Xxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxx. Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020 sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Technische Universi- tät Ilmenau (TU Ilmenau) folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.
Xxxxxxxx. Das Finanzgericht (Kapitel 11 08)/ Das Landesarbeitsgericht und die Arbeitsgerichte (Kapitel 11 09)/ Das Oberverwaltungsgericht und die Verwaltungsgerichte (Kapitel 11 10)/ Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Kapitel 11 12) und die Sozialgerichte (Kapitel 11 13)/ Das Oberlandesgericht und die Land- und Amtsgerichte im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig (Kapitel 11 16) bzw. Celle (Kapitel 11 17) bzw. Oldenburg (Kapitel 11 18)/ Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (Kapitel 11 19) bzw. Celle (Kapitel 11 20) bzw. Oldenburg (Kapitel 11 21) und ihre Staatsanwaltschaften verfügt bzw. verfügen über einen leistungsbezogenen Produkthaushalt gemäß § 17a LHO und sind damit nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vermerke budgetiert. Um die mit der Budgetierung verfolgten Ziele der dezentralen Verantwortung und Bewirt- schaftung der Haushaltsmittel zu erreichen, ist es erforderlich, die Sach-, Finanz- und Perso- nalverantwortung einer sachgerechten Ebene zuzuordnen. Insoweit sind … (jeweilige Anzahl ergänzen)… Verwaltungsteilbereiche definiert worden, die eine praxisorientierte Ressour- cenverantwortung zulassen. Besondere Bedeutung kommt dabei der vollständigen Aus- schöpfung des Beschäftigungsvolumens und des Personalkostenbudgets zu. Eine aus- kömmliche und gerechte Verteilung auf die einzelnen Gerichte und deren Dienstzweige soll erreicht werden. Um größtmögliches Sachwissen bei der Planung und Bewirtschaftung des Bereichsbudgets sicherzustellen, eine sachgerechte Personal- und Mittelzuordnung sowie Haushaltstranspa- renz für die genannten Verwaltungsteilbereiche gewährleisten zu können, wird ein Budgetrat gebildet, der sowohl die Gesamt- als auch die Teilbereichsinteressen zu bündeln hat.
Xxxxxxxx. Die Zielvereinbarung dient der Konkretisierung der im Innovationsbündnis Hochschule
Xxxxxxxx. 1. Wir vermitteln dem Kunden im Rahmen von Schulungen die Kenntnisse und Informationen, die erforderlich sind, um die gelieferte Software auf Anwenderebene zu nutzen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, findet die Schulung in von uns zu bestimmenden Schulungsräumen statt. Findet die Schulung beim Kunden statt, ist der Kunde verpflichtet, dort eine für die Schulung erforderliche ausreichende technische Ausstattung kostenlos vorzuhalten. Schulungsteilnehmer müssen über Grundkenntnisse im PC Bereich verfügen. Fallen im Rahmen der Schulung Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Spesen für uns an, sind diese Auslagen gegen Nachweis vom Kunden zu erstatten.
Xxxxxxxx. Die Realisierung von Chancengleichheit für alle Universitätsangehörigen ist eine zentrale Querschnittsauf- gabe der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Die strukturelle und personelle Förde- rung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet einen wichtigen Pfeiler in der Entwicklung einer nachhaltig geschlechts- und diversitätssensiblen wie auch familiengerechten Hochschul- und Wissen- schaftskultur. Um Forschungsstärken und -schwerpunkte weiterhin erfolgreich zu intensivieren, liegt der Fokus dabei auch auf der Gewinnung von hochqualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen. Der Frauenanteil in der Wissenschaft ist in den meisten Fakultäten immer noch unbefriedigend gering. Wäh- rend das Geschlechterverhältnis bei den Studierenden und Absolvent*innen mit rund 50% Frauen bzw. Männern auf nahezu egalitärem Niveau liegt, nimmt der Frauenanteil anschließend mit jeder Karrierestufe in der Wissenschaft ab. Durch diese "leaky pipeline" geht dem Wissenschaftssystem erhebliches Qualifika- tionspotential verloren. Die FAU leistet deshalb einen aktiven Beitrag, den Frauenanteil im akademischen Bereich auf allen Qualifikationsstufen, bei Studierenden, Promovierenden, Habilitierenden, aber auch beim wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei den Professuren, signifikant zu erhöhen. Die Unterrepräsentanz von Frauen in der Wissenschaft, insbesondere in den höheren Karrierestufen, kann nur durch aufeinander abgestimmte, durchgängige Prozesse der Organisations- und Personalentwicklung sowie durch chancengerechte Strukturen beseitigt werden. Die im Bereich der Gleichstellung bereits imple- mentierten Maßnahmen sollen auch in Zukunft, mit Nachdruck, bedarfsorientiert weiterentwickelt werden. Es ist das Ziel, geschlechterbasierte Stereotype abzubauen und die vielfältigen Potenziale von Frauen zu stärken. Hierbei gilt es, den Kulturwandel partizipativ und proaktiv voranzubringen. Die strategischen Maßnahmen der Zielvereinbarungen 2023-2027 sollen einen wesentlichen Beitrag leis- ten, die Repräsentanz von Frauen in der Wissenschaft nachhaltig zu erhöhen. Der Fokus liegt dabei auf einem Dreiklang aus einer (i) passgenauen Karriereförderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, (ii) der strukturellen Stärkung des Gender Mainstreaming in allen Planungs-, Entscheidungs- und Rekrutierungs- prozessen sowie (iii) dem Wandel zu einer familien- und geschlechtergerechten Organisations­ und Wissen- schaftskultur.
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als deutsche Hauptstadt und europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Klimaschutz ist ein zentraler Aspekt bei der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung und eingebettet in die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs). Universitäten nehmen als Kern des Wissenschafts- und Bildungssystems bei der Lösung der den SDGs zugrunde liegenden Probleme eine Schlüsselrolle ein. Die Freie Universität bekennt sich zu dieser Verantwortung und hat dies mit dem 2016 verabschiedeten Nachhaltigkeitsleitbild unterstrichen. Die Freie Universität betrachtet Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz als wichtige Aufgaben für ihre Kernbereiche Forschung, Lehre und Wissenstransfer. Sie bringt dieses Verständnis in der nachfolgenden Klimaschutzvereinbarung zum Ausdruck. Die Kooperationspartner werden über eine Weiterentwicklung und Stärkung nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten in Forschung, Lehre und Wissenstransfer hinaus auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinsp...
Xxxxxxxx. Gelenkbeschwerden und -schmerzen gehören weltweit zu den häufigsten Einschränkungen, die Menschen bei der Ausübung ihrer Alltagsaktivitäten Schwierigkeiten bereiten und ihre Lebensqualität verringern können. Die häufigste Ursache für Gelenkschmerzen sind muskuloskelettale Erkrankungen wie Arthrose oder rheumatoide Arthritis. Arthrose gilt weltweit als die häufigste Gelenkerkrankung des erwachsenen Menschen. Aufgrund der alternden Bevölkerungsstruktur in Deutschland ist in den kommenden Jahren von einer weiterhin steigenden Arthrose-Prävalenz auszugehen. Besonders häufig sind die Hüft- und Kniegelenke von einer Arthrose betroffen, was zu einer starken Funktionseinschränkung alltäglicher, beruflicher und freizeitsportlicher Aktivitäten führt. Bei fortschreitender Erkrankung kommt es dabei zu Einbußen des sozialen Lebens, der Lebensqualität sowie zu einer Gefährdung der unabhängigen Lebensführung. Die Endstrecke der Arthrose ist eine vollständige Gelenkdestruktion, welche nur durch einen operativen Gelenkersatz zielführend behandelt werden kann. Neben dem altersbedingten Gelenkverschleiß begünstigen vor allem Übergewicht und eine Beinachsenfehlstellung durch eine mechanische Über- und Fehlbelastung der Gelenke, sowie Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes und Hyperurikämie, die Entstehung einer Arthrose. Eine Arthrose wird häufig nicht frühzeitig diagnostiziert und auch Patienten mit bereits diagnostizierter Arthrose werden oft nicht konsequent behandelt. Dies hat sowohl einen beschleunigten Progress der Erkrankung als auch einen hohen schmerzbedingten Leidensdruck der unterversorgten Patienten zur Folge. Dieses Versorgungsprogramm bietet in der hausärztlichen Versorgung die Möglichkeit, Risikopatienten auf eine zugrundeliegende, bisher nicht erkannte Xxxxxxxx zu untersuchen, um eine adäquate und ärztlich eng betreute Nachsorge gewährleisten zu können. Im Zentrum steht dabei die digital- unterstützte, ausführliche Beratung, Betreuung und Motivation des Patienten hinsichtlich der Therapie der Arthrose. Das übergeordnete Ziel ist es dabei, den Patienten über seine Erkrankung, Symptome und Therapien aufzuklären und gleichzeitig durch eine ausreichende Dokumentation dem behandelnden Arzt das Nachvollziehen des Therapieverlaufs zu ermöglichen. Ein optimales Arzneimittelmanagement sollte darüber hinaus gefördert werden. Dies unterstützt, durch eine Erleichterung der gemeinsamen Entscheidungsfindung im Sinne des Shared Decision Making, die Therapieadhärenz und somit ...
Xxxxxxxx. Bei den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) handelt es sich um ein Muster, welches die Naturkueste GmbH i.G., Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx (x. F. Naturküste) Ihnen kostenfrei zur freiwilligen Verwendung zur Verfügung stellt. Ihnen bleibt es unbenommen, eigene AGB zu erstellen und zu nutzen. Im Rahmen der Nutzung der nachfolgenden AGB ist es Ihnen ausdrücklich gestattet und empfohlen, diese zu ergänzen, umzuschreiben und auf Ihren eigenen individuellen Auftritt auf dem Marketplace anzupassen. Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgenden AGB keinesfalls rechtliche Vollständigkeit für sich beanspruchen. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein Standard-Muster, welches etwaige individuelle Besonderheiten nicht abdeckt. Die AGB sollen als Starthilfe für den Verwender dienen, der unter „xxxxxxxxxxx.xx“ seine Waren anbieten möchte. Der Verwender hat eigenständig dafür zu sorgen, dass die von ihm genutzten AGB sich stets auf dem rechtlich aktuellen Stand befinden. Die derzeitigen Formulierungen befinden sich auf dem Stand von August 2021. Der Verwender ist verpflichtet, vor Nutzung der nachfolgenden AGB diese eigenständig zu überprüfen. Die nachfolgende Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Naturküste übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Verwender aufgrund der Nutzung der nachfolgenden AGB entstanden sind oder entstehen. Dies gilt nicht bei etwaigen Rechts- oder Sachmängeln, die auf arglistiges Handeln der Naturküste zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Naturküste, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Naturküste beruhen, haftet Naturküste unbeschränkt. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Naturküste unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein einer garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Naturküste nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss. Wir weisen Sie darüber hinaus darauf hin, dass ein rein tatsächliches Vorgehen Dritter gegen einzelne Klauseln der AGB dem recht...
Xxxxxxxx. Diese Vereinbarung löst die Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandmittel ab. Zur Si- cherung der wirtschaftlichen Verordnungsweise durch bayerische Vertragsärzte schließen die Vertragspartner nachfolgende Vereinbarung. Der Schwerpunkt dieser Vereinbarung liegt bezogen auf die Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet in der Steuerung. Gleichwohl ist eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise ge- mäß § 106 Abs. 3b SGB V vorzusehen.
Xxxxxxxx. (1) Klausel zu § 25 a ARB/2016 – Senioren-Rechtsschutz ohne Arbeits-Rechtsschutz