßen angewiesen, da auf Dortmunder Stadtgebiet entsprechende Erschließungsanlagen nicht vorhanden sind und eine Einrichtung solcher Erschließungsanlagen im Hinblick auf die über die auf Herdecker Stadtgebiet liegenden Straßen bestehende Erschließung nicht geplant ist. Gleiches – jedoch mit wechselseitiger Beziehung – gilt für die Erschließungsanlage „Auf dem Schnee“ . Während die im Rahmen des § 34 BauGB beidseitig bebaute bzw. bebaubare Erschließungsanlage „Auf dem Schnee“ im Abschnitt von der Gemeinde WeinbergenEinmündung „Blickstraße“ (Lageplan Pkt. H) bis zur Straße „Brauckmanns Knapp“ (Lageplan Pkt. I) auf Herdecker Stadtgebiet liegt - mit Ausnahme des nördlichen Gehweges - ,befindet sich der weitere - östlich anschließende - Straßenbereich von „Brauckmanns Knapp“ bis Ende „Auf dem Schnee“ (Lageplan Pkt. K) auf Dortmunder Stadtgebiet - mit Ausnahme des südlichen Gehweges -. Aufgrund dieses Grenzverlaufes liegen im Herdecker Straßenabschnitt „Auf dem Schnee“ die auf der nördlichen Straßenseite angrenzenden Grundstücke auf Dortmunder Stadtgebiet und umgekehrt bei dem auf Dortmunder Stadtgebiet liegenden Stra- ßenabschnitt die auf der südlichen Straßenseite angrenzenden Grundstücke auf Herdecker Stadtge- biet. Die auf Dortmunder bzw. Herdecker Stadtgebiet angrenzenden nördlichen bzw. südlichen Grundstücke benötigen, getragen vom Gedankensoweit es sich um Baugrundstücke bzw. nach § 34 BauGB zu beurteilende Grundstücke handelt, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- zur Sicherung ihrer Erschließung die im Gebiet der Nachbargemeinde gelege- ne Straße, da auf ihrem Gemeindegebiet selbst zur Erschließung dieser Grundstücke keine entspre- chenden Erschließungsanlagen vorhanden sind und langfristig Strukturen geschaffen werdendie Errichtung solcher Erschließungsstraßen im Hinblick auf das Vorhandensein der auf dem Gebiet der Nachbargemeinde liegenden Straße, die es zukünftig ermöglichenden Grundstücken bereits eine Erschließung vermittelt, Potentiale nicht geplant ist. Die Städte Herdecke und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem ZielDortmund beabsichtigen, sich den verändernden Anforderungen die auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet gele- genen bereits genannten Erschließungsanlagen nach und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellennach erstmalig herzustellen bzw. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen auszu- bauen. Durch die in beiden Gemeindegebieten vorhandene und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum Rahmen des § 34 BauGB noch zu lebengenehmigende Bebauung ist eine Dimensionierung des Straßenausbaues in einem Umfange er- forderlich, tritt der über das für die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen allein auf einem Gemeindegebiet gelegenen Bebauung Erforderliche hinaus geht und den Bedürfnissen auch der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat Bebauung der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden Nachbargemeinde entsprechen soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Landkreis Neuwied und der Gemeinde WeinbergenRhein-Sieg-Kreis sind die für ihr Kreisgebiet zuständigen Aufgabenträger für den öffentlichen Perso- nennahverkehr gemäß den jeweiligen landesgesetzlichen Regelun- gen. In Nordrhein-Westfalen wird die Aufgabenträgerschaft in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPNVG NRW) bestimmt, getragen vom Gedankenin Rheinland-Pfalz in § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahver- kehrsgesetz - NVG). Nach beiden Landesgesetzen obliegen den Auf- gabenträgern jeweils die Planung, dass beide gleichermaßen Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV auf ihrem Gebiet. Aufgrund dieser Aufgabenzuweisungen sind die beiden Landkreise in ihren eigenen Wirkungskreisen zugleich "zuständige Behörden" für die Intervention in den ÖPNV-Markt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personen- verkehrsdienste auf Schiene und Straße. Zwischen beiden Kreisgebieten bestehen Verkehrsbeziehungen in Form von Kreisgrenzen überschreitenden Buslinien. Diese verbinden die Verbandsgemeinden Asbach, Unkel und Linz (Landkreis Neuwied) mit den Städten Hennef, Bad Honnef und Königswinter sowie der Ge- meinde Eitorf (Rhein-Sieg-Kreis) und erfüllen in den jeweiligen Ge- meinde- und Stadtgebieten auch lokale Erschließungsaufgaben. Beide Kreise sind als Aufgabenträger für jeweils einen Teilabschnitt dieser Linien zuständig. Anders als die Linienabschnitte im Rhein-Sieg-Kreis wurden jene auf dem Gebiet des Landkreises Neuwied bis 2020 eigenwirtschaftlich, d.h. auf Initiative eines Verkehrsunternehmens betrieben. Für die Zeiträume nach Auslaufen der Konzessionen der Linien 522 (Hennef –) Xxxxxxxxxxxx – Xxxxxx, 000 (Oberpleis –) Landesgrenze – Asbach und 564 (Eitorf –) Landesgrenze – Asbach am 31.05.2020 fand sich allerdings kein Verkehrsunternehmen mehr, das bereit wäre die Beförderungsleistung auf eigenes unternehmerisches Risiko zu betreiben. Für die Linien 562 (Bad Honnef –) Windhagen – Asbach – Neustadt und 565 (Bad Honnef -) Landesgrenze – Unkel – Linz sowie den ver- kehrlich und betrieblich damit zusammenhängenden Linien 133 Unkel – Breite Heide und 134 Unkel – Bruchhausen wurde aufgrund nicht mehr gegebener Eigenwirtschaftlichkeit eine vorzeitige Entbindung von der Betriebspflicht beantragt und zum 01.01.2021 genehmigt. Es sind also Interventionen der zuständigen Behörde in den ÖPNV- Markt erforderlich, um weiterhin eine nahverkehrsplanmäßige Ver- kehrsbedienung auf diesen Linien bzw. Linienabschnitten sicherzu- stellen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1370/2007 dürfen Interventio- nen in den ÖPNV nur im Rahmen von so genannten öffentlichen Dienstleistungsaufträgen stattfinden, die von einer Eingemeindung profitierenzuständigen Be- hörde an einen Betreiber vergeben werden. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, Die Landkreise sind sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmteinig, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Linien im öffentlichen Ver- kehrsinteresse in Zukunft über den gesamten (grenzüberschreiten- den) Linienverlauf nur noch von einem Betreiber bedient werden sol- len und deshalb auch nur ein Aufgabenträger für die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags auf der Gesamtlinie zuständig sein soll. Sie haben sich darauf verständigt, dass diese Aufgabe vom Rhein-Sieg-Kreis wahrgenommen werden soll, weil der überwiegende Teil der Linien auf dessen Gebiet verläuft und dort auch die Verknüp- fung zum weiterführenden Schienenverkehr stattfindet. Die Linien bzw. Linienabschnitte, die von dieser Vereinbarung abge- deckt sind, werden in § 2 definiert. Neben den grenzüberschreitenden Verbindungen sind dies auch daran anschließende Verkehre im Land- kreis Neuwied, die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert im betrieblichen und räumlichen Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Linien stehen. Gegenüber den o.g. ursprünglichen Verkehren wurden alle Linien überplant und optimiert. Je nach Entwicklung des Bedarfs besteht zwischen den Aufgabenträ- gern Einigkeit darüber, dass diese Vereinbarung auf weitere Linien- beziehungen ausgebaut oder die bestehenden Linien modifiziert wer- den können. Gemäß Art. 2 Abs. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Nord- rhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemein- schaften und Wasser- und Bodenverbände vom 19. Juni 1972 (GV NRW. 1972 S. 182) gilt für den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarungen das Recht des Landes, dem die Körperschaft angehört, der durch die Vereinbarung die Erfüllung oder Durchfüh- rung der Aufgaben übertragen werden soll. In Durchführung Die nachfolgende öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung richtet sich daher nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht. Gegenstand der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte vorliegenden öffentlich-rechtlichen Zweckverein- barung ist die Erweiterung des Zuständigkeitsgebiets des Rhein- Sieg-Kreises als ÖPNV-Aufgabenträger und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- als zuständige Behörde im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 auf einen bestimmten Teil des Gebiets des Landkreises Neuwieds, und Verwaltungsfragen schließen zwar durch Übergang der Befugnis, die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauf- trags unter Einbeziehung der in das Gebiet abgehenden sowie die- ses erschließenden Bus-Linien zu ermöglichen. Im Gegenzug soll der Landkreis Neuwied dem Rhein-Sieg-Kreis den Aufwandsde- ckungsfehlbetrag aus der Verkehrsbedienung auf diesen Linien er- statten.

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Samples: www.kreis-neuwied.de

Präambel. Die Stadt Magdeburg übernimmt von der Gemeinde die Erfüllung der hoheitlichen Teilaufgabe Einleitung und Behandlung der zentral gesammelten Abwässer im Klärwerk Gerwisch auf der Grundlage von § 3 Abs. 1 Satz 1des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land Sachsen-Anhalt (GKG-LSA) vom 26.02.1998 (GVBl. S. 81) und § 151 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG-LSA) vom 21.04.1998 (GVBl. S. 186). Die Erfüllung weiterer hoheitlicher Aufgaben wird nicht übertragen. Die Stadt Magdeburg beabsichtigt, sich zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbe- seitigungspflicht zukünftig eines Konzessionärs zu bedienen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Konzessionär wird die ihm übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf der Grundlage privat- rechtlicher Entgelte nach näherer Maßgabe der Abwasserentsorgungssatzung sowie der allgemei- nen Entsorgungsbedingungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Magdeburg durchführen. Der Konzessionsvertrag soll beginnend ab 01.01.2006 eine Laufzeit von 20 Jahren mit Verlänge- rungsoption für 2 x 5 Jahre haben und im Wege eines europaweit angezeigten strukturierten Bieterverfahrens vergeben werden. Von Seiten der Gemeinde Weinbergen, getragen vom GedankenKönigsborn besteht grundsätzliches Interesse daran, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenzukünftig die vollständige Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht vom Konzessionär auch für das Ge- meindegebiet Königsborn erfolgt. Auf diese Weise können mittel- Entsprechende Verhandlungen sollen nach der Privatisierung des Städtischen Abwasserbetriebes Magdeburg aufgenommen werden. Vorstehendes vorausgeschickt, treffen die Stadt Magdeburg und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden VertragKönigsborn fol- gende Vereinbarungen:

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Samples: www.magdeburg-tourist.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen vorbezeichnete Kleingarten ist ein Pachtgarten des Landesverbandes der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gartenfreunde Bremen e. V., der für die Nutzung als grüner Lernort zur Verfügung gestellt wird, um dem Satzungszweck Förderung der Umweltbildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung) nachzukommen. Damit wird der Kleingarten Teil eines landesweit vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. koordinierten Lerngarten-Netzwerkes. Die Lerngärten werden erfahrungsgemäß positiv im Umfeld der Kleingartenanlage, z. B. innerhalb der benachbarten Wohnquartiere und von den Beiräten, wahrgenommen und sind damit wichtiger Bestandteil der Gemeinde WeinbergenÖffentlichkeitsarbeit eines Kleingärtnervereins. Lerngärten sind förderungswürdig. Ziel ist es, getragen den Kleingarten partnerschaftlich zu einem grünen und attraktiven Umweltlernort für Kinder zu entwickeln, um Naturverständnis und ein nachhaltiges Interesse an Natur und Umwelt zu wecken. Die KiTa benennt einen festen Ansprechpartner, der regelmäßigen Kontakt mit dem Verein hält und diesen über die Projekte informiert. Der Ansprechpartner nimmt an den Veranstaltungen im Rahmen des Lerngarten-Netzwerkes (Netzwerktreffen) teil und erklärt sich damit einverstanden, den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. und den Verein regelmäßig über den Erfolg und Verlauf der Kooperation zu informieren. Klarstellend erklären die Parteien: Eigentümer der baulichen Anlagen und eingebrachten Pflanzen – mit Ausnahme der Pflanzen in den Projektbeeten – ist der Verein. Versicherungsschutz für die Laube über die Kollektivversicherung (Feuer) besteht nur bei ordentlicher Meldung an den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. (gegebenenfalls streichen, wenn Verein nicht Eigentümer ist.) Die KiTa nutzt den Garten mit maximal Kindergartengruppen. Die KiTa nutzt den Garten für Umweltbildungsprojekte. Diese Projekte sind vorab mit dem Verein abzustimmen und diesem bis zum 28. Februar jeden Kalenderjahres schriftlich zu melden. Die Nutzung ist für die KiTa, soweit nicht abweichend vereinbart, unentgeltlich und dient ausschließlich der Umweltbildung. Eine andere, insbesondere die nicht kleingärtnerische, Nutzung ist nicht erlaubt. Der Verein übernimmt alle Pflichten aus dem derzeit geltenden Kleingarten- Pachtvertrag, der als Anlage I ausdrücklicher Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Die Instandhaltung der baulichen Anlagen sowie die Pflege der angrenzenden Flächen, wie Wege, Hecken, Gräben usw., werden vom GedankenVerein durchgeführt. Die Pflege der Projektbeete wird von der KiTa übernommen, dass beide gleichermaßen z. B. mit den Kindern, den pädagogischen Fachkräften und den Eltern. Die Grundpflege des Kleingartens wird folgendermaßen verteilt: Verein KiTa Hecken schneiden O O Grünflächen mähen O O Anlage von einer Eingemeindung profitierenUnkraut freihalten O O Gehölze schneiden O O Projektbeete von Unkraut freihalten O O Kompost umsetzen O O Winterpflege Projektbeete O O Projektbeete mit Kompost vorbereiten O O Wässern der Kulturen O O .............................................................. O O .............................................................. O O .............................................................. O O Die KiTa ist nicht gemeinschaftsdienstpflichtig. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDie KiTa hat keinen Anspruch auf Haftung des Vereins oder des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e. V. für Sach- oder Personenschäden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum Rahmen der Nutzung des Gartens entstehen. Die Patenschaftsvereinbarung beginnt am ........................ . Die Patenschaftsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum 30. November eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. ist über die Kündigung durchschriftlich zu lebeninformieren. Nach Beendigung der Patenschaftsvereinbarung erlischt der Mitbesitz der KiTa am Kleingarten und das Nutzungsrecht entfällt. ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Bremen, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen den ........................ .......................................................... ........................................................... KiTa Landesverband der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiGartenfreunde Bremen e.V. z.Hd. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheXx. Xxxxx Xxxxx Xxxxxx-NrXxxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:0 00000 Xxxxxx

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Samples: gartenfreundebremen.de

Präambel. Die SDAG (Sportzentrum Dürrbach AG) beabsichtigt den Bau eines Sportzentrums am Standort «Dürrbach» in Wangen-Brüttisellen gemäss definiertem Perimeter (Anhang 1) und Raumprogramm + Nutzung (Anhang 2). Die Aktionäre der SDAG – der ZTV (Zürcher Turnverband) und der RVZT (Regionalverband Zürich-Tennis) wollen zum einen die Leistungszentren des ZTV zentralisieren und zum anderen die Junioren-Ausbildung des RVZT unter Integration der beiden Geschäftsstellen einrichten. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen ZSD (Zweckverband Sportanlage Dürrbach) wurde von der Gemeinde Wangen- Brüttisellen sowie der Stadt Mühlhausen/Thüringen Dübendorf gegründet und betreibt aktuell die Sportanlage Dürrbach. Das dafür benutzte Grundstück gehört der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die Armasuisse, welche dem ZSD ein Baurecht bis am 31. Dezember 2088 eingeräumt hat. Für die Realisierung des Sportzentrums der SDAG soll dieser auf einem Teilgebiet des Baurechts des ZSD ein Unterbaurecht bis am 31. Dezember 2088 eingeräumt werden. Im Rahmen dieses Unterbaurechts verpflichtet sich die SDAG zur Errichtung u.a. von zwei BASPO 201-Sporthallen (Schul- + Vereinssporthallen, 3-fach). Ein Teil der dabei entstehenden Hallenflächen wird der Gemeinde WeinbergenWangen-Brüttisellen sowie der Stadt Dübendorf zur Vereinsnutzung sowie zur Nutzung durch die Armee zur Verfügung gestellt. Zur Ermöglichung der Finanzierung werden von der SDAG zudem Umfeldpartner Sport (z.B. Schulen, getragen vom GedankenMedizin) sowie kommerzielle Partner (z.B. Cafeteria, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenSport-Shop) akquiriert. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDie ausserhalb des Unterbaurechts bestehenden Anlagen (z.B. Fussballplatz, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Leichtathletik- Anlagen) verbleiben im ländlichen Raum zu lebenBesitz des ZSD, tritt sollen jedoch durch die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen SDAG verwaltet und betrieben werden. Mit der Stadt Mühlhausen/Thüringen vorliegenden Leistungsvereinbarung werden – als gleichwertiger Partner beiGrundlage für die Projektierung und den anschliessenden Betrieb – die Eckpunkte der gegenseitigen Interessen und Rahmenbedingungen der Parteien geregelt. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen Die näheren Details werden in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018den separaten Ausführungsbestimmungen geregelt, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass welche durch die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert Betriebskommission Sportzentrum abgeändert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:können.

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Samples: www.duebendorf.ch

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV- Klassifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizie- rungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. In Ergänzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der Gemeinde Weinbergen„Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, getragen Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließ- lich neun Betten (Privatzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Ange- bote aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom GedankenLizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwi- ckelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne (siehe Anlage 2) gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizierung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsange- botes im Bereich Privatzimmer, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenFerienwohnungen und Ferienhäuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf diese Weise können mittel- der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung.

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Samples: www.sterneferien.de

Präambel. Die Bahnstrecke Monsheim - Langmeil soll künftig für den Ausflugsverkehr an Wochenenden durch die Bürger und Gäste der Region genutzt werden können und damit den Aspekt des „umweltfreundlichen Tourismus“ im Weinanbaugebiet Zellertal vorantreiben. Die hierdurch notwendigen zuwendungsfähigen Investitionen sollen durch das Land Rheinland-Pfalz durch entsprechende Mittel im Landeshaushalt mit 85 % gefördert werden. Die restlichen Mittel sowie die laufende Unterhaltung sind durch die kommunalen Gebietskörperschaften zu tragen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (mit Sitz in Kaiserslautern) hat am 28.03.2014 einen Grundsatzbeschluss gefasst, für die nächsten 15 Jahre einen Ausflugsverkehr auf dieser Strecke im Umfang von ca. 20.000 Zugkm/a bei einem Trassenpreis von ca. 9 €/Zugkm zu bestellen. Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung wurden Bau- und Planungskosten als „Erstinvestitionsbedarf“ i. H. v. ca. 4,4 Mio € ermittelt. Mit diesen Finanzmitteln sollen u. a. die Bahnübergänge wieder technisch gesichert, der Stadt Mühlhausen/Thüringen Oberbau in einigen Streckenabschnitten erneuert sowie einige Kunstbauwerke saniert werden. Ohne diese Maßnahmen wäre eine Betriebseinstellung der Zellertalbahn unvermeidlich. Ziel der Vereinbarung ist die betriebsbereite Erhaltung der Zellertalbahn Monsheim – Langmeil für touristische Ausflugsverkehre für mindestens die nächsten 15 Jahre mit der Option, diese für eine spätere Integration in den Rheinland-Pfalz-Takt (Regelbetrieb) offen zu halten. Hierzu werden die Parteien gemeinsam die notwendigen Investitionen tätigen und den laufenden Betrieb organisieren, sowie alle für die Erreichung dieses Ziels notwendigen Schritte tätigen. Die Förderung des Tourismus im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Donnersbergkreis, insbesondere im Zellertal, trägt zu einer Festigung der kommunalen Zusammenarbeit der Parteien sowie einer Stärkung der Region bei. Der Landkreis Donnersbergkreis übernimmt zu diesem Zweck die Stellung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens i. S. v. § 2 Abs. 3 a AEG und damit die Stellung des beauftragten Beteiligten. Er organisiert und setzt die Planung und den Bau der Bahnübergänge sowie der freien Strecke um und übernimmt die Organisation der laufenden Unterhaltung für die freie Strecke. Im Bereich der notwendigen Investitionen übernimmt er die Ausschreibung und vergibt die Aufträge. Er schließt die notwendigen Pacht- und Nutzungsverträge mit dem Eigentümer des Schienennetzes. Er stellt den Antrag auf Genehmigung als Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß § 6 AEG für den Betrieb des Schienenweges, der Steuerungs- und Sicherungssysteme und der Gemeinde WeinbergenBahnsteige. Weiter stellt er die notwendigen Förderanträge beim Land Rheinland-Pfalz. Die Strecke Monsheim – Langmeil soll für den Ausflugsverkehr für eine Dauer von 15 Jahren ab der Inbetriebnahme der ertüchtigten Strecke gepachtet werden. Der Landkreis Donnersbergkreis rechnet die Investitionskosten gegenüber dem Landkreis Alzey-Worms ab und stellt die ungedeckten Kosten des laufenden Betriebs in Rechnung. Er tritt nach außen als Verantwortlicher für den „Ausflugsverkehr Zellertalbahn“ auf und vertritt insoweit den Landkreis Alzey-Worms. Der Landkreis Donnersbergkreis versichert, getragen seine Aufgaben als beauftragter Beteiligter im beiderseitigen Interesse der Parteien zur Erreichung der Ziele der vorliegenden Vereinbarung nach besten Kräften wahrzunehmen. Die kommunale Kostenbeteiligung an den Investitionskosten für die beiden Bahnübergänge Wachenheim trägt der Landkreis Alzey-Worms zu 100 %. Die notwendigen Investitionskosten für die „freie Strecke“ tragen die Parteien gemäß ihrem Streckenanteil; der Landkreis Alzey-Worms zu 1/7, der Landkreis Donnersbergkreis zu 6/7. Davon unberührt bleiben Regelungen zur Kostentragung innerhalb des jeweiligen Kreises mit den betroffenen Verbandsgemeinden. Hierzu zahlt der Landkreis Alzey-Worms auf Anforderung Abschläge an den Landkreis Donnersbergkreis, der nach Beendigung, der Maßnahmen eine prüffähige Schlussrechnung unter Anrechnung der Landesförderung stellt. Die Mittel für die laufende Unterhaltung werden durch einen pauschalen Kostenbeitrag sichergestellt. Dieser beläuft sich aufgrund vorhandener Erfahrungswerte auf 40.000 €/a. Der Landkreis Alzey-Worms trägt hiervon 1/4 und zahlt seinen Anteil jeweils zum 01.01. eines Jahres im Voraus. Soweit die Mittel für die laufende Unterhaltung und eventuell vorhandene Rückstellungen nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten zu decken, trägt der Landkreis Alzey-Worms 1/7 dieser Kosten. Eisenbahninfrastrukturbetreiber im eisenbahnrechtlichen Sinne für die Haltepunkte ist der Landkreis Donnersbergkreis. Im Innenverhältnis obliegt die Sicherstellung der Verkehrssicherheit der Haltepunkte der Gebietskörperschaft, in deren Bereich sie gelegen sind. Diese stellt die Zuwegung, Beleuchtung, Sauberkeit und den Winterdienst sicher. Im Weiteren wird hierzu auf die zwischen dem Landkreis Donnersbergkreis als Eisenbahninfrastrukturbetreiber und der jeweiligen Gebietskörperschaft im einzelnen getroffene Vereinbarung verwiesen bzw. auf diejenige zwischen dem Landkreis Alzey- Worms und der Verbandsgemeinde Monsheim. Der Eisenbahnbetriebsleiter, sein Stellvertreter sowie der örtliche Betriebsleiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens koordinieren federführend im Auftrag des Donnersbergkreises notwendige Maßnahmen im Rahmen ihrer betrieblichen Aufgaben mit der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft und stimmen Einzelmaßnahmen ab. Der Landkreis Donnersbergkreis als Eisenbahninfrastrukturunternehmen schließt für den Betrieb der Eisenbahnanlagen eine Haftpflichtversicherung gemäß den Bestimmungen der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsordnung ab. Die Parteien haften im Schadensfall anteilig ihrer Streckenanteile (s. § 3). Der Landkreis Alzey-Worms verpflichtet sich, intern entsprechende berechtigte Ansprüche gegen den Landkreis Donnersbergkreis nach vorgenanntem Schlüssel auszugleichen. Dieser erklärt im Außenverhältnis den Schadensausgleich vorzunehmen. Soweit gesetzlich zulässig sind gegenseitige Ansprüche ausgeschlossen, mit Ausnahme solcher, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung genannt werden. Sollten Fördergelder zurückzuzahlen sein, wird der Landkreis Donnersbergkreis dies veranlassen. Der Landkreis Alzey-Worms beteiligt sich hieran im Verhältnis seines Streckenanteils (s. § 3). Hiervon ausgenommen sind Fördergelder für die Sanierung der Bahnübergänge; diese werden zu 100% vom Gedankenjeweiligen Kostenträger derselben (s. § 3) erstattet. Die vorliegende Vereinbarung wird auf mindestens 15 Jahre geschlossen und kann nur mit Zustimmung der Parteien aufgehoben werden. In diesem Fall werden bestehende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen durch den Landkreis Donnersbergkreis als beauftragter Beteiligter auf Kosten der Parteien, entsprechend ihres Streckenanteils (s. § 3), abgewickelt. Eventuelles Vermögen und Rücklagen werden nach dem gleichen Schlüssel verteilt. Eine Aufhebung kommt insbesondere in Betracht, wenn die Strecke Monsheim - Langmeil stillgelegt oder in den Regelbetrieb übernommen wird oder das Land Rheinland- Pfalz und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd einer Aufhebung ebenfalls zustimmen. Nach Ablauf von 15 Jahren oder für den Fall, dass beide gleichermaßen der Landkreis Donnersbergkreis nicht mehr Inhaber einer Genehmigung nach § 6 AEG ist, kann jede Partei die Vereinbarung zum Ende eines Jahres mit einer Frist von einer Eingemeindung profitieren12 Monaten kündigen. Auf diese Weise können mittel- Die Sätze 2 und langfristig Strukturen geschaffen werden3 gelten entsprechend. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. In einem solchen Fall hat diejenige Partei, die es zukünftig ermöglichendie Kündigung zu vertreten hat, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung die andere Partei schadlos zu stellen. Ausgehend von Ein wichtiger Grund liegt immer dann vor, wenn ein weiteres Festhalten an der Vereinbarung schlechterdings nicht mehr zumutbar und das Vertrauensverhältnis erschüttert ist. Bei Verletzungen einzelner Pflichten aus dieser Vereinbarung sind die Parteien zunächst gehalten, auf Einhaltung derselben hinzuwirken und die Behebung der Pflichtverletzung schriftlich unter Fristsetzung einzufordern. Änderungen der Vereinbarung einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Wunsch Zweck, der Bürgerinnen und Bürger mit der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränenunwirksamen Bestimmung erzielt werden sollte, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiam nächsten kommt. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtSollte sich herausstellen, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Vereinbarung Lücken enthält, ist sie durch Regelungen zu ergänzen, von denen anzunehmen ist, dass die Parteien sie geschlossen hätten, wenn sie die Xxxxx bei Abschluss erkannt hätten. Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Parteien wirksam. Damit gehen alle mit der Erfüllung der Aufgaben verbundenen Rechte und in Pflichten auf den Landkreis Donnersbergkreis als beauftragtem Beteiligten über, soweit die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollVereinbarung nichts Gegenteiliges regelt. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Alzey, den 31.8.2016, Görisch, Landrat Kirchheimbolanden, den 23.08.2016, Xxxxxx, Landrat

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Samples: www.donnersberg.de

Präambel. Der Vertrag regelt Das Grundstück des Eigentümers in Straße/Platz: Gemarkung: Binningen, Flur: , Flurstücks-Nr(n) Grundbuch: Binningen, Band: , Blatt: liegt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Binningen“ in der Ortsgemeinde Bin- ningen. -nachfolgend „Sanierungsgebiet“ genannt. Nach der städtebaulichen Rahmenplanung vom 08.04.2019, beschlossen am , ist das zukünftige Miteinander zwischen aufstehende Gebäude als modernisierungs-/instandsetzungsbedürftig ausgewiesen. Das Ge- bäude weist nach seiner inneren und / oder äußeren Beschaffenheit in einer objektiven Gesamtbe- trachtung Missstände und Mängel im Sinne des § 177 BauGB auf, deren Beseitigung oder Behe- bung im öffentlichen Interesse liegt und durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist. Im Steuerrecht bestehen Vorschriften zur indirekten Förderung von Sanierungsmaßnahmen, ins- besondere steuerliche Erleichterungen bei der Stadt Mühlhausen/Thüringen Einkommensteuer nach Maßgabe der §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) i. V. m. den Bescheinigungsrichtlinien des Landes Rhein- land-Pfalz gemäß der Gemeinde Weinbergengemeinsamen Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums des Innern, getragen für Sport und Infrastruktur vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden18.02.2016, die es zukünftig ermöglichenmit Rechtswirkung ab 01. Xxxx 2016 in Kraft getreten sind (Ministerialblatt der Landesregierung von Xxxxxxxxx-Xxxxx Xx. 0 vom 31.03.2016, Potentiale und Stärken gemeinsam S. 96 ff.). Die Inanspruchnahme von erhöhten Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten nach § 7 h EStG∗ sowie die Regelung über den Abzug von Erhaltungsauf- wand nach § 11 a EStG∗ an solchen Gebäuden setzt eine Bescheinigung Gemeinde voraus. Ent- sprechendes gilt für die Steuerbegünstigung nach § 10 f EStG∗ bei zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar eigenen Wohnzwecken ge- nutzten Gebäuden in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Sanierungsgebieten.

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Samples: Vereinbarung Über Die Durchführung

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Österreichische Akademie der Stadt Mühlhausen/Thüringen Wissenschaften: In Wissenschaft und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Gesellschaft – Für Wissenschaft und langfristig Strukturen geschaffen werden, Gesellschaft Die ÖAW übernimmt auf Basis ihrer gesetzlich garantierten Autonomie Mitverantwortung für die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Zukunftsfähigkeit Österreichs mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen Österreich als wissenschaftlich erfolgreiches, forschungsfreundliches Land weiterzuentwickeln und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung als eine der innovativsten Wissensgesellschaften in Europa zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden solletablieren. In Durchführung Übereinstimmung mit der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte FTI-Strategie und dem Programm der Bundesregierung wird die ÖAW auf Basis des am 21. Xxxx 2014 von der Gesamtsitzung beschlossenen Entwicklungsplans 2015-2017 in ihren vielfältigen Aktivitätsfeldern zur dynamischen Entwicklung der österreichischen Forschungslandschaft und zur Regelung Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ebenso beitragen wie zur Stärkung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. o Die ÖAW setzt unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Entwicklungen, gesellschaftlicher Bedürfnisse und kultureller Gegebenheiten Schwerpunkte in ihrer vielfältigen wissenschaftlichen Tätigkeit. o Die Mitglieder der ÖAW widmen sich dem wissenschaftlichen Diskurs unter besonderer Berück- sichtigung der Interdisziplinarität, der wissenschaftsbasierten Bearbeitung gesellschaftlicher Herausforderungen sowie der Vermittlung neuer Erkenntnisse an die Öffentlichkeit. o Die ÖAW pflegt den aktiven Dialog mit Politik und Gesellschaft, um die Fundierung politischer Entscheidungsfindungen durch wissenschaftliche Erkenntnisse zu unterstützen. o Die ÖAW initiiert und pflegt stabile Partnerschaften weltweit und vertritt die Republik Österreich in internationalen wissenschaftlichen Organisationen, um die Zusammenarbeit zwischen heraus- ragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und die österreichische Teilnahme an internationalen Großforschungsprojekten zu fördern. o An ÖAW-Instituten betreiben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anwendungsoffene Grundlagenforschung. Ziel ist die Erkenntnis von hieraus entstehenden Rechts- Neuem, auch abseits von Forschungstrends, ohne Einengung auf unmittelbare Anwendbarkeit sowie das Aufzeigen von Potenzial für eine volkswirtschaftliche Nutzung. o In verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen betreibt die ÖAW auch Langzeitforschung. o Die ÖAW widmet sich der wissenschaftlichen Erschließung, Sicherung und Verwaltungsfragen schließen Interpretation des kulturellen Xxxxx. o Die an der ÖAW tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erbringen Forschungsleistungen, die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:sich an international anerkannten wissenschaftlichen Standards messen. o Die ÖAW zieht auf allen Karrierestufen außergewöhnliche Forscherpersönlichkeiten aus dem In- und Ausland an. o Die ÖAW bietet in ihren eigenen Instituten und mit Stipendien hochwertige wissenschaftliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den begabten akademischen Nachwuchs. o Die ÖAW bekennt sich organisationsweit zur Förderung von Diversität und insbesondere von Frauen in Bereichen, in denen diese unterrepräsentiert sind. o Die ÖAW kooperiert in allen Aktivitätsfeldern mit wissenschaftlichen und wissenschaftsfördernden Institutionen, um Synergien zu heben, wissenschaftlichen Mehrwert zu erlangen und die österreichische und europäische Forschungslandschaft mitzugestalten. o Governancestrukturen und Verwaltung der ÖAW unterstützen alle wissenschaftlichen und wissenschaftsfördernden Aktivitäten bestmöglich.

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Samples: www.oeaw.ac.at

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander Auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Bremerhaven und dem CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. ist die Koordination und Vermarktung der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenSondernutzung städtischer Flächen in der Fußgängerzone Bürgermeister-Smidt-Straße einschließlich dem Xxxxxxx-Xxxxx-Platzes mit Wirkung zum 01. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenJuli 2007 auf den CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. übergegangen. Das Innenstadtmanagement/ CITY SKIP- PER Bremerhaven e.V. ist damit für alle Gewerbebetriebe, die es zukünftig ermöglichenwährend der Ladenöff- nungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz für die Zeiträume nach dem 01. Juli 2007 das Herausstellen von Waren, Potentiale das Aufstellen von stationären Verkaufsständen sowie gewerbliche Informationsstände beantragen, zuständig. Der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. überlässt dem Nutzer während der Ladenöff- nungszeiten nach dem Ladenschlussgesetz in der Fußgängerzone Bürgermeister-Smidt- Straße oder auf dem Xxxxxxx-Xxxxx-Platz, nachfolgend –City-Grünmarkt- eine Son- dernutzungsfläche von zum Aufstellen eines Verkaufsstandes/-wagens mit folgendem Warensortiment Verkauf/Abgabe von Speisen zum Direktverzehr ja/nein Verkauf/ Abgabe von Getränken zum Direktverzehr ja/nein zur Teilnahme an den folgenden Markttagen Montag □ Dienstag □ Mittwoch □ Donnerstag □ Xxxxxxx □ Samstag □ Ganzjährig □ des City-Grünmarktes. Die Öffnungszeiten werden durch Rundschreiben vom CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. bekannt gegeben. Die Lage der Sondernutzungsfläche wird durch die vom CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. beauftragte Marktleitung festgelegt. Das Hausrecht während der Marktzeit liegt beim CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. Des- halb haben alle Teilnehmer*innen in dieser Zeit die Anordnungen der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V.- Marktleitung zu beachten. Die zugewiesene Sondernutzungsfläche darf durch den Verkaufsstand/-wagen nicht überschritten werden. Das Vordach des Verkaufswagens darf die zugewiesene Nut- zungsfläche in der Regel nur um höchstens 1,50 Meter überragen. Der Nutzer übernimmt die Sondernutzungsflächen in dem Zustand, in dem sie sich befin- det. Und muss diese nach Ende des Marktes auch so zurückgeben. Über die Durchführung von Veranstaltungen und Stärken gemeinsam zu nutzen Versammlungen, die von politischen Parteien, Wählervereinigungen oder gesellschaftlichen Gruppierungen oder Institutionen durchgeführt werden sollen oder Veranstaltungen und Versammlungen, die die Inan- spruchnahme von Grundrechten darstellen oder von besonderer öffentlicher Bedeutung sind, entscheidet die Stadt Bremerhaven. Die Stadt Bremerhaven ist berechtigt, in Absprache mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen CITY XXXXXXX Xxxxxx- haven e.V. im Interesse der Durchführung dieser oder anderer besonderer Veranstaltun- gen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung Versammlungen die Nutzung der Flächen vorübergehend einzuschränken. Die Flächen in der Fußgängerzone und auf dem Xxxxxxx-Xxxxx-Platz sind vom CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. der Stadt Bremerhaven zur Nutzung uneingeschränkt in dem benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen. Ausgehend , wenn Veranstaltungen von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Stadt oder im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Auftrag der Stadt MühlhausenBremerhaven durchgeführt werden sollen (z.B.: Weihnachts- markt). In diesen Fällen ist die Verlegung auf eine andere Fläche durch den CITY SKIP- PER Bremerhaven e.V. oder die Absage von Markttagen möglich. Auch in diesen Fällen teilt der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. dem Nutzer mindestens 48 Stunden vorher eine mögliche Einschränkung der Sondernutzung mit. Die Mitteilung kann telefonisch, auf elektronischem Weg oder brieflich erfolgen. Werbung ist auf den überlassenen Flächen nicht gestattet. Die Bestimmungen des Orts- gesetzes über die Ausführungen der §§ 18 und 38 a des Bremischen Landesstraßenge- setzes sind zu beachten. Der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. übernimmt keine Gewähr für eine jederzeit unge- störte Nutzung der überlassenen Flächen. Schadenersatzansprüche, die evtl. aus Grün- den einer Nutzungsunterbrechung geltend gemacht werden können, sind ausgeschlos- sen. Dieser Vertrag ersetzt nicht die neben einer Sondernutzungserlaubnis evtl. erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse oder Genehmigungen. Die Sicherheit des Verkehrs darf durch die Nutzung der Flächen nicht beeinträchtigt wer- den. Tische, Verkaufsstände und andere Gerätschaften (z.B. Sonnenschirme) sind standfest aufzustellen und dürfen nicht im Boden verankert werden. Stromkabel dürfen weder auf dem Boden verlegt noch an Bäumen befestigt bzw. über die Fahrbahn geführt werden. Sollte eine Verlegung auf dem Boden unumgänglich sein, ist sie gegen Gefährdungen von Fußgängern besonders zu sichern. Der Nutzer ist während der Zeit der in diesem Vertrag geregelten Nutzung für die Ver- kehrssicherheit verantwortlich. Alle Verkaufsstände/Thüringen als gleichwertiger Partner beiFahrzeuge sind grundsätzlich nach Geschäftsschluss aus dem Marktbereich zu entfernen! Der Einsatz von Lautsprechern, Megaphonen oder sonstigen Tonübertragungsgeräten ist nicht gestattet. Zu Anlässlich von Veranstaltungen gelten die Inhalte der gewerblichen Fest- setzung. Durch die Nutzung der Flächen darf der Verkehrsraum nicht verunreinigt werden. Den- noch auftretende Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen oder auf Anweisung der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. beseitigen zu lassen. Für nicht gereinigte Flächen gehen die Reinigungskosten auf den Nutzer über. Die Müllentsorgung obliegt dem Nutzer und muss mindestens täglich zum Marktende er folgen. Der Nutzer übernimmt auf den mit diesem Zweck hat Vertrag überlassenen Flächen jegliche Haf- tung bei evtl. auftretenden Schadensfällen, soweit sie nicht vom CITY XXXXXXX Xxxxxx- haven e.V. zu vertreten sind und hält den CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. frei von al- len Haftungsansprüchen, auch gegenüber dritter Personen, die sich durch die Nutzung der Stadtrat überlassenen Flächen ergeben könnten. Hierzu gehören auch alle Schadensfälle, die durch das Auslaufen und Versickern von Schadstoffen in das Erdreich oder in die Kanali- sation entstehen könnten. Haftungsansprüche des Nutzers gegen die CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. für Schäden durch höhere Gewalt oder Diebstahl sind ausgeschlos- sen. Ebenso bestehen keine Haftungsansprüche bei Nässeschäden, d.h. für Schäden, die durch Sturm, Regen und Hagel entstehen. Für die Überlassung der Stadt MühlhausenSondernutzungsfläche erhebt der CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. vom Nutzer ein Entgelt/Thüringen Standgeld. Die Höhe des Standgeldes richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt die Preislisten- Nummer 1/2020 (Anlage 1 zu diesem Vertrag). 7 Meter (die Berechnung gilt pro angefangenen Meter) x 6 Markttage x 2,00 €Tagessatz (laut Preisliste) = 84,00 € zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). Weiterhin wird für den Nutzer eine Werbepauschale in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheHöhe von 15,00 € pro Monat fällig. Das Entgelt /Standgeld wird per Quartal in Rechnung gestellt. Die Zahlung muss mindes- tens eine Woche nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto (IBAN DE 72 2925 0000 0001 2099 90 bei der Weser-Elbe-Sparkasse Bremerhaven) des CITY SKIPPER Bre- merhaven e.V. (Steuer-Nr. 574/2018756 091 0465, ebenso Finanzamt Bremerhaven) eingehen. Die Abrechnung für die anfallenden Strom- bzw. Wasserkosten erfolgt gesondert und nachträglich auf Grundlage der Gemeinderat festgestellten Verbrauchswerte zuzüglich eines Grundbe- trages. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Juni 2020 und endet am 31. Dezember 2020. Dem CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. steht ein Kündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu, wenn ⇒ der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit BeschlussNutzer das von ihm zu entrichtende Standgeld/Nutzungsentgelt bis zum Stich- tag nicht auf das angegebene Konto eingezahlt hat. ⇒ der Nutzer gegen wesentliche Vertragspflichten aus dieser Vereinbarung ver- stößt. ⇒ eine erforderliche öffentlich-Nrrechtliche Erlaubnis nicht erteilt oder entzogen wird oder ihre Auflagen nicht erfüllt werden. 114/18/18 Erfüllungsort und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-NrGerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verpflichtun- gen ist Bremerhaven. 115/19/18 zugestimmtÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte sich herausstellen, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, hat dies nicht die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollvollständige Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Bremerhaven, den CITY SKIPPER Bremerhaven e.V. Nutzer

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Samples: Marktvertrag

Präambel. Der Zweckverband Deister-Volkshochschule ist Xxxxxx der Deister-Volkshochschule. Mitglieder sind die Städte Barsinghausen, Gehrden und Springe und die Gemeinde Wennigsen. Die Stadt Seelze unterhält die Volkshochschule Seelze-Ronnenberg als unselbstständige Anstalt. Diese nimmt die Aufgaben der Erwachsenenbildung für Seelze und Ronnenberg wahr. Die Stadt Ronnenberg ist durch öffentlich-rechtlichen Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen an dieser Volkshochschule beteiligt. Die genannten Kommunen kommen überein, die Aufgaben der Stadt Mühlhausen/Thüringen Erwachsenenbildung unter dem Aspekt des Erhalts der Volkshochschule sowie unter wirtschaftlichen Ge- sichtspunkten und zur Kostenreduzierung gemeinsam in der Rechtsform eines Zweckverbandes zu betreiben. Sie blieben offen für den Anschluss weiterer Ge- meinden an den künftigen Zweckverband. Sie schließen unter diesen Gesichtspunk- ten folgende Vereinbarung: Der Zweckverband Deister-Volkshochschule wird aufgelöst. Alle noch bestehenden Verbindlichkeiten werden von den beteiligten Städten Barsinghausen, Gehrden, Springe und der Gemeinde WeinbergenWennigsen ausgeglichen. Die Städte Barsinghausen, getragen vom GedankenGehrden, Ronnenberg, Seelze, Springe und die Gemein- de Wennigsen gründen einen neuen Zweckverband und übertragen die Aufgaben der Erwachsenenbildung auf diesen. Er übernimmt die Aufgaben des bisherigen Zweckverbandes Deister-Volkshochschule unter Übernahme des vorhandenen Per- sonals - mit allen Rechten und Pflichten - und verpflichtet sich, sie gemäß der Ver- bandsordnung für den künftigen Zweckverband ab 01.08.2005 weiterzubetreiben und auf der Basis des Niedersächsischen Erwachsenbildungsgesetzes vorzuhalten. Dabei legen die Vertragspartner besonderen Wert auf die Zielsetzung, durch strikten, aber sozial adäquaten Personalabbau – ohne betriebsbedingte Kündigungen – und Sachkosteneinsparungen sowie besondere Effizienz der Ressourcen den Anteil der von den Kommunen erbrachten Zuschüsse aus Steuermitteln zu senken. Die Volkshochschule trägt den Namen „Volkshochschule Calenberger Land“. Sitz der Volkshochschule ist Barsinghausen. Die bestehenden Geschäftsstellen sollen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten aufrechterhalten werden. Sie sind unter dem Gesichtspunkt der Bürgernähe für lau- fende Verwaltungsarbeiten sowie für die Annahme von Anmeldungen und Auskünf- ten über das Kursprogramm der Volkshochschule zuständig. Die Verbandsordnung regelt die Vertretung der Kommunen in den Gremien. Ent- sprechend dieser Vereinbarung wird die Verbandsordnung für die „Volkshochschule Calenberger Land“ erlassen. Diese Vereinbarung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung, jedoch frühestens zum 01.08.2005 in Kraft. Die Satzungen des Zweckverbandes Deister-Volkshochschule und der Volkshoch- schule Seelze-Ronnenberg und die Vereinbarung über die Übertragung der Aufga- ben der Erwachsenenbildung in der Stadt Ronnenberg auf die Stadt Seelze werden mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen aufgehoben. Danach wird die Erwachsenenbildung in den genannten Kommunen auf der Grund- lage der zukünftigen Verbandsordnung des Zweckverbandes „Volkshochschule Ca- lenberger Land“ durchgeführt. Die jährliche Umlage beträgt zunächst 3,53 € je Einwohner und ist für die Jahre 2006 und 2007 festgeschrieben. Die Umlage für 2008 soll 3,36 €, für 2009 3,13 € und für 2010 3,06 € betragen. Hierbei wird vereinbart, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch Umlagen nur unter der Bürgerinnen und Bürger Voraussetzung der Gemeinde Weinbergen zwar Zahlung der Landeszuschüsse in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor der im ländlichen Raum zu lebenJahr 2005 festgesetzten Höhe (000.000 €) Bestand haben können. Barsinghausen, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiden 30. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-NrJuni 2005 L. S. gez. 574/2018Der Bürgermeister Richter Gehrden, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nrden 6. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-NrJuli 2005 gez. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Der Bürgermeister Berkefeld

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Samples: Vereinbarung Über Den Gemeinsamen Betrieb Einer Volkshochschule

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die kommunalen Jugendringe in Baden-Württemberg verorten ihre Arbeit im Landesjugendring Baden-Württemberg (LJR) auf der Stadt Mühlhausen/Thüringen Basis der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Gemeinde WeinbergenLandesverfassung Baden-Württembergs. Grundlage ihrer Arbeit und öffentlichen Förderung auf kommunaler Ebene ist insbesondere §12 SGB VIII. Sie arbeiten überparteilich und unabhängig. Sie bekennen sich zur Demokratie, getragen treten ein für Chancengleichheit und den Abbau von Vorurteilen. Die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Jugendringe bleibt durch die aktive Mitwirkung im LJR BW unberührt. Die kommunalen Jugendringe arbeiten auf Basis dieser Vereinbarung in den Arbeitsgemeinschaften Nordbaden, Südbaden, Südwürttemberg und Nordwürttemberg zusammen. Zweck der AGs der kommunalen Jugendringe ist die Förderung der Jugendarbeit und die Stärkung der kommunalen Jugendringstrukturen. Dieser Zweck wird insbesondere durch die Vernetzung, Qualifizierung, Austausch, Prozessbegleitung und Interessenvertretung kommunaler Jugendringe und Jugendverbandsgliederungen in Zusammenschlüssen ohne Form in Baden-Württemberg auf Basis von §12 SGB VIII verwirklicht. Ein Jugendring ist der Zusammenschluss der Jugendverbände, Jugendgruppen sowie ggf. weiterer freier Xxxxxx der Jugendhilfe bzw. weiterer Akteur*innen in einer xxx.xxxxx.xx Kommune oder einem Kreis (vgl. §12 SGB VIII). Mitglied der AGs sind in der Regel die kommunalen Jugendringe in den in § 1 genannten Regionen. Stattdessen kann ein Ring in einer angrenzenden Region Mitglied werden. Die Mitgliedschaft endet bei Auflösung des Jugendrings, durch schriftlich erklärten Austritt oder durch Ausschluss. Der Ausschluss eines Jugendrings kann nur schriftlich unter Angaben von Gründen von jedem Mitglied der jeweiligen AG beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die jeweilige AG mit einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Jugendringe. Der entsprechende Jugendring ist zum Ausschlussantrag zu hören. Hierfür muss die Einladung inkl. Tagesordnung vier Wochen im Voraus erfolgen. Der Mitgliedsbeitrag der AGs wird durch Beschluss der LJR Vollversammlung bestimmt. Er ist an der Anzahl der aktiven Ringe in jeder AG zu orientieren und soll den Betrag von 20,00 Euro pro Ring nicht übersteigen. Zu Beginn einer LJR-Vorstandsperiode wird je ein kommunaler Jugendring aus jeder AG als Geschäftsführung der AG benannt. Die Sitzungen der AGs der kommunalen Jugendringe dienen insbesondere dem Austausch und der Vernetzung der Ringe untereinander und der Weitergabe von Informationen. Die Delegierten der AGs für die LJR Vollversammlung werden auf den Sitzungen gewählt. Die AGs tagen grundsätzlich mindestens zweimal jährlich und werden vom GedankenLJR durch Einladung in Textform mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen einberufen und geleitet. Die AG Sitzungen können in Präsenz, dass beide gleichermaßen hybrid oder digital stattfinden. Die Leitung der Versammlung kann auch von einer Eingemeindung profitiereneinem anderen Mitglied der AG übernommen werden. Auf diese Weise können mittel- Der LJR sorgt für die Rahmenbedingungen und langfristig Strukturen geschaffen werdenerstattet ggf. Fahrtkosten. Die AG Treffen sind unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Stimmrecht auf den AG Sitzungen üben die Jugendringe aus. Dabei hat jeder anwesende Jugendring eine Stimme. Vertreter*innen des LJR nehmen beratend teil. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Es wird ein Ergebnisprotokoll erstellt. Wählbar sind natürliche Personen, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale von einem Mitglied vorgeschlagen werden. Der Delegiertenkreis setzt sich entsprechend des § 5(2) der Satzung des LJR zusammen. Die Delegierten setzen die Beschlüsse der AG Treffen um und Stärken gemeinsam vertreten die Anliegen der kommunalen Jugendringe in der Vollversammlung des LJR. Jährlich lädt der LJR zu nutzen einer Ringtagung. Sie dient dem fachlichen Austausch der kommunalen Jugendringe so wie der inhaltlichen Abstimmung und bietet Qualifizierung. Sie wird vorbereitet und inhaltlich verantwortet vom LJR. Diese Vereinbarung wird im Einvernehmen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen Vorstand des LJR auf einer rückläufigen demografischen Entwicklung gemeinsamen Sitzung der vier Arbeitsgemeinschaften analog zu stellen§ 6 beschlossen. Ausgehend von dem Wunsch Hierfür ist eine Dreiviertelmehrheit der Bürgerinnen und Bürger anwesenden Jugendringe erforderlich. Für die Änderung dieser Vereinbarung ist ebenfalls eine gemeinsame Sitzung der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor vier AGs sowie eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Jugendringe erforderlich. Hierfür muss die Einladung inkl. Tagesordnung vier Wochen im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Voraus erfolgen.

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Samples: www.ljrbw.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt auf der Stadt Mühlhausen/Thüringen Grundlage des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Be- hördenstruktur in Nordrhein-Westfalen die bisher den Versorgungsämtern übertragenen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und der Gemeinde Weinbergendes Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ab dem 01.01.2008 auf die Kreise und Kreisfreien Städte. Die bisher vom Versorgungsamt Wuppertal wahrgenommenen Aufgaben gehen nach § 21 des Gesetzes damit auf die Städte Wuppertal, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von Solingen und Remscheid als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (Schwerbehindertenrecht) bzw. als Auftragsangelegenheit kraft Bundesrechts (Bundeselterngeld und El- ternzeitgesetz) über. Im Interesse einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch ortsnahen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger beabsichtigen die Städte Wupper- tal, Solingen und Remscheid, in der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben langfristig zusammenzu- arbeiten. Veröffentlicht im ländlichen Raum zu leben, tritt Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf am 21.12.2007 in Kraft getreten am 22.12.2007 erstellt 01/2008 Mit der Auflösung der Versorgungsämter und Übertragung der Aufgaben auf die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Kreise und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in kreis- freien Städte zum 01.01.2008 übernimmt die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollWuppertal sämtliche den Städten Solingen und Remscheid übertragenen Verwaltungsaufgaben – nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – die nach den §§ 69 und 145 SGB IX übertragenen Aufgaben des Schwerbehindertenrechts in- klusive des ärztlichen Dienstes und – die Prozesssachbearbeitung und -vertretung in den genannten Aufgabenbereichen, soweit die- se von den Kreisen und kreisfreien Städten wahrzunehmen ist im Rahmen einer delegierenden Aufgabenübertragung nach § 23 Abs.1, 1. In Durchführung Alt., Abs.2, Satz 1 GkG gegen Erstattung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte anfallenden Kosten und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Verrechnung der Kostenerstattung des Landes.

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Präambel. Der Vertrag regelt Die Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel möchten schon heute Maßnahmen ergreifen, um den Herausforderungen der Zukunft aktiv zu begegnen. Vor allem die demografischen Entwicklungen mit zurückgehenden Einwohnerzahlen, einer zunehmenden Zahl älterer Menschen und einer abnehmenden Zahl jüngerer Menschen und technische Fortschritte werden das zukünftige Miteinander zwischen Bild der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gesellschaft und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenauch das Anforderungsprofil an die Kommunen und ihre Verwaltungen erheblich verändern. Auf diese Weise können mittel- Vor dem Hintergrund beabsichtigen die Verbandsgemeinden Rhens und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Untermosel im Interesse ihrer Ortsgemeinden und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger Bürger, die laufende Freiwilligkeitsphase der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Kommunal- und Verwaltungsreform und die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Sie streben eine freiwillige Gebietsänderung durch die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel aus den Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel zum 1. Juli 2014 an. Dabei soll diese Fusion auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Verwaltungen sozialverträglich insbesondere im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Hinblick auf Altersteilzeitangebote und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden solleine wohnortnahe Bereitstellung von Arbeitsplätzen ausgestaltet werden. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte neuen Verbandsgemeinde werden etwa 27.000 Einwohnerinnen und zur Regelung Einwohner auf einer Fläche von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen 164 Quadratkilometern in 18 Ortsgemeinden leben. Nach eingehenden Verhandlungen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel auf der Grundlage der entsprechenden Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Rhens am 22.03.2012 und des Verbandsgemeinderates Untermosel am 22.03.2012 und der zustimmenden Beschlüsse der Ortsgemeinderäte (Benennung der Ortsgemeinderäte mit Beschlussdatum wird nach Vollzug ergänzt) folgende Vereinbarung über eine freiwillige Gebietsänderung: Freiwillige Bildung einer neuen Verbandsgemeinde Aus den Verbandsgemeinden Rhens und Untermosel soll zum 1. Juli 2014 eine neue Verbandsgemeinde gebildet werden. Name, Sitz, Wappen und Bekanntmachungsorgan

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Hochschule Neu-Ulm (HNU) ist eine junge Business School in einer innovations- starken Wirtschaftsregion Süddeutschlands. Die Mission der Stadt Mühlhausen/Thüringen HNU lautet: „Wir bilden international erfahrene, lösungsorientiert denkende und verantwortungsvoll handeln- de Fach- und Führungskräfte aus.“ An dieser Mission sowie am Leitbild der HNU ori- entieren sich die Ziele und Maßnahmen in Studium, Lehre und Forschung. Noch ist die Hochschule Neu-Ulm jünger als viele ihrer Studierenden. Gewachsen ist die HNU in den Jahren des großen Wandels im deutschen Studiensystem von 104 Studierenden im Gründungsjahr 1994 auf rund 3.500 Studierende im Wintersemester 2013/14. Mit diesem Wachstum nimmt die HNU ihren gesellschaftlichen Auftrag und ihre Verantwortung als Bildungsinstitution wahr – im kooperativen Wettbewerb mit den Bildungspartnern in Baden-Württemberg, der Universität Ulm und der Gemeinde WeinbergenHochschu- le Ulm sowie mit den Hochschulen Augsburg und Kempten in der Region Schwaben. Mehr als 90% der HNU-Studierenden stammen aus den beiden süddeutschen Bun- desländern Bayern und Baden-Württemberg, getragen vom Gedankenjeweils etwa ein Drittel aus den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie deren Regierungsbezirken. Die ökonomisch starke Innova- tionsregion Ulm / Neu-Ulm zeichnet sich durch eine der niedrigsten Erwerbslosen- quoten in Deutschland aus. Gleichwohl ist die Ingenieur- und Akademikerquote in Schwaben im bayernweiten Vergleich sowie im Vergleich mit Baden-Württemberg unterdurchschnittlich ausgeprägt. Mit ihrem wirtschaftswissenschaftlichen Profil in Lehre und angewandter Forschung an den drei Fakultäten Wirtschaftswissenschaften, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Informationsmanagement und langfristig Strukturen geschaffen werdenGesundheitsmanagement sowie dem Zentrum für Weiterbildung entspricht die HNU den wichtigsten Branchenclustern in der Region und ergänzt das Angebot der regio- nalen Bildungspartner in Baden-Württemberg: Die Universität Ulm hat ihren Schwer- punkt in Medizin und Naturwissenschaften, die es zukünftig ermöglichenHochschule Ulm in ingenieurwissen- schaftlich-technischen Fächern. Mit der Hochschule Ulm bietet die HNU vier bundes- landübergreifende Kooperationsstudiengänge an. Unsere Kompetenzzentren, Potentiale Institu- te und Stärken gemeinsam zu nutzen Netzwerke kommen – z.T. hochschulübergreifend – dem Bedarf an Fachkräf- ten und Wissenstransfer der regionalen Unternehmen entgegen. Die HNU pflegt ein partnerschaftliches Verhältnis unter den Hochschulangehörigen in Studium, Lehre und Verwaltung, wie auch mit den regionalen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Dieses Partnerschaftsprinzip ist fest im Leitbild der HNU veran- kert, wird auf dem Campus und innerhalb der HNU auch gelebt und in den Bewer- tungen des CHE-Rankings bestätigt. Auch in die Weiterentwicklung der Hochschule und zur Profilbildung bezieht die HNU ihre Partner ein. So nahmen an den „Zu- kunftswerkstätten“ der HNU, zuletzt im Jahr 2012, Hochschulangehörige und zahlrei- che Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Wirtschaft teil. Wesentliche Anre- gungen für die weitere Entwicklung der HNU in Lehre und angewandter Forschung aus der Zukunftswerkstatt 2012 sind das Fundament dieser Zielvereinbarung. Für die Förderung der internationalen Mobilität wurde die HNU 2012 bereits zum zweiten Mal mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen DAAD-Label „e-mobility“ ausgezeichnet und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum CHE-Ranking positiv bewertet. Im Jahr 2013 nahm die HNU am Audit Internationalisierung der Hochschulrektorenkonferenz teil, aus dem wertvolle Ansätze für die weitere Ausrich- tung der Internationalisierung hervorgingen. Als „familienfreundliche Hochschule“ ist die HNU bereits seit 2008 zertifiziert, 2011 wurde sie reauditiert. Die Gleichstellungsziele im Rahmen der strategischen Ziele ergeben sich aus dem Gleichstellungsplan der HNU. Das hochschuleigene Bera- tungszentrum BIZEPS (Beratungs- und Informationszentrum für Eltern, Persönliches und Soziales) steht für die Förderung der Vielfalt in all ihren Facetten an der HNU – für alle Hochschulangehörigen. Die attraktiven Lehr- und Lernbedingungen an der HNU sind für nationale wie inter- nationale Studierende im grundständigen Studium und der Weiterbildung ein wichti- ges Kriterium für die Xxxx der HNU als Bildungsinstitution. Das Gebäude der HNU, in dem die Hochschule seit 10/2008 ansässig ist, wird von den Studierenden sehr positiv bewertet (u. a. im CHE-Ranking). Dieser Neubau war zu lebenBeginn der 2000er Jahre für eine Studierendenzahl von ca. 2.000 geplant worden. Aufgrund stark ge- stiegener Studierendenzahlen und einer hohen Zunahme bei den Studienanfängern (im 1. Hochschulsemester von 2005 bis 2013 über 146%) ist eine rasche räumliche Erweiterung dringend erforderlich. Die HNU hat daher einen Bauantrag für einen wei- teren Bauabschnitt gestellt. Dieser Bauabschnitt II ist mit einer geplanten Hauptnutz- fläche von 3.900 m² ausgelegt für ca. 1.000 Studierende. Das neue Gebäude soll 2017 fertig gestellt sein. Um den Platzmangel während der Bauzeit zu überbrücken, tritt hat die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:HNU vorübergehend zusätzliche Räumlichkeiten angemietet.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Der Vertrag regelt Die envia Mitteldeutsche Energie AG ist ein deutsches Unternehmen mit Sitz in Chemnitz, registriert im Handelsregister des Amtsgerichtes Chemnitz unter der Nummer HRB 19751, welches, innerhalb eines definierten Geschäftsgebietes / definierten Standorten, registrierten Nutzern bei Verfügbarkeit Elektrofahrzeuge zur vorübergehenden Nutzung vermietet. Die envia Mitteldeutsche Energie AG erreichen Sie wie folgt: Postanschrift: Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx E-Mail: xxxx@x-Xxx.xx Telefon/Kundenhotline: +49 341 – 120 7616 Website / Onlineportal: xxx.x-Xxx.xx Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Registrierung und die jeweilige Anmietung von Elektrofahrzeugen der envia Mitteldeutsche Energie AG. Die Vertragssprache ist Deutsch. envia Mitteldeutsche Energie AG behält sich ausdrücklich das zukünftige Miteinander zwischen Recht vor, angemessene Änderungen der Stadt Mühlhausen/Thüringen allgemeinen Vertragsbedingungen sowie der Tarifordnung vorzunehmen. Änderungen werden dem Nutzer durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf dem Onlinebuchungsportal von envia Mitteldeutsche Energie AG mit einer Frist von sechs Wochen vor Änderung bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Gemeinde WeinbergenNutzer ihnen nicht in Textform (z.B. E-Mail, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenFax) binnen vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenFolge wird envia Mitteldeutsche Energie AG bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich. Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch, die es zukünftig ermöglichenwird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen und/oder Preisen fortgeführt. Im Falle eines Widerspruchs durch den Nutzer, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen kann jeder Vertragspartner diesen Vertrag mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend Frist von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar 14 Tagen in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Textform kündigen.

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Samples: www.enviam-gruppe.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und Gemeinderat der Gemeinde WeinbergenBenshausen hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2018 unter Drucksache Nr. 01-2018, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat ebenso der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen Zella-Mehlis in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-22. Februar 2018 unter Drucksache Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt2018/0020 beschlossen, dass die Gemeinde Weinbergen Benshausen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen Zella-Mehlis eingegliedert werden soll. Dem Beschluss des Gemeinderats der Gemeinde Benshausen liegt das amtlich festgestellte, rechtsverbindliche Ergebnis eines Xxxxxxxxxxxxxxxx (§§ 00 xx XxxxXXXX vom 07.10.2016) vom 24. September 2017 in der Gemeinde Benshausen zugrunde. In diesem Bürgerentscheid hat sich die erforderliche Mehrheit der Wahlberechtigten in der Gemeinde Benshausen für einen Zusammenschluss der Gemeinde Benshausen mit der Stadt Zella-Mehlis ausgesprochen. Ge- mäß § 23 Abs. 3 Satz 1 ThürEBBG ist das Ergebnis dieses Bürgerentscheids bis zum Ablauf von zwei Jahren für den Gemeinderat rechtlich verbindlich. Der Bürgerentscheid entfaltet inso- weit die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte ihres Stadt- bzw. Gemeinderats und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden Stadt Zella- Mehlis und die Gemeinde Benshausen folgenden Vertrag:: Nach Inkrafttreten des durch den Thüringer Landtag zu beschließenden Gesetzes wird mit Wir- kung zum 01. Januar 2019 die Gemeinde Benshausen aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Benshausen wird in das Xxxxxx xxx Xxxxx Xxxxx-Xxxxxx xxxxxxxxxxxxx.

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Samples: www.zella-mehlis.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop, 27-Löcher Footgolf-Anlage, Hotel und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Vertrag regelt Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das zukünftige Miteinander zwischen Recht zur Nutzung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der Gemeinde Weinbergeneinzelnen Einrichtungen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdensowie der Regeln, die es zukünftig ermöglichendie Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Potentiale Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Stärken gemeinsam Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu nutzen errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages. Wird das Nutzungsrecht im Laufe des Jahres geschlossen, ist eine Kündigung erst zum Folgejahr möglich. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift bei monatlicher Zahlung (Rücklastschrift), erfolgt die unverzügliche Umstellung der Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem ZielUmstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich den verändernden Anforderungen die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und Herausforderungen zwar mit einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenAnkündigungsfrist von 3 Monaten. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck Gegeben falls hat der Stadtrat Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-NrDreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. 574/2018Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, ebenso wird der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Der Es ist der gemeinsame Wille der Vertragspartner, mit diesem Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen die Grundlage für eine leistungsfähige und auf die Zukunft ausgerichtete Gemeinde zu schaffen. In Fortführung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gründerinnen und Gründer, welche mit der Bildung der Samtgemeinde Sibbesse zum 01.07.1965 und der Gemeinde WeinbergenVollendung der Gebiets- und Verwaltungsreform zum 01.03.1974 neue Gebiets- und Verwaltungsstrukturen geschaffen haben, getragen machen die Vertragspartner nun den ersten Schritt der Strukturveränderung der Samtgemeinde Sibbesse. Der von allen nach Bildung der Einheitsgemeinde angestrebte zweite Schritt, die Fusion mit einer oder mehreren Nachbarkommunen, soll zu einer wesentlichen Verbesserung und dauerhaften Nachhaltigkeit beitragen. Das mit den Anfängen der Samtgemeinde Sibbesse entstandene neue Gemeinschaftsgefühl soll durch diesen Vertrag gestärkt werden. Die in der fast 50-jähren Geschichte der Samtgemeinde Sibbesse durch die Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden entstandene ausgezeichnete Infrastruktur gilt es auch vor dem Hintergrund der Veränderungen zu bewahren und zu erhalten. Die neue Einheitsgemeinde muss unter der Vorgabe der Wirtschaftlichkeit auf viele Zukunftserwartungen die richtigen Antworten finden. Synergieeffekte, Anpassung der Strukturen an die Bevölkerungs- und Altersentwicklung, Stärkung von identifikationsstiftenden Strukturen in den Ortsteilen und der neuen Gemeindeeinheit sollen auch für den künftigen Rat oberste Prämisse seines Handelns sein. Die Einheitsgemeinde wird auf der Grundlage eines Gesetzes zur Gebietsänderung mit Wirkung vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren01.11.2016 gebildet. Auf diese Weise können mittel- dieser Grundlage lösen die Gemeinden Adenstedt, Almstedt, Eberholzen, Sibbesse und langfristig Strukturen geschaffen werdenWestfeld die Samtgemeinde Sibbesse auf und schließen sich zum 01.11.2016 zur Einheitsgemeinde Sibbesse zusammen. Die Neuwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die es zukünftig ermöglichendes Einheitsgemeinderates sowie der Ortsräte findet mit der turnusmäßigen Kommunalwahl 2016 statt. Der auf der Grundlage von § 26 NKomVG abzuschließende Gebietsänderungsvertrag trifft Folgeregelungen und Klarstellungen zur gesetzlichen Gebietsänderung. Die neu gebildete Gemeinde, Potentiale bestehend aus den ehemaligen Gemeinden Adenstedt, Almstedt, Eberholzen, Sibbesse und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem ZielWestfeld (nachfolgend: ehemalige Gemeinden), sich führt den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenNamen Gemeinde Sibbesse (nachfolgend: neu gebildete Gemeinde). Ausgehend von dem Wunsch Der Sitz der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar Verwaltung ist in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Sibbesse.

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Samples: Gebietsänderungsvertrag (Gäv) Zwischen Den

Präambel. Die Entwicklung des gemeinnützigen Sports in Nordrhein-Westfalen profitiert maßgeblich von einer gelingenden Zu- sammenarbeit von Landesregierung und Landessportbund. Das zentrale Koordinationsinstrument dafür ist die Ziel- vereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“. Landesregierung und Landessportbund definieren mit dieser Vereinbarung ihre gemeinsamen Sportförderziele für die Jahre 2018 bis 2022. Die Landesregierung erkennt den herausragenden Beitrag der gemeinwohlorientierten Sportorganisationen zum ge- sellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen an. Sie bringt dies mit einer subsidiären Förderung, der Be- achtung der Autonomie des Sports und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Ausdruck. Auf dieser Basis kann der gemeinwohlorientierte Sport seine gesellschaftliche Kraft optimal entfalten und staat- liches Handeln unterstützen. Vorschulische und schulische Erziehung und Bildung für Kinder und Jugendliche be- wegt gestalten, bewegungsaktivierende Quartiers- und Infrastrukturentwicklung fördern, Bewegungsmangel vor- beugen, Inklusion vorantreiben, Mobilität im Alter erhalten, Migrantinnen und Migranten willkommen heißen und durch Sport integrieren – das sind Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen, zu denen Sportvereine und Sport- verbände beitragen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander gemeinwohlorientierte Sport fördert darüber hinaus den Leistungsgedanken und stiftet Identität. Er entwickelt und präsentiert sportliche Höchstleistungen. Woche für Woche verfolgen Sportbegeisterte die Leistungen von Spit- zenathletinnen und -athleten in den Sportstätten Nordrhein-Westfalens. Diese Athletinnen und Athleten sind Vor- bilder. Sie tragen wesentlich zur Identifikation mit unserem Land bei und leben Kindern und Jugendlichen vor, dass Leistungswille, Zielstrebigkeit, Disziplin, Respekt und Fairness zu einer werteorientierten Gesellschaft gehören. Die genannten Aufgaben bewältigt der gemeinwohlorientierte Sport weit überwiegend auf ehrenamtlicher Basis. Diese wird durch den Landessportbund mit seinen Fachverbänden und Stadt- und Kreissportbünden systematisch gefördert. Kindern und Jugendlichen ein bewegtes und sportliches Aufwachsen ermöglichen 5 Leistung und Talente fördern 6 Sportinfrastruktur sichern und weiterentwickeln 7 Partizipation und Ehrenamt stärken 8 Olympische Spiele und Paralympische Spiele nach Nordrhein-Westfalen holen 9 Demografischen Wandel gestalten und Gesundheit fördern 11 Inklusion im Sport ermöglichen 12 Zugewanderte und Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen integrieren 13 Integrität, Chancengleichheit und Gewaltprävention stärken 14 Digitalisierung im organisierten Sport gestalten 15 Wissenschaft stärker in die Sportentwicklung einbinden 16 4 Vorbemerkungen Die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-Westfalen“Die Zielvereinbarung „Nr. 1: Sportland Nordrhein-West- falen“ ist ein Novum in der Sportförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn sie ist nicht nur eine programma- tische Grundlage. Vielmehr fasst sie die Ziele der Sportförderung in den verschiedenen Handlungsfeldern in Form einer Zielvereinbarung zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Landesregierung und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedankendem Landessportbund zusammen. Die Ziele werden viel- fach durch messbare Kennziffern präzisiert. Dabei ist zu beachten, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar nicht für alle Handlungsfelder in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert gleichem Maße zählbare Zielgrößen entwickelt werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:können.

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Samples: www.lsb.nrw

Präambel. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bildung und Teilhabe wurde in Dortmund ein gemeinsamer Umsetzungsprozess von den Dez. 5 und 7 durchgeführt. Ein Teil des Gesamtpakets beinhaltet die Möglichkeit für die Kommunen, zusätzliche Fachkräfte für Schulsozialarbeit befristet einzustellen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Bund hat den Kommunen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket u. a. eine Zusage über 400 Mio. € jährlich zunächst befristet bis 2013 erteilt. Mit diesen Mitteln sollen Stellen für zusätzliche Schulsozialarbeit finanziert werden. Der Rat stellte daraufhin mit Beschluss vom 26.05.2011 in Anlehnung an die Bundesfinanzierung insgesamt 81 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit befristet bereit. Die hiesigen freien Xxxxxx und die Verwaltung verständigten sich für diese Stellen auf eine in etwa hälftige und schulformbezogene Kontingentierung und schlossen entsprechende Kooperationsverträge ab. Unter Beachtung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes kam es zum Abschluss von jeweils auf zwei Jahre be- fristete Arbeitsverträge. Die Arbeitsverträge liefen ab dem 31.07.2013 sukzessive bis zum Jahresende aus. Der Rat hat am 13.06.2013 den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der „Interessengemeinschaft sozial- gewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB) e. V.“ zur Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von 34 seinerzeit bei der Stadt Mühlhausen/Thüringen Dortmund beschäftigten Schul- sozialarbeiterInnen und die Verlängerung der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch allen beteiligten Trägern der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Schulsozialarbeit im ländlichen Raum zu lebenRahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2014 und somit die Sicherung der befristeten W eiterbeschäftigung von den dort beschäftigten 47 Schulsozialarbeiter/-innen zur Kenntnis genommen. Eine Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe- paketes über den 31.07.2014 hinaus bis zum 31.07.2015 wird von allen Beteiligten gewollt und unterstützt. Die Finanzierung kann aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes sichergestellt werden. Das Ministerium für Arbeit, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck Integration und Soziales hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtim Januar 2014 darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 nicht verausgabten Mittel der Schulsozialarbeit und des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verlängerung verwendet werden dürfen. Eine Verlängerung soll bis zum 31.07.2015 erfolgen. Die Vertragspartner sind sich daher in Kenntnis aller Umstände einig, den Kooperationsvertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.07.2015 zu verlängern. Die Vertragsparteien schließen daher folgenden Verlängerungsvertrag: Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Kooperationsvereinbarung zum Einsatz von Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen vom xxxxx bis zum 31.07.2015 befristet verlängert wird. Die übrigen vertraglichen Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung gelten unverändert fort. Für die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Dortmund Dortmund, den Xxxxxxxx Xxxxxxxx Dezernentin für Schule, Jugend und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen Familie Für den xxxx Xxxxxx Dortmund, den Für die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:xxxx Schule Dortmund, den Schulleitung

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Präambel. Der Vertrag regelt Die Hauptgemeinde ist jene Gemeinde, auf deren Gebiet das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen unten beschriebene Vorhaben überwiegend verwirklicht werden soll. Die Hauptgemeinde und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen Beitragsgemeinden kooperieren im Rahmen eines investiven Investitionsprojektes mit dem Ziel, sich Land Steiermark. Das Land Steiermark setzt den verändernden Anforderungen Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit Hilfe der Steirische Breitband- und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung Digitalinfrastrukturgesellschaft m.b.H. (SBIDI) um (investives Kooperationsvorhaben). Die Beitragsgemeinde hat Beiträge für das geplante investive Kooperationsvorhaben (in der Folge auch kurz: Vorhaben) in Form von Kapitalkostenzuschüssen zu stellenleisten. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmtDen Beitragsgemeinden ist bekannt, dass die Hauptgemeinde mit dem Land Steiermark und der SBIDI einen Kooperations- und Finanzierungsvertrag betreffend den Breitbandausbau abgeschlossen hat. 1Investives Kooperationsvorhaben Die Hauptgemeinde plant … (kurze Beschreibung des Vorhabens). Für das gegenständliche Vorhaben sind folgende Anschaffungs- und Herstellungskosten geplant: Gesamtprojektkosten: € 0,00 Mio. davon Anteil der Gemeinden € X Hauptgemeinde: Gemeinde Weinbergen aufgelöst A Beitragsgemeinden: Gemeinde B, Gemeinde C, Gemeinde D, Gemeinde E Gemeinde A € Gemeinde B € Gemeinde C € Gemeinde D € Gemeinde E € Gesamt € Das Vorhaben soll im Zeitraum vom Datum bis Datum durchgeführt werden. Zur Veranschlagung und in Verbuchung der mit diesem Vorhaben verbundenen Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. Kapitaltransferaufwendungen wird das Vorhaben, wie folgt, kurz bezeichnet: „Breitbandausbau X“ 2Finanzierung des Vorhabens – anteiliger Beitrag Die unter Punkt 1. dargestellten Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen, wie folgt, finanziert werden: Die Gemeinden kommen überein, die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollBeiträge zur Finanzierung des Vorhabens „Bezeichnung Vorhabens“ so rechtzeitig zu leisten, damit entsprechend des Investitionsfortschrittes des Vorhabens die Liquidität der Hauptgemeinde sichergestellt ist. In Durchführung Die Hauptgemeinde wird die Beitragsgemeinden zumindest zwei Wochen vor Fälligkeit eines Kapitaltransferaufwandes (anteiliger Beitrag je Baufortschritt) schriftlich über die Höhe und den Zeitpunkt der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung Zahlung informieren. Die Beitragsgemeinden verpflichten sich, sicher zu stellen, dass der zu zahlende Kapitaltransferaufwand bei der Hauptgemeinde zum bedungenen Zeitpunkt einlangt. Die Beitragsgemeinden haben die Budgetmittel auf das Bankkonto der Hauptgemeinde – Kontoverbindung – einzuzahlen. 3Endabrechnung des Vorhabens Spätestens einen Monat nach zivilrechtlicher Anerkennung der letzten Ausgangsrechnung für das Vorhaben „Bezeichnung des Vorhabens“ hat die Hauptgemeinde den Beitragsgemeinden eine Endabrechnung des Vorhabens schriftlich zu übermitteln. 4Änderungen im Vorhaben „Bezeichnung des Vorhabens“ Wesentliche inhaltliche Änderungen des Vorhabens „Bezeichnung des Vorhabens“ laut Punkt 1. dieser Vereinbarung sowie notwendige Überschreitungen der vereinbarten anteiligen Beiträge laut Punkt 2. dieser Vereinbarung sind von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen der Hauptgemeinde, vor Veranlassung der Änderungen bzw. bei drohender Überschreitung, den Beitragsgemeinden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Fall der drohenden Überschreitung der anteiligen Beiträge ist eine Verhandlung über die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:(Änderung der) Aufteilung der Beiträge von der Hauptgemeinde einzuberufen.

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Präambel. Der Vertrag regelt Zur Umsetzung des zwischen den Bayerischen Universitäten und Fachhoch- schulen sowie dem Freistaat Bayern am 08.07.2013 abgeschlossenen Innova- tionsbündnisses Hochschule 2018 schließen die Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg (im Folgenden „Universität“ bzw. „FAU“) und das zukünftige Miteinander zwischen Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (im Folgenden „Staatsministerium“) diese Zielvereinbarung. Gegen- stand der Stadt Mühlhausen/Thüringen Zielvereinbarung ist die Konkretisierung der hochschulpolitischen Ziele des Innovationsbündnisses Hochschule 2018 inklusive der Fortführung des Programms zur Bewältigung der steigenden Studierendenzahlen („Aus- bauplanung“). Bewusstsein für Tradition und Innovation kennzeichnen die FAU, gegründet im Jahr 1743. Die FAU ist mit über 37.500 Studierenden und 640 Professuren die zweitgrößte Universität in Bayern sowie die mit Abstand größte Hochschule Nordbayerns. Die Universität erbringt Spitzenleistungen in Forschung und Lehre. Sie koope- riert eng und erfolgreich mit den Nachbarhochschulen, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Gemeinde WeinbergenWirtschaft (2012: bundesweit Rang 3 bei Drittmitteleinnahmen aus der privaten Wirtschaft). Die FAU engagiert sich er- folgreich im Ausbauprogramm zur Bewältigung der steigenden Studierenden- zahlen und öffnet sich den kommenden Abiturientinnen und Abiturienten. Nun gilt es, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen der Verantwortung gerecht zu werden, diesen jungen Menschen ein qualitativ anspruchsvolles Studium zu ermöglichen und sie zum Studienerfolg zu führen. Zugleich steht die es zukünftig ermöglichenFAU vor der Herausforderung, Potentiale ihre nationale und internatio- nale Position in der Forschung weiter auszubauen und die besten Köpfe für sich zu gewinnen. Es gilt daher, auf den eigenen Stärken gemeinsam aufzubauen und konsequent an der weiteren Profilierung zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenarbeiten. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Dazu soll unter anderem diese Zielvereinbarung dienen.

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Präambel. Grundlage der Datenerhebung, -verarbeitung, -speicherung und –übermittlung ist § 16 der TNB-Satzung. Danach werden insbesondere durch den TNB folgende personenbezogene Da- ten von Mitgliedern der ihm angehörenden Vereine (Mitgliederdaten) entsprechend der DSGVO erhoben, gespeichert, verarbeitet, genutzt und übermitte lt: Namen, Vornamen, An- schriften, Funktionen im Verein, Geburtsdaten, Vereins- und Mannschaftszugehörigkeit, Rang im Verein, Leistungsklasse, Spiellizenz-, Spielerpass, Spielberechtigungs- und Identifikatio ns- nummern der einzelnen Vereins- und Spartenmitglieder, die am Wettspielbetrieb, an Meister- schaften, Turnieren, anderen Sportveranstaltungen sowie an Lehrgangs- und Schulungsmaß- nahmen teilnehmen. Bei Personen mit besonderen Aufgaben in den Vereinen und im TNB (z.B. Funktionsträger, lizenzierte Trainer, Schiedsrichter oder Kaderspieler) werden die vollstän- dige Adresse mit Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, sowie ggf. die Gültigkeit einer erworbenen Lizenz und die Bezeichnung ihrer Funktion sowie die ID-Numme r erhoben, gespeichert, verarbeitet , genutzt und übermittelt. Die Datenerhebung, Speiche- rung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung im Rahmen der Verbandszwecke dient vor- nehmlich der Berechnung der Ranglisten und Leistungsklassen sowie zur Verbesserung und Vereinfachung der spieltechnischen und organisatorischen Abläufe und zur Schaffung direk- ter Kommunikationswege zwischen Vereinen, deren Mitgliedern, den Verbänden sowie dem Deutschen Tennis Bund (DTB). Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Sportbetrieb wird vom Sportbüro des TNB in Bad Salzdetfurth koordiniert. Die Bestimmungen dieser Wettspielordnung sind im Geiste der Stadt Mühlhausen/Thüringen Fairness und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierengegenseiti- gen Rücksichtnahme anzuwenden. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen Sie dürfen nicht dazu missbraucht werden, einem anderen in unsportlicher Weise Schaden zuzufügen. Nicht alles wird in der WSpO geregelt sein. Un- klarheiten sind sportlich fair auszulegen. Der TNB bekämpft das Doping (vgl. Satzung des TNB). Einzelheiten regelt die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheDTB-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Anti- Dopingordnung.

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Präambel. Der Die jüdische Gemeinschaft und Kultur sind fester Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Stadt Neuss. Ihre Geschichte reicht zurück bis in das hohe Mittelalter. Im ausgehen- den 12. Jahrhundert, als sich die Kaufleutesiedlung Neuss zur Stadt entwickelte, bildete sich bereits eine erste jüdische Gemeinde. Ihre Entwicklung wurde durch Ausgrenzung und Verfolgung immer wieder behindert und mit der Vertreibung der Minderheit durch den Landesherrn 1463 vorläufig beendet. Es sollten mehr als drei Jahrhunderte vergehen, bis mit der französischen Herrschaft am Rhein auch Religions- und Niederlassungsfreiheit Einzug hielten und sich im 19. Jahr- hundert erneut eine jüdische Gemeinde in der Stadt bilden konnte. Es entwickelte sich ein vielfältiges jüdisches Gemeindeleben in Neuss. Jüdische Familien lebten in enger Nachbarschaft mit den christlichen Bürgerinnen und Bürgern. Seit 1867 besaß die Syna- gogengemeinde Neuss eine eigene Synagoge im Herzen der Stadt. Ihre Schändung und Zerstörung in der Pogromnacht des Jahres 1938 steht für den Beginn der systemati- schen Entrechtung, Verfolgung und Ermordung auch der Neusser Juden in der Zeit des Nationalsozialismus. Die kleine Gemeinde wurde ausgelöscht, 204 Neusser Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens ermordet. In den letzten Jahrzehnten ist die jüdische Gemeinschaft in Neuss insbesondere durch Zuwanderung von Menschen jüdischen Glaubens wieder gewachsen. Sie hat eine dy- namische Entwicklung erlebt und mit heute knapp 700 Menschen bereits mehr als dop- pelt so viele Mitglieder als Anfang des 20. Jahrhunderts. Im dem im Jahr 2012 fertig ge- stellten Jüdischen Gemeindezentrum an der Leostraße werden das religiöse Leben und kulturelles Miteinander gepflegt, regelmäßige Gedenkveranstaltungen und Feste im öffentlichen Leben von Neuss haben sich etabliert. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Neuss bestrebt, die Verbundenheit zwischen nicht- jüdischen Bürgerinnen und Bürgern und der jüdischen Gemeinde in Neuss dauerhaft zu fördern. Im Bewusstsein der Vergangenheit und in Verantwortung für die gemeinsame Zukunft wird daher der nachstehende Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Neuss und der Jüdi- schen Gemeinde WeinbergenNeuss als Zweigstelle der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf K. d. ö. R. geschlossen. § 1 Zusammenarbeit Die Stadt Neuss fördert das jüdisch-kulturelle Leben der jüdischen Gemeinde in Neuss sowie die Weiterentwicklung des deutsch-jüdischen Kulturerbes, getragen vom Gedankenden interreligiösen Dialog, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch das interkulturelle Miteinander der Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel durch Unterstützung von Veranstaltungen, Festen und Ausstellungen. Gemeinsam mit der jüdischen Gemeinde Weinbergen zwar soll die Erinnerung an die Verfolgung der Juden in einer souveränenNeuss wach ge- halten und antisemitischen Bestrebungen entschieden entgegengewirkt werden. Die Manifestation der Erinnerungskultur, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor aber auch die gemeinsame Entwicklung jüdischen Lebens in Neuss bilden die beiden zentralen Punkte der Zusammenarbeit. § 2 Gemeindezentrum und Synagoge Das im ländlichen Raum Eigentum der jüdischen Gemeinde stehende Gemeindezentrum in Neuss an der Leostraße, das „Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Zentrum“, dient der Pflege des jüdischen Glaubens und dem kulturellen Miteinander seiner Gemeindemitglieder. Es soll ebenso Möglichkei- ten der Begegnung und des Miteinanders mit Neusser Bürgerrinnen und Bürgern schaf- fen, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit. Die Stadt Neuss unterstützt die Jüdische Gemeinde in der Absicht, das Gemeindezent- rum weiter auszubauen und als Ort jüdischen Lebens sowie auch als Synagoge nutzbar zu lebenmachen. Hierzu gewährt die Stadt Neuss der jüdischen Gemeinde eine weitere Inves- titionszuwendung von bis zu jeweils 750.000,- Euro über zwei Haushaltsjahre, tritt wozu ein gesonderter Zuwendungsbescheid erteilt wird. Zur Unterstützung und Mitfinanzierung der aus besonderen Belastungen erwachsenden Aufwendungen der jüdischen Gemeinde beteiligt sich die Stadt Neuss an den laufenden Betriebskosten und den Kosten der Unterhaltung des Gemeindezentrums ab dem Jahr 2019 mit einem jährlichen Festbetragszuschuss in Höhe von bis zu 95.000,- Euro. Die Gewährung des Zuschusses ist nicht befristet und wird durch gesonderten Leistungsbe- scheid festgesetzt. Nach den Gesetzen und städtischen Richtlinien gewährte oder zukünftig zu gewährende Leistungen (z. B. Förderung von Kindertagesstätten, Wohlfahrtspflege, Jugendarbeit etc.) werden durch diese jährlichen Zuschüsse nicht berührt. § 3 Städtepartnerschaft Die Stadt Neuss und die jüdische Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Neuss verfolgen gemeinsam das Ziel, eine Städtepartnerschaft der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiNeuss mit einer Stadt im Staat Israel einzugehen und die- se mit Leben zu füllen. Zu diesem Zweck hat Die Städtepartnerschaft soll insbesondere der Stadtrat Xxxxxx- verständigung und der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nrkommunalen Friedensarbeit dienen sowie den Austausch auf kultureller, sportlicher und schulischer Ebene unterstützen. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt§ 4 Jüdischer Friedhof Den Parteien ist bekannt, dass der jüdische Friedhof Neuss (Glehner Weg) mittelfristig keine Möglichkeit zur Anlegung weiterer Grabstätten erlaubt, da jüdische Grabstätten auf Dauer angelegt sind. Bereits jetzt vereinbaren die Vertragsparteien die Absicht, sich spätestens 2019 über die Anlage eines neuen jüdischen Friedhofes zu verständigen. § 5 Vertragsdauer Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und ist nicht befristet. Änderungen die- ses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren regelmäßig alle fünf Jahre eine Bewertung des Vertrages dem Grunde nach und der Höhe der Leistungen nach vorzunehmen. Die hierzu erforderlichen Gespräche sollen in der Regel 18 Monate vor Erreichen der Fünf-Jahres-Grenze begin- nen. Neuss, 31.08.2018 Stadt Neuss Xxxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Bürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Jüdische Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Düsseldorf

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Präambel. Der Vertrag regelt Die Städte und Gemeinden Spaichingen, Aldingen, Balgheim, Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Gunningen, Hausen ob Verena, Königsheim, Mahlstetten, Reichenbach, Talheim, Wehingen und Trossingen haben einen Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie eine gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet. Dieser nimmt für die einzelnen Gemeinden die nach der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) vom 11.10.2017 erforderlichen Aufgaben im Wege der Aufgabenerfüllung wahr. Die Stadt Trossingen übernimmt dabei die Aufgabe der Einrichtung der Geschäftsstelle und des gemeinsamen Gutachterausschusses als erfüllende Gemeinde. Die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten wurde mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 GKZ geregelt. Diese wurde durch das zukünftige Miteinander zwischen Landratsamt Tuttlingen als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 09.08.2019 genehmigt. Die Genehmigung des Beitritts der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen Geisingen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Trossingen wurde vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenLandratsamt Tuttlingen mit Schreiben vom 10.05.2019 in Aussicht gestellt. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Der Gemeinderat der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck Geisingen hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018vom 21.05.2019 den Beitritt beschlossen, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 Stadt Trossingen mit Beschluss-NrBeschluss vom 14.10.2019. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-NrDas Ziel der vorliegenden Vereinbarung ist die Beteiligung der Stadt Geisingen an diesem Gemeinsamen Gutachterausschuss. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:§ 1 Gemeinsamer Gutachterausschuss

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Präambel. Die Bahnstrecke Monsheim - Langmeil soll künftig für den Ausflugsverkehr an Wochenen- den durch die Bürger und Gäste der Region genutzt werden können und damit den Aspekt des „umweltfreundlichen Tourismus“ im Weinanbaugebiet Zellertal vorantreiben. Die hier- durch notwendigen zuwendungsfähigen Investitionen sollen durch das Land Rheinland-Pfalz durch entsprechende Mittel im Landeshaushalt mit 85 % gefördert werden. Die restlichen Mittel, sowie die laufende Unterhaltung, sind durch die kommunalen Gebietskörperschaften zu tragen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (mit Sitz in Kaiserslautern) hat am 28.03.2014 einen Grundsatzbeschluss gefasst, für die nächsten 15 Jahre einen Ausflugsverkehr im Umfang von ca. 20.000 Zug-km/a bei einem Trassenpreis von ca. 9 €/Zug-km zu bestellen. Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung wurden Bau- und Planungskosten als „Erstinvestiti- onsbedarf“ i. H. v. ca. 4,4 Mio. € ermittelt. Mit diesen Finanzmitteln sollen u.a. die Bahnüber- gänge wieder technisch gesichert, der Stadt Mühlhausen/Thüringen Oberbau in einigen Streckenabschnitten erneuert so- wie einige Kunstbauwerke saniert werden. Ohne diese Maßnahmen wäre eine Betriebsein- stellung der Zellertalbahn unvermeidlich. Ziel der Vereinbarung ist die betriebsbereite Erhaltung der Zellertalbahn Monsheim – Lang- meil für touristische Ausflugsverkehre für mindestens die nächsten 15 Jahre mit der Option, diese für eine spätere Integration in den Rheinland-Pfalz-Takt (Regelbetrieb) offen zu halten. Hierzu werden die Parteien gemeinsam die notwendigen Investitionen tätigen und den lau- fenden Betrieb organisieren, sowie alle für die Erreichung dieses Ziels notwendigen Schritte tätigen. Die Förderung des Tourismus im Landkreis Donnersbergkreis, insbesondere im Zel- lertal, trägt zu einer Festigung der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von kommunalen Zusammenarbeit der Parteien sowie einer Eingemeindung profitierenStärkung der Region bei. Auf diese Weise können mittel- Der Landkreis Donnersbergkreis übernimmt zu diesem Zweck die Stellung des Eisenbahninf- rastrukturunternehmens i. S. v. § 2 Abs. 3 a AEG und langfristig Strukturen geschaffen werden, damit die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Stellung des beauftragten Beteiligten. Er organisiert und Stärken gemeinsam zu nutzen setzt die Planung und den Bau der Bahnübergänge sowie der freien Strecke um und übernimmt die Organisation der laufenden Unterhaltung für die freie Strecke. Im Bereich der notwendigen Investitionen übernimmt er die Ausschreibung und vergibt die Aufträge. Er schließt die notwendigen Pacht- und Nutzungsverträge mit dem ZielEi- gentümer des Schienennetzes und beauftragt den Ausflugsverkehr. Weiter stellt er die not- wendigen Förderanträge beim Land Rheinland-Pfalz. Die Strecke Monsheim – Langmeil soll für den Ausflugsverkehr für eine Dauer von 15 Jahren ab der Inbetriebnahme der ertüchtigten Strecke gepachtet werden. Der Landkreis Donnersbergkreis rechnet die Investitionskosten gegenüber den Verbands- gemeinden ab und stellt die ungedeckten Kosten des laufenden Betriebs in Rechnung. Er tritt nach außen als Verantwortlicher für den „Ausflugsverkehr Zellertalbahn“ auf und vertritt insoweit die Verbandsgemeinden. Der Landkreis Donnersbergkreis versichert, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor seine Aufgaben als beauftragter Beteiligter im ländlichen Raum zu lebenbeiderseitigen Interesse der Parteien zur Erreichung der Ziele der vorliegenden Vereinba- rung nach besten Kräften wahrzunehmen. Grundlage für das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung ist ein Zuwendungsbescheid des Landes, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen dem das Land eine Landeszuwendung in Höhe von 85 % der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beizuwendungs- fähigen Investitions- und Planungskosten gewährt. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert Die restlichen Kosten werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertragwie folgt aufgeteilt:

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Präambel. Der Das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart, eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts gemäß § 102a Gemeindeordnung Baden-Württemberg (im Fol- genden „Klinikum“), ist gemäß der Krankenhausplanung des Landes Baden-Würt- temberg als Plankrankenhaus mit Förderung nach dem Krankenhausgesetz Baden- Württemberg (LKHG) eingestuft und durch Bescheid gemäß § 7 Abs. 1 LKHG vom 04.01.2011 in der Fassung der letzten Änderungsfeststellungsbescheide vom 20.03.2018, 20.08.2018 und 05.02.2019 in den Krankenhausplan aufgenommen. Als größtes Krankenhaus in Baden-Württemberg deckt das Klinikum mit seinen drei Betriebsstätten, dem Katharinenhospital, dem Olgahospital und dem Krankenhaus Bad Cannstatt, und mit mehr als 50 Kliniken und Instituten mit Spezialisten für fast jede Erkrankung nahezu alle medizinischen Fachgebiete ab und gewährleistet eine umfassende Versorgung für die Menschen in Stuttgart und der Region. Neben der stationären und ambulanten Versorgung der Patienten engagiert sich das Klinikum im Bereich der Pädiatrie, der Behindertenhilfe, der Ausbildung und leistet Notfall- dienste. Die vom Klinikum wahrzunehmenden Aufgaben lassen sich als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des EU-Rechts einordnen. Erbringt die Landeshauptstadt Stuttgart (im Folgenden „Stadt“) Unterstützungsleis- tungen an das Klinikum, wie etwa den Ausgleich erzielter Verluste bei dem Betrieb des Klinikums, so stellen diese Begünstigungen auf Grund dieses Betrauungsaktes eine zulässige staatliche Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen über die Arbeitsweise der Europäischen Union) dar, sofern sie auf Grund und unter Ein- haltung dieses Betrauungsaktes erfolgen. Mit dieser Betrauung und dem vorangegangenen Gemeinderatsbeschluss wird die Verpflichtung des Klinikums bestätigt und bekräftigt, Dienstleistungen von allgemei- nem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Art. 106 Abs. 2 AEUV nach den Vor- gaben des Freistellungsbeschlusses zu erbringen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Regelungen der Anstaltssatzung verwiesen. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass dem Klinikum aus diesem Betrauungsakt kein Rechtsanspruch auf eine Ausgleichsleistung gegenüber der Stadt Mühlhausen/Thüringen und erwächst. Für die Inhalte der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, Betrauung sind die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Regelungen maßgeblich.

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Präambel. Der Vertrag regelt Gemäß Saarländischem Hochschulgesetz vom 30. November 20161, § 69 Abs. 6 schließen die Promovierenden und ihre Betreuenden mit dem Antrag auf Aufnahme in die Promotionsliste eine Betreuungsvereinbarung ab. Promotionsvorhaben sind individuell. Sie sind geprägt durch die wissenschaftliche Freiheit, die eine Vielfalt wissenschaftlicher Herangehensweisen und damit verbundener Unwägbarkeiten ermöglicht. Basis aller Promotionsvorhaben ist das zukünftige Miteinander besondere Vertrauensverhältnis zwischen Betreuenden und Promovierenden sowie die Fähigkeit der Stadt Mühlhausen/Thüringen Promovierenden zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Darauf aufbauend dient die Betreuungsvereinbarung der Strukturierung und Planung des Promotionsvorhabens und legt die Inhalte der Gemeinde Weinbergenangestrebten Qualifizierung fest. Zusätzlich enthält sie Angaben zur Förderung und Beratung hinsichtlich des angestrebten Promotionszieles und formuliert diesbezüglich Anforderungen an Betreuende und Promovierende und die wissenschaftliche Begleitperson (im Folgenden gemeinschaftlich als "die Beteiligten" referenziert). Die Beteiligten erkennen die Inhalte der Betreuungsvereinbarung als Basis des Promotionsverhältnisses an und bemühen sich, getragen vom Gedankendas Vereinbarte im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Aus der Betreuungsvereinbarung entstehen jedoch keinesfalls einklagbare Rechtspositionen. Die Beteiligten vereinbaren, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierensie die geltende Promotionsordnung der Fakultät NT der Universität des Saarlandes als Teil dieser Vereinbarung anerkennen und entsprechend der dort festgelegten Regelungen handeln. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenals Doktorand/in geboren am in Adresse ; (Straße) (Hausnr.) (PLZ) (Wohnort) E-Mail-Adresse Herr als Betreuer/in Institut E- Mail-Adresse Herr als wiss. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Begleitperson Institut E-Mail-Adresse 1 verkündet als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Artikel 1 des Gesetzes Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr1905 zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts vom 30. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:November 2016

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Präambel. Der Diese Anlage konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus der im Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen vom 01.01.2020 in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (»Daten«) des Auftraggebers verarbeiten. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Umfang und Art der Stadt Mühlhausen/Thüringen Verarbeitung. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung: Einsatzdispositionen Berechnung und Ableitung von Durchschnittsgeschwindigkeiten für Feuerwehrfahrzeuge bei Realeinsätzen im Einsatzgebiet Keine: Patientendaten, Daten der Führungskräfte und Fahrerdaten sollen vor Übermittlung entfernt werden oder durch die Personalnummer ersetzt werden. Funkrufnamen und Fahrzeugliste Zuordnung von Realeinsätzen zu einem bestimmten Fahrzeugtyp n.a.g. Messprotokolle zur Fahrtzeitermittlung Alternative Methode zur Ableitung der Geschwindigkeitsprofile n.a.g. Einsatzgebiete der Feuerwachen Zuordnung der Gebäude und des Gemeinde-, Stadt-,Kreis-, Werksgeländes zu den Einsatzbereichen der zu untersuchenden Feuerwachen n.a.g. Kartenmaterial des Einsatzgebietes (Straßen, Werksgelände, Gebäudeumrisse, Gebäudenamen) Zuordnung der Gebäude zu einem Einsatzbereich der zu untersuchenden Feuerwachen n.a.g. Personaldaten Auswertung der Altersstruktur, Tagesverfügbarkeit und der Gemeinde WeinbergenPseudonymisierung der ehrenamtliche und Fahrtzeiten vom Wohnort zum Feuerwehrstandort hauptamtliche Mitgliedern der Organisation anhand derer Personalnummer Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sofern sich aus den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Bestimmungen dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen Für die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres gelten die Bestimmungen des Geset- zes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren16. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellenMai 2008 (BGBl. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-2008 Teil I Nr. 574/201819, ebenso S. 842 ff). Der Jugendfreiwilligendienst FSJ wird gemäß des JFDG ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorien- tierten Einrichtungen geleistet. Das FSJ dient der Gemeinderat Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Gemeinde Weinbergen Jugendbildung. Jugendfreiwilligendienste för- dern den Erwerb sozialer, kultureller und interkultureller Kompetenzen sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendiens- te zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Die Hilfstätigkeiten der Freiwilligen erstrecken sich auf die Unterstützung der Fachkräfte in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nrden Einsatzstellen. 114/18/18 Der DRK Kreisverband Odenwaldkreis e.V. ist gemäß § 10 (1), 1 JFDG anerkannter Xxxxxx des Jugendfreiwilligendienstes FSJ. Der Fachbereich Freiwilligendienste übt gegenüber den Freiwilligen die Dienst- und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-NrFach- aufsicht aus. 115/19/18 zugestimmt, dass Unbeschadet der Aufsichtsbefugnisse des Fachbereichs Freiwilligendienste wird die Gemeinde Weinbergen aufgelöst Fach- aufsicht an die Einsatzstelle delegiert. Beim Einsatz unterstehen die Freiwilligen der leitenden Fachkraft. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und in Mitarbeiter des Fachbereichs Freiwilligendienste können jederzeit die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung Einsatzstelle besuchen und sich über den Einsatz und die Leistungen der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Freiwilligen informieren.

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Samples: freiwilligendienste.drk-odenwaldkreis.de

Präambel. Die Regionalwert Niederösterreich - Wien AG baut einen regionalen Wertschöpfungsverbund entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette auf. Betriebe, die Teil dieses Verbundes werden wollen, gehen mit der Regionalwert Niederösterreich – Wien AG einen Vertrag ein und werden Lizenzpartner der Regionalwert Niederösterreich – Wien AG („Lizenzpartnerschaft“) und haben keinen Eigenkapitalbedarf. Der Betrieb, der die Lizenz erwirbt, will von den Vorteilen der Vernetzung im Wertschöpfungsverbund der Regionalwert Niederösterreich - Wien AG partizipieren. Parallel dazu kann bei finanziellem Bedarf der Lizenzpartner - unter Erfüllung von betrieblichen Voraussetzungen - die Regionalwert Niederösterreich – Wien AG sich an den Lizenzpartnerbetriebe finanziell beteiligen („Investitionspartnerschaft“ bzw. „Beteiligungspartnerschaft“). Dazu ist ein gesonderter Vertrag regelt das zukünftige Miteinander notwendig. Die im Vertrag genannte Regionalwert Treuhand ist die Dachorganisation der Regionalwert- AGs in Deutschland und Österreich und die Inhaberin der Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken der Regionalwert AG. Es besteht zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Regionalwert Niederösterreich – Wien AG und der Gemeinde WeinbergenRegionalwert Treuhand ein Vertrag zur Nutzung der Marke. Gegenstand der Lizenzpartnerschaft sind die folgenden Leistungen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Rechte und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Pflichten.

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Samples: regionalwert-ag.at

Präambel. Der Vertrag regelt Vorhabenträger plant im Vertragsgebiet, auf dem Areal östlich des Kaiserlei-Kreisels im Stadtteil Kaiserlei in Offenbach am Main die Entwicklung eines gemischt-genutzten Quartiers mit den Nutzungsarten Wohnen und Gewerbe (u. A. Dienstleistung, Büronutzung, ergänzen- de Nahversorgungsangebote und weitere im Bebauungsplan zu definierende Nutzungen). Es soll eine ausgewogene Mischung zwischen Wohn- und gewerblicher Nutzung auf dem Vorhabengrundstück hergestellt werden. Das Gelände am Kaiserleikreisel wurde vormals durch die Kraftwerk Union AG (KWU) mit den beiden weithin sichtbaren bis zu 23-geschossigen Büro-Hochhäusern der 1970er ge- nutzt. Nach langjährigem Xxxxxxxxx der meisten Anlagen auf dem Vorhabengrundstück be- absichtigt der Vorhabenträger nun die Umnutzung der beiden prägenden Hochhäuser zu Wohnzwecken und auf dem weiteren Gelände den Rückbau bestehender Anlagen und Er- richtung neuer Bauten. Durch die Neubebauung entlang des Goetherings und entlang der westlichen Begrenzung des Vertragsgebietes parallel zur Autobahn A661, zwischen Strahlenbergerstraße und Berli- ner Straße, soll hinter einer adäquaten Vorgartenzone eine im Wesentlichen durchlaufende Bebauung mit überwiegend 6 bis 7 Vollgeschossen (Bauteile F, G und H mit Staffelge- schoss) entstehen, die entlang der Berliner Straße in das zukünftige Miteinander zwischen bestehende Scheibenhochhaus der KWU übergeht. Im Blockinnenbereich wird das bestehende dreiflügelige Hochhaus ebenso erhalten und über eine Blickachse optisch mit dem Goethering verbunden, die als urbaner Platz gestaltet wird. Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse soll nördlich des bestehenden Scheibenhochhauses bzw. westlich des Y- Hochhauses eine zu- sammenhängende begrünte Freifläche eingerichtet werden. Der Vorhabenträger erstellt im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Zu- und Abgangs- verkehr ein Mobilitätskonzept. Im Übrigen werden nachzuweisende Stellplätze in Tiefgara- gen oder innerhalb der Baukörper untergebracht. Lediglich Besucherstellplätze werden teil- weise oberirdisch errichtet. Mit der Bauvoranfrage wurde im August 2014 die grundsätzliche Zulässigkeit eines ge- mischt-genutzten Quartiers beschieden. Im Bauvorbescheid vom 6. August 2014 wird die Nutzungsmischung von 60% Wohnen und 40% Gewerbe anhand der angefragten BGF im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) bestätigt. Im Bauvorbescheid wird die Wahrung des Nutzungsmixes im Mischgebiet, bezo- gen auf das Vertragsgebiet als Bedingung formuliert. Der Nutzungsmix ist in seiner Gesamt- heit, d.h. unter Zugrundelegung des gesamten angefragten Gebietes, auch bei einer ab- schnittsweisen Umsetzung zu beachten. Vor dem Hintergrund des erteilten Bauvorbescheides beabsichtigt der Vorhabenträger auf der Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB Bauanträge für die Genehmigung des Vorhabens zu stellen (sog. „Phase 0“). Es ist das gemeinsame Verständnis der Vertragsparteien, das Vertragsgebiet planungsrecht- lich durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beplanen, (sog. „Phase 1“). Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann sowohl für den Vorhabenträger als auch für die Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen Offenbach ein verbindlicher städtebaulicher Rahmen dauerhaft definiert werden, der die es zukünftig ermöglichennachhaltige Umsetzung des Projektes fördert. Der Vorhabenträger wird ei- nen Antrag nach § 12 Abs. 2 BauGB auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger das geplante Vorhaben in der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden Phase 1 zum Gegenstand haben soll. In Durchführung diesem Fall wird der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Vorhabenträger einen Durchführungs- vertrag nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 BauGB mit konkreten (Erschließungs-) Maßnahmen abschließen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll über die Bauvoranfrage hinausgehende Klä- rungsbedarfe für die Phase 1 regeln, die bereits beschiedene Nutzung zusätzlich festsetzen und zur Regelung ergänzen. Dabei handelt es sich u.a. um die Erschließung und Andienung, die Einbet- tung des Vorhabens in einen städtebaulichen Gesamtkontext sowie die Sicherstellung des Gesamtprojektes bei einer aus der vorhandenen Bebauung bedingten abschnittsweisen Um- setzung. Dem Vorhabenträger ist bewusst, dass der östlich zum Vertragsgebiet verlaufende Goethe- ring nicht ausgebaut ist, insbesondere ist kein Gehweg vorhanden. Die vorliegende Vereinbarung dient vorab der Definition des inhaltlichen Rahmens des Vor- habens und der Förderung der beabsichtigten Bauleitplanung. Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind: - die Darstellung des Vertragsgebietes (Anlage 1), - die Darstellung der Zuschnitte der Grundstücke mit Darstellung des Verhältnisses von hieraus entstehenden Rechts- gewerblicher Nutzung und Verwaltungsfragen schließen Wohnnutzung in den Phasen 0 (Anlage 2.1) und 1 (Anlage 2.2), - die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Darstellung des Gebäudebestandes (Anlage 3), - der Rahmenterminplan (Anlage 4), - der zu beantragende Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Anlage 5).

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Samples: pio.offenbach.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen vorbezeichnete Kleingarten ist ein Pachtgarten des Landesverbandes der Stadt Mühlhausen/Thüringen Gartenfreunde Bremen e. V., der für die Nutzung als grüner Lernort zur Verfügung gestellt wird, um dem Satzungszweck Förderung der Umweltbildung (Bildung für nachhaltige Entwicklung) nachzukommen. Damit wird der Kleingarten Teil eines landesweit vom Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. koordinierten Lerngarten-Netzwerkes. Die Lerngärten werden erfahrungsgemäß positiv im Umfeld der Kleingartenanlage, z. B. innerhalb der benachbarten Wohnquartiere und von den Beiräten, wahrgenommen und sind damit wichtiger Bestandteil der Gemeinde WeinbergenÖffentlichkeitsarbeit eines Kleingärtnervereins. Lerngärten sind förderungswürdig. Ziel ist es, getragen den Kleingarten partnerschaftlich zu einem grünen und attraktiven Umweltlernort für Kinder zu entwickeln, um Naturverständnis und ein nachhaltiges Interesse an Natur und Umwelt zu wecken. Die Schule benennt einen festen Ansprechpartner, der regelmäßigen Kontakt mit dem Verein hält und diesen über die Projekte informiert. Der Ansprechpartner nimmt an den Veranstaltungen im Rahmen des Lerngarten-Netzwerkes (Netzwerktreffen) teil und erklärt sich damit einverstanden, den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. und den Verein regelmäßig über den Erfolg und Verlauf der Kooperation zu informieren. Klarstellend erklären die Parteien: Eigentümer der baulichen Anlagen und eingebrachten Pflanzen – mit Ausnahme der Pflanzen in den Projektbeeten – ist der Verein. Versicherungsschutz für die Laube über die Kollektivversicherung (Feuer) besteht nur bei ordentlicher Meldung an den Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. (gegebenenfalls streichen, wenn Verein nicht Eigentümer ist.) Die Schule nutzt den Garten mit maximal Klassen. Die Schule nutzt den Garten für Umweltbildungsprojekte. Diese Projekte sind vorab mit dem Verein abzustimmen und diesem bis zum 28. Februar jeden Kalenderjahres schriftlich zu melden. Die Nutzung ist für die Schule, soweit nicht abweichend vereinbart, unentgeltlich und dient ausschließlich der Umweltbildung. Eine andere, insbesondere die nicht kleingärtnerische, Nutzung ist nicht erlaubt. Der Verein übernimmt alle Pflichten aus dem derzeit geltenden Kleingarten- Pachtvertrag, der als Anlage I ausdrücklicher Bestandteil dieser Vereinbarung wird. Die Instandhaltung der baulichen Anlagen sowie die Pflege der angrenzenden Flächen, wie Wege, Hecken, Gräben usw., werden vom GedankenVerein durchgeführt. Die Pflege der Projektbeete wird von der Schule übernommen, dass beide gleichermaßen z. B. mit den Kindern, den Lehrkräften und den Eltern. Die Grundpflege des Kleingartens wird folgendermaßen verteilt: Verein Schule Hecken schneiden O O Grünflächen mähen O O Anlage von einer Eingemeindung profitierenUnkraut freihalten O O Gehölze schneiden O O Projektbeete von Unkraut freihalten O O Kompost umsetzen O O Winterpflege Projektbeete O O Projektbeete mit Kompost vorbereiten O O Wässern der Kulturen O O .............................................................. O O .............................................................. O O .............................................................. O O Die Schule ist nicht gemeinschaftsdienstpflichtig. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenDie Schule hat keinen Anspruch auf Haftung des Vereins oder des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen e. V. für Sach- oder Personenschäden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum Rahmen der Nutzung des Gartens entstehen. Die Patenschaftsvereinbarung beginnt am ........................ . Die Patenschaftsvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum 30. November eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. ist über die Kündigung durchschriftlich zu lebeninformieren. Nach Beendigung der Patenschaftsvereinbarung erlischt der Mitbesitz der Schule am Kleingarten und das Nutzungsrecht entfällt. ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... ...................................................................................................................................... Bremen, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen den ........................ .......................................................... ........................................................... Schule Landesverband der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiGartenfreunde Bremen e.V. z.Hd. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheXx. Xxxxx Xxxxx Xxxxxx-NrXxxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:0 00000 Xxxxxx

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Samples: gartenfreundebremen.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Organe der Stadt Mühlhausen/Thüringen KVHB, Vertreterversammlung und Vorstand, sind gehalten, zum Wohle der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, der angestellten Ärztinnen und Ärzte sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie im Interesse einer guten Patientenversorgung im Land Bremen in fairer und konstruktiver Partnerschaft vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Ziel ist eine stets effektive und effiziente Kooperation in der strategischen und operativen Führung der Kassenärztlichen Vereinigung nach innen und nach außen. Ab 01.01.2021 vertreten der Vorsitzende des Vorstandes, Xxxx Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxx, und der Gemeinde Weinbergenstellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, getragen vom GedankenXxxx Xxxxx Xxxx Josenhans, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenauf Beschluss der Vertreterversammlung die KVHB. Auf diese Weise können mittel- Die hierzu erforderlichen Regelungen ergeben sich aus dieser Geschäftsordnung. § 1 Vorstand und langfristig Strukturen geschaffen werdenGeschäftsordnung des Vorstandes Der Vorstand führt die Geschäfte der KVHB. Er vertritt die KVHB gerichtlich und außergerichtlich, soweit Gesetz und sonstiges Recht nichts Abweichendes bestimmen. Der Vorstand der KVHB ist ein Kollegialorgan, das aus zwei Organwaltern besteht. Er stellt ein einheitliches Auftreten der KVHB nach innen und außen sicher. Diese Geschäftsordnung regelt die es zukünftig ermöglichen, Potentiale Zusammenarbeit der beiden Mitglieder des Vorstands sowie die Zuständigkeiten nach innen und Stärken gemeinsam zu nutzen mit außen. § 2 Kollegialprinzip Der Vorstand führt die KVHB nach dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen Kollegialprinzip. Er entscheidet grundsätzlich durch Beschlüsse. Im Rahmen des Ressortprinzips und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellender Außenvertretungsbefugnis stellt er eine hinreichende Abstimmung und Transparenz des Vorstandshandelns sowie die gegenseitige Vertretung sicher. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen § 3 Verhältnis zur Vertreterversammlung und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:zum Hauptausschuss

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Samples: www.kvhb.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV- Klassifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungssystem zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. In Ergänzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der Gemeinde Weinbergen„Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, getragen Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Ferienzimmern mit bis zu neun Betten (Privatzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Angebote aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom GedankenLizenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizierung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Privatzimmer, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenFerienwohnungen und Ferienhäuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf diese Weise können mittel- der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung.

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Samples: www.garten-eden-pfalz.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Ein wesentliches Ziel des iSAQB e.V. ist es Universitäten, Hochschulen und Berufsschulen/-kollegs zu unterstützen. Deshalb bietet der Stadt Mühlhausen/Thüringen und iSAQB e.V. seine Lehrinhalte zum Thema Softwarearchitektur auf Basis des Lehrplans zum Certified Professional for Software Architecture Foundation Level zur Nutzung in Vorlesungen bzw. Lehrveranstaltungen an. Hierzu stellt der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdeniSAQB e.V. ergänzende Vorlesungsmaterialien zur Verfügung, die es zukünftig ermöglichenvon Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxxx, Potentiale Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxx, Xxxxxxxxx Xxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx und Stärken gemeinsam zu nutzen mit Xxxxxxxx Xxxx erarbeitet wurden. Die Rechte an diesen Materialien sind dem ZieliSAQB e.V. übertragen. Der iSAQB e.V. hat die iSAQB GmbH ermächtigt und beauftragt, sich den verändernden Anforderungen u. a. das Kooperationsprogramm für Hochschulen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor nichtkommerzielle Organisationen im ländlichen Raum Ausbildungsbereich durchzuführen und alle hierfür notwendigen Rechte zu lebenerteilen. Die in den folgenden Regelungen benutzten Begriffe sind: NICHT-KOMMERZIELLE AUSBILDUNGSEINRICHTUNG: Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, tritt welche staatliche Ausbildungsaufträge erfüllt, z.B. Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen. Auch privatrechtliche Organisationen, die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen den Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Hochschulbetriebes entsprechen, können als nicht-kommerzielle Ausbildungseinrichtungen anerkannt werden. Weitere nicht-kommerzielle Ausbildungseinrichtungen können auf Beschluss des iSAQB hinzukommen. AUSBILDER: Eine an einer Ausbildungseinrichtung lehrende Person, wie z.B. Professoren, Lehrbeauftragte und Lehrer. NICHT-KOMMERZIELLER KURS: Ein an den iSAQB-Lehrplan zum »Certified Professional for Software Architecture Foundation Level (CPSA-F)« angelehnter Kurs, gerichtet an die Auszubildenden der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheNICHT-Nr. 574/2018KOMMERZIELLEN AUSBILDUNGSEINRICHTUNG, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 für deren Teilnahme keine Gebühren erhoben und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:keine spezielle Ausbildervergütung bereitgestellt werden.

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Samples: Vereinbarung Zur Anerkennung Als

Präambel. Die Stadt Magdeburg und die Gemeinde Gerwisch haben am 02./16.08.1995 eine Zweck- vereinbarung betreffend die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigungs- pflicht für das Gebiet der Gemeinde Gerwisch abgeschlossen. Diese Zweckvereinbarung wur- de geändert durch die erste Änderungsvereinbarung vom 20.11.1997/09.03.1998 und durch die zweite Änderungsvereinbarung vom 27.05./08.07.1999. Die Stadt Magdeburg beabsichtigt, sich zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwas- serbeseitigungspflicht zukünftig eines Konzessionärs zu bedienen. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander Konzessionär wird die ihm übertragenen Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nach näherer Maß- gabe der Abwasserentsorgungssatzung und der allgemeinen Entsorgungsbedingungen der Stadt Magdeburg durchführen. Der Konzessionsvertrag soll beginnend ab 01.01.2006 eine Laufzeit von 20 Jahren mit Ver- längerungsoption für 2 x 5 Jahre haben und im Wege eines europaweit angezeigten struktu- rierten Bieterverfahrens vergeben werden. Vorstehendes vorausgeschickt, treffen die Stadt Magdeburg und die Gemeinde Gerwisch fol- gende Vereinbarungen: Die zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Magdeburg und der Gemeinde WeinbergenGerwisch bestehende Zweckvereinba- rung vom 02./16.08.1995, getragen zuletzt geändert durch die zweite Änderungsvereinbarung vom Gedanken27.05./08.07.1999, dass beide gleichermaßen wird hinsichtlich folgender Regelungen geändert und wie folgt neu ge- fasst: Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xx. 00 vom 21. September 2006 Seite - 602 - Die Stadt Magdeburg hält für ihr Stadtgebiet und für das Gebiet der Gemeinde Gerwisch die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung der Abwasserbeseitigung bereit. Die Gemeinde Gerwisch gestattet der Stadt bzw. dem mit der Erfüllung der Abwasserbe- seitigungspflicht beauftragten Konzessionär unentgeltlich die Benutzung der der Verfügung der Gemeinde Gerwisch befindlichen Grundstücke zur Legung, zum Betrieb, zur Instandhal- tung und etwaigen Wiederentfernung von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- Leitungen und langfristig Strukturen geschaffen werdenallen Zubehöranlagen, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale der Fort- leitung von Abwasser dienen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Magdeburg sowie die allgemeinen Entsorgungsbedin- gungen der Stadt Magdeburg gelten mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung im gesamten Gebiet der Beteiligten. Die Refinanzierung der durch die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen im Gebiet der Beteiligten verursachten Kosten erfolgt durch eine gebietseinheitliche Erhebung von pri- vatrechtlichen Entgelten. Aus dem Abgaben- bzw. Entgeltaufkommen wird auch der Neubau und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch die Instandhaltung der Bürgerinnen und Bürger Abwasserkanäle der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Gerwisch getragen. In dem von der Stadt Magdeburg oder im ländlichen Raum Einvernehmen mit der Stadt Magdeburg aufgestell- ten Investitionsplan wird das jährliche Ausbauprogramm für das Gebiet der Beteiligten fest- gelegt. Die einzelnen Investitionssummen im jeweiligen Gebiet der Stadt Magdeburg und der Gemeinde Gerwisch – ausgenommen die Investitionssummen für die Kläranlage – sollen in einem angemessenen Verhältnis zu leben, tritt dem Abgaben- bzw. Entgeltaufkommen innerhalb dieser Gebiete liegen. Vor der Beschlussfassung der Stadt Magdeburg über den Investitionsplan der öffentlichen Einrichtung ist die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Gerwisch anzuhören. Insbesondere hat die Gemeinde Gerwisch das Recht, Bedenken und Anregungen vor der Abstimmung über den Investitionsplan gegen- über der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiMagdeburg vorzubringen. Zu diesem Zweck hat Xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xx. 00 vom 21. September 2006 Seite - 603 - Die Stadt Magdeburg wird den von ihr beauftragten Konzessionär verpflichten, eine Betriebs- haftpflichtversicherung mit den höchstmöglichen Deckungssummen beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) abzuschließen. Soweit ein Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, haftet die Stadt Magdeburg für eigenes Verschulden gegenüber der Stadtrat Gemeinde Gerwisch und Dritten aus allen Rechtsgründen, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-NrMagdeburg für Schäden, die nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt wer- den, beschränkt sich für die Vertragslaufzeit auf 25 Mio. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-NrEuro und pro Schadensfall auf 2,5 Mio. 114/18/18 Euro. Im Rahmen vorgenannter Regelungen stellen sich die Stadt Magdeburg und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und Gerwisch von Ansprüchen Dritter gegenseitig frei. Die Laufzeit der Zweckvereinbarung wird verlängert bis zum 31.12.2035. Die Zweckvereinbarung verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn sie nicht durch einen der Beteiligten 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Die übrigen Regelungen, die von den Artikel 1 vereinbarten Änderungen nicht betroffen sind, bleiben unverändert bestehen. Diese Änderungsvereinbarung tritt ab 1. Januar 2006 in Kraft. Sofern bis zum 01.01.2006 der von der Stadt Magdeburg beabsichtigte Konzessionsvertrag noch nicht in Kraft getreten ist, findet die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden sollbisherige Zweckvereinbarung bis zu dessen In- krafttreten weiter Anwendung. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Magdeburg, 15.12.05 Gerwisch, 23.01.06 gez. gez. Czogalla Bürgermeister Xxxxxxxxx Bürgermeisterin

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Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Auf der Stadt Mühlhausen/Thüringen Grundlage des klaren Bekenntnisses von Squash in Bayern e.V. zur Sportschiedsgerichtsbarkeit schließt Squash in Bayern e.V. (im Folgenden SIBY) und der Gemeinde WeinbergenFunktionär/Mitarbeiter die folgende Im Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping Ordnung (ADO) des DSQV entscheiden zunächst die in der Anti-Doping Ordnung (ADO) des DSQV vorgesehenen Organe des DSQV (Anti- Dopingkommission, getragen vom GedankenSpruchkammer, Verbandsgericht) und in der Folge das Deutsche Sportschiedsgericht im Rechtsmittelverfahren abschließend. Für Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen der Rechtsorgane des DSQV vereinbaren der Funktionär/Mitarbeiter und der DSQV im Sinne einer Schiedsgerichtsvereinbarung nach Erschöpfung des innerverbandlichen Rechtsweges die abschließende Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts als unabhängiges und echtes Schiedsgericht und unterwerfen sich der Schiedsgerichtsbarkeit durch das Deutsche Sportschiedsgericht. Es wird vereinbart, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenRechtsmittel gegen die Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts nur zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne möglich sind. Auf diese Weise können mittel- Der Funktionär/Mitarbeiter und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, der DSQV unterwerfen sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch insofern der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Schiedsgerichtsbarkeit des CAS.

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Samples: bayern.dsqv.de

Präambel. Der Vertrag regelt Die von den Untersuchungseinrichtungen der Vertragspartner im Bereich der amtlichen Untersuchung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln auf der Grundlage des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches, des Gesetzes über den Vollzug des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts NRW und sonstiger einschlägiger Rege- lungen wahrgenommenen Aufgaben sollen von den Vertragspartnern arbeitsteilig, koordiniert und kooperativ durchgeführt werden. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und zugleich eine effiziente und wirtschaftliche Aufgabenerledigung zu sichern. Die Kooperation im Rahmen dieses Vertrages wird von den Vertrags- partnern als ein erster Schritt zur angestrebten Entwicklung einer recht- lich selbständigen Untersuchungseinrichtung im Regierungsbezirk Arns- berg angesehen. (1)Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Arnsberg des Landes Nordrhein-W estfalen, das zukünftige Miteinander zwischen Chemische Untersuchungsamt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Bochum, das Chemische und Lebensmitteluntersuchungsamt der Gemeinde WeinbergenStadt Dortmund, getragen vom Gedankendas Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hagen und das Chemische Untersuchungsamt der Stadt Hamm, dass beide gleichermaßen im Folgen- den als Untersuchungsämter bezeichnet, arbeiten bei der Untersu- chung und Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwa- chung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in Form einer Eingemeindung profitierenarbeitsteiligen, kooperativen und koordinierten Aufgabenwahr- nehmung vertrauensvoll zusammen. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden(2)Die Untersuchungsämter führen die Untersuchungen an Proben, die es zukünftig ermöglichenihnen nach diesem Vertrag obliegen, Potentiale unverzüglich und Stärken gemeinsam nach dem all- gemein anerkannten Stand der Wissenschaft durch und begutachten diese. Eingeschlossen sind auch alle sich aus der Untersuchung und Begutachtung ergebenden Folgearbeiten einschließlich eventueller Sachverständigentätigkeit, bei Rechtstreitigkeiten und bei besonderen Betriebskontrollen. Die Beurteilungen der Proben werden der jeweils zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde übersandt; bei Be- anstandungen als Gutachten. (3)Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bleiben unberührt. (1)Die Anzahl der zu nutzen mit dem Zieluntersuchenden Proben ist durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (GMBL 2007 Nr. 17, sich den verändernden Anforderungen Sei- te 351 ff.) in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (2)Die Untersuchung einschließlich der Beurteilung dieser Proben erfolgt entsprechend der in Anlage 1 festgelegten Verteilung der Warengrup- pen auf die Untersuchungsämter. Analytische Schwerpunktuntersu- chungen werden gemäß der in Anlage 2 festgelegten Verteilung durchgeführt und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung beurteilt. Die Beurteilung fließt als Teilgutachten in das Gutachten des gemäß Anlage 1 zu stellendiesem Vertrag verantwortli- chen Untersuchungsamtes ein. Ausgehend (3)Bei Beschwerde- oder Verdachtsproben kann die Beurteilung, soweit diese keine speziellen Laboruntersuchungen erfordert, durch die Sachverständigen des entgegennehmenden Untersuchungsamtes er- folgen. Das nach Anlage 1 verantwortliche Untersuchungsamt ist zu informieren. (4)Die Bereitstellung von dem Wunsch wissenschaftlichen Sachverständigen zur Un- terstützung der Bürgerinnen Tätigkeit der Lebensmittelüberwachungsämter erfolgt in der Regel durch das gemäß Anlage 1 verantwortliche Untersu- chungsamt. (5)Berichte und Bürger Stellungnahmen zu produktspezifischen Fragen werden durch die Sachverständigen des nach Anlage 1 verantwortlichen Un- tersuchungsamtes erstellt. Über die Verantwortlichkeit für die Erstel- lung von Berichten und Stellungnahmen, die nicht durch Satz 1 gere- gelt sind, erzielen die betroffenen Amtsleitungen Einvernehmen. (6)Von der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Aufgabenverteilung gemäß Anlage 1 und 2 kann zur Bewälti- gung besonderer Situationen im ländlichen Raum zu lebengegenseitigen Einvernehmen der Amtsleitungen und nach Weisung des Ministeriums für Umwelt und Natur, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder des Landesamtes für Natur, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 Umwelt und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Verbraucherschutz befristet abgewichen wer- den.

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Präambel. Das Freibad Dettum in der Samtgemeinde Sickte hat in den vergangenen Jahren erhebliche Defizite verursacht, die abgebaut werden sollen. Der Vertrag Förderverein Dettumer Freibad e. V. unterstützt satzungsgemäß das Betreiben des Freibades Dettum finanziell und durch aktive Leistungen der Mitglieder. Gemeinsames Ziel ist der Erhalt des Bades Dettum zur Nutzung durch die Bevölkerung aus Dettum und Umgebung. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes: Die Samtgemeinde Sickte bleibt insofern Trägerin des Bades, indem sie Besitzerin des Grund und Bodens, der Gebäude und Betriebsanlagen bleibt. Die Samtgemeinde unterstützt den Förderverein insbesondere durch Erbringung durch Personaleinsatz (Schwimmmeister, insbesondere auch für die technische Aufsicht), Bereitstellung der Freibadanlagen sowie des Vorplatzes zum Freibad und Verlustabwicklung sowie Sicherstellung der Liquidität. Alle anderen sich aus der Trägerschaft ergebenden Aufgaben, übernimmt der Förderverein (siehe u. a. § 4). Die Samtgemeinde Sickte wird den Förderverein von etwaigen eintretenden wirtschaftlichen Folgen des § 613 a BGB freistellen. Der Förderverein und die Samtgemeinde Sickte werden vertrauensvoll zusammenarbeiten und mindestens zweimal jährlich zu einem grundsätzlichen Gespräch insbesondere zur Planung der jeweils kommenden Saison bzw. zur Nachbereitung der jeweils vorhergehenden Saison zusammentreffen. Zu diesen Konsultationen haben die Vertragsparteien vertretungsberechtigte Personen zu entsenden. Gegenstand der Konsultationen ist auch die Planung anstehender Reparaturen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des Bades. Der Förderverein übernimmt die Pflege, Unterhaltung und einfache Reparaturarbeiten durch Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern. Darüber hinausgehende Leistungen werden in Regie des Fördervereins nach Absprache mit der Samtgemeinde zu deren Lasten in ihrer Eigenschaft als Besitzerin von Grund und Boden, Gebäude und Betriebsanlagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beauftragt. Insbesondere Arbeiten zur Vorbereitung der Saison sowie zur Nachreitung der Saison (Einwinterung etc.) werden durch den Förderverein übernommen. Einzelheiten finden sich in der Liste, die als Anlage dieser Vereinbarung beigefügt ist. Die Liste wird in den jährlichen Gesprächen erörtert und ggf. abgeändert. Weiterhin übernimmt der Förderverein die Beckenaufsicht während des Badebetriebes. Dies kann durch den Schwimmmeister der Samtgemeinde und/oder durch Vereinsmitglieder, aber auch durch geeignete Personen, die durch den Förderverein vertraglich gebunden werden, erfolgen. Der Schwimmmeister hat diese Aufgaben zu organisieren und bei Bedarf zu unterstützen. Den täglichen Einsatz regelt der Förderverein. Der Förderverein wird nach Kräften versuchen, in den kommenden Jahren die Personalstruktur aufzubauen, um die Beckenaufsicht allein zu gewährleisten. Der Förderverein übt das zukünftige Miteinander Hausrecht aus. Die Mitglieder des Vereins erhalten im Freibad Dettum freien Eintritt. Nichtmitglieder erhalten Zutritt durch dis bislang üblichen Eintrittskarten (Tageskarten, Saisonkarten usw.). Die Preise werden jährlich im Einvernehmen zwischen der Stadt Mühlhausen/Thüringen Samtgemeinde und dem Förderverein festgelegt. Die Erlöse aus dem Verkauf der Karten und andere Einnahmen sind im Wirtschaftsplan nachzuweisen. Vergünstigungen bei den Eintrittsgeldern sind zwischen Samtgemeinde und dem Förderverein abzustimmen. Die Badesaison sowie die täglichen Öffnungszeiten werden durch den Förderverein festgelegt. Bei der Festlegung der Saisonöffnungszeiten wird zurzeit von 786 Stunden pro Saison ausgegangen. Bei Schlechtwetterperioden ist eine tageweise Schließung des Bades möglich. Bei gutem Wetter kann eine Ausdehnung der Öffnungszeiten in Betracht kommen. Der Förderverein stellt vor Beginn einer Saison einen Wirtschaftsplan auf und legt diesen bis zum 31.10. des jeweiligen Vorjahres der Samtgemeinde zur Bewilligung vor. Die Entscheidung über die Bewilligung hat bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu erfolgen. Für das Jahr 2005 wird ein Wirtschaftsplan bis zum 31.03.2005 vorgelegt, über den bis zum 30.03.2005 durch die Samtgemeinde zu entscheiden ist. Nach Ende der Saison erstellt der Förderverein einen Rechenschaftsbericht und legt diesen der Samtgemeinde bis zum 31.10. zur Prüfung vor. Sollten während der Laufzeit bei der Bewilligung des Wirtschaftsplanes nicht berücksichtigte Kosten entstehen, sind diese im Bedarfsfall durch einen Nachtragsantrag geltend zu machen. Dieser Nachtragshaushalt bedarf der Bewilligung. Die Samtgemeinde ist bereit, nach Prüfung Jahresfehlbeträge bis zur bewilligten Höhe abzudecken. Dieser Vertrag gilt ab der Badesaison 2005 bis einschließlich der Badesaison 20251. Die Parteien werden danach über eine Fortsetzung des Vertrages verhandeln. Das Recht der Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Betrieb des Kiosks im Freibad wird baldmöglichst an den Förderverein übertragen, der den Kiosk in Eigenregie übernehmen und nutzen wird. Der Förderverein hat hierbei das Recht, bauliche Maßnahmen vorzunehmen, die die wirtschaftliche Nutzung des Kiosks fördern. Bauliche Maßnahmen sind vorab mit der Samtgemeinde abzustimmen. Sämtliche Überschüsse müssen dem Bad zugute gebracht werden und sind im Wirtschaftsplan nachzuweisen. Sollte einer der vorstehenden Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt und der Gemeinde Weinbergeneinzelnen anderen Klauseln hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdeneine Regelung für die unwirksame Regelung zu finden, die es zukünftig ermöglichendem Willen der Parteien am nächsten kommt. Dettum, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Zielden ............................................ Förderverein Dettum Sickte, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:............................................

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Präambel. Gemäß den Gesetzen über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) in Berlin und Brandenburg ist die Sicherstellung einer dem öffentlichen Interesse entsprechenden Verkehrsbedienung im S-Bahnverkehr Aufgabe der Länder Berlin und Brandenburg. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen aktuelle Verkehrsvertrag vom 27.08.2004 in der Stadt Mühlhausen/Thüringen und Fassung des Änderungsvertrages vom 11.10.2010 über die Erbringung von Verkehrsleistungen auf dem S-Bahn-Netz der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenBerliner S-Bahn endet im Jahr 2017. Auf diese Weise können mittel- dem Teilnetz „Ring“ ist die Erbringung von Verkehrs- leistungen bereits durch Abschluss entsprechender Verkehrsverträge beauftragt. Auf den Linien X0, X00, X0, X00, X0, X0, X0, X00, X00 und langfristig Strukturen geschaffen werdenS9/S45 der Berliner S-Bahn (Teilnetze „Stadtbahn“ und „Nord-Süd”) wird der Folgebetrieb bis zur Aufnahme der Verkehrsleistungen durch den/die in wettbewerblichen Verfahren zu findenden Anschlussbetreiber mit dem vorliegenden Vertrag sichergestellt. Da nur die S-Bahn aktuell über Fahrzeuge verfügt, die es zukünftig ermöglichentechnisch im Gleichstromnetz der Berliner S-Bahn eingesetzt werden können und entsprechende Fahrzeuge durch Dritte auch nicht rechtzeitig beschafft werden können, Potentiale werden diese Leistungen direkt an die S-Bahn gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen§ 14 Abs. Ausgehend von dem Wunsch 6 VgV vergeben. Im Interesse der individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in Region Berlin-Brandenburg sowie zur Sicherstellung einer souveränenauch unter sozialen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor umweltpolitischen und landesplanerischen Kriterien ausreichenden Verkehrsbedienung soll ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet werden. Ferner soll den Belangen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im ländlichen Rahmen der bestehenden technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten Rechnung getragen werden. Planungsgrundlage sind der Nahverkehrsplan für das Land Berlin (2014 – 2018) und der Landesnahverkehrsplan für das Land Brandenburg (2013 – 2017) sowie deren Fortschreibungen und vergleichbare Vorgaben der Aufgabenträger und das zwischen den Vertragspartnern abgestimmte Betriebskonzept. Angebotsseitig (Fahrplan, Qualitätsstandards) sollen sich die Verkehrsangebote im S-Bahn- verkehr im Zusammenspiel mit den Angeboten der übrigen Verkehrsträger des ÖPNV im Raum Berlin zu lebeneinem ganzheitlichen Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ergänzen. Tariflich sind die vertragsgegenständlichen Verkehrsangebote in den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) integriert. Durch ein System des Leistungs- und Qualitätscontrolling, tritt das durch die Gemeinde Weinbergen Aufgabenträger oder einen von diesen beauftragten Dritten durchgeführt wird, soll die im Vertrag geregelte Umsetzung der oben genannten Ziele sichergestellt werden. Die Leistungen auf dem Teilnetz “Ring“ werden im Zeitraum zwischen dem 15.12.2017 und der Aufnahme der vollen Betriebsleistung im für dieses Teilnetz vergebenen Verkehrsvertrag über die Durchführung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf den Linien X00, X00, X00, X00 und S8 der Berliner S-Bahn (SBR-VV), voraussichtlich bis zum 13. 10.2023, ebenfalls auf Basis eines Interimsvertrages mit ihren Ortsteilen Altfahrzeugen von der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiS-Bahn Berlin GmbH (SBI-VV) erbracht. Zu diesem Zweck hat Der eben genannte Vertrag enthält keine Regelungen zu verschiedenen Querschnittsleistungen des S-Bahn-Verkehrs, die für beide Interimsverträge zu erbringen sind. Diese Querschnittsleistungen – auch soweit sie sich auf Verkehrs- leistungen nach dem Interimsvertrag I (SBI-VV) beziehen – werden ausschließlich auf Basis des hiesigen Interimsvertrages II (SBI II-VV) geregelt und vergütet. Dieses vorausgeschickt, wird zwischen den Aufgabenträgern und der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss DrucksacheS-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit BeschlussBahn folgender öffentlich-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:rechtlicher Verkehrsvertrag geschlossen: Präambel 2

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Samples: www.berlin.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Die Nationale Kohorte (NaKo) ist ein gemeinsames interdisziplinäres Vorhaben von Wissenschaftlern aus der Stadt Mühlhausen/Thüringen Helmholtz-Gemeinschaft, den Universitäten und anderen Forschungsinstituten in Deutschland. Ihr Ziel ist die Untersuchung der Entwicklung der wichtigsten chronischen Krankheiten (Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems und der Gemeinde WeinbergenLunge, getragen vom GedankenDiabetes, dass beide gleichermaßen Krebs, neurodegenerative/- psychiatrische und Infektionskrankheiten), ihrer subklinischen Vorstufen und funktionellen Veränderungen. Für die NaKo werden 200.000 Studienteilnehmer - Männern und Frauen im Alter von einer Eingemeindung profitieren20 bis 69 Jahren - aus verschiedenen Regionen Deutschlands rekrutiert. Auf diese Weise können mittel- Für eine Subgruppe innerhalb der Kohorte von 40.000 Männern und langfristig Strukturen geschaffen werdenFrauen ist ein intensiviertes Untersuchungsprotokoll vorgesehen. Rekrutierung und Nachbeobachtung der Teilnehmer der NaKo werden von 18 lokalen Studienzentren in acht geographischen Clustern, verteilt über fast alle deutschen Bundesländer, durchgeführt. Die Studienzentren bestehen jeweils aus den Einheiten Probandenmanagement und Untersuchungseinheit Der Nationale Kohorte e.V. hat als satzungsgemäße Aufgabe die Durchführung dieser repräsentativ angelegten bevölkerungsbezogenen Langzeitbeobachtung und deren Nutzbarmachung für die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischer Veranlagung, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Die Durchführung der Studie stützt sich dabei auf das den internationalen Gutachtern vorgelegte Wissenschaftliche Konzept (xxxx://xxx.xxxxxxxxx- xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxx), sowie den Förderantrag für die ersten 5 Jahre des Projekts (BMBF Förderkennzeichen 01ER1301A). Der Nationale Kohorte e.V. hat als Auftraggeber i.S.d. § 11 Abs. 1 BDSG am 27.09.2012 ein Datenschutzkonzept mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt, welches am 13.03.2013 nochmals bestätigt wurde. Dieses Datenschutzkonzept bildet die Grundlage für nachfolgende Vereinbarung. Danach ist verantwortliche Stelle, d.h. Daten verarbeitende Stelle der Auftraggeber. Die Verantwortung für die Durchführung der Basisuntersuchung und der Wiederholungsuntersuchungen in den Studienzentren liegt ausschließlich beim Auftraggeber. Die 18 Studienzentren, die es zukünftig ermöglichenbeiden Integrationszentren, Potentiale die Kompetenzeinheiten und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor die Transferstelle führen die Datenverarbeitung im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen Auftrag des Auftraggebers durch. Zur Regelung der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat Einzelheiten der Stadtrat Datenverarbeitung im Auftrag schließen der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso Auftraggeber und der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden Auftragnehmer folgenden Vertrag:

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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung Nach § 11 BDSG

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen beschließen für die 4. Wahlperiode der Stadt MühlhausenBezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf die Bildung einer Zählgemeinschaft. Damit verbinden wir den Anspruch, unseren Bezirk ökologisch und sozial zu gestalten und zudem bürger/-innenfreundlich und innovativ zu verwalten. Wir setzen damit unsere erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten zehn Jahre fort. Neben der Festlegung von kommunalpolitischen Schwerpunkten dient diese Zählgemeinschaftsvereinbarung zunächst der Xxxx dreier Bezirksamtsmitglieder. • Das Vorschlagsrecht für den Bezirksbürgermeister liegt auf Seiten der SPD. Beide Fraktionen melden den vorgeschlagenen Kandidaten als Zählgemeinschaft zur Xxxx an. • Bündnis 90/Thüringen Die Grünen und SPD schlagen je ein weiteres Bezirksamtsmitglied vor. • Die Zählgemeinschaftspartner stellen die Xxxx dieser drei Kandidat/-innen durch ihre Fraktionen sicher. Die Bezirksamtsmitglieder der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitieren. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor Zählgemeinschaft übernehmen im ländlichen Raum zu lebenBezirksamt folgende Ämter: SPD: SE Finanzen, SE Personal, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt, Rechtsamt, Wirtschaftsförderung, Steuerungsdienst, Pressestelle, OE Sozialraumorientierte Planungskoordination, Beauftragte für Datenschutz, Migration, Frauen- und Gleichstellung, EU-Beauftragte, Partnerschaften, Behinderte, Spielplatzkommission. Bündnis 90/Die Grünen: Jugendamt, Schul- und Sportamt, Umwelt- und Naturschutzamt Wirksamkeit Diese Zählgemeinschaftsvereinbarung tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen den Unterschriften der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner beiunten aufgeführten Verhandlungspartner/-innen in Kraft und gilt vom Zeitpunkt der Datierung bis zum Ablauf der 4. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Wahlperiode.

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Samples: gruene-cw.de

Präambel. Der Vertrag regelt das zukünftige Miteinander zwischen Aufgrund Art. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandgesetzes (AGPStG) können kreisangehörige Gemeinden die Aufgaben des Standesamts einer anderen Gemeinde mit deren Zustimmung übertragen. Entsprechend einem Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 15.10.2008 lässt Art. 2 AGPStG zwei Arten der Stadt Mühlhausen/Thüringen und der Gemeinde Weinbergen, getragen vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenÜbertragung zu. Auf diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werdenEs ist danach möglich, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam Aufgaben des Standesamtes zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt übertragen („große“ Übertragung) oder nur die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte Aufgaben des Standesamtes zu übertragen („kleine“ Übertragung). Die Gemeinden Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach, Geldersheim, Oerlenbach, Poppenhausen, Waigolshausen, Wasserlosen, Werneck und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- Niederwerrn haben sich zu einer Kommunalallianz zusammengeschlossen. Das Ziel ist es die interkommunale Zusammenarbeit zu aktivieren und Verwaltungsfragen schließen zu stärken. Aus diesem Grund haben sich die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:Euerbach, Wasserlosen und Niederwerrn dazu entschlossen, die Aufgaben der Standesämter auf ein zentrales Standesamt „Oberes Werntal“ zu übertragen. Die Gemeinde Poppenhausen möchte nun ebenfalls die Aufgaben ihres Standesamtes, dem zentralen Standesamt „Oberes Werntal“ übertragen. Dem dient diese Vereinbarung.

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Samples: www.poppenhausen.de

Präambel. Die Gemeinden Kressbronn am Bodensee und Langenargen bilden im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit einen Zweckverband des öffentlichen Rechts. Der Vertrag regelt Verband führt den Namen „Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn am Bodensee – Langenargen“ (Abwasserzweckverband). Er hat seinen Sitz in Kressbronn a. B. Zur Reinhaltung des Bodensees hat der Verband die Aufgabe, die im Gebiet der Verbandsgemeinden anfallenden Abwässer zu übernehmen, der Kläranlage zuzuleiten, vor ihrer Einleitung in den Vorfluter (Bodensee) zu reinigen sowie die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe abzuführen, zu verwerten und unschädlich zu beseitigen. Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte des Verbandes werden von der Gemeinde Kressbronn a. B. und von eigenen Mitarbeitern wahrgenommen. Durch den stetigen Aufgabenzuwachs und bedingt durch die Umstellung auf das zukünftige Miteinander zwischen neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) wird zum 1. Januar 2018 eine Neufassung der Stadt Mühlhausen/Thüringen Verbandssatzung und der Gemeinde Weinbergen, getragen Kostenregelung erforderlich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Verband gemäß § 13 der neuen Verbandssatzung geeigneter Bediensteter und sächlicher Verwaltungsmittel der Mitgliedsgemeinden oder Dritter. Das Nähere soll in dieser Vereinbarung zwischen dem Verband und den Mitgliedsgemeinden geregelt werden. Gemäß § 14 der neuen Verbandssatzung werden die vom Gedanken, dass beide gleichermaßen von einer Eingemeindung profitierenVerband wahrgenommen Aufgaben entweder nach besonderen Abrechnungsschlüsseln nach tatsächlich entstandenem Aufwand oder nach Vorteil/Interesse aufgeteilt. Auf Die Kostenersatzregelung für die Inanspruchnahme der Mitarbeiter der Verbandsgemeinden erfolgt über diese Weise können mittel- und langfristig Strukturen geschaffen werden, die es zukünftig ermöglichen, Potentiale und Stärken gemeinsam zu nutzen mit dem Ziel, sich den verändernden Anforderungen und Herausforderungen einer rückläufigen demografischen Entwicklung zu stellen. Ausgehend von dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbergen zwar in einer souveränen, starken Kreisstadt, jedoch nach wie vor im ländlichen Raum zu leben, tritt die Gemeinde Weinbergen mit ihren Ortsteilen der Stadt Mühlhausen/Thüringen als gleichwertiger Partner bei. Zu diesem Zweck hat der Stadtrat der Stadt Mühlhausen/Thüringen in seiner Sitzung am 15.03.2018 mit Beschluss Drucksache-Nr. 574/2018, ebenso der Gemeinderat der Gemeinde Weinbergen in seiner Sitzung am 07.03.2018 mit Beschluss-Nr. 114/18/18 und in seiner Sitzung am 14.03.2018 mit Beschluss-Nr. 115/19/18 zugestimmt, dass die Gemeinde Weinbergen aufgelöst und in die Stadt Mühlhausen/Thüringen eingegliedert werden soll. In Durchführung der übereinstimmenden Beschlüsse ihrer Gemeinderäte und zur Regelung von hieraus entstehenden Rechts- und Verwaltungsfragen schließen die beteiligten Gemeinden folgenden Vertrag:öffentlich- rechtliche Vereinbarung.

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Samples: www.kressbronn.de