Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage unter anderem ein Hotel mit ÜbungsanlagenWellnessbereich. Dieser Wellnessbereich beinhal- tet verschiedene Saunen, Golfakademieeinen Pool, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Ruhezonen und BetriebshofAn- wendungsbereiche. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage des Wellnessbereiches in Süderholz, Süderholz nach Maßgabe Maß- gabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, Nutzungsrechtes sowie der RegelnRegeln (Hausordnung), die die Gesellschaft aufstellt. §§ 2 Inhalte des Nutzungsrecht Nutzungsrechts Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal die Nutzung des Wellness- bereiches der Golfanlage Hotelanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten ge- wählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen Anwendungen oder Kosmetik- produkte sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage des Wellnessbereiches hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes der Hausord- nung zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes Nutzungsrechts kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, Umbau- oder Renovierungsarbeiten oder Betriebsferi- en sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlageexklusiven Vermietungen ergeben. §§ 3 Laufzeit und oder ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch Nut- zungsvertrages und endet automatisch mit dessen Ablauf. Ein Aussetzen der Nutzung verlängert nicht die Gesellschaft.. Wird Dauer der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12Ver- einbarung. schriftlich gekündigtEine anderweitige, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrordentliche Kündigungsmöglich- keit besteht nicht. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §§ 4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage sofort nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält 1Dieser Staatsvertrag der Länder enthält grundlegende Regelungen für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Süderholz eine 36Deutschland. 2Er trägt der europäischen und technischen Entwicklung der Medien Rechnung. 3Öffentlich-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop rechtlicher Rundfunk und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von privater Rundfunk sind der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung freien individuellen und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet. 4Beide Säulen des dualen Rundfunksystems müssen in der Lage sein, den Anforderungen des nationalen und des internationalen Wettbewerbs zu entsprechen. 5Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind Bestand und Entwicklung zu gewährleisten. 6Dazu gehört seine Teilhabe an allen neuen technischen Möglichkeiten in der Herstellung und zur Verbreitung sowie die Möglichkeit der Veranstaltung neuer Angebotsformen und Nutzung neuer Verbreitungswege. 7Seine finanziellen Grundlagen einschließlich des dazugehörigen Finanzausgleichs sind zu erhalten und zu sichern. 8Den privaten Veranstaltern werden Ausbau und Fortentwicklung eines privaten Rundfunksystems, vor allem in technischer und programmlicher Hinsicht, ermöglicht. 9Dazu sollen ihnen ausreichende Sendekapazitäten zur Verfügung gestellt und angemessene Einnahmequellen erschlossen werden. 10Die Vermehrung der Medienangebote (Rundfunk und Telemedien) in Europa durch die Möglichkeiten der fortschreitenden Digitalisierung stärkt die Informationsvielfalt und das kulturelle Angebot auch im deutschsprachigen Raum. 11Gleichzeitig bedarf es auch und gerade in einer zunehmend durch das Internet geprägten Medienwelt staatsvertraglicher Leitplanken, die journalistische Standards sichern und kommunikative Chancengleichheit fördern. 12Für die Angebote des dualen Rundfunksystems sowie der Presse bedarf es hierbei auch Regeln, die die Gesellschaft aufstelltden Zugang zu Verbreitungswegen und eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sicherstellen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen 13Dieser Staatsvertrag dient, neben weiteren Regelungen und Förderungsvorhaben in Deutschland, der nachhaltigen Unterstützung neuer europäischer Film- und Fernsehproduktionen. 14Den Landesmedienanstalten obliegt es, unter dem Golfareal Gesichtspunkt der Golfanlage Süderholz ab Gleichbehandlung privater Veranstalter und Anbieter und der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist besseren Durchsetzbarkeit von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetEntscheidungen verstärkt zusammenzuarbeiten.

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Samples: www.revosax.sachsen.de, www.revosax.sachsen.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Nutzungsvertrages. Wird das Nutzungsrecht im Laufe des Jahres geschlossen, ist eine Kündigung erst zum Folgejahr möglich. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrJahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift bei monatlicher Zahlung (Rücklastschrift), erfolgt die unverzügliche Umstellung der Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: Nutzungsvertrag, Nutzungsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Süderholz Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der Gesellschaft wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das Recht zur Nutzung öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Golfanlage Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigen angeschlossen sind. Die Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlagen des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und regelt die Teilnahme des Kunden als „teilnehmender Berechtigter“ an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage im Sinne des § 16a Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetzes (ElWOG). Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die Abrechnung erfolgt über die Saldierung der Messwerte der oben angeführten Kundenanlage mit dem zugeordneten ideellen Anteil. Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in Süderholz, nach Maßgabe der jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind im Internet auf der Homepage des gewählten NutzungsrechtesNetzbetreibers abrufbar. 2.Pflichten des Kunden als teilnehmender Berechtigter Der teilnehmende Berechtigte hat einen Errichtungs- und/oder Betriebsvertrag iS des § 16 a Abs 4 ElWOG mit dem Betreiber der Erzeugungsanlage abgeschlossen, der zeitlichen Fertigstellung unter anderem auch seinen ideellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt. Bedingungen für die Teilnahme und Nutzungsfreigabe Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Betriebes der einzelnen Einrichtungengemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind zwischen dem Kunden und dem Betreiber der Erzeugungsanlage zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. Im Falle von Änderungen hat der Kunde den Netzbetreiber zeitgerecht im Vorhinein zu informieren. Die Abrechnung/Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt mittels Zuordnung der zugordneten ideellen Anteile pro Viertelstunde. Die Ermittlung der Verrechnungswerte erfolgt auf ¼-h-Basis. Der Kunde als teilnehmender Berechtigter stimmt der Auslesung und Verwendung seiner Viertelstundenwerte (gemessene Verbrauchszeitreihe, Zeitreihe des ideellen Anteiles der Erzeugung, Zeitreihe des Restbezuges aus dem öffentlichen Netz) durch den Netzbetreiber sowie der RegelnWeitergabe seiner Viertelstundenwerte an den Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage für die Zwecke der vertragskonformen Verwendung bis auf jederzeitigen Widerruf zu. Im Falle eines Ausscheidens als teilnehmender Berechtigter aus dem Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erlischt nicht automatisch die erteilte Zustimmung zur Auslesung der ¼-h Werte. Diese ist gesondert zu widerrufen. Der Netzbetreiber übermittelt dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage die entsprechenden messerelevanten Daten 3.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Vertrag ab, welcher die Beteiligungsverhältnisse der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beinhaltet. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die Gesellschaft aufstellterzeugte Energie auf die teilnehmenden Berechtigten über eine Saldierung der ¼-h-Messwerte aufteilen. §2 Inhalte Der Netzbetreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Aufteilungsschlüssels, welcher ihm vom Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bekannt gegeben wurde. ­­­ Der Netzbetreiber ermittelt die Viertelstundenwerte (Zeitreihen) der Erzeugungsanlagen und der Anlagen der teilnehmenden Berechtigten, berechnet die Zuweisung der erzeugten Energie und nimmt die Aufteilung auf die einzelnen Zählpunkte vor. Sodann werden für jeden Zählpunkt die saldierten Werte (Verbrauch minus zugewiesener Erzeugungsanteil) und die Überschusseinspeise-menge der Erzeugungsanlage pro Viertelstunde errechnet, damit diese der Netzrechnung zugrunde gelegt bzw. an den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenEnergielieferanten weitergemeldet werden können. Die Gesellschaft hat Verbrauchsanlage wird mit einem Messgerät ausgestattet welches die erforderliche Messung der ¼-h-Verbrauchswerte durchführt. Für die Zuteilung der ideellen Anteile an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie der daraus bereitgestellten Energie wird das Rechtlaut Betreibervertrag gewählte Modell herangezogen. 4.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von Steuern, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Abgaben und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch TurniereGebühren, soweit der Nutzer er dazu nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlagegesetzlich verpflichtet ist. §3 Laufzeit Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Berechtigte kann den Vertrag nicht mit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum 31.124 Wochen schriftlich kündigen. schriftlich gekündigtDarüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. wenn wesentliche Bestimmungen des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhobenVertrages verletzt werden insbesondere, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.wenn

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Samples: ebutilities.at, pv-gemeinschaft.at

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zählen chronische Erkrankungen zu den häu- figsten und gesellschaftlich bedeutsamsten Gesundheitsproblemen der Gegenwart. Dazu ge- hören u.a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen oder Gelenkerkrankun- gen. Sie sind weit verbreitet und beeinflussen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Sterblich- keit und stellen eine besondere Herausforderung in Süderholz der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland dar. Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten haben eine 36besonders große Relevanz, da sie bei einer Erkennung in einem frühen Stadium besser behandelt werden können. Bei be- stehender chronischer Krankheit kann die Progression der Erkrankung verhindert oder ver- langsamt werden, indem Begleit- und Folgeerkrankungen rechtzeitig erkannt und die Patien- ten in dem Umgang mit ihren Krankheiten geschult werden. Hierfür bieten Gesundheits-LöcherApps und Online-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnTherapien als digitale Unterstützungsangebote eine geeignete Möglichkeit, die Versorgung additiv zu stärken und nach Früherkennung einer Erkrankung eine ganzheitliche Versorgung zu ermöglichen. Durch die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Verwendung laiengerechter Sprache, eine gemein- same Entscheidungsfindung zur Therapie und das Einbinden von Gesundheits-Apps und On- line-Therapien wird die individuelle (digitale) Gesundheitskompetenz der Betroffenen gestärkt und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend Auftrag an die GKV nachgekommen ebendiese zu fördern. Mit Inkrafttreten dieser modifizierten Neufassung des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12zur besonde- ren Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) zwischen der KKH, HEK und der KV Hamburg vom 01.10.2019 in der Fassung der 1. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrÄnderungsvereinbarung vom 01.07.2020 fortgeführt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres Das Vertragskennzeichen wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetbeibehalten.

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net

Präambel. Um gemeinschaftlich einen Beitrag zur Beantwortung der Herausforderungen für unser Land zu leisten, sind auch in der Sportentwicklung erhebliche Anforderungen zu bewältigen. Es sind strukturelle und programmatische Anpassungen im Zusammenwirken des Vereins- und Ver- bandssports mit staatlichen Institutionen, Kommunen und deren Einrichtungen, anderen zivil- gesellschaftlichen Organisationen oder Unternehmen erforderlich, um nachhaltig positive ge- sellschaftliche Effekte zu erzeugen. Umso mehr benötigen Landesregierung und Landessportbund als langjährige Partner ein ge- meinsames Verständnis zur zukünftigen Gestaltung des Sports in Nordrhein-Westfalen. Dabei sind konkrete Ziele, Maßnahmen und erforderliche Ressourcen zu definieren, die zusätzliche Dynamik zur Entwicklung des Sports in Nordrhein-Westfalen erzeugen. Die Gesellschaft unterhält Fähigkeit, syste- matisch, strukturell und programmatisch Sportentwicklungsziele zu entwickeln, zu vereinbaren und umzusetzen ist ein Markenzeichen für das Xxxxxxxxx.XXX. Der Anspruch dieser Zielvereinbarung geht über die Ziele hinaus, die in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop der Vergangenheit im Zusammenwirken zwischen Landesregierung und BetriebshofLandessportbund vereinbart wurden. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesSie berücksichtigt programmatisch und im Ressourceneinsatz sowohl den Vereins- und Verbands- sport als auch den Sport, der zeitlichen Fertigstellung von anderen Sportanbietern oder vereinsungebunden betrieben wird. Zur besseren Vernetzung verschiedener Akteure in der Sportentwicklung wird eine Lan- dessportkonferenz (siehe Kapitel 8) geschaffen. Die Entwicklung des Sportlandes Nordrhein-Westfalen entsteht durch eine systematische Ver- knüpfung von Programmen, Projekten und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnVorhaben, die in ihrer Gesamtheit auf das gemein- same Ziel einzahlen, möglichst alle Menschen in Nordrhein-Westfalen mit Sport zu erreichen. Der individuellen Gestaltung vor Ort in Anpassung an die Gesellschaft aufstelltlokalen Rahmenbedingungen wird dabei Vorrang vor einer einheitlichen flächendeckenden Umsetzung gegeben. §2 Inhalte Mit der vorliegenden Zielvereinbarung Sport für Nordrhein-Westfalen 2023 – 2027 steht ein Instrument zur Verfügung, das die Herausforderungen für die Entwicklung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Sports in Nord- rhein-Westfalen benennt und dem Golfareal Vorhaben für deren erfolgreiche Bewältigung definiert. Landes- regierung und Landessportbund erwarten durch die Umsetzung der Golfanlage Süderholz ab Zielvereinbarung Sport 2023 – 2027 eine breite Beteiligung unterschiedlichster Zielgruppen am Sportgeschehen, eine Verbesserung der Nutzungsfreigabe Zusammenarbeit von Sportanbietern, programmatische und strukturelle In- novationen sowie eine Modernisierung der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesSportstätteninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleBewegung, TrainingsstundenSpiel und Sport sind unverzichtbare Bestandteile der vorschulischen und schuli- schen Bildung. Es gilt als wissenschaftlich nachgewiesen, Turnierstartgelderdass Sport und Bewegung nicht nur zur ganzheitlichen Entwicklung beitragen, Garderobenschränke sondern auch zu einer verbesserten kognitiven Ent- wicklung führen und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertragesdas Lernen nachhaltig unterstützen. Diese Expertise soll genutzt werden, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch um mit einer Sport- und Bewegungsoffensive möglichst alle Kinder und Jugendliche zu errichten errei- chen und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird gezielten Verbesserung der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12Bewegungs- und Sportangebote in Kindertages- stätten und Schulen wirksame Sozial-, Gesundheits- und Bildungseffekte zu schaffen. schriftlich gekündigt, so verlängert er Dies gilt in besonderer Weise für das Schwimmen lernen. Denn tatsächlich bewegen sich jeweils um Kinder und Jugendliche viel zu wenig. Nur noch ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf Fünftel der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, Kinder und Jugendlichen erreicht die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösenWeltgesundheitsorganisation empfohlene Bewe- gungszeit von einer Stunde pro Tag. Bei Mitgliedschaft auf jährliche ZahlungHinzu kommen die durch viele Studien belegten negati- ven Corona-Folgen für ihr Bewegungsverhalten und ihre Gesundheit. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar Dem wollen wir mit einer Ankündigungsfrist neuen Initiative für tägliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Schule, Verein und wei- teren Sport-Settings begegnen. Mit Blick darauf, dass im Jahr 2026 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grund- schule einzulösen ist, kommt dem Zusammenwirken von 3 MonatenGanztagsträgern, Schulträgern, Schulen und Sportanbietern dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Gegeben falls hat VEREINBARTE VORHABEN1 • Kindern und Jugendlichen tägliche Bewegungsangebote unterbreiten, sowohl in Kinder- tagesstätten (KiTa) und Schulen, als auch in Einrichtungen und Angeboten der Nutzer ein SonderkündigungsrechtJugendar- beit, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben istJugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübtHierzu ist u. a. die Absichtserklä- rung „Frühkindliche Bildung – Bewegung fördern“ umzusetzen. • Systematisch mit der Wissenschaft zusammenarbeiten, wird der festgesetzte Jahresbetrag um Sport- und Bewegungsange- bote für das folgende Jahr geschuldetKinder und Jugendliche zu verbessern.

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Samples: www.landtag.nrw.de, www.lsb.nrw

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Evang. Stadtmission und ver.di gestalten mit diesem Vertrag die Arbeitsverhält-nisse der Beschäftigten der Evang. Stadtmission in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage einem kooperativen Verhältnis. Den Verhandlungen vorausgegangen waren im Frühjahr 2012 und 2013 Streiks der Beschäftigten der Evang. Stadtmission. Im August 2013 haben die Evang. Stadtmission und die Gewerkschaft ver.di beschlossen, Arbeitsbedingungen und Entgelte der Beschäftigten zukünftig tarifvertraglich zu regeln. Dieser Tarifvertrag wird als Übergangsregelung verstanden bis das Arbeitsrecht für die Beschäftigten der Diakonie Baden gemeinsam mit Übungsanlagenver.di geregelt ist. Er lehnt sich in weiten Teilen an die Arbeits- vertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland an, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop entwickelt sie für die Evang. Stadtmission weiter und Betriebshofgestaltet sie verbindlich. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Die Evang. Stadtmission ist Mitglied im Diakonischen Werk Baden und unterliegt damit kirchenrechtlichen Regelungen. Ihre kirchliche Zuordnung wird von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung den Vertragsparteien bejaht und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen soll durch diesen Vertrag unterstrichen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Der diakonische Dienst ist Wesens- und die Golfanlage während Lebensäußerung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenevan- gelischen Kirche. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-Evang. Stadtmission ist dem Auftrag verpflich- tet, Wettspiel-, Platz- das Evangelium Jesu Christi in Wort und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes Tat zu erfolgenbezeugen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch Dies erkennen die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrVertragspartnerinnen gleichermaßen an. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen PreislisteVertragspartnerinnen wollen in diesem Vertrag diskriminie- rungsfreie Regelungen schaffen. Die Zahlung verwendete Personenbezeich- nung Arbeitnehmerin umfasst — zur besseren Lesbarkeit — Männer und Frauen. Sie ersetzt die in der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder Diakonie übliche Bezeichnung Mitarbeiterin und Mitarbeiter, ohne damit den verbundenen Willen zu einem konsensorientierten, gemeinschaftlichen Miteinander aller in Monatsraten vereinbart werdender Evang. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des EintrittsmonatsStadtmission Tätigen im Dienst der anvertrauten Menschen aufzugeben. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fälligEvang. Die Nutzungsgebühr Stadtmission wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetArbeitgebe- rin bezeichnet.

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Samples: www.kraichtal-kliniken.de, www.stadtmission-hd.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Seit dem 01.01.2009 wurde die öffentlich-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop rechtliche Aufgabe des Einsammelns und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Beförderns von Abfällen und der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Kompostierung pflanzlicher Abfälle von den Städten und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Gemeinden auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenLandkreis zurück übertragen. Die Gesellschaft Stadt/Gemeinde übernimmt seither im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung für den Landkreis nach § 6 Abs. 3 LAbfG die Abfallberatung für ihr Gebiet als kommunale Beistandsleistung und erhält dafür vom Landkreis eine Aufwandsentschädigung. Der Kreistag hat das Rechtam 19.07.2018 beschlossen, einzelne Bauabschnitte dass ab dem 01.01.2021 eine zusätzliche Bioabfallsammlung mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Karlsruhe für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenPrivatkunden angeboten wird. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Abfallberatung durch die Gesellschaft.. Wird Stadt/Gemeinde schließt inzwischen dieses neue Angebot gemäß der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12Vereinbarung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Beistandsleistung „Abfallberatung“ ein. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrAllerdings ist bezüglich der Besteuerung (USt) eine Klarstellung der Vereinbarung über die kommunale Beistandsleistung „Abfallberatung“ erforderlich. Die Kündigung bedarf öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Beistandsleitung „Abfallberatung“ mit Inkrafttreten zum 01.01.2009 in der SchriftformFassung des Artikels 2 der Änderungsvereinbarung mit Kreistags- Beschluss vom 16.07.2020 wird wie folgt geändert: § 3 Abs. §4 Konditionen 1 wird neu gefasst: Die Höhe Stadt / Gemeinde erhält vom Landkreis für die Erfüllung der Nutzungsgebühr ergibt sich aus kommunalen Beistandsleistung eine einwohnerbezogene Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung für die umsatzsteuerfreie Leistung der Abfallberatung beträgt im Jahr 2021: 2,16 € pro Einwohner und Jahr und wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zum Folgejahr kreiseinheitlich angepasst. Sofern für die Leistung der Abfallberatung durch die Stadt / Gemeinde Umsatzsteuer anfällt, beträgt diese Aufwandsentschädigung 2,08 € zuzüglich der jeweils gültigen PreislisteUmsatzsteuer. Für die Beratung zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung erhält die Stadt/Gemeinde in der Einführungsphase von drei Jahren bis zum 31.12.2022 eine zusätzliche einwohnerabhängige umsatzsteuerfreie Aufwandsentschädigung von 0,20 € pro Einwohner und Jahr, die für das Jahr 2020 anteilig für 9 Monate gezahlt und nach Ablauf des Jahres 2022 überprüft und rückwirkend angepasst wird. Die Zahlung zusätzliche umsatzsteuerfreie Aufwandsentschädigung beträgt ab dem 01.01.2023 noch 0,10 € pro Einwohner und Jahr und wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls zum Folgejahr kreiseinheitlich angepasst. Sofern für die Leistung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Abfallberatung durch die volle Nutzungsgebühr erhobenStadt / Gemeinde Umsatzsteuer anfällt, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die beträgt diese Aufwandsentschädigung 0,19 € zuzüglich der jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit Umsatzsteuer, beziehungsweise ab dem 01.01.2023 noch 0,09 € zuzüglich der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetjeweils gültigen Umsatzsteuer.

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Samples: www.landkreis-karlsruhe.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Dem Studentenwerk Bremen obliegt die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle För- derung der Studierenden an den staatlichen Hochschulen im Land Bremen. Das Studentenwerk ist vorrangig Dienstleister für die Studierenden der o.g. Hochschulen. Mit sei- nen Angeboten trägt es zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Bremer- haven bei. Dazu gehören qualitativ hochwertige, gesunde und preiswerte Ernährungsangebote in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop den gastro- nomischen Betrieben. Zur Herstellung von Kostenstabilität und Betriebshofzur Qualitätssicherung sind die Pro- duktionsprozesse und die Ablauforganisation ständig zu überprüfen und anzupassen. § 1 Erwerb Ein wichtiger Faktor bei der Xxxx des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Studienstandortes ist die Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum in der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Nähe der Golfanlage Hochschulstandorte. Zur Erhaltung eines attraktiven Wohnraumangebo- tes sollen die Studierendenwohnanlagen in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, Bremen und Bremerhaven bedarfsgerecht saniert und den gestiegenen Ansprüchen der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen studentischen Klientel angepasst werden. Die Gesellschaft hat Schaffung neuen studentischen Wohnraums wird angestrebt. Mit seinen Beratungsangeboten der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle unterstützt das RechtStudentenwerk die Studierenden beim Einstieg ins Studium, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch bei der Bewältigung und beim Ab- schluss des Studiums und leistet damit kostenlos Hilfestellung, um die Studienabbrecherquote zu errichten senken und die Golfanlage während Studienzeiten zu verkürzen. Mit seinem Amt für Ausbildungsförderung stellt das Studentenwerk die serviceorientierte Förderung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung Studierenden der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage Bremer Hochschulen nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des MonatsBAföG sicher. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer Bereitstellung des umfangreichen Leistungsangebots leistet das Studentenwerk einen wich- tigen Beitrag zur Attraktivität der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetHochschulen des Landes Bremen.

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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagender Thüringer Verfassung verankert. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Thüringen. Vorrangiges Anliegen des Freistaats ist es einerseits, Golfakademieden Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop will er seine stabilisierende und BetriebshofWerte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. § 1 Erwerb Unter Beachtung der Autonomie des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesfreien Sports, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe Subsidiarität der einzelnen EinrichtungenSportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie der Regelnauf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der LSB Thüringen ist die Gesellschaft aufstelltfreiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Freistaats Thüringen. §2 Inhalte Unter seinem Dach sind in 23 Kreis- und Stadt- sportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die Thüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den Übungsanlagen LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Landes Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, Gesundheit, sozialer Integration und Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu Ehrenamt und Engagement für das Gemeinwohl. Er prägt die Lebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den organisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die dieses Engagement stützen und fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der Subsidiarität. Die Entwicklung des gemeinnützigen Sports im Freistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Golfareal LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Golfanlage Süderholz ab Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der Nutzungsfreigabe durch den LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des gewählten NutzungsrechtesLSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Gesellschaft. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleAls Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in den Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport wahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die zielgerichtete Unterstützung der Vereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, Trainingsstundeninsbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, TurnierstartgelderTalentsichtung, Garderobenschränke Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des VertragesPreise für beispielhafte Initiativen, können aber gegen Entgelt - das Projekt „Übungsleiter-Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Rechtden folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Golfanlage während Rahmenbedingungen und Angebote der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenLandessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, zu ändernals Standort für Trainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ weiterhin unterstützen und den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, zu erweiternLehrplan- entwicklung und Medien begleiten, um- ▪ die Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und auszubauen. Die Nutzung Sportvereinen weiter auf der Golfanlage hat gemäß Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und dem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, ▪ die Trainerförderung – Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- Sportgymnasien weiterführen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt im Abgleich mit der Unterzeichnung Vergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu sichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung an der Finanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Athlet*innen des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetNachwuchsleistungssports prüfen.

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Samples: www.thueringen-sport.de

Präambel. Der Rhein-Neckar-Kreis ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar und der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg. Über 549.000 Bürgerinnen und Bürger haben hier ihre Heimat in 54 Städten und Gemeinden. Von den großen Kreisstädten bis zu den kleinsten Gemeinden – der Rhein-Neckar- Kreis stellt sich sehr heterogen dar. Die Gesellschaft unterhält Einwohnerzahl, die finanzielle Ausstattung sowie die Landschaftsräume der Kommunen variieren stark. Je nach Lage in Süderholz Rheinebene, Kraichgau, Odenwald oder an der Bergstraße gibt es andere lokale Chancen und Herausforderungen. Im Klimaschutz nehmen der Landkreis und seine Kommunen eine 36motivierende Funktion beziehungsweise eine Vorreiterrolle ein, um wichtige lokale Akteure wie Privatpersonen und Unternehmen zu einem klimaschutzsensiblen Handeln zu aktivieren. Daher wurde bereits 2014 eine umfassende Kooperation zum Klimaschutz zwischen dem Rhein-LöcherNeckar-Golfanlage mit ÜbungsanlagenKreis und 53 seiner Kommunen geschlossen. Das vorliegende Dokument knüpft an die Erfolge der ersten Kooperationsvereinbarung an und schreibt diese fort. Die Aktivitäten im Klimaschutz des Rhein-Neckar-Kreises und seiner Kommunen werden auch in der Fortschreibung erneut gebündelt, Golfakademieum noch mehr sichtbare Ergebnisse im Klimaschutz zu erreichen. Aktivitäten im Klimaschutz, Clubhaus mit Gastronomiedie der Landkreis und seine Kommunen bereits durchgeführt haben oder die sich in der Durchführung befinden, Pro Shop werden im Rahmen der Fortschreibung der Kooperation berücksichtigt. Um der oben beschriebenen Vielfalt der Kommunen Rechnung zu tragen, kann jede Kommune ihren individuellen Weg zur Klimaneutralen Kommunalverwaltung gehen. Die Umsetzung der im Folgenden dargestellten Maßnahmen wird von den Kommunen nach den jeweiligen finanziellen und Betriebshofpersonellen Ressourcen individuell gestaltet. § 1 Erwerb Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und neuen Herausforderungen stehen sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet: Erst wenn es finanzielle Spielräume gibt, können ausgewählte Maßnahmen – eventuell in Stufen – umgesetzt werden. Im Anhang des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht vorliegenden Dokuments sind Möglichkeiten zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe Umsetzung der einzelnen Einrichtungen, sowie Leistungen der Regeln, die die Gesellschaft aufstelltKooperationsvereinbarung dargestellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, Diese können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen als Orientierungshilfe genutzt werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten dort vorgestellten Instrumente sind Vorschläge und deren Einführung ist keine Pflicht. Der Rhein-Neckar-Kreis und die Golfanlage während Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises bekennen sich zu folgenden Zielen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen, dem Klimaschutzgesetztes Baden-Württemberg (KSG BW Novelle 24.10.2020) und dem Klimaschutzpakt mit der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Landesregierung 2020/2021: • Verringerung von klimaschädlichen Emissionen • Ausbau erneuerbarer Energien und Verringerung fossiler Energieversorgung • Vorbildfunktion der öffentlichen Hand • gemeinsamer Weg zur weitgehend klimaneutralen Verwaltung bis 2040 und erklären sich bereit, diese Ziele aktiv im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu gestaltenfördern und zu unterstützen. Weiterhin werben der Rhein-Neckar-Kreis und seine Kommunen für einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand im Kreisgebiet bei Bürgerschaft und Wirtschaft. Zur Erreichung dieser Ziele im Rahmen der Aktivitäten des Klimaschutzes wird eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Neckar-Kreis und seiner Kommunen vereinbart. Diese besteht in der gegenseitigen Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen und in der gegenseitigen Abstimmung der jeweiligen Aktivitäten. Im Rahmen der Zusammenarbeit übernimmt der Rhein-Neckar-Kreis insbesondere folgende Leistungen als Serviceleistungen zugunsten der Kommunen des Kreises: • Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Kommunen durch die KLiBA gGmbH im Rahmen des festgelegten Leistungsumfangs • Erstellung einer jährlichen CO2-Bilanz für die Kommunen und Bereitstellung dieser auf der Webseite xxx.xxxxxxxxxxx-xxx.xx sowie Erstellung eines ausführlichen Berichts zu den CO2-Bilanzen alle 3 Jahre • Begleitung der Kommunen auf dem Weg zur weitgehend Klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 ▪ Ein Leitfaden zur Erreichung der Klimaneutralen Kommunalverwaltung wird noch vom UM erstellt1 und bildet die inhaltliche Basis für die Begleitung ▪ Unterstützung bei der Beantragung der Förderung für Personalstellen aus Bundes- und Landesförderprogrammen 1 Sobald der Leitfaden vom Umweltministerium veröffentlicht wurde, zu ändernwird dieser Passus noch entsprechend angepasst. Aktuell Stand Dezember 2021 lag der Leitfaden noch nicht vor. • Organisation und Durchführung der Kampagne „Klimaschutzoffensive Rhein- Neckar-Kreis“ • Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen (z.B. Netzwerk der Klimaschutzbeauftragten) • Gemeinsame Veranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger Die Kommunen übernehmen folgende Leistungen, zu erweitern, um- welche im Anhang detailliert erläutert werden: • Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Kommune oder alternativ Umsetzung der Maßnahmen des European Energy Awards (eea) im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kommune • Bereitstellung von Daten für die Fortschreibung der CO2-Bilanz durch den Landkreis • Aufbau eines Energiemanagements für die kommunalen Liegenschaften • Aufbruch zur weitgehend Klimaneutrale Kommunalverwaltung bis 2040 • Teilnahme an der Kampagne „Klimaschutzoffensive Rhein-Neckar-Kreis“ • Teilnahme an den Netzwerktreffen des Landkreises zum Informationsaustausch und auszubauenzur landkreisweiten Abstimmung der Aktivitäten • Prüfung aller kommunalen Dach- und Freiflächen für mögliche Photovoltaik- Projekte • Prüfung klimafreundliche Wärmeversorgung • Benennung eines zuständigen Ansprechpartners für Klimaschutz in der Kommune Der Rhein-Neckar-Kreis und die Kommunen vereinbaren einen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Dabei wird von folgenden Zielvorstellungen ausgegangen: bis 2030 Aufbau eines Energiemanagements bis 2040 weitgehende Umsetzung der geplanten Klimaschutzmaßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept oder dem European Energy Award bis 2040 weitgehend Klimaneutrale Kommunalverwaltung Die gemeinsamen Aktivitäten werden in einem Lenkungsausschuss koordiniert und überwacht. Der Lenkungsausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern des Rhein- Neckar-Kreises und je einem/er Bürgermeister/Bürgermeisterin aus jedem der fünf Sprengel der Städte und Gemeinden und tagt mindestens einmal im Jahr. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes Kooperationsvereinbarung kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht von jedem Kooperationspartner mit einer Frist von 3 6 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigteines jeden Jahres beendet werden. Haftansprüche auf- grund fehlender Kooperationsziele sind ausgeschlossen. Heidelberg, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrxx.xx.2022 Xxxxxx Xxxxxxxxx xxxxx Landrat Bürgermeister/ Bürgermeisterin des Rhein-Neckar-Kreises der Gemeinde xxxxxx Die hier dargestellte Erläuterung der einzelnen Leistungen der Kooperationsvereinbarung Klimaschutz kann der Kommune als Orientierungshilfe und Leitfaden dienen. Im Folgenden wird jeder Passus aus § 4 der Kooperationsvereinbarung kurz erläutert. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preislistevorgestellten Instrumente sind als Vorschläge zu verstehen. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft Einführung ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetdaher keine Pflicht.

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Präambel. Der NAKO e. V. ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Durchführung der NAKO Gesundheitsstudie (im Folgenden als „NAKO“ bezeichnet) ist. Ziel der NAKO ist die Erforschung der Ursachen von Volkskrankheiten im Zusammenspiel von genetischen Veranlagungen, Lebensgewohnheiten und umweltbedingten Faktoren. Für diesen Zweck erhebt, speichert und verwaltet der NAKO e. V. Daten und biologische Proben der Personen, die an der Studie teilnehmen, und stellt diese auf Antrag Nutzern zur Verfügung. Grundlage für die Datennutzung ist die Nutzungsordnung des NAKO e. V. Der Verein fördert die nationale und internationale Wissenschaft und Forschung im Bereich der Epidemiologie. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz im Rahmen der NAKO erhobenen Daten und Bioproben sind ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke bestimmt und sollen qualitativ hochwertige Forschung begünstigen. Für diese ausschließlich gesundheitsbezogene, nicht kommerzielle Forschung stellt der NAKO e. V. nach Durchführung eines Antrags- und Genehmigungsverfahrens dem Nutzer aus den Studiendaten und aus den Bioprobenlagern der NAKO gewonnene, anonymisierte oder antragsspezifisch pseudonymisierte Auswertedatensätze und Bioproben für jeweils ein individuelles Forschungsvorhaben zur Verfügung. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vorgaben der nationalen und europäischen Datenschutzgesetze einzuhalten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit zu wahren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine 36Re-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und BetriebshofIdentifikation von Teilnehmenden zu verhindern. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nach Maßgabe der nachstehenden Voraussetzungen und Regelungen das Folgende: Die Definitionen für die Begriffe: Transferstelle, Datennutzung, Vertragspartner/in, Ende des gewählten NutzungsrechtesVorhabens, Ergebnisdaten, Sperrfrist, Unabhängige Treuhandstelle, Transferstelle, Zentrales Biorepository, Dezentrale Bioprobenlager, Forschungsdatenbank, Use and Access Committee sind der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §als Anlage 2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch beigefügten Nutzungsordnung zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetentnehmen.

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Samples: nako.de

Präambel. Wir, die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens „Wandsbek für gute Integration“, die Bürgerinitiative „GEMEINSAM in POPPENBÜTTEL e.V.“ sowie der Hamburger Senat, das Bezirksamt Wandsbek und die Koalitionsfraktionen in der Bezirksversammlung Wandsbek und in der Hamburgischen Bürgerschaft nehmen eine verantwortungsvolle Rolle in Bezug auf die nach Hamburg geflüchteten Menschen ein und verständigen uns – aufbauend auf bisherigen Beschlüssen von Senat, Fachbehörden, Bezirksamt und Bezirksversammlung und unter grundsätzlicher Wahrung der Rechte und Zuständigkeiten von Senat, Bürgerschaft und Bezirksversammlung – auf nachfolgenden Bürgervertrag. Die Gesellschaft unterhält Bezirksversammlung Wandsbek hat mit ihren Beschlüssen vom 07.12.2015, 17.12.2015 und 25.02.2016 (Drs. 20-2096, 20-2133, 20-2452) auf Antrag der Koalition aus SPD und Grünen bereits wichtige Weichenstellungen für die Flüchtlingsunterkünfte in Süderholz Poppenbüttel und im Bezirk Wandsbek vorgenommen, an die mit diesem Bürgervertrag angeknüpft wird. Integration eines jeden Menschen in eine 36neue Heimat beginnt mit der Verlagerung des Lebensmittelpunkts an einen neuen Wohnort, somit beim Thema „Wohnen“ und dem direkten Kontakt zur unmittelbaren Nachbarschaft. Daher ist der schnelle Weg von öffentlich-Löcher-Golfanlage rechtlicher „Unterbringung“ in einer überschaubaren Größe hin zum eigenverantwortlichen „Wohnen“ in einer integrationsoffenen Nachbarschaft, neben dem zivilgesellschaftlichen Engagement vor Ort, ein grundlegender Faktor für erfolgreiche Integration. Dies bestätigen wissenschaftliche Studien und insbesondere die bisherigen Praxiserfahrungen der Kommunen in Deutschland. Dabei sind die Bedürfnisse der Flüchtlinge sowie der Bevölkerung vor Ort gleichwertig zu berücksichtigen, um dauerhaft gute Nachbarschaften entstehen zu lassen. Die Vertrauensleute haben mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus der Anmeldung des Bürgerbegehrens ihren Forderungen nach einer Durchsetzung der Ziele der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration“ auch für den Bezirk Wandsbek Nachdruck verliehen. Mit diesem Bürgervertrag soll ein Kompromiss der widerstreitenden Interessen versucht werden. Gültigkeit erreicht dieser Vertrag erst durch Aufnahme in den landesweiten Kompromiss mit Gastronomie, Pro Shop der Volksinitiative und Betriebshofeinen entsprechenden Beschluss der Bürgerschaft. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesDie Freie und Hansestadt Hamburg, der zeitlichen Fertigstellung Senat und Nutzungsfreigabe das Bezirksamt erkennen den Integrationswillen der einzelnen EinrichtungenMenschen in Poppenbüttel ausdrücklich an und begrüßen es, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf dass in dem Stadtteil bei allen Vorbehalten und Kritik gegenüber den Übungsanlagen bisherigen Planungen und dem Golfareal Verfahren für eine Unterbringung von Flüchtlingen am Poppenbütteler Berg, eine große Bereitschaft und ein hohes Engagement für die Aufnahme von geflüchteten Menschen besteht und sich Poppenbüttel am Solidarprinzip bei der Golfanlage Süderholz ab Bewältigung von großen Herausforderungen beteiligt. Gemeinsam auch mit „Poppenbüttel Hilft e.V.“ wollen Stadtteil, Bürgerinitiativen, Senat und Bezirksamt Wandsbek ein beispielhaftes und erfolgsorientiertes Integrationsprojekt in Poppenbüttel beginnen. Unser vorrangiges Ziel ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Integration der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtesnach Hamburg geflüchteten Menschen auch in Poppenbüttel zum Erfolg geführt wird. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt Schritt für Schritt sollen die Flüchtlinge mit längerfristiger Bleibeperspektive in Anspruch genommen normalen Wohnraum integriert werden. Die Gesellschaft hat das Rechtöffentlich-rechtliche Folgeunterbringung in fester Wohnbebauung am Poppenbütteler Berg ist daher nur als zeitlich begrenzter Zwischenschritt anzusehen und unter Maßgabe der Verfügbarkeit von Wohnraum, einzelne Bauabschnitte der geplanten Wohnungsbauprojekte und des Unterbringungsbedarfs in Folgeunterkünften in ganz Hamburg gemäß den im Weiteren festgeschriebenen Fristen zu reduzieren und aufzulösen. Beide Seiten sind sich einig, dass eine erfolgreiche Integration – ohne Bildung von Parallelgesellschaften – nur durch eine ausreichende Durchmischung in bestehenden Nachbarschaften möglich ist. Des Weiteren sprechen sich alle an diesem Vertrag Beteiligten ausdrücklich für eine Übungsphase nur provisorisch faire Verteilung aller Flüchtlinge über das gesamte Hamburger Stadtgebiet aus, um die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen der Flüchtlingsunterbringung und der Integration bewältigen zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetkönnen.

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Samples: Bürgervertrag

Präambel. Seit Abschluss der Zielvereinbarung zum „Innovationsbündnis Hochschule 2013“ im Jahr 2008 hat die Hochschule Deggendorf ihren Erfolgskurs konsequent fortge- setzt. Die Gesellschaft unterhält bisher gesetzten Ziele wurden vollständig erfüllt, größtenteils sogar überer- füllt; insbesondere erreichte die Hochschule Deggendorf bei der Aufnahme zusätzli- cher Studierender eine Erfüllungsquote von 221 % - das ist die höchste Quote aller Hochschulen und Universitäten in Süderholz Bayern. Der bisherige Höhepunkt der Hochschul- entwicklung war die Ernennung zur Technischen Hochschule durch den Bayeri- schen Ministerrat im Xxxx 2013. Im Zuge der Weiterführung des Innovationsbündnisses Hochschule für die Jahre 2014 bis 2018 stellt sich die Technische Hochschule Deggendorf auch in der Zukunft den anstehenden Herausforderungen erfolgreich. Hierzu zählen insbesondere • die Gewährleistung attraktiver Studienbedingungen für eine 36weiterhin steigen- de Zahl von Studierenden, • und die Sicherung der qualitativen Leistungsfähigkeit der Hochschulen im na- tionalen wie internationalen Wettbewerb. Aktuell (Stand WS 2012/13) studieren an der Hochschule 4.770 Studierende in 18 Bachelor-, sieben Master- sowie acht MBA-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofbzw. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Weiterbildungsmasterprogrammen. Mit 63 % ist Deggendorf bayernweit führend beim Anteil der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Studierenden in techni- schen Fächern. Das Lehrangebot wurde seit Abschluss der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnletzten Zielvereinbarung durch weitere innovative Studiengänge ausgebaut, die eine maßgeschneiderte und praxisorientierte Ausbildung garantieren. Speziell im Bereich der berufsbegleitenden bzw. Teilzeitstudien sind neue Bachelor-Angebote dazu gekommen: Betriebliches Management, Pflegepädagogik, Mobilitätsmanagement, Technologiemanagement. Der Masterbereich wurde erweitert durch die Gesellschaft aufstelltStudiengänge Risiko- und Compliance Management sowie Automotive Electronics. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf Im WS 2013/14 startete der neue grund- ständige Bachelorstudiengang Angewandte Volkswirtschaftslehre. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Hochschule in der Lehre durch spezielle Förderkurse in den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie Grundlagenfächern (z.B. Übungsbällein Mathematik, TrainingsstundenMechanik, TurnierstartgelderPhysik), Garderobenschränke um Differenzen aufgrund der unterschiedlichen Vorbildung von Studienanfängern auszugleichen. Diese Maß- nahmen werden im Projekt „DegTrepE“ im Rahmen des Bund-Länderprogrammes für bessere Studienbedingungen und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertragesmehr Qualität in der Lehre gefördert. Zahlrei- che Hochschulrankings haben der Hochschule erneut einen Spitzenplatz in der Lehre bescheinigt: ⏺ CHE-Ranking 2009-2013: herausragende Ergebnisse in der Spitzengruppe in den Studiengängen Bauingenieurwesen, können aber gegen Entgelt Betriebswirtschaft, Elektro- und In- formationstechnik, Maschinenbau und Medientechnik, ⏺ HIS Studienqualitätsmonitor 2009-2012: Überagende Ergebnisse in Anspruch genommen werdenden Be- reichen Betreuung, Lehrangebot, Studienverlauf, Ausstattung, Beratungsleis- tung und Gesamtzufriedenheit in allen Studiengängen. ⏺ Universum Studentenstudie 2011: Unter den Top 5 Hochschulen mit den zu- friedensten Studierenden in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und IT. Der Bereich Forschung wurde durch die Hochschule ebenfalls weiter vorangetrie- ben. Die Gesellschaft hat das RechtForschungsaktivitäten konzentrieren sich auf: ⏺ Optical Engineering: Fertigung und Anwendung modernster optischer und op- toelektronischer Komponenten, einzelne Bauabschnitte ⏺ Qualitätssicherung mikroelektronischer Systeme und Oberflächenanalysen, ⏺ Innovative Kommunikationssysteme/Eingebettete Systeme. ⏺ e-Learning / e-Business, ⏺ Personal- und Organisationsentwicklung, ⏺ Gründungsforschung und –unterstützung, Unternehmensgründung, Entrepre- neurship, ⏺ Werkstoffe und neue Materialien. Drei Forschungsgruppen der Hochschule erfüllen die Regeln der HRK für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die Auf- nahme in die Forschungslandkarte: ⏺ Optical Engineering (bereits an HRK gemeldet), • Cyber Physical Systems (von HRK in die Forschungslandkarte aufgenom- men), ⏺ Mikro- und Nanoanalytik (bereits an HRK gemeldet). Weitere erfüllen die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenhochschulinternen Kriterien als Forschungsgruppe: Computerto- mographie, zu ändern, zu erweitern, um- Gesundheit und auszubauenMechatronik. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgenEin besonderer Forschungsschwerpunkt ist die Computertomographie als zerstörungsfreie Messtechnik. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um Im Jahr 2013 wurde ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird CT-Metrology Center im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird Rahmen eines Fraunhofer Anwendungszentrums zu- sammen mit dem Umstellungstermin fälligFraunhofer Entwicklungszentrum für Röntgentechnik an der Hoch- schule Deggendorf eröffnet. Die Gesellschaft Seit 2010 ist berechtigtdie Hochschule Vollmitglied der „European University Association – EUA“. Sie verfügt mittlerweile über Technologietransferzentren und spezialisierte Campi in Teisnach, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen Freyung, Cham, Spiegelau, Grafenau, Mariakirchen, Bad Kötz- ting und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet(ab 2015) in Weißenburg.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagengemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung im Sinne der Grundsätze der internationalen Genossenschaftsbewegung, Golfakademiedie Selbstbestimmung, Clubhaus mit GastronomieSelbstverantwortung und Selbstverwaltung beinhalten. Nach Artikel 14 der Bremischen Landesverfassung hat jede BewohnerIn* der Freien Hansestadt Bremen Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG schafft preisgünstigen Wohnraum, Pro Shop und BetriebshofWohnraum für sozial gemischte, nachbarschaftliche und generationenübergreifende oder altersbezogene Wohnformen und bewirtschaftet diesen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht genossenschaftliche Wohnraum wird dauerhaft als preisgünstiger Wohnraum für die Mitglieder zur Nutzung der Golfanlage in SüderholzVerfügung gestellt. Im Besonderen werden auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Personen solidarisch unterstützt. Der Wohnraum wird durch genossenschaftliche Strukturen dauerhaft gesichert, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesgemeinschaftlich verwaltet, der zeitlichen Fertigstellung sozial gebunden und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, dem Markt sowie der RegelnSpekulation entzogen. Die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG fördert gemeinschaftliche Formen des Zusammenlebens, den sozialen Zusammenhalt in den Wohnquartieren und berücksichtigt angemessen ökologische Aspekte beim Bauen und Umbauen von Wohngebäuden. Die „eingetragene Genossenschaft“ ist nicht nur die Rechtsform, sondern ist gleichzeitig Anspruch und Programm. Vereinzelung und Verwertungsdruck setzt die StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG eine kollektive Idee entgegen, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen gegenseitiger Unterstützung beruht und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdensich selbst trägt. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch StadtteilGenossenschaft Hulsberg eG hilft solidarische Erfahrungen zu errichten machen und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen politische Energien zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetentwickeln.

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Samples: www.stadtteilgenossenschaft-hulsberg.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Hochschule Bremen über die Entwick­ lungslinien der Hochschule Bremen für die Jahre 2019-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof2021. § 1 Erwerb Grundlage ist der Wissenschaftsplan 2025 des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesLandes, der zeitlichen Fertigstellung am 12.02.2019 vom Senat der Freien Hansestadt Bremen verabschiedet wurde. Ausgehend davon sind folgende wesentliche Inhalte Gegenstand der Vereinbarung: Der Qualitätsentwicklung von Studium und Nutzungsfreigabe Lehre kommt in der einzelnen EinrichtungenHochschule Bremen (HSB) eine zentra­ le Bedeutung zu. Hierzu gehört prioritär die deutliche Verbesserung der Betreuungsverhältnisse. An­ gesichts des überdurchschnittlich hohen Anteils der Lehre durch Lehrbeauftragte, wird das Ziel des Abbaus der Lehrauftragsquote verfolgt. Der Anteil der hauptamtlichen Lehre soll in einem ersten Schritt auf durchschnittlich 75% erhöht und bezogen auf die Profilbereiche der HSB sowie die relevan­ ten Zukunftsthemen qualitativ durch die Besetzung von Professuren verbessert werden. Durch die Ein­ stellung von Personal im Dienstleister*innensektor wird die Leistungsfähigkeit der Servicer und Unter- stützungsbereiche bedarfsbezogen weiterentwickelt. Mit der im Wissenschaftsplan 2025 vorgesehen Erweiterung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen-Stellen werden die zentralen Kernfunktionen der HSB qualitativ gestärkt. Ziel ist es, die Profilierung der HSB als .offene Hochschule' und mit Formaten im Bereich des Lebens­ langen Lernens (LLL) gemäß der Zielsetzung des Wissenschaftsplans 2025 systematisch und be- darfsoreintiert fortzuschreiben. Dem Ausbau von dualen Studienangeboten, Master- und Weiterbil­ dungsangeboten kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, wie auch innovativen Formaten der Durch­ lässigkeit, neuen Lehr- und Lernformen sowie der RegelnTransformation im Bereich der Digitalisierung. Dadurch trägt die HSB maßgeblich zur Fachkräftesicherung wie auch zur Erhöhung von Bildungs­ chancen und der Bildungsgerechtigkeit bei. Mit einer deutlichen Erhöhung der Studienplätze sowie der qualitativen Weiterentwicklung des Studienangebotes wird dieser Effekt in den kommenden Jahren gestärkt. Mit dem Ausbau und der Profilierung von Angeboten für den Pflege-' und Gesundheitssektor erweitert die HSB einen ihrer bereits bestehenden Schwerpunktbereiche und trägt dadurch zur aktuellen Fach­ kräftebedarfssicherung, Innovationsfähigkeit sowie Standortqualität des Landes bei. Mit dem Konzept des „Gesundheitscampus" verbindet die HSB nicht nur die Schaffung der dazu erforderlichen bauli­ chen Infrastruktur, sondern auch eine kooperativ angelegte Kompetenzplattform im Verbund mit rele­ vanten wissenschaftlichen Partnern und der Praxis. Mit der Zielvereinbarung 2019-2021 setzt die HSB die Umsetzung der in ihrer Hochschulentwicklungs- planung angelegte Strategie im Bereich der angewandten Forschung und bezogen auf ihre Transfer­ funktion sowie eine weitergehende qualitative Entwicklungen und Profilierungen fort. Dabei kommt aktuell in folgenden Themenfeldern erweiterte Entwicklungschancen zu (vgl. WP 2025, 68): Energie, Umwelt, Nachhaltigkeit mit spezifischen Schwerpunktsetzungen, die an den Kernkomptenzen der HSB anknüpfen; Mobilität und Logistik; Stadtregion und Gesellschaft sowie Digitalisierung von Arbeitswelt und Gesellschaft als Querschnittsthema. In diesem Kontext kommt dem Ausbau von weiteren strate­ gischen Kooperationen eine besondere Bedeutung zu. Die HSB versteht sich dabei als Impulsgeberin und Motor für die Gesellschaft aufstelltregionale Entwicklung und die relevanten technologischen wie gesellschaftlichen Zukunftsthemen und will diese Funktion mit den geplanten Maßnahmen stärken. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet Mit dem Ausbau der wissenschaftlichen Nachwuchsförderungen wird nicht nur das regionale Innovationssystem und die Bindung an den Wissenschaftsstandort unterstützt, sondern auch ein Spielrecht auf den Übungsanlagen notwendiger Beitrag zur Schaf­ fung von vielfältigen, attraktiven Karrierewegen im Wissenschaftssystem eröffnet. Anknüpfend an das herausragende internationale Profil der HSB soll dieses Markenzeichen erweitert und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen vertieft werden. Die Gesellschaft hat das RechtAktionspläne der HSB im Bereich Gleichstellung, einzelne Bauabschnitte Teilhabe (Umsetzung der UN- Behindertenkonvention, Klimakonzept) bilden die Grundlage für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten entsprechende Zielsetzungen. Dazu gehört u.a. die Erhöhung des Anteils an Professorinnen auf 35% und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenwissenschaftlichen Mitar­ beiterinnen auf 36%. Mit der digitalen Transformation in Studium und Lehre, zu ändern, zu erweitern, um- im Bereich der Verwaltung und auszubauenin der For­ schung verfolgt die HSB eine für die Wettbewerbsfähigkeit zentrale Querschnittsstrategie. Diese be­ zieht sich u.a. auf die Ziele des Landeskonzepts und erfolgt in Abstimmung und z.T. in Kooperation mit anderen Hochschulen des Landes. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß Flächen- und Infrastrukturentwicklung begründet sich durch den gültigen Spiel-nachhaltigen Aufwuchs von Stu­ dienplätzen, Wettspiel-eine deutliche Erhöhung von unbefristet Beschäftigten, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turnieredie erhöhte Anzahl von Drittmittel- beschäftigten, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages die Anforderungen durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12neuen Studienangebote, insb. schriftlich gekündigtdurch den Aufbau eines „Gesundheitscampus", so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrdie Erneuerungsbedarfe im Laborbereich sowie die gestiegenen Qualitätsan­ forderungen durch den Bolognaprozess. Die Kündigung bedarf der SchriftformHSB verfolgt das Ziel einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen PreislisteOrganisations- und Personal­ entwicklungsmaßnahmen sollen dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und die Anforde­ rungen an einen attraktiven Arbeitsplatz kontinuierlich zu erhöhen. Die Zahlung HSB wird hierzu u.a. neue Kar­ rierewege zu einer Professur entwickeln und erproben, um die Besetzung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr geplanten Professuren zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetunterstützen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz Gruppe SPD/CDU will im Kreistag Hildesheim zukünftig neue politische Akzente setzen. Bei der Realisierung der Ziele wird die Konsolidierung des Haushaltes, die Gestaltung des demographischen Wandels und die Zusammenarbeit mit den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim von besonderer Bedeutung sein. - Transparenz - Der Kreistag soll ergänzend zum Haushaltsplan eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenÜbersicht oder Angaben erhalten: - über die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) und § 5 Abs. 1 bis 4 (freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis), Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop den dazu jeweils anfallenden Kosten und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnden Stellen, die die Gesellschaft aufstelltjeweiligen Aufgaben ganz oder teilweise erfüllen - über die freiwilligen Leistungen: unterteilt nach freiwilligen Leistungen bei den Pflichtaufgaben und den eigenen Aufgaben. §2 Inhalte - (Die Gemeinden sollen gebeten werden, dem Landkreis eine entsprechende Übersicht zur Verfügung zu stellen.) - Minderung der Ausgaben - Die Kreisverwaltung soll beauftragt werden, dem Kreistag ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei einem ausreichenden Bestand an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben erkennen zu können. Ziel soll es sein, einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten. - Interkommunale Zusammenarbeit - Die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden soll mit Unterstützung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen Landkreises ausgebaut werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Land soll gebeten werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulöseninterkommunale Zusammenarbeit mehr als bisher zu unterstützen und zu fördern. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet- Das Land soll um Rücknahme des 2005 erfolgten Eingriffs in den Finanzausgleich gebeten werden.

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Präambel. Mit § 16a Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 (ElWOG) besteht die Möglichkeit, in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das öffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Jeder teilnehmende Berechtigte (Netzbenutzer) behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Messwerte mit seinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Gesellschaft unterhält Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlagen des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und regelt die Teilnahme des Kunden als teilnehmender Berechtigter an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage im Sinne des § 16a ElWOG. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Gemeinschaftsüberschussanlage betrieben. Die Abrechnung erfolgt über die Saldierung der Messwerte der oben angeführten Kundenanlage mit dem zugeordneten ideellen Anteil. Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage der jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind im Internet auf der Homepage des Netzbetreibers abrufbar. 2.Datenverarbeitung mittels Intelligenter Messgeräte Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verpflichtet den Netzbetreiber zur Erhebung), Auslesung und weiteren Verarbeitung der Viertelstundenwerte aus dem intelligenten Messgerät des teilnehmenden Berechtigten, sofern die Einspeisung bzw. der Verbrauch nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt werden. Diese Verpflichtung besteht solange der teilnehmende Berechtigte an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage beteiligt ist. Die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist im Rahmen der Errichtung mit Übungsanlageneinem intelligenten Messgerät auszustatten, Golfakademiewelches Energiewerte pro Viertelstunde messen und auslesen kann (Viertelstundenwerte), Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofsofern die Einspeisung nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird (vgl. § 16a Abs 5 Z 1 Erwerb ElWOG). Die Verbrauchsanlage des Nutzungsrechts teilnehmenden Berechtigten ist mit einem intelligenten Messgerät auszustatten, welches Viertelstundenwerte messen und auslesen kann, sofern der Verbrauch an einer Kundenanlage nicht mittels eines Lastprofilzählers ermittelt wird (vgl. § 16a Abs 5 Z 2 ElWOG). Der Nutzer erwirbt hiermit Netzbetreiber stellt weiters die verwendeten Viertelstundenwerte entsprechend der geltenden Regeln und Vorschriften zur Verfügung (vgl § 16a Abs 5 Z 3 ElWOG). Weitere Informationen für die gegenständliche Verarbeitungstätigkeit sowie für andere Verarbeitungstätigkeiten sind unter www.[Webseite des Netzbetreibers]/datenschutz abrufbar oder können an der folgenden Adresse erfragt werden: [Kontaktadresse einfügen] 3.Pflichten des teilnehmenden Berechtigten Der teilnehmende Berechtigte hat mit den übrigen Teilnehmern an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) und, sofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von den teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Errichtungs- und/oder Betriebsvertrag iS des § 16a Abs 4 ElWOG abzuschließen, der unter anderem auch seinen ideellen Anteil an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage regelt. Gegenüber dem Netzbetreiber ist ein Vertreter der Betreibergemeinschaft als Ansprechpartner für den Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie zum Abschluss des Betreibervertrages, als auch des Netzzugangsvertrages für die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage zu nennen. Bedingungen für die Teilnahme und Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Betriebes der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sind zwischen den teilnehmenden Berechtigten und dem Betreiber/der Betreibergemeinschaft der Erzeugungsanlage, zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. Im Falle von Änderungen (z.B. ideelle Anteile, die teilnehmenden Berechtigten, der Betreiber etc.) hat der Kunde den Netzbetreiber zeitgerecht im Vorhinein zu informieren. 4.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit einem benannten Vertreter der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (Betreibergemeinschaft) oder, sofern die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage nicht von den teilnehmenden Berechtigten selbst betrieben wird, mit dem Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage einen Vertrag ab, im Rahmen dessen die Beteiligungsverhältnisse der teilnehmenden Berechtigten an der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage dem Netzbetreiber offengelegt werden. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie auf die teilnehmenden Berechtigten über eine Saldierung der Viertelstundenwerte aufteilen. Der Netzbetreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Aufteilungsschlüssels, welcher ihm von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Betreibergemeinschaft oder vom Betreiber der Golfanlage gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage bekannt gegeben wurde. Der Netzbetreiber berechnet auf Basis der von den intelligenten Messgeräten gemessenen und ausgelesenen Viertelstundenwerten die Zuweisung der erzeugten Energie und ordnet diese den einzelnen teilnehmenden Berechtigten zu. Anschließend werden je Zählpunkt die saldierten Werte (Verbrauch minus zugewiesener Erzeugungsanteil) und die Überschusseinspeisemenge der Erzeugungsanlage pro Viertelstunde errechnet (vgl. § 16a Abs 5 ElWOG in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, Verbindung mit § 16a Abs 6 ElWOG). Für die Zuteilung der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe ideellen Anteile an der einzelnen Einrichtungen, gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage sowie der Regelndaraus bereitgestellten Energie wird das laut Betreibervertrag gewählte Modell (statisches Modell oder dynamisches Modell) herangezogen. Bis zur vollständigen Aktivierung der Anlage inklusive der für die Automatisierung notwendigen Prozesse wird die Erzeugungsanlage als Volleinspeiser geführt und abgerechnet. 5.Sonstiges Der Netzbetreiber haftet nicht für die Abführung von Steuern, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Abgaben und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch TurniereGebühren, soweit der Nutzer er dazu nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben gesetzlich verpflichtet ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübtDiese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Berechtigte kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Darüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.wenn wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt werden insbesondere, wenn

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Samples: ebutilities.at

Präambel. Brustkrebs ist in Deutschland die häufigste Krebserkrankung der Frau. Jährlich erkranken knapp 70.000 Frauen in Deutschland neu. Ungefähr 18.000 Frauen sterben pro Jahr an der Erkrankung.1 Die Gesellschaft unterhält in Süderholz mit dem Krankheitsbild verbundenen gesundheitlichen Auswirkungen führen zu einer erheblichen Reduzierung der Leistungsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen. Mit der Implementierung eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease Management Programme, DMP) soll eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagensektorenübergreifende, Golfakademieevidenzbasierte und strukturierte Versor- gung der erkrankten Patientinnen über die verschiedenen Krankheitsstadien hinweg erreicht werden. Durch eine frühzeitige Diagnostik im Rahmen der optimalen Koordination der Versorgungssek- toren, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop eine qualifizierte Betreuung der Patientinnen sowie eine individuelle Therapie soll die Lebensqualität erhöht werden. Der Vertrag gewährleistet eine patientinnen- und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von qualitätsorien- tierte Begleitung der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Frauen durch die an der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Behandlung beteiligten zugelassenen Kranken- häuser und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, Vertragsärzte sowie der Regeln, durch die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenBehandlungsverlauf bezogene Dokumentati- on. Die Gesellschaft hat das RechtVertragspartner stimmen darin überein, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird dass im Voraus fälligDMP Brustkrebs insbesondere wegen der hohen psychischen Belastung der erkrankten Versicherten die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin und Arzt nicht gestört wird und seitens der Krankenkassen kein Eingriff in die medizi- nischen Belange des Arzt-Patientenverhältnisses stattfindet. Insofern sind im DMP Brustkrebs die Regelungen zur Sicherstellung und Förderung der aktiven und regelmäßigen Teilnahme der Versicherten indikationsspezifisch vertraglich abgestimmt und werden damit der besonderen Situation gerecht. Davon unberührt bleibt das jederzeitige individuelle Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen bezüglich der Weiterleitung, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche ZahlungVerarbeitung und Nutzung ihrer Behandlungsdaten. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fälligVertragsstand berücksichtigt die Änderungen der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP- A-RL bis einschließlich ihrer 8. Die Gesellschaft ist berechtigtÄnderung (Beschlussfassung vom 20.04.2017). 1 Vgl. Xxxxxx Xxxx Institut (2016): Bericht zum Xxxxxxxxxxxxxx 0000, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein SonderkündigungsrechtXxxxxx 2016, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetS. 36.

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Samples: www.nkgev.info

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungs- programme (im Folgenden Disease-LöcherManagement-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. Programme - DMP genannt) nach § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln137f SGB V, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen der RSAV und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleDMP-A-RL beruhen, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen optimiert werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und Vertragspartner vereinbaren am 26.03.2019 mit Wirkung zum 01.04.2019 die Golfanlage während der Laufzeit dieses Neufassung des Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- § 73a SGB V zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme mit Asthma bronchiale und auszubauenCOPD vom 01.12.2017 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 27.11.2018. Die Nutzung vertrag- lichen Anpassungen des zum 01.04.2019 neu gefassten Vertrages berücksichti- gen die Änderungen der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-zum 01.07.2014 in Kraft getretenen DMP-A-RL bis ein- schließlich ihrer 17. Änderung (Beschlussfassung vom 15.08.2019). Asthma bronchiale und COPD fallen unter die Bezeichnung chronisch obstruktive Atemwegserkrankung. Für beide Erkrankungen wird eine Häufigkeit von 10-20% der erwachsenen Po- pulation angenommen, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist Überschneidung auf Grund der diagnostischen Unschärfe. Für Deutschland kann daher von 3 Monaten zum 31.12ca. schriftlich gekündigt15 Mio. Asthma bronchiale so- wie COPD-Erkrankten ausgegangen werden. Nach Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist die Struktur der pneumologischen Versorgung zur Prä- vention, so verlängert er sich jeweils um Kuration und Rehabilitation bei Asthma bronchiale - und COPD-kranken Kindern und Erwachsenen in Deutschland verbesserungsbedürftig. Kindern und Jugendlichen ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ist im DMP Asthma ein weiteres Kalenderjahrbe- sonderer Schwerpunkt gewidmet. Die Kündigung bedarf chronischen obstruktiven Atemwegser- krankungen stellen wegen der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe in vielen Fällen im Rahmen eines längeren Be- handlungsablaufes notwendig werdenden stationären Behandlungsepisoden und/oder Rehabilitationsmaßnahmen insbesondere in ihrer chronischen Ver- laufsform eine Erkrankung dar, bei der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werdenein sektorenübergreifender Behandlungs- und Koordinationsbedarf besteht. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07den chronischen obstruktiven Atemwegserkrankungen vermag die Patientin oder der Patient durch Selbstmanagement und über eine Verhaltensänderung bei lebensstilassoziierten Risikofaktoren, z.B. durch eine Aufgabe des Rauchens, den Krankheitsverlauf erheblich zu beeinflussen. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr Diesem Umstand wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05Rah- men der strukturierten Behandlungsprogramme Rechnung getragen. Januar, bzwDie grundlegenden Regelungen finden sich für Asthma bronchiale und COPD gemeinsam in einem Vertrag. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anDie Diagnosespezifika werden durch eine Differen- zierung zwischen Versicherten, die von aufgrund der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fälligDiagnose Asthma bronchiale teilnehmen und Versicherten, die aufgrund der Diagnose COPD teilnehmen, kenntlich gemacht sowie in unterschiedlichen diagnosespezifischen Anlagen. Die Gesellschaft ist berechtigtVertragspartner stimmen überein, dass durch dieses Programm und die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen in Abschnitt IV und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatenden Anlagen 6a bis 6b beschriebenen Qualitätssicherungsmaß- nahmen die Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Arzt nicht gestört wird und seitens der Krankenkassen kein Eingriff in die medizinischen Belange des Arzt-/ Patientenverhältnisses stattfindet. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, Gleichzeitig wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetQualitätssiche- rungsauftrag der KVH erfüllt.

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Samples: www.kvhh.net

Präambel. Die Gesellschaft unterhält BARMER GEK und die Versorgungslandschaft Rheuma GmbH haben diesen Vertrag zur Integrierten Versorgung in Süderholz der Rheumatologie vom 01.05.2016 mit Wirkung zum 01.08.2015 geschlossen. Mit Änderungsvereinbarungen vom 01.10.2016, 01.01.2017 und 01.01.2018 wurde dieser Vertrag angepasst. Durch die zahlreichen Änderungen sowie die Umfirmierung der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH zur BDRh Service GmbH, die Beauftragung des neuen Rechenzentrums zum 01.04.2018 und die Umbenennung der BARMER GEK in BARMER soll die jetzige Fassung zum 01.04.2018 alle bisherigen Änderungen der Änderungsvereinbarungen zusammenfassen. Die BARMER und die BSG haben sich im Rahmen der Integrierten Versorgung nach § 140 a SGB V („IV“) zum Ziel gesetzt, die Versorgung von Patienten mit entzündlichem Rheuma bei Vorliegen der Einschlusskriterien (Anhang 2 der Anlage 3) bzw. bei Verdacht nachhaltig zu verbessern. Entzündliches Rheuma ist der zentrale Beschwerdekomplex zahlreicher chronischer Erkrankungen mit muskuloskelettalen Beschwerden und Funktionsstörungen mit systemischer Beteiligung und gehört zu den chronischen Erkrankungen, die bei den Betroffenen zu höchster Einschränkung der Teilhabe am Leben führen und bei denen eine 36-Löcher-Golfanlage Heilung nahezu ausgeschlossen ist. Durch einen frühzeitigen Therapiebeginn können die Einbußen an Lebensqualität und Funktionalität vermindert werden. Obgleich die individuellen Krankheitsursachen bis heute nicht vollständig geklärt sind und die Erkrankung nicht heilbar ist, ermöglichen die heute verfügbaren Therapiestrategien eine effektive Kontrolle der Krankheitsaktivität und somit die Verhinderung der Zerstörung der Gelenke und der damit verbundenen Folgen. Zur positiven Beeinflussung des Krankheitsverlaufes sind eine möglichst frühzeitige gesicherte Diagnosestellung, eine frühzeitige Einleitung einer antirheumatischen, krankheitsmodifizierenden Therapie, eine engmaschige, konsequente Therapieüberwachung sowie eine intensive Schulung des Patienten wichtig, um eine Verlangsamung der Progression und im besten Fall eine Remission zu erreichen. Ferner ist die stadiengerechte und qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie, u. a. beim Einsatz biotechnologisch hergestellter Antirheumatika (Biologicals und Biosimilars), ein wichtiger Erfolgsfaktor. In dieser IV wird besonderes Gewicht auf eine fachübergreifende, ganzheitliche und qualitativ hochwertige Betreuung und Behandlung gelegt. Durch die Festlegung von Therapiezielen nach Anlage 2 („Assessment und Therapieziele Hausarzt“), wird auf einfache Art und Weise dem an der IV teilnehmenden Hausarzt eine Anleitung zur Verfügung gestellt, die neben der Berücksichtigung der Morbidität individuelle Zielwerte der Behandlung des Patienten berücksichtigt. Bei Nichterreichen der Zielwerte soll der Hausarzt auch weitere Faktoren nach Anlage 2 bei der Therapieentscheidung berücksichtigen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Versorgung und der geplanten und gezielten Überführung an entzündlichen Rheumaformen erkrankter Jugendlicher und junger Erwachsener („Heranwachsende“) von Kinder- und Jugendärzten mit Übungsanlagender Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie zu Erwachsenenmedizinern („Transition“). Entscheidend für eine erfolgreiche Transition ist ein koordinierter, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesmultidisziplinärer Prozess, der zeitlichen Fertigstellung nicht nur die medizinischen Bedürfnisse der Heranwachsenden umfasst, sondern auch psychosoziale, schulische und Nutzungsfreigabe berufliche Aspekte einschließt. Des Weiteren sieht der einzelnen EinrichtungenVertrag die Verbesserung der Kommunikations- und Informationswege zwischen dem Hausarzt („Hausarzt“), sowie der RegelnFacharzt für Innere Medizin und Rheumatologie („Rheumatologe“), die die Gesellschaft aufstelltAmbulanzen nach §§ 117 ff. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen SGB V („Ambulanzen“) und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Kinder- und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Jugendärzte mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Zusatzbezeichnung Kinderrheumatologie („Kinder- und Jugendrheumatologen“) (gemeinsam „Ärzte“) durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigtqualifizierte Arztbriefe, so verlängert er sich jeweils um definierte Schnittstellen und ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetdurchgängiges Überweisungsmanagement vor.

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Samples: www.bestcaresolutions.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, Diese AGB berücksichtigen die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Verkehrsgebräuche im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird Spedition, Beförderung, Lagerung und Behandlung von Gütern (insbesondere von Kunst und Antiquitäten, Ausstellungsgegenständen, Sammlungen aber auch sonstigen Gegenständen),artverwandten Tätigkeiten :Ausstellungsab- und Aufbaus, Objektinstallation, wie auch Übersiedlungen) und mit der Vertrag Herstellung und Lieferung von Verpackungseinheiten. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge und Aufträge, selbst wenn ihre Anwendbarkeit nicht mit einer Frist nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichungen von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf diesen AGB bedürfen der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Auf die Haftungsausschlüsse und die Haftungsbeschränkungen insbesondere dieser AGB und der Nutzungsgebühr ergibt sich aus AÖSp wird ausdrücklich hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeiten der jeweils gültigen PreislisteVereinbarung und Versicherung höherer Deckungsumfänge. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhobenDer Vertragspartner von Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH stimmt zu, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird dass auch im Voraus fälligFalle der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn von den AGB von Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH auszugehen ist, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussauch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen durch Xxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit den AGB in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die sie von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetXxxxxxxxxxx the art of work Transport & Montagen GmbH schriftlich bestätigt wurden.

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Samples: www.the-art-of-work.at

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Energieagentur Rheinland-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenPfalz GmbH bietet den Schulen landesweit die Energiekiste zum Verleih an. Die Bereitstellung dient der thematischen Verankerung der Erneuerbaren Energien im Unterricht. Die Energiekiste ist für die Klassenstufen 4 bis 6 geeignet. Zu den Nutzern zählen Schulen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofdie von Kindern der 4. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts bis 6. Klassenstufe besucht werden. Der Nutzungsgeber gestattet dem Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur die Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, Energiekiste für die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenvereinbarte Nutzungsdauer. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß Energiekiste umfasst die in Anlage 1 aufgelisteten Gegen- stände. Die Energiekiste ist nur für den gültigen Spiel-bestimmungsmäßigen Gebrauch vorgesehen. An dem Nut- zungsgegenstand dürfen keinerlei irreversible Veränderungen vorgenommen werden. Der Nutzungsgegenstand oder ein Teil davon darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weitergegeben, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgennoch vermietet oder verkauft werden. Eine temporäre Einschränkung Nutzungsgebühr wird nicht erhoben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Verein- barung. (Siehe unter § 10 Daten des Nutzungsrechtes Nutzers). Die maximale Nutzungsdauer beträgt 6 Wochen bzw. 42 Tage und kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nur in Einzelfällen verlängert werden. Eine Verlängerung über die 6 Wochen hinaus wird nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlagegarantiert und liegt im Ermessen des Anbieters. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht Die Nutzungsdauer beginnt mit der Unterzeichnung Ausgabe des Nutzungsvertrages Nutzungsgegenstandes durch die Gesellschaft.. Wird den Nut- zungsgeber und endet mit dem Wiedereintreffen des Nutzungsgegenstandes am Bestim- mungsort Kaiserslautern. Zur Fristwahrung ist der Vertrag nicht mit einer Poststempel ausreichend. Fällt der letzte Tag der Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigtauf einen Xxxxxxxxx, Xxxx- oder einen in Rheinland-Pfalz anerkannten Feier- tag, so verlängert er tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Der Nutzer erklärt sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrbereit, das Rücksendeporto zu übernehmen. Der Nutzer verpflichtet sich zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit der Energiekiste. Der Nutzer haftet für den Verlust und die Beschädigung von Einzelteilen sowie der gesamten Energiekiste. Jede Beschädigung oder Verlust des Nutzungsgegenstandes oder eines Teils davon ist der Energieagentur sofort schriftlich anzuzeigen. Die Kündigung bedarf Gefahr für den Nutzungsgegenstand, einschließlich der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Gefahr des Untergangs durch höhere Gewalt oder durch sonstigen Zufall, trägt der Nutzungsgebühr ergibt sich aus Mieter ab dem Zeitpunkt der jeweils gültigen PreislisteVersen- dung durch den Nutzungsgeber bis zum Wiedereintreffen der Energiekiste beim Nutzungs- geber. Die Zahlung Benutzung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. Energiekiste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetNutzers.

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Samples: Nutzungsvertrag

Präambel. Kinderarmut bedeutet nicht nur materielle Knappheit, sondern oft auch fehlende Bildungschancen, schlechte Berufsperspektiven, schlechterer Gesundheitszustand, weniger kulturelle Teilhabe, weniger Bewegung, weniger soziale Kontakte und Netzwerke. Ein zentrales Handlungsfeld zur Eindämmung der Auswirkungen der Kinderarmut in Nürnberg ist „Sport und Bewegung für alle Kinder“. Die Gesellschaft unterhält Aktion „Hinein in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage den Sportverein“ wurde vom SportService und vom Sozialamt der Stadt Nürnberg in Kooperation mit Übungsanlagendem Bayerischen Landes- Sportverband e.V., GolfakademieSportkreis Nürnberg, Clubhaus und der Sportjugend Nürnberg entwickelt. Gemeinsam mit Gastronomieallen gemeinnützigen Nürnberger Sportvereinen sollen Türen geöffnet werden. Alle Nürnberger Sportvereine sind aufgerufen, Pro Shop sich an der Aktion zu beteiligen. Über die Übernahme der Mitgliedsbeiträge durch Gutscheine des Bildungs- und BetriebshofTeilhabepaketes hinaus sollen die betroffenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unterstützt werden. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Mit der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage Aktion „ Hinein in Süderholzden Sportverein“ soll Kindern, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Jugendlichen und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnjungen Erwachsenen, die die Gesellschaft aufstelltnoch nicht 27 Jahre alt sind und im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes oder des Nürnberg-Passes Mitglied in einem gemeinnützigen Sportverein sind bzw. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälleeine Mitgliedschaft neu erworben haben, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen eine aktive Teilnahme im Sportverein ermöglicht werden. Die Gesellschaft hat das RechtGefördert werden Sportbekleidung, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während Sportgeräte, Kursgebühren, Trainingslager, Freizeitaktivitäten, Fahrten u.Ä. Sollte die/der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Anspruchsberechtigte ausschließlich im Voraus fälligBesitz eines Nürnberg-Passes sein, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, ist auch die Übernahme von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetMitgliedsbeiträgen möglich.

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Samples: www.nuernberg.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Auf den Flächen des jetzigen Ludwigshöhviertels (ehemalige Cambrai-LöcherFritsch-Golfanlage Kaserne sowie Jefferson-Siedlung) soll ein qualitativ hochwertiges und lebendiges Stadtquartier mit Übungsanlagendem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Ausbildung einer ausgewogenen Sozialstruktur durch die Bereitstellung eines vielfältigen Wohnungsangebots für breite Bevölkerungsschichten angestrebt. Es soll sich ein sozial gemischtes, Golfakademiegenerationenübergreifendes Quartier für alle Bevölkerungsgruppen entwickeln, Clubhaus das bezahlbaren Wohnraum sowie ein familien-, kinder- , jugend-, senioren- und behindertengerechtes Umfeld mit Gastronomieeiner guten Ausstattung an sozialer Infrastruktur, Pro Shop Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs sowie für alle Bewohnerinnen und BetriebshofBewohner nutzbare Naherholungs- und Freizeitflächen bereitstellt. § 1 Erwerb Angestrebt wird die Realisierung einer möglichst emissionsarmen bzw. emissionsfreien Energieversorgung des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Gebiets. Das neue Stadtquartier soll darüber hinaus ein Quartier sein, für ein auto- und verkehrsreduziertes Wohnen, mit einem Mobilitätskonzept, das die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr und Sharing Angebote) beinhaltet. Zentrale Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sind ein von der Gesellschaft Anfang an vor Ort etabliertes Mobilitätsmanagement, das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen EinrichtungenMobilitätsalternativen zum eigenen Auto fördert, sowie ein konsequentes Parkraummanagement, das u.a. einen reduzierten Stellplatzschlüssel vorsieht. Im Jahr 2017 wurde ein städtebaulicher und landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt, aus dem das Planungsbüros Xxxxxx Xxxxx und Partner GmbH (AS+P) als erster Preisträger hervorging. Der Wettbewerbsentwurf wurde von AS+P mit allen Planungsbeteiligten und der Regeln, Vorhabenträgerin zum Strukturkonzept weiterentwickelt. Mit diesem Strukturkonzept fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Derzeit wird der Bebauungsplan S 26 mit allen Planungsbeteiligten erarbeitet. Der Planentwurf (Anlage 1) liegt diesem Vertrag zu Grunde. Das Vertragsgebiet umfasst die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetLageplan (Anlage 2) umgrenzten Grundstücke.

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Samples: www.wohnprojekte-darmstadt.de

Präambel. Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land und die Universität Bremen über die Entwick- lungslinien der Universität für die Jahre 2012/2013. Insbesondere werden folgende große Entwick- lungslinien verfolgt: ∗ Nach dem Erfolg in der Exzellenzinitiative wird in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig das Zukunftskonzept umgesetzt und der Ausbau der Universität zur Forschungsuniversität mit breitem Studienangebot vorangetrieben. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz erfolgreichen universitären Wissenschaftsschwer- punkte (Profilbereiche) und die im Rahmen des Zukunftskonzepts neu entstehenden Profilbe- reiche sollen weiter entwickelt und gefördert werden. Entsprechend ihrer Forschungsstärke ver- folgt die Universität das Prinzip der forschungsorientierten Lehre. ∗ Nach dem erfolgreichen Umbau der Studienstruktur auf Bachelor- und Master-Studiengänge stehen die Qualitätssicherung der Studiengänge und die Implementierung von hochschulinter- nen Strukturen und Mechanismen für eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop kontinuierliche Überprüfung und BetriebshofWeiterentwicklung von Lehre und Studium im Mittelpunkt. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnDazu gehört auch, die Eigenverantwortung und die Gesellschaft aufstelltFä- higkeit der Studierenden zum selbständigen Lernen zu fördern und zu unterstützen. §2 Inhalte Der erfolg- reiche Weg in Bezug auf die Erhöhung der Anzahl der AbsolventInnen, die Verkürzung der Studiendauer sowie die Erhöhung der Studienerfolgsquote bei Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der AbsolventInnen auf dem Arbeitsmarkt wird konsequent fortgesetzt. ∗ Die zielgerichtete Kooperation mit den Bremer Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen der Wissenschaftsschwerpunkte sowie mit der Universität Oldenburg und der Jacobs University als strategischen Partnern in der Metropolregion wird zur Sicherung der Breite der wissenschaftlichen Basis und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt. Schwerpunkte liegen auf der Abstimmung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen regionalen Studienangebots und einer Verbesserung der Durchlässigkeit und der Wechselmöglichkeiten für Studierende und AbsolventInnen der Hoch- schulen in der Region. ∗ Die Transferleistungen in die Region und die Kooperationen mit der Wirtschaft werden weiter ausgebaut und verstetigt mit dem Golfareal Ziel des Aufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Insbe- sondere das Transferpotential der Golfanlage Süderholz ab forschungsstarken Bereiche der Nutzungsfreigabe Universität und der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen An- Institute soll intensiv genutzt werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und Das Land unterstützt die Golfanlage während Universität Bremen bei der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln Umsetzung des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird Exzellenzinitiative aus- gezeichneten Zukunftskonzepts „Ambitioniert und Agil“. Mit dem Zukunftskonzept sollen die Erfolge der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Vorjahre fortgesetzt und eine weitere Profilierung erreicht werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Das Zukunftskonzept stellt zugleich eine wesentliche Grundlage für die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit Entwicklungsplanung der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Universität im Voraus fälligRahmen des neuen Wis- senschaftsplans 2020 dar, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für den das laufende Land im Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet2013 verabschieden will.

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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de

Präambel. Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Gesellschaft unterhält sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenBayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, Golfakademieaber auch um die besonderen Anforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen, Clubhaus mit Gastronomiehaben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Pro Shop Wissenschaft und BetriebshofKunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Hochschule für Musik Nürnberg und dem Golfareal Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Golfanlage Süderholz ab Profilbildung der Nutzungsfreigabe Hochschule und zur Entlastung der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesLehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt Zur finanziellen Unterfütterung der in Anspruch genommen werdenden Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Hochschulausbau mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft Blick auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetsteigende Studierendenzahlen.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält unterzeichnenden erwerben zu unterschiedlichen Miteigentumsanteilen das Kleingartengeländes „ Im Apfelgarten“, das im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist, gelb umrandet dargestellt ist, als Miteigentümergemeinschaft. Zur Regelung der Benutzung und Verwaltung dieses Kleingartengeländes vereinbaren die Unterzeichnenden folgende Benutzungs- und Verwaltungsregelung: Die Unterzeichnenden vereinbaren hiermit, dass das Recht, die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft zu verlangen, ausgeschlossen sein soll. Jeder Miteigentümer ist jedoch berechtigt, über seinen Anteil sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen zu verfügen. Bezüglich der im anliegenden Lageplan jeweils rot umrandeten einzelnen Kleingärten vereinbaren die Unterzeichnenden ein Sondernutzungsrecht wie folgt: Jeder Miteigentümer, dessen Name mit Miteigentumsanteil, nämlich die einzelne Kleingartenfläche, im anliegenden Lageplan rot umrandet eingezeichnet ist, nutzt diese Kleingartenfläche unter Ausschluss der Nutzung durch die jeweils anderen Miteigentümer allein. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu kleingärtnerischen Zwecken. Das jeweilige Sondernutzungsrecht ist mit dem jeweiligen Miteigentumsanteil verbunden, über den Miteigentumsanteil kann nicht ohne das dazugehörige Sondernutzungsrecht und über das Sondernutzungsrecht nicht ohne dazugehörigen Miteigentumsanteil verfügt werden. Der jeweilige Sondernutzungsberechtigte ist verpflichtet, seinen Kleingarten in Süderholz eine 36einem Zustand zu erhalten, der der in der Gemeinschaft geltenden Gartenordnung entspricht. Unabhängig davon hat die Sondernutzung im Einklang mit Öffentlichen und behördlichen Vorschriften und Anordnungen für das Kleingartengebiet zu erfolgen. Lasten und kosten, die das jeweilige dem Sondernutzungsrecht unterliegende Kleingartengrundstück betreffen, hat der jeweilige Sondernutzungsberechtigte unter Freistellung der übrigen Gemeinschaftsmitglieder allein zu tragen. Soweit solche kosten und Lasten nicht getrennt für das jeweilige dem Sondernutzungsrecht unterliegende Grundstück geltend gemacht werden, hat der jeweilige Sondernutzungsberechtigte diese Kosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil zu tragen. Die im anliegenden Lageplan grün schraffierten Gemeinschaftsflächen ( Wegeflächen, Parkplatz, Vereinsplatz, Böschungsfläche ) stehen allen Miteigentümern der Miteigentümergemeinschaft zur gemeinschaftlichen Benutzung zur Verfügung. Kosten und Lasten dieser von allen Miteigentümern gemeinschaftlich genutzten Gemeinschaftsflächen werden auf jeden Kleingarten gleichmäßig verteilt. Jeder Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft ist verpflichtet, sich an erforderlichen Gemeinschaftsarbeiten aktiv zu beteiligen oder die alternativ möglichen Ersatzleistungen zu erbringen. Art und Umfang der Gemeinschaftsarbeiten und der Ersatzleistungen sind ebenfalls gleichmäßig pro Kleingarten zu verteilen und zu erbringen. Das nähere regelt die Satzung (Fassung vom 22.Xxxx 1995) und Gartenordnung des Kleingärtnervereins “Im Apfelgarten e.V.“ für die Miteigentümergemeinschaft. Die vorhandene gemeinschaftliche Elt-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, Anlage wird nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesbestehenden, von der zeitlichen Fertigstellung Gemeinschaft geschlossenen Vertrages genutzt und Nutzungsfreigabe gewartet. Einzelheiten werden durch die Satzung der einzelnen EinrichtungenStromgemeinschaft geregelt. Veränderungen im Eigentum und im Sondernutzungsrecht sind der Eigentümergemeinschaft, sowie vertreten durch den in dieser Vereinbarung genannten “Vorstand“, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Eingang dieser schriftlichen Mitteilung gelten im Innenverhältnis die bisherigen Miteigentümer bzw. Sondernutzungsberechtigten weiterhin als berechtigt und verpflichtet, haftend auch insbesondere für sämtliche Verbindlichkeiten wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Beschlüsse der RegelnMiteigentümer der Miteigentümergemeinschaft werden entweder in Miteigentümerversammlungen oder schriftlich gefasst. Die Miteigentümerversammlung ist in Angelegenheiten, die die Gesellschaft aufstelltSondernutzungsrechte an den Miteigentumsanteil betreffen, nur beschlussfähig, wenn mindestens 75% aller Miteigentümer anwesend oder vertreten sind. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenVertretung ist nur durch einen Bevollmächtigten zulässig. Die Gesellschaft bevollmächtigten haben eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Ist eine Miteigentümerversammlung in den oben genannten Fällen nicht beschlussfähig, ist eine weitere Versammlung innerhalb von 14 Tagen einzuberufen, wobei in der Einladung darauf hinzuweisen ist, dass diese Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft beschlussfähig ist. Zur Wirksamkeit eines im schriftlichen Verfahren gefassten Beschlusses der Miteigentümer ist es erforderlich, das sich alle Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft am schriftlichen Verfahren beteiligen. Der in dieser Vereinbarung und in der Satzung genannte hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht Miteigentümerversammlungen schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.1214 Tagen einzuladen und in der Einladung die Tagesordnung bekannt zu geben. schriftlich gekündigtIn den Miteigentümerversammlungen ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Protokolle hat der Vorstand zu sammeln und aufzubewahren. Jeder Miteigentümer der Miteigentümergemeinschaft hat für einen von ihm aufgrund Sondernutzung genutzten Garten eine Stimme. Steht der Miteigentumsanteil und das Sondernutzungsrecht mehreren Personen gemeinschaftlich zu, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrist nur eine einheitliche Stimmabgabe zulässig. Die Kündigung bedarf Miteigentümer der SchriftformMiteigentümergemeinschaft sind gleichzeitig Mitglieder des Kleingärtnervereins “Im Apfelgarten“ e.V. und wählen aufgrund der Vereinssatzung ( Fassung vom 22.Xxxx 1995 ) die Organe, insbesondere die nach § 8 Ziff.8.2 zu wählenden Vorstandsmitglieder = Vorstand. §4 Konditionen Die Höhe Diesem Vorstand wird die Verwaltung und Regelung der Nutzungsgebühr ergibt sich aus Benutzung des Kleingartengeländes, sofern es nicht einem anderen Nutzungsrecht unterliegt, übertragen. Der Vorstand ist bevollmächtigt, die Interessen der jeweils gültigen PreislisteMiteigentümergemeinschaft nach außen, auch Dritten und Behörden gegenüber, zu vertreten. Die Zahlung Aufgabe des Vorstandes ist es insbesondere, die für die gemeinschaftliche Benutzung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei Gemeinschaftsflächen von der Miteigentümerversammlung beschlossenen Beiträge, Umlagen und sonstigen Kosten und Lasten einzuziehen und auf einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit Sonderkonto der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Miteigentümergemeinschaft zu verwalten und im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05Übrigen alle Beschlüsse der Miteigentümergemeinschaft durchzuführen. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anIm übrigen sind die Rechte und Pflichten aller Miteigentümer geregelt durch die Gartenordnung, die von Vereinssatzung des Kleingärtnerverein “Im Apfelgarten “e.V. sowie die Satzung der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösenStromgemeinschaft. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit Diese dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigtVorstand erteilte Xxxxxxxxx gilt solange, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat wie sie nicht durch Beschluss der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben Miteigentümerversammlung widerrufen worden ist. Wird dieses Recht Soweit in dieser Vereinbarung Regelungen nicht fristgerecht ausgeübtenthalten sind, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.gelten die Vorschriften der

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Präambel. Aufgrund der allgemein sinkenden Schülerzahlen und der gleichzeitig steigenden Beschulung im Gemeinsamen Unterricht (Inklusion) ist es künftig nicht möglich, die bestehenden Förderschulen im südlichen Ennepe-Ruhr-Kreis fortzuführen. Die Gesellschaft unterhält gemäß der gültigen Verordnung über die Mindestschülerzahlen an Förderschulen vorgeschriebenen Mindestzahlen werden von den bestehenden Förderschulen bereits jetzt schon nicht mehr (Schwelm, Ennepetal) bzw. voraussichtlich künftig nicht mehr (Gevelsberg) erreicht. Damit die betroffenen Familien auch in Süderholz eine 36Zukunft die Möglichkeit haben, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Förderschulen beschulen zu lassen, schließen die Städte Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal und Sprockhövel diese öffentlich-Löcher-Golfanlage rechtliche Vereinbarung ab. Somit können künftig die Jungen und Mädchen aus den genannten Städten, die den entsprechenden Förderbedarf haben, die Hasencleverschule in Gevelsberg besuchen. Die Stadt Gevelsberg übernimmt ab 01.08.2013 die Aufgaben der Städte Schwelm, Ennepetal und Sprockhövel zur Beschulung deren Kinder mit Übungsanlageneinem den Förderschwerpunkten der Gevelsberger Förderschule entsprechenden Förderbedarf in der Hasencleverschule. Die Verpflichtung betrifft die Schülerinnen und Xxxxxxx, Golfakademiedie nicht im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (Inklusion) an einer allgemeinbildenden Schule beschult, Clubhaus sondern an einer Förderschule angemeldet werden sollen. Die Stadt Gevelsberg ist mit Gastronomie, Pro Shop allen Rechten und BetriebshofPflichten Schulträger für diese Einrichtung. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Für die Beschulung der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesJungen und Mädchen wird für die beteiligten Städte ein jährlicher Schulkostenbeitrag erhoben, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen sich wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.folgt errechnet:

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Im Bewusstsein Ihrer Verantwortung für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen auf Basis der von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Agenda 21 bekennen sich die Vertragspartner zu dem übergeordneten Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung im ökonomischen, ökologischen wie auch sozialen Sinne. Angeregt durch die zwischen dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR), als repräsentativer Vertretung aller mit der Golfanlage Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in SüderholzDeutschland, nach Maßgabe darunter 2 Millionen Waldbesitzer, und dem deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), als regierungsunabhängige Dachorganisation des gewählten Nutzungsrechtesdeutschen Sports, mit 99 selbstständigen Mitgliedsorganisationen mit rund 90.000 Sportvereinen organisiert, und Vertretung des Spitzen-, Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports in Deutschland, im Januar 2018 unterzeichneten Kooperationsvereinbarung „Wald.Sport.Bewegt.“ vertiefen die Vertragspartner auf Landesebene ihre Zusammenarbeit mit vorliegender Kooperationsvereinbarung „Wald und Sport“. Dem Wald kommt in Thüringen, auch als „Grünes Herz Deutschlands“ bezeichnet, eine besondere Bedeutung zu. 34 % der Landesfläche ist von Wald bedeckt, davon nahezu der gesamte Mittelgebirgsraum, der zeitlichen Fertigstellung als Wirtschafts-, Schutz- und Nutzungsfreigabe Erholungsraum genutzt wird. Die Waldbesitzer pflegen die Wälder und erntet dabei den nachhaltig wachsenden Roh-, Bau-, und Werkstoff sowie Energieträger Holz. Der Cluster Forst und Holz ist damit die viertgrößte Wirtschaftsbranche des Landes und sichert über 40.000 Arbeitsplätze, vorwiegend im strukturschwachen ländlichen Raum. Durch eine naturnahe Waldwirtschaft fördert die Forstwirtschaft die biologische Vielfalt und erbringt weitere wertvolle Ökosystemleistungen. Der Wald trägt darüber hinaus als Erholungsraum, aber auch als Ort der einzelnen EinrichtungenAusübung verschiedenster Xxxxxx- wie Wintersportarten, sowie in hohem Maße zur Lebensqualität bei. Sport ist ein bedeutsamer gesellschaftlicher Faktor. Sport ist Xxxxxx einer systematischen Prävention, unterstützt die immer wichtiger werdenden gesundheitsbezogenen Lebensstile und trägt zur Lebensqualität in jedem Alter bei. Die rund 3.500 Sportvereine, 46 Sportfachverbände und 23 Stadt- und Kreissportbünde unter dem Dach des Landessportbundes sind ein vitales und zeitgemäßes Sozialsystem, stellen ein breites Integrationsspektrum für alle Bevölkerungsgruppen dar und tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Der Sport in Natur und Landschaft, insbesondere im Wald, macht das enge Verhältnis zwischen Mensch und Natur deutlich. Sport im Wald ist eine der Regelnintensivsten Naturerfahrungen und daher besonders geeignet, die die Gesellschaft aufstelltden Schutzwert des Waldes und das Leitbild der Nachhaltigkeit gerade jungen Menschen nahezubringen. §2 Inhalte Damit kann der Sport im Wald ein wichtigen Beitrag zum Schutz des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Waldes und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleVerständnis für dessen nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdeninsbesondere bei einer urban geprägten Bevölkerungsschicht sein. Die Gesellschaft hat Vertragspartner stellen fest, dass das RechtÖkosystem Wald ein prägendes und unverzichtbares Element der Kulturlandschaft Thüringens sowie unserer Heimat ist, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten welches seitens der Bevölkerung gern als Ort der Erholung und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauendes sportlichen Ausgleichs betreten wird. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-Vertragspartner bekräftigen die Einsicht, Wettspiel-dass sportliche Aktivitäten im Wald wie z. B. Wandern, Platz- Laufen, Skilanglauf, Radfahren, Klettern oder Reiten eine wachsende Bedeutung zukommt, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Urbanisierung, Globalisierung und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgenDigitalisierung unserer Gesellschaft. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit Forstwirtschaft und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrSportausübung im Wald stehen in untrennbaren Zusammenhang. Die Kündigung bedarf Kooperationspartner sind davon überzeugt, dass jegliches Handeln im hochsensiblen Ökosystem Wald nur unter Beachtung der SchriftformErhaltung der Naturausstattung geschehen kann und darf. §4 Konditionen Die Höhe Zu diesem Zweck vereinbaren die Kooperationspartner eine Zusammenarbeit speziell zur Förderung der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preislistenaturgerechten Sportausübung im Wald. Die Zahlung Kooperationsbeziehungen zu Sportbünden, Sportfachverbänden und Sportvereinen beruhen auf dem Prinzip der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonatsvertrauensvollen Zusammenarbeit. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit jeweiligen Ziele und Aufgaben der ersten Jahresrate fälligPartner sind dabei zu beachten. Die Nutzungsgebühr Vorbild- und Multiplikatorenfunktion des Sports wird im Voraus fälliganerkannt. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Vertragspartner eine engere Zusammenarbeit, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetum….

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenBeratungsgesellschaft PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH („Partnerschaft Deutschland“) bietet ihren direkten und mittelbaren Gesellschaftern, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofdie sämtlich öffentliche Auftraggeber gem. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit 99 GWB sind (in Folge „Auftraggeber“), eine alle Realisierungsformen umfassende Investitions- und Modernisierungsberatung sowie alle damit zusammenhängen- den Geschäfte und Dienstleistungen an, um staatliche Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Ein Schwerpunkt ist dabei ein Beratungsangebot bei öffentlichen Investitionsvorhaben für Bund, Länder und Kommunen zu allen Beschaffungsvarianten und über den kompletten Pro- jektzyklus. Bei der Beratung nimmt die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchun- gen, Variantenvergleichen, Eignungstests und Machbarkeitsuntersuchungen und die strategi- sche und organisatorische Beratung für Investitionsvorhaben aller Art eine zentrale Bedeu- tung ein. Dazu zählen ausdrücklich auch Projekte von anspruchsvollen Verwaltungs- und Kulturbauten, im Gesundheitswesen und im Forschungs- und Bildungsbereich, namentlich In- vestitionen im Universitäts- und Krankenhausbau und im Bereich der Gesellschaft medizintechnischen Ausstattung. In Zusammenarbeit mit ausgewählten technischen Rahmenvertragspartnern bie- tet der Auftragnehmer darüber hinaus flächendeckend in Deutschland Projektplanung, Pro- jektmanagement und Projektsteuerung an. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht zur Nutzung der Golfanlage Angebot einer umfassenden Strategie- und Organisationsbe- ratung für die gesamte öffentliche Verwaltung in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Deutschland und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, im internationalen Raum bei anspruchsvollen Modernisierungs- und Veränderungsprojekten. Ausgehend von einer vor- gelagerten Strategieberatung umfasst dies sowohl die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Konzeption und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie Umsetzung von Orga- nisationsmodellen als z.B. Übungsbälleauch strategische Sourcing-Konzeptionen. Das Angebot deckt das gesamte Spektrum der Strategie- und Organisationsberatung ab und adressiert vor allem Effi- zienzsteigerungen, TrainingsstundenVerwaltungsmodernisierung, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und aufgabenkritische Projektansätze sowie die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- am Markt orientierte Erbringung von Querschnittfunktionen oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetUnterstützungsleistungen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält Gemeinde Glatten hat sich im Jahr 2017 entschieden, zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Reduktion von Emissionen im Gebäudesektor und einer nachhaltigen Energie- und insbesondere Wärmeversorgung verschiedene Maßnahmen und Optionen zur Erreichung dieser Ziele zu untersuchen und in Süderholz eine 36einem Konzept darstellen zu lassen. Dazu wurde 2018/2019 ein KfW-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit gefördertes energetisches Quartierskonzept für das Gemeindegebiet von der Gesellschaft das Recht Firma endura kommunal GmbH erstellt. Die Erhebungen und Analysen haben ein hohes Potenzial zur Nutzung Erschließung des untersuchten Gebietes mit einem Wärmenetz und energetischen Gebäudesanierungen ergeben. Aus diesem Grund hat der Golfanlage in SüderholzGemeinderat am 30.11.2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesdie Umsetzung eines Konzeptes zur Etablierung einer Nahwärmeversorgung vorbehaltlich der Gewährung von Bundeszuschüssen, der zeitlichen Fertigstellung Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von Wärmeanschlussnehmern/Innen und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnGründung eines Eigenbetriebs „Nahwärmeversorgung Glatten“ nebst den notwendigen Satzungsbeschlüssen zu verfolgen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Konzeptes vorzunehmen und u.a. die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt notwendigen Vorverträge zur Wärmelieferung mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch interessierten Einwohnerschaft abzuschließen. Stand vom 12. April 2022 Der zu gründende Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung (NWG) beliefert den Anschlussnehmer mit Nahwärme auf der Grundlage der dann zu beschließenden "Satzung über die Gesellschaft.. Wird Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Vertrag nicht öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung (Wärmegebührensatzung)", den „Technischen Anschlussbedingungen Nahwärmeversorgung“ und in analoger Anwendung der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12Fernwärme" (AVBFernwärmeV) vom 20. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrJuli 1980 (BGBl. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus S. 742) in der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetFassung.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg e.V. betreibt mit dem Jugendserver Brandenburg (xxx.xxxxxxxxxx.xxx) die landesweite Informations- und Kommunikationsplatt- form für die Jugendarbeit im Land Brandenburg mit vielfältigen Möglichkeiten der aktiven medienpädagogischen Arbeit u. a. im Bereich Internet, Web-Produktion und Jugendinforma- tion. Sie ist für Jugendeinrichtungen mit medienpädagogischen Angeboten, insbesondere für die Jugendinfo-Points sowohl formeller Partner als auch offenes Forum in Süderholz eine 36allen Fragen der Medienkompetenz von Jugendlichen und Multiplikatoren der Jugendarbeit. Jugendeinrichtungen mit medienpädagogischen Angeboten, insbesondere die Jugendinfo- Points sind außerschulische Lernorte, an denen die notwendige Kompetenz vermittelt wird, um Medien und die durch Medien transportierten Inhalte den eigenen Zielen und Bedürfnis- sen entsprechend effektiv nutzen zu können. Jugendinfo-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnPoints sind Jugendeinrichtungen im Land Brandenburg, die über eine entsprechende technische Ausstattung für die Gesellschaft aufstelltmediale Ar- beit verfügen und die ihre inhaltliche und pädagogische Arbeit an den unter § 2 beschriebe- nen Qualitätskriterien ausrichten. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und die Landesarbeitsgemeinschaft Multime- dia Brandenburg e. V. sehen in der Ganztagsschule die Chance, die medienpädagogische Bildung in den Übungsanlagen Schulen mit dem Ziel der Stärkung der Medienkompetenz bei den Schülerin- nen und dem Golfareal Schülern zu ergänzen. Dabei gehen sie davon aus, dass bei der Golfanlage Süderholz ab Planung, Organisation und Gestaltung der Nutzungsfreigabe medien- pädagogischen Angebote im Rahmen der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtesoffenen Ganztagsschule der Landesarbeitsge- meinschaft Multimedia Brandenburg e. V. und den Jugendeinrichtungen mit medienpädago- gischen Angeboten, insbesondere den Jugendinfo-Points, eine ihrer Kompetenz entspre- chende Bedeutung zugemessen wird. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen In diesem Sinne sollen diese Angebote besonders berücksichtigt werden. Die Gesellschaft hat Ziel der Vereinbarung ist es daher, ein medienpädagogisches Angebot sicherzustellen, das Rechtzur individuellen Entwicklung junger Menschen und deren bewusstem Umgang mit unter- schiedlichen Medien beiträgt und informelle sowie experimentelle Formen des Lernens glei- chermaßen bereithält. Zur Entwicklung der Kooperation zwischen Schulen und Jugendeinrichtungen mit medienpä- dagogischen Angeboten, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während insbesondere den Jugendinfo-Points wird zwischen der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg e. V. vertreten durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigtVorstandsmit- glieder, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhobenXxxxx Xxxxxx und Xxx Xxxxxxx, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligund das Ministerium für Bildung, erstmals 5 Tage nach dem VertragsabschlussJugend und Sport, als Gesamtbetrag am 05. Januarvertreten durch den Minister für Bildung, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anJugend und Sport, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigtXxxxxx Xxxxxxxxx, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.nachstehende Rahmenvereinbarung geschlossen:

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Grundlage der Vereinbarung über ein Freiwilliges Soziales Jahr ist § 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBL. 2008, Teil I, Nr. 19, S. 842-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen848, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungenausgegeben am 26.Mai 2008), sowie der RegelnRahmenkooperationsvertrag zwischen den FSJ_S Trägern und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes werden während der Durchführung von allen Beteiligten beachtet und eingehalten. Das FSJ_S wird ganztägig als an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in Schulen geleistet. Der Freiwilligendienst dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen und ist eine Maßnahme der Jugendbildung. Die vereinbarten Lernziele werden in regelmäßigen Abständen reflektiert und weiterentwickelt. Sie fördern den Kompetenzerwerb sowie die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Gleichzeitig gehören Jugendfreiwilligendienste zu den besonderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Ein Arbeitsverhältnis wird durch den Freiwilligendienst nicht begründet. Der Xxxxxx achtet auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Freiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Gesellschaft aufstelltBeratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Der Xxxxxx ist Ansprechpartner für alle Fragen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleProbleme, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen PreislisteRealisierung dieser Vereinbarung ergeben. Die Zahlung Insbesondere bietet er der/dem Freiwilligen Unterstützung bei der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werdenEntscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Xxxxxx vermittelnd einschalten, welcher die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten Schlichtung von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird Streitigkeiten mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit Ziel einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetgütlichen Einigung unterstützt.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für zukünftige Generationen beabsichtigen die Gemeinden Kummerfeld und Prisdorf, gemeinschaftlich eine 36-Löcher-Golfanlage Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zusätzlicher Kindertageseinrichtung zu errichten und zu betreiben. Kernelement der Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) bildet ein modernes pädagogisches Konzept, bei dem Sicherstellung der Bildung und die Golfanlage während Betreuung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Schulkinder gleichwertig im Mittelpunkt stehen. Das Angebot einer Betreuung bereits im Vorschulalter soll der spielerischen Vorbereitung auf die Schule und auf ein lebenslanges Lernen dienen. Ein großzügiges Freizeitangebot und die ganztägige Betreuung der Kinder sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages unterstützen und die Kinder bei der Entwicklung sozialer Kompetenzen fördern. Zur Unterbringung der gemeinschaftlichen Grundschule als offene Ganztagsschule (OGTS) mit angeschlossenem Kindergarten soll ein Neubau in der Gemeinde Kummerfeld, Prisdorfer Straße, an der Ortsgrenze zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenPrisdorf errichtet werden. Den Übergang an dem Eigentum des Grundstückes haben sich die Gemeinden bereits vertraglich gesichert. Die Nutzung zentrale Lage dieses Standortes bezieht infrastrukturelle Gegebenheiten und schulwegbezogene Überlegungen beider Vertragspartner ein. Der in seiner Bauweise zukunftsorientiert ausgerichtete Gesamtkomplex soll die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des pädagogischen Gesamtkonzeptes schaffen. Zudem werden aus der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrunter anderem energetisch optimierten Ausführung niedrige Betriebskosten erwartet. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann gemeinsame Grundschule als rabattierter Gesamtbetrag oder offene Ganztagsschule (OGTS) soll in Monatsraten vereinbart Trägerschaft eines Schulzweckverbandes gegründet werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenCOMPEON GmbH, GolfakademieXx Xxxxxxxx 000 xx XX-00000 Xxxxxxxxxx, Clubhaus mit GastronomieHRB 79787 Amtsgericht Düsseldorf (nachfolgend „COMPEON“ genannt) betreibt unter dem Namen COMPEON ein Vermittlungsportal für Finanzprodukte im Internet (nachfolgend „Portal“ genannt). Das Portal richtet sich an: • Unternehmen, Pro Shop Gewerbetreibende und BetriebshofFreiberufler (nachfolgend „Nutzer“ genannt) sowie an • Banken und andere Finanzdienstleister (nachfolgend „Finanzdienstleister“ genannt). § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Auf dem Portal können Nutzer ihren Finanzierungsbedarf angeben und passende Finanzprodukte anfragen. Die Anfragen leitet COMPEON an ausgewählte Finanzdienstleister weiter. Die Finanzdienstleister haben dann die Möglichkeit, unverbindliche Angebote (nachfolgend „Angebote“ genannt) abzugeben. Der Nutzer erwirbt hiermit von kann die Angebote auf dem Portal einsehen und miteinander vergleichen. Nachdem er sich für ein Angebot entschieden hat, kann der Gesellschaft Nutzer den Vertragsabschluss über das Portal beantragen. Leistungen, die COMPEON über das Portal unter der länderspezifischen Domain der Republik Österreich (.at Domain) anbietet, richten sich vorwiegend an österreichische Nutzer. Auf die vertragliche Beziehung zwischen diesen Nutzern und COMPEON ist ausschließlich und unter Ausschluss jeglicher Kollisionsvorschriften nach internationalem Privatrecht das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetBundesrepublik Deutschland anwendbar.

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Samples: www.compeon.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage Das Ausbildungs- und Übungsschießen auf den Schrot- und Kugelschießständen dient der Fertigkeit und Sicherheit im Umgang mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnden Waffen, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal bei der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen Jagdausübung benötigt werden. Die Gesellschaft hat gesetzlich verankerten Grundsätze der Jagd, insbesondere die bundesgesetzlich normierte Verpflichtung zur Hege des Wildes sowie die gesetzlichen Vorgaben des Tierschutzes fordern von jedem Jäger, Wild so zu erlegen, daß ihm vermeidbare Schmerzen und Leiden erspart bleiben; daneben sind bei der Jagdausübung die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit zu beachten. Im Anschluß an das RechtAusbildungsschießen zur Vorbereitung auf die staatliche Jägerprüfung findet die Schießprüfung im Auftrage und unter Aufsicht der zuständigen Jagdbehörde statt. Das anschließend notwendige jagdliche Übungs- und Leistungsschießen dient dem Ziel, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch die ethischen sowie die gesetzlich verankerten Voraussetzungen im Umgang mit der Jagdwaffe zu errichten erfüllen. Der Rheinische und der Westfälische Schützenbund zählen zu den größten und erfolgreichsten Sportverbänden des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Wurfscheibenschützen einen großen Anteil an den sportlichen Erfolgen haben. Der Sport und die Golfanlage während Förderung des Sportes sind Bestandteil der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das wettkampfmäßige Wurfscheibenschießen, wie es international betrieben wird, unterteilt sich in die Disziplinen Skeet, Trap, Doppeltrap. Seit 1972 gehört Xxxxx zum olympischen Schießprogramm; Trap sogar schon seit 1900. Vor fünf Jahren ist noch Doppeltrap dazugekommen. Wurfscheibenschießen entwickelte sich in vielen Ländern der Erde zu gestalteneinem regelrechten Volkssport, zu ändern, zu erweitern, um- der auch Rollstuhlfahrern offensteht und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anihnen Leistungen ermöglicht, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetin anderen Sportarten unmöglich wären.

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Samples: www.lanuv.nrw.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Gründungsmitglieder des Suchthilfenetzwerks Sigmaringen: - Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Jugend - Psychosoziale Beratung und Behandlung der AGJ FR - Kreiskrankenhaus Sigmaringen, Abt. Psychiatrie und Psychotherapie - Therapiezentrum „Hausen im Tal“ - Wohnungslosenhilfe Sigmaringen der AGJ FR - Ein Vertreter der Selbsthilfe Sucht - Zieglerische Anstalten schließen auf der Grundlage der „Empfehlungen für die Entwicklung und Einrichtung Kommunaler Suchthilfenetzwerke“ des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Süderholz Baden-Württemberg vom 22.08.2005 eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenKooperationsvereinbarung ab. Die Kooperationspartner beabsichtigen, Golfakademiedie Suchtkrankenversorgung im Landkreis im Interesse der von Suchtproblemen betroffenen Menschen und des Gemeinwohls wohnortnah, Clubhaus mit Gastronomieniederschwellig und bedarfsgerecht zu verbessern. Darüber hinaus werden sämtliche Leistungsträger und Leistungserbringer in die Prozesse eingebunden. Die Form und Schwerpunktsetzung wird in der „Kooperationsvereinbarung Suchthilfenetzwerk“ und in der Geschäftsordnung des Steuerungsgremiums verbindlich geregelt. Regionale Besonderheiten der Versorgungsstruktur werden in angemessener Weise berücksichtigt. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Aufgaben von Suchthilfe halten die Kooperationspartner für suchtmittelabhängige, Pro Shop -missbrauchende und Betriebshofgefährdete Menschen und deren Angehörige ein dem Schweregrad, dem Verlauf und der jeweils individuellen Problematik und Lebenssituation angemessenes, bedarfsgerechtes und zielgruppenspezifisches Präventions-, Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationsangebot, je nach ihrem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich, bereit. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Zur Verhinderung körperlicher, psychischer und sozialer Schäden bei Hilfebedürftigen sowie zur Reduzierung der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholzdirekten und indirekten Kosten werden die medizinischen, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtespsychosozialen und therapeutischen Behandlungs- und Beratungsprozesse aufeinander abgestimmt, der zeitlichen Fertigstellung um möglichst frühzeitig unmittelbare und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, verbindliche Hilfemaßnahmen im Netzwerk zu gewährleisten. Über- und Unterversorgung sowie der Regeln, Aufbau von Doppelstrukturen werden vermieden. Das Netzwerk fördert die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Umstellungstermin fälligThema Sucht und unterstützt verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Wesentliche Ziele des Suchthilfenetzwerkes Sigmaringen sind:

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Samples: kommunale-suchtpraevention.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Pfalz und Betriebshofggf. des Bundes fördert die Gemeinde Gensingen (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Erwerb Satz 1 und Abs. 2 des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnBaugesetzbuches (BauGB) an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die Gesellschaft aufstelltallgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung der baulichen Anlagen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Übungsanlagen Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Die Gesellschaft hat das RechtNach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Modernisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen handelt, die als solche nicht den Standard der vorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist Modernisierung von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegenseitig aus.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält Förderung des Sports ist als Staatszielbestimmung in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagender Thüringer Verfassung verankert. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert des Sports in Thüringen. Vorrangiges Anliegen des Freistaates Thüringen ist es einerseits, Golfakademieden Sport in seiner ganzen Vielfalt als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und zu stärken. Andererseits ist der selbstverwaltete Sport auf die Förderung der öffentlichen Hand angewiesen, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop will er seine stabilisierende und BetriebshofWerte vermittelnde gesellschaftliche Funktion erfüllen. § 1 Erwerb Unter Beachtung der Autonomie des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesfreien Sports, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe Subsidiarität der einzelnen EinrichtungenSportförderung, der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Organisatoren des Sports sowie der Regelnauf Grundlage parteipolitischer Neutralität entwickelt die Landesregierung die erforderlichen Rahmen- bedingungen weiter, die der Thüringer Sport zu seiner Entwicklung und zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Aufbauend auf diesen Grundsätzen kann der gemeinwohlorientierte Sport seine Kraft optimal entfalten und unterstützt staatliches Handeln durch Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsleistungen. Der LSB Thüringen ist die Gesellschaft aufstelltfreiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Freistaates Thüringen. §2 Inhalte Unter seinem Dach sind in 23 Kreis- und Stadtsportbünden derzeit über 366.000 Mitglieder in rund 3.400 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 47 Landessportverbände und 23 Anschlussorganisationen gestalten in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Die Thüringer Sportjugend mit ihren Untergliederungen ist der Jugendverband des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf LSB Thüringen. Diese Zahlen machen den Übungsanlagen LSB Thüringen zur größten Bürgerorganisation des Freistaates Thüringen. Der gemeinnützige Sport ist eine wesentliche Säule der Gesellschaft. Die Sportvereine bieten den Menschen vor Ort Zugänge zu gesellschaftlicher Teilhabe und leisten immense Beiträge zu Bildung, Gesundheit, sozialer Integration und Inklusion in und durch Sport. Der Sport fördert aktive Lebensweisen, vermittelt elementare Werte, trägt zur Völkerverständigung bei und motiviert zu Ehrenamt und Engagement für das Gemeinwohl. Er prägt die Lebenswelt von Menschen positiv und schafft Lebensqualität. Eine verlässliche und auskömmliche Förderung der Sportorganisationen sowie angemessene Rahmenbedingungen vor allem in der Sportstätteninfrastruktur sind Ausdruck der Wahr- nehmung und Anerkennung der gesellschaftlichen Bedeutung des organisierten Sports. Neben dem unbezahlbaren ehrenamtlichen Engagement, welches den organisierten Sport überhaupt erst ermöglicht, sind hauptamtliche Strukturen erforderlich, die dieses Engagement stützen und fördern. Mit dem finanziellen Eigenaufkommen des Sports, das sich aus Mitgliedsbeiträgen und Sponsoringleistungen zusammensetzt, legt der organisierte Sport die Grundlage für diese öffentliche Förderung nach dem Prinzip der Subsidiarität. Die Entwicklung des gemeinnützigen Sports im Freistaat Thüringen profitiert von einer erfolg- reichen Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Golfareal LSB Thüringen. Diese Ziel- und Leistungsvereinbarung als neues Element der Golfanlage Süderholz ab Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Thüringen und dem LSB Thüringen beschreibt die angestrebte Entwicklung der Nutzungsfreigabe durch den LSB Thüringen wahrgenommenen Aufgaben und stellt verbindliche Ziele für die Weiter- entwicklung der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend Thüringer Sportlandschaft auf. Zur Umsetzung der Zwecke und Ziele ergeben sich Aufgaben des gewählten NutzungsrechtesLSB Thüringen in den Handlungs- und Aufgabenfeldern: ▪ Sportentwicklung und Bildung, ▪ Jugendarbeit im Sport sowie ▪ Sport und Gesellschaft. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleAls Grundlage dessen nimmt der LSB Thüringen die Interessenvertretung seiner Mitglieder und das Eintreten für angemessene Rahmenbedingungen in den Themenfeldern ▪ Ehrenamt und freiwilliges Engagement sowie ▪ Sportstätten als den beiden wesentlichen Säulen des organisierten Sport wahr. Mit dem Angebot von vielfältigen ▪ Beratungs- und Unterstützungsleistungen versteht sich der LSB Thüringen mit seiner Geschäftsstelle als Dienstleister für seine Mitglieds- organisationen. Dies vorangestellt wird zwischen den Partnern folgende Vereinbarung geschlossen: Die zielgerichtete Unterstützung der Vereine und Verbände beim Erhalt und der Weiter- entwicklung des flächendeckenden Trainings- und Wettkampfbetriebes für die unter- schiedlichsten Zielgruppen im Breiten- und Leistungssport und die Förderung des vielfältigen Kompetenzerwerbs durch Sport sind die Hauptziele des Handlungsfeldes Sportentwicklung und Bildung. Daraus abgeleitet wird der LSB Thüringen ▪ seine Mitgliedsorganisationen in zielgruppenspezifischen Maßnahmen der Sport- entwicklung beraten und fördern, Trainingsstundeninsbesondere durch - Projekte zur Sportentwicklung (Kinder- und Jugendsport, TurnierstartgelderTalentsichtung, Garderobenschränke Gesundheitssport, Sport der Generation 50+, Deutsches Sportabzeichen), - Wettbewerbe und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des VertragesPreise für beispielhafte Initiativen, können aber gegen Entgelt - das Projekt „Übungsleiter-Sharing“, ▪ die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kindergärten und Sportvereinen unterstützen und fördern, ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ federführend bis 2020 umsetzen und in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Rechtden folgenden Jahren arbeitsteilig mit dem TMBJS fortführen und finanzieren, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten zielgerichtete Entwicklung leistungssportlicher Talente die „Konzeption zur weiteren Entwicklung und Förderung des Leistungssports in Thüringen“ in Abstimmung mit den Partnern des Verbundsystems Leistungssport und unter Einbindung der Thüringer Sportfachverbände evaluieren und fortschreiben, ▪ ausgewählte paralympische Sportarten in Abstimmung mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband (TBRSV) auf der Grundlage abgestimmter Konzeptionen im Leistungssport-Personalbereich unterstützen, ▪ zum Zwecke der Sensibilisierung und Verpflichtung der Nachwuchssportler*innen und deren Trainer*innen und Betreuer*innen zur Einhaltung der Bestimmungen und Regelungen eines dopingfreien Sports, den Anti-Doping-Maßnahmeplan des LSB Thüringen im Zusammenwirken mit seinen Mitgliedsorganisationen umsetzen, ▪ jährlich eine bedarfsgerechte Anzahl von zentralen und dezentralen (flächendeckenden) Angeboten in der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Funktionsträger*innen sowie von Trainer*innen/ Übungsleiter*innen in der Grundlagen- bzw. sportartübergreifenden Aus- und Fortbildung unterbreiten und fördern und ▪ die Golfanlage während Rahmenbedingungen und Angebote der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenLandessportschule Bad Blankenburg als zentrale Bildungsstätte vieler Sportfachverbände und Vereine, zu ändernals Standort für Trainings- lager und Wettkämpfe sowie für die Gremienarbeit seiner Verbände und Vereine noch stärker dem Bedarf seiner Mitgliedsorganisationen anpassen. Dafür wird das TMBJS ▪ das Programm „bewegte Kinder = gesündere Kinder“ weiterhin unterstützen und den anstehenden Evaluationsprozess des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, zu erweiternLehrplan- entwicklung und Medien begleiten, um- ▪ die Kooperationen zwischen Schulen, Kindergärten und auszubauen. Die Nutzung Sportvereinen weiter auf der Golfanlage hat gemäß Grundlage der Vereinbarung zwischen dem TMBJS und dem LSB Thüringen jährlich fördern und unterstützen, ▪ die Trainerförderung – Nachwuchsleistungssport sowie die Förderung der Trainer*innen zur Absicherung des Spezialsportunterrichts an den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- Sportgymnasien weiterführen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt im Abgleich mit der Unterzeichnung Vergütung landesangestellter Sportlehrer*innen anpassen, ▪ Rahmenbedingungen prüfen, um den Einsatz von qualifiziertem Trainerpersonal zu sichern und weiterzuentwickeln, ▪ seine Förderung der Landessportschule Bad Blankenburg in Form eines Betreiberkosten- zuschusses weiterführen und ▪ die Beteiligung an der Finanzierung sportmedizinischer Grunduntersuchungen für Athlet*innen des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetNachwuchsleistungssports prüfen.

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Samples: bildung.thueringen.de

Präambel. Der Zugang zu den in den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Geoinformationen soll aufgrund der innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Anforde- rungen zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere die Themen demogra- phische Entwicklung, Klimawandel und Umweltschutz rücken Geoinformationen in den Mittelpunkt staatlichen Handelns. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz Entwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government- Initiativen von Bund, Ländern und Kommunen. Durch eine 36umfassende Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-LöcherDE®), wie sie Bund und Länder auf Grundlage des Auftrags des Chefs des Bundeskanzleramts und der Chefs der Xxxxxx- und Senatskanzleien der Länder an die Staatssekretärsrunde für E- Government über den gemeinsamen Aufbau der GDI-Golfanlage DE® vom 28.11.2003 begonnen haben aufzubauen, sollen die Nutzer von Geodaten mittels webbasierter Technologie auf Fachdatenbanken zugreifen sowie Geodaten mit Übungsanlagenstandardisierten Interaktionen selektieren, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop auswerten und Betriebshofabrufen können. § 1 Erwerb Damit bringen sich die Verwaltungen des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesBundes, der zeitlichen Fertigstellung Länder und Nutzungsfreigabe der einzelnen EinrichtungenKommunen in eine Stärkung des Geoinformationswesens insbesondere zur Deckung der Bedürfnisse der Informationsgesellschaft nach geoko- dierten, digitalen, graphischen Daten zur Darstellung des menschlichen Lebensrau- mes und zur Unterstützung der hierzu erforderlichen Infrastrukturen ein. Die GDI-DE® besteht aus Geodaten einschließlich Metadaten, Diensten sowie einem organisatorischen Netzwerk. Hierzu gehören entsprechende Technologien, Vereinba- rungen über die gemeinsame Nutzung, den Zugang und die Verwendung der RegelnGeoda- ten und Metadaten sowie Koordinierungs- und Überwachungsmechanismen, -prozesse und -verfahren. Nutzer der GDI-DE® sind die Organe der öffentlichen Verwaltung, die Wirtschaft, die Gesellschaft aufstelltWissenschaft und die Öffentlichkeit inner- und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. §2 Inhalte Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Geoinformationswesens be- rücksichtigen die Vereinbarungspartner bei ihren Entscheidungen Belange der Wirt- schaft in besonderem Maße. Mit Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geo- dateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. L 108/1 v. 25.04.2007). Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten im Ganzen gerichtet und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt von diesen in Anspruch genommen werdennationales Recht umzusetzen. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann künftige europäische Geodaten- infrastruktur stützt sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und be- triebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, Richtlinie 2007/2/EG in Form der GDI-DE® sind die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen nachhaltigen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetverbindlichen Regelungen und Mecha- nismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig.

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Samples: www.geodaten.niedersachsen.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält 1Die Kirche hat den Auftrag, Gottes Liebe in Süderholz Xxxxx Xxxxxxxx allen Menschen zu bezeugen. 2Diakonie ist eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Dimension dieses Zeugnisses und Betriebshofeine Wesens- und Lebensäußerung der Kirche. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung 3Der Evangelische Kirchenkreis Dortmund nimmt seinen diakonischen Auftrag wesentlich durch die Diakonisches Werk Dortmund und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, Lünen gGmbH sowie der Regelndurch deren Beteili- gungsgesellschaften wahr, die mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden professio- nelle Hilfe leisten und christliche Nächstenliebe leben. 4Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht der hilfesuchende und notleidende Mensch – unge- achtet seines Geschlechtes, seiner Herkunft, seiner sexuellen Orientierung oder Religion. 5Durch vielfältige Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsleistungen werden Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützt. 6Die Hilfeleistung ist partnerschaftlich angelegt, versteht sich als Begleitung eines selbstbestimmten Lebens und zielt auf gesell- schaftliche Teilhabe. 7Gemeinsam mit Betroffenen setzen sich die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH sowie deren Beteiligungsgesellschaften öffentlich ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch inklusive Gesellschaft, in der soziale Gerechtigkeit in Achtung und Menschenwürde Wirklichkeit wird. 8Der diakonische Auftrag und das Vertrauen auf Gottes Liebe verbinden die Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH sowie deren Beteiligungsgesell- schaften mit den Kirchengemeinden und Diensten des Kirchenkreises und verpflichten sie zu errichten enger und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetpartnerschaftlicher Zusammenarbeit.

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Samples: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Kooperation im Rahmen des Geonetzwerks metropoleruhr dient dem Zweck, Geodaten mit regionaler Bedeutung zu erschließen, gemeinsam bereitzustellen und für interne und öffentliche Anwendungen nutzbar zu machen. Das Geonetzwerk metropoleruhr möchte eine regionale Sichtweise insbesondere in Süderholz eine 36Bezug auf Geodaten fördern und dazu kommunale Geodaten als Informationsgrundlage einbezie- hen. Das Geonetzwerk kann dadurch auch kommunale Aufgaben mit Raumbezug im Be- reich der Informations- und Datenbereitstellungspflichten, beispielsweise in den Gebieten Umwelt, Planung, Tourismus oder Wirtschaft unterstützen. Kommunen und Kreise im Ver- bandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sollen Unterstützung u. a. bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Rahmen von nationaler und internationaler GDI-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenProjekte (z. B. INSPIRE1, GolfakademieGeodatenzugangsgesetz NW, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenNDGB Deutschland2) erhalten. Die Gesellschaft hat das Rechtgesetzlichen Aufgaben des RVR andererseits werden durch die Bereitstellung der notwendigen Basis an Geodaten durch Kommunen und Kreise unterstützt. Das Geonetzwerk metropoleruhr setzt sich zum Ziel, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch Synergien durch die Nutzung dezentral vorhandener Fachkompetenzen und technischer Ressourcen zu errichten entfalten und die Golfanlage während auf der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Basis moderner, standardisierter Internet-Dienste sowie dezentraler Datenhaltung Doppelarbeit zu gestalten, vermeiden und Kosten zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenminimieren. Die Nutzung Zuständigkeiten über die Daten verbleiben bei den Stellen, an denen sie originär entstehen und aktuell geführt werden, um eine hohe Daten- qualität und schnelle Aktualisierungsprozesse zu gewährleisten. Durch das Geonetzwerk metropoleruhr wird zur kundenorientierten Präsentation und Bereit- stellung kommunaler Geodaten mit regionaler Bedeutung für Bürger, Wirtschaft und Verwal- tung ein gemeinsames Geoportal aufgebaut. Gegenstand der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch Vereinbarung ist die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit Gründung einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird Kooperation mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, Namen „Geo- netzwerk metropoleRuhr“ in Form einer Arbeitsgemeinschaft nach § 2 des Gesetzes über die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.kommunale Gemeinschaftsarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (GkG NRW)

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Samples: www.geonetzwerk.ruhr

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz Vertragsbeteiligten beabsichtigen eine 36gemeinsame Teilnahme an dem vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-LöcherVorpommern ausgelobten Projektwettbewerb „Modellregionen 2020/2021 - Umsetzung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Golfanlage mit ÜbungsanlagenVorpommern“. Zur Vereinbarung der Grundlagen sowie praktischen Durchführung der gemeinsamen Bewerbung sowie zur Vereinbarung über die weiteren Schritte im Falle einer erfolgreichen Bewerbung wird dieser Vertrag geschlossen. Die Vertragsbeteiligten bewerben sich gemeinsam als Modellregion an dem Wettbewerb „Modellregionen 2020/2021 - Umsetzung der Landestourismuskonzeption Mecklenburg-Vorpommern“ (nachfolgend „Wettbewerb“ genannt). Die vertragsbeteiligten Gemeinden, GolfakademieÄmter oder Landkreise sichern zu, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofauf der Grundlage der Haushaltsplanung 2020 über eine gesicherte oder zumindest eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit zu verfügen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnDie Vertragsbeteiligten erarbeiten gemeinsam die Bewerbungsunterlagen, die zur Beteiligung am Wettbewerb eingereicht werden. Die Vertragsbeteiligten bevollmächtigten …………. hiermit, alle für die Gesellschaft aufstelltgemeinsame Bewerbung erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Wirkung für und gegen die Vertragsbeteiligten abzugeben und entgegenzunehmen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Ziel der gemeinsamen Bewerbung ist die Auswahl als förderungswürdige Modellregion. In der gemeinsamen Modellregion sollen während der 24 Monate dauernden Projektlaufzeit die Umsetzung einzelner Schlüsselmaßnahmen aus der Landestourismuskonzeption erprobt werden. Hierzu können unter anderem die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten bzw. Gästekarten, die Aufwertung und dem Golfareal Weiterentwicklung der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesKurkarten bzw. Sonstige Leistungen Gästekarten zum Mehrwertinstrument für Gäste und Einwohner (wie z.B. Übungsbälledurch Rabattierung örtlicher Angebote, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke ÖPNV-Nutzung) und Caddieboxen die Verbesserung der interkommunalen Infrastrukturentwicklung durch das Zusammenwirken nicht prädikatisierter und prädikatisierter Orte zählen. Für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Rahmen der Projektlaufzeit sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdendurch die Vertragsbeteiligten Eigenmittel einzubringen. Dafür stellen die Vertragsbeteiligten ein Budget von insgesamt maximal … € zur Verfügung. Dieser Betrag wird von den Vertragsbeteiligten gemeinsam nach Maßgabe ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl jeweils anteilig getragen. Die Gesellschaft hat jeweilige Bevölkerungszahl der Vertragsbeteiligten richtet sich nach dem vom Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2019 herausgegebenen statistischen Bericht „Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern“ (Kennziffer A123 2019 21); dabei ist die darin zum 30.06.2019 ausgewiesene Bevölkerungszahl maßgeblich. Ein bei den Vertragsbeteiligten durch diese Kooperation und das RechtBewerbungsverfahren ggf. anfallender Kostenaufwand wird nicht über das Budget refinanziert, einzelne Bauabschnitte sondern ist von den Vertragsbeteiligten ausschließlich jeweils selbst zu tragen. Für den Fall einer erfolgreichen Bewerbung verpflichten sich die Vertragsbeteiligten hiermit, alle notwendigen Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung der Modellregion im Wege eines ergänzenden Vertrages gemeinsam und einvernehmlich festzulegen. Dabei sind insbesondere die gemeinsame Projektfinanzierung für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die Modellregion, die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten und Gästekarten durch vertragliche Vereinbarungen, die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung nach dem Gesetz zur Erprobung der Öffnung von landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (KommStEG M-V), die gewünschten gebietsbezogenen (Infra-) Investitionen und die Golfanlage während Umsetzung der gebietsbezogenen Themenschwerpunkten näher zu regeln. Mit diesem Vertrag schließen die Vertragsbeteiligten einen sog. kooperationsrechtlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Sinne des § 54 Satz 1 VwVfG M-V. Eine kommunale Zusammenarbeit nach Maßgabe von § 149 KV M-V wird hiermit nicht vereinbart. Die Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenist zunächst befristet bis zur abschließenden Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, zu ändernArbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern über die von den Vertragsbeteiligten eingereichte Bewerbung. Fällt diese Entscheidung positiv aus, zu erweiternverlängert sich die Vertragslaufzeit bis zum Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung gemäß § 5 dieses Vertrages, um- und auszubauenlängstens jedoch bis zum Ablauf von zwei Jahren ab der in Satz 1 genannten abschließenden Entscheidung. Von diesem Vertrag werden …….. identische Ausfertigungen erstellt. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist einheitliche Ausfertigung wird von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird allen Vertragsbeteiligten im Voraus fälligOriginal gemeinsam unterzeichnet. Unterzeichnung aller Vertragsbeteiligten! Für die Stadt ________________ _______________, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussden .………2020 Bürgermeister 1. Stellvertretende/n Bürgermeister/in (Dienstsiegel) Für die Stadt ________________ ________________, als Gesamtbetrag am 05den ……2020 Bürgermeister 1. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Stellvertretende/n Bürgermeister/in (Dienstsiegel)

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Samples: tourismus.mv

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Der Bayerische Landtag hat im Jahre 1962 die UR mit dem Ziel errichtet, die drei bayerischen Landesuniversitäten, insbesondere die Ludwig-LöcherMaximilians-Golfanlage mit ÜbungsanlagenUniversität München, Golfakademiezu entlasten und gleichzeitig die Begabungsreserven des ostbayerischen Raums zu erschließen. Um diesen Gründungsauftrag zu erfüllen und um den ständig wachsenden Anforderungen des deutschen Wissenschaftssystems gerecht zu wer- den, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop findet an der UR ein kontinuierlicher Reflexions- und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesUmstrukturierungsprozess statt, der zeitlichen Fertigstellung in seiner jüngsten Zielsetzung im aktuellen „Hochschulentwicklungsplan 2020“ vom 20.07.2011 abgebildet ist. Dieser Struktur- und Nutzungsfreigabe Entwicklungsplan bietet die Grundlage für die vorliegende Zielvereinbarung zwischen der einzelnen EinrichtungenUR und dem Baye- rischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für die Jahre 2014 bis 2018. Die vorliegende Zielvereinbarung wurden in einem gesamtuniversitären Dialog unter Einbeziehung der zentralen Organe und Gremien der UR erarbeitet und von Senat und erweiterter Universitätsleitung mit großer Mehrheit verabschiedet. Neben den verpflichtenden Zielen hat die UR drei individuelle Schwerpunktfelder de- finiert, deren weitere Ausgestaltung die Attraktivität des universitären Standortes Re- gensburg regional, national und international weiter steigern soll. Diese Schwerpunkt- xxxxxx zielen zum einen ab auf eine verstärkte horizontale Vernetzung der inneruni- versitären Gemeinschaft über herkömmliche fakultäre Grenzen hinweg. Damit sollen neue interdisziplinäre Grenzflächen zwischen den Geistes-, Sozial- und Naturwis- senschaften sowie der RegelnMedizin ausgelotet und belastbar auf- und ausgebaut werden. Ein weiterer Schwerpunkt fokussiert auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In diesem Teilbereich sind innovative Maßnahmen gebündelt, die die Gesellschaft aufstelltbestehenden Angebote einer strukturierten Doktorandenausbildung wesentlich erwei- tern und dabei auch neue Personengruppen einschließen sollen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und Mit dem Golfareal dritten Schwerpunkt unterstreicht die UR die überragende Bedeutung, die der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenAnsiedlung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen am Standort zukommt. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für genann- ten Schwerpunktfelder werden wesentlich und nachhaltig eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten zukunftsorientierte und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- differenzierte Entwicklung des Standortes fördern und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetweiter entwickeln.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Forstbetriebsgemeinschaft Nürnberger Land als Auftragnehmer ist ein Zusammenschluss privater und körperschaftlicher Waldbesitzer im Landkreis Nürnberger Land. Die Vereini- gung dient der Förderung und der Erhaltung des privaten, insbesondere bäuerlichen, genos- senschaftlichen und kommunalen Waldbesitzes. Sie bietet umfassende Hilfestellung in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagenallen Fragen der Waldwirtschaft, GolfakademieOrganisation und sonstigen artverwandten Bereichen (z.B. Naturschutz, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Jagd). Der Schutz des heimischen Wal- des als lebenswichtiges Element der Landschaft und Betriebshofder Landeskultur ist hierbei von besonde- rer Bedeutung. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnSie verpflichtet sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die zu betreuenden und bewirtschaften- den Waldflächen sachgemäß entsprechend Art. 14 BayWaldG zu pflegen mit dem Ziel einen standortsgerechten Zustand des Waldes zu bewahren oder herzustellen, die Gesellschaft aufstelltSchutzfähigkeit des Waldes zu sichern und die Erzeugung von möglichst wertvollem Holz durch eine nach- haltige Bewirtschaftung zu gewährleisten. Der Auftragnehmer übernimmt mit Wirkung vom die Betreuung und Bewirtschaftung der in §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenaufgeführten Waldgrundstücke. Die Gesellschaft hat das RechtIntensität und der Umfang der Betreuung und Bewirtschaftung richten sich nach den unter §3 vereinbarten Leistungen. Der Vertrag wird gültig, einzelne Bauabschnitte für nachdem eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Einweisung in den Grenzverlauf und die Golfanlage während der Laufzeit eine Markierung dieser erfolgt ist. Alle Anlagen sind Bestandteile dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenVertrages. Die Nutzung in der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrAnlage 1 aufgeführten Waldgrundstücke sind Gegenstand dieses Vertrages. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt Grundstücke müssen sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach Eigentum des Vertragnehmers befinden. Hierzu sind dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt Auf- tragnehmer Kopien der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen betreffenden Flurkarten und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetGrundbuchauszüge auszuhändigen.

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Samples: fbg-nuernbergerland.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Der Zugang zu den vorhandenen Geoinformationen in Süderholz den öffentlichen Verwaltungen soll aufgrund des innerhalb und außerhalb Deutschlands stetig wachsenden Bedarfs zukunftsorientiert ausgerichtet werden. Insbesondere bei den Themen demographische Entwicklung, Klimawandel, Umweltschutz und Energiewende soll durch den Aufbau und Betrieb einer Geodateninfrastruktur die Effizienz und Effektivität verwaltungsinterner Entscheidungsprozesse gesteigert werden. Geodateninfrastrukturen sollen neue Wertschöpfungspotentiale für die Wirtschaft erschließen und eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von bessere Information der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenermöglichen. Die Gesellschaft hat das RechtEntwicklungen von nationalen und europäischen Geodateninfrastrukturen sind zugleich wesentlicher Bestandteil der E-Government-Initiativen von Bund, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Ländern und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenKommunen. Die Nutzung Chefs des Bundeskanzleramts und der Golfanlage hat gemäß Xxxxxx- und Senatskanzleien der Länder haben den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- „Arbeitskreis der Staatssekretäre für eGovernment in Bund und Hausordnungen sowie den Regeln Ländern“ am 28. November 2003 mit dem gemeinsamen Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE®) beauftragt. Seit dem Inkrafttreten des Deutschen Golfverbandes zu erfolgenStaatsvertrages zur Ausführung von Art. Eine temporäre Einschränkung 91 c GG (IT-Staatsvertrag) am 1. April 2010 erfolgt die weitere Umsetzung der GDI-DE® im Verantwortungsbereich des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrIT-Planungsrates. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhobenvon Bund und Ländern gemeinsam mit den Kommunen aufgebaute und betriebene GDI-DE® ermöglicht es Nutzern von Geodaten, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mittels webbasierter Technologie systemübergreifend auf Fachdaten zuzugreifen sowie Geodaten mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligstandardisierten Interaktionen zu selektieren, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monatsauszuwerten und abzurufen. Mit Vertragsabschluss erteilt Wirkung vom 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift MandatEuropäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft getreten (ABl. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anL 108/1 vom 25. April 2007), die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fälligBund und Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Gesellschaft ist berechtigtkünftige europäische Geodateninfrastruktur stützt sich dabei auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Geodateninfrastrukturen. Für die Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG in Form der GDI-DE® sind die nachhaltigen und verbindlichen Regelungen und Mechanismen dieser Verwaltungsvereinbarung notwendig. Ihrem Entwicklungsfortschritt gemäß erfordert der Aufbau und Betrieb der GDI-DE® nationale technische Komponenten, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen von den Vereinbarungspartnern gemeinsam betrieben und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetgenutzt werden.

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Samples: www.landtag.ltsh.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Aachener Erklärung des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V. zur Zusammenarbeit von Museen und Ganztagsschulen vom Oktober 2005 ist eine wichtige Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten in Süderholz allen Schulformen und Schulstufen. Ganztagsschulen mit ihren zusätzlichen Bildungs-, Förderungs- und Freizeitangeboten für Schülerinnen und Xxxxxxx bieten gute Voraussetzungen, die Zusammenarbeit von Schulen und Museen zu intensivieren und systematisch in die außerunterrichtlichen Ganztagsangebote einzubinden und mit dem Unterricht in den verschiedenen Fächern zu verknüpfen. Dabei kommt der systematischen Arbeit auch am Lernort Museum eine 36-Löcher-Golfanlage besondere Bedeutung zu. Die Parteien dieser Vereinbarung sind sich darin einig, dass vor allem die folgenden Inhalte der Aachener Erklärung eine gute Voraussetzung für die Intensivierung der Zusammenarbeit bieten. Seit vielen Jahren arbeiten Xxxxxx als qualifizierter und verlässlicher Partner mit ÜbungsanlagenSchulen zusammen. Lehrkräfte und Schülerinnen und Xxxxxxx jeder Jahrgangsstufe und jeder Schulart besuchen Museen und lernen von deren vielfältigen Sammlungsbeständen. „Das Museum bietet für Schülerinnen und Xxxxxxx die einzigartige Möglichkeit, Golfakademieoriginalen, Clubhaus authentischen Zeugnissen direkt zu begegnen. Diese unmittelbare Begegung mit Gastronomiedem Original im Museum schafft Orientierungsgrundlagen und Maßstäbe der Bewahrung von Erbe und Tradition, Pro Shop aber auch der Auseinandersetzung mit Gegenwart und BetriebshofZukunft. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit In Museen entdecken, erleben und erlernen Kinder und Jugendliche ästhetische Werte, den Zugang zu vergangenen Epochen und zu fremden Kulturen, sie schärfen ihren Blick auf unsere Welt und Umwelt und sie lernen neue Qualifikationen und Schlüsselkompetenzen, wie Teamfähigkeit und Toleranz, gesellschaftliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit und Kreativität.“ (Aachener Erklärung zur Zusammenarbeit von der Gesellschaft Museen und Ganztagsschulen, 2005) Für die Umsetzung dieses gemeinsamen Willens schließen das Recht zur Nutzung der Golfanlage in SüderholzMSW, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesdas MGFFI, der zeitlichen Fertigstellung Arbeitskreis Museumspädagogik Rheinland und Nutzungsfreigabe Westfalen e.V., der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Verband Rheinischer Museen e.V. und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das Vereinigung Westfälischer Museen e.V. folgende Jahr geschuldet.Rahmenvereinbarung:

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Samples: www.museumspaedagogik.org

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Der Ausbau der BAB A7 auf 6 bzw. 8 durchgehende Fahrstreifen zwischen der An- schlussstelle (AS) HH-LöcherSchnelsen-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Nord und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesdem Autobahndreieck (AD) HH-Süderelbe, der zeitlichen Fertigstellung Ausbau der A1 auf 8 Fahrstreifen zwischen dem AD HH-Südost und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, AS HH- Harburg sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht zahlreiche umfangreiche Erhaltungsmaßnahmen oder unplanmäßige Sanierungsmaßnahmen auf den Übungsanlagen Bundesfern-, Landes- und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesStadtstraßen im Großraum bzw. Sonstige Leistungen im Xxxxxx auf Hamburg führen zu baustellenbedingten Verkehrsbeeinträchtigun- gen. Um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie z.B. Übungsbällemöglich zu halten, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke sind Verkehrsleit- und Caddieboxen Verkehrslenkungsmaßnahmen erforderlich und eine ausreichende Information si- cherzustellen. Auswirkungen auf Straßen benachbarter Länder sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenim Vorwege recht- zeitig abzustimmen. Hierzu bestehen bereits Koordinierungsrunden. Die Gesellschaft Freie und Hansestadt Hamburg hat die Baustellenkoordinierung innerhalb der Stadt fortentwickelt und Festlegungen im Hinblick auf das Rechteinzubeziehende Netz und zu be- teiligende Stellen, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten das Störungs- und Verkehrsmanagement sowie im Hinblick auf die Kommunikation getroffen. Das Land Schleswig-Holstein sieht die Einrichtung einer Stelle eines Baustellenkoordi- nators in 2019 beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (XXX.XX) vor. Ziele sind Konzeptionierung einer übergeordneten Baustellenkoordinie- rung und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche ZahlungEinführung eines umfassenden Baustellenmanagements für einen besse- ren Informationsaustausch. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fälligländerübergreifenden Baustellenkoordinierung kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Gesellschaft Bislang praktizierte Instrumente der länderübergreifenden Baustellenkoordinierung sind ggf. gemeinsam weiterzuentwickeln. Dabei ist berechtigt, auch die Jahresnutzungsgebühr Gründung der Autobahn GmbH zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatenberücksichtigen. Gegeben falls hat Dem gemeinsamen Verkehrskoordinator kommt demnach weiterhin eine besondere Rolle in der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetübergeordneten Baustellenkoordinierung zu.

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Samples: www.landtag.ltsh.de

Präambel. Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozi- aldienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren ei- nen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der indi- viduellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Ge- schlecht, sozialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individu- eller Fähigkeiten zu gewähren. Die Gesellschaft unterhält Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grundlage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen sowie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop ihren persönlichen und Betriebshofsozialen Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selb- ständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der Bewohner wird die Bemühungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorab Information nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 Erwerb SGB XI sind Gegenstand dieses Vertrages. Letztere können in der Einrichtung eingesehen wer- den. Die Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Notwendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit pri- vaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der einge- brachten Gegenstände geht zu Lasten des Nutzungsrechts Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Nutzer erwirbt hiermit Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von der Gesellschaft das Recht Dusche und Toilette mit dem Bewohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung der Golfanlage bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehkabelanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Notfallschlüssel, um in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstelltdringenden Fällen Hilfe leisten zu können. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf Durch den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen Bewoh- ner dürfen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Gesellschaft Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu ange- messener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies erforderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Not- fallsituationen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Best- immungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Be- wohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes mög- lich. Der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist von dem Bewohner zu tragen. Gebüh- ren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf je- doch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine Übungsphase friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hil- feleistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur provisorisch zu errichten aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzim- mer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wich- tiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehe- partner eines gemeinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares ver- stirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zustimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen werden, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendes- sen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischen- mahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmit- tagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs enthalten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Golfanlage während Häufigkeit der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenentnehmen. Die Nutzung Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der Golfanlage hat von der Einrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbe- kleidung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschrie- bene Kennzeichnung gemäß den gültigen Spiel-Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leis- tungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege– und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszu- stand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch- pflegerischer Erkenntnisse nach dem SGB XI (Pflegeklasse / Stufe) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen erbracht. Der Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einseh- bar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppie- rung in eine der Pflegestufen durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewohner verpflichtet sich, Wettspiel-einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über die Stufe der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe 1 ist das Entgelt nach gemäß SGB XII vereinbarten Pflegestufe O bzw. G zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und Betreuung ist es, Platz- dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Hausordnungen Erlan- gung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Die Pflege ver- folgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimme- rung von Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Regeln Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und andere Leistungen werden dokumen- tiert. Die Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm be- nannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Deutschen Golfverbandes Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen seitens des Bewohners zu erfolgenachten. Eine temporäre Einschränkung der Selbstbestimmung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrich- tungen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veran- lassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Nutzungsrechtes kann sich ergeben Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch Turniereden behandelnden Arzt nicht erfor- derlich ist; ▪ dass für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, soweit deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Bewohner mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Gesellschaft.. Wird Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Vertrag Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermit- telt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 entsprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistun- gen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistungen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Zusatzleistungen ist nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der Pflegekassen und der überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von 3 Monaten zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kün- digung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrEingang der Kündigung be- reits entstandene Aufwendungen zu erstatten. Die Kündigung bedarf Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Leistungsentgelte sind aufgrund der SchriftformRegelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. §4 Konditionen Sie richten sich grundsätzlich nach den Vereinbarun- gen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekas- se, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII vereinbart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, soweit eine Deckung nicht oder zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus Entgelte für die Leistungen sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grundsätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die Entgelt- vereinbarung in der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetFassung einzusehen.

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Samples: Heimvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält LH Dresden ist unter Mitwirkung der Exzellenzuniversität und weiteren Forschungseinrichtungen seit Jahren führend in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenBereichen der Automobiltechnik, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesden Informationstechnologien, der zeitlichen Fertigstellung Mikroelektronik, dem Leichtbau und Nutzungsfreigabe den Verkehrswissenschaften. Neue innovative Technologien werden in Dresden übergreifend erforscht und zeitnah in der einzelnen EinrichtungenPraxis umgesetzt. Die LH Dresden betreibt seit mehr als zehn Jahren ein Verkehrsmanagementsystem (VAMOS), sowie das stetig ausgebaut wird. Aktuelle Herausforderungen stellen z.B. die intelligente Steuerung von Elektrofahrzeugen in der RegelnStadt, hinsichtlich eines energieeffizienten Routings und das Vernetzen der Verkehrsinfrastruktur mit den Fahrzeugen (Car2X) dar. Deshalb unterstützt die LH Dresden verschiedene Forschungsprojekte wie etwa „Synchrone Mobilität 2023“, „Schaufenster Elektromobilität“, „Elektromobilität verbindet“. Zusätzlich gehört die LH Dresden zu den sechs Städten, die das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis zum Jahr 2020 beim Aufbau von digitalen Testfeldern zum automatisierten und vernetzten Fahren (HAVF) unterstützt. Parallel dazu werden vom 5G Lab Germany die Gesellschaft aufstelltMobilfunktechnologien der nächsten Generation in Dresden erforscht, die ebenfalls eine strategische Bedeutung u.a. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht für das HAVF haben werden. Mit der Gläsernen Manufaktur der Marke Volkswagen in Dresden besitzt die Stadt einen attraktiven Standort und innovativen Hersteller, der mit der Unternehmensstrategie 2025 einen Schwerpunkt auf den Übungsanlagen Ausbau der Elektromobilität, das autonome Fahren und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdendie Mobilitätsdienstleistungen legt. Die Gesellschaft hat das RechtGläserne Manufaktur wird ihre traditionellen Stärken aus Manufakturfertigung, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten höchstem Kundenservice, hochklassigen Events und als Tourismusattraktion weiter fortführen. Ferner werden diese Stärken durch neue Elemente zur Zukunft der Mobilität und neuartige Mobilitätsdienstleistungen ausgebaut. VW Sachsen und die Golfanlage während LH Dresden beabsichtigen im Bereich Zukunft der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Mobilität, insbesondere aber nicht abschließend zu gestaltenden Themen Elektromobilität, Digitalisierung und innovatives Fuhrpark- Management gemeinsam in der Modellregion Dresden identifizierte Xxxxxx der Zusammenarbeit auszubauen und zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenkonkretisieren. Die Nutzung zukünftigen Technologien sollen dabei wichtige Beiträge zum Klima- und Lärmschutz sowie zur Luftreinhaltung leisten, um so die Lebensqualität der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- Dresdener Bürgerinnen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes Bürger zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetverbessern.

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Samples: www.dresden.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und Betriebshof-psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Ziel der Gesellschaft das Recht zur Nutzung ist die Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnkollegialen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Stärkung der Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und dem Golfareal die Sicherung der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenmittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die Gesellschaft hat das RechtÄrztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein Qualitätsverbund. Die politische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, einzelne Bauabschnitte den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Gesellschafterversammlung dieses Recht für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und auszubauenvertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch TurniereÄrztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit diese die Vertragshoheit für alle Vertragsärzte und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr- psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Die Kündigung bedarf GbR entsteht mit Abgabe der SchriftformAufnahmeanträge am 17. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet2000.

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Samples: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dormagen und der Norbert-Verein tragen der wachsenden Bedeutung des Leistungssports in besonderer Weise Rechnung und haben mit der Einrichtung der NRW-Sportschule Dormagen (Verbund Norbert-Gymnasium Knechsteden und Xxxxxx-xxx-Xxxxxxx-Gesamtschule Dormagen) die Rahmenbedingungen für eine intensive Förderung des Nachwuchsleistungssports geschaffen. Die Gesellschaft unterhält Schulen wurden im Jahr 2013 zur NRW-Sportschule ernannt und haben den Sportschulbetrieb zum Beginn des Schuljahres 2014/15 aufgenommen. NRW-Sportschulen sollen eine neue Qualität leistungsorientierten Sports für alle Schülerinnen und Xxxxxxx anbieten und die Förderung sportlich hochbegabter Schülerinnen und Schülerinnen sicherstellen. Sie schaffen optimale organisatorische Rahmenbedingungen für eine größere Anzahl von Kaderathletinnen und -athleten. Die bestmögliche Entwicklung in Süderholz sportlicher und schulischer wie auch in sozialer und persönlicher Hinsicht soll in jedem Schulabschnitt gesichert werden. Zugleich soll den sportlichen Anforderungen in Form von kontinuierlich wachsenden Trainingsumfängen entsprochen werden. Der notwendige Bedarf für ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Schullaufbahn der jugendlichen Talente ist dabei zu sichern. Die Kombination der schulischen mit der sportlichen Ausbildung in Verbindung mit den leistungssportlichen Zielsetzungen erfordert eine 36-Löcher-Golfanlage enge Kooperation von Schulen, Vereinen und Sportverbänden. Schule, Verband und Verein schließen diese Kooperationsvereinbarung mit Übungsanlagendem gemeinsamen Ziel, Golfakademie, Clubhaus den Sporttalenten herausragende sportliche Leistungen mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofgleichzeitig optimaler schulischer Ausbildung zu ermöglichen. § 1 Erwerb Aufgaben der Schule/des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Schulträgers Auf der Grundlage des in der Landesverfassung und im Schulgesetz vorgegebenen Bildungs- und Erziehungsauftrages und im Rahmen der sich aus den Richtlinien und Lehrplänen für die unterschiedlichen Bildungsgänge ergebenden besonderen Zielsetzungen der weiterführenden Schulen legt die Schule in ihrem Schulprogramm besondere Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit fest. Sie realisiert im Rahmen ihres Schulprogramms ein ausgeprägtes sportliches Leitbild durch die Ausrichtung auf Bewegung, Spiel und Sport als integrale Bestandteile des schulischen Lebens. • Sportliche Grundlagenausbildung Für die Schülerinnen und Xxxxxxx in den Klassen 5 und 6 gewährleistet die Schule die Pflichtstundenzahl für das Fach Sport von fünf Wochenstunden. Über den verbindlichen Sportunterricht hinausgehend erfolgt eine Förderung der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Schülerinnen und Xxxxxxx in außerunterrichtlichen Schulsportgemeinschaften. Die Schülerinnen und Xxxxxxx der Golfanlage Klassen 5 und 6 erhalten die Möglichkeit, ein ergänzendes Sportangebot im Rahmen eines sportartspezifischen Schultrainings in Süderholzden Sportarten Fechten, nach Maßgabe Handball, Leichtathletik, Ringen und Schwimmen wahrzunehmen. Die Durchführung dieses Schultrainings erfolgt durch Lehrkräfte der Schule sowie Trainerinnen und Trainer bzw. Übungsleiterinnen und Übungsleiter der kooperierenden Vereine. • Leistungssportliche Orientierung Ab Klasse 7 werden leistungssportlich orientierte Schülerinnen und Xxxxxxx in Leistungssportklassen zusammengefasst. Kaderathletinnen und -athleten oder Athletinnen und Athleten anderer Schulen, denen aus Sicht des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Fachverbandes eine sportliche Perspektive auf den Übungsanlagen Kaderstatus bescheinigt werden kann, soll ein Wechsel, soweit es die schulischen Kapazitäten erlauben, in die Leistungssportklassen durch die Sportschule ermöglicht und dem Golfareal die Zusammenarbeit mit den Schulen in der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen Umgebung gesichert werden. Die Gesellschaft hat das Rechterforderlichen Trainingseinheiten sowie ergänzende Maßnahmen sichert die Schule in Zusammenarbeit mit Verein und Verband. Das Personal im Rahmen der NRW-Sportschule, einzelne Bauabschnitte der Lehrertrainer und der Athletiktrainer sind wichtige Bestandteile im Rahmen der Kooperation zwischen Schule, Verein und Stützpunkt. Sie nehmen Aufgaben in diesen drei Bereichen wahr. • Ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen Die Deckung des erforderlichen Bedarfs für ergänzende schulische Betreuungsmaßnahmen wird durch die Schule gesichert. Dazu gewährleistet die Schule am Schulstandort in Kooperation mit den Vereinen TSV Bayer Dormagen und AC Ückerath den Betrieb eines Teilinternates, in dem eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten sportgerechte Mittagsverpflegung angeboten wird sowie Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Förder- und Nachführunterricht durchgeführt werden. Das Angebot richtet sich an Kaderathletinnen und -athleten der Profilsportarten der NRW- Schule. Es können auch Kader anderer Schulen aus dem Stadtgebiet hiervon profitieren. • Sportstätten und Sportgeräte Der Schulträger und die Golfanlage während Schule stellen die erforderlichen Sportstätten und Sportgeräte bereit. Falls die räumlichen Bedingungen für ein sportartspezifisches Sportangebot an der Laufzeit dieses Vertrages Schule nicht vorhanden sind, kann das Training nach seinem Ermessen zu gestaltenVorgaben der Schule an einem anderen Ort durchgeführt werden. Insoweit erforderliche Zustimmungen Dritter (z.B. Schulträger) wird die Schule einholen. • Erfassung der Athletinnen und Athleten Unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erstellt und pflegt die Schule laufend eine Übersicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx der betreffenden Sportart an der Schule. Diese Übersicht umfasst Sportart, zu ändernKaderstatus, zu erweiternVerein sowie eine Darstellung der schulischen Fördermaßnahmen und der sportlichen Entwicklung der Sportschülerinnen und -xxxxxxx. Verein und Verband werden die Schule bei Bedarf mit den nötigen Informationen unterstützen. § 2 Aufgaben des Verbandes/des Vereins • Trainereinsatz Für sportartspezifische Angebote im Rahmen des Sportschulbetriebs (Talentsichtung, um- Frühtraining usw.) stellt der Verein das erforderliche Leistungssportpersonal (Trainerinnen und auszubauenTrainer) zur Verfügung. Die Nutzung genauen Einsatzzeiten des Personals werden die Parteien rechtzeitige abstimmen. Der Verein garantiert die fachliche Eignung der Golfanlage hat gemäß eingesetzten Trainerinnen und Trainer. Die Angebote können klassen- und jahrgangsübergreifend durchgeführt werden. Die Festlegung des teilnahmeberechtigten Personenkreises erfolgt in Abstimmung zwischen Verband und Schule. • Schulische Sportwettkämpfe Trainerinnen und Trainer des Vereins unterstützen die Schule bei der Betreuung der Schülerinnen und Xxxxxxx im Rahmen der Teilnahme an schulsportlichen Wettkämpfen (Kreisschulmeisterschaft, Jugend trainiert für Olympia & Paralympics usw.) sowie bei der Nominierung der entsprechenden Athletinnen und Athleten/Mannschaften und der diesbezüglichen Abstimmung mit weiteren Vereinstrainerinnen und -trainern sowie ggfs. Trainerinnen und Trainern von Athletinnen und Athleten aus anderen Vereinen. • Sportfachliche Zielstellungen Der Verband definiert zu Beginn eines Schuljahres die sportfachlichen Zielstellungen der herausragenden Talente und Kader und benennt dazu folgende Parameter: o Platzierungen bei schulsportlichen Wettkämpfen auf Bundes- und Landesebene, o Konkrete leistungssportliche Zielstellungen (Platzierung bei nationalen und internationalen Wettkämpfen) der einzelnen herausragenden Talente und Kader und o Erforderliche individuelle Unterstützungsmaßnahmen der Schule für diesen Personenkreis, um die erwarteten sportlichen Zielstellungen zu erreichen. § 3 Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit Die Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass an der Schule eine optimale Förderung von Leistungssportlerinnen und -sportlern in den gültigen Spiel-Sportarten Fechten, Wettspiel-Handball, Platz- Leichtathletik, Ringen und Hausordnungen Schwimmen erfolgen soll. Zu diesem Zweck sollen unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden: • Benennung verantwortlicher Ansprechpartnerinnen und -partner in Schule, Verband und Verein für alle Fragen im Zusammenhang mit dieser Kooperationsvereinbarung und für Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, • Regelmäßiger Austausch im Rahmen von Arbeitsgesprächen im Arbeitskreis NRW- Sportschule über den Verlauf der Kooperation und ggfs. erforderliche Ergänzungen und Nachbesserungen, • Gemeinsame Informationsveranstaltungen für Sportlerinnen und Sportler des Vereins sowie den Regeln deren Eltern über die Förderung an der NRW-Sportschule, • Beteiligung des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Vereins an Schulveranstaltungen in Absprache mit der Unterzeichnung Schulleitung (Sportturniere, Motorische Tests, Tag der Offenen Tür, etc.), • Informationen zum Angebot der NRW-Sportschule auf den Internetseiten des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist Vereins und des Verbandes, • Freistellung von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Sportlerinnen und Sportlern im Voraus fälligRahmen der schulischen Möglichkeiten für sportartspezifisches Frühtraining oder sportartübergreifendes Athletiktraining, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss• Freistellung von Sportlerinnen und Sportlern im Rahmen der schulischen Möglichkeiten für Wettkämpfe, als Gesamtbetrag am 05Trainingslager und Kadermaßnahmen sowie Maßnahmen zum Ausgleich der durch Freistellungen entstandenen Lerndefizite und • Abstimmung der Inhalte des Sportunterrichts vor wichtigen Wettkämpfen (z. B. nationale Meisterschaften) bei einzelnen Sportlerinnen und Sportlern. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.§ 4

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Samples: bvsdormagen.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Mit finanzieller Unterstützung des Landes Rheinland-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Pfalz und Betriebshofggf. des Bundes gewährt die Stadt Nastätten (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) einen Kostenerstattungsbetrag (Ausgleichsleistung) zu den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Er- neuerungsgebietes „Stadtkern“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Erwerb Satz 1 und Abs. 2 des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnBaugesetzbuches (BauGB) an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig er- höhen, die Gesellschaft aufstelltallgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieein- sparung ermöglichen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung der baulichen Anlagen zu- rückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Übungsanlagen Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Die Gesellschaft hat das RechtNach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Moder- nisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erwei- terungen handelt, die als solche nicht den Standard der vorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als we- sentlich anzusehen ist, und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist Modernisierung von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetmodernisierungsbedürftigen Gebäuden gegen- seitig aus.

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Samples: www.nastaetten.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Mit § 16a ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, in Süderholz Mehrfamilienhäusern gemeinschaftliche erneuerbare Energieerzeugungsanlagen zu bauen und über eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Gruppe teilnehmender Endverbraucher unabhängig von der Gesellschaft wohnrechtlichen Situation nutzen zu können. Diese gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen bestehen zusätzlich zur Energieversorgung über das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnöffentliche Verteilernetz. Eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage wird als Überschussanlage mit einem eigenen Zählpunkt betrieben, die die Gesellschaft aufstelltEinspeisung von erzeugten und nicht verbrauchten Überschüssen in das öffentliche Netz ermöglicht. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal Jeder Netzbenutzer behält dazu nach wie vor seine eigene Verbrauchsmessung, dessen Abrechnung dazu über die Saldierung der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesMesswerte mitseinem zugeordneten ideellen Anteil erfolgt. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleVoraussetzung für die Anwendbarkeit ist, Trainingsstundendass die gemeinschaftliche Erzeugungsanlage an die Hauptleitung (Steigleitung) angeschlossen wird, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenüber die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind. Die Gesellschaft Steigleitung entspricht der Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Der direkte Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen an Anlagen im Eigentum des Netzbetreibers oder die Durchleitung von eigenerzeugter Energie über die Anlage des Netzbetreibers (öffentliches Netz) an teilnehmende Berechtigte ist unzulässig. Der Netzbetreiber ist rechtmäßiger Betreiber eines Verteilernetzes für elektrische Energie. Der „Betreiber“ hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während mit dem Netzbetreiber einen Netzzugangsvertrag betreffend der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauengemeinschaftlichen Erzeugungsanlage abgeschlossen. Zusätzlich tritt der Betreiber gegenüber dem Netzbetreiber als Ansprechpartner in Vertretung aller teilnehmenden Berechtigten einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage gemäß § 16a ElWOG auf. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch Vertragsparteien haben einen Netzzugangsvertrag betreffend die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetErzeugungsanlage abgeschlossen.

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Samples: pv-gemeinschaft.at

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage Angesichts der Herausforderungen des demographischen Wandels sowie des wirtschaft- lichen Strukturwandels mit Übungsanlageneinem sich verschärfendem Wettbewerb der Standorte gewinnen Bildung und Qualifizierung auch für die Stadt Göttingen zunehmend an Bedeutung. Um diese Herausforderung zu bewältigen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop sind bei allen beteiligten Akteuren Denk- und BetriebshofHandlungs- ansätze über Ressortgrenzen und föderale Zuständigkeiten hinweg gefragt und erforderlich. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, Für die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt Stadt Göttingen lassen sich aus der jeweils gültigen PreislisteBefragung des Regionalen Übergangsmanage- ments von Göttinger Schulabgangsklassen in den Jahren 2009 bis 2011 (Längsschnittstudie) folgende Ergebnisse ableiten: 🔿 22 Prozent der Xxxxxxx/innen äußerten 2009 den Wunsch, eine duale Ausbildung auf- nehmen zu wollen, aber nur 6 Prozent der Xxxxxxx/innen mündeten im selben Jahr in eine duale Ausbildung; nach einem weiteren Jahr stieg dieser Anteil auf 19 Prozent. Die Zahlung 🔿 44 Prozent der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder Xxxxxxx/innen besuchen im ersten sowie im zweiten Jahr nach der all- gemeinbildenden Schulzeit eine berufsbildende Schule. 🔿 Jugendliche mit Migrationshintergrund finden auch bei besseren Noten tendenziell einen schlechteren Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen und Ausbildung. 🔿 Zusammen mit den Gymnasialschüler/innen verfügen ca. 90 Prozent eines Schuljahr- gangs in Monatsraten vereinbart Göttingen mindestens über einen Realschulabschluss. 🔿 Bei einer Gruppe von ca. 14 Prozent der befragten Jugendlichen (90 bis 120 Personen) ist der Übergang in die duale Ausbildung gefährdet. Um die Einmündung in eine Berufs- ausbildung erfolgreich zu meistern, sollten diese Jugendlichen bedarfsgerecht unterstützt werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Ausgehend von dieser Situationsanalyse übernehmen die volle Nutzungsgebühr erhobenGebietskörperschaften Stadt Göttingen und Landkreis Göttingen die Verantwortung für eine kommunale Koordinierung und Einrichtung eines Übergangsmanagements, bei monatlicher Zahlung um die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung Bildungsregion Göttingen zu stärken und insbesondere für Jugendliche mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr Unterstützungsbedarf den Übergang in Ausbildung zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetoptimieren.

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Samples: www.dji.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Gemäß § 35 Abs. 1 BremLMG wirken der Senat und die Landesmedienanstalt darauf hin, dass die Verbreitung von Angeboten in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage Kabelnetzen in digitaler Technik erfolgt. Gemäß § 35 Abs. 2 BremLMG verständigen sich die Betreiber der Kabelnetze und die Woh‐ nungswirtschaft mit Übungsanlagender Landesmedienanstalt auf der Grundlage einer Vereinbarung über die Voraussetzungen und Maßnahmen für einen Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung im Kabelnetz. Sie setzen sich diesbezüglich mit Rundfunkveranstaltern sowie Anbietern von Telemedien, Golfakademiedie analoge Übertragungskapazitäten im Kabelnetz nutzen, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop ins Benehmen. Bei der Vereinbarung sind insbesondere die Belange der Verbraucherinnen und BetriebshofVerbraucher und die Sozialverträglichkeit des Umstiegs zu berücksichtigen. Ziel der Partner dieser Vereinbarung ist die vollständige Umstellung der Übertragung von Angeboten in den Breitbandkabelnetzen auf die digitale Übertragungstechnologie (vgl. § 1 Erwerb 36 Abs. 3 des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Entwurfs der Neufassung des Bremischen Landesmediengesetzes (Drucksache 19/1461 vom 9.1.2018), wonach der Umstieg spätestens zum 31. Dezember 2018 vorgese‐ hen ist). Die mit dem Umstieg verbundene Kapazitätsausweitung soll zu einem noch umfangreicheren und vielfältigeren Gesamtangebot im Kabelnetz beitragen. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung und des Rundfunkempfangs ist weit fortge‐ schritten. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen für das Zusammenwachsen der Rund‐ funk‐, Kommunikations‐ und Informationstechniken sowie für die Verbreitung innovativer Rundfunk‐ und Telemedienangebote. Um für alle an dem Umstiegsprozess auf eine ausschließlich digitale Übertragung von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in SüderholzAnge‐ boten Beteiligten Planungs‐ und Investitionssicherheit zu schaffen, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf soll gemäß § 35 BremLMG diese Vereinbarung zwischen den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen am Umstieg im Land Bremen Beteiligten ge‐ schlossen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Partner dieser Vereinbarung sehen die folgenden Punkte als Planungsgrundlage für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut Umstieg an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.:

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Samples: www.bremische-landesmedienanstalt.de

Präambel. Am 23. Xxxx und 8. April 2016 haben die Gemeinderäte der Gemeinden Uetikon am See und Meilen sowie die Verwaltungsräte ihrer Versorgungsunternehmen EU, WU und EWM einen Letter of Intent unterzeichnet, wonach eine Zusammenarbeit mit dem Ziel angestrebt wird, bis Anfang 2019 (spätestens 2020) eine gemeinsame Gesellschaft zu gründen, welche als Kerngeschäft die Strom- und Wasserversorgung für beide Gemeinden wahrnimmt. Dabei wurde vorgesehen, dass die EWM zuerst durch eine Spaltung die Bereiche Strom und Wasser von den übrigen Bereichen trennen (nachfolgend „Spaltung“) und anschliessend die EU und die WU mit der Rechtseinheit, welche die Bereiche Strom und Wasser der EWM umfasst, fusionieren sollen (nachfolgend „Fusion“). Im Hinblick auf die Fusion hat die Gemeinde Meilen mit Aktienkaufvertrag vom 25. November 2016 4‘900 Namenaktien der EU gekauft. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit übrigen 5‘100 Namenaktien der EU werden weiterhin von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Gemeinde Uetikon gehalten, welche auch einzige Aktionärin der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, WU ist. Die Gemeinde Meilen ist einzige Aktionärin der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, EWM. Am 1. Januar 2017 hat die EWM ebenfalls im Hinblick auf die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Fusion gestützt auf den Übungsanlagen am 29. August 2016 abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag die Betriebsführung der EU und der WU übernommen. Nach Rechtskraft der Spaltung sollen mit dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke vorliegenden Fusionsvertrag die EU und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt die WU im Rahmen einer Absorptionsfusion in Anspruch genommen die nur noch die Bereiche Strom und Wasser umfassende EWM fusioniert werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten übertragenden Gesellschaften werden sodann aufgelöst und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligHandelsregister gelöscht. Einzig die übernehmende Gesellschaft EWM bleibt unter dem neuen Namen „Infrastruktur Zürichsee AG“ (INFRA) bestehen. Dies vorausgeschickt, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussvereinbaren die Parteien, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.was folgt:

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Samples: www.meilen.ch

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Das Land Nordrhein-Löcher-Golfanlage Westfalen hat, gemeinsam mit Übungsanlagenden Städten und Gemeinden, Golfakademieden Kirchen, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop den freien Trägern der Kinder- und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Jugendhilfe und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie anderen gesellschaftlichen Organisationen (z.B. Übungsbälleaus Sport und Kultur), Trainingsstundeneine qualitativ und quantitativ ausgewogene Angebotsstruktur zur Ganztagsbetreuung aufgebaut. Den rechtlichen Rahmen für das Angebot bildet der Erlass des Ministeriums für Schule, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Jugend und Caddieboxen sind nicht Gegenstand Kinder des Vertrages, können aber gegen Entgelt Landes vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschule sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Primarbereich und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus Sekundarstufe I“ in der jeweils gültigen PreislisteFassung. Auf Beschluss des Rates der Stadt Dinslaken werden alle Grundschulen sowie die Förderschule als offene Ganztagschulen geführt. Ziel der offenen Ganztagsschule im Primarbereich ist ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder sowie deren Eltern orientieren soll. Die Zahlung individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Selbst- und Sozialkompetenzen, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. Dies soll durch eine flexible und bedarfsgerechte Mischung von verpflichtenden und freiwilligen Angeboten sichergestellt werden, die laut Runderlass des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten MSW von Januar einschließlich des Eintrittsmonats2003 und 2010 additiv oder rhythmisiert gestaltet werden können. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit Entscheidung über die Organisationsform trifft die Schulkonferenz auf der ersten Jahresrate fälligGrundlage eines individuellen Konzeptes. Die Nutzungsgebühr wird Ebenso spielt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine besondere Rolle im Voraus fälligGrundverständnis der Offenen Ganztagsschule. Eine verlässliche Betreuung der Kinder unterstützt die Familien bei der nachhaltigen Sicherung des eigenen Einkommens. Alle hier beteiligten Partner verpflichten sich zu einem partnerschaftlichen Zusammenwirken. Hierzu ist unerlässlich, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussdass ein transparentes, als Gesamtbetrag am 05vertrauensvolles und abgestimmtes Zusammenwirken gelebt wird. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, Dies ist die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag Arbeitsgrundlage für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Partner und vor diesem Hintergrund sind die Jahresnutzungsgebühr Regelungen in diesem Kooperationsvertrag zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetverstehen.

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Samples: www.bibliothek-dinslaken.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Im Berufsorientierungsangebot im Landkreis Nordwestmecklenburg ist in Süderholz Klasse 9 ein betriebliches Praktikum in einem Unternehmen verankert. Es dient der beruflichen Orientierung, dem Erleben der realen Arbeitswelt und realer Berufsanforderungen, um die eigene Entscheidungskompetenz zur Berufswahl zu stärken. Beide Vertragspartner vereinbaren auf der Grundlage des §40 (1) Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und BetriebshofKooperation bezüglich der Durchführung eines Schülerpraktikums. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Dieses Praktikum dient der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnBerufsorientierung. Von den Unternehmen erwartete Qualitätsanforderungen (Stan- dards) sollen optimale Bedingungen schaffen, die es den SchülerInnen u.a. ermöglichen: - eigene Neigungen und Fähigkeiten zu erkennen, - reale berufliche Anforderungen zu erleben, - Entscheidungsgrundlagen für Beruf/ Ausbildung und/ oder Studium zu legen, - Motivation für Ausbildung und Beruf zu finden. Das Unternehmen ermöglicht den SchülerInnen durch geeignete Aufgabenstellungen (möglichst konkret und be- wertbar) einen breiten Einblick in die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenrealen beruflichen Anforderungen. Die Gesellschaft hat Arbeitszeit pro Einsatztag beträgt 6 Stunden (zzgl. Pausen). In dieser Zeit stellt das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch Unternehmen die Aufsicht und Betreuung der SchülerInnen sicher. Ein betrieblicher Ansprechpartner ist zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenbenennen. Dem Unternehmen entstehen keine Kosten. Die Nutzung SchülerInnen unterliegen für die Dauer des Praktikums wie auch beim Schulbesuch der Golfanlage hat gemäß gesetzlichen Unfall- versicherung der Schule. Das Unternehmen erklärt sich bereit: - den gültigen Spiel-SchülerInnen während des Praktikumseinsatzes im Unternehmen die notwendigen Arbeitsmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, Wettspiel-- die SchülerInnen in den Arbeitsschutz einzuweisen, Platz- ggf. Arbeitsschutzausrüstungen zu übergeben, Ar- beitsschutzbedingungen einzuhalten, - die tägliche Anwesenheit der SchülerInnen zu dokumentieren und Hausordnungen sowie zu melden (Formular), - die erbrachten Leistungen mit den Regeln SchülerInnen möglichst an jedem Einsatztag auszuwerten, - am Ende des Deutschen Golfverbandes Praktikums den SchülerInnen eine Einschätzung (Formular) auszustellen und diese mit ihnen zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrbesprechen. Die Kündigung bedarf Vertragsparteien tragen gemeinsam dafür Verantwortung, dass: - Mädchen und Jungen der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Zugang zu Angeboten ohne Einschränkung ermöglicht wird, - unterschiedliche Bedürfnisse, Wünsche und Lernvoraussetzungen berücksichtigt werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: sbbd9c7bc455c9a14.jimcontent.com

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenMit §§ 79 f EAG bzw. 16c ff ElWOG 2010 besteht die Möglichkeit, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von an Erneuerbaren Energiegemeinschaften im Sinne der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdengenannten Bestimmungen teilzunehmen. Die Gesellschaft hat teilnehmenden Netzbenutzer sind über das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während Strom-Verteilernetz des Netzbetreibers mit der Laufzeit dieses Vertrages Erzeugungsanlage verbunden. Jeder Netzbenutzer behält dazu nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenwie vor seine eigene Verbrauchsmessung. Die Nutzung Abrechnung des Energiebezugs vom Lieferanten (Restnetzbezug) erfolgt dazu über die Saldierung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit Messwerte mit seiner zugeordneten Erzeugungsmenge aus der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrEEG. Die Kündigung bedarf Abrechnung der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Netzentgelte der Nutzungsgebühr ergibt sich aus teilnehmenden Netzbenutzer erfolgt entsprechend der jeweils gültigen PreislisteSystemnutzungsentgelte-Verordnung. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass alle teilnehmenden Netzbenutzer inklusive der Erzeugungsanlage einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften innerhalb eines Nahebereichs angesiedelt sind und der Verbrauch bzw. die Einspeisung viertelstündlich erfasst wird: Lokaler Nahebereich: Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über denselben Niederspannungsteil einer Transformatorstation miteinander verbunden. Regionaler Nahebereich: Die Erzeugungsanlage und die teilnehmenden Netzbenutzer sind über dieselbe Mittelspannungs-Sammelschiene in einem Umspannwerk miteinander verbunden. 1.Vertragsgegenstand Zwischen den Vertragsparteien besteht ein aufrechter Netzzugangsvertrag betreffend die oben angeführte aktive Verbrauchsanlage des Kunden. Der gegenständliche Vertrag gilt als Zusatzvertrag zum bestehenden Netzzugangsvertrag und regelt die Teilnahme des Kunden als teilnehmender Netzbenutzer an einer EEG im Sinne §§ 79 f EAG bzw. 16c ff ElWOG 2010. Der Netzbetreiber wird auf der Rechnung die netztechnisch erfassten Anfangs- und Endzählerstände der Abrechnungsperiode, den zu verrechnenden Bezug aus dem öffentlichen Netz und zur Information die zugeordnete Erzeugungsmenge anführen. Der lokale bzw. regionale Ortstarif wird auf der Rechnung angezeigt. Der Restnetzbezug wird weiterhin vom bisherigen frei wählbaren Lieferanten geliefert und mit dem bisherigen Netzentgelten abgerechnet. Für alle Tarifkomponenten kommt die jeweils gültige Systemnutzungsentgelte-Verordnung zur Anwendung. Die Zahlung sich gegebenenfalls ergebende Überschussenergie wird dem Erzeugungszählpunkt zugeordnet. Rückwirkende An- bzw. Abmeldungen sowie Registrierungen oder Deregistrierungen sind nicht möglich; Die Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz des Netzbetreibers in der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart jeweils geltenden Fassung bilden einen integrierenden Vertragsbestandteil und sind im Internet auf der Homepage des Netzbetreibers abrufbar. 2.Datenverarbeitung mittels Intelligenter Messgeräte Die Teilnahme an der EEG verpflichtet den Netzbetreiber zur Erhebung, Auslesung und weiteren Verarbeitung der Viertelstundenwerte aus dem intelligenten Messgerät des teilnehmenden Netzbenutzer, sofern die Einspeisung bzw. der Verbrauch nicht mittels eines Lastprofilzählers gemessen werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des EintrittsmonatsDiese Verpflichtung besteht solange der teilnehmende Netzbenutzer an der EEG beteiligt ist. Die Datenübertragung bzw der Datenaustausch erfolgt entsprechend der Festlegung auf xxx.xxxxxxxxxxx.xx unter „Energiegemeinschafte“ in der jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung Fassung. Jeder Vertragspartner darf die ihm jeweils vom anderen Vertragspartner übermittelten Daten ausschließlich gemäß den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verwenden und anderen überlassen, die diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Datenschutzerklärung des Netzbetreibers findet sich unter www.[Webseite des Netzbetreibers]/datenschutz und wird auch Wunsch in Papierform übermittelt. 3.Pflichten des teilnehmenden Netzbenutzers Der teilnehmende Netzbenutzer ist Mitglied bzw. Gesellschafter der EEG. Bedingungen für die Teilnahme und Konsequenzen einer allfälligen Beendigung des Bestehens der EEG sind zwischen den teilnehmenden Netzbenutzern und der EEG, zu regeln und keine Angelegenheit des Netzbetreibers. 4.Pflichten des Netzbetreibers Der Netzbetreiber schließt mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird EEG einen Vertrag ab, im Voraus fälligRahmen dessen die Form der Aufteilung der erzeugten Energie dem Netzbetreiber bekanntgegeben wird. Nach diesem Aufteilungsverhältnis wird der Netzbetreiber die erzeugte Energie den teilnehmenden Netzbenutzern zuordnen. Der Netzbetreiber haftet nicht für die Richtigkeit oder Wirtschaftlichkeit des Aufteilungsschlüssels, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die welcher ihm von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösenEEG bekannt gegeben wurde. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. 5.Sonstiges Der kumulierte Gesamtbetrag Netzbetreiber haftet nicht für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigtdie Abführung von Steuern, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen Abgaben und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein SonderkündigungsrechtGebühren, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben soweit er dazu nicht gesetzlich verpflichtet ist. Wird dieses Recht Diese Zusatzvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder teilnehmende Netzbenutzer kann den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Monatsletzten schriftlich kündigen. Eine Kündigung dieser Zusatzvereinbarung bewirkt, dass der teilnehmende Netzbenutzer nicht fristgerecht ausgeübtmehr bei der Zuordnung der erzeugten Energiemengen berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus gilt die Zusatzvereinbarung mit sofortiger Wirkung als aufgelöst, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.wenn wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt werden insbesondere, wenn

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Samples: www.ebutilities.at

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Kooperation von Jugendarbeit und Schule zielt darauf ab, die Qualität der Erziehungs- und Bildungsarbeit in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop der Schule weiter zu verbessern und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelngemeinsame Angebote zu entwickeln, die die Gesellschaft aufstelltErziehung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. §2 Inhalte Die Herausforderungen moderner Gesellschaften erfordern ein stärkeres Zusammenwirken aller an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen als bisher. Die Kooperation wird von gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Wertschätzung getragen, sie findet gleichberechtigt und unter Beteiligung von Fachkräften beider Seiten statt. Unverzichtbar ist die Beteiligung der Schülerinnen und Xxxxxxx an der Organisation, Gestaltung und Nachbereitung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal Angebots/der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesAngebote. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt Eltern sollen in Anspruch genommen die Arbeit einbezogen werden. Die Gesellschaft hat Kooperation beruht insbesondere auf Art. 31 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das RechtErziehungs- und Unterrichtswesen und § 81 Abs. 1 Nr. 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), einzelne Bauabschnitte die Schule und Jugendhilfe zur Zusammenarbeit verpflichten. Der spezifische Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Schule bleibt von der Kooperation unberührt. Dies gilt insbesondere für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags (Art.2 EUG).Entsprechendes gilt für die Umsetzung des eigenständigen Bildungsauftrags der Jugendarbeit (§§1,11 KJHG/ SGB VIII). Im Vordergrund der Angebote der Jugendarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung stehen die Vermittlung von Kompetenzen und Fähigkeiten in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung, des sozialen Lernens und der Orientierung in der heutigen Gesellschaft. Sie werden nach den allgemeinen Arbeitsprinzipien der Jugendarbeit gestaltet. Die Angebote orientieren sich am Alltag und an der Lebenswelt der Schülerinnen und Xxxxxxx, sie beziehen diese in die Organisation, Gestaltung und Auswertung ein und die Golfanlage während Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig. 1 Kooperationen zwischen Schulen und Trägern der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- Jugendarbeit müssen auf konkreten Absprachen und auszubauenRegelungen beruhen. Die Nutzung hier abgedruckte Mustervereinbarung zeigt, welche Frage besprochen und geregelt werden sollten. Jedenfalls ist festzuhalten, ob es sich um eine Veranstaltung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-Schule oder der Jugendhilfe handelt. Zu regeln sind ferner Fragen der Finanzierung des Projekts, Wettspiel-der Aufsicht über die Schülerinnen und Xxxxxxx, Platz- des Versicherungsschutzes der Schülerinnen und Hausordnungen sowie den Regeln Xxxxxxx und des Deutschen Golfverbandes Datenschutzes. Abgesehen davon sind die Formulierungen als Anregungen und als Leitfaden zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit verstehen und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, müssen gegebenenfalls ergänzt bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetden örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

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Präambel. Künstlerische Kreativität ist ein unabdingbarer Bestandteil der gesellschaftlichen Ent- wicklung und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Gesellschaft unterhält sechs bayerischen Kunsthochschulen nehmen eine zentrale Rolle für die Ausbildung des kreativen Nachwuchses in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenBayern ein. Um die internationale Konkurrenzfähigkeit der Kunsthochschulen zu sichern, Golfakademieaber auch um die besonderen Anforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen, Clubhaus mit Gastronomiehaben das Bayerische Xxxxxx- ministerium für Bildung und Kultus, Pro Shop Wissenschaft und BetriebshofKunst und die staatlichen Kunsthochschulen in Bayern das Innovationsbündnis Hochschule 2018 unterzeich- net. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Das Innovationsbündnis gewährt den Kunsthochschulen die notwendige finan- zielle Planungssicherheit und dient zugleich als Rahmen für die vorliegende Zielver- einbarung zwischen der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Hochschule für Musik Würzburg und dem Golfareal Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Zur Schärfung der Golfanlage Süderholz ab Profilbildung der Nutzungsfreigabe Hochschule und zur Entlastung der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesLehre stellt das Staatsminis- terium den Kunsthochschulen befristet für die Laufzeit dieser Zielvereinbarung je- weils eine W 2 – Stelle zur Verfügung. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt Zur finanziellen Unterfütterung der in Anspruch genommen werdenden Ziel- vereinbarungen formulierten Ziele erhalten die Kunsthochschulen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jeweils pro Jahr 20.000 Euro. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Mittel werden jährlich zugewiesen. Hinzu kommen Mittel für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Hochschulausbau mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft Blick auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetsteigende Studierendenzahlen.

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Samples: www.stmwk.bayern.de

Präambel. Seit 2012 besteht eine kontinuierliche und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) – beginnend im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (2012-2016) auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen vom 13. Januar 2012 und vom 27. Januar 2015 und anschließend im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) auf der Basis einer Vereinbarung vom 01./24. August 2017. Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) als Fachprogramm im gesamtdeutschen Fördersystem ist, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser dazu beizutragen, gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Hierzu sollen die Mehrgenerationenhäuser als Orte der Stärkung bürgerschaftlichen Engagements ausgebaut werden und die Kooperationen zwischen Zivilgesellschaft, Unternehmen und Politik sollen verstärkt werden. Als zentrale Bestandteile der sozialen Infrastruktur in den Kommunen stärken Mehrgenerationenhäuser das nachbarschaftliche Miteinander, fördern den generationen- übergreifenden Kontakt untereinander und sind Knotenpunkte für freiwilliges Engagement. Durch niedrigschwellige Angebote erreichen sie wohnortnah Menschen jeden Alters und in verschiedensten Lebenslagen. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Sonderschwerpunkts „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ erbringen zahlreiche Mehrgenerationenhäuser zudem alltags- und praxisbezogene Unterstützungsangebote im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung. Die Gesellschaft unterhält Mehrgenerationenhäuser kooperieren hierfür u. a. mit Arbeitgebern, Volkshochschulen, Beratungsstellen, Arztpraxen, Sport- und Kulturvereinen, Kindergärten und Schulen sowie mit Jobcentern. Dank der im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus möglichen Flexibilität bei der Ausgestaltung ihrer Angebote, sind die Mehrgenerationenhäuser in Süderholz der Lage, schnell auf kurzfristig anstehende Bedarfe zu reagieren und geeignete Lösungsansätze und Strategien zu entwickeln. Dies haben die Häuser etwa durch die anlassbezogene Entwicklung von Angeboten zur Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte gezeigt sowie in Zeiten pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen mit der zügigen Umstellung ihrer Angebote auf räumliche Distanz und digitale Formate. Durch Angebote zur Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und des freiwilligen Engagements tragen Mehrgenerationenhäuser dazu bei, Menschen (wieder) zu motivieren und in die Lage zu versetzen, eine 36-Löcher-Golfanlage Ausbildung zu absolvieren oder eine Beschäftigung aufzunehmen. Mehrgenerationenhäuser steigern durch sog. Vorfeldmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit sowohl ihrer Nutzerinnen und Nutzern (z. B. durch Mentorenprogramme, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen) als auch von freiwillig Engagierten. Durch die begegnungs- und beteiligungsorientierte Angebotsstruktur in den Mehrgenerationenhäusern erwerben die Teilnehmenden soziale, persönliche und berufliche Kompetenzen, schöpfen ihre individuellen Potentiale besser aus und bauen neue soziale Kontakte auf. Die Stärke der Mehrgenerationenhäuser liegt dabei im niedrigschwelligen Bereich und im Zugang zu schwer erreichbaren Zielgruppen. Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten ergänzen die Mehrgenerationenhäuser die Angebote der Arbeitsverwaltungen vor Ort und fördern u. a. die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Durch leicht zugängliche Angebote für Menschen mit ÜbungsanlagenMigrations- und Fluchtgeschichte, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft Kinderbetreuung zu Sprachkursen bis hin zu Patenschafts- und Mentorenprojekten, unterstützen sie ihre gesellschaftliche wie auch Arbeitsmarktintegration. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Mehrgenerationenhäuser ist ihre ausgeprägte Netzwerkarbeit. Ihre gute Kooperation mit den lokalen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft trägt entscheidend zur erfolgreichen Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe und der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bei. Die Mehrheit der Mehrgenerationenhäuser kooperiert bereits mit den verschiedenen Akteuren der Arbeitsverwaltung wie den Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen und fast alle Mehrgenerationenhäuser arbeiten bereits erfolgreich mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden zusammen. Die Mehrgenerationenhäuser sorgen bspw. durch Kinderbetreuung auch in Randzeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Unternehmensmitarbeiter/-innen; die Wirtschaftsunternehmen bringen sich wiederum bspw. durch personelles Engagement von Mitarbeitenden oder dem Bereitstellen von Praktika ein. Für Wirtschaftsunternehmen und Handwerksbetriebe können Mehrgenerationenhäuser nicht zuletzt wichtige Schnittstellen für die Akquise von Auszubildenden und Mitarbeitenden bilden. Insbesondere auch für die vom Fachkräftemangel betroffenen Berufe kann ein Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Mehrgenerationenhäusern und (Ausbildungs-)betrieben bzw. Unternehmen und der lokalen Arbeitsverwaltung von großer Bedeutung sein. Auf Grundlage dieser Vereinbarung möchten BMFSFJ und BA die bewährte Kooperation im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander fortsetzen und die Kooperationsmaßnahmen vor Ort verstärken. Die Kooperationsvereinbarung des BMFSFJ und der BA verfolgt das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnZiel, die die Gesellschaft aufstelltZusammenarbeit der Kooperationspartner im Bereich Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Pflege auszubauen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenzu intensivieren. Die Gesellschaft hat das RechtStärkung der Beschäftigungsfähigkeit, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die (Re-)Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- gesellschaftliche Teilhabe auch schwer erreichbarer Personengruppen sollen hierdurch weiter verbessert und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln diese Potenziale zur Sicherung des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Fachkräftebedarfs genutzt werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Präambel. Mit Aufnahme des Gebietes „Höfe“ in das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz können in den kommenden Jahren umfangreiche Einzelmaßnahmen im Fördergebiet umgesetzt werden. Ziel der Sanierung ist der Erhalt der baukulturell wertvollen Bausubstanz durch Modernisierung und Instandsetzung unter besonderer Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen„ Höfe“ von Wolfsburg sind ein herausragendes Stadtdenkmal, Golfakademiedessen Erhaltung, Clubhaus mit GastronomieP flege, Pro Shop Instandhaltung und BetriebshofEntwicklung besondere Anforderungen stellt. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Die Stadt bezuschusst Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden im Geltungsbereich der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Sanierungssatzung der Golfanlage in Süderholz, nach Stadt Wolfsburg unter Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesBesonderen Städtebaurechts (§§ 136 ff BauGB), der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe Verwaltungsvereinbarung der einzelnen Einrichtungen, Länder zur Städtebau- förderung (VV-Städtebauförderung) sowie der RegelnStädtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen. Die Maßnahmen müssen im Einklang mit den im städtebaulichen Rahmenplan vom 20.06.2018 zum Ausdruck gebrachten Zielen stehen. Unter Verzicht auf eine genaue Berechnung eines Erstattungsbetrages für Modernisierung und Instandsetzung werden pauschale Zuwendungen gemäß dieser Förderrichtlinie gewährt. ⮚ Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Höfe“ liegt. ⮚ Sämtliche Förderungsarten nach dieser Richtlinie sind nachrangig zu gewähren. Kosten, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen aus anderen verfügbaren öffentlich-rechtlichen Fördermitteln – wie z.B. Übungsbälledie über die Investitions- und Förderbank (NBank) zu beantragende niedersächsische Wohnungsbau- förderung – gefördert werden können, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertragesförderfähig. Die nach dieser Richtlinie förderungsfähigen Maßnahmenkosten werden um diese öffentlich-rechtlichen Fördermittel reduziert, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen wenn sie trotz Verfügbarkeit nicht ausgeschöpft werden. Es ist jedoch möglich, die Städtebauförderung und das andere Förderprogramm auf unterschiedliche Bereiche der Modernisierung und Instandsetzung zu beziehen (z. B. durch Bildung von Bauabschnitten oder Trennung nach Gewerken). ⮚ Gefördert wird der finanzielle Mehraufwand für die denkmalgerechte Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes. ⮚ Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte mit Hilfe von Städtebaufördermitteln geförderten Modernisierungen/Instandsetzungen dürfen nicht zu Mieterhöhungen führen. ⮚ Vor der Durchführung der Maßnahme muss eine Fördermittelvereinbarung in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag) zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg abgeschlossen werden. ⮚ Die Zusage für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Förderung wie für eine mögliche Förderung einer Modernisierungs- voruntersuchung erfolgt in Form eines Bescheides. ⮚ Die Planung und Überwachung der Durchführung der Maßnahme muss durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser nach § 53 NBauO erfolgen. ⮚ Eine bereits begonnene Maßnahme ist nicht förderfähig. Vor Abschluss eines Vertrages zwischen Antragsteller und der Stadt Wolfsburg darf nicht mit der Maßnahme begonnen werden. Eine Ausnahmegenehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann durch die Stadt erteilt werden, wenn Inhalt und Umfang der Maßnahme feststehen, diese den Inhalten der Förderrichtlinie entsprechen und die Golfanlage während ausstehende Ausfertigung des Vertrages einen Zeitverzug erzeugt, der Laufzeit dieses Vertrages eine Umsetzung der Maßnahme erheblich erschwert. ⮚ Vor Baubeginn sind alle etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalrechtliche Genehmigung, sanierungsrechtliche Genehmigung nach seinem Ermessen § 144 BauGB) einzuholen. Hierbei ist besonders zu gestaltenbeachten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird dass alle Maßnahmen im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird Einklang mit dem Umstellungstermin fälligDenkmalrecht erfolgen müssen. Die Gesellschaft ist berechtigt⮚ Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatenweder dem Grunde noch der Höhe nach. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist⮚ Fördermittel müssen in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet⮚ Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nur einmalig. ⮚ Es werden ausschließlich vertraglich vereinbarte Maßnahmen gefördert.

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Präambel. Den körperschaftlichen Waldbesitzern obliegt die nachhaltige Bewirtschaftung ihres Körperschaftswaldes nach den Grundpflichten der Waldbesitzer gemäß LWaldG unter besonderer Beachtung der Vorschriften für den Körperschaftswald (§ 46 LWaldG). Demnach ist eine den standörtlichen Möglichkeiten entsprechende, nachhaltig höchstmögliche Lieferung wertvollen Holzes zu erbringen bei gleichzeitiger Erfüllung und nachhaltiger Sicherung der dem Wald obliegenden Schutz- und Erholungsfunktionen sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung. Dies gilt unbeschadet der besonderen Zweckbestimmung des Körperschaftsvermögens und der aus der Eigenart und den Bedürfnissen der Körperschaften sich ergebenden besonderen Zielsetzungen für ihren Waldbesitz. So kann die Nutzfunktion je nach Zielsetzung der Körperschaft gegenüber den Schutz- und Erholungsfunktionen nachrangig sein. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz Zielsetzungen und deren Priorisierungen finden sich im jeweils aktuellsten Forsteinrichtungswerk zum jeweiligen körperschaftlichen Forstbetrieb. Die Holzproduktion im Rahmen der Waldpflege erfordert eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von wertschöpfende Vermarktung der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnHölzer über Verkaufsstrukturen, die einen guten Marktzugang ermöglichen. Nur so können die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen gesetzlichen Aufgaben, wertvolles Holz zu liefern (LWaldG) und dem Golfareal das Vermögen der Golfanlage Süderholz ab Körperschaft wirtschaftlich und für die Zwecke der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleGemeinde zu verwalten (GO), Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke sinnigerweise zusammengeführt und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen umgesetzt werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Beteiligten verfolgen mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch Vereinbarung daher die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht gemeinsamen Ziele, das in ihren Forstbetrieben produzierte Holz möglichst wertschöpfend zu vermarkten und mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf nachhaltigen Pflege und Bewirtschaftung der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Wälder durch ihre Forstbetriebe die Schutz- und Erholungsfunktionen der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Wälder im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des MonatsLandkreis Karlsruhe zu erhalten und zu fördern. Mit Vertragsabschluss erteilt Beschluss des Kreistages vom 09. Mai 2019 hat der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anKreistag zugestimmt, für die Städte und Gemeinden eine Holzverkaufsstelle im Landkreis Karlsruhe einzurichten, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösendies wünschen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche ZahlungVor diesem Hintergrund schließen die Beteiligten die nachfolgende delegierende öffentlich- rechtliche Vereinbarung i. S. d. § 25 Abs. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig1 S. 1 1. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Alt GKZ:

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Samples: www.landkreis-karlsruhe.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten und Betriebshof-psychotherapeuten des Landkreises Reutlingen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Ziel der Gesellschaft das Recht zur Nutzung ist die Entwicklung und Umsetzung eines fachübergreifenden Konzepts kollegialer Zusammenarbeit. Nahziel ist die Verbesserung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnkollegialen Zusammenarbeit, die Entwicklung und Verbesserung von Qualitätsstandards, die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Stärkung der Ertragskraft der beteiligten Gesellschafter und dem Golfareal die Sicherung der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenmittelständisch geprägten Versorgungsstrukturen. Die Gesellschaft hat das RechtÄrztenetz Landkreis Reutlingen GbR ist ein Qualitätsverbund. Die politische Entwicklung hin zu Modellprojekten von HMOs (Health Maintenance Organisations) und Einkaufsmodellen macht es unumgänglich, einzelne Bauabschnitte den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf ärztliche und psychotherapeutische Kooperationsstrukturen anbieten zu können. Soweit die gesetzliche Möglichkeit eines direkten Abschlusses von Verträgen zur vertragsärztlichen Versorgung bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung zwischen ambulanten Leistungserbringern bzw. Gruppen von Leistungserbringern und Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen besteht, kann die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR aufgrund entsprechender Entscheidung der Gesellschafterversammlung dieses Recht für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten ihre Mitglieder wahrnehmen. Die Ärztenetz Landkreis Reutlingen GbR und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg sollen eng und auszubauenvertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch TurniereÄrztenetz Landkreis Reutlingen GbR unterstützt uneingeschränkt die Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit diese die Vertragshoheit für alle Vertragsärzte und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr-psychotherapeuten ihres Bezirkes ausüben kann. Die Kündigung bedarf GbR entsteht mit Abgabe der SchriftformAufnahmeanträge am 17. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet2000.

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Samples: Gesellschaftsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Strategische Ziele und Betriebshof. § 1 Erwerb Profilbildung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) im Rahmen der Umsetzung des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnEntwicklungsplans 2012–2014 Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag, die Wissenschaft in jeder Hinsicht zu fördern und im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Verantwortung unterstützt und betreibt die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenÖAW anwendungsoffene Grundlagenforschung. Die Gesellschaft ÖAW hat das RechtZiel, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch ihre Stellung als führender außeruniversitärer Forschungsträger in Österreich zu errichten halten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und im Rahmen von Schwerpunkt- setzungen auszubauen. o Die Nutzung ÖAW setzt als Forschungsträger in der Golfanlage hat gemäß österreichischen Wissenschaftslandschaft Impulse, indem sie neue, zukunftsweisende, aber auch risikoreiche und anspruchsvolle Forschungsbereiche aufgreift und den gültigen Spiel-herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchs auf Postgraduierten- und PostDoc-Ebene fördert. Wissenschaftliche Qualität, Wettspiel-Innovationspotenzial und Nachhaltigkeit sind die Hauptkriterien für das Forschungsprofil der ÖAW (Centers of Excellence). o Renommierte Wissenschaftler/innen aus dem In- und Ausland bilden innerhalb der ÖAW einen viele Disziplinen umspannenden Wissens- und Expert/inn/enpool zum Vorteil der gesamtwissen- schaftlichen Entwicklung. In ihren Aktivitäten ist die ÖAW national, Platz- EU-weit und Hausordnungen sowie den Regeln international mit universitären und außeruniversitären Partnern vernetzt. o Die ÖAW leistet als Forschungsträger und als Gelehrtengesellschaft einen maßgeblichen Beitrag zu einer leistungsstarken österreichischen Wissenschaft. Sie berät Entscheidungsträger/innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in wissenschaftlichen Fragen und informiert die interessierte Öffentlichkeit objektiv über bedeutende wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Akademiemitglieder bringen ihre vielfältige Expertise in die Aktivitäten der ÖAW ein. Auf Basis des Deutschen Golfverbandes zu erfolgenam 15. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit April 2011 beschlossenen ÖAW-Entwicklungsplans und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt in Übereinstimmung mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch am 8. Xxxx 2011 verabschiedeten Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) wird sich die Gesellschaft.. Wird ÖAW weiterhin auf international wettbewerbsfähigem Niveau den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen und dabei ihre Entwicklungspotenziale ausschöpfen, wissenschaftliche Exzellenz vorantreiben und zur Profilbildung innerhalb der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetösterreichischen Forschungslandschaft beitragen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält niedersächsische Hochschullandschaft ist leistungsfähig, vielfältig und differenziert: Universitäten und Fachhochschulen sowie medizinische und künstlerisch- wissenschaftliche Hochschulen bieten den Studierenden im Innovationsland Niedersach- sen ein umfassendes Studienangebot und ein exzellentes Forschungsspektrum. Die erfolgreiche Entwicklung der niedersächsischen Hochschulen ist gemeinsames Anlie- gen der Landesregierung und der Hochschulen. Autonomie und Eigenverantwortung der Hochschulen gestalten sich in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop dem entscheidend vom Staat geprägten rechtlichen und Betriebshoffinanziellen Rahmen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Die Niedersächsische Landesregierung übernimmt diese Verant- wortung als verlässlicher Partner der Hochschulen. Die zukünftige interne Entwicklung der Hochschulen wird vor allem bestimmt von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Dynamik der Golfanlage wissenschaftlichen Ent- wicklung und des wissenschaftlichen Wettbewerbs sowie dem Engagement der Akteure. Sie ist deshalb nicht im Detail vorauszuplanen. Mit dem Zukunftsvertrag II wird ein Rah- men für diese Entwicklung mit transparenten, längerfristigen gemeinsamen Zielvorstel- lungen und Leistungszusagen geschaffen. Der durch diesen Vertrag geschaffene Rahmen wird für jede Hochschule in Süderholzmehrjährigen Zielvereinbarungen ausgefüllt. Die Landesregierung und die Hochschulen vereinbaren diesen Zukunftsvertrag II, nach Maßgabe um gemeinsam – trotz der wirtschaftlich und finanziell äußerst schwierigen Lage – die Zu- kunftschancen der jungen Generation insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Studienanfängerzahlen und des gewählten Nutzungsrechtesdoppelten Abiturjahrgangs zu sichern und Spitzenfor- schung an den niedersächsischen Hochschulen zu ermöglichen. Die Landesregierung und die Hochschulen sind sich über die nachfolgenden Leitlinien und Zielvorstellungen der Hochschulentwicklung in Niedersachsen für die Vertragslaufzeit einig. • Profilierung der Schwerpunkte: Die niedersächsischen Hochschulen werden durch herausragende Lehr- und Forschungsleistungen auf disziplinärer und interdisziplinärer Ebene national und international wahrgenommen. Sie werben dazu in eigener Ver- antwortung Drittmittel für die Forschung bei Einrichtungen der Forschungsförderung, insbesondere der DFG, dem Bund, der zeitlichen Fertigstellung EU und Nutzungsfreigabe weiteren öffentlichen wie privaten Ein- richtungen der einzelnen Forschungsförderung, dem Land sowie Unternehmen ein. Sie streben eine stetige Steigerung bei der Einwerbung von Mitteln aus wettbewerblichen Pro- grammen Dritter, bei der Anzahl der eingetragenen Patente und Schutzrechte und im Bereich neuer Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Unternehmen und nicht ge- werblichen Kooperationspartnern an. Die Beteiligung an Gremien der überregionalen Wissenschaftsorganisationen, insbesondere EU und DFG, werden die Hochschulen ebenfalls kontinuierlich ausbauen. • Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienstruktur: Es wird ange- strebt, dass in Niedersachsen mindestens 40 % eines Altersjahrgangs ein Studium aufnehmen können. Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der niedersächsi- schen Hochschulen verfügen über breit angelegte wissenschaftliche Grundlagen- und Methodenkenntnisse und berufsrelevante Kompetenzen, die sie sowohl für den direk- ten Berufseinstieg als auch das weiterführende Studium qualifizieren und die Grundla- ge für die Berufsausübung in sich rasch wandelnden Arbeitsumgebungen bilden. Die niedersächsischen Hochschulen stellen die Qualität ihrer Ausbildung, insbesondere auch in den Bachelorstudiengängen, sowie die Akzeptanz der Absolventinnen und Absolventen in Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur durch Akkreditierung der Studien- gänge sowie fortlaufende Rückkopplung mit dem Arbeitsmarkt und den Alumni sicher. Die Hochschulen nutzen insbesondere ihre forschungs- und anwendungsorientierten Masterstudiengänge zur Profilbildung. Die Hochschulen bemühen sich um eine Aus- lastung ihrer Studiengänge und verstärken dazu im Bereich der Masterstudiengänge auch ihre Anstrengungen bei der Anwerbung und Auswahl externer Studierender. Die Hochschulen streben bei ihren Bachelor- und Masterstudierenden ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis an. Das Land und die Hochschulen entwickeln gemeinsam die Parameter zur Bestimmung der Studienanfängerkapazität weiter. • Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen: Die niedersächsischen Hoch- schulen errichten Netzwerke untereinander und mit außeruniversitären Einrichtungen, sowie der Regelnnutzen Synergien und steigern ihre Attraktivität für überregionale Partner. Sie verstär- ken ihre Kooperationen in Forschung, die die Gesellschaft aufstelltLehre, insbesondere E-Learning, und Wissens- und Technologietransfer. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr Jede Hochschule wird im Voraus fällignationalen und internationalen wissenschaftlichen Kontext sichtbare Leistungsschwerpunkte in Kooperation mit in Niedersachsen oder benachbarten Bundesländern angesiedelten Partnern etablieren. Universitäten und gleichgestellte Hochschulen bieten geeigneten Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen durch Kooperationsvereinbarungen geregelte Promotionsmöglichkeiten an. • Förderung akademischer Karrieren: Die niedersächsischen Hochschulen verstär- ken ihr Bemühen um junge Talente aus Deutschland und dem Ausland. Durch struktu- rierte Promotionsprogramme, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussplanbare Beschäftigungsverhältnisse, als Gesamtbetrag am 05innovative Perso- nalentwicklungskonzepte sowie sorgfältige Berufungsverfahren sollen herausragende Talente frühzeitig gewonnen, gefördert und gehalten werden. JanuarInsbesondere werden attraktive Bedingungen für hochqualifizierte Frauen geschaffen, bzwihren wissenschaftli- xxxx Xxxxxxxxx erfolgreich fortzuführen. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut Die Hochschulen und das Land streben an, den Anteil von Frauen bei der Besetzung von Professuren insgesamt zu steigern und die in verschiedenen Fachdisziplinen unterschiedlich ausgeprägte jeweilige Unterrep- räsentanz von Frauen oder von Männern abzubauen. Die Hochschulen ergreifen ge- eignete Maßnahmen zur Förderung der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösenVereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung• Stärkung der Lehrerbildung: Lehrerbildung und Bildungsforschung werden von den niedersächsischen Hochschulen als eine quantitativ wie qualitativ zentrale Aufgabe fortentwickelt. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird Dazu werden die lehramtsorientierten Studiengänge in Abstimmung mit dem Umstellungstermin fälligLand weiterentwickelt und der Austausch mit den Studienseminaren ausgebaut. Die Gesellschaft ist berechtigtHochschulen wirken an der Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung mit. • Qualitätsentwicklung/Steigerung der Absolventenquoten: Die niedersächsischen Hochschulen implementieren Instrumente zur stetigen Qualitätssicherung und Quali- tätssteigerung und entwickeln diese fort. Dazu gehören insbesondere die kontinuierli- che Evaluation, die Jahresnutzungsgebühr Akkreditierung von Studiengängen einschließlich Systemakkredi- tierung, die gezielte Personalentwicklung und die hochschuldidaktische Weiterbildung der Lehrenden. Zur Qualitätsentwicklung gehört insbesondere der Aspekt der Steige- rung von Absolventenquoten. Besonders in den MINT-Studiengängen sind die Abbre- cher- und Schwundquoten überdurchschnittlich hoch. Die Schwundquoten (einschließ- lich der Fächerwechsler) liegen bei rund 50 %. Gemeinsames Ziel der Landesregie- rung und der Hochschulen ist es daher, die Schwundquoten in den MINT-Studien- gängen spürbar zu erhöhen senken. Sicherung und zwar Verbesserung der Qualität berücksichtigen entsprechend der Gemeinsamen Erklärung der Dialoginitiative Gleichstellung und Qualitätsmanagement an Niedersächsischen Hochschulen in allen Handlungsfeldern Gleichstellungsaspekte als integralen Bestandteil. Das Land unterstützt die Infrastruk- tur für externe Verfahren der Qualitätssicherung. • Öffnung für neue Zielgruppen: Die Hochschulen und das Land gestalten Qualifizie- rungswege in der beruflichen wie der Hochschulbildung transparenter und insbeson- dere wechselseitig durchlässiger. Gemeinsames Ziel von Landesregierung und Hoch- schulen ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und Hochschulbildung deutlich zu verbessern und den Anteil von jungen Berufstätigen ohne schulische Hochschulzu- gangsberechtigung zu erhöhen. Im Sinn einer „Offenen Hochschule“ tragen sie den veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes Rechnung. Die Hochschulen stellen die Durchführung von Zugangsprüfungen nach beruflicher Vorbildung sicher, erleich- tern die Anrechnung beruflicher Kompetenzen und stellen sich zunehmend auf Studie- rende mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatenheterogenen Vorkenntnissen ein. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetSie bauen ihr Angebot an dualen und wei- terbildenden Studiengängen sowie an berufsbegleitend und in Teilzeit studierbaren Studiengängen und -programmen unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning signifikant aus.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagenkostengünstige Bewirtschaftung und nachhaltige Nutzung der Sporthalle (SH) Lödingsen – und damit die Förderung der dörflichen Gemeinschaft – ist das Ziel des Flecken Adelebsen, Golfakademiedes VfB, Clubhaus mit Gastronomiedes Ortsrates und der Ortschaft Lödingsen. Der Flecken Adelebsen und der Pächter VfB übertragen daher die Verwaltung des Hauses einem ortsansässigen Treuhänder, Pro Shop um dieses Ziel zu verwirklichen. Der Flecken Adelebsen, der VfB und Betriebshofder Treuhänder sind sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Treuhandvereinbarung Der Nutzer erwirbt hiermit von Flecken Adelebsen und der Gesellschaft Pächter VfB übergeben mit Wirkung vom 01.07.2007 die Verwaltung und die Bewirtschaftung der Sporthalle Lödingsen an den Treuhänder. § 2 Handlungsgrundsätze Der Treuhänder bewirtschaftet die SH in eigenem Namen und auf seine Rechnung. Er verwendet dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Er sorgt durch ihm geeignet erscheinende Maßnahmen für eine nachhaltige Benutzbarkeit und die bestimmungsgemäße Verwendung der Liegenschaft. Der Treuhänder übt das Recht zur Nutzung Hausrecht in Abstimmung mit der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Gemeinde und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesVfB aus. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §§ 3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Vereinbarungen

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Samples: Treuhandvertrag

Präambel. In Nordrhein-Westfalen haben Bund, Land, Kommunen und Verkehrsunternehmen insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren stark in den kommunalen Schienen- verkehr investiert. Im Ergebnis sind neben modernen Straßenbahnen auch Stadtbahn- /unterirdische Stadtbahnnetze und Schwebebahnsysteme neu entstanden und ausge- baut worden. Inzwischen rückt die Erneuerung dieser Systeme in den Vordergrund. Instandhaltung und Erneuerung der kommunalen Infrastruktur des ÖPNV sind seit je- her eine Angelegenheit der kommunalen Daseinsvorsorge. Dies soll auch so bleiben. Die Gesellschaft unterhält nach dem Personenbeförderungsgesetz zuständigen Verkehrsunternehmen und die Kommunen als Eigentümerinnen der Verkehrsunternehmen stehen diesbezüglich jedoch in Süderholz eine 36den kommenden Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für die kommunale Infrastruktur des ÖPNV im Ruhrgebiet. In keinem anderen Bundesland existiert ein so weitläufiges Netz von Stadt- und Straßenbahnen, das fortlaufend erhalten und erneuert werden muss. Daher wird das Land die Gebiets- körperschaften und Verkehrsunternehmen mit der anstehenden Herausforderung nicht alleine lassen. Das Land Nordrhein-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Westfalen setzt sich für einen attraktiven und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage vernetzten ÖPNV in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesden Kommunen ein, der zeitlichen Fertigstellung sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Nutzer orientiert. Der Mobilitätssektor wird zudem seinen Beitrag zur Reduktion von Emissionen nur mit modernen Stadt- und Nutzungsfreigabe Straßenbahnnetzen leisten können. Aus Sicht des Landes brau- chen diese Netze daher ein System-Upgrade, das Mobilität der einzelnen Einrichtungen, sowie Zukunft möglich macht. Die jetzt anstehende Erneuerung der RegelnNetze bietet die Möglichkeit, die infrastrukturellen Voraussetzungen für vernetzte Mobilität im ÖPNV zu schaffen. Um den Finanzierungsbedarf für die Gesellschaft aufstelltErneuerung der Netze nach einem einheitlichen Maßstab zu bestimmen, hat das Verkehrsministerium ein Gutachten über Erneue- rungsmaßnahmen an kommunalen Schienenstrecken beauftragt („Spiekermann-Gut- achten“). §2 Inhalte des Nutzungsrecht Unter Erneuerung wird dabei nicht die Instandhaltung der Infrastruktur ver- standen, sondern die notwendige Reinvestition nach Ablauf der Nutzungsdauer. Das Nutzungsrecht beinhaltet Gutachten weist bis 2031 einen förderfähigen Investitionsbedarf in die Erneuerung der nordrhein-westfälischen Stadt- und Straßenbahnnetze für oberirdische Ingenieurbau- werke, Strecken und Haltestellen in Höhe von 2,6 Mrd. Euro aus. Dabei sollen die Baunebenkosten nicht Bestandteil der Förderung sein. Ferner weist ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal Ergänzungsgutachten für das Ruhrgebiet Systembrüche aufgrund un- terschiedlicher Spurweiten aus, die es für eine Verbesserung der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesMobilität im Ruhrge- biet zu beseitigen gilt. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind Pendler dürfen nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen aufgrund unterschiedlicher Spurweiten zum Umstieg gezwungen werden. Die Gesellschaft Für die Beseitigung der Systembrüche stellt das Land zusätzliches Geld zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Landeskabinett am 07. Mai 2019 folgende Eckpunkte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die zukünftige Förderung und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Festlegungen eines noch zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.entwickelnden För- derleitfadens beschlossen:

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Samples: www.vm.nrw.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnLage, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von Kom- munen konnte bisher trotz umfangreicher und tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen ei- nen Hauhaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Dies stellt die Gesellschaft aufstelltLeis- tungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage. §2 Inhalte Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten ist ein zentrales Anliegen des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Landes Niedersachsens. Die demografischen Veränderungen, aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher Aufga- ben auf die Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich. Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Übereinstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung von kommuna- len Haushalten zur Verfügung. Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in der “Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Nieder- sächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zu- kunftsvertrag)“ vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquidi- tätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Übungsanlagen Fi- nanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom 09.06.2010 (Nds.GVBl. v. 16.06.2010, S. 236). Grundlage für die Gewährung einer Entschuldungshilfe ist der Abschluss eines „Vertrages zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung“ zwischen der Samtgemeinde Schla- den, ihren Mitgliedsgemeinden, dem Landkreis Wolfenbüttel, und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesNds. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Ministerium für Inneres und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche ZahlungSport. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und dem seitens der Kommune zu aktivierenden eigenen Kon- solidierungsbeitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit dem Umstellungstermin fälligNds. Mi- nisterium für Inneres und Sport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die Gesellschaft ist berechtigtAuswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt – im Rahmen des verfas- sungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung – ausschließlich den zuständigen Organen der Kommune. Die Samtgemeinde Schladen und ihre Mitgliedsgemeinden stellen dabei in eigener Verant- wortung sicher, dass die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monatentatsächlich möglich sind und kassenwirksam werden. Gegeben falls hat Vor diesem Hintergrund schließen die Samtgemeinde Schladen, ihre Mitgliedsgemeinden, der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, Landkreis Wolfenbüttel und das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Land Niedersachsen folgenden Vertrag:

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Samples: Zukunftsvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenStadt Karlsruhe hat ihre derzeitigen und zukünftigen Aktivitäten im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Gemarkung Karlsruhe auf die Karls- ruher Versorgungs-, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Verkehrs- und BetriebshofHafen GmbH (KVVH) übertragen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Im weiteren Verlauf hat die VBK die Tätigkeiten übernommen. Von der Übertragung ist die Bedienung der Stadtteile Rüppurr und Neureut ausge- nommen. Diese Stadtteile werden von der stadteigenen Albtal-Verkehrs-Gesellschaft das Recht zur Nutzung mbH mit ÖPNV-Leistungen versorgt. Die VBK tritt für den Vorrang und die konsequente Förderung des ÖPNV ein. Hierbei wird die Gesellschaft durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, Stadt Karlsruhe und anderen Gebietskörperschaften die Verkehrsangebote weiterent- wickeln. Es sollen nachfrageorientierte und mit den Entwicklungszielen der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnGebietskörper- schaften abgestimmte Verkehrsleistungen angeboten werden, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte unter Berücksich- tigung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf Umweltschutzes und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen den Übungsanlagen Be- dürfnissen der Bürger nach ausreichender Mobilität und dem Golfareal angemessener Lebensqua- lität sowohl in der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenStadt als auch im Xxxxxx entsprechen. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte seit vielen Jahrzehnten fast unveränderte Schieneninfrastruktur im Innenstadt- bereich muss dem starken Anstieg der zu befördernden Fahrgästen angepasst wer- den. In diesem Zusammenhang haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karls- ruhe per Bürgerentscheid am 22. September 2002 den Auftrag zur Realisation der Kombilösung erteilt. Zur Verwirklichung der Kombilösung ergeben sich grundlegende Veränderungen bei der Verkehrsinfrastruktur. Deshalb wird der bestehende Konzessionsvertrag vom 30. Oktober 1997 einschließlich der Nachtragsvereinbarung vom 19.11.2001 durch die- sen Vertrag ersetzt. Der KASIG ist die Aufgabe der Umsetzung der Kombilösung übertragen worden. Die KASIG wurde zur Erbringung der Planungsleistungen und aller notwendigen Maß- nahmen für eine Übungsphase nur provisorisch die Realisation und Durchführung der Kombilösung gegründet. In Abgrenzung zu errichten diesem Aufgabenbereich wird die VBK für den Betrieb des Karlsru- her ÖPNV und die Golfanlage während Instandhaltung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltenGleisanlagen sowie die Planungen, zu änderndie nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kombilösung stehen, zu erweitern, um- verantwortlich sein. In entsprechender Weise werden in diesem Vertrag die Aufgabenbereiche der KA- SIG und auszubauenVBK unterschieden und gesondert behandelt. Die Nutzung personenbeförderungsrechtliche Genehmigung zum Betrieb und zum Bau sowie zur Linienführung im gesamten Stadtgebiet mit Ausnahme des Stadtbahntunnels „Kaiserstraße zwischen Durlacher Tor und Mühlburger Tor einschließlich des am Marktplatz abgehenden Südabzweiges bis zur Ettlinger Straße“ gemäß Planfeststel- lungsbeschluss vom 15. Dezember 2008 – nachfolgend „Stadtbahntunnel“ genannt - obliegt der Golfanlage hat gemäß VBK. Der Bau und die Linienführung für den oben benannten Stadtbahn- tunnel ist mit Bescheid vom 12. Dezember 2008 auf die KASIG übertragen worden. Dies vorausgeschickt wird unter Bezugnahme auf § 31 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 16 Straßengesetz Baden-Württemberg auf der Grundlage der bisher zwischen der Stadt und den Verkehrsbetrieben gültigen Spiel-Kostenverteilungsvereinba- rungen folgender Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen PreislisteDurchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Schienenbahnen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe ergeben, geschlossen. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Für den Vertrag sind die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage Begriffsbestimmungen nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetPBefG maßgebend (Anlage 1).

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Präambel. Stationäre Altenpflege in den Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozial- dienste gemeinnützige GmbH bietet unter Beachtung der Würde der Senioren einen Schutz ihrer Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen. Im Mittelpunkt steht die professionelle Aktivierung, um das selbständige Leben im Alter so weit und so lange wie möglich zu fördern, zu erhalten, sowie gezielte Hilfe dazu anzubieten. Jeder Bewohner einer stationären Altenpflegeeinrichtung hat entsprechend der indivi- duellen Pflegebedürftigkeit das gleiche Recht auf qualifizierte und aktivierende Pflege und Betreuung, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, so- zialer Stellung sowie religiöser und politischer Überzeugung. Ziel des Vertrages ist es, den Bewohner in die Einrichtung aufzunehmen und ihm dort unter Wahrung seiner Menschenwürde Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigen- ständigen Lebensführung sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fä- higkeiten zu gewähren. Die Gesellschaft unterhält Einrichtung und der Bewohner werden sich auf der Grund- lage der Partnerschaft um ein gutes Zusammenleben aller Heimbewohner im Geiste gegenseitiger Rücksichtnahme und friedlicher Nachbarschaft bemühen. Die Einrichtung wird im Rahmen des Heimgesetzes und seiner Rechtsverordnungen so- wie der gesetzlichen Pflegeversicherung die Bewohner in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop ihren persönlichen und Betriebshofsozia- len Angelegenheiten beraten und betreuen und sie unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Achtung ihrer Persönlichkeit versorgen und pflegen. Der Bewohner wird die Bemü- hungen des Trägers so gut wie möglich unterstützen. Die dem Bewohner ausgehändigte Vorabinformation nach § 3 WBVG und die jeweils geltenden Regelungen des Landesrahmenvertrages gem. § 75 Abs. 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von SGB XI sind Ge- genstand dieses Vertrages. Letztere können in der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen Einrichtung eingesehen werden. Die Gesellschaft Einrichtung bietet dem Bewohner ein im Rahmen der jeweiligen pflegerischen Not- wendigkeit individuell gestaltbares Zimmer. Eine persönliche Ausstattung mit privaten Kleinmöbeln und Gegenständen ist erwünscht. Die Instandhaltung der eingebrachten Gegenstände geht zu Lasten des Bewohners. Die Einrichtung verpflichtet sich, die Privatsphäre des Bewohners in seinem Zimmer zu gewährleisten. Der Bewohner erhält das Zimmer Nr. im Wohnbereich als Einzelzimmer mit Dusche und Toilette Einzelzimmer mit gemeinsamer Nutzung von Dusche und Toilette mit dem Be- wohner eines benachbarten Einzelzimmers Doppelzimmer mit Dusche und Toilette zur Nutzung bzw. Mitnutzung. Das Zimmer hat folgende Ausstattung: - Telefonanschluss - Notrufanlage - Beleuchtung - Tisch - Stuhl - Pflegebett - Kleiderschrank - Wertfach - Nachttisch - Rundfunk- und Fernsehanschluss - Gardinen - Vorhänge Sonstiges (bitte beschreiben): Die Schlüsselaushändigung erfolgt gegen Unterschrift. Bei Schlüsselverlust beschafft die Einrichtung auf Kosten des Bewohners Ersatz. Die Einrichtung verfügt über einen Not- fallschlüssel, um in dringenden Fällen Hilfe leisten zu können. Durch den Bewohner dür- fen aus Sicherheitsgründen keine anderen Schlösser angebracht werden. Die Beauftragten der Einrichtung können das Zimmer nach Ankündigung zu angemes- sener Tageszeit betreten, um sich von dessen Zustand zu überzeugen, wenn dies er- forderlich erscheint. Die Beauftragten der Einrichtung sind berechtigt, in Notfallsituatio- nen die Räume ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Sämtliche eingebrachten Geräte müssen jederzeit den sicherheitstechnischen Bestim- mungen entsprechen und nach den gesetzlichen Vorschriften zu Lasten des Bewohners einmal jährlich geprüft werden, erstmalig bei Heimeinzug. In den Zimmern ist der Anschluss eines Rundfunk- und eines Fernsehgerätes möglich. Gebühren für Kabel-/Satellitenfernsehen sind im Entgelt enthalten. Ein Telefonanschluss ist im Zimmer vorhanden. Sämtliche Kosten und Gebühren sind von dem Bewohner zu tragen. Die Abrechnung erfolgt durch die Telefongesellschaft direkt mit dem Bewohner. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Räumlichkeiten zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben des Hauses. Die Nutzung dieser Räume, Einrichtungen und Anlagen ist im Entgelt enthalten. Der Bewohner hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Gemeinschaftsräume auch für private Zwecke zu nutzen. Die Raumüberlassung ist kostenfrei, bedarf jedoch der vorherigen Abstimmung mit der Einrichtung. Der Bewohner wird gebeten, mit anderen Bewohnern der Einrichtung eine Übungsphase friedliche Gemeinschaft zu bilden und gegenseitige Rücksicht zu üben. Nachbarschaftliche Hilfe- leistung ist erwünscht. Umzüge innerhalb des Hauses sind grundsätzlich möglich. Ein Umzug in ein anderes Zimmer innerhalb des Hauses erfolgt nur provisorisch zu errichten aus wichtigem Grund. Einen wichtigen Grund stellt beispielsweise ein Problem des Zusammenlebens (z. B. im Doppelzimmer) oder auch wesentliche Veränderungen in der Pflegebedürftigkeit dar. Ein wichtiger Grund für einen Umzug ist auch dann gegeben, wenn Umbaumaßnahmen oder Änderungen an der Einrichtungskonzeption erforderlich werden oder wenn ein Ehepartner eines ge- meinsam in einem Doppelzimmer untergebrachten Ehepaares verstirbt. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der schriftlichen Zu- stimmung der Einrichtungsleitung. Die Zustimmung kann versagt oder widerrufen wer- den, wenn andere Bewohner durch das Tier gestört oder beeinträchtigt werden oder der Bewohner dessen Versorgung nicht mehr selbst sicherstellen kann. Die Verpflegung besteht täglich aus 3 Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) und erfolgt nach Maßgabe des Speiseplanes. Bei Bedarf erhält der Bewohner Schon- oder Diätkost sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Zwischenmahlzeiten. Des Weiteren werden Obst und Zwischenmahlzeiten wie z. B. Nachmittagskaffee oder Nachtmahlzeiten angeboten. Im Entgelt sind folgende Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs ent- halten: Kaffee, Milch, Mineralwasser, Tee, Apfel- und Orangensaft. Die Mahlzeiten werden grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Räumen serviert. Bei Krankheit oder pflegerischer Notwendigkeit können die Mahlzeiten im Bewohner- zimmer ohne zusätzliche Berechnung serviert werden. Es erfolgt eine regelmäßige Unterhalts- und Sichtreinigung der Privat- und Gemein- schaftsräume. Der Umfang und die Golfanlage während Häufigkeit der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Zimmerreinigung sind dem Leis- tungsverzeichnis zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenentnehmen. Die Nutzung Einrichtung überlässt dem Bewohner Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher und Waschlappen ohne zusätzliche Berechnung. Der Wäscheservice umfasst das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln der Golfanlage hat von der Einrichtung gestellten Wäsche sowie der persönlichen Leibwäsche, der Oberbeklei- dung und der Flachwäsche der Bewohner. Voraussetzung für das maschinelle Waschen, Trocknen und Bügeln ist die Eignung der Wäsche sowie die vorgeschriebene Kenn- zeichnung gemäß den gültigen Spiel-Vorgaben der Wäscherei. Weiteres ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden entsprechend dem Gesundheitszustand des Bewohners nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Er- kenntnisse nach dem SGB XI (Pflegegrade) und entsprechend dem Rahmenvertrag gem. § 75 Abs. 1 SGB XI zur Kurzzeit- /Verhinderungspflege und vollstationären Pflege und den nach § 84 Abs. 4 SGB XI vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmalen er- bracht. Der Rahmenvertrag ist in der Einrichtung einsehbar. Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in einen der Pflegegrade durch die Pflegekassen gem. SGB XI notwendig. Der Bewoh- ner verpflichtet sich, Wettspiel-einen Antrag auf Eingruppierung bei seiner Pflegekasse zu stellen. Der Bewohner kann die Einrichtung mit der Beantragung beauftragen. Über den Grad der Pflegebedürftigkeit entscheidet die Pflegekasse entsprechend den Feststellungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Liegt der Pflegebedarf unterhalb des Pflegegrades 1 ist das Entgelt nach dem mit dem örtlichen Sozialhilfeträger gemäß SGB XII vereinbarten Pflegegrad zu berechnen. Dem Bewohner werden die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung und zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Le- bens mit dem Ziel einer selbständigen Lebensführung angeboten. Ziel der Pflege und Betreuung ist es, Platz- dem Bewohner Hilfe zur Erhaltung und Hausordnungen Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu geben. Dabei sind seine persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu respektieren. Die Pflege verfolgt das Ziel, Folgen von Pflegebedürftigkeit zu mindern sowie einer Verschlimmerung von Pfle- gebedürftigkeit vorzubeugen. Zu den Regeln Leistungen gehören: ▪ Hilfen bei der Körperpflege ▪ Hilfen bei der Ernährung ▪ Hilfen bei der Mobilität ▪ Soziale Betreuung Die Pflegeplanung, die Pflegeleistungen und andere Leistungen werden dokumentiert. Die Pflegedokumentation kann von dem Bewohner oder von einer von ihm benannten Person eingesehen werden. Die Pflegeplanung wird unter Beteiligung des Deutschen Golfverbandes Bewohners oder einer anderen Person seines Vertrauens erstellt. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, das Prinzip der Freiwilligkeit von Pflegeleistungen sei- tens des Bewohners zu erfolgenachten. Eine temporäre Einschränkung der Selbstbestimmung ist nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig. Bei den Leistungen der Behandlungspflege handelt es sich um pflegerische Verrichtun- gen im Zusammenhang mit ärztlicher Therapie und Diagnostik, für deren Veranlassung und Verordnung der jeweils behandelnde Arzt des Nutzungsrechtes kann sich ergeben Bewohners zuständig ist. Die Leistungen der Behandlungspflege werden unter der Voraussetzung angeboten, ▪ dass sie von dem behandelnden Arzt veranlasst und in der Dokumentation von ihm abgezeichnet werden; ▪ dass die persönliche Durchführung durch Turniereden behandelnden Arzt nicht erforder- lich ist; ▪ dass für die Durchführung der speziellen Pflege entsprechend qualifizierte Mitar- beiter, soweit deren Befähigung ärztlicherseits geprüft wurde, zur Verfügung stehen; ▪ dass dem Mitarbeiter im Einzelfall kein Weigerungsrecht zusteht; ▪ dass der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Bewohner mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Durchführung der ärztlichen Maßnahme durch die Gesellschaft.. Wird Mitarbeiter einverstanden ist und ▪ dass der Vertrag Bewohner in die ärztlichen Heilbehandlungsmaßnahmen eingewilligt hat. Ärztliche Leistungen werden von der Einrichtung nicht erbracht. Auf Wunsch vermittelt die Einrichtung dem Bewohner ärztliche Hilfe. Jeder Bewohner hat das Recht den Arzt frei zu wählen. Es muss aber gewährleistet sein, dass der Arzt im Bedarfsfall in die Einrichtung kommt. Der Bewohner teilt den Namen und die Adresse seines Arztes der Einrichtung mit. Für therapeutische Leistungen (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) gilt § 5.3 Abs. 1 ent- sprechend. Der Bewohner und die Einrichtung können die Erbringung besonderer Zusatzleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische und betreuende Leistun- gen gem. § 88 SGB XI vereinbaren. Eine Erhöhung der Entgelte für die Zusatzleistungen ist nur zulässig, sofern die Lan- desverbände der Pflegekassen und der überörtliche Xxxxxx der Sozialhilfe (vorher schriftlich) unterrichtet wurden. Der Bewohner kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von 3 Monaten zwei Wochen kündigen. Bei einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes ist eine Kündi- gung jederzeit zu dem Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Hierbei hat der Bewohner der Einrichtung bis zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrEingang der Kündigung bereits ent- standene Aufwendungen zu erstatten. Die Kündigung bedarf Einrichtung kann vereinbarte Zusatz- und sonstige Leistungen mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Für pflegebedürftige Bewohner erbringt das Heim zusätzliche Leistungen der SchriftformBetreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung nach § 5.1 hinausgehen. §4 Konditionen Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung sind Maßnahmen, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Das Konzept der Alltagsbegleitung, welches auf Wunsch in der Verwaltung der Einrichtung einsehbar ist, beschreibt das zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsangebot. Die Höhe Einrichtung wird die Auswahl der Nutzungsgebühr ergibt Angebote so vornehmen, dass dem Ziel der Aktivierung Rechnung getragen wird. Die Leistungsentgelte sind aufgrund der Regelung des Pflegeversicherungsgesetzes leistungsgerecht zu gestalten. Sie richten sich aus grundsätzlich nach den Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung und den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekasse, Sozi- alhilfeträger) nach den einschlägigen Vorschriften des SGB XI und des SGB XII verein- bart und ausgehandelt worden sind. Betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen sind nach dem Gesetz dem Bewohner gesondert in Rechnung zu stellen, soweit eine Deckung nicht oder zeitweise nicht durch eine öffentliche Förderung gegeben ist. Die Entgelte für die Leistungen sind für alle Heimbewohner nach einheitlichen Grund- sätzen zu bemessen. Der Bewohner bzw. eine von ihm bevollmächtigte Person hat das Recht, die Entgeltver- einbarung in der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetFassung einzusehen.

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Samples: Heimvertrag

Präambel. Seit dem 01.01.2009 wurde die öffentlich-rechtliche Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen und der Kompostierung pflanzlicher Abfälle von den Städten und Gemeinden auf den Landkreis zurück übertragen. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz Stadt/Gemeinde übernimmt seither im Rahmen einer öffentlich- rechtlichen Vereinbarung für den Landkreis nach § 6 Abs. 3 LAbfG die Abfallberatung für ihr Gebiet als kommunale Beistandsleistung und erhält dafür vom Landkreis eine 36Aufwandsentschädigung. Der Kreistag hat am 19.07.2018 beschlossen, dass ab dem 01.01.2021 eine zusätzliche Bioabfallsammlung mit einem Kombisystem aus einer freiwilligen Biotonne und einem Bringsystem auf den vorhandenen Grünabfallsammelplätzen im Landkreis Karlsruhe für Privatkunden angeboten wird. Die Abfallberatung durch die Stadt/Gemeinde soll künftig dieses neue Angebot einschließen. Die bestehende öffentlich-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. rechtliche Vereinbarung „Abfallberatung“ wird dazu wie folgt geändert: In § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender weiterer Satz ergänzt: Die Abfallberatung schließt die Beratung für das Stadt-/Gemeindegebiet zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung im Hol- und Bringsystem ein und umfasst insbesondere die persönliche Kundenberatung vor Ort und die Bestellannahme für die Bioabfallsammlung. In § 3 Absatz 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze ergänzt: Für die Beratung zu der vom Landkreis angebotenen zusätzlichen Bioabfallsammlung erhält die Stadt/Gemeinde in der Einführungsphase von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung drei Jahren bis zum 31.12.2022 eine zusätzliche einwohnerabhängige Aufwandsentschädigung inklusive Mehrwertsteuer von 0,20 € (0,19 € zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Einwohner und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnJahr, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte für das Jahr 2020 anteilig für 9 Monate gezahlt und nach Ablauf des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Jahres 2022 überprüft und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenrückwirkend angepasst wird. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten zusätzliche Aufwandsentschädigung beträgt ab dem 01.01.2023 inklusive Mehrwertsteuer noch 0,10 € (0,09 € zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Einwohner und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- Jahr und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- wird regelmäßig überprüft und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten gegebenenfalls zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetFolgejahr kreiseinheitlich angepasst.

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Samples: Vereinbarung Zur Änderung

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und BetriebshofDas seit den frühen 1960er Jahren am Nonnenstieg befindliche „Institut für den Wissenschaftlichen Film – IWF“ hat im Jahr 2010 seinen Betrieb eingestellt. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Nach Aufgabe der Gesellschaft jetzigen Nutzung kann das Recht zur Areal einer neuen Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen zugeführt werden. Die Gesellschaft Im Wesentlichen soll hier Wohnungsbau entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan als Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung hat die Flächen des Institutsgeländes bislang als Sonderbaufläche dargestellt; für das RechtInstitutsgelände besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Durch die aktuellen Entwicklungen wird ein Planungserfordernis ausgelöst; um hier eine städtebaulich geordnete Entwicklung zu gewährleisten, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und ist die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenAufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-nähere Umgebung ist weitgehend durch das Wohnen geprägt, Wettspiel-eine wohnbauliche Entwicklung ist an diesem Standort daher die sinnvollste Entwicklungsperspektive. Welche ergänzenden Nutzungen hier noch zulässig sein sollen, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05weiteren Verfahren geprüft. Januar, bzwGrundsätzlich wird die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gem. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig§ 4 BauNVO angestrebt. Die Gesellschaft ist berechtigtGrünstrukturen sind weitestgehend zu erhalten. Zwischen den Beteiligten herrscht Einvernehmen, dass aufgrund der städtebaulich und naturräumlich prägnanten Situation eine qualitätsvolle Architektur zur Anwendung kommen muss. Um dies sicherzustellen, wird diese Vereinbarung geschlossen. Ferner kommt bei der Realisierung des Vorhabens dem Aspekt des Klimaschutzes eine wesentliche Bedeutung zu. Die Stadt erarbeitet derzeit einen Masterplan „100% Klimaschutz“ mit der Zielsetzung, bis zum Jahr 2050 die Jahresnutzungsgebühr Treibhausgasemissionen um 95% und den Endenergiebedarf um mindestens 50% zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls reduzieren (Ratsbeschluss v. 08.04.2011), Ferner hat der Nutzer Rat der Stadt Göttingen bereits am 07.05.2010 ein Sonderkündigungsrecht"Klimaschutzkonzept" beschlossen, das bis zum Ende welches die Anwendung entsprechender energetischer Standards bei Neubaumaßnahmen im Verantwortungsbereich der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetStadt festschreibt.

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Samples: www.nonnenstieg-buergerinitiative.de

Präambel. Im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinde- rung bedrohter Kinder haben Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiat- rische Zentren durch ihre interdisziplinären Diagnose-, Beratungs- und Therapie- möglichkeiten eine ganz wesentliche Bedeutung. Denn die Erfahrung zeigt – ins- besondere bei Kindern-, dass drohende Behinderungen oft vermieden und einge- tretene Behinderungen und ihre Folgen gemildert werden können, wenn die Risi- ken und Beeinträchtigungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt werden und eine ganzheitliche Therapie und Förderung eingeleitet wird. Entscheidend für den Erfolg der Früherkennung und Frühförderung ist neben dem engen Zusammen- wirken der medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Dienste untereinander auch das Zusammenwirken mit den zuständigen Leistungsträgern. Im Interesse einer zielgerichteten Förderung und qualitativ hochwertigen Versor- gung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder begrüßen die Vereinba- rungspartner eine enge Zusammenarbeit zwischen Interdisziplinären Frühförder- stellen und Sozialpädiatrischen Zentren. Die Gesellschaft unterhält Landesrahmenvereinbarung regelt auf Grundlage der am 1. Juli 2003 in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenKraft getretenen Frühförderungsverordnung (FrühV, GolfakademieBGBl I., Clubhaus mit GastronomieS. 998 f.) das Zusammen- wirken der zuständigen Leistungsträger, Pro Shop der Interdisziplinären Frühförderstellen und Betriebshofder Sozialpädiatrischen Zentren zur Früherkennung und Frühförderung gem. § 30 Abs. 1 Erwerb und 2 des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von neunten Buches Sozialgesetzbuch. Durch die Landesrahmenvereinbarung wird die zwischen den beteiligten Rehabili- tationsträgern und den beteiligten Verbänden der Gesellschaft das Recht Liga der freien Wohlfahrtspflege geschlossenen Übergangsvereinbarung vom 9. Xxxx 2005 abgelöst. Das Land fördert Interdisziplinäre Frühförderstellen im Rahmen zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnVerfügung stehender Haushaltsmittel als freiwillige Leistung. Das Land will mit dieser Freiwil- ligkeitsleistung insbesondere den niederschwelligen Zugang zu Interdisziplinären Frühförderstellen erhalten, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf Leistungen der gesetzlich zuständigen Rehabilitati- onsträger um nicht fallbezogene Bestandteile ergänzen und den Übungsanlagen und dem Golfareal Trägern der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige In- terdisziplinären Frühförderstellen einen Härteausgleich für sonst nicht oder nur geringfügig abrechenbare Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenschaffen. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen für die Förderung Interdisziplinärer Früh- förderstellen des Landes Baden-Württemberg. Weitere Grundlage der Landesför- derung bildet die Rahmenkonzeption Frühförderung behinderter und von Behinde- rung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg. Die Rehabilitationsträger sehen diese ebenfalls als sinnvollen Orientierungsrahmen für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten qualitativ hochwertige Früherkennungs- und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetFrühförderarbeit.

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Samples: www.domino1.stuttgart.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Zur Unterstützung und Beförderung anstehender Veränderungs- und Gestaltungsprozesse auf Ebene der Kirchengemeinden und Kirchenbezirke hat die Landessynode am 18. Xxxx 2017 den Beschluss gefasst, für den Zeitraum 2018 bis 2034 ein zusätzliches Stellenkontin- gent von 30 vollzeitäquivalenten Diakonenstellen im Rahmen eines Flexibilisierungs- und Entlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“ zu schaffen. Im Rahmen dieses Pakets werden Diakonen-Stellenanteile im Umfang von 25 % oder 50 % für einen Zeitraum von drei oder fünf Jahren vergeben. Zielsetzung ist die Förderung von neuen Erprobungsräumen kirchlicher Präsenz im Gemeinwesen, Diakonische Herausforde- rungen im Sozialraum aufgreifen und Förderung gemeinwesenorientierter Entwicklungen. Wenn es um eine Neuanstellung geht, dann erfolgt die befristete Anstellung bei der Evange- lischen Landeskirche in Süderholz Württemberg. Erfolgt eine 36-Löcher-Golfanlage Stellenerweiterung um 50 %, wird ebenfalls die Anstellung bei der Evangelischen Landeskirche in Württemberg erfolgen. Der vorliegende Vertrag regelt die rechtlichen Vo- raussetzungen für einen einvernehmlichen Übergang der beim Kirchenbezirk oder bei der Kirchengemeinde angestellten Diakoninnen und Diakone gegen Kostenersatz auf die Evan- gelische Landeskirche in Württemberg. Darüber hinaus regelt der Vertrag die geplante Erhö- hung des Anstellungsumfangs sowie Übernahme von neuen Tätigkeiten im Rahmen des Flexibilisierungs- und Entlastungspakets „Vernetzt denken – gemeinsam gestalten“. Mit Wirkung zum tritt die neue Arbeitgeberin im Einvernehmen mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop der Beschäftig- ten/dem Beschäftigten1mit allen Rechten und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft Pflichten in das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen bestehende Arbeitsverhältnis zwischen Frau/Herrn1 und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtesbisherigen Arbeitgeber ein. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt Damit tritt die neue Ar- beitgeberin in Anspruch genommen werdenden bestehenden Arbeitsvertrag vom ein. Die Gesellschaft hat Zu diesem Zeitpunkt endet das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten Arbeitsverhältnis zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetbisherigen Arbeitgeber.

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Samples: www.service.elk-wue.de

Präambel. Die Durch den demografischen und strukturellen Wandel werden junge Menschen zu einem immer wichtigeren Teil unseres Gemeinwesens und für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Jugendalter (12 bis 27 Jahre), als eigenständige Lebensphase, bringt eigene und innovative Perspektiven mit, die wir in der Politik und als Gesellschaft unterhält für unsere Zukunftsfähigkeit dringend brauchen. Im Dezember 2018 hat der Kreistag des Landkreises Gießen per Beschluss das Vorhaben „Für einen jugendgerechten Landkreis Gießen und jugendgerechte Städte und Gemeinden“ auf den Weg gebracht. Als fachliche Basis wurde zuvor durch die kommunale Jugendarbeit (Arbeitskreis Kommunale Jugendpflegen und Jugendförderung des Landkreises Gießen) ein Grundsatzpapier verfasst. Der Gesetzgeber hat dem Recht auf Beteiligung junger Menschen ausdrücklich einen hohen Stellenwert beigemessen. Sowohl im Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe - als handlungsleitendem Prinzip, in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagender UN–Kinderrechtskonvention (Artikel 12), Golfakademieals auch auf hessischer Ebene in der Hessischen Gemeindeordnung /HGO (§§4 c, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, 8c) sowie der RegelnHessischen Landkreisordnung/HKO (§§4c, 8a) ist dieses Recht verankert. Der § 4c in der HGO und der HKO insbesondere konkretisiert, dass Städte, Gemeinden und Landkreise „bei Planungen und Vorhaben, die die Gesellschaft aufstelltInteressen von Kindern und Jugendlichen berühren“, diese in angemessener Weise zu beteiligen haben. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Hierzu müssen geeignete Verfahren entwickelt und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen durchgeführt werden. Die Gesellschaft hat das RechtInitiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen – Jugendpolitik für die guten Orte von morgen“ unterstützt die Städte und Gemeinden darin, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch diese Aufgabe zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenerfüllen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart Nur diese können Kooperationspartner werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.

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Samples: lkgi-jugendfoerderung.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Dem Studentenwerk Bremen obliegt die wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche und kulturelle För- derung der Studierenden an den staatlichen Hochschulen im Land Bremen. Das Studentenwerk ist vorrangig Dienstleister für die Studierenden der o.g.Hochschulen. Mit seinen Angeboten trägt es zur Erhöhung der Attraktivität der Studienstandorte Bremen und Bremerhaven bei. Dazu gehören qualitativ hochwertige, gesunde und preiswerte Ernährungsangebote in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop den gastro- nomischen Betrieben. Zur Herstellung von Kostenstabilität und Betriebshofzur Qualitätssicherung sind die Pro- duktionsprozesse und die Ablauforganisation ständig zu überprüfen und anzupassen. § 1 Erwerb Ein wichtiger Faktor bei der Xxxx des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Studienstandortes ist die Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum in der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Nähe der Golfanlage Hochschulstandorte. Zur Erhaltung eines attraktiven Wohnraumangebo- tes sollen die Studierendenwohnanlagen in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, Bremen und Bremerhaven bedarfsgerecht saniert und den gestiegenen Ansprüchen der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen studentischen Klientel angepasst werden. Die Gesellschaft hat Schaffung neuen studentischen Wohnraums wird angestrebt. Mit seinen Beratungsangeboten der Psychologisch-Therapeutischen Beratungsstelle unterstützt das RechtStudentenwerk die Studierenden beim Einstieg ins Studium, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch bei der Bewältigung und beim Ab- schluss des Studiums und leistet damit kostenlos Hilfestellung, um die Studienabbrecherquote zu errichten senken und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Studienzeiten zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgenverkürzen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben wichtige Zielgruppe sind Langzeitstudierende, die durch Turnieregezielte Ansprache und Unterstützung in den Stand versetzt werden sollen, soweit innerhalb ange- messener Zeit einen Studienabschluss zu erwerben. Mit seinem Amt für Ausbildungsförderung stellt das Studentenwerk die schnelle und serviceorien- tierte Förderung der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer Studierenden der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage Bremer Hochschulen nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des MonatsBAföG sicher. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer Bereitstellung des umfangreichen Leistungsangebots leistet das Studentenwerk einen wich- tigen Beitrag zur Profilbildung der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetHochschulen des Landes Bremen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält Fachhochschule Südwestfalen und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein- Westfalen schließen die folgende Zielvereinbarung in Süderholz einem gemeinsamen Verständnis der folgenden Prioritäten ab. Mit dem Ziel eines chancengerechten und leistungsfähigen Bildungssys- tems soll für die steigende Zahl von Studierwilligen ein ausreichendes Angebot von Studienplätzen bereitgestellt werden, ohne die anerkannten Qualitätsmaßstäbe zu gefährden. Die Bedingungen für anwendungsbezogene Forschung sollen im Zusammenwirken von Land und Hochschule weiter ver- bessert werden. Bei der Erfüllung der Kernaufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre sollen gesellschaftliche Belange besondere Berücksichtigung erfahren. Mit den Leitlinien hat die Fachhochschule Südwestfalen ihre Hochschulphilosophie erstmalig schrift- lich formuliert. Sie sind Grundlage und Ausdruck der Hochschulpolitik und bilden einen Orientierungs- rahmen für Handlungen und Verhaltensweisen aller Mitglieder und Angehörigen der Fachhochschule Südwestfalen. Gleichzeitig bilden sie die Basis für die Motivation und Identifikation mit der Hochschule als Ganzes und tragen dazu bei, den Bildungs- und Forschungsauftrag auch in Zukunft zielgerecht zu erfüllen. Die Hochschule hat mit vier Standorten und einem aufzubauenden Studienort ein spezifisches Profil, das durch das gemeinsame Dach der Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) und durch die Gege- benheiten vor Ort geprägt wird. Das Land NRW stellt eine 36auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Hochschule nach Maßga- be des Landeshaushalts zur Verfügung. Mit den Mitteln des Haushaltes verwirklicht die Fachhoch- schule Südwestfalen die in dieser Zielvereinbarung getroffenen Vereinbarungen. Die Hochschulvereinbarung NRW 2015 ist Bestandteil dieser Zielvereinbarung. Die Vereinbarung zum Hochschulpakt II 2011-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von 2015 zwischen der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Hochschule und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesMIWF ist Be- standteil dieses Vertrages. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenIn Absatz 1 dieser Vereinbarung wurde als normierte Aufnahmekapazität eine Basiszahl (1452) fest- gelegt. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während Basiszahl wird am Ende der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltender Ziel- und Leistungsvereinbarung auf Grundlage der Kapazitätsberechnung für das Studienjahr 2015/2016 überprüft. Hierbei wird vorausgesetzt, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauendass die für die Festlegung der Basiszahl relevanten Bedingungen im Wesentlichen konstant bleiben. Die Nutzung der Golfanlage Hochschule hat gemäß den gültigen Spiel-in Abstimmung mit dem MIWF die Möglichkeit, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes sowohl aus strategischen oder struktu- rellen Gründen als auch nachfrageorientiert ihre Angebotsstruktur zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrverändern. Die Kündigung bedarf Überprüfung erfolgt in derselben Weise wie die Berechnung der SchriftformBasiszahl. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt Ergibt sich aus der jeweils gültigen PreislisteÜberprüfungsrech- nung ein Wert, der unterhalb der im Hochschulpakt II vereinbarten Basiszahl liegt, wird bei den Zu- schüssen für den laufenden Betrieb (Titel 685 10) pro rechnerisch fehlendem Platz 20.000 € abgezo- gen (Malus-Regelung). Die Zahlung Hochschule erhält über die Höhe und den Zeitpunkt des Abzuges eine gesonderte Mitteilung. Eine Studieninformationsstelle zum weiteren Ausbau eines Schulnetzwerks und zugleich zur sinnvol- len Ergänzung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder Studienberatung in Monatsraten vereinbart werdenden Fachbereichen besteht bereits. Bei einem unterjährigen Eintritt Eine weitere Stelle für den Bereich Studienberatung und Studieninformation wurde aus Mitteln des Programms „ServicesteIlen für den doppelten Abiturjahrgang an nordrhein-westfälischen Hochschulen“ geschaffen. Diese Stelle mit 50 % der üblichen Arbeitszeit ist bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonatszum 31.12.2014 befristet. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung Hochschule ist Xxxxxx des zdi-Zentrum „Bildungsregion Hochsauerlandkreis“ in Meschede, ge- gründet im Februar 2010. Darüber hinaus engagiert sich die Hochschule über den Verein Technikför- derung Südwestfalen gemeinsam mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Südwestfälischen IHK zu Hagen, dem Märkischen Arbeitge- berverband und der Agentur für Arbeit Hagen im Voraus fälligzdi-Zentrum „technik_mark“ in Hagen, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschlussgegründet im April 2010, als Gesamtbetrag am 05und im zdi-Netzwerk Ennepe-Ruhr, gegründet im September 2013. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. Darüber hinaus ist die Hochschule Partner des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetzdi-Zentrums „STARK“ in Lippstadt/Soest.

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Samples: www.mkw.nrw

Präambel. Der nachstehende Vertrag dokumentiert den gemeinsamen Willen der unterzeichnenden Partner, den Königsdorfer Wald1 in seiner Besonderheit als FFH- und Naturschutzgebiet zu pflegen und zu entwickeln. Im Dreiklang „Naturschutz – Erholung – Holznutzung“ kommt der Holznutzung im FFH- und Naturschutzgebiet dabei eine nachrangige Bedeutung zu. Die Gesellschaft unterhält Parteien sind sich darüber einig, dass der Königsdorfer Wald als einziger nicht rekultivierter Altwald in Süderholz eine 36der Region, als FFH-Löcher-Golfanlage Gebiet und stark frequentierter Erholungswald in besonderer Weise gepflegt und entwickelt werden muss. Ziele der Pflege und Entwicklung sind die Erhaltung und Förderung des Altwaldes, die Erhöhung der Naturnähe, die Erhaltung von Sonderbiotopen wie z. B. Feuchtwaldarealen, die Sicherung von Biotopholz sowie der Wildnisflächen, die Förderung der Erholungseignung einschließlich der Erhaltung wichtiger Erholungsinfrastruktur und der Besucherlenkung. Alle Eingriffe folgen der Priorität des Naturschutzes und sind mit Übungsanlagendem Monitoringkonzept in Einklang zu bringen. Grundlage des Vertrages sind die rechtlichen Rahmenbedingungen 2 , Golfakademiedie sich insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz, Clubhaus mit Gastronomiedem Landschaftsgesetz NRW, Pro Shop dem Bundeswald- und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesLandesforstgesetz, der zeitlichen Fertigstellung FFH-Richtlinie sowie den dazugehörigen Erlassen und Nutzungsfreigabe den Vorgaben der einzelnen EinrichtungenAG Monitoring ergeben. Der Abschluss des Vertrages spiegelt den Willen beider Parteien wider, sowie gemeinsam an der RegelnErreichung der genannten Ziele zusammen zu arbeiten. Die unterzeichnenden Parteien erklären, Darstellungen und Handlungen zu vermeiden, die die Gesellschaft aufstelltden gemeinsam geäußerten Zielen und Zwecken dieses Vertrages widersprechen. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Der Vertrag soll auch als Beispiel für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten vertiefte Beteiligung der Bürgerinnen und die Golfanlage während Bürger an der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Gestaltung ihrer Lebensräume im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt Sinne der Nutzer Politik der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die Landesregierung von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetNRW dienen.

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Samples: Mediationsvertrag

Präambel. Der Vermieter verantwortet das gemeinnützige Projekt „Nachbarschaft Samtweberei“. Die Gesellschaft unterhält Grundzüge des Projektes sind in Süderholz einem gemeinsamen Handlungsprogramm „Zukunft des Samtweberviertels“ der Stadt Krefeld und der hinter dem Vermieter stehenden Montag Stiftung Urbane Räume vom Oktober 2013 festgehalten worden. Danach machen sich die Partner gemeinsam auf den Weg, die Krefelder Südweststadt – und hier insbesondere das Viertel um die Alte Samtweberei – zu einem lebenswerten und lebendigen Stadtbaustein der Gesamtstadt zu entwickeln. Das Ziel ist, die Entwicklung des Samtweberviertels und die Investition in die Alte Samtweberei so miteinander zu verschränken, dass mittelfristig eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagensozial, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop ökonomisch und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholzstädtebaulich heterogene, nach Maßgabe vielen Seiten offene Gemeinschaft entsteht, die keiner gesonderten Förderung durch die öffentliche Hand mehr bedarf. In diesem Zusammenhang wird die Immobilie „Alte Samtweberei“ entwickelt und vermietet. Der Betrieb und das Management des gewählten NutzungsrechtesHauses sollen eng mit der Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit für den Stadtteil verknüpft werden. Die Nutzer der Immobilie sollen sich in die soziale und kulturelle Entwicklung ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und in das umgebende Samtweberviertel einbringen und sich für ein lebendiges Gemeinwesen engagieren. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Projekt „Halbe Miete für das Viertel“ zu. Das ehemalige Verwaltungsgebäude (nachfolgend „Pionierhaus“ genannt) der ehemaligen Samtweberei wird auf Zeit, bis zum 31.08.2020, als Bürohaus für kreative Unternehmungen sowie für soziale Initiativen wieder in Betrieb genommen. Eine umfassende Sanierung und Umnutzung oder Modernisierung des Pionierhauses Gebäudes mit Anpassung an aktuelle Standards u.a. des Schall- und Wärmeschutz erfolgt nicht, um die Mieten für die Räume möglichst niedrig zu halten. Das Nutzungskonzept bietet auf insgesamt fünf Ebenen mit ca. 1010 qm Netto-Mietfläche gewerblichen Einzelnutzern, Freiberuflern, Dienstleistern, Vereinen und Künstlern einfache Büroräume und sieht auch Raumangebote für Projekte und Studierende der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe Hochschule Niederrhein sowie Co-Working-Plätze vor. Zur Erreichung der einzelnen Einrichtungenim Handlungsprogramm festgelegten Entwicklungsziele für das Samtweberviertel werden die Räume des „Pionierhaus“ an Mieter vermietet, sowie die sich ihrerseits verpflichten, an der RegelnErfüllung der Entwicklungsziele für das Samtweberviertel mitzuwirken. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: Mit Abschluss dieses Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter zur Teilnahme am Projekt "Halbe Miete für das Viertel“, dessen gesonderte „Spielregeln“, die die Gesellschaft aufstelltinhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Dokumentation des Projektes näher regeln, noch vom Vermieter in Abstimmung mit dem Vermieter aufgestellt und dann Vertragsbestandteil werden. §Durch seine Teilnahme an diesem Projekt verpflichtet sich der Mieter, je Quadratmeter der Gesamtmietfläche (siehe § 2 Inhalte dieses Vertrages) jährlich eine Stunde seiner Zeit, Kompetenz, Arbeitsleistung und Know-how für Projekte und Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die dem Gemeinwesen und der Quartiersentwicklung dienen (nachfolgenden insgesamt „Beiträge“ genannt). Die Beiträge können nach Zustimmung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht Vermieters eingebracht werden in Projekte, die von dem Mieter selbst oder von der Plattform Samtweberviertel entwickelt und vorgeschlagen werden. Sie sollen auf einen Bedarf im Quartier reagieren, der von der von dem Vermieter oder der „Plattform Samtweberviertel“ als solcher anerkannt wird. Die Plattform Samtweberviertel befindet sich derzeit noch in ihrem Entstehungsprozess und soll aufgebaut werden, um Bewohnerinnen und Bewohner, Vertreter von Einrichtungen und der Stadt sowie Unternehmen zu ermöglichen, auf einer Ebene zusammen kommen. Der Vermieter wird den Übungsanlagen Mieter über die diesbezüglichen Entwicklungen auf Anforderung informiert halten. Beiträge können unter anderem Projekte sein, die sich mit der Geschichte des Samtweberviertels, der Bildungssituation von Kindern und dem Golfareal Jugendlichen, der Golfanlage Süderholz ab Lebenslage von alten Menschen im Samtweberviertels oder der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtesinternationalen und interkulturellen Begegnung beschäftigen. Sonstige Leistungen wie Denkbar sind auch Aktivitäten im öffentlichen Raum, Kunst- oder Kulturprojekte, die – z.B. Übungsbällein Kooperation mit der Fachhochschule Niederrhein, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand der BI Rund um St. Josef oder anderen – die Teilhabe der Bewohner des Vertrages, Samtweberviertels am kulturellen Leben stärken. Im Jahr 2014 können aber gegen Entgelt 50% der Beiträge in Anspruch genommen den Betrieb des Pionierhauses selbst eingebracht werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Ab 2015 sind mindestens 75% der Beiträge für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Projekte und die Golfanlage während Aktivitäten außerhalb des Pionierhauses einzubringen. Das Stundenkontingent des Mieters beträgt unter Zugrundelegung der Laufzeit Mietfläche (siehe § 2 dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenVertrages) [_] Stunden pro Jahr. Die Nutzung Stunden werden mit 30,00 € zzgl. USt bewertet, so dass sich ein Gesamtbetrag in Höhe von [_] € einschließlich Umsatzsteuer pro Jahr ergibt. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines Kalenderjahres hat der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes Mieter dem Vermieter eine schriftliche Aufstellung der von ihm in dem vorangegangenen Kalenderjahr erbrachten Beiträge unter Benennung der insoweit verwandten Stunden zur Verfügung zu erfolgenstellen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Über die Stunden wird von dem Vermieter dann jährlich gemeinsam mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag Nebenkostenabrechnung (siehe § 5 dieses Vertrages) eine Abrechnung erstellt. Für nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr geleistete Stunden wird im Voraus Zuge der Abrechnung eine Nachzahlung in entsprechender Höhe unter Zugrundelegung des vorgenannten Stundensatzes fällig. Mehrleistungen des Mieters im Rahmen der Beiträge, erstmals 5 Tage nach die über das von ihm geschuldete Stundenkontingent hinausgehen, erfolgen auf freiwilliger Basis und können nicht vergütet werden. Es wird auf dem VertragsabschlussGrundstück Xxxxxxxxxxxxxxx 000 im Pionierhaus überlassen: Raum Nr. …………..im EG/ 1. – 4. OG wie in der als Anlage 1 beigefügten Grundrisszeichnungen und Mietflächenübersicht des Architekturbüros Böll vom 28. Xxxx 2014 rot umrandet dargestellt (nachfolgend „Mieträume“ genannt). Die Mietfläche der Mieträume beträgt. qm. Für die gemeinschaftlich nutzbaren Räume (WC-Anlagen/ Teeküchen) wird ein Anteil von 15 % auf die Mietfläche aufgeschlagen, so dass sich eine Gesamtmietfläche von [_] qm ergibt. Die Infrastruktur des Pionierhauses (Außenanlagen und Erschließung) sowie Ausstattung der Mieträume sind dem Mieter bekannt und in der Anlage 2 zu diesem Vertrag im Einzelnen beschrieben. Der Mieter erkennt den in der Anlage 2 beschriebene Infrastruktur und Ausstattung hiermit ausdrücklich als Gesamtbetrag am 05vertragsgemäß und die dortigen Verpflichtungen als für ihn verbindlich an. Januar, bzw. Dem Mieter ist insoweit auch bekannt und erkennt dies ebenfalls als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut vertragsgemäß an, die von dass das Pionierhaus (i) mit einfachen Mitteln instandgesetzt und wieder in Betrieb genommen und (ii) dabei der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für bauliche Zustand und technische Standard des Pionierhauses nur wie er bis zur Stilllegung im Jahr 2009 angeboten wurde, wiederhergestellt werden kann und wird und das laufende Jahr Pionierhaus daher weder modernisiert wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft noch eine Standarderhöhung und/ oder -aufwertung erfährt; das Vorstehende ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat auch bei der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende Festlegung der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird Miete (§ 5 dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetVertrages) gesondert berücksichtigt worden.

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Samples: Mietvertrag

Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36Universität zu Köln und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Westfalen schließen auf der Grundlage des am 18. August 2006 geschlossenen Zukunftspaktes die folgende Ziel- und BetriebshofLeistungsvereinbarung für den Zeit- raum vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2010. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Leitbild der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Hochschule Die Universität zu Köln ist eine forschungsorientierte Volluniversität mit einem breitem Spekt- rum wissenschaftlicher Disziplinen aus den Geistes-, Gesellschafts-, Lebens- und Naturwissen- schaften. Forschung und Lehre auf höchstem internationalen Niveau und im Interesse der Golfanlage Ge- sellschaft sind ihre Kernaufgaben. Auf der Grundlage ihrer Fächervielfalt entwickelt die Universität zu Köln Forschungs- und Lehrschwerpunkte. Große und international sichtbare Schwerpunkte liegen gegenwärtig in Süderholzden Lebenswissenschaften, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesim Bereich Märkte und Gesellschaften, in der zeitlichen Fertigstellung Medienforschung, in Phy- sik und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Materialforschung und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke im Bereich Mensch und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenUmwelt. Die Gesellschaft hat Fächervielfalt bildet das Recht, einzelne Bauabschnitte Fundament für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die Vernetzung unterschiedlicher Disziplinen und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauendamit für Interdisziplinarität. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- Universität zu Köln ist international orientiert. Sie verfügt über ein weltweites Netzwerk von Forschungskooperationen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit ist als Partneruniversität in einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrVielzahl wissenschaftlicher Austauschprogramme eingebunden. Die Kündigung bedarf der SchriftformUniversität zu Köln tritt entschieden gegen Diskriminierung von Menschen auf Grund von Hautfarbe, Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder Behinderung auf. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Sie fördert die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung Gleich- stellung von Frauen und Männern und wirkt aktiv auf die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetBeseitigung bestehender Nachteile hin.

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Samples: www.uni-koeln.de

Präambel. Der Fördernehmer wurde zu dem Zweck der Spitzenforschung gegründet und soll einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Österreichs und Niederösterreichs leisten. Er ist berufen, neue Forschungsfelder zu erschließen und zu entwickeln. Die Gesellschaft unterhält Lehre dient einer hochwertigen Postgraduiertenausbildung in Süderholz eine 36Form von PhD- und Post Doc- Programmen. Ziel ist unter Anderem auch die Orientierung auf mögliche Verwertungen und deren Umsetzung unter anderem durch Spin Offs und im Austausch mit der Wirtschaft einen Impuls zur Strukturverbesserung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu setzen und damit neue und hoch qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. Infolge der Neufassung/Änderung der Art. 15a B-LöcherVG Vereinbarung aus dem Jahr 2006 (BGBl. I Nr. 107/2006) sind zu dieser Durchführungsvereinbarungen zu treffen und der bestehende Fördervertrag des Landes (K1-Golfanlage mit ÜbungsanlagenWF-332/083-2008) ist zu ändern und zu ergänzen. Für die Planung und Ausführung der Infrastruktur und der Investitionen in Gebäude stellt das Land Niederösterreich – bei nachgewiesenem Bedarf (z.B. Personal- und Belegungsplanung) – bis zu € 270 Mio. brutto an Gesamtkosten gemäß Ö-Norm B1801-1 bis zum Ablauf des Jahres 2026 entsprechend dem beiliegenden Bau- und Finanzierungsplan vom 13. April 2012 (Beilage A) zur Verfügung, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop wobei die Ausbaustufe 2 des Bauvorhabens IST Austria folgende 4 Realisierungszeiträume: o 2012 – 2015 o 2015 – 2018 o 2018 – 2021 und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit o 2021 – 2024 umfasst; die Mittel werden in Abhängigkeit von der Gesellschaft Planung und Ausführung der Infrastruktur- und Bauvorhaben zur Verfügung stehen. Allfällige Änderungen können sich aufgrund der zukünftig von IST Austria betriebenen Wissenschaftsdisziplinen ergeben. Wobei die Investitionssumme im jeweiligen Realisierungszeitraum im Wesentlichen unverändert bleibt – Flexibilität besteht hinsichtlich der umzusetzenden Projekte im jeweiligen Realisierungszeitraum. Die Ausrüstung der Gebäude mit Büromöbeln und vergleichbarer nicht- wissenschaftlicher Erstausstattung erfolgt durch das Recht Land Niederösterreich im Rahmen der Infrastrukturförderung auf Kosten des Landes Niederösterreich. Zu dieser Erstausstattung gehören insbesondere die gesamte Büromöblierung wie Tische, Stühle, Schränke und dergleichen, Beleuchtung und Beschattung, die Einrichtung von Seminar- und Besprechungsräumen, Teeküchen und dergleichen. Für die Erhaltung von Gebäuden und Infrastruktur sowie den Betriebsaufwand stellt das Land Niederösterreich bis 2016 bei nachgewiesenem Bedarf von bis zu € 30 Mio. brutto (über allenfalls mit Ende 2016 verbleibende Mittel können gesonderte Verhandlungen nach Verbrauch der bis zu € 98 Mio. geführt werden) sowie von 2017 – 2026 Leistungen und Barmittel – bei nachgewiesenem Bedarf – von bis zu € 98 Mio. brutto zur Nutzung Verfügung; wobei die Auszahlung der Golfanlage Förderung in SüderholzAbhängigkeit von der Inbetriebnahme der Infrastruktur- und Bauvorhaben im Sinne der Beilage A zu Punkt a) erfolgt. Das Land Niederösterreich selbst oder in seinem Auftrag die FM-Plus Facility Management GmbH für Wissenschaft + Kultur in NOE (FM-Plus) erbringt im Wesentlichen folgende Leistungen am Campus: o Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäudeäußeren und den baulichen Strukturen o Instandhaltung der Außenanlagen o Sicherheitsdienst/Objektschutz o Gebäudetechnischer Brandschutz o Betrieb der Energie- und Heizzentrale einschließlich Verrechnung der Energie o Versicherung der Immobilieninfrastruktur Die Aufwendungen des Landes und der FM-Plus sind auf den Gesamtbetrag bzw die Gesamthöhe der gemäß Art III Abs 1 Z. 2 und Z. 4 vom Land bereit zu stellenden Mittel zur Gänze anzurechnen. IST Austria erbringt im Wesentlichen folgende Leistungen des Facility Managements: o Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Inneren und der technischen Gebäudeausstattung o Forschungs- und Laborbetrieb o Veranstaltungsmanagement o Unterhaltsreinigung im Gebäudeinneren o Abfallentsorgung o Verrechnung verbrauchsabhängiger Betriebsaufwand (zB Energie/Reinigung/Ent- sorgung) Das Land Niederösterreich verlangt die Sicherstellung eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Betriebes in enger Kooperation mit FM-Plus. FM-Plus ist mit allen dafür notwendigen weiteren Detailvereinbarungen beauftragt. Das Land Niederösterreich gewährt IST Austria für dessen selbst erbrachte Leistungen Barmittel gegen Nachweis des geprüften Aufwands insoweit, als der Gesamtbetrag bzw die Gesamthöhe der gemäß Art III Abs 1 Z. 2 und Z. 4 vom Land Niederösterreich bereit zu stellenden Mittel unter Berücksichtigung der Aufwendungen des Landes Niederösterreich und der FM-Plus nicht ausgeschöpft sind. Ungeachtet der dauerhaften Einrichtung werden nach Ablauf des 31.12.2013 entsprechend dem Bau- und Finanzierungsplan (vor dem jeweiligen Beginn eines neuen Realisierungszeitraumes entsprechend der Beilage A) Evaluierungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Richtigkeit nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtesvergleichbarer internationaler naturwissenschaftlicher Spitzenforschungsinstitute im Aufbau durch ein vom Land Niederösterreich nominiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfolgen, der zeitlichen Fertigstellung das ausschließlich die vom Land Niederösterreich finanzierten und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungenzu verantwortenden Geschäftsbereiche zu beurteilen hat. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen muss für die Evaluierung einschlägige Kompetenz bei internationaler naturwissenschaftlichen Spitzenforschungsinstituten haben und ist gemäß Bundesvergabegesetz auszuwählen, sowie der Regelnwobei IST Austria in das Findungsverfahren 1 Vertreter entsendet. Die Bewertung wird zu Empfehlungen für Bau und Betrieb führen, die künftig Berücksichtigung finden sollen, aber unbeachtet dieser Empfehlungen bleibt die Gesellschaft aufstelltbestehende Art. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes15a B-VG aufrecht. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Der im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Fördervertrag vom 9.12.2008 (K1-WF-332/083-2008) unter Vertragspunkt I Z.

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Samples: noe-landtag.gv.at

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Jugendhilfe und Schule tragen neben den Erziehungsberechtigten die gemeinsame Verantwortung für die Bildung und Erziehung junger Menschen. Ausgehend von ihren jeweils spezifischen Aufgabenstellungen gibt es vielfältige Überschneidungen in Süderholz eine 36der Aufgabenwahrnehmung. Hieraus ist der Auftrag zur ständigen und engen Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule abgeleitet. Nur durch das systematische und planerische Zusammenwirken von Jugendhilfe und Schule wird es möglich sein, bestmöglichen Bedingungen für die Bildung, Förderung und Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen zu schaffen. 2007 wurde im Rahmen des ersten „Fachtages Kinderschutz“, das „Netzwerk Kinderschutz Teltow-LöcherFläming“ gegründet. Zu den Akteuren gehörten auch Lehrkräfte von Schulen. Bereits in den Jahren 2008 bis 2010 wurden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen / Vertretern des damaligen Staatlichen Schulamtes, unterschiedlicher Schulformen und Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Jugendamtes, Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Kinderschutz beraten und Unterlagen zur Risikoeinschätzung und Eigendokumentation der Schulen erarbeitet. Am 09.11.2011 erfolgte der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis Teltow-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Fläming und dem Golfareal damaligen Staatlichen Schulamt Wünsdorf zur Zusammenarbeit der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend öffentlichen Jugendhilfe und den Schulen im Landkreis Teltow-Fläming. Bedingt durch die Einführung des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Jugendlichen1 im Jahre 2012 und die Golfanlage während Strukturveränderung des Schulamtes zum Landesamt für Schule und Lehrerbildung – Regionalstelle Brandenburg an der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen Havel, sehen beide Kooperationspartner die Notwendigkeit, eine weiterentwickelte Vereinbarung zum Kinderschutz zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetschließen.

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Samples: kinderschutz.teltow-flaeming.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Tageseinrichtungen für Kinder in Süderholz eine 36Rheinland-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenPfalz sind Orte der Erziehung, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop frühen Bildung und BetriebshofBetreuung. Nach § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) sollen diese allen Kindern gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen bieten sowie die Eltern unterstützen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Die fachliche Arbeit in Tageseinrichtungen für Kinder ist geprägt von Aufmerksamkeit, Achtsamkeit und Wertschätzung gegenüber allen Kindern und ihren Eltern, einer offenen Kommunikation und einem vertrauensvollen Miteinander. Die Orientierung am Kindswohl, dem Schutz des Kindes und den Kinderrechten ist dabei immer handlungsleitend. Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz greifen die Komplexität und das Zusammenspiel von kind- und eltern- bzw. familienbezogener Arbeit und einem daran orientierten fachlichen Personalkonzept auf und stellen eine Orientierungs- und Reflexionshilfe für die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte dar, auf deren Grundlage das jeweilige einrichtungs- und trägerspezifische Konzept erstellt und umgesetzt wird. Der Nutzer erwirbt hiermit erstmals im April 1973 getroffenen Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Liga der freien Wohlfahrtsverbände über den Einsatz von pädagogischem Personal in Kindertagestätten traten nach der Gesellschaft das Recht Novellierung im April 1999 die kommunalen Spitzenverbände bei, inzwischen auch die Evangelische und die Katholische Kirche. Dadurch ist gewährleistet, dass in allen Tageseinrichtungen für Kinder ein hoher fachlicher Standard möglich ist. Mit dem KiTaG treten zum 1. Juli 2021 die neuen Regelungen zur Nutzung platzbezogenen Personalbemessung sowie zum Sozialraumbudget in Kraft. Aus diesem Grund wird eine Neuorientierung der Golfanlage Fachkräftevereinbarung notwendig, die u.a. den Gedanken des multiprofessionellen Teams in SüderholzKindertagestätten aufgreift1. Die Überarbeitung erfolgte gemeinsam mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern und unter Berücksichtigung der Trägerautonomie. Die Ausbildungsstätten und Berufsverbände wurden eingebunden. Die Unterzeichnenden sind sich einig, nach Maßgabe dass die Umsetzung dieser Fachkräftevereinbarung zu den geltenden Bedingungen des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, KiTaG sowie der Regelndazugehörigen Rechtsverordnungen erfolgen soll. Anspruch aller Beteiligten ist die Sicherung der Qualität in rheinland-pfälzischen Tageseinrichtungen für Kinder. Diese Vereinbarung führt zu einer hohen Verbindlichkeit darüber, welche Berufs- abschlüsse die Voraussetzungen i. S. d. § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllen können. Für das Landesjugendamt als zuständige Fachbehörde ist sie ein wichtiges Instrument für die Gesellschaft aufstelltPrüfung, ob die Voraussetzungen für die fachliche Eignung der in den Tageseinrichtungen für Kinder tätigen Personen erfüllt sind. §2 Inhalte Denn die fachliche Eignung des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Personals ist eine der Grundvoraussetzungen des § 45 SGB 1 siehe u.a. Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Implementierung und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesAusgestaltung multiprofessioneller Teams und multiprofessionellen Arbeitens in Kindertageseinrichtungen (vgl. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbällexxxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxx/0000/xx-00-00- multiprofessionelle-teams.pdf [14.10.2019]) VIII, Trainingsstundendamit eine Betriebserlaubnis erteilt werden und die Trias von Erziehung, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Bildung und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenBetreuung gut gelingen kann. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während Verantwortung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung Umsetzung liegt beim Xxxxxx auf Grundlage der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldeteinrichtungsspezifischen Konzeption2.

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Samples: Vereinbarung

Präambel. Neben diesen Regelungen gelten die Datenschutzbestimmungen der TA.. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und BetriebshofTA stellt dem Anbieter unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx ein Jobvermittlungsportal (nachfolgend: Portal) zur Gewinnung von neuen Mitarbeitern zur Verfügung. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit technische Betrieb dieses Portals wird von der Gesellschaft TA übernommen. Der Anbieter kann auf dem Portal ein eigenes Konto anlegen und über das Recht Backend des eigenen Xxxxxx Stellenausschreibungen zur Nutzung Gewinnung von neuen Mitarbeitern veröffentlichen. Das Portal wird auf den Rechnersystemen der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung TA betrieben. Es stehen ausschließlich die veröffentlichte Version und Nutzungsfreigabe die bereitgestellten Schnittstellen und Anwendungen zur Verfügung. Die Administration und Verwaltung der einzelnen Einrichtungen, Jobangebote (Backend-Nutzung) übernimmt der Anbieter. Hierbei legt der Anbieter neben dem Inhalt der jeweiligen Stellenausschreibung auch die erfolgsabhängige Vergütung für den Fall einer erfolgreichen Bewerbervermittlung fest. Die TA bewirbt nach eigenem Ermessen die Inhalte des Portals sowie der Regelnauf diesem Portal veröffentlichten Angebote. Hierzu kann sich die TA auch weiterer, unabhängiger und nicht weisungsgebunden Personen, sog. Talentangler, bedienen. Ein Talentangler verbreitet die auf dem Portal offerierten Angebote und Inhalte in eigener Verantwortung. Eine etwaige Vergütung der Talentangler ist von der TA festzulegen und zu übernehmen. Der Anbieter kann zudem auf eigene Rechnung und im eigenen Namen eine Bewerbung seiner auf dem Portal veröffentlichten Inhalte vornehmen. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bei der Xxxx seiner Marketingmaßnahmen frei. Die TA übernimmt keine Haftung für die Marketingaktivitäten des Anbieters. Der Anbieter ist als Stellenausschreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen seiner Angebote und Veröffentlichungen verantwortlich. Für diese vom Anbieter auf dem Portal veröffentlichten Inhalte und durchgeführten Werbemaßnahmen übernimmt die TA keine Prüfung und keine Haftung. Der Anbieter darf ausschließlich Stellenausschreibungen betreffen Stellen in seinem eigenen Unternehmen auf der Plattform veröffentlichen. Der Anbieter gilt insoweit auch als Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes und als Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Regelungen (insbesondere DSGVO und BDSG). Für die Erfüllung der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebenen Informations- und Handlungspflichten ist der Anbieter selbst verantwortlich. Sofern und soweit eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne der DSGVO (sog. Joint Controllership) gegeben ist, schließen die Parteien einen entsprechenden Vertrag. Dem Anbieter ist es untersagt, auf dem Portal Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Regelungen und/oder Rechte Dritter verstoßen. Insbesondere darf der Anbieter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und/oder pornographische, gewaltverherrlichende und volksverhetzende Inhalte veröffentlichen. Verstößt der Anbieter gegen dieses Verbot, hat er die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal TA von notwendigen Kosten der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenRechtsverteidigung sowie etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die Gesellschaft Registrierung sowie das Veröffentlichen von Stellenausschreibungen auf dem Portal ist für den Anbieter kostenfrei. Der Anbieter hat im Zuge der Erstellung von Stellenausschreibungen jeweils eine erfolgsabhängige Vergütung festzulegen. Diese Vergütung beinhaltet die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer im Zeitpunkt der Vermittlung und ist innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher Vermittlung an die TA zu zahlen. Dies gilt neben der Vermittlung eines regulären Arbeitsvertrages auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, Probearbeitsvertrages und Arbeitsvertrages mit Probezeit. Eine erfolgreiche Vermittlung ist mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder mit mündlichem Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen Anbieter und Bewerber gegeben. Der Anbieter hat innerhalb von einer Woche nach erfolgreicher, über Portal angebahnter Vermittlung eines Arbeitnehmers an den Anbieter im Sinne des § 6 der TA den Abschluss eines Arbeitsvertrages über das Rechtdas Backend des Portals mitzuteilen. Dies gilt auch für den insoweit vermittelten Abschluss eines Praktikumsplatzes, einzelne Bauabschnitte für Probearbeitsvertrages oder Arbeitsvertrages mit Probezeit. Unterlässt der Anbieter die portalbasierte Meldung der erfolgreichen Vermittlung im Sinne des § 6, so kann die TA eine Übungsphase nur provisorisch Vertragsstrafe geltend machen. Diese Vertragsstrafe beträgt bei Verzögerung von bis zu errichten einer Woche maximal 40% der vom Anbieter festgesetzten Erfolgsvergütung und die Golfanlage während erhöht sich je weiterer, angefangener Woche um jeweils bis zu 10% dieser Vergütung, maximal jedoch 150% der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenVergütung. Die Nutzung Vertragsstrafe ist auf einen etwaig weitergehenden Schadenersatzanspruch der Golfanlage hat gemäß TA anzurechnen. Die TA stellt im Rahmen der portalbasierten Meldung einer erfolgreichen Vermittlung verschiedene Zahlmethoden zur Verfügung. Der Anbieter kann zwischen den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- von der TA bereitgestellten Zahlmethoden frei wählen. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht von jeder Partei mit einer Frist von 3 drei Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres KalenderjahrEnde eines jeden Monates gekündigt werden. Die Kündigung bedarf unentgeltlichen Angebote der SchriftformTA sind freibleibend. §4 Konditionen Die TA behält sich insbesondere vor, diese Angebote zu modifizieren, einzustellen oder anderweitig zu veräußern. In diesen Fällen steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Die TA kann anhand von objektiven und/oder subjektiven Kriterien die Nutzung für einzelne Anbieter einschränken bzw. beschränken. So kann die TA insbesondere die Anzahl der aktiven Stellenausschreibungen sowie die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetetwaigen erfolgsbasierten Vergütungen limitieren.

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Samples: talentangler.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält kommunalen Beteiligten sind Xxxxxx eines Mehrspartentheaters. Hinsichtlich der in Süderholz Vorbe- reitung befindlichen Bildung eines Staatstheaters in der östlichen Landeshälfte Mecklenburg- Vorpommerns wird für die möglichst vollständige Aufrechterhaltung des Angebotes in der Sparte Tanztheater Hand- lungsbedarf bestehen. Der aktuellen Nachfrage in der Region und an den einzelnen Standorten der Theaterträger auch künftig zu entsprechen, ist ein öffentli- ches kulturpolitisches Anliegen. Daher sind die kommunalen Beteiligten mit der Stiftung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern übereinge- kommen, die Tätigkeit der DTK künftig durch die Gewährung anteiliger finanzieller Beiträge aus den kommunalen Haushalten, in komplementärer Finanzierung zu einer Förderung durch Land, Bund und Dritte, nachhaltig zu unterstützen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt über eine 36Laufzeit von 8 Jahren (2018 – 2025) eine Fi- nanzierung in Höhe von 500.000 Euro jährlich. Es ist vorgesehen, Bundesmittel aus dem Programm „TANZPAKT Stadt-LöcherLand-Golfanlage Bund“ mit Übungsanlageneiner Laufzeit von 36 Monaten (2018 – 2020) und eine Bundesfi- nanzierung in entsprechenden Anschlussprojekten einzuwerben. Die grundsätzliche Zusage finanzieller Beiträge steht seitens der kommunalen Beteiligten unter dem Vorbehalt der regelmäßigen Einordnung und Genehmigung der Zuwendungen in den kommunalen Haushalten. Die Zuwendungen der kommunalen Beteiligten erfolgen unter den allgemeinen Rahmen- bedingungen, Golfakademiedass − die finanziellen Anstrengungen der Kommunen für die Fortführung des Mehrspartentheaters, Clubhaus mit Gastronomiein Verfolgung des Ziels eine angemessene Vergütung der Beschäftigten sicherzustellen, Pro Shop künftig stei- gen werden und Betriebshof− die kommunalen Haushalte erheblichen Konsolidierungsanforderungen unterliegen. Die Stiftung wird ihrerseits alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einsetzen, um eine Fort- führung des Theaterbetriebes der DTK sicherzustellen und die künstlerischen Leistungen der DTK auf- rechtzuerhalten. Gleichwohl besteht auch für die DTK das Erfordernis, für eine angemessene Vergütung der Beschäftigten Sorge zu tragen. Ausgehend von den o. g. Bedingungen vereinbaren die Seiten was folgt: § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Gegenstand

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Präambel. Als größter Arbeitgeber in Niedersachsen beschäftigt das Land im Jahr 2012 rund 200.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese erbringen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie gegenüber den Unternehmen des Landes öffentliche Dienstleistungen auf hohem Niveau. Damit sind sie der wichtigste Garant für eine leistungsstarke und zukunftsfähige niedersächsische Landesverwaltung. Die Gesellschaft unterhält Landesverwaltung hat sich infolge der Verwaltungsmodernisierung als einem kontinuierlichen und sehr grundlegenden Reformprozess strukturell bereits stark verändert. Weitere substantielle Veränderungen werden sich aufgrund des demografischen Wandels für die Landesverwaltung ergeben. Eine zahlenmäßig kleinere und durchschnittlich ältere Bevölkerung wird die öffentlichen Dienstleistungen künftig anders in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop Anspruch nehmen als bisher. Organisation und BetriebshofAufgabenwahrnehmung der Landesverwaltung sind kontinuierlich hieran anzupassen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Parallel zur Bevölkerungsentwicklung werden auch in der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Landesverwaltung durchschnittlich ältere Mitarbeiterinnen und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnMitarbeiter tätig sein, die professionell auf diese Herausforderungen vorbereitet werden müssen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft aufstelltLandesregierung zunächst im August 2010 Eckpunkte für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement in Niedersachsen beschlossen und ein ressortübergreifendes Projekt initiiert. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet Im Oktober 2012 hat die Landesregierung als Ergebnis dieses Projekts das Personalmanagementkonzept der niedersächsischen Landesverwaltung vorgelegt. Dieses Konzept umfasst u. a. die Themenbereiche Nachwuchsgewinnung, Führungskräftequalifizierung und Fortbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gesundheit am Arbeitsplatz. Wichtige Grundlage für ein Spielrecht auf den Übungsanlagen demografiesicheres Personalmanagement ist es, einen detaillierten Gesamtüberblick über die Alters- und dem Golfareal Qualifikationsstruktur der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesLandesverwaltung zu erhalten. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke Zu diesem Zwecke soll periodisch eine systematische und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt EDV-basierte Personalstrukturanalyse durchgeführt und in Anspruch genommen einem Bericht veröffentlicht werden. Die Gesellschaft hat das RechtMit der vorliegenden Vereinbarung wollen die Vertragspartner Rechtssicherheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Landesverwaltung in Hinblick auf die für die Personalstrukturanalyse erforderliche Verarbeitung der Beschäftigtendaten schaffen. Beide Seiten sind sich einig, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und dass die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigtPersonalstrukturanalyse gewonnenen Erkenntnissen notwendig sind, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligPersonalmanagementkonzept dargelegten Bausteine für ein demografiesicheres und ressourcenbewusstes Personalmanagement zielgerecht umsetzen zu können. Im gemeinsamen Dialog möchten die Vertragspartner den Prozess zur Umsetzung des Personalmanagementkonzepts der niedersächsischen Landesverwaltung weiter begleiten. Sie werden dazu einen regelmäßigen, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetmindestens einmal jährlich stattfindenden Erfahrungsaustausch durchführen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält HEAG mobilo betreibt als kommunales Nahverkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Bahnen, On-Demand-Angebot HeinerLiner) in Süderholz der Wissenschaftsstadt Darmstadt und im Landkreis Darmstadt Dieburg. Zusammen mit der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg (über die Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation, DADINA) plant die HEAG mobilo eine 36Kampagne zur Mobilitätswende in Darmstadt und der Region. Die Kampagne hat eine Laufzeit von drei Jahren und soll im Januar 2022 beginnen. Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-LöcherDieburg sind nach wie vor Zuzugsgebiet, d.h. die Einwohnerzahlen steigen seit Jahren. Damit verbunden sind ein Mehrbedarf an Mobilität und ein Anstieg der Pendlerströme. Vor allem aufgrund des motorisierten Individualverkehrs gehört Darmstadt zu den am stärksten mit Stickoxiden belasteten Kommunen Hessens. Die durchzuführende Kampagne soll daher dazu anregen, das Image des Umweltverbundes (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV) allgemein zu verbessern und den mehr als 100.000 Auto-Golfanlage Pendler*innen in Stadt und Landkreis Alternativen zum eigenen Pkw aufzeigen. Dabei sollen die rationalen Vorteile (keine Parkplatzsuche, Zeitgewinn während des Reisens, Umweltverträglichkeit) auf emotionale Weise und mittels eines positiven Lebensgefühls vermittelt werden. Ziel ist es, neue Nutzergruppen für den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Umweltverbund (Rad- und Fußverkehr, ÖPNV) zu gewinnen und so den Modal Split zugunsten des Umweltverbunds zu erhöhen (um 75 % bis 2030), die Klimaschutzziele der Stadt Darmstadt zu unterstützen, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Darmstadt zu verbessern und die Menschen auf dem Weg zur Mobilitätswende emotional anzusprechen und mitzunehmen. Die Projektpartner haben die HEAG mobilo mit Übungsanlagender Abwicklung des beschriebenen Projektes beauftragt. Dabei sollen Planung, GolfakademieBudgetierung und Durchführung der Maßnahmen über die gesamte Projektdauer von drei Jahren von einer Agentur als Generalunternehmerin geleistet und geleitet werden, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop die über hinreichende Erfahrung aus ähnlichen Projekten in der näheren Vergangenheit verfügt. Die Agentur verfügt über die gewünschten Erfahrungen und BetriebshofProjekt-Referenzen. Sie hat ihr Konzept und die damit verbundenen Maßnahmen detailliert im Rahmen des Auswahlverfahrens vorgestellt und ist als Siegerin des Wettbewerbs ausgewählt worden. Der vorliegende Agenturvertrag regelt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien wie folgt: § 1 Erwerb Vertragsgegenstand Der Auftraggeber beauftragt die Agentur als Generalunternehmerin mit den im Rahmen des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Auswahlprozesses von der Gesellschaft das Recht Agentur angebotenen und budgetierten Leistungen zur Nutzung Entwicklung, Umsetzung und Betreuung einer Kampagne zur Mobilitätswende. Die Kampagne richtet sich an BürgerInnen der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, Stadt Darmstadt sowie der RegelnPendler*innen, die wenigstens einmal die Gesellschaft aufstelltWoche zum Arbeiten, Einkaufen oder zur Ausübung von Freizeitaktivitäten im Gebiet der Stadt Darmstadt unterwegs sind. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet Die Existenz weiterer Zielgruppen ist von den Vertragsparteien gemeinsam zu untersuchen. Die Zielgruppen sollen im Rahmen der Kampagne bestmöglich angesprochen werden. Der Agentur steht über den dreijährigen Projektzeitraum (2022-2024) ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Gesamtbudget von 230.000,00 € (netto) zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen MwSt. zur Verfügung. Aus diesem Budget müssen alle Kosten (Agentur- und Umsetzungskosten) aus diesem Vertrag und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen vorgelegten Konzept bestritten werden. Die Gesellschaft hat Agentur ist verpflichtet, diesen Budgetrahmen einzuhalten. Die Agentur informiert den Auftraggeber rechtzeitig, sobald für ihn absehbar ist, dass das RechtBudget bezogen auf den Planungsstand ausgeschöpft sein wird. Die Agentur stellt dazu eine aktuelle Aufstellung zum Budget zur Verfügung. Mehrkosten oder Zusatzaufwendungen werden, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und gleich aus welchem Grund, nicht erstattet. Für diese steht im Zweifel die Golfanlage während der Laufzeit Agentur in voller Höhe ein. Bestandteile dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestaltensind der Vertrag selbst, zu änderndie Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers, zu erweiternetwaige Teilnehmer- und Bieterfragen und deren Antworten, um- das Angebot der Agentur mit allen Anlagen und auszubauender Teilnahmeantrag der Agentur mit allen Anlagen. Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in der vorgenannten Reihenfolge. Die Nutzung von der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-Agentur zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere folgende Aufgaben: Entwicklung eines strategischen Kommunikationskonzepts für die Mobilitätskampagne über drei Jahre Entwicklung eines ganzheitlichen Markendesigns für die Mobilitätskampagne, Wettspiel-das für das CD/CI umgesetzt sowie daran anschließend für verschiedene Kommunikationsmaßnahmen adaptiert werden kann Entwicklung von Kampagnenmotiven, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turnieredie für verschiedene Werbemittel (z. B. Plakate, soweit der Nutzer nicht teilnimmtFlyer, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigtBroschüren, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Online-Banner) im Voraus fälligKampagnenzeitraum adaptiert werden können Gestaltung, erstmals 5 Tage Grafik und Text für alle Werbemittel und Maßnahmen Entwicklung von Maßnahmen- und/oder Medienpaketen für den bestmöglichen Transport der Botschaften an die jeweiligen Zielgruppen (sowie Medienkommunikation, Politische Kommunikation, Mitarbeiterkommunikation, Krisenkommunikation im Bedarfsfall, usw.) Projektsteuerung, Realisation und Umsetzung als Full-Service-Agentur Angebotseinholung für Druck und Produktion (mindestens drei Angebote je Produkt/Medium, im Printbereich nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen Möglichkeit Blauer-Engel-zertifiziert) Produktionsabwicklung inklusive Druckabnahme und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Vertrieb

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Samples: www.heagmobilo.de

Präambel. Die Gesellschaft unterhält Geschichte von Stadt Leipzig und Universität Leipzig ist seit der Gründung der Universität im Jahr 1409 eng miteinander verknüpft. Seitdem ist die Entwicklung von Stadt und Universität wechselseitig miteinander verwoben. Stadt und Universität begreifen diese über Jahrhunderte gewachsene Tradition als ein stabiles Fundament, um für unsere Gegenwart und Zukunft die Beziehungen auf ein neues Niveau zu heben. In der globalen Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts können Stadt und Universität nur in Süderholz engem Bündnis erfolgreich sein. Schon heute besteht eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagenproduktive Wechselwirkung: Die nach der Friedlichen Revolution gewonnene Modernität und Weltoffenheit Leipzigs stärkt die Attraktivität der Universität, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop wie der Ausbau der Universität die geistige und Betriebshofkulturelle Erscheinung sowie wirtschaftliche Bedeutung Leipzigs bereichert. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Diese Kooperationsvereinbarung baut daher auf einer Vielzahl von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der RegelnProjekten auf, die seit langem bestehen. Auf diesem Fundament wollen Stadt und Universität gemeinsam eine Kooperationskultur entwickeln, in der die Gesellschaft aufstelltPotenziale von Stadt und Universität zum Besten der Stadt- und Universitätsentwicklung zusammenfinden. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Zu diesem Zweck soll insbesondere der bestehende Informations- und dem Golfareal Wissenstransfer zum beiderseitigen Nutzen erhalten und intensiviert werden. Darüber hinaus sollen Formen und Formate der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe Kooperation entwickelt werden, in denen die Sachverständigen der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten NutzungsrechtesEinrichtung gemeinsame Interessen identifizieren, miteinander Handlungsstrategien entwickeln und vereint Lösungen angehen. Sonstige Leistungen wie z.B. ÜbungsbälleDabei verstehen sich Stadt und Universität als Partner aller Leipziger Wissenschaftseinrichtungen, TrainingsstundenUnternehmen, TurnierstartgelderVerbände und zivilgesellschaftlichen Akteure. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung unterstreichen Stadt und Universität ihren festen Willen, Garderobenschränke aktiv und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertragesabgestimmt in den Bereichen Politik, können aber gegen Entgelt Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Kultur und Wissen sowie in Anspruch genommen den Bereichen Sport, Öffentlichkeitsarbeit, Stadtentwicklung, Marketing und Internationales zusammen zu arbeiten. Zur Erreichung der oben genannten Ziele benennen Stadt und Universität jeweils einen Kooperationsverantwortlichen: Die Kooperationsverantwortlichen unterstützen und beraten die Rektorin bzw. den Oberbürgermeister in allen Angelegenheiten der Zusammenarbeit. Stadt und Universität verabreden eine Zusammenarbeit, in der die sich ergebenden Aufgaben durch konkrete Einzelmaßnahmen erfüllt werden. Die Gesellschaft hat das RechtEinzelmaßnahmen werden in einem Maßnahmenkatalog fixiert, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenBestandteil dieser Vereinbarung ist. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages Der Maßnahmenkatalog wird regelmäßig durch die Gesellschaft.. Wird Kooperationspartner evaluiert und aktualisiert. Stadt und Universität benennen für jede Einzelmaßnahme jeweils einen Ansprechpartner. Stadt und Universität stellen die auf ihrer Seite jeweils für die Durchführung der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung Zusammenarbeit notwendigen Personal- und Sachleistungen zur Verfügung und tragen die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonatsihnen im Rahmen dieser Vereinbarung entstehenden Kosten selbst. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben zur Verfügung gestellten Ressourcen stehen nicht in einem wechselseitigen Verhältnis, insbesondere ergeben sich keine einklagbaren gegenseitigen Leistungsverpflichtungen. Soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben sollte, dass entgeltliche Leistungen von Stadt oder Universität im Zusammenhang mit konkreten Einzelmaßnahmen gewünscht sind, werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fälligdiese einzelvertraglich geregelt. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligVereinbarung liegt beiden Vertragspartnern vor. Änderungen dieser Vereinbarung einschließlich des Maßnahmenkataloges bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Partner. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Stadt und Universität begreifen die Entwicklung der Universität als einen wichtigen Motor der künftigen Stadtentwicklung. Besondere Aufgaben der Zusammenarbeit sind hier: → Unterstützung der Universität auf Landes-, erstmals 5 Tage nach dem VertragsabschlussBundes- und EU-Ebene in allen die Universitätsentwicklung betreffenden Fragen → wechselseitige Information und Abstimmung der Standortentwicklung, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen insbesondere in den Stadtvierteln und zwar Wissenschaftsräumen mit einer Ankündigungsfrist Vielzahl von 3 Monaten. Gegeben falls hat universitären Einrichtungen, speziell Innenstadt und Südostraum (Alte Messe, Liebigstraße, Bayerischer Xxxxx, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Platz und Prager Straße) mit besonderer Berücksichtigung der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende universitären Belange in Fragen der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird Raum- und Standortplanung → Einbeziehung der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.Universität in die Stadtentwicklungsplanung und in die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts INSEK

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit ÜbungsanlagenUm im intermodalen Wettbewerb bestehen zu können und den Kundenerwartungen gerecht zu werden, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofwird auch die DB die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von Nach dem gemeinsamen Verständnis der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesDB, der zeitlichen Fertigstellung Gewerkschaft EVG und Nutzungsfreigabe des Kon- zernbetriebsrats gilt es, den digitalen Wandel aktiv zu gestalten und insbesondere im Hinblick auf die Veränderungen der einzelnen EinrichtungenArbeitswelt vorausschauend zu begleiten. Aus diesem Grund haben DB und EVG im Rahmen der Tarifrunde 2014/2015 den Tarif- vertrag Arbeit 4.0 vereinbart, sowie in dessen Präambel u.a. festgehalten ist: „Diese Entwicklung verlangt von Unternehmen und ihren Beschäftigten eine neue Kompetenz in der Regelnaktiven Gestaltung von Veränderung. Sie fordert nicht nur die Ta- rifvertragsparteien, sondern auch die Betriebsparteien auf allen Unternehmensebe- nen. […] Dieser Tarifvertrag soll Themen, Verfahren und Formate beschreiben, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht es den Tarifvertragsparteien ermöglichen, diesen Veränderungsprozess im Hinblick auf den Übungsanlagen eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen voraus- schauend zu begleiten und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- .“ Seit September 2015 führen DB und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß EVG den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligTarifvertrag Arbeit 4.0 verabrede- ten Dialog-Prozess durch. In Vorbereitung auf die gemeinsamen Workshops am 09./10.12.2015 und 23./24.02.2016 haben die paritätisch besetzten Arbeitsgruppen über alle Geschäftsfelder hinweg umfangreiche Arbeit geleistet. Der Abschluss der Workshop-Reihe hat am 17./18.05.2016 stattgefunden. Sie soll im Monat Juli 2016 in der Aufnahme von Tarifverhandlungen münden. Daneben streben DB, erstmals 5 Tage nach EVG und Konzernbetriebsrat gemeinsam eine vorausschau- ende Begleitung sich verändernder Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Zu- ge der Digitalisierung an. In der Zwischenzeit schreitet die Arbeit an einer Vielzahl von Digitalisierungsprojek- ten in der Bahn voran. Um bis zum Abschluss der Verhandlungen zum Tarifvertrag „Arbeit 4.0" einen geordneten und abgestimmten Prozess zur Einführung digitaler Innovationen sicherzustellen, vereinbaren DB, EVG und Konzernbetriebsrat ein ab- gestimmtes Vorgehen mit dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut anZiel, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit und Mitbestimmung in einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetstärken.

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Samples: www.evg-online.org

Präambel. Die Gesellschaft unterhält demographische Entwicklung und die Absenkung des Niveaus der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zwingen die Arbeitnehmer zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge. Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Altersvermögensgesetz und der damit erleichterte Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersversorgung trägt diesem Gesichtspunkt Rechnung. Die betriebliche Altersversorgung in Süderholz Form der Entgeltumwandlung bietet eine 36sehr attraktive Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge um wesentliche Bausteine zu ergänzen. Die betriebliche Altersversorgung in der chemischen Industrie kann auf eine sehr lange und erfolgreiche Tradition zurückblicken. Die Unternehmen und die Beschäftigten der chemischen Industrie messen der betrieblichen Altersversorgung als bedeutende freiwillige Sozialleistung einen herausragenden Stellenwert zu. Die Führungskräfte der chemischen Industrie schätzen die Vielfalt der unterschiedlichen Durchführungswege wie Direktzusage, Unterstützungskassen, Pensionskassen, Direktversicherung und die Leistungsfähigkeit, die Transparenz und die Verlässlichkeit der unterschiedlichen betrieblichen Systeme. Neben diesen hergebrachten Durchführungswegen bietet auch der Chemie Pensionsfonds die Gewähr für eine sichere und effektive betriebliche Altersversorgung. Die Unternehmen und die Beschäftigten der chemischen Industrie begreifen die betriebliche Altersversorgung als bedeutenden und notwendigen Bestandteil eines zukunftsorientierten Arbeitsentgeltes. 00000 Xxxx Besucheranschrift Xxxxxxxxx. 00-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagen00 00000 Xxxx Telefon 0000 000000 Telefax 0221 160016 Deutsche Postbank AG KTO 562 506 BLZ 370 100 50 VAA Büro Berlin Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Besucheranschrift Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon 000 0000000 Telefax030 30698420 xxxx.xxxxxx@xxx.xx Eingetragen im Vereinsregister Köln VR 4504 • Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie e. V. (VAA) Mitglied im Deutschen Führungskräfteverband ULA und im Europäischen Führungskräfteverband Chemie F.E.C.C.I.A. Die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung ermöglichen es Unternehmen wie Führungskräften, Golfakademieeine an den jeweiligen Bedürfnissen des Unternehmens und seiner Führungskräfte ausgerichtete Form des Aufbaus von zusätzlicher Altersversorgung auszuwählen. BAVC und VAA befürworten den Aufbau einer ergänzenden zusätzlichen Altersversorgung. Dabei geht es darum, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshofdie bestehenden betrieblichen Versorgungssysteme zu ergänzen . § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Dies kann vor allem durch die Nutzung der Golfanlage Möglichkeit der Entgeltumwandlung für zusätzliche betriebliche Altersversorgung erfolgen. Eine Entgeltumwandlung zu Gunsten einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung ermöglicht es in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnverschiedenen Durchführungswegen, die Mittel hierfür aus dem Bruttoentgelt zu entnehmen und die Gesellschaft aufstelltLeistungen nachgelagert zu versteuern. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen Hierdurch können auch die mit der ausbildungsbedingt steileren Einkommensentwicklung von Führungskräften verbundene stärkere Progressionswirkung für das gesamte Arbeitseinkommen abgemildert und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen die durch die verkürzte Lebensarbeitszeit bedingten Rentenlücken kompensiert werden. Die Gesellschaft hat das RechtUmwandlung künftiger Entgeltansprüche in eine wertgleiche Versorgung kann in allen fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung erfolgen. Die fünf Durchführungswege sind: - Direktzusage (der Arbeitgeber sagt eine Versorgungsleistung als laufende Leistung oder Kapitalzahlung für den Eintritt des Versorgungsfalls aus eigenen Mitteln zu), einzelne Bauabschnitte - Pensionskasse (rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung; Leistungen durch Verrentung der Beiträge im Rahmen eines Durchschnittstarifs oder eines versicherungstechnischen Tarifs) - Unterstützungskasse, insbesondere rückgedeckte Unterstützungskasse (Zusage der Versorgungsleistung durch eine Unterstützungskasse, gegebenenfalls Ausfinanzierung über eine Rückdeckungsversicherung),) - Direktversicherungen (der Arbeitgeber entrichtet den Beitrag für eine Übungsphase nur provisorisch auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung aus umgewandeltem zukünftigem Entgelt) sowie - Pensionsfonds (ab 2002 neuer zusätzlicher Durchführungsweg in Form einer selbstständigen Versorgungseinrichtung, der laufende Versorgungsleistungen auf Grund von beitragsbezogenen Pensionsplänen mit Mindestleistung oder leistungsbezogenen Pensionsplänen erbringt). Während Entgeltumwandlungen zu errichten Gunsten von Direktzusagen und Unterstützungskassen ohne Begrenzung der Aufwendungen im Rahmen der Steuergesetze vorgenommen werden können, sind die steuerlichen Begünstigungen für die anderen Durchführungswege nach unterschiedlichen Vorschriften begrenzt. Die Entscheidung, welche der Umwandlungsmöglichkeiten in den Unternehmen genutzt werden, treffen die Unternehmen in Ausgestaltung der für ihre Situation am besten geeigneten Durchführungswege. BAVC und VAA sprechen gemeinsam die Empfehlung an die Unternehmen aus, den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge für Führungskräfte im Wege der Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Hierbei stehen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Die Auswahl des jeweiligen Durchführungswegs können die Unternehmen nach den für ihre betrieblichen Gegebenheiten am besten geeigneten Möglichkeiten treffen. Den Führungskräften der chemischen Industrie wird empfohlen, die in den Unternehmen zur Verfügung gestellten Gehaltsumwandlungsmodelle zu nutzen. Unter Berücksichtigung der persönlichen und finanziellen Situation kann auch der Durchführungsweg Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Direktzusage („Deferred Compensation“) empfohlen werden. Gerade dieser spezielle Durchführungsweg stellt nach den guten Erfahrungen der Praxis eine für Unternehmen und Führungskräfte gleichermaßen attraktive Lösung dar. BAVC und VAA werden bei der Beratung ihrer Mitglieder die in dieser Sozialpartnervereinbarung enthaltenen gemeinsamen Bewertungen und Empfehlungen auf geeignete Weise berücksichtigen und die Golfanlage während Förderung der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- Altersvorsorge der Führungskräfte in der chemischen Industrie durch eine gemeinsame Broschüre und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetInformationsarbeit unterstützen.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage Vertragspartner:innen eint das gemeinsame Ziel, im Rahmen einer „Jugendberufsagentur“ junge Menschen unter 25 Jahren mit ÜbungsanlagenWohnsitz im Land Bremen zu einem Berufsabschluss zu führen. Bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben zur Berufsbildung und zur sozialen und beruflichen Integration junger Menschen werden die Vertragspartner:innen deshalb ihre Tätigkeiten ge- meinsam planen und beraten, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenum zu abgestimmten Entscheidungen zu kommen. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte Jugendberufsagentur wird insofern Ort eines gebündelten Leistungsangebots sowie Sys- tem einer engen Leistungsabstimmung sein. Sie steht für eine Übungsphase nur provisorisch neue Form der Zusammenar- beit: Das Hinausdenken über Zuständigkeiten und Abgrenzungen wird durch die Wahrneh- mung einer gemeinsamen Verantwortung weiterhin gefördert. Dies beinhaltet, dass alle Part- ner:innen ihre Zusammenarbeit mit dem Bestreben einer sanktionsfreien Beratung und Unter- stützung gestalten. Dies gilt auf der kommunalen und der Landesebene. Alle Partner:innen sehen sich in der Verpflichtung, diskriminierungsfrei zu errichten arbeiten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauensich gegen Diskriminierung in jeglicher Form einzusetzen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- Gleichstellung aller Geschlechter ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes regelmä- ßig zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahrüberprüfen. Die Kündigung bedarf Partner:innen arbeiten gendersensibel und diversitätsorientiert. Xxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx werden drei Standorte für Jugendberufsagen- turen unterhalten, zwei in der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Stadtgemeinde Bremen, einer in der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetStadtgemeinde Bremer- haven.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes Flurstück Nr. 746/4), Ellwanger Straße, Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche; 4.345 qm und des Flst. 745, Ellwanger Straße 21, Gebäude- Freifläche, 50 qm der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH mit Übungsanlageneiner vorläufigen Fläche von insgesamt ca. 3.213 qm ein Wohnheim mit 16 Tiefgaragenstellplätzen und 27 oberirdischen Stellplätzen für Studenten, Golfakademie, Clubhaus Auszubildende und Xxxxxxx zu errichten. Verwirklicht werden soll ein 4- bis 5 -geschossiges Gebäude mit Gastronomie, Pro Shop ca.106 Apartments und BetriebshofGemeinschaftsräumen. Für das Vertragsgebiet wird das Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 1 Erwerb 12 BauGB durchgeführt. Der Vorhabenträger hat den Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Stadt abgestimmt. Festgesetzt werden soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Studentenwohnheim“. Zulässig ist hier: Ein Wohnheim für Personen, welche sich in einem Studien-, Ausbildungs- oder Schulverhältnis (einschließlich des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit Besuchs einer Weiterbildungsmaßnahme) befinden oder mit einem Anteil von maximal 10 % der Gesellschaft das Recht zur Nutzung Apartments für aktiv lehrende Personen (Dozenten, Professoren, sonstige Lehrkräfte der Golfanlage in SüderholzHochschule), nach Maßgabe des gewählten NutzungsrechtesTiefgarage, Stellplätze und sonstige dem Nutzungszweck dienende Anlagen. Aufgrund der zeitlichen Fertigstellung Lage im Innenbereich und Nutzungsfreigabe einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² werden der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten Vorhabenbezogene Bebauungsplan und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages zugehörigen örtlichen Bauvor- schriften im beschleunigten Verfahren nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen§ 13 a BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich, ebenso wenig ein naturschutzrechtlicher Ausgleich. Das Sondergebiet dient ausschließlich der oben genannten Unterbringung und wird durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird entsprechende Verpflichtung im Voraus fälligDurchführungsvertrag, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt Eintragung einer Baulast und einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetStadt Schwäbisch Hall rechtlich sicher gestellt.

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Präambel. Nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten will die Klinikum Hann. Münden GmbH (nachfolgend: Klinikum) den Krankenhausbetrieb des Nephrologischen Zentrums Niedersachsen im Zustand der sog. vorgezogenen Einhäusigkeit, d.h. unter Integration des bestehenden Betriebs des Krankenhau- ses Hannoversch Münden (KHM), übernehmen. Die Gesellschaft unterhält in Süderholz entsprechenden Kaufverträge wurden am 30. Dezember 2015 und am 4. Januar 2016 abgeschlossen. Ziel ist, einer Mehrzahl der Mitarbeiter – vorbehaltlich einer notwendigen und tiefgreifenden Restruk- turierung – eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagensichere Zukunft bieten zu können und den Betrieb des Klinikums unter einer ent- sprechenden Neuausrichtung zu betreiben. Hierzu sind sich das Klinikum und der Marburger Bund Landesverband Niedersachsen (nachfolgend: MB) darüber einig, Golfakademiedass zur Überwindung der wirtschaftlichen Schieflage und zur nachhaltigen Sanie- rung sowie zur weiteren Existenzsicherung des Klinikbetriebs befristet Regelungen über einen Sanie- rungsbeitrag der gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten des ärztlichen Dienstes erforderlich sind. Hierdurch werden, Clubhaus mit Gastronomieneben dem Fortbetrieb des Klinikbetriebs, Pro Shop auch die Arbeitsplätze unter Bei- behaltung der Tarifbindung gesichert. Grundlage dieses Sanierungstarifvertrages ist auch das ge- meinsame Verständnis, dass der Erwerber des Klinikums angemessene Investitionen vornimmt. Die Parteien sind sich auch einig, dass nach erfolgreicher Restrukturierung und Betriebshof. § 1 Erwerb finanzieller Sanierung des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung Klinikums wieder vollumfänglich und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regelnohne Ausnahme die hausspezifischen Tarifregelungen über die Arbeitsbedingungen gelten sollen, die denen entsprechen, die Gesellschaft aufstelltvor Eröffnung des Insolvenzverfah- rens für das Nephrologische Zentrums Niedersachsen gegolten haben; zusätzlich soll eine schrittwei- se Angleichung der Tabellenentgelte auf das Niveau des TV-Ärzte / VKA in seiner am 1. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu Januar 2019 geltenden Fassung erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird Dieser Tarifvertrag gilt im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag personellen und sachlichen Geltungsbereich des zwischen den Parteien am 0510. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. Xxxx 2016 abgeschlossenen Haustarifvertrages Ärztinnen und Ärzte des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetKlinikums.

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Präambel. Im Hamburgischen Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, zuletzt geändert am 21. September 2010 (HmbGVBl. S. 551) ist in § 88 Absatz 4 Satz 1 HmbSG die Verpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Unterrichts- und Erziehungsfähigkeit fortzubilden, festgeschrieben. Gemäß § 88 Absatz 4 Satz 2 HmbSG unterstützt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die Fortbil- dung durch entsprechende Angebote. Sie schließt mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwick- lung (Ll) zu diesem Zweck regelmäßig eine Ziel- und Leistungsvereinbarung über zu erbringende Fort- und Weiterbildungsleistungen. Die Gesellschaft unterhält Unterzeichnenden sind sich einig in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlagendem Auftrag des Landesinstituts, Golfakademie, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop den Schulen und Betriebshofden Zielgruppen des LI im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbe- dingungen Fort- und Weiterbildung anzubieten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Erhalt und zum Ausbau der beruflichen Qualifikation ist für Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal1 an staatlichen Schulen im Grundsatz kostenfrei. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gem. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, 88 HmbSG sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werden. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten und die Golfanlage während der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turnieredafür erforderlichen zusätzlichen We- gezeiten sind, soweit der Nutzer nicht teilnimmtsie einen Ortswechsel an einem Tag erforderlich machen, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fälligRahmen der Fortbildungs- verpflichtung (30 Std. Allgemeinbildende Schulen, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss45 Stunden Berufliche Schulen) auf die Jahresarbeitszeit der Lehrkräfte anzurechnen (vgl. Anlage, als Gesamtbetrag am 05Ziff. Januar, bzw3).2 Die Qualität der Fort- und Weiterbildung ist sicherzustel- len. als Monatsrate am 05. Das Angebot des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die LI – einschließlich von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlungdurch das LI beauftragter Personen – ist zu evaluieren und kriterien- geleitet zu überprüfen. Der kumulierte Gesamtbetrag für Gesamtpersonalrat ist über das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fälligErgebnis der Evalua- tion und ggf. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr daraus resultierenden Folgerungen mindes- tens einmal jährlich zu erhöhen und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldetinformieren.

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Präambel. Die Gesellschaft unterhält Der Senator für Finanzen und der Gesamtpersonalrat des Landes und der Stadtgemeinde Bremen verfolgen mit dieser Dienstvereinbarung das Ziel, das mobile Arbeiten für die Mitar- beiter*innen der Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in Süderholz eine 36-Löcher-Golfanlage mit Übungsanlageneinem für alle Beteiligten gleichen transparenten Rahmen zu regeln. Mobiles Arbeiten ist die Möglichkeit, Golfakademieortsflexibel zu arbeiten, Clubhaus mit Gastronomie, Pro Shop d.h. die Arbeit ist nicht an das Büro im Dienstgebäude gebunden. Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zur alternierenden Te- learbeit kurzfristig und Betriebshof. § 1 Erwerb des Nutzungsrechts Der Nutzer erwirbt hiermit flexibel in Abhängigkeit von der Gesellschaft das Recht zur Nutzung der Golfanlage in Süderholz, nach Maßgabe des gewählten Nutzungsrechtes, der zeitlichen Fertigstellung und Nutzungsfreigabe der einzelnen Einrichtungen, sowie der Regeln, die die Gesellschaft aufstellt. §2 Inhalte des Nutzungsrecht Das Nutzungsrecht beinhaltet ein Spielrecht auf den Übungsanlagen und dem Golfareal der Golfanlage Süderholz ab der Nutzungsfreigabe der jeweiligen Einrichtung/Anlage entsprechend des gewählten Nutzungsrechtes. Sonstige Leistungen wie z.B. Übungsbälle, Trainingsstunden, Turnierstartgelder, Garderobenschränke und Caddieboxen sind nicht Gegenstand des Vertrages, können aber gegen Entgelt in Anspruch genommen werdenaktuell zu erledigenden Aufgaben möglich. Die Gesellschaft hat das Recht, einzelne Bauabschnitte fortgeschrittene Entwicklung moderner Informations- und Kommuni- kationstechnologien unterstützt diese Arbeitsform. Die Dienstvereinbarung „Mobile Arbeit“ ergänzt damit die Dienstvereinbarungen „Grunds- ätze für eine Übungsphase nur provisorisch zu errichten die gleitende Arbeitszeit“ und „Alternierende Telearbeit“ in der jeweils geltenden Fas- sung. Darüber hinaus soll durch die mobile Arbeit die Möglichkeit zur Teilhabe am Beruf von Menschen mit Behinderung verbessert und die Golfanlage während Integration Schwerbehinderter ins Arbeitsle- ben unterstützt werden (Schwerbehindertenförderung). Grundsätzlich gilt die mobile Arbeit als Angebot für alle Mitarbeiter*innen und ist ein Instru- ment des Personal- und Organisationsmanagements der Laufzeit dieses Vertrages nach seinem Ermessen zu gestalten, zu ändern, zu erweitern, um- und auszubauenFreien Hansestadt Bremen. Die Nutzung der Golfanlage hat gemäß den gültigen Spiel-, Wettspiel-, Platz- und Hausordnungen sowie den Regeln des Deutschen Golfverbandes zu erfolgen. Eine temporäre Einschränkung des Nutzungsrechtes kann sich ergeben durch Turniere, soweit der Nutzer nicht teilnimmt, sowie durch wetter- oder reparaturbedingte Platzsperren oder auch durch Mitnutzer der Golfanlage. §3 Laufzeit und ordentliche Kündigung des Nutzungsrechtes Das Nutzungsrecht beginnt Folgende Zielsetzungen werden insbesondere mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages durch die Gesellschaft.. Wird Einführung der Vertrag nicht mobilen Arbeit ange- strebt: • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Erhöhung der Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter*innen • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Menschen mit einer Frist Beeinträchtigungen • Verringerung von 3 Monaten zum 31.12. schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. Die Kündigung bedarf Pendlerbewegungen • Bindung qualifizierter Mitarbeiter*innen • Positionierung der Schriftform. §4 Konditionen Die Höhe Freien Hansestadt Bremen als attraktive Arbeitgeberin • Förderung der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung der Nutzungsgebühr kann als rabattierter Gesamtbetrag oder in Monatsraten vereinbart werden. Bei einem unterjährigen Eintritt bis 31.07. des jeweiligen Jahres wird bei jährlicher Zahlung die volle Nutzungsgebühr erhoben, bei monatlicher Zahlung die kumulierten Monatsraten von Januar einschließlich des Eintrittsmonats. Die jeweils gültigen Verbandsabgaben werden bei monatlicher Zahlung mit der ersten Jahresrate fällig. Die Nutzungsgebühr wird im Voraus fällig, erstmals 5 Tage nach dem Vertragsabschluss, als Gesamtbetrag am 05. Januar, bzw. als Monatsrate am 05. des Monats. Mit Vertragsabschluss erteilt der Nutzer der Gesellschaft ein SEPA Lastschrift Mandat. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Bei Mitgliedschaft auf jährliche Zahlung. Der kumulierte Gesamtbetrag für das laufende Jahr wird mit dem Umstellungstermin fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Jahresnutzungsgebühr zu erhöhen dienststellen- und zwar mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten. Gegeben falls hat der Nutzer ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum Ende der Dreimonatsfrist desselben Jahres auszuüben ist. Wird dieses Recht nicht fristgerecht ausgeübt, wird der festgesetzte Jahresbetrag für das folgende Jahr geschuldet.ressortübergreifenden Zusammenarbeit

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