Common use of Präambel Clause in Contracts

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1

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Präambel. Als Förderbank Die sonible GmbH („sonible“) ist ein österreichisches Unternehmen mit dem geschäftlichen Fokus auf der Generierung, Konzeption, Entwicklung, Implementierung sowie dem kommerziellen Vertrieb software- sowie hardwarebasierter Qualitätslösungen für Nordrhein-Westfalen unterstützt den Audiomarkt. Das Produktportfolio von sonible umfasst neben „Plug and Play“ Hardwarelösungen für diverse Probleme der Beschallungs- und Veranstaltungstechnik vor allem innovative Softwareprodukte zur Bearbeitung von Musik und Sprachsignalen. Über die XXX.XXXX Website von sonible <xxx.xxxxxxx.xxx> können sich Kunden über das Land bei seinen struktur- gesamte, jeweils aktualisierte Produktportfolio von sonible informieren und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Produkte zu den hier geregelten rechtlichen- und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beziehen. Sie agiert Softwareprodukte werden dabei per „Download“ über die Website bezogen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als rechtliche Grundlage des zwischen sonible und den Kunden abzuschließenden (Nutzungs-) Vertrages. § 1 Nachstehende Begriffe/Definitionen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einheitlich verwendet und kommen diesen, vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden Regelung, die im öffentlichen AuftragFolgenden beschriebenen Bedeutungen zu. Begriffserläuterungen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der angeführten Definitionen. Festgehalten wird, wettbewerbsneutral dass nachstehende Begrifflichkeiten aufgrund ihrer Bedeutung und setzt Relevanz für das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungrechtsgeschäftliche Verhältnis zum Kunden hervorgehoben wurden; weitere, weniger häufige Definitionen können auch im Text dieser AGB (an betreffender Stelle) vorgenommen werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken als ausschließliche Grundlage für den zwischen sonible und andere Fördermittlerdem Nutzer zustande gekommenen Nutzungsvertrag. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter <xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxx> abrufbar. Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte einschließlich Urheberrechten, (Marken- und Kennzeichnungsrechten sowie dem darüber hinausgehenden schutzfähigen Know-how von sonible, allen voran auch geistige Eigentumsrechte (in obigem Sinne) am gesamten, jeweils aktuellen, Produktportfolio von sonible. Nutzer/Kunde: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von sonible im Verhältnis Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1werden.

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Samples: www.sonible.com, www.sonible.com

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt ProfiTickets sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv), die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft Mitarbeitende über ihre Arbeitgeber (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenGroßkunden) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten eines Großkunden­ abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Gesamtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im hvv durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S­Bahn Hamburg GmbH (S­Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S­Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen � des Abschnitts 3.5.1 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S­Bahn direkt (Direktvertrag) oder � des Abschnitts 3.5.2 hvv Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiTicket­ Vertriebspartner der S­Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der hvv Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum ProfiTicket“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des hvv Gemeinschaftstarifs, die das ProfiTicket betreffen, sind in dem auch in digitaler Form bereitgestellten Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für ProfiTickets im hvv Großkundenabonnement“ (Benutzungs­ bedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiTickets erklären sich die Großkunden bereit, � wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Beleg­ schaft zu liefern (Firmenstammdaten) und � diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiTickets zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie � während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschrie­ benen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuung | Ansprechperson Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses � benennt die S­Bahn bzw. der ProfiTicket­Vertriebspartner eine für die Kundenbe­ treuung zuständige Person � benennt der Großkunde unter seinen Mitarbeitenden eine Ansprechperson, die für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S­Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertretung. Änderungen sind der S­Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Die Ansprechperson beim Großkunden erhält einen Onlinezugang zu den für seine Arbeit erforderlichen Hilfs­ und Informationsmitteln. Über Änderungen und Aktualisierungen wird der Großkunde umgehend durch die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S­Bahn/dem ProfiTicket­Vertriebspartner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiTickets Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebs­ partner, dass die bestellten ProfiTickets nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und der von ihm benannten Ansprechperson gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiTicket­Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiTickets mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahme­ vertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiTickets aus dem Kontingent des ProfiTicket­Vertriebspartners. ProfiTickets können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der Vergabe S­Bahn nachbe­ stellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch die S­Bahn veranlasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiTickets. Großkunden mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiTickets nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale ProfiTickets und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde � sorgt für die Leistungserbringung kassensichere Verwahrung der ProfiTickets, � gibt ProfiTickets an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkenntnis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die Einhaltung eigenhändige Unterschrift durch die Karteninhaber/innen, � nimmt ProfiTickets bei Beendigung der Menschenrechte Teilnahme am GKA zurück, � informiert die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner, wenn aus dem Unternehmen ausgeschiedene Mitarbeitende ihr ProfiTicket nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monat­ lich an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner und unterstützt die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit gericht­ lichen Mahnverfahren, � tauscht ProfiTickets bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, � unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das Großkundenabonnement, � unterstützt Werbemaßnahmen der S­Bahn bei seinen Mitarbeitenden zur Gewinnung neuer Teilnehmenden am Großkundenabonnement, � informiert am GKA Teilnehmende über Tarifänderungen unverzüglich nach Maßgabe Bekannt­ gabe durch die S­Bahn, � gibt, wenn der Resolution Verlust des ProfiTickets glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatzkarten aus, � gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, � veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am Teilnehmenden, � hält die von den Teilnehmenden einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, � veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungs­ bedingungen, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurück­ genommene und ungültige ProfiTickets, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatz­ karte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S­Bahn/den ProfiTicket­Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag � mahnt nicht zurückgegebene ProfiTickets bei Mitarbeitenden an, die aus dem Unter­ nehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburts­ datums des Mitarbeitenden an die S­Bahn, � verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabe­ tisch sortiert, � kontrolliert monatlich den ProfiTicket­Bestand, � dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiTicket­Bestand in einem Verwendungsnachweis, � übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S­Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, � übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiTickets den Restbestand an ProfiTickets und die Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S­Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiTicket­Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Aufgaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitenden einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn­/Gehaltszahlung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S­Bahn/der ProfiTicket­Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelieferten ProfiTickets und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S­Bahn zum Monatsende einen Soll­Ist­Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll­Ist­Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • ProfiTicket­Vertriebspartner den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1monatlichen Fahrgeld­ betrag beim Großkunden ein.

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Samples: www.ace.de, www.aga.de

Präambel. Als Förderbank Kindertageseinrichtungen und Schulen sind beauftragt, Kinder in ihrer Entwicklung zu begleiten, sie zu bilden und zu erziehen. Die Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Grundschule und den Hort besitzt eine zentrale Bedeutung in der Bildungsbiographie des Kindes. Sie erfordert von den Pädagog*innen der kooperierenden Insti- tutionen konkrete Absprachen, welche die Kontinuität des längst begonnenen Bildungsprozesses gewährleisten. Dabei ist ein Fortführen begonnener Entwicklungs- und Lernprozesse anzustreben, welches die Entwicklungsbe- sonderheiten eines jeden Kindes berücksichtigt. Die Vereinbarung zwischen den Vorgenannten ergeben sich aus • dem Sozialgesetzbuch VIII, § 22 und 22a mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Sozialgesetzbuch IX, § 131 mit dem Stand vom 09.10.2020 • dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V), § 3 Abs. 4 mit dem Stand vom 4. September 2019 • dem Schulgesetz für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), § 13 Abs. 2 mit dem Stand 01. Januar 2020 Die Kooperationspartner*innen verpflichten sich, einen gelingenden Übergang aus der Kindertageseinrichtung in die Grundschule und wirtschaftspolitischen den Hort zu gestalten. Durch die Vereinbarung soll eine verbindliche Planungsgrundlage geschaffen werden, die die konkreten Bedarfe an zeitlichen und materiellen Ressourcen der am Prozess des Über- gangs beteiligten Institutionen berücksichtigt. Auf dieser Basis wird ein Übergangskalender durch Vertreter*innen der Institutionen erarbeitet, in welchem die Planungen von Kita und Schule koordiniert und Abläufe sowie Verant- wortlichkeiten konkret benannt werden. Dieser Übergangskalender ist jährlich in Vorbereitung auf das neue Kita- bzw. Schuljahr abzustimmen. Die Partner verfolgen nachstehende Ziele: • gegenseitige Information über Organisationsform, Ziele, Aufgaben, Arbeitsweisen • gemeinsame Gestaltung, Reflexion und Evaluation des Übergangs unter Beachtung der Besonderheit des einzelnen Kindes • gemeinsame Elternarbeit • gemeinsamer fachlicher Austausch Die Vereinbarung wird auf der Grundlage gegenseitiger Wertschätzung zwischen der Kindertageseinrichtung und der Grundschule getroffen. Sie agiert dabei ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens aller Beteiligten, für die Kinder gleiche und bestmögliche Bildungschancen zu erreichen. Die Inhalte der Zusammenarbeit in der Umsetzung der formulierten Ziele finden sich im öffentlichen AuftragÜbergangskalender wieder. Pädagogische Angebote und Veranstaltungen zwischen den Partnern werden abgestimmt, wettbewerbsneutral Wünsche und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Anre- gungen der Eltern und Kinder werden dabei berücksichtigt. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Rahmen eines Elternabends wird die Kunden finale Fassung des Übergangskalenders den Eltern der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken zukünftigen Schulkinder vorgestellt und andere Fördermittlermit den Kindern besprochen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Rhythmisierung des Übergangskalenders orientiert sich an dem jeweiligen Schuljahr. Die Form der Zusammenarbeit wird im Verhältnis Folgenden dargelegt: Die Leitungskräfte aus Kindertageseinrichtung und Grundschule bestimmen jeweils eine Beauftragte oder einen Beauftragten, die/der den Entwicklungsprozess innerhalb der Einrichtung koordiniert und für den Informationstrans- fer zwischen den beteiligten Institutionen sorgt. Der/ die Ansprechpartner*in der Grundschule …………………………………. ist ………………………………………. Der/ die Ansprechpartner*in der Kita ……………………………………………. ist ……………………………………… Der/ die Ansprechpartner*in des Hortes……………….. ………………………. ist ……………………………………… Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu anderen Kreditinstitutengewährleisten und weiter zu vertiefen, treffen sich die Schulleitung, Kita-Leitungen/ Hort-Leitung und die jeweiligen Beauftragten mindestens einmal jährlich. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und Die Einladung erfolgt im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artrotierenden Verfahren. Nachhaltigkeit Der Gastgeber ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Einladung, das Protokoll und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungendie Festlegung eines neuen Termins zuständig. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Bei Bedarf erfolgt ein individueller Austausch zwischen den Partnern. Die Vereinbarung unterliegt grundsätzlich den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Mecklenburg- Vorpommern, auf die an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen wird. Die Partner dürfen in keinem Fall Informati- onen und auch bei der Vergabe Beobachtungen, die sie durch die Kooperation erlangen, an Dritte weitergeben. Die Vereinbarung tritt zum für eine Dauer von Leistungen ökonomische5 Jahren in Kraft, ökologische (u. a. Umweltschutzsofern sich die unter § 1 genannten gesetzlichen Grundlagen nicht verändern. Ort, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, InsiderDatum Schuleiter*in XXX Schule Kita- Leiter*in XXX Hort-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Leiter*in XXX

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Samples: www.sopaed.uni-rostock.de

Präambel. Als Förderbank Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für NordrheinMigration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Modellpro- jekts „Integration verbindlicher machen, Integrationsvereinbarungen erproben“ aus- gewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten „Ludwigshafener Erklärung“ wurde unter anderem vereinbart, die Umsetzung der In- tegrationsvereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerk- orientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Agentur für Arbeit, Jobcenter und den Trägern der Freien Wohl- fahrtsverbände, voraus. Die Agentur für Arbeit, Jobcenter und die Xxxxxx der Freien Wohlfahrtspflege verein- baren eine Kooperation mit dem Ziel, neu zugewanderten, aber auch länger im Land lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integra- tionsangeboten zu gewährleisten. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter vereinbaren mit den Migrationsfachdiensten eine umfassende, gegenseitige Abstimmung über die strukturierte Begleitung von gemeinsamen Kund/innen mit Migrationshintergrund, um eine erfolgreiche soziale und berufliche Integration in Deutschland zu erreichen. Die Migrationsfachdienste sind in einem ganzheitlichen Sinne zuständig für die ver- schiedenen Aspekte der beruflichen und schulischen sowie der sozialen, wirtschaftli- chen, gesellschaftlichen Integration und arbeiten mit einem ressourcenorientierten An- satz. Die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter konzentriert sich auf die berufliche Integration und umfasst u.a. folgende Bereiche: Erarbeiten beruflicher Alternativen auf dem Arbeitsmarkt, Anstoß Anerkennungsverfahren, Zuweisung zu be- stehenden zielführenden Maßnahmen, Vermittlung in Beschäftigung oder in Ausbildung. Die Zuständigkeit für die Beratung der Zuwanderinnen und Zuwanderer liegt bei den Fachdiensten für Migration und Integration. Diese beinhaltet auch Fragen zur Arbeits- losigkeit, zur Anerkennung und Verwertbarkeit von im Herkunftsland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikationen sowie zu den Rechten und Pflichten nach den Sozialgesetzbüchern im Vorfeld der Antragstellung. Die Zuständigkeit für die Information und Beratung zu Integrationskursen, die sozialpädagogische Betreu- ung während der Integrationskurse sowie die Vermittlung der Kinderbetreuung liegt bei den Migrationsfachdiensten. Die federführende Zuständigkeit für die Vermittlung in Arbeit, Ausbildung und Qualifi- zierung sowie der Förderung und Beratung in Fragen der Arbeitslosigkeit, des Leis- tungsbezugs und der beruflichen Integration ihrer Kundinnen und Kunden liegt beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Der gesetzliche Auftrag der Verpflichtung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 44 AufenthG wird wahrgenommen. Bei der gemeinsamen Kundenbetreuung durch die Vertragspartner ergeben sich bei- spielhafte Schnittstellen: • Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen • Systematische Erhebung der Bildungsbiographie • Integrationsplanung • Beratung hinsichtlich sozialer Leistungsansprüche • Berufswegeplanung • Sprachförderung Ein wechselseitiger Austausch zu Schnittstellen wird vereinbart. Zwischen den Migrationsfachdiensten und der Agentur für Arbeit, Jobcenter finden jährlich Gespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Ko- operationsvereinbarung statt, insbesondere zur Klärung struktureller Fragestellun- gen. Darüber hinaus treffen sich vierteljährlich Vertreter der Migrationsfachdienste mit Ver- tretern der Agentur für Arbeit, Jobcenter zur Absprache im operativen Bereich, sofern die Agentur für Arbeit, Jobcenter oder die Liga-Westfalen unterstützt Verbände einen entsprechenden Be- darf geltend machen. Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Agentur für Arbeit die XXX.XXXX Migrationsbeauf- trage SGB III und seitens des Jobcenters eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konfliktintervention etc. zur Verfügung. Desgleichen bestimmen die oben genannten Xxxxxx jeweils einen entsprechenden Ansprechpartner für die Agentur für Arbeit und das Land bei seinen struktur- Jobcenter aus ihrer Mitte. Die Agentur für Arbeit und wirtschaftspolitischen Aufgabendas Jobcenter, informieren ihre Kunden über das Bera- tungsangebot der Xxxxxx. Sie agiert dabei weisen zielgerichtet auf das differenzierte Beratungs- angebot der Migrationsfachdienste hin. Dazu zählen insbesondere: • Migrationsspezifische Beratung von Ausländer/inne/n und Spätaussied- ler/inne/n in Rheinland-Pfalz • Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) • Migrationssozialdienst • Jugendmigrationsdienst (JMD) • Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule • Flüchtlingsberatung • Projekt „Inprocedere“ Die Migratonsfachdienste weisen in Ihren Beratungen auf die Dienstleistungsangebo- te der Agentur und des Jobcenters hin. Die Migrationsfachdienste stellen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter jeweils aktuelles Informationsmaterial zur Verfügung. Die Migrationsfachdienste und die Agentur für Arbeit, Jobcenter informieren sich ge- genseitig über inhaltliche Änderungen relevanter Informationen. Gegenseitige Hospitationen sind nach Absprache möglich. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, gemeinsamen Fachtag zu Schwerpunktthemen erhal- ten die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, Jobcenter sowie die Mitarbeitenden der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im öffentlichen Auftraginterkulturellen Bereich und werden über die aktuellen Arbeitsinhalte, wettbewerbsneutral Arbeitsaufträge und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungArbeitsschwerpunkte des Kooperationspartners informiert. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der Datenschutz ist zu gewährleisten. Dies bedeutet, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdass eine Weitergabe von Da- ten nur auf Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Kunden/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerKundin an den jeweiligen Vertragspartner zulässig ist. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenVereinbarung gilt ein Jahr und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten be- endet werden. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenSie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Das Geschäft Eine einvernehmliche Nachjustierung kann jederzeit erfolgen. Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit frist- los von einem der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereichePartner gekündigt werden. Ludwigshafen, den die Verständigung II definiert21.August 2012 ………………………………….. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von Xxxx Xxxxxxxx Leiterin ……………………………………. Xxxxxx Xxxxxxx AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen …………………………………… Xxxxxx Xxxxxx Haus der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Diakonie Ludwigshafen …………………………………… Xxxx Xxxxxxx

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Samples: www.ludwigshafen.de

Präambel. Als Förderbank Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für NordrheinMitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Westfalen unterstützt Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrags ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Risikoträger und wirtschaftspolitischen AufgabenVersicherer des Risikolebensversicherungsvertrags ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerDas BdV-Mitglied ist versicherte Person. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit BMS übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Vorgaben und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- Sinne der versicherten Person aus. Beispielsweise beantragt die BMS Vertragsänderungen auf die Initiative der versicherten Person hin. Die Beitragsabwicklung erfolgt über die BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Die Abwicklung der Antragstellung und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artdie Verwaltung der Verträge erfolgt durch die BMS. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und Die BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Vergabe von Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen ökonomischeerbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, ökologische (u. a. UmweltschutzUnruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, Energieeffizienz) sowie soziale wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Auftragnehmerin darauf achtenKosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für wenn die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) versicherte Person aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • BdV austritt oder die Grundsätze zur Gleichbehandlung Kooperation zwischen dem BdV und der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug welche Sprache finden auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Einlösungsbeitrag

Präambel. Als Förderbank Mit der vorliegenden Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, die kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens von [Name des Doktoranden], nachstehend bezeichnet als Doktorand/in, zu übernehmen. Mit ihrem/seinem nachgewiesenen Studienniveau erfüllt der/die Doktorand/in die Voraussetzung, ein Promotionsvorhaben zu beginnen. Die [Abkürzung der Universität], [Name der Fakultät etc.] und die TH Köln, [Name der Fakultät], bestätigen die Betreuung der kooperativen Promotion für Nordrhein-Westfalen unterstützt das Promotionsvorhaben von [Name des Doktoranden], für folgenden Themenbereich [Titel der Dissertation/ Fachbereich]. Der/die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenDoktorand/in verpflichtet sich zur Einhaltung der Promotionsordnung der [Name Universität]. Sie agiert dabei Die kooperative Betreuung des Promotionsvorhabens beginnt am [TT.MM.JJJJ]. Die kooperative Betreuung wird für einen Zeitraum von 3 Jahren vereinbart. Falls notwendig, kann der Zeitraum in Einklang mit der geltenden Promotionsordnung an der [Name Universität] verlängert werden. Die kooperative Betreuung sieht vor, dass der/die Doktorand/in Forschungsaufenthalte an beiden Hochschulen absolviert. Die Länge der jeweiligen Forschungsaufenthalte wird im öffentlichen AuftragVorfeld gemeinsam von allen Parteien entsprechend der Voraussetzungen für das Promotionsvorhaben des Doktoranden abgestimmt (s. Anlage 1). Für die Aufenthalte an der [Abkürzung der Universität] ist der/die Doktorand/in verpflichtet, wettbewerbsneutral anfallende Fahrtkosten sowie Kosten der Unterkunft oder anderweitige Kosten selbst zu übernehmen. Diese werden weder von der [Abkürzung der Universität], noch von der TH Köln übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, kann ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gemäß den Bestimmungen der Hochschulen gestellt werden. Der/die Doktorand/in muss sich zu Beginn der Promotion an beiden Hochschulen registrieren. Promovierenden WMA der TH Köln steht die Immatrikulation an der TH Köln frei. Alle anderen Promovierenden müssen die Einschreibung an der TH Köln vornehmen und setzt den Semesterbeitrag entrichten. Eine Immatrikulation an der der [Abkürzung der Universität] muss gemäß den Bestimmungen der Hochschule und der geltenden Promotionsordung nicht erfolgen/erfolgen/nach XXX Semestern erfolgen [bitte anpassen]. Alle Parteien verpflichten sich, das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungThema der Dissertation sowie und die Veröffentlichung nach den geltenden lokalen Bestimmungen zu schützen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdie geltenden Vorschriften hinsichtlich der Sozialversicherung und Sozialhilfe in den Ländern der Hochschulen zu beachten, in denen das Promotionsvorhaben ausgeführt wird. Der/Kommunen“die Doktorand/in verpflichtet sich eine Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer des Promotionsvorhabens abzuschließen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Seitens der Hochschulen wird kein Krankenversicherungsschutz bereitgestellt. An der TH Köln ist der/die Kunden Doktorand/in durch die Immatrikulation bzw. Anstellung und somit durch die Mitgliedschaft der XXX.XXXX Hochschule in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerder gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt kooperative Betreuung wird von den folgenden Betreuer/innen an der jeweiligen Hochschule übernommen: [Abkürzung der Universität]: TH Köln: Name: Name: Titel: Titel: Fakultät: Fakultät: Adresse: Adresse: Telefonnr.: Telefonnr.: E-Mail: E-Mail: Beide Betreuer/innen verpflichten sich, die umfassende Betreuung und Unterstützung des/der Doktoranden/Doktorandin, sowie die Integration in das Diskriminierungsverbot Forschungsteam und die Forschungsstätte gemeinsam zu übernehmen. Die Dissertation wird schriftlich vorgelegt auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Sie wird vervollständigt durch eine Zusammenfassung auf: [Deutsch, Englisch] Die mündliche Prüfung zu der Dissertation wird abgehalten auf: [Deutsch, Englisch o.ä.] Die Benennung des Prüfungsausschusses muss mit beiden Hochschulen abgestimmt werden. Der Prüfungsausschuss muss aus einer gleichen Anzahl von Professor/innen bzw. Mitarbeiter/innen beider Hochschulen, die als Prüfer/innen berechtigt sind, zusammengesetzt werden. Der Ausschuss muss aus mindestens vier Mitglieder bestehen, von denen zwei als Promotionsbetreuer/innen tätig waren, sofern dies nicht mit den geltenden Bestimmungen an einer der beiden Hochschulen kollidiert. Externe Prüfer, die keiner vertraglichen Beziehung mit den beiden Hochschulen stehen, dürfen ebenfalls im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenPrüfungsausschuss eingesetzt werden. Ihre Zusammenarbeit Die Dissertation soll einmalig verteidigt werden an der [Abkürzung der Universität/TH Köln]. Die Verteidigung der Dissertation soll nach Vereinbarung mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie Promotionsbetreuer/innen an der [Abkürzung der Universität/TH Köln] erfolgen. Die Reisekosten für die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden von der jeweiligen Hochschule, der die Mitglieder angehören, übernommen. Dem Prüfungsausschuss sollte zusätzlich zu der gleichen Anzahl von Vertreter/innen beider Institutionen, auch aus Externen bestehen, darf jedoch nicht mehr als sechs Personen insgesamt umfassen. Dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, der spätestens zum Zeitpunkt der Verteidigung der Dissertation ernannt wird, unterliegt der Pflicht, ein Protokoll über den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Ablauf der Verteidigung zu verfassen, das von dem HausbankenverfahrenPrüfungsausschuss bestätigt werden muss. Das Geschäft finale Ergebnis der XXX.XXXX fokussiert sich auf Dissertation und der Verteidigung wird von beiden Hochschulen anerkannt. Nach erfolgreicher Verteidigung und der Bestätigung durch den Kanon Prüfungsausschuss, wird dem Doktorand/der FörderbereicheDoktorandin der Doktortitel der [Abkürzung der Universität] verliehen. Auf der Doktorurkunde werden das Fachgebiet, den der Titel der Dissertation sowie Referenzen zur Doktorarbeit, Namen und Funktion des Prüfungskommitees und das Prüfungsdatum verzeichnet. Des Weiteren erhält der/die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von Doktorand/in ein Zertifikat der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] TH Köln über die Allgemeine Erklärung kooperative Betreuung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz Promotion. Jede Änderung der Bundesrepublik Deutschlandoben aufgeführten Regelungen dieser Vereinbarung muss in Absprache aller Parteien schriftlich erfolgen. Falls ein Konflikt zwischen dem/der Doktoranden/Doktorandin und den Promotionsbetreuer/inne/n der kooperativen Promotion entsteht, • die Beachtung des Verbots von Kinder- sind alle Beteiligten verpflichtet, diesen anzusprechen und Zwangsarbeit sich um eine einvernehmliche Einigung zu bemühen, nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990das Dissertationsvorhaben nicht gefährdet wird. Sollte dies nicht gelingen, bemühlen sich die Beteiligten um die Einbindung eines unparteiischen Dritten, welcher zwischen den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenParteien vermitteln wird. Unterzeichnet in drei Original-Ausfertigungen: _______________________________ Köln, ___________________________ Ort, Datum Für die Grundsätze zur Gleichbehandlung [Name Universität]: Für die TH Köln: ________________________________ ________________________________ Der/die Präsident/in Der Vizepräsident der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht [Name Universität] der Technischen Hochschule Köln ________________________________ ________________________________ [Titel Name] [Titel Name] Promotionsbetreuer/in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Promotionsbetreuer/in _________________________________ Xxxxxxxxx/xx

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Samples: Vereinbarung Über Die

Präambel. Als Förderbank Die Insel Sylt ist gekennzeichnet durch eine besondere naturräumliche Qualität, die eine enge Flächenbegrenzung für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX weitere Siedlungsentwicklung der Inselge- meinden bedingt. Des Weiteren ist die Insel Sylt nach wie vor eine hoch attraktive Fremdenverkehrsregion und touristische Destination mit herausragender Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat sich ein Wohnungsmarkt mit großen Besonderheiten entwickelt. Die Schaffung von bezahlbarem Dauerwohnraum ist für die Inselgemein- den nur mit erheblichen Anstrengungen zu erreichen. Es ist weiterhin ein dauerhafter Umwandlungsprozess von Dauerwohnungen zu Ferien- und Zweitwohnungen zu beobachten, der dem Markt weitere Wohnungen für das Land bei seinen struktur- Dauerwohnen entzieht. Dringend benötigte Arbeitskräfte und wirtschaftspolitischen Aufgabenandere Wohnungssuchende finden nur unter großen Schwierigkeiten eine bezahlbare Wohnung. Sie agiert dabei Daraus resultieren erhebliche Probleme für die Inselgemeinden, insbesondere im öffentlichen AuftragHinblick auf die Aufrechterhaltung von Angeboten der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund zielt diese Vereinbarung darauf, wettbewerbsneutral eine bedarfsgerechte wohnbauliche Entwicklung für das Dauerwohnen auf der Insel Sylt zu ermöglichen, um die landesplanerischen Zielsetzungen sicherzustellen. Als „Dauerwohnen“ wird ein Wohnen mit Hauptwohnung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Lebensmittelpunkt auf Sylt verstanden. Die Regionalplanung hat bereits mit dem derzeit gültigen Regionalplan V (Neufas- sung 2002) ein restriktives Regelwerk zur wohnbaulichen Entwicklung auf der Insel Sylt erlassen. Trotz dieser raumordnerischen Vorgaben ist der geschilderte Umwand- lungsprozess vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungauch in jüngeren Baugebieten – nahezu ungebremst zu beobachten. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Die Inselgemeinden selbst haben mit dem Wohnungsmarktkonzept 2012 (WMK) auf diese Situation reagiert und eine bedarfs- und zielgruppenorientiere Betrachtung durchgeführt. Das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK) hat im Anschluss geeigne- te Flächen für die Siedlungsentwicklung analysiert und bewertet. Im Gegensatz Zuge dessen sind auch Sicherungsinstrumente für das Dauerwohnen sowohl auf neuen Flächen als auch im Bestand analysiert und bewertet worden. Für die Gemeinden steht der- zeit der kommunale Wohnungsbau und das Instrument des Erbbaurechts auf ge- meindeeigenen Flächen im Vordergrund, das auf Dauer angelegt, langfristig die Dauerwohnnutzung sichern kann. In Einzelfällen werden durch städtebauliche Ver- träge im Zusammenhang mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen neue Dauer- wohnungen gesichert. Andere Instrumente haben sich schwierig im Vollzug und als nicht zielführend erwiesen. Eine von der Landesplanung beauftragte aktualisierte Bedarfsabschätzung durch das Büro ALP – Institut für Wohnen und Stadtentwicklung hat 2020 die oben beschriebe- ne Problemlage bestätigt, einen hohen Wohnungsneubaubedarf ermittelt und die Notwendigkeit zur Sicherung des Dauerwohnraums auf potenziellen neuen Bauflä- chen, aber auch im in Bestandsgebieten bekräftigt. In Abstimmung mit den Gemein- den der Insel Sylt wurden die im WEK identifizierten Potenzialflächen überprüft und einer aktualisierten Bewertung unterzogen. Das zentrale Ergebnis des Gutachtens ist, dass in den Gemeinden der Insel nicht ausreichend Flächen zur Verfügung ste- hen, um den bis 2030 ermittelten Wohnungsneubaubedarf für das Dauerwohnen zu Geschäftsbanken decken. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die identifizierten, für den Wohnungsbau geeigneten Flächen kurz bis mittelfristig zur Schaffung von zusätzli- chem Dauerwohnraum bebaut werden können und Instrumente zur Sicherung von Dauerwohnnutzungen in den Beständen eingesetzt werden. Unter Anwendung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens des Entwurfs 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, Ziffer 3.6.1 Abs. 3, wäre eine wohn- bauliche Entwicklung für die nichtzentralörtlichen Gemeinden und Ortsteile der Insel Sylt nicht in dem Umfang des im Gutachten ermittelten Wohnungsneubaubedarfs möglich, da der Bestand an Dauerwohnungen bei der Ermittlung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens zu Grunde zu legen wäre. Angesichts der insularen Herausforderungen ist es aber erforderlich, eine bedarfsge- rechte Wohnbauentwicklung zu ermöglichen, um die Leistungsfähigkeit der Insel im Hinblick auf das öffentliche Leben sowie die wirtschaftlichen Funktionen zu erhalten. Dabei ist es erforderlich, einerseits Angebote gezielt für die ermittelten Bedarfsgrup- pen zu schaffen und andererseits den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ge- recht zu werden. Es ist daher erklärtes Ziel der Inselgemeinden sowie der Landesplanung mit diesem raumordnerischen Vertrag eine Rechtsgrundlage für eine Abweichung vom wohnbau- lichen Entwicklungsrahmen zu schaffen, die den Vorgaben des LEP-Entwurfs von 2018 nach Ziffer 3.6.1 entspricht. So soll eine bedarfsgerechte, auf vorhandene Po- tenzialflächen ausgerichtete und an die naturräumlichen Gegebenheiten angepasste Wohnungsbauentwicklung für Dauerwohnungen ermöglicht und zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten motiviert werden, um dem andauernden Umwandlungsprozess zu begegnen. Vor diesem Hintergrund schließen die Inselgemeinden sowie die Landesplanung fol- gende Vereinbarung auf Grundlage von § 14 Raumordnungsgesetz i. V. x. Xxxxxx 2.9 Abs. 3 des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010. Xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 hatte in Ziffer 7.1 Abs. 4 festgelegt, dass in den damaligen Ordnungsräumen für Tourismus und Erholung in den Regionalplänen einschränkende Regelungen zum Rahmen der wohnbaulichen Entwicklung festgelegt werden können. Auf dieser Grundlage hat der noch gültige Regionalplan für den Planungsraum V – Neufassung 2002 – in Ziffer 6.4.2, Nr. 2 konkretisiert, dass der Wohnungsbau nur den tatsächlichen Bedarf der einheimi- schen Bevölkerung decken soll. Eine Umnutzung zu Zweit- oder Ferienwohnungen ist zu vermeiden. Bauleitplanungen zur Errichtung neuer Zweitwohnungen sind aufgrund der Engpässe bei der Versorgung der einheimischen Bevölkerung mit Wohnungen nicht mehr ver- tretbar (Ziffer 4.1 Abs. 7 Regionalplan für den Planungsraum V). Xxxxxxxxx Xxx xxx xxx Xxxxx Xxxx ist die Gemeinde Sylt mit den Ortsteilen Westerland und Tinnum (Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums). Die übrigen Gemeinden und Ortsteile sind keine Schwerpunkte des Wohnungsbaus. Der Entwurf 2018 der Fortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP-Entwurf 2018) legt in Ziffer 3.6.1 Abs. 3 fest, dass Gemeinden oder Gemeindeteile, die keine Schwerpunk- te für den Wohnungsbau sind, im Zeitraum 2018 bis 2030 bezogen auf ihren Woh- nungsbestand am 31.12.2017 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent in den ländlichen Räumen bauen können. Bei Gemeinden mit einem hohen Anteil an Ferien- und Freizeitwohnungen ist der Bestand an Dauerwohnungen zugrunde zu legen. Gemäß Runderlass zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 0000 (Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx-Xxxxxxxx 2018, Seite 1181 vom 17.12.2018) findet diese Regelung bereits Anwendung. Der daraus resultierende einzelgemeindliche Entwicklungsrahmen wird jedoch dem Umfang des Wohnungsbedarfs für Dauerwohnen auf der Insel Sylt nicht gerecht. Gemäß Ziffer 3.6.1 Abs. 5 LEP-Entwurf 2018 ist eine Überschreitung des wohnbauli- chen Entwicklungsrahmens möglich. Hierzu bedarf es als Rechtsgrundlage einer Vereinbarung, die mit diesem raumordnerischen Vertrag erbracht wird. Die aktualisierte Bedarfsabschätzung (ALP 2020) hat für die Insel Sylt einen Woh- nungsneubaubedarf von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 identi- fiziert. Bauleitplanungen der Inselgemeinden zur Errichtung von Dauerwohnungen auf den abgestimmten Potenzialflächen sowie neuen Flächen, die erfolgreich das Abstim- mungsverfahren nach § 4 durchlaufen haben, sind in einem Umfang von 2.521 Wohneinheiten im Zeitraum von 2018 bis 2030 möglich. Bauleitplanungen, die nicht zu einer Überschreitung dieses Umfangs führen, stehen unter den in den § 3 ge- nannten Voraussetzungen nicht im Konflikt • mit dem wohnbaulichen Entwicklungsrahmen gemäß Ziffer 3.6.1 LEP-Entwurf 2018, weil mit dem raumordnerischen Vertrag eine bindende Vereinbarung besteht, die zu einer Abweichung vom wohnbaulichen Entwicklungsrahmen legitimiert, selbst wenn damit seine Überschreitung verbunden ist, sowie • mit den in Ziffer 6.4.2 Nr. 2 (6. und 7. Absatz) des Regionalplans für den Pla- nungsraum V genannten Zielen der Raumordnung. Die weiteren Erfordernisse der Raumordnung sind jeweils zu berücksichtigen bzw. zu beachten. Die wohnbauliche Entwicklung hat dabei auf den in den Anlagen dargestellten Po- tenzialflächen zu erfolgen. Die dort genannten möglichen Wohneinheiten entspre- chen dem Stand der Abstimmung mit den Gemeinden im Rahmen der aktualisierten Bedarfsabschätzung (ALP 2020). Die Anzahl der Wohneinheiten, die durch die jewei- ligen Bauleitpläne der Inselgemeinden auf Grundlage der Festsetzungen ermöglicht werden soll, ist in den Planunterlagen jeweils darzulegen. Die genannten Potenzialflächen dürfen nur für das Dauerwohnen entwickelt werden. Zur dauerhaften und nachhaltigen Sicherung der Dauerwohnnutzung sind die Kunden im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 – Teil A – als geeignet beurteilte Siche- rungsinstrumente zur Anwendung zu bringen. Dies ist die Entwicklung von gemein- deeigenen Flächen entweder mittels der XXX.XXXX Anwendung des Erbbaurechtes oder durch kommunalen Wohnungsbau, bei dem die Gemeinde selbst oder ein Eigenbetrieb der Gemeinde Xxxxxx der Wohnungsbaumaßnahme ist. Davon grundlegend abweichende Regelungen und rechtliche Instrumente, z. B. auf Flächen im Privateigentum, sollen nur in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAusnahmefällen gewählt werden, wenn ge- sichert ist, dass die beabsichtigte Dauerwohnnutzung in einem vergleichbaren Siche- rungsstandard wie auf gemeindeeigenen Flächen gewährleistet wird. Sonstige Rege- lungswerke sind im Grundsatz im Vorwege mit den Vertragspartnern in der Weise abzustimmen, dass diesen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Außerdem ist dem Kreis Nordfriesland Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis Inselgemeinden verpflichten sich auch innerhalb des baulichen Bestandes zu anderen Kreditinstitutenprüfen, wo in Bestandsgebieten der Dauerwohnraum gesichert werden soll, um dem permanenten Umwandlungsprozess von Dauerwohnraum in Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen entgegen zu wirken. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags Vordringlich ist die XXX.XXXX Sicherung von Dauer- wohnnutzungen in den Bereichen, wo noch ein – auf die jeweilige Gemeindesituation bezogener – nennenswerter Anteil von Dauerwohnraum vorhanden ist. Gemeinden können auf eine Planaufstellung und/oder Änderung einer bestehenden Planung ver- zichten, wenn durch diese Maßnahmen Entschädigungs- und/oder Schadensersatz- ansprüche ausgelöst werden. In Betracht kommt insbesondere die Anwendung der folgenden Bereichen tätigInstrumente: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der WirtschaftBebau- ungsplan mit Festsetzung von sonstigen Sondergebieten, Fremdenverkehrssatzun- gen, Erhaltungssatzungen, vorhabenbezogene Bebauungspläne oder erstrangige dingliche Sicherungen, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten zugunsten der jeweiligen Gemeinde, zudem auch – soweit gesetzlich zulässig – städ- tebauliche Verträge, deren Verpflichtungen wiederum dinglich gesichert werden soll- ten. In den Planungsanzeigen ihrer Bauleitplanungen zur Schaffung bzw. Erhaltung von Dauerwohnraum an die Landesplanungsbehörde dokumentieren und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für begründen die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Gemeinden die Instrumentenwahl im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Umsetzungsstrategie zum Schutz der Dauerwohnnutzungen im Bestand und auch bei auf neuen Flächen. Die Anmeldung weiterer, noch nicht abgestimmter Flächen für eine wohnbauliche Entwicklung mit einer Dauerwohnnutzung ist möglich, wenn alle folgenden Voraus- setzungen erfüllt sind: • Die Fläche ist städtebaulich geeignet (integrierte Lage oder sinnvolle städ- tebauliche Arrondierung der Vergabe Ortslage). • Der in § 2 genannte Gesamtrahmen an Wohneinheiten bis 2030 wird mit der zusätzlichen Fläche und dem geplanten Wohnungsneubau nicht über- schritten. • Die Fläche ist aus fachrechtlicher Sicht konfliktfrei (z. B. naturschutzfach- lich und denkmalrechtlich). • Die Fläche steht nicht in Konflikt zu Erfordernissen der Raumordnung • Die unter § 3 genannten Voraussetzungen sind erfüllt. Die von Leistungen ökonomischeden Anlagen abweichenden Flächen sind der Landesplanung sowie dem Kreis Nordfriesland mit einer angemessenen Frist von mindestens vier Wochen zur Stellungnahme vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu übermitteln. Die übrigen Vertragspartner sind hiervon in Kenntnis zu setzen. Innerhalb von vier Wochen geben der Kreis und die Landesplanungsbehörde eine erste Stellungnahme ab, ökologische (u. a. Umweltschutzdie der Gemeinde eine vorläufige Beurteilung ermöglicht, Energieeffizienz) ob aus Sicht der zuständigen Behörden eine Einbeziehung der betreffenden Fläche in Betracht kommt und welche Belange entgegenstehen. Eine Rücknahme von Flächen sowie soziale eine Änderung der zu realisierenden Wohnein- heiten sind den Vertragspartnern sowie dem Kreis Nordfriesland unverzüglich mitzu- teilen. Die Landesplanung führt eine Übersicht über die auf der Grundlage dieser Vereinba- rung durchgeführten Bauleitplanungen, die der Errichtung von Dauerwohnraum die- nen sollen. Darin werden die voraussichtlich zu errichtenden Wohneinheiten aufge- führt. Nach erfolgter Bebauung der Flächen informieren die Gemeinden die Landes- planung über die tatsächlich realisierten Wohneinheiten. Darüber hinaus berichten die Gemeinden über Änderungen in ihren Aktivitäten zur Sicherung des Dauerwohnens in Bestandsgebieten. Diese Übersicht soll den Gemeinden und ethische Aspektedem Kreis Nordfriesland erstmalig nach einem Jahr nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung und danach in regelmäßigem Turnus, mindestens alle zwei Jahre, zur Kenntnis gegeben werden. Dies berücksichtigend wird auch Der Vertrag tritt nach der Beschlussfassung durch die Auftragnehmerin darauf achtenGemeindevertretungen sowie der Unterzeichnung durch alle Vertragspartner am <<<< in Kraft. Diese Vereinbarung gilt für den Prognosezeitraumes, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10also bis zum 31. Dezember 1948] über 2030. Sollten sich bis dahin die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandraumordnerischen Rahmenbedingungen ändern, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die z. B. durch Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes neuen Regionalplans I, erfolgt eine Überprüfung der Inhal- te des Vertrages durch die Landesplanung unter Beteiligung der Vertragspartner. Eine Verlängerung der Laufzeit ist auf der Grundlage einer Fortschreibung des Woh- nungsneubaubedarfs für Dauerwohnen und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches Flächenpotenzials für Wohnungsbau für Dauerwohnnutzungen möglich. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Ver- tragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmun- gen durch eine dem Sinn und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zweck des Vertrages entsprechende Vereinbarung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken des Vertrages.

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Samples: merret-sylt.de

Präambel. Als Förderbank 1. Das Internationale Zuchtreglement der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist für Nordrheinalle Mitgliedsländer und Vertragspartner verbindlich. ∙ Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Westfalen unterstützt Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional und erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register (Anhangliste) eingetragen sind und wirtschaftspolitischen Aufgabendie die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag∙ Erbgesund ist ein Rassehund dann, wettbewerbsneutral wenn er Standardmerkmale, Rassetyp und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungrassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte, welche die funktionale Gesundheit seiner Nachkommen beeinträchtigen könnten. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Hierbei sind die Kunden Mitglieder und Vertragspartner der XXX.XXXX FCI gehalten, Übertreibungen der Rassemerkmale zu verhindern, die in erster Linie Hausbanken der Folge geeignet sind, die funktionale Gesundheit der Hunde zu beeinträchtigen. ∙ Zur Zucht nicht zugelassen sind insbesondere Hunde, die zuchtausschließende Fehler haben z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und andere FördermittlerKieferanomalien, PRA, Epilepsie, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Fehlfarben sowie festgestellte schwere Hüftgelenksdysplasie. ∙ Die FCI-Mitgliedsländer und Vertragspartner sind verpflichtet, bekannt gewordene erbliche Defekte, wie z.B. HD oder PRA usw., zu erfassen, methodisch zu bekämpfen, deren Entwicklung ständig aufzuzeichnen und der FCI auf Anfrage hierüber Bericht zu erstatten. Werden DNA-Tests ausgeführt, so muss die Identifikation des Hundes (Chip oder Tätowierung) vom ausführenden Tierarzt, wie bei anderen Gesundheits-Zertifikaten, überprüft und bestätigt werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis vom Laboratorium ausgestellte Bescheinigung der Testergebnisse muss mit der Identifikation des Hundes versehen werden. ∙ Der FCI, ihren Mitgliedsländern und Vertragspartnern steht zur Bewertung und Beratung bei der Bekämpfung genetischer Defekte die wissenschaftliche Kommission unterstützend zur Seite; sofern diese einen Maßnahmenkatalog vorgibt, ist dieser nach Beschlussfassung durch den FCI-Vorstand verbindlich. ∙ Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht sind die Mitgliedsländer bzw. Vertragspartner der FCI. Dies schließt Zuchtlenkung, Zuchtberatung und Zuchtkontrollen sowie Führung des Zuchtbuches ein. ∙ Es ist Pflicht der Mitgliedsländer sowie der Vertragspartner der FCI, unter Beachtung dieses Zuchtreglements eine eigene Zuchtordnung zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereicheerstellen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- die Zuchtziele festgelegt werden. In diesen sind die rassespezifischen Gebrauchseigenschaften der jeweiligen Rassen angemessen zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und Forstwirtschaft „puppy farmers“ werden als Personen betrachtet, die sich hauptsächlich mit dem Kauf und im ländlichen RaumVerkauf von Hunden beschäftigen, • Umweltschutz-um damit wirtschaftlichen Profit zu erzielen, Technologie- ohne das Befinden des Hundes zu berücksichtigen. Kommerzielle Hundehändler und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische „puppy farmers“ dürfen nicht unter dem Patronat (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzVerantwortung) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insidereines FCI-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Mitgliedes oder Vertragspartners züchten.

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Samples: fcl-dog.lu

Präambel. Als Förderbank Die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund aus dem Amtsbereich Schafflund haben durch entsprechende Grundsatzbeschlüsse ihre Bereitschaft bekundet, einen Breitbandzweckverband zu gründen. Verbunden mit diesem Grundsatzbeschluss ist die gemeinsame kommunalpolitische Bewertung und Einordnung, dass eine zukunftsorientierte Breitbandversorgung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft für Nordrhein-Westfalen unterstützt alle Einwohnerinnen und Einwohner eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge darstellt. Unter diesem Gesichtspunkt ist eine dauerhafte kommunale Aufgabenstellung gegeben, da nicht erkennbar ist, dass die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPrivatwirtschaft bzw. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind deren Marktteilnehmer die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlervorgenannte Aufgabenstellung flächendeckend eigenwirtschaftlich erfüllen wird. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Vergabe einer Dienstleistungskonzession an ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten des Betreibermodells wurde aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben. Das Ziel der Schaffung einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung soll nunmehr im Rahmen des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ durch die Ausschreibung der Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, den Bau und auch den Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes, das im Eigentum eines Telekommunikationsunternehmens steht, erreicht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Gemeinden Böxlund, Großenwiehe, Lindewitt, Nordhackstedt und Schafflund erneut einen investiven Förderantrag für die förderfähigen Bereiche in ihrem Gemeindegebiet beim Bund einreichen. - § 3 Aufgaben erhält folgenden Fassung - Der BBZVIAS hat die Aufgabe, eine NGA-Strategie für eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet im Verbandsgebiet umzusetzen. Ziel ist der Ausbau einer NGA-Infrastruktur, wodurch private Haushalte und Unternehmen flächendeckend — mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse — mit einer zuverlässigen Übertragungsrate von mindestens 1000 Mbit/s im Downstream und wesentlich höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung erschlossen werden. Dazu gehört insbesondere die Vergabe von Leistungen ökonomischeDienstleistungskonzessionen an ein oder mehrere Telekommunikationsunternehmen zur Weiterleitung einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung für die Planung, ökologische den Bau und den Betrieb eines in ihrem Eigentum des Telekommunikationsunternehmens stehenden NGA-Netzes. Die Durchführung des Projekts erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden beihilferechtlichen Vorschriften, insbesondere der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzNGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung" — „NGA-RR") sowie soziale und ethische Aspekteder Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Januar 2013 für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Anwendung der Menschenrechte nach Maßgabe Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) und der Resolution Förderrichtlinien des Bundes vom 22. Oktober 2015 und der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] Richtlinie über die Allgemeine Erklärung Kofinanzierung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend Breitbandförderung durch den Bund in Schleswig-Holstein oder ihren Nachfolgevorschriften. Der BBZVIAS beantragt die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung einschlägigen geltenden beihilferechtlichen Vorschriften Zuwendungen und Fördermittel. Außerhalb des Verbandsgebietes kann der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1BBZVIAS im Rahmen von öffentlich- rechtlichen Verträgen tätig werden.

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Samples: schafflund.mein-intra.net

Präambel. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eine entscheidende Voraussetzung, damit das arbeitsintensive Handwerk seine wirtschaftliche und innovative Kraft entfalten und seinen Beitrag zu Wachstum, gesellschaftlicher Stabilität und nachhaltigem Leben leisten kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Personalrekrutierung ist u.a. eine attraktive Präsentation des Unternehmens und seiner Karrierechancen auf Online-Plattformen mit hoher Reichweite. Als Förderbank eine der großen Stellenbörsen hat sich StepStone Deutschland das Ziel gesetzt, den Handwerksmarkt als großen Wirtschaftsfaktor stärker zu erschließen. Vor diesem Hintergrund wird folgender Rahmenvertrag geschlossen. StepStone Deutschland GmbH und der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) vereinbaren, dass allen zum Handwerk gehörenden Betrieben und seinen Organisationen folgende Stellenanzeigen zu den unten aufgeführten Konditionen angeboten wird. Select 187,00 € 25% Select Plus 449,00 € 25% Pro 779,00 € 40% Pro Ultimate 1.199,00 € 40% Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Die Vertragslaufzeit für Nordrheindiesen Rahmenvertrag beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2022 ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Produktaufträge, die sich auf diesen Rahmenvertrag beziehen, müssen innerhalb dieser Vertragslaufzeit beauftragt worden sein. Die Auftraggeber der Stellenanzeigen verpflichten sich, die Stellenanzeigen gemäß den Anzeigenrichtlinien von StepStone Deutschland GmbH (xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx) mit insbesondere folgenden Inhalten zu versehen: • Stellentitel (Bezeichnung der offenen Stelle) • Einsatzort • Einleitung (eindeutige Beschreibung Ihres Produktes/Ihrer Dienstleistung sowie Ihrer Branche und Positionierung am Markt) • Aufgabenbeschreibung (detaillierte und aussagekräftige Nennung der konkreten Aufgaben) • Anforderungsprofil (Beschreibung der geforderten Ausbildung sowie der benötigten Qualifikationen oder Fachkenntnisse) • Bewerbungsmöglichkeit (z.B. StepStone 1-Westfalen unterstützt Click- Bewerbung)Anzeigen, die XXX.XXXX diese Komponenten nicht enthalten nicht enthalten, können von StepStone Deutschland GmbH nicht veröffentlicht werden. Die Auftragserteilung erfolgt bilateral zwischen dem beauftragenden Handwerksbetrieb bzw. der Handwerksorganisation und StepStone unter Bezugnahme auf die Konditionen dieses Rahmenvertrages. Der ZDH ist operativ in die Auftragserteilung und -abwicklung nicht involviert. Zur Erteilung von Erstaufträgen wenden sich die auftraggebenden Handwerksbetriebe oder -organisationen mit ihren Anzeigeninhalten (Texte, Bilder, Videolink etc.) innerhalb der Vertragslaufzeit an den Ansprechpartner für diese Vertrag: Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx.Xxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx Tel. +00 000 00000 0000 Bei Folgeaufträgen erfolgt die Versendung des Anzeigenmaterials (Texte, Bilder, Videolink etc.) an xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx . Die Rechnungstellung und -begleichung erfolgt bilateral zwischen den jeweiligen Auftraggebern und StepStone Deutschland GmbH. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. tritt für keinerlei Ansprüche oder Verbindlichkeiten ein. Die Rechnungstellung erfolgt per E-Mail als PDF an den jeweiligen Auftraggeber. Sollte eine für den (zentralen) Rechnungsempfang vorgesehene, abweichende E-Mail-Adresse genutzt werden, ist diese vor Auftragserteilung an xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx.xx mitzuteilen. Kommt der jeweilige Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt es XxxxXxxxx unbenommen, die Ausführung des Vertrages zu verweigern. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug per Überweisung. Dieser Vertrag ist exklusiv für den ZDH erstellt. Das Angebot gilt für alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe sowie alle Mitgliedsorganisationen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), des Deutschen Handwerkskammertages e.V. (DHKT), des Unternehmerverbandes Deutsches Handwerk e.V. (UDH) sowie der handwerksnahen Einrichtungen, die Mitglieder des ZDH sind. Hiermit nehmen wir das Land bei seinen struktur- beiliegende Angebot an und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei akzeptieren die Geschäftsbedingungen, die unter xxx.xxxxxxxxx.xx im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungBereich „Für Arbeitgeber“ unter „AGBs“ einsehbar sind. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1……………………… ……………………………………………………………… Datum StepStone Deutschland GmbH ………………………… ………….………………………………………………………………...…

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Samples: www.zkf.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenDer Vertrag wird nach den Grundsätzen des § 127 Abs. Sie agiert dabei 2 SGB V geschlossen. Auftragneh- mer im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Sinne dieses Vertrages sind die Kunden an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbrin- ger, deren Gemeinschaften und Verbände (nachfolgend Leistungserbringer genannt); Auf- traggeber ist die KKH. § 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung der XXX.XXXX Versicherten der KKH mit Hilfsmitteln aus dem Wiedereinsatzpool der KKH. Hierin eingeschlossen versteht sich auch die Abrech- nung (siehe Anlage 03: "Abrechnungsregelung") sowie alle mit der Versorgung in erster Linie Hausbanken Zusam- menhang stehenden Dienst- und andere FördermittlerServiceleistungen, wie z.B. Abfrage des Lagerbestandes, Bedarfsfeststellung, Einweisung/Beratung des Versicherten, Bereitstellung/Lieferung, Xxxxx- xxxx, Montage, sowie die Sicherstellung einer telefonischen Beratung und Auftragsan- nahme. Maßgebend für den Leistungsumfang/die Leistungsanforderungen sind die nachfol- genden Paragraphen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Hilfsmittel, die Gegenstand der Versorgung sind, sind in der An- lage 04: „Preisblatt“ (gemäß Hilfsmittelverzeichnis) aufgeführt. § 2 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind: • der Vertrag • die Leistungsbeschreibung • die Anlagen: Anlage 01 Datenübermittlung Anlage 02 Bestätigung Beratung, Empfang, Einweisung, Funktionsprüfung Anlage 03 Abrechnungsregelung Anlage 04 Preisblatt Anlage 05 Anpassbogen Anlage 06 Reparaturarbeitswerte (AW) Anlage 07 Formblatt Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung § 3 Geltungsbereich Der Vertrag berechtigt und verpflichtet den Leistungserbringer zur Versorgung der Versicher- ten der KKH und aller durch die KKH betreuten Anspruchsberechtigten mit Hilfsmittel aus dem Wiedereinsatzpool im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutengesamten Bundesgebiet. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten§ 4 Vertragsteilnahme Der Leistungserbringer stellt sicher, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend vereinbarte Vertragslaufzeit die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1nachfol- genden Bestimmungen erfüllt werden:

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Samples: www.kkh.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Zentrale Biobank UMG stellt Bioproben und erhobene Daten von durch Ärzt*innen rekrutierten Patient*innen zur Verfügung. Die Universitätsmedizin Göttingen ist Eigentümerin der Bioproben und Daten. Die Zentrale Biobank UMG ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Universitätsmedizin Göttingen, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Bioproben qualitätsgesichert zu Forschungszwecken über mehrere Jahre lagert. Die*der Empfänger*in ist eine akademische, gemeinnützige Einrichtung. Die Partner*innen schließen folgende Nutzungsvereinbarung mit Datum des Inkrafttretens Tag/ Monat/ Jahr ab. Die Zentrale Biobank UMG verpflichtet sich, den Empfänger*innen nachstehend aufgeführte Bioproben und/oder dazugehörige Daten nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung genannten Bestimmungen zur Verfügung zu stellen. Die den Empfänger*innen von der Zentralen Biobank UMG nach dieser Vereinbarung bereitgestellten Bioproben und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Daten umfassen: und stehen bis zum Ende der Vereinbarung, dem Tag/ Monat/ Jahr, zur ausschließlichen Nutzung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Labor der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet verantwortlichen Wissenschaftler*innen im Rahmen des nachstehend aufgeführten Projektes und für den damit verbundenen Zweck zur Verfügung. Nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die Zentrale Biobank UMG die Bioproben und/oder die Daten in geeigneter Form an die Empfänger*innen übergeben. Das von den Empfänger*innen im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführte Projekt mit der Projektnummer beinhaltet: Planung und Durchführung des Projektes beruhen auf der Nutzungsordnung der Zentralen Biobank UMG in ihrer Geschäftstätigkeiten jeweils aktuellen Fassung (xxxxx://xxxxxxx.xxx.xx/), die von den Empfänger*innen mit Abschluss dieser Vereinbarung anerkannt werden. Der Zentralen Biobank UMG sind von den Empfänger*innen nach dieser Vereinbarung folgende Dokumente zu übergeben: • positives Ethikvotum • etc. Aufgrund der vorliegenden Einwilligungserklärungen der Patient*innen können die zur Verfügung gestellten Bioproben und/oder Daten ausschließlich für folgende Zwecke genutzt werden: • z. B. Genomanalysen • Krankheitsentitäten xy • etc. Die Bioproben umfassen die ursprüngliche Probe, alle Nachkommen und auch alle unmodifizierten Derivate (z. B. unmodifizierte Untereinheiten oder Produkte, die maßgeblich aus der ursprünglichen Probe bestehen). Die UMG bleibt jederzeit Eigentümerin der Proben und/oder Daten. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Zentralen Biobank UMG ist es den verantwortlichen Wissenschaftler*innen nicht gestattet, die Bioproben auf chemische, biologische oder andere Weise zu verändern. Die Bioproben dürfen nicht an Menschen angewendet bzw. in den Menschen zurückgeführt und nicht in klinischen Versuchen oder für diagnostische oder therapeutische Anwendungen bei Menschen verwendet werden. Die Bioproben und/oder Daten dürfen ausschließlich für wissenschaftliche/akademische Zwecke und für nicht-kommerzielle Projekte verwendet werden. In Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Regelungen, den Gebrauch der Vergabe von Leistungen ökonomischeBioproben betreffend, ökologische versichern die Empfänger*innen hiermit, dass: (u. a. Umweltschutzi) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen regelmäßig Untersuchungen/Forschungsreihen durchführen und durch Ausbildung oder Erfahrung qualifiziert sind, Energieeffizienzsolche Untersuchungen durchzuführen; (ii) sowie soziale die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Bioproben zu untersuchen; (iii) die Empfänger*innen adäquate Einrichtungen haben, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten; (iv) die verantwortlichen Wissenschaftler*innen über alle notwendigen Bevollmächtigungen verfügen. Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und ethische Aspektedie Empfänger*innen verpflichten sich, alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Regelungen und Richtlinien die Bioproben, ihre Behandlung und die Daten betreffend zu beachten, einschließlich, ohne Einschränkung, sämtlicher geltender staatlicher Regelungen und Anforderungen. Dies berücksichtigend Die verantwortlichen Wissenschaftler*innen und die Empfänger*innen werden die Bioproben und/oder Daten nur für die oben bezeichneten Zwecke verwenden. Sie werden jegliche unverbrauchte Einheiten oder Bestandteile der Bioproben entweder ordnungsgemäß vernichten oder auf Verlangen an die Zentrale Biobank UMG zurückgeben, wenn das Projekt abgebrochen oder beendet wird auch oder im Falle der schriftlichen Aufforderung seitens der Zentralen Biobank UMG. Übergebene Daten werden nach Aufforderung durch die Auftragnehmerin darauf achtenZentrale Biobank UMG unverzüglich gelöscht. Die Empfänger*innen versichern, dass sich ihr Unternehmen sie nach Kenntnisnahme eines durch die Zentrale Biobank UMG übermittelten Widerrufs diesen unverzüglich bearbeiten. Die Entsorgung der Bioproben und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • Löschung der dazugehörigen Daten müssen die Einhaltung Empfänger*innen der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zentralen Biobank UMG schriftlich bestätigen.

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Samples: biobank.umg.eu

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Die Hochschule mit ihren Studienbereichen Maschinenbau sowie Informationstechnologie und Elektrotechnik gestalten das Land bei seinen struktur- duale (ausbildungs- und wirtschaftspolitischen Aufgabenberufsbegleitende) Studium „Mechatronik“ in enger Kooperation mit dem Partnerunternehmen zum Nutzen aller Beteiligten: Den Auszubildenden/Studierenden, dem Partnerunternehmen und der Hochschule. Sie agiert dabei Die Studierenden sollen im öffentlichen Auftragersten, wettbewerbsneutral zweieinhalb Jahre dauernden, Abschnitt (Berufsausbildung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Grundstudium) einen von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) anerkannten Ausbildungsberuf erlernen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden zweiten, eineinhalb Jahre dauernden Abschnitt (Hauptstudium und Praxistätigkeit), soll der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAbschluss Bachelor of Engineering bei gleichzeitiger, ingenieurmäßiger Tätigkeit im Partnerunternehmen erworben werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Hochschule übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten, 4 Jahre (8 Semester) dauernden, Studienprogramms gemäß KIS-Prüfungsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Das Partnerunternehmen übernimmt im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenersten Abschnitt - Dauer: zweieinhalb Jahre (5 Semester) - die Verantwortung für die ordnungsgemäße Berufsausbildung und sorgt mit einem entsprechend angepassten Ausbildungsvertrag dafür, dass die Studierenden ihren Studienverpflichtungen an zwei Tagen pro Woche nachkommen können. Ihre Zusammenarbeit Die Hochschule und das Partnerunternehmen sprechen mit den genossenschaftlichen zuständigen Berufsschulen und privaten Banken sowie IHKn die notwendigen terminlichen und inhaltlichen Anforderungen ab, so dass die Studierenden den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenersten Abschnitt mit der Facharbeiterprüfung erfolgreich abschließen können. Das Geschäft Partnerunternehmen sorgt im zweiten Abschnitt – Dauer: eineinhalb Jahre (3 Semester) - dafür, dass die Studierenden die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums besuchen und das Studienprogramm zügig studieren können und dabei gleichzeitig durch eine ingenieurmäßige Tätigkeit den notwendigen Praxisbezug erfahren. Die relevanten Gruppen - Hochschule, Partnerunternehmen, IHK und Berufsschule - bilden einen Beirat (KIS-Beirat). Bei dessen personeller Zusammensetzung sind alle Interessen ausgleichend zu berücksichtigen. Ziel und Zweck des KIS-Beirates ist die Abstimmung untereinander bezüglich der XXX.XXXX fokussiert Details im Studien- und Ausbildungsprogramm gemäß § 1. Der KIS-Beirat hat eine beratende Funktion bei der Sicherung der Qualität der Ausbildung und der konzeptionellen und fachlichen Weiterentwicklung des KIS-Studienganges. Näheres regelt die Beiratsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Zugangsvoraussetzungen zum KIS-Studium richten sich nach den geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere ist die Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife bei der Bewerbung nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Bewerberinnen/Bewerber einen speziellen Ausbildungsvertrag mit dem Partnerunternehmen abschließen, der einen besonderen Zusatz im Sinne des § 1 beinhaltet (Freistellung für das Studium). Es können auch Studierende aufgenommen werden, die bereits eine Berufsausbildung in einem für das Studium geeigneten Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen haben. Die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Für das KIS-Studium kommen folgende Ausbildungsberufe in Betracht: Mechatroniker, Industriemechaniker Weitere Ausbildungsberufe aus dem Metallbereich, nach Prüfung Über die konkrete Auswahl der Ausbildungsberufe sowie die Anzahl und die Verteilung der Studien- und Ausbildungsplätze berät der KIS - Beirat für jeden KIS-Jahrgang. Es werden entsprechende Absprachen zwischen den Partnerunternehmen, der Hochschule und den Berufsschulen getroffen und rechtzeitig zum Ausbildungs- und Studienbeginn festgelegt. Sowohl die Berufsausbildung als auch das KIS-Studium beginnen einmal im Jahr zum 1. September bzw. zum Wintersemester. Das Grundstudium und die Berufsausbildung sind von den Kooperationspartnern so zu gestalten, dass die Prüfungsanforderungen der Industrie- und Handelskammern für den jeweiligen Ausbildungsberuf in einer verkürzten Lehrzeit von zweieinhalb Jahren erfüllt werden können. Die praktische Berufsausbildung obliegt dem Partnerunternehmen gemäß den jeweils gültigen Ausbildungsplänen. Die theoretischen Inhalte werden von Hochschule, Berufsschule und dem Partnerunternehmen vermittelt. Grundlage für die Inhalte und Zuständigkeiten der zu vermittelnden Berufsschulinhalte ist das von den Kooperationspartnern mit den Berufsschulen abgestimmte Curriculum, das im Wesentlichen auf den Kanon der FörderbereicheAnforderungen und Richtlinien für den Ausbildungsberuf des Mechatronikers basiert. Auf die KIS-Studierenden, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWeinen anderen Ausbildungsberuf gewählt haben, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet wird im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeMöglichkeiten des Unterrichtes eingegangen. KIS-Studierende, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung keine Berufsschulpflicht besteht, erhalten die Gelegenheit, an dem angebotenen Berufsschulunterricht teilzunehmen, der sie auf die Einhaltung Anforderungen der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, InsiderIHK-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Prüfung vorbereitet.

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Präambel. Als Förderbank XXXXXX GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG, Inhaber Xxxxxx Xxxxxx, bietet über das Internet Ausrüstung für NordrheinFrachtführer gefährlicher Güter, Brandschutzausrüstung, persönliche Schutzausrüstung und weitere Güter zum Kauf an. Die nachfolgenden AGB sind für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung und per Telefon mit einer mündlichen Bestellung gültig. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Privatkunden werden nicht beliefert. Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei rechtliches Sondervermögen im öffentlichen AuftragSinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG ist jederzeit berechtigt, wettbewerbsneutral diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingang gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. 5.Rückgaberecht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG garantiert für nicht benutzte und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte versiegelte Ware ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerRückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Rückgabefrist wird gewahrt durch das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenfristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Ihre Zusammenarbeit Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen ! Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie für Sonderbestellungen und auf Wunsch erstellte Sonderanfertigungen wie z.B. Lagercontainer etc. Die Gefahr geht mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Absendung der XXX.XXXX fokussiert sich Ware durch "BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG" auf den Kanon der FörderbereicheKäufer über. 8.Eigentumsvorbehalt Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG darauf aufmerksam, den dass die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (BDSG) verarbeitet und auch bei gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der Vergabe von Leistungen ökonomischeBestellabwicklung nur an jeweils mit der Abwicklung, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Auslieferung und/ oder Abrechnung beauftragten Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1weitergegeben.

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Präambel. Als Förderbank Die Kommunen bilden den seit 1974 existierenden GVV und sind dort Mitglied. Mit der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung wurde vereinbart, dass der Verband künftig auch Aufgaben aus dem Gebiet des Finanzwesens verwaltungsmäßig für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenMitglieder des GVV erledigt. Sie agiert dabei Vor diesem Hintergrund haben die Parteien im Übernahmevertrag vom 28.09.2017 bereits entsprechende Regelungen getroffen. Gemäß § 15 i.V.m. § 2 Abs. 3 Ziffern 1 und 3 der am 01.01.2018 in Kraft getretenen Neufassung der Verbandssatzung soll der Verband ab dem 01.01.2022 auch Aufgaben aus dem Gebiet der allgemeinen Verwaltung sowie aus dem Gebiet des Planungs- und Bauwesens verwaltungsmäßig für die Mitglieder des GVV erledigen. Konkret werden in § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 3 der Verbandssatzung dem GVV ab dem 01.01.2022 folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: • Personalwesen mit Lohnbuchhaltung, Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit • Ordnungsamt • Standesamt • Verkehrswesen • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen • Betreuung der Kindertageseinrichtungen, Schulen, sonstigen Bildungseinrichtungen und Jugendarbeit • Kulturelle und sportliche Aufgaben, Veranstaltungen und Märkte • Katastrophenschutz • Jagd • Satzungsrecht und Vereinbarungen • Geschäftsstelle Verbandsversammlung • Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung • Sonstige öffentliche Einrichtungen (Solebad, Tiroler Seen, Freibad usw.) • Baugesuche • die technische Unterhaltung der öffentlichen AuftragEinrichtungen, wettbewerbsneutral der sonstigen kommunalen Gebäude und setzt Anlagen • die technischen Angelegenheiten bei der verbindlichen Bauleitplanung und der Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz • die Planung, Bauleitung und örtliche Bauaufsicht bei den Vorhaben des Hoch- und Tiefbaus • die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung • Stadt- und Ortskernsanierungen, Strukturförderprogramme • Vermietung und Verpachtung • Grundstücksverkehr • Grundbucheinsichtsstelle • Gutachterausschuss Deshalb beabsichtigen die Kommunen, ihr jeweiliges Haupt- und Bauamt mit Ausnahme der jeweiligen Bürgerbüros und der Vorzimmer der Bürgermeister, und das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“dort beschäftigte Personal, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz das bisher für die Erledigung der nunmehr von dem GVV zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlererledigenden Aufgaben zuständig ist, auf den GVV zu übertragen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Übertragung des Teilbetriebs des jeweiligen Haupt- und Bauamts der Kommunen an den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheGVV soll zum 01.01.2022, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft 0:00 Uhr (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen"wirtschaftlicher Stichtag") wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekteerfolgen. Dies berücksichtigend wird auch vorausgeschickt vereinbaren die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Parteien was folgt:

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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt ProfiCards sind Abonnementsfahrkarten des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft Arbeitnehmer über ihre Arbeitgeber (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenGroßkunden) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten eines Großkunden-Abonnements (GKA) beziehen können. Mit der Ge- samtabwicklung des GKA haben die Verkehrsunternehmen im HVV durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag die S-Bahn Hamburg GmbH (S-Bahn), Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx beauftragt und auch ermächtigt. Das Vertragsverhältnis zwischen der S-Bahn und den Großkunden wird in GKA Verträgen geregelt, und zwar unter den Voraussetzungen • des Abschnitts 3. 5.1 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag mit der S-Bahn direkt (Direktvertrag) oder • des Abschnitts 3. 5. 2 HVV Gemeinschaftstarif in einem Vertrag, den der ProfiCard-Vertriebspartner der S-Bahn in deren Vertretung schließt (Aufnahmevertrag). Maßgeblich für diese Verträge sind der HVV Gemeinschaftstarif, insbesondere Abschnitt 3.5, sowie diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur ProfiCard“ (AGB) in der jeweils geltenden Fassung. Die Bestimmungen des HVV Gemeinschaftstarifs, die die ProfiCard betreffen, sind in einem Sonderdruck „Benutzungsbedingungen für die ProfiCards der HVV-Großkunden-Abonnements“ (Benutzungsbedingungen) zusammengefasst. Firmenstammdaten | Auskunftserteilung Mit der Unterzeichnung des GKA Vertrages/Bestellung der ProfiCards erklären sich die Großkunden bereit, • wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Angaben über Firma und Belegschaft zu liefern (Firmenstammdaten) und • diese Firmenstammdaten bei Nachbestellung von ProfiCards zu aktualisieren, damit sie wahrheitsgemäß, genau, aktuell und vollständig bleiben sowie • während und nach Auslaufen des Vertrages die in den folgenden Abschnitten beschriebenen Auskünfte zu erteilen. Kundenbetreuer | Ansprechpartner Vor Inkrafttreten des Vertragsverhältnisses benennen • die S-Bahn bzw. der ProfiCard Vertriebspartner eine Kundenbetreuerin/einen Kundenbetreuer, • der Großkunde eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter als Ansprechpartner, der für die korrekte Umsetzung des GKA Vertrages verantwortlich ist und gegenüber der S-Bahn verbindlich die Vertretungsfunktion des Großkunden wahrnimmt, sowie jeweils eine weitere Person als Stellvertreter/Stellvertreterin. Änderungen sind der S-Bahn, bzw. dem Vertriebspartner schriftlich mitzuteilen. Der Ansprechpartner beim Großkunden erhält einen ProfiCard Leitfaden mit ausführlicher verbindlicher Beschreibung aller Aufgaben. Über Änderungen des Leitfadens wird der Großkunde umgehend durch die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner informiert. Nach Absprache mit der S-Bahn/dem ProfiCard Vertriebs- partner kann eine persönliche Einweisung verabredet werden. Versorgung der Großkunden mit ProfiCards Nach Unterzeichnung des GKA Vertrages veranlasst die S-Bahn/der ProfiCard Vertriebspartner, dass die bestell- ten ProfiCards nach Absprache vorbereitet, dem Großkunden versandkostenfrei zugestellt und dem von ihm benannten Ansprechpartner gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt werden. Großkunden mit Direktvertrag und ProfiCard Vertriebspartner erhalten ein Kontingent von ProfiCards mit einer einheitlichen Gültigkeit von i. d. R. 12 Monaten, aus dem in aufsteigender lückenloser Reihenfolge ausgegeben wird. Großkunden mit Aufnahmevertrag erhalten namentlich zugeordnete ProfiCards aus dem Kontingent des ProfiCard Vertriebspartners. ProfiCards können mit einer Lieferfrist von sechs Wochen bei der Vergabe S-Bahn nachbestellt werden. Für Großkunden mit Direktvertrag wird die jährliche Nachversorgung mit ProfiCards nach Abstimmung durch die S-Bahn veran- lasst; die Lieferung erfolgt grundsätzlich zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der alten ProfiCards. Großkun- den mit Aufnahmevertrag bestellen die jährliche Nachversorgung mit ProfiCards nach Abstimmung durch den Vertriebspartner gemäß Bestellschein. Ausgabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale ProfiCards und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Inkasso des Fahrgeldes Der Großkunde • sorgt für die Leistungserbringung kassensichere Verwahrung der ProfiCards, • gibt ProfiCards an Berechtigte gegen Empfangsbestätigung und Anerkennntis der Bedingungen aus und überwacht bei der Ausgabe die eigenhändige Unterschrift durch den Karteninhaber, behält bei der Ausgabe von ProfiCards an Auszubildende den Berechtigungsnachweis ein, • nimmt XxxxxXxxxx bei Beendigung der Teilnahme am GKA zurück, • informiert die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner, wenn ausgeschiedene Mitarbeiter ihre ProfiCard nicht zurückgegeben haben, gibt die zur Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens notwendigen Informationen monatlich an die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner und • unterstützt die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner bei Nachforschungen im Zusammenhang mit ge- richtlichen Mahnverfahren, • tauscht ProfiCards bei Bedarf, z. B. Namensänderung, um, • unterstützt die Überleitung aus dem Einzelabonnement in das GroßkundenAbonnement, • unterstützt Werbemaßnahmen der S-Bahn bei seinen Mitarbeitern zur Gewinnung neuer Teilnehmer am Großkunden-Abonnement, • informiert Teilnehmer am GKA über Tarifänderungen unverzüglich nach Bekanntgabe durch die S-Bahn, • gibt, wenn der Verlust der ProfiCard glaubhaft erklärt wurde, zu den üblichen Geschäftszeiten Ersatz- karten aus, • gibt erforderliche Auskünfte im Zusammenhang mit Fahrkartenkontrollen, • veranlasst das monatliche Fahrgeldinkasso vom Gehalt der Mitarbeiter, • hält die von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder von seinem eigenen Geschäftsvermögen in geeigneter Weise getrennt und führt dazu ein Sonderkonto, • veranlasst Fahrgeldgutschriften bei Erstattung im Krankheitsfall gemäß Benutzungsbedingungen, • übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt alle gesammelten Belege (zurückgenommene und ungül- tige ProfiCards, Verlusterklärungen mit Nummer der Ersatzkarte, Atteste bei Fahrgelderstattungen) an die S-Bahn/den ProfiCard Vertriebspartner. Mahnwesen, Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumentation Der Großkunde mit Direktvertrag • mahnt nicht zurückgegebene ProfiCards bei Mitarbeitern an, die aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, weist auf die Konsequenzen der Nichtrückgabe hin, gibt erfolglose Mahnschreiben mit aktueller Adresse und unter Angabe des Geburtsdatums des Mitarbeiters an die S-Bahn, • verwahrt Empfangsbestätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert und Azubi- Berechtigungsnachweise, • kontrolliert monatlich den ProfiCard Bestand, • dokumentiert sämtliche Geschäftsvorfälle und den ProfiCard Bestand in einem Verwendungsnachweis, • übergibt monatlich zum vereinbarten Zeitpunkt den Verwendungsnachweis an die S-Bahn und fügt die zurückgenommenen Belege bei, • übergibt zum Ende der Gültigkeit der ProfiCards den Restbestand an ProfiCards und die Empfangsbe- stätigungen in aufsteigender Nummernfolge oder alphabetisch sortiert an die S-Bahn zur Archivierung. Bei Aufnahmeverträgen übernimmt der ProfiCard Vertriebspartner die in diesem Abschnitt genannten Auf- gaben. Der Großkunde unterstützt ihn dabei nach seinen Möglichkeiten. Zahlungsverkehr und Soll-Ist-Vergleich Der Großkunde veranlasst monatlich zum vereinbarten Zahlungsziel die Überweisung der von den Mitarbeitern einbehaltenen Fahrgelder in einer Summe. Das Zahlungsziel richtet sich nach dem Termin der Lohn-/Gehaltszah- lung und ist spätestens der letzte Werktag des Monats. Die S-Bahn/der ProfiCard Vertriebspartner ermittelt monatlich die Sollstellung des Fahrgeldes anhand der gelie- ferten ProfiCards und der eingegangenen Belege sowie der tariflichen Teilnahmevoraussetzungen. Für Direktverträge führt die S-Bahn zum Monatsende einen Soll-Ist-Vergleich durch. Das Ergebnis des Soll-Ist- Vergleichs wird in einem Kontrollblatt dokumentiert und bis zum 10. des Folgemonats an den Großkunden gesandt. Bei Aufnahmeverträgen zieht der ProfiCard Vertriebspartner den monatlichen Fahrgeldbetrag beim Großkun- den ein. EDV-Programm zur Verwaltung der ProfiCard Für Großkunden mit Direktvertrag stellt die S-Bahn nach Absprache ein EDV-Programm zur Verfügung, das • die Fahrkartenverwaltung unterstützt und den monatlichen Verwendungsnachweis erstellt und • die personenbezogenen Abrechnungsdaten als EDV-Datei zur Übermittlung per E-Mail an die S-Bahn erzeugt. Das Programm darf vom Großkunden nur für die Abrechnung der HVV ProfiCard verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Überlassung ist kostenlos; Programmieraufwand, z. B. für individuelle Anforderun- gen an die Schnittstelle zur Gehaltsbuchhaltung oder die Übernahme von Mitarbeiterdaten, kann von der S-Bahn in Rechnung gestellt werden. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die erhobenen Daten an die S-Bahn zu überstellen. Kontrollrechte der S-Bahn Die S-Bahn hat das Recht, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1vertraglichen Pflichten zu über- prüfen.

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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Credere Stiftung soll Menschen unterstützten, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Finanzielle Unabhängigkeit soll primär mittels einer komplementären Währung ermöglicht werden, zu welcher alle Menschen in gleicher Form Zugang erhalten. Um verantwortungsvolles Handeln zu stärken, ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Stiftung ausschließlich von einer natürlichen Person treuhänderisch zu führen. Die Handlungen der Stiftung orientieren sich an einer universellen Ethik, deren Grundlage Freiheit ist. Ausführungen zu dieser Ethik und wirtschaftspolitischen Aufgabendem Freiheitsbegriff sind in Anlage C beschrieben. Sie agiert dabei Handlungen, welche eine Beschränkung der Handlungsoptionen des Treuhänders zur Folge haben können, sind zu unterlassen. Solche ausgeschlossenen Handlungen sind z. B. die Einstufung der Tätigkeiten der Stiftung als gemeinnützig, um dadurch steuerliche Vorteile nutzen zu können. Alle Handlungen, welche im öffentlichen AuftragRahmen der Stiftungstätigkeit ausgeübt werden, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungsind so zu wählen, dass die Selbstbestimmung von Menschen gefördert wird. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Soweit eine Zusammenarbeit mit Institutionen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz welche die Selbstbestimmung von Menschen beschränken, als sinnvoll oder notwendig angesehen wird, ist immer darauf zu Geschäftsbanken sind achten, dass die Kunden Zusammenarbeit geeignet ist, die Beschränkungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerSelbstbestimmung von Menschen aufzulösen. Die XXX.XXXX beachtet Stiftung soll sich primär über die Einnahmen aus der Bereitstellung der komplementären Währung Credere und dem zugehörigen Zahlungssystem finanzieren. Bei der Verwendung der Überschüsse aus allen wirtschaftlichen Aktivitäten der Stiftung zur Realisierung der Stiftungsziele ist darauf zu achten, dass alle Mittel so verwendet werden, dass zugleich allen Formen von Kapitalerträgen (z. B. Dividenden, Mieteinahmen, Pachten und Zinsen) entgegengewirkt wird, um die Zinsbelastung für alle Menschen zu minimieren und bis auf null zu senken. § 1 Name und Rechtform Die Credere Stiftung mit Sitz in Reichenberg ist eine treuhänderische Verbrauchsstiftung. § 2 Stiftungszweck Der Zweck der Stiftung ist es, Menschen dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenunterstützen, ihr Leben frei, individuell, selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu leben. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheUm diesen Zweck zu erfüllen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätigsind zunächst folgende Zwischenziele vorgesehen: • Sicherung und Verbesserung Einführung einer komplementären Währung mit dem Namen Credere. Details zur Gestaltung dieser Währung sind in der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, Anlage A beschrieben. • Bereitstellung von RisikokapitalAngeboten, welche eine freiheitliche Gestaltung des eigenen Lebens unterstützen sowie einer Plattform, um eine Gesellschaft der freiwilligen globalen Kooperation zu ermöglichen. Details hierzu sind in Anlage B beschrieben. bauliche Entwicklung Vermittlung einer universellen Ethik, welche auf Freiheit basiert und nach dem Konzept der Städte Reziproken Freiheit konzipiert ist. Diese Ethik soll dazu beitragen, dass jeder Mensch frei und Gemeindenselbstbestimmt leben kann. Details hierzu sind in Anlage C beschrieben. • Förderung von Maßnahmen, welche jedem Menschen eine größtmögliche Unabhängigkeit ermöglichen sollen. Die Bereitstellung von Energie und Lebensmitteln sowie Angebote für Mobilität und Transport haben hierbei Priorität. Ergänzend sollen Wohn- und Geschäftsräume zur Miete angeboten werden. Die Kaltmiete soll dabei um 10 % unterhalb der vor Ort üblichen Miete liegen. Zusätzlich ist zu vereinbaren, dass entsprechend der globalen Beteiligungsquote die Kaltmiete anteilig in Credere bezahlt werden kann. Werden keine finanziellen Mittel mehr benötigt, um Immobilien aus bestehenden Eigentumsstrukturen herauszukaufen, sind alle Immobilien in Formen von Allmende zu überführen. InfrastrukturmaßnahmenUmwandlung von Eigentum an Grund und Boden hin zu Formen der Allmende. Entscheidungen über die Nutzung sind dabei nur auf Basis eines Konsenses aller Betroffenen möglich. Eine Änderung einer bestehenden Nutzung ist ebenfalls nur auf Grundlage eines Konsenses aller von einer Änderung Betroffenen möglich. § 3 Freiheit als Grundlage des Gemeinwohls Das Ziel der Stiftung ist es, • Maßnahmen jedem Menschen eine allumfassende Freiheit zu ermöglichen. Daher sind die Handlungen des Treuhänders so zu wählen, dass für den Treuhänder der Stiftung eine maximale Handlungsfreiheit erhalten bleibt. Kooperationen, welche die Handlungsoptionen verringern, sind zu unterlassen. Insbesondere auf steuerliche Vorteile ist zu verzichten, soweit durch die damit verbundenen Auflagen die Handlungsoptionen vermindert würden. § 4 Stiftungsvermögen Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft. Die Auszahlung des Stiftungsvermögens erfolgt zu gleichen Teilen innerhalb von 10 Jahren, beginnend mit dem Jahr der Stiftungsgründung. Zustiftungen sind möglich, soweit diese ohne Auflagen erfolgen. Der Name des Stifters und der gestiftete Betrag sind zu veröffentlichen. Zustiftungen können in der Land- und Forstwirtschaft und voller Höhe im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher ArtJahr der Stiftung verwendet werden. Nachhaltigkeit Soweit Stiftungsvermögen nicht zeitnah genutzt werden kann ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf zu achten, dass sich ihr Unternehmen es so verwahrt wird, dass ein nomineller Erhalt der Gelder sichergestellt ist. Jegliche Risiken, welche den Erhalt des Stiftungsvermögens gefährden, sind zu vermeiden und ihre Nachunternehmer es ist darauf zu achten, dass Investitionen so vorgenommen werden, dass sie dazu beitragen, die Zinslasten aller Menschen zu mindern. § 5 Verwendung des Vermögens, der Zuwendungen und Einnahmen Die Stiftung verfolgt ihren Stiftungszweck durch den Verbrauch des Stiftungsvermögens und der Zuwendungen. Überschüsse aus den wirtschaftlichen Tätigkeiten -wie der Bereitstellung der komplementären Währung Credere- sind für die Leistungserbringung an • Verwirklichung des in §2 aufgeführten Stiftungszweckes zu verwenden. Der Treuhänder kann über 1 % der jährlichen Überschüsse aus den wirtschaftlichen Aktivtäten frei verfügen, soweit diese im Einklang mit dem Stiftungszweck stehen. Die Verwendung der Gelder ist vor dem Kuratorium offen zu legen. § 6 Kuratorium Das Kuratorium der Stiftung besteht zunächst aus dem Treuhänder sowie der Stifterin der Credere Stiftung. Dem Kuratorium können bis zu zehn natürliche Personen angehören. Diese werden vom bestehenden Kuratorium berufen. Nach einer einjährigen Probezeit gilt die Einhaltung Berufung auf Lebenszeit. Bei der Menschenrechte Entscheidung, ob ein Kurator nach Maßgabe der Resolution Probezeit im Kuratorium verbleibt, sind nur die Kuratoren stimmberechtigt, welche bereits lebenslang berufen wurden. Ein Kurator kann seine Tätigkeit jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen. Die Berufung neuer Mitglieder erfolgt im Konsens aller bestehenden Mitglieder des Kuratoriums. Alle Entscheidungen des Kuratoriums erfolgen nach dem Konsensprinzip. Es steht dem Kuratorium frei, sich eine eigene Geschäftsordnung zu geben. Die Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Treuhänder zu beraten und darauf zu achten, dass die Transparenzvorgaben erfüllt werden. Das Kuratorium sollte daher mindestens einmal jährlich zusammentreten, um alle Belange der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Stiftung zu besprechen. Dezember 1948] § 7 Transparenzvorgaben Der Treuhänder soll mindestens einmal jährlich die aktuelle Vermögenssituation der Stiftung offenlegen, ergänzt um eine Auflistung aller Vermögenswerte. Zusätzlich ist zu berichten, für welche Aufgaben in welchem Umfang welche Mittel verwendet wurden. Grundsätzlich sollen alle Einnahmen und Ausgaben der Stiftung in geeigneter Form allgemein öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme besteht hierbei bei den Mitteln, über welche der Treuhänder über die Allgemeine Erklärung 1 % Regelung verfügen kann. Zustiftungen von Personen, welche innerhalb eines Kalenderjahres den Wert von 1.000 Credere überschreiten, sind grundsätzlich mit Namen zu veröffentlichen. Zustiftungen unterhalb dieses Betrages können zur Vereinfachung als jährlicher Sammelposten ausgewiesen werden. Die Annahme von anonymen Zuwendungen oder Zuwendungen unter Auflage der Menschenrechte sowie darauf aufbauend Geheimhaltung der Quelle sind unzulässig. § 8 Satzungsänderung Das Kuratorium kann Änderungen an der Satzung vornehmen, soweit diese den Stiftungszweck nicht im Wesentlichen verändern. Änderungen, welche dazu führen, dass steuerliche Begünstigungen, die Menschenrechte gemäß Zulässigkeit von Kapitalerträgen oder eine Umwandlung der Stiftung in eine juristische Person ermöglicht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. § 9 Nachfolgeregelung Es ist Aufgabe des Treuhänders für eine adäquate Nachfolge zu sorgen. Fällt der Treuhänder überraschend aus oder ist nicht mehr in der Lage, die Stiftungsgeschäfte in ausreichendem Umfang fortzuführen, bevor eine Nachfolgeregelung getroffen wurde, übernimmt das Kuratorium interimsmäßig die Fortführung der Stiftung bis das Kuratorium einen neuen Treuhänder eingesetzt hat. Ein neuer Treuhänder wird grundsätzlich auf Lebenszeit berufen. Sollte ein Treuhänder den Fortbestand der Stiftung gefährden, ist das Kuratorium befugt, einen anderen Treuhänder zu ernennen. § 10 Auflösung Ist absehbar, dass die Stiftung nicht mehr in der Lage sein wird, den Stiftungszweck zu verfolgen und auch nicht wieder dazu befähigt werden kann, kann das Kuratorium eine Auflösung der Stiftung beschließen. Die Auflösung muss einstimmig im Konsens beschlossen werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die komplementäre Währung Credere bereits etabliert sein, so sind alle Nutzer von Xxxxxxx bei der Konsensfindung zur Auflösung einzubeziehen. Sollte zum Zeitpunkt der Auflösung der Stiftung ein Vermögen bestehen, so ist dieses anteilig an die Personen zu übergeben, welche der Stiftung Mittel zur Verfügung gestellt haben. Übersteigt das Stiftungsvermögen den Betrag der zur Verfügung gestellten Mittel, ist das verbleibende Vermögen in eine Form von Allmende zu überführen, welche am ehesten dem Grundgesetz Ziel der Bundesrepublik DeutschlandStiftung entspricht, dass Menschen auf Grundlage von Konsens über die Nutzung entscheiden. Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx, den 01.01.2022; Stifterin der Credere Stiftung Anlage A – Komplementäre Währung Credere Die folgenden Ausführungen legen die grundsätzlichen Regeln fest, nach welchen Credere funktionieren soll. Credere basiert auf zwei Regeln, welche die Höhe der Geldschöpfung und der Geldlöschung festlegen. Die Geldschöpfung erfolgt guthabenbasiert. Die Geldschöpfung und Geldlöschung erfolgen auf täglicher Basis. Nur natürliche Personen können an der Geldschöpfung partizipieren. Der Betrag für einen Zeitraum von 30 Tagen ist zunächst auf 100 Credere begrenzt. Mit dem Anstieg der Beteiligungsquote eines Landes oder der globalen Beteiligungsquote kann der Betrag auf maximal 1.000 Credere ansteigen. Die Geldlöschung erfolgt täglich auf allen Konten durch eine Verringerung der bestehenden Guthaben um 1/30 Prozent. Voraussetzungen zur Partizipation an der Geldschöpfung: Die Person wurde als natürliche Person verifiziert. • Die Person nimmt nur mit einem Konto an der Geldschöpfung teil. • Die Person hat die Beachtung Gebühr für die Teilnahme an der Geldschöpfung entrichtet. Die Gebühr beträgt 10 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen oder 100 Credere für einen Zeitraum von 360 Tagen. Die Gebühr kann zu Beginn nur bis zur Höhe der globalen Beteiligungsquote in Credere beglichen werden. Der verbleibende Teil der Gebühr ist in Euro zu begleichen. Solange die pro Kopf Geldmenge (M3 zuzüglich Bargeld) im Euroraum 000.000 € pro Person nicht überschreitet, wird der Euro 1:1 zu Credere angenommen. Sollte die Geldmenge im Euroraum über 000.000 € pro Person ansteigen, wird der Kurs jeweils zum 01.01. eines Jahres angepasst, vorausgesetzt die Veränderung beträgt weniger als 10 %. Liegt die Veränderung höher, ist ggf. eine Anpassung innerhalb eines Jahres jeweils zum Ersten eines Monats vorzunehmen. Der täglich zu schöpfende Betrag ist für jedes Land individuell zu berechnen. Der Mindestbetrag für 30 Tage beträgt 100 Credere. Dieser Mindestbetrag erhöht sich um das Ergebnis aus der Beteiligungsquote in einem Land multipliziert mit dem maximal möglichen Betrag von 1.000 Credere für einen Zeitraum von 30 Tagen, welcher nicht überschritten werden kann. Entsprechend wird der Höchstbetrag bei einer Beteiligungsquote von 90 % erreicht. Die Beteiligungsquote entspricht dem Anteil der Einwohner eines Landes, welche aktiv an der Geldschöpfung von Credere partizipieren. Die Beteiligungsquote eines Landes kann grundsätzlich nicht mehr als 10 % über der globalen Beteiligungsquote liegen. Vorgaben für die technische Handhabung • Die Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen täglich. Die Löschung erfolgt vor der Geldschöpfung. Beide Transaktionen sind zwischen 0:00 Uhr und 1.00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit) vorzunehmen. • Der Betrag für die tägliche Löschung beträgt 1/30 % des Verbots Guthabens um 0:00 Uhr UTC. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. Ist ein Guthaben größer null auf dem Konto vorhanden, beträgt der Mindestbetrag für die Löschung 0,01 Credere. • Der Wert der täglichen Geldschöpfung beträgt 1/30 des aktuellen Auszahlungsbetrages. Der Betrag ist auf zwei Nachkommastellen abzurunden. • Konten können nicht überzogen werden und somit keinen negativen Wert annehmen. Definition einzelner Variablen • Mindestauszahlungsbetrag: 100 Credere je 30 Tage • Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx: 1.000 Credere je 30 Tage • Globale Beteiligungsquote: Anzahl Konten mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl Weltbevölkerung • Lokale Beteiligungsquote: Anzahl Konten in einem Land mit aktivierter Geldschöpfung / Anzahl der Einwohner des Landes • Maximale lokale Beteiligungsquote: MIN(Globale Beteiligungsquote + 10%;Lokale Beteiligungsquote; 100%) • Auszahlungsbetrag global: MIN(100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Auszahlungsbetrag lokal: MIN(MAX(100 Credere + (1.000 Credere * maximale lokale Beteiligungsquote); 100 Credere + (1.000 Credere * globale Beteiligungsquote);1.000 Credere) • Mindesteinwohnerzahl eines Landes für eine lokale Beteiligungsquote: 100.000 Einwohner Anlage B – Konzept: Freiwillige globale Kooperation Das Modell, welches im Folgenden vorgestellt wird, besteht aus zwei Modulen. Das erste Modul ist das Kooperationsmodul. In diesem finden sich Menschen freiwillig zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen, wie aktuelle Aufgaben und Herausforderungen gemeistert werden können. Die Menschen haben die Möglichkeit, über ein permanentes Wahlsystem Delegierte zu beauftragen, damit diese in ihrem Interesse aktiv werden. Delegierte können auch jederzeit wieder abberufen werden. Delegiertenräte existieren sowohl auf regionaler, nationaler oder globaler Ebene. Die Aufgabe der Delegierten ist es, Projekte zu initiieren, zu planen und deren Umsetzung zu begleiten. Es kann dabei um kleine Projekte gehen, welche die Lebenssituation einzelner Menschen verbessert, als auch um die Realisierung von Kinder- Lösungen auf globaler Ebene, welche z. B. Klimawandel, Umweltzerstörung und Zwangsarbeit nach Kriegen entgegen wirken sollen. Die Möglichkeit zu entscheiden, ob ein Projekt durchgeführt wird, liegt bei den Menschen selbst, denn jedes Projekt muss individuell per Schwarmfinanzierung die nötigen finanziellen Ressourcen einsammeln, welche es für seine Verwirklichung benötigt. Das zweite Modul ist das Finanzmodul. In diesem erhalten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Mitteln in Form von Credere, indem jeder Mensch in gleicher Weise an der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990Geldschöpfung der neuen komplementären Währung partizipiert. So bekommt jeder Mensch den gleichen Zugang zu den weltweit verfügbaren Ressourcen, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormenwelche er für sein Leben und Überleben benötigt. Damit enthält das zweite Modul bereits einen grundlegenden Baustein, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechterum Armut und Hunger weltweit entgegen zu wirken und ökonomische Abhängigkeiten zu vermindern. Erst mit dieser grundlegenden finanziellen Versorgung ist es auf einfache Weise möglich, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruptiondass alle Menschen gleichberechtigt mitbestimmen können, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1welche Projekte Zugang zu Ressourcen erhalten sollen.

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Samples: Treuhandvertrag Zur Errichtung Einer Nicht Rechtsfähigen Verbrauchsstiftung Zu Lebzeiten

Präambel. Als Förderbank Die vielfältigen Gefährdungen der Gesundheit, denen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. So sind Fahrtätigkeiten, mit außergewöhnlichen Unfall- und Gesundheitsgefahren für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenden Arbeitnehmer selbst oder für Dritte verbunden. Sie agiert dabei Die in dieser Betriebsvereinbarung vereinbarte Arbeitmedizinische Vorsorge dient sowohl der Individualprävention, als auch der Verbesserung des Gesundheitsschutzes im öffentlichen AuftragRahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Betriebsrat und die Geschäftsleitung vereinbaren gemäß § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdie von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen empfohlenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen entsprechend der nachstehend aufgeführten Regelungen durchzuführen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“räumlich für alle Mitarbeiter der FIRMA persönlich (G25) für alle Mitarbeiter, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFahrdienst ständig oder zeitweise eingesetzt werden persönlich (G37) für alle Mitarbeiter, die täglich länger als 2 h am PC tätig sind G25 wird im Abstand von 2,5 Jahren durchgeführt Die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung können die G25 im Sinne dieser Vereinbarung ersetzen. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission G37 wird im Abstand von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft 2,5 Jahren durchgeführt und im ländlichen RaumBedarfsfall mit der G25 verbunden Der Schwerpunkt der arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt bei der arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Beratung. Die Untersuchungen orientieren sich an den Empfehlungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Hierzu zählen bei der G25 insbesondere: - tätigkeitsbezogene Anamnese - körperliche Untersuchung (Herz-Kreislaufstörungen, • Umweltschutz-neurologische und psychische Auffälligkeiten) - Sehfähigkeiten (Sehschärfe, Technologie- räumliches Sehen, Farbsehen, Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit) - Hörfähigkeiten (Sprachverständnis bei Flüster- oder Umgangssprache) - in Einzelfällen sind Urin- und InnovationsmaßnahmenBlutuntersuchungen möglich Hierzu zählen bei der G37 insbesondere: - allgemeine Anamnese (Augenbeschwerden und – Erkrankungen, • Maßnahmen sozialerBeschwerden und Erkrankungen des Bewegungsapparates, kultureller neurologische Störungen, Stoffwechselerkrankungen, Bluthochdruck, Dauerbehandlung mit Medikamenten) - tätigkeitsbezogene Anamnese (Arbeitsplatz, Arbeitsaufgabe, Arbeitseinweisung, Arbeitszeit) - Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit bei Auffälligkeiten oder Beschwerden Die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen können bei einem von der Berufgenossenschaft für den Landkreis Oberhavel zugelassen Ärzte vorgenommen werden. Dies sind zurzeit die nachstehend aufgeführten Ärzte: Die bei den Untersuchungen festgestellten Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und wissenschaftlicher Artdürfen nicht an den Arbeitgeber bzw. Nachhaltigkeit ist an andere Dritte weitergeleitet werden. Dies gilt nicht, sofern der Mitarbeiter den untersuchenden Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat. Der Arbeitgeber übernimmt alle im Zusammenhang mit der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung entstehenden Untersuchungskosten. Die für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Untersuchung erforderlichen Zeiten, sowie die An- und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenAbfahrtszeiten werden dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Die in dieser Betriebsvereinbarung geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die durch die Betriebsärztin durchgeführt werden, werden nicht auf die Einsatzzeiten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz angerechnet. Diese Vereinbarung tritt zu 01. Januar 2004 in Kraft und auch bei der Vergabe kann mit einer Frist von Leistungen ökonomische3 Monaten jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Ort, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Datum

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Samples: potsdam.verdi.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG). Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing will Benachteiligungen, Diskriminierungen, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorbeugen und helfen, Probleme aufzuarbeiten. Nach § 13 Abs. 1 AGG haben die XXX.XXXX Beschäftigten das Land Recht, sich bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei den zuständigen Stellen der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im öffentlichen AuftragZusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, wettbewerbsneutral von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Diese Dienstvereinbarung regelt die Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens. Diese Dienstvereinbarung gilt für Beschäftigte der Ruhr-Universität Bochum im Sinne der §§ 5 und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler104 LPVG NRW. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Dienststelle wird die Regelungen dieser Dienstvereinbarung auch für die Beschäftigten anwenden, die nicht durch einen der Personalräte vertreten werden. Die Dienststelle richtet eine Beschwerdestelle nach dem AGG und der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ein. Bei dem Beschwerdemanagement an der Ruhr-Universität Bochum handelt es sich um ein abgestuftes Verfahren, bei dem eine Beratung auch durch Stellen/Einzelpersonen außerhalb des Beschwerdemanagements erfolgen kann (z.B. Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Mitarbeiterberatung,…). Das Beschwerderecht der Beschäftigten nach dem LPVG bleibt unberührt. Beschäftigte, die sich im Verhältnis Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG oder eines in der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing genannten Grundes benachteiligt fühlen, können sich bei der vom Arbeitgeber eingerichteten Beschwerdestelle beschweren. Legt ein/e Beschäftigte/r eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle ein, erfolgt eine Prüfung schnellstmöglich dahingehend, ob eine Benachteiligung gemäß § 1 AGG oder einer der Fälle des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorliegt. Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang Auskünfte über die gesetzliche Relevanz der Vorfälle, die Beweissituation und die Möglichkeiten rechtlicher Maßnahmen einholen. Nach dem Vorliegen der Stellungnahme informiert die Beschwerdestelle den/die Betroffene/n über das Ergebnis. Kommt die Beschwerdestelle zu anderen Kreditinstitutendem Ergebnis, dass das Verfahren fortgeführt werden soll, so unterrichtet sie die/den Beschuldigte/n über die Vorwürfe und gibt ihr/ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ihre Zusammenarbeit mit Die Beschwerdestelle gibt der/dem Beschwerdeführer/in und der/dem Beschuldigten die Gelegenheit, zu den genossenschaftlichen erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können die Einladung zu einem Anhörungstermin ablehnen, ohne dass ihm/ihr daraus Nachteile entstehen. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in als auch der/die Beschuldigte können sich bei der Anhörung vertreten lassen. Sollte der Sachverhalt nach Durchführung des Stellungnahme- und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheAnhörungsverfahrens nicht hinreichend geklärt sein, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX Beschwerdestelle berechtigt, ggf. Zeugen zu den erhobenen Vorwürfen zu hören. Sowohl der/die Beschwerdeführer/in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaftals auch der/die Beschuldigte sind über den jeweiligen Stand des Verfahrens zu informieren. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und dass ein Fehlverhalten im ländlichen RaumSinne des AGG und / oder der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, • Umweltschutz-Diskriminierung, Technologie- sexualisierter Gewalt und InnovationsmaßnahmenMobbing nicht nachweisbar ist, wird das Verfahren nicht weiter fortgeführt. Der/Die Beschwerdeführer/in und der/die Beschuldigte erhalten eine Stellungnahme der Beschwerdestelle. Ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Beschwerdestelle ist nicht möglich. Die Möglichkeit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen sozialerbleibt unberührt. Sämtlicher Schriftverkehr wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt. Kommt die Beschwerdestelle zu dem Ergebnis, kultureller dass ein Fehlverhalten im Sinne des AGG und wissenschaftlicher Art/ oder der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing vorliegt, wirkt die Beschwerdestelle auf eine dauerhafte Beseitigung der Benachteiligung hin. Nachhaltigkeit Die Beschwerdestelle kann in diesem Zusammenhang organisatorische Maßnahmen zur Abstellung der Missstände vorschlagen. Die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing ist Grundlage für Handlungsempfehlungen. Handlungsempfehlungen sollen konkrete Maßnahmen beinhalten und die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Frage „Wer macht was bis wann?“ beantworten. Der/die Beschwerdeführer/in soll nach Abschluss der getroffenen Maßnahmen zu einem Auswertungsgespräch eingeladen werden. Verstoßen Beschäftigte gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG oder gegen einen Fall des § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und wesentliches Kriterium Mobbing, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung durch Ermahnung, Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen. Werden Beschäftigte bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungender Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. Sie beachtet 1 AGG oder nach § 2 der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall erforderlichen angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen. Stellen sich die Beschuldigungen der beschwerdeführenden Person als wissentlich nicht gerechtfertigt heraus, wurden vorsätzlich Informationen unterdrückt oder Randbedingungen grob fahrlässig unvollständig oder nicht zutreffend dargestellt, ist die Beschwerde ein Missbrauch der Beschwerdemöglichkeit gewesen. Die Beschwerdestelle schlägt dann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Fürsorgepflicht für die Leistungserbringung an • zu Unrecht beschuldigte Person angemessene Sanktionen gegen das Fehlverhalten des/der Beschwerdeführenden vor. Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem Datum ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Nachwirkung wird auf drei Monate begrenzt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unwirksam sein, so berührt dies nicht die Einhaltung Fortdauer der Menschenrechte nach Maßgabe Dienstvereinbarung im Übrigen. Bochum, 01.0ç.2016 Für die Dienststelle: Ruhr-Universität Bochum Ruhr-Universität Bochum Der Rektor Die Kanzlerin Xxxx. Xx. Xxxx Xxxxxxxxxxx Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxx Bochum, 01.0ç.2016 Für die Personalräte: Der Personalrat Der Personalrat der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1wissenschaftlich/ künstlerisch Beschäftigten Der Vorsitzende Der Vorsitzende

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Samples: www.ruhr-uni-bochum.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Grundlage dieser Vereinbarung ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). Die Vertragspartner achten auf die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“der Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Jugendfreiwilligendienst Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) engagieren sich gemäß § 3 JFDG junge Menschen für das Allgemeinwohl. Das FSJ wird dabei in der XXX.XXXX Regel ganztägig als eine an Lernzielen orientierte und überwiegend praktische Hilfstätigkeit in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlergemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenAusgestaltung des Jugendfreiwilligendienstes erfolgt arbeitsmarktneutral. Das Geschäft FSJ fördert das zivilgesellschaftliche Engagement der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereichejungen Freiwilligen. Es bietet die Chance des Kompetenzerwerbs und erhöht für benachteiligte Jugendliche die Chancen des Einstiegs in ein geregeltes Berufsleben. FSJ-Xxxxxx und Einsatzstelle verfolgen mit dem Freiwilligendienst gemeinsam das Ziel, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung soziale Kompetenz, ökologisches Bewusstsein, Persönlichkeitsbildung sowie die Neuemission Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen zu fördern. Die Einsatzstelle verfolgt dieses Ziel, indem sie die*den Freiwilligen durch eine Anleitungsperson begleitet, die mit ihr*ihm Lernziele setzt und Lernerfolge reflektiert. Dabei berücksichtigt die Einsatzstelle die individuellen Fähigkeiten, Wünsche und Bedürfnisse der*des Freiwilligen. Der FSJ-Xxxxxx führt Bildungsseminare durch, in denen die Praxiserfahrungen reflektiert werden. Die Seminare ermöglichen insbesondere Persönlichkeitsentwicklung, soziale, interkulturelle und politische Bildung, berufliche Orientierung sowie das Lernen von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Beteiligung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenMitbestimmung. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten wecken das Interesse an gesellschaftlichen Zusammenhängen und auch ermöglichen die Erfahrung gelebten Glaubens. Bei Konflikten, die nicht zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen geklärt werden können, wird der FSJ-Xxxxxx vermittelnd eingeschaltet, welcher die Schlichtung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. Zwischen Freiwillige Soziale Dienste (FSD) Bistum Münster gGmbH Xxxxxxxx. 00/00, 00000 Xxxxxxx vertreten durch: Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Geschäftsführerin Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx Name 1 Name 0 Xxxxxx XXX Xxx vertreten durch: Frau*Herrn (Vor- und Zuname) Vorname Nachname, geb. am Geburtsdatum Straße PLZ Ort vertreten durch (bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeMinderjährigen Name und Anschrift der*des Erziehungsberechtigten): Name, ökologische (u. a. UmweltschutzVorname: Straße: PLZ, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Ort:

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Samples: www.fsd-muenster.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Stomaträger (mit einer Colostomie, Ileostomie oder Urostomie) und an Darmkrebs erkrankte Men- schen ohne Stoma benötigen auch nach der Behandlung in der Akutklinik psychosoziale Unterstüt- zung in einer Rehaklinik, um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden mit der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheGrundkrankheit, den Therapien und möglichen Therapie- folgen verbundenen psychischen und sozialen Belastungen verarbeiten und überwinden zu kön- nen. Diese Unterstützung umfasst sachgerechte, verständliche Informationen, Gesprächsange- bote. und ggf. psychotherapeutische Behandlung. In Ergänzung zur professionellen Hilfestellung durch Psychologen und Sozialarbeiter hat sich die Verständigung II definiertUnterstützung durch erfahrene gleich betroffene Mitglieder der Selbsthilfeorganisation Deutsche ILCO e.V. bewährt. Wettbewerbsgeschäft Diese können bei Gesprächen (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der „ILCO-Gesprächsrunde in der Rehaklinik“) aus eigenem Erleben, insbesondere jedoch vor dem breiten Erfahrungshinter- grund der Deutschen ILCO, kompetent mündliche Auskünfte zu Fragen des Lebens mit der Krank- heit, den Therapien und möglichen Therapiefolgen geben. Sie vermitteln so Zuversicht. Sie verwei- sen weiterhin auf die Möglichkeit der Teilnahme an ILCO-Informations- und Erfahrungsaus- tauschtreffen und informieren über Broschüren der Deutschen ILCO sowie über Unterstützungsan- gebote anderer Organisationen. Die Deutschen ILCO e.V. sieht ihre Aufgabe darin, durch menschliche Nähe, durch ihr Wissen und der gesammelten Erfahrungen auf der psychosozialen Ebene unterstützend für Betroffene und de- ren Angehörige tätig zu sein. Dabei ist der Selbstauftrag der Deutschen ILCO e.V. Leitlinie des Handelns. • Das für die ILCO tätige Mitglied stellt seine Zeit, sein Wissen und die Erfahrungen unent- geltlich zur Verfügung. • Er/Sie nutzt die regelmäßigen Erfahrungsaustausche auf Landesebene und die Weiterbil- dungsmöglichkeiten auf Bundesebene für seine/ihre Qualifizierung. Stand Mai 2019 • Wir stellen Informationen in Wort und Schrift zur Verfügung. • Wir halten uns strikt an die Schweigepflicht und den Datenschutz. • Wir geben gegenüber dem besuchten Betroffenen oder Angehörigen keine Stellungnahme oder weiterführende Informationen zu medizinischen und therapeutischen Entscheidungen. • Wir setzen uns dafür ein, dass das Angebot an Informationen über das klinisch-pflegeri- sche hinaus auch das persönlich – familiäre und sozial – psychologische Angebot für den Betroffenen und dessen Angehörige überschaubar gemacht wird. • Die konkrete Aufgabenstellung bei der Vergabe Durchführung eines Gruppengespräches in der Reha-Klinik ergibt sich aus den Bedürfnissen der Teilnehmer dieser Gesprächsrunde und den Fähigkeiten und Kenntnissen des im Besucherdienst tätigen. Die Kooperationsvereinbarung dient dazu, dieses ehrenamtliche Unterstützungsangebot der Deut- schen ILCO in die Versorgung von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale Stomaträgern und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch von an Darmkrebs erkrankten Menschen ohne Stoma in der Rehaklinik zu integrieren und dabei durch klare Absprachen die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen Zusammenar- beit zwischen den beiden Kooperationspartnern zum Nutzen der erkrankten Menschen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung zum gegenseitigen Vorteil der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Kooperationspartner zu fördern.

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Samples: www.ilco.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Mit dieser Zielvereinbarung verständigen sich das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Hochschule Bremen über die Entwick- lungslinien der Hochschule Bremen für die Jahre 2007 bis 2009. Sie agiert dabei Als Grundlage dienen die im öffentlichen AuftragWissen- schaftsplan 2010 enthaltenen Schwerpunkte der Wissenschafts- und Hochschulentwicklung. Die finanzielle Situation des Landes erschwert die Zielverfolgung, wettbewerbsneutral weil gegenwärtig keine gesicherten Aussagen zum Haushaltsvolumen für die kommenden Jahre vorliegen. Zudem ist die Hochschule xxx gehalten, aus den vorgesehenen Zuschüssen des Landes auch tarifrechtliche Personalkostensteige- rungen zu realisieren. Insofern steht die Umsetzung der vereinbarten Ziele unter dem Vorbehalt der finanziellen Realisierbarkeit. Die Hochschule Bremen erwartet vor diesem Hintergrund bis spätestens zum Anfang des WS 08/09 Aussagen zum Haushaltsvolumen für die Jahre 2009 bis 2011 und setzt auf die- ser Basis eine Rahmenvereinbarung für die nächsten drei Jahre. Für den Bereich der Lehre wird das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Land über diese Zielvereinbarung hinaus Sondermittel bereitstel- len, die zur maßgeschneiderten Beratunglangfristigen Sicherung der wissenschaftlichen Basis und der Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule Bremen bei steigender Konkurrenz um qualifizierte Studierende und Nachwuchswissen- schaftler/-innen beitragen sollen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Unter diesen Rahmenbedingungen verfolgt die Hochschule Bremen insbesondere folgende große Entwicklungslinien: • Der weiteren Verbesserung der Lehre und des Studiums wird vorrangige Priorität eingeräumt. Dabei geht es um die Erhöhung der Anzahl der Absolventen und Absolventinnen, „Wohnraum“ die Verkür- zung der Studiendauer sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Senkung der Studienabbrecherquoten bei Gewährleistung ei- ner hohen Ausbildungsqualität und der Wettbewerbsfähigkeit der Absolventen und Absolven- tinnen auf dem Arbeitsmarkt. I• Wie keine andere Hochschule im Lande Bremen und nur sehr wenige in der übrigen Republik verfügt die Hochschule Bremen über Erfahrungswerte, die sich durch die Umstellung auf die Bachelor-Struktur ergeben. So haben sich neue Formen des Lehrens und des Lernens ausge- bildet wie verstärktes Arbeiten im Internet, Teamarbeit, Arbeitsgruppen oder Tutorien, die ande- re räumliche Lösungen als bisher (Stichwort: Entwicklung eines Raumprogramms) sowie zu- sätzliche personelle Kapazitäten für Betreuung im Selbst-Studium erfordern. • Die Hochschule Bremen zeichnet sich durch eine starke internationale Orientierung der Ausbil- dung aus. Dies soll weiter verfolgt werden. Darüber hinaus muss es darum gehen, das inhaltliche Profil der Hochschule konkreter zu defi- nieren und den Zusammenhang zwischen Ausbildungs- und Forschungsprofil der Hochschule herzustellen. • Die Hochschule Bremen beabsichtigt, sich im Tertiären Bildungsbereich zu einer Institution wei- terzuentwickeln, die die Menschen ihr Leben lang mit qualifizierten Aus-, Fort- und Weiterbil- dungsangeboten begleitet. Dabei wird auch zu klären sein, welche Leistungen im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind zur bisherigen Praxis für die Kunden der XXX.XXXX Zulassung zum Erst-Studium anerkannt werden können. Das grundständige (Erst-) Studium bildet dabei die Basis für ein fortgesetztes berufsbegleitendes Angebot, das sich beständig aktuellen Erkenntnissen und Entwicklungen anpasst. • Zur Qualitätssicherung in erster Linie Hausbanken Forschung und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Lehre sowie im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenDienstleistungsbereich bedarf es des Auf- und Ausbaus des Qualitätssicherungssystems und –managements. Ihre Zusammenarbeit mit • Die Verbreiterung der wissenschaftlichen Basis erfordert den genossenschaftlichen Ausbau der Kooperationen der bremischen Hochschulen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Wissenschaftsschwer- punkte untereinander. • Die Hochschule Bremen als Abbild der regionalen Wirtschaftsstruktur wird ihre Transferleistun- gen in die Region und auch bei die Kooperationen mit der Vergabe von Leistungen ökonomischeWirtschaft weiter ausbauen und verstetigen mit dem Ziel des Aufbaus nachhaltiger Netzwerke und Cluster. Land und Hochschule Bremen werden bestrebt sein, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) gemeinsam die ehrgeizigen Zielsetzungen des Wissenschaftsplanes sowie soziale die Erfolge der Vorjahre zu sichern und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1partiell auszubauen

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Samples: www.wissenschaft-haefen.bremen.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Diese Vereinbarung konkretisiert die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabendatenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung ergeben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragfindet Anwendung auf alle Tätigkeiten, wettbewerbsneutral die mit der Dienstleistung in Zusammenhang stehen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Für Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft - bzw. in der Trägerschaft von Caritas oder Diakonie - werden die Anforderungen des kirchlichen Datenschutzes nach DSG-EKD 2018 (evangelische/diakonische Xxxxxx) bzw. KDG (katholische Xxxxxx und Caritas) berücksichtigt. § 1 Gegenstand, „Wohnraum“ Dauer und Spezifizierung der Auftragsdatenverarbeitung Aus dem Softwarepflegevertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie „Infrastruktur/Kommunen“Umfang und Art der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung. Zweck der Verarbeitung nach Art. 4 Abs. 1 DSGVO ist die Softwarebetreuung und –unterstützung von Mitarbeitern des Auftraggebers sowie Analyse und Behebung von Fehlerzuständen der Software mittels Telefon, Fernwartung und Datenbankkopien des Auftraggebers. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Zuge der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerLeistungserbringung kann ein Zugriff auf personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer nicht ausgeschlossen werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen KreditinstitutenVertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist 44 ff. DS-GVO erfüllt sind. Im Einzelnen sind insbesondere die folgenden Daten Bestandteil der Datenverarbeitung Kategorien von betroffenen Personen Daten oder Datenkategorien Klienten des Auftraggebers Anschrifts-/Kontaktdaten, Persönliche Informationen, Bezugspersonen, Angaben über pflegerischen/medizinischen Zustand und Diagnosen, erbrachte Leistungen, Leistungsträger, Ärzte, Sonstige Dienstleister, Rechnungslegung, Kontakthistorie und Dokumente für .snap PPC/PPS zusätzlich: Anamnesedaten; Pflegeplanung und –dokumentation, Pflegeberichte und ergänzende Dokumentation Bezugspersonen des Klienten Anschrifts-/Kontaktdaten, Verwandschaftsgrad Ärzte Anschrifts-/Kontaktdaten, Verwaltungsdaten Mitarbeiter des Auftraggebers Anschrifts-/Kontaktdaten, Angaben zu Ausbildung/Qualifikation, Angaben zum Beschäftigungsverhältnis, Dienst- und Einsatzplan Arbeitszeiterfassung und –auswertung, Dokumente Supportfälle und Teilnahmen an Schulungen/Veranstaltungen Dienstleister und deren Ansprechpartner Anschrifts-/Kontaktdaten, Kontakthistorie Empfänger, denen die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Daten mitgeteilt werden können, sind Mitarbeiter in den Bereichen Support/Kundenbetreuung und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenSoftwareentwicklung des Auftragnehmers. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes Bestimmungen dieser Anlage nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben. § 2 Anwendungsbereich und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Verantwortlichkeit

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung

Präambel. Als Förderbank für NordrheinDer Verantwortliche beauftragt den Auftragsverarbei- ter, durch die Lieferung einer Befragungssoftware zur Durchführung von Online-Westfalen unterstützt Befragungen, mit der Erhe- bung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbe- zogener Daten (nachfolgend „Auftragsverarbeiter-Da- ten” genannt). Um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Rechte und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen AuftragPflichten aus dem Auftragsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflich- tungen zu konkretisieren, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind schließen die Kunden Vertragspar- teien folgende Vereinbarung: Soweit der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Auftragsverarbeiter im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten seiner o.g. Tätigkeiten im Unternehmen des Verantwortlichen Zugriff auf personenbezogene Daten sowie sonstige vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Verantwortlichen erhält, so haben er und auch bei seine ein- gesetzten Mitarbeiter diese Daten und Informationen strikt vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten sind Angaben jedweder Art zu einer bestimmten oder bestimmbaren natürli- xxxx Xxxxxx, gleichgültig ob Mitarbeiter oder Kunde bzw. Lieferant. Auch Daten ohne direkten Personenbe- zug (z. B. ohne Namensangabe) können personenbezo- gene Daten sein, wenn aus ihnen auf die zugehörigen Personen geschlossen werden kann (z. B. Personalnum- mer, PC-Benutzerkennung, Kfz-Kennzeichen). Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Erklä- rung sind alle mündlichen oder schriftlichen Informati- onen, Daten, Unterlagen, Materialien und Angaben, die der Vergabe Auftragsverarbeiter direkt oder indirekt von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektedem Verantwortlichen zur Abwicklung des Auftrages erhält oder in die er im Rahmen seiner Tätigkeiten Einsicht erhält. Dies berücksichtigend wird auch gilt insbesondere, wenn diese Unterlagen, Materialien oder Informationen als vertraulich gekenn- zeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Die nachfolgenden Datenschutz- und Datensicher- heitsbestimmungen finden daher Anwendung auf alle Leistungen der Auftragsverarbeitung, die Auftragnehmerin darauf achtender Auftrags- verarbeiter gegenüber dem Verantwortlichen erbringt und auf alle Tätigkeiten, dass sich ihr Unternehmen bei denen Mitarbeiter des Auf- tragsverarbeiters oder durch den Auftragsverarbeiter beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen können. ZeuSWarE GmbH Geschäftsführer Amtsgericht Berlin Tel.: +49. 30. 00 000 00 00 Sparkasse Oder Spree Xxxxxxxx Xxx. 000-000 Xxx Xxxxxxxx HRB 164130 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx IBAN: DE91 0000 0000 0000 33349 12 00000 Xxxxxx Software-Architekt USt-IdNr: DE 299003112 Web: xxx.xxxxxxxx.xx BIC-/SWIFT-Code: XXXXXXX0XXX Nähere Beschreibung des Auftragsgegenstandes im Hinblick auf Art und ihre Nachunternehmer für Zweck der Aufgaben des Auftrags- verarbeiters sind in Anlage 1 beschrieben. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Daten- verarbeitung findet ausschließlich in einem Mitglieds- staat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortli- chen und darf nur erfolgen, wenn die Leistungserbringung an • besonderen Vor- aussetzungen der Art. 44ff.DS-GVO erfüllt sind. Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Da- ten sind folgende Datenarten/-kategorien: Adressdaten Kontaktdaten Bankverbindungsdaten Kontodaten Leistungsdaten Finanzdaten Gesprächshistorie Transaktionsdaten Mitarbeiterdaten Personalverwaltung Videoaufzeichnungen Gesundheitsdaten Vertragsdaten Abrechnungsdaten Angebotsdaten Auskünfte Qualifikationsdaten Sonstige: Die Kategorien der durch die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Mitarbeiter Xxxxxxxxxxxx Praktikanten Frühere Mitarbeiter Unterhaltsberechtigte Angehörige Interessenten Lieferanten/Dienstleister Makler Vermittler Gesellschafter Geschädigte Kontaktpersonen Pressevertreter Auszubildende Bewerber Kunden Berater Mieter Zeugen Sonstige:

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Samples: Vertrag Zur Auftragsdatenverarbeitung

Präambel. Als Förderbank Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die sich aus der im öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für Nordrheindie Vollstre- ckung von öffentlich-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenrechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 27.09.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragfindet auf alle Tätigkeiten, wettbewerbsneutral die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbei denen Beschäftigte der Stadt bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“des Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahren s- beschreibung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in erster Linie Hausbanken Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und diese im ländlichen RaumWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, • Umweltschutz-, Technologie- gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und auch bei juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Vergabe von Leistungen ökonomischeZwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, ökologische (u. a. Umweltschutzgegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Kommunikationsdaten dito natürliche Personen und juristische Personen, Energieeffizienz) sowie soziale gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, aus welchen sich die Auftragnehmerin darauf achtenForderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und juristische Personen, dass sich ihr Unternehmen gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ihre Nachunternehmer für diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die Leistungserbringung an • die Einhaltung Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Menschenrechte nach Maßgabe Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Samples: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Leistungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt, für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch bei nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Vergabe von Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen anderen Leistungserbringer (z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und klinische Versorgungslevel). Dennoch können die nachfolgenden Leistungen ökonomischedurch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, ökologische wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der Regel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. körperliche Untersuchung der Frau/des Kindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (u. a. Umweltschutzz.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, Energieeffizienz) sowie soziale leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im Mutterpass und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Beratung/Information die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, praktische Anleitung den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, körperliche Übungen die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Förderung gruppendynamischer Prozesse

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Samples: bfhd.de

Präambel. Als Förderbank Die Genossenschaft errichtet gegenwärtig in Kleinseelheim ein Nahwärmenetz auf regenerativer Basis für Nordrhein-Westfalen unterstützt ihre Mitglieder. Gleichzeitig verlegt sie ein Glasfasernetz zur Steuerung der Nahwärmeanlagen und für Telekommunikation. Die Inbetriebnahme der Netze ist in den Jahren 2017/18 geplant. _ Der Wärmekunde ist alleiniger Eigentümer _ Die Wärmekunden sind gemeinsame Eigentümer des nachfolgend näher bezeichneten Grundstücks bzw. der darauf errichteten Gebäudeteile in der Gemarkung Kleinseelheim, Flur ............. Flurstück ................. Das vorbezeichnete Grundstück / Gebäude soll nach Errichtung und Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes - frühestens ab November 2017 - angeschlossen werden. Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG übernimmt nach Anschluss die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Versorgung des vorbezeichneten Objektes auf der Grundlage dieses Vertrages und wirtschaftspolitischen Aufgabender aktuell gültigen Verordnung über „Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVB Fernwärme).Die Versorgung erfolgt ganzjährlich mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Sie agiert Die Steuerung der Versorgung erfolgt über eines von vier Fasern des ins Haus verlegten Glasfaserstranges. Die drei übrigen Fasern kann der Nahwärmekunde für Telekommunikation und andere Anwendungen seiner Xxxx verwenden. Dies vorangestellt, vereinbaren die Vertragsparteien was folgt: Die Genossenschaft ist verpflichtet, dem Wärmekunden des Anschlussobjektes über die verlegte oder zu verlegende Zuleitung ganzjährlich Wärme zu liefern für die Raumheizung und die Warmwasseraufbereitung. Die Genossenschaft hat dabei den vom Wärmekunden benannten bzw. benötigten Energiebedarf bereit zu stellen. Die Bioenergiegenossenschaft stellt als Wärmeträger Heizwasser mit einer Vorlauftemperatur bis zu 85°C Grad zur Verfügung. Voraussetzung für den Zeitpunkt der Wärmelieferung sind die Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes und damit einhergehend die erfolgte Herstellung des Hausanschlusses. Die technische Verantwortung für die Errichtung, Verlegung und Unterhaltung der für die Wärmelieferung notwendigen technischen Einrichtungen bis einschließlich der Hausübergabestation sowie der geeichten Wärmemesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im öffentlichen AuftragAnschlussobjekt obliegt der Genossenschaft. Die vorbezeichneten Verpflichtungen der Genossenschaft zur Lieferung und Wärmeverteilung sowie die Haftung enden jedoch ab dem Austritt der Heizleitung aus der Übergabestation in den Hausanschluss. Die Genossenschaft ist außerdem verantwortlich für die Errichtung und Verlegung des für die Steuerung des Nahwärmenetzes und die Telekommunikation notwendigen Glasfaserstrangs bis zum Glasfaseranschlusspunkt (GF-AP) im Haus des Nahwärmekunden. Der Wärmekunde ist verpflichtet, wettbewerbsneutral ab dem Zeitpunkt des Anschlusses seines Hauses an das Nahwärmenetz, spätestens ab dem Wärmeenergie von der Genossenschaft zu beziehen. Ist dies nicht der Fall, ist ab dem Der Wärmekunde ist verpflichtet, den von der Genossenschaft festgesetzten Preis für die gelieferte Energieversorgung zu entrichten. Der Wärmekunde ist zudem verpflichtet, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und setzt seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Wärmenetz der Genossenschaft ausgehen. Der Wärmekunde ist verantwortlich für den Stromanschluss und die Stromlieferung zum Betrieb der Hausanschlussstation. Ist der Wärmekunde zur maßgeschneiderten BeratungBereitstellung von Strom nicht in der Lage, ist die Genossenschaft ihrerseits von der Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der Wärmekunde hat Kenntnis davon erlangt, „Wohnraum“ dass eine ordnungsgemäße Beheizung seines Hauses über die Hausübergabestation die vorherige Notwendigkeit eines hydraulischen Abgleichs seiner Heizungsanlage bedingt. Der Wärmekunde gestattet im Weiteren der Genossenschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten auf dem anzuschließenden Grundstück die Installation der technischen Anlage zur Fernwärmeversorgung und des Glasfaseranschlusses sowie „Infrastruktur/Kommunen“für eine zwischen der Genossenschaft und dem Wärmekunden vereinbarte Durchleitung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gestattet der Wärmekunde das Betreten des Grundstücks und einen damit verbundenen Zutritt zum Anschlussobjekt (Gebäudeteil) durch die Genossenschaft oder einen von ihr beauftragten Dritten sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die für die ggf. erforderlich werdende Prüfung, Wartung und Reparatur der Anlage bzw. zum Zwecke der Ablesung (auch Zwischenablesung) der Messgeräte erforderlich sind. Im Gegensatz Hinblick auf die vom Wärmekunden genehmigte Grundstücksbenutzung und deren Voraussetzungen wird im Weiteren ausdrücklich auf § 8 Abs. 1 - 4 AVB Fernwärme verwiesen. Der Wärmekunde hat die Pflicht, alle Umstände, die vernünftigerweise für das Betreiben der Netze und für die sachgerechte Abwicklung der Wärmelieferung und Wärmeabrechnung von Bedeutung sein können, unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) dem Vorstand der Genossenschaft mitzuteilen. Die auf Kosten der Genossenschaft auf dem Grundstück des Wärmekunden eingebauten technischen Einrichtungen verbleiben ausdrücklich im Eigentum der Genossenschaft. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass diese nur zu Geschäftsbanken einem vorübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden und insoweit nicht Bestandteil des Grundstücks gemäß § 95 BGB werden. Xxxx vorsorglich erklärt der Wärmekunde mit seiner Unterschrift den Verzicht auf Eigentumsrechte jedweder Art. Das Eigentum der Genossenschaft besteht unstreitig bis zum Austritt der Heizleitung (Flansch) aus der Übergabestation in den Hausanschluss und bis zum Glasfaseranschlusspunkt. Die Laufzeit des Wärmelieferungsvertrages beträgt 5 Jahre. Wird der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt, so gilt eine Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre stillschweigend als vereinbart. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussstation. Die Genossenschaft ist befugt, die Hausanschlussstation später rückzubauen. Der Glasfaseranschluss bleibt davon unberührt. Der Wärmekunde bezahlt für den Wärmebezug einen auf der Basis der jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Abnahmepreis oder ggf. einen Grundpreis gemäß §2 dieses Vertrages. Ungeachtet dessen kann eine Preisanpassung aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig werden. Derartige Preisänderungen bedürfen der ausführlichen Begründung gegenüber der Mitgliederversammlung der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG. Die aktuelle Preisliste ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 3) Für Wärmekunden entstehen keine zusätzlichen Kosten für den Anschluss an das Glasfasernetz. Davon unberührt sind die Kosten, die dem Kunden bei Abschluss eines FTTH-Providervertrages mit einer Telekommunikationsfirma entstehen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist von der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerGenossenschaft ausdrücklich gewünscht aber für den Wärmekunden nicht verpflichtend. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenvom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Übergabestation gemessen. Ihre Zusammenarbeit mit Der Anschluss der Kundenanlage wird durch die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG ausgeführt bis zur Primärseite der Wärmeübergabestation. Die Verbindung von der Sekundärseite zur bestehenden Heizungsanlage erfolgt durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenWärmekunden. Das Geschäft Setzen des GF-AP und die Verbindung der XXX.XXXX fokussiert zur Steuerung benötigten Glasfaser mit der Wärmeübergabestation erfolgt ebenfalls durch die Bioenergiegenossenschaft. Nutzt der Wärmekunde den Glasfaseranschluss zur Telekommunikation, muss er auf eigene Kosten einen Anbieter, z.B. die Deutsche Telekom AG mit der Bereitstellung der dafür benötigten technischen Vorrichtungen und Anlagen beauftragen und einen entsprechenden Providervertrag abschließen. Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Ab dem Zeitpunkt des Anschlusses erfolgt zu Beginn jedes Monats eine Abschlagszahlung, die sich auf aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch, geteilt durch 12 Monate zusammensetzt. In den Kanon Folgejahren orientiert sich die Höhe der FörderbereicheAbschlagszahlung an dem jeweiligen Gesamtverbrauch des Wärmekunden für das vorausgegangene Abrechnungsjahr. Die Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des Wärmekunden werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet, darüber hinausgehende Zahlungen werden dem Wärmekunden erstattet. Errechnete Nachzahlungsforderungen der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. Für die Abschlagszahlungen und die Einziehung etwaiger Nachzahlungsforderungen erteilt der Wärmekunde der Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim eG einen Abbuchungsauftrag von folgendem Konto: Kontoinhaber: ................................................................ IBAN: ................................................................ Kreditinstitut: ................................................................ Die Genossenschaft haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz eines Mitglieds des Vorstandes oder Aufsichtsrates. Die Genossenschaft haftet bei Versorgungsstörungen nach den Vorgaben der AVB FernwärmeV. Die Bioenergiegenossenschaft vermietet das Glasfasernetz an die Verständigung II definiertDeutsche Telekom AG, die somit dem Glasfaserkunden gegenüber für das Funktionieren der Telekommunikation verantwortlich ist. Wettbewerbsgeschäft Sofern die Deutsche Telekom AG ihre Rechte an einen anderen Provider weitergibt, mit dem der Glasfaserkunde einen Providervertrag abschließt, geht die Haftung an diesen über. Der Wärmekunde haftet für die in diesem Vertrag aufgeführten Verpflichtungen persönlich unabhängig davon, ob er die Energie an einen Dritten (wie Mieter, Pächter, Sonstigen) weitergibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Wärmekunde stellt die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie Genossenschaft von Ansprüchen Dritter, denen er die Neuemission von HypothekenpfandbriefenWärme weitergibt, frei, soweit dessen Ansprüche diejenigen übersteigen, die der Wärmekunde selbst gegen die Genossenschaft hat oder hätte. Verlangt der Wärmekunde die Nachprüfung seiner Messeinrichtung durch die Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle (§ 6 Abs. 2 Eichgesetz) wurde schon von und ergibt die Nachprüfung, dass die zulässigen Abweichungen (gesetzliche Verkehrsfehlergrenzen) nicht verfehlt werden, so trägt der Landesbank NRWWärmekunde sämtliche Kosten dieser Nachprüfung; andernfalls fallen sie der Genossenschaft zur Last. Die für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Daten werden bei der Genossenschaft gespeichert. Sie dürfen nur für die Zwecke dieses Vertrages und nur an Fachfirmen (Ableser, Kontrolleure, Prüfer) unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder weitergegeben werden. Die Anlagen zu diesem Vertrag sind wesentliche Bestandteile des Vertrages. Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ausdrücklich ersetzt eine E-Mail-Kündigung die Schriftform nicht. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder zum Teil unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. Gleiches gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke sollen angemessene Regelungen gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Vorgängerinstitut Willen der XXX.XXXXvertragsschließenden Parteien sowie Sinn und Zweck und insbesondere dem wirtschaftlich gewollten Rahmen dieses Vertrages entsprechen, sofern die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten. Im Zweifel oder bei Problemen, die durch diesen Vertrag nicht mehr verfolgtangesprochen werden, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Folgende Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages:

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Samples: Vertrag Über Den Anschluss an Das Fernwärme Und Glasfasernetz Und Die Lieferung Von Fernwärme Durch Die Bioenergiegenossenschaft Kleinseelheim Eg

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt In der vorliegenden Leistungsbeschreibung werden die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Leistungen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet freiberuflich tätigen Hebammen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der vertraglich vereinbarten Positionsnummern inhaltlich beschrieben.1 Die Leistungsbe- schreibung beinhaltet mögliche Leistungen, auch wenn diese nicht alle für jede einzelne Versicherte notwendig sind. Die Notwendigkeit von Art und Umfang der nachfolgend beschriebenen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Bedarf der Versicherten. Das heißt für die in der Spalte "Leistungsbe- schreibung" aufgelisteten Leistungen gilt: Die operationalisierten Leistungen müssen nicht der Reihe nach und auch bei nicht in Gänze jedes Mal erbracht werden. Insbesondere im Wochenbett ist eine aufsuchende Betreuung anzustreben. Sofern die Komplexität des Falles, spezielle Leistungsinhalte und/oder einzelne Maßnahmen (z.B. genetische Beratungen und Ultraschalluntersuchungen) nicht in den Kompetenzbereich der Vergabe von Hebammen fallen, verweist die Hebamme die Versicherte an einen anderen Leistungserbringer (z.B. entsprechende Fachärzte und/oder zuständige Einrichtungen und klinische Versorgungslevel). Dennoch können die nachfolgenden Leistungen ökonomischedurch die Hebamme im Rahmen einer Mitbetreuung auch dann erbracht werden, ökologische wenn sich die Versicherte aufgrund pathologischer Konstellationen auch in ärztlicher Behandlung befindet. Jede Hebammentätigkeit setzt sich in unterschiedlichen Anteilen in der Regel aus bestimmten Arbeitsschritten zusammen: Bei Einzelleistungen sind dies nachfolgend: • situationsbedingte Anamnese • Befunderhebung durch Befragung/Beobachtung • ggf. körperliche Untersuchung der Frau/des Kindes • Diagnosestellung • Abwägung Physiologie - Pathologie • Beratung/Information (u. a. Umweltschutzz.B. Bescheinigung der Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder Hinweis auf Familienpflege) • psychosoziales Betreuungsangebot • Therapieplanung/praktische Anleitung • ggf. Maßnahmen und Befundübermittlung • inhaltliche Dokumentation, Energieeffizienz) sowie soziale leistungsbezogen einschließlich Dokumentation im Mutterpass und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an Kinder-Untersuchungsheft Bei Kursleistungen sind dies nachfolgend: die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Beratung/Information die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, praktische Anleitung den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, körperliche Übungen die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Förderung gruppendynamischer Prozesse

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Samples: www.gkv-spitzenverband.de

Präambel. Als Förderbank Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt die Basis für Nordrheindie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest. Schwerbehinderte Menschen sind Teil der Gesellschaft und damit auch des Arbeitslebens. Inklusion in Gesellschaft und Arbeitswelt, Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben sowie eine respektvolle Zusammenarbeit mit ihnen, sind dem für die Rechte schwerbehinderter Menschen zuständigen Ministerium besondere Verpflichtung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der am 26. Xxxx 2009 auch in Deutschland in Kraft getretenen UN-Westfalen unterstützt Konvention über die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bei der Gestaltung der Arbeitsprozesse und wirtschaftspolitischen Aufgabender Rahmenbedingungen innerhalb des Ministeriums ist - entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen. Die Teilhabe ist eine komplexe und anspruchsvolle Aufgabe, die es in allen Bereichen umzusetzen gilt. Schwerbehinderte Beschäftigte leisten seit Jahrzehnten einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Arbeits- und Sozialpolitik des XXX. Sie agiert dabei verdienen vor diesem Hinter- grund besondere Wertschätzung und Unterstützung. Das XXX sieht es als seine Verpflichtung an, schwerbehinderten Menschen verbesserte Chancen im öffentlichen AuftragArbeits- und Berufsleben zu bieten, wettbewerbsneutral ihre Ausbildung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Beschäftigung zu fördern und ihnen als vollwertigen Beschäftigten Respekt und Anerkennung entgegen zu bringen. Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT vom klassischen Kredit bis Informationssystem zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“beruflichen Rehabilitation, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Institut der deutschen Wirtschaft Köln, xxx.xxxxxxx.xx, xxxx@xxxxxxx.xx - -2- Durch diese lnklusionsvereinbarung sollen alle Beschäftigten des XXX, in besonderem Maße aber diejenigen, die Kunden der XXX.XXXX Personalverantwortung tragen, für die Belange schwerbehinderter Menschen in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerallen Arbeitsprozessen sensibilisiert werden. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot lnklusionsvereinbarung konkretisiert die gesetzlichen Regelungen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des XXX und stellt weiter gehende Regeln und Ziele für die Zusammenarbeit insbesondere zwischen den beteiligten Akteuren auf. Die lnklusionsvereinbarung soll dazu beitragen, die Schwerbehindertenquote zu sichern und den Anteil schwerbehinderter Frauen im Verhältnis XXX zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenerhöhen. Das Geschäft XXX verpflichtet sich, unter Einbeziehung von Mehrfachanrechnungen eine Quote von mindestens 8 % der XXX.XXXX fokussiert Stellen gern. § 73 SGB IX zu erhalten. Darüber hinaus ist sich auf das XXX seiner besonderen Rolle bei der Ausbildung bewusst. Es fördert daher insbesondere die Einstellung von schwerbehinderten Auszubildenden. Der Teilhabegedanke bezieht Menschen mit und ohne Behinderungen ein. Um Teilhabe zu fördern, benötigen wir den Kanon der Förderbereichegemeinsamen Willen des Arbeitgebers und aller Beschäf- tigten. Dafür wollen wir die objektiven Voraussetzungen und das subjektive Verständnis schaffen. Wir möchten, den dass schwerbehinderte Menschen das Anerkennungsverfahren und die Verständigung II definiertRechte nach dem SGB IX selbstverständlich in Anspruch nehmen. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung Sie sollen darauf vertrauen können, dass ihnen daraus am Arbeitsplatz keine Nachteile und keine Ausgrenzung erwachsen. Verwaltung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Neuemission schwerbehinderten Beschäftigten und Führungskräfte des XXX sind aufgefordert, konstruktiv an der Realisierung gleichbe- rechtigter Teilhabe mitzuwirken. - 3 Diese Integrationsvereinbarung wurde bearbeitet und bereitgestellt durch: REHADAT – Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, xxx.xxxxxxx.xx, xxxx@xxxxxxx.xx -3- Diese Vereinbarung ist im XXX auf die Personen anzuwenden, die von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon den zuständi- gen Stellen nach § 69 Abs. 1 SGB IX als schwerbehinderte Menschen anerkannt oder von der Landesbank NRWArbeitsverwaltung gleichgestellt (§ 68 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 2 Abs 3 SGB IX) wurden. Um ein Klima zu schaffen, das dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- UN-Behindertenrechtskonvention festge- schriebenen Ziel der Inklusion gerecht wird, soll eine weitgehende Information und Forstwirtschaft und Kommunikation im ländlichen RaumXXX stattfinden. Ziel ist zum einen, • Umweltschutz-die Menschen mit Behinderun- gen zu motivieren, Technologie- ihre Rechte wahrzunehmen, zum anderen Verständnis und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Toleranz im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Miteinander hinsichtlich der unterschiedlichen Stärken und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Schwächen zu schaffen.

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Samples: www.einfach-teilhaben.de

Präambel. Als Förderbank Wilkhahn ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Büro- und Objektmöbelbranche, mit Sitz in Deutschland, Zweigwerken in Spanien und Australien, Vertriebsgesellschaften weltweit und Lizenzpartnern in Japan, Marokko und Südafrika (siehe Anlage 1). Wilkhahn stellt sich den ökologischen Erfordernissen und der sozialen und ethischen Verantwortung, die sich aus der Globalisierung des Unternehmens und der Märkte ergeben. Die Bau- und Holzarbeiter Internationale – BHI, als globale Gewerkschaftsorganisation schließt freie und demokratische Gewerkschaften in der Bau- und Baumaterialienindustrie, der Holzindustrie sowie der Forstwirtschaft und verwandten Industriezweigen weltweit zusammen. Die IG Metall ist die für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Wilkhahn zuständige Branchengewerkschaft am Hauptsitz des Unternehmens in Deutschland und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei ist Mitglied im öffentlichen AuftragBHI. Mit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Wilkhahn, wettbewerbsneutral in seinen Produktions- und setzt Vertriebsunternehmen weltweit Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sicher zu stellen, die mindestens den Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) entsprechen. Wilkhahn verpflichtet sich außerdem, mit seinen Lizenzpartner und Zulieferer Vereinbarungen zur Einhaltung dieser Prinzipien zu treffen. § 1 Grundlegende Ziele 1.Freie Xxxx der Beschäftigung Es darf keine Zwangs- oder Pflichtarbeit geben (IAO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105). Ebenso duldet Wilkhahn keine Form der Schuldknechtschaft oder Häftlingsarbeit. Arbeitnehmer/innen dürfen nicht gezwungen werden, ihren Pass, Kennkarte oder Wertsachen abzugeben. 2.Verbot von Kinderarbeit Wilkhahn duldet keine Kinderarbeit. Es werden nur Mitarbeiter/innen beschäftigt, die älter als 15 Jahre sind und das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungPflichtschulalter überschritten haben (IAO-Übereinkommen Nr. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“138). Kinder unter 18 Jahren dürfen keine Beschäftigungen ausführen, „Wohnraum“ sowie „Infrastrukturdie auf Grund ihrer Natur oder den Umständen, unter denen sie ausgeführt werden, der Gesundheit, Sicherheit oder Moral der Kinder schaden (IAO-Übereinkommen Nr. 182). 3.Keine Diskriminierung Wilkhahn verpflichtet sich, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu gewährleisten und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine unterschiedliche Behandlung von Mitarbeiter/Kommunen“innen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der Staatsangehörigkeit, einer Behinderung, der politischen Meinung, soweit diese auf demokratischen Prinzipien und Toleranz gegenüber Andersdenkenden beruht, der sexuellen Ausrichtung oder des Alters darf nicht erfolgen (IAO-Übereinkommen Nr. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken 100 und 111). Körperliche Misshandlungen, Androhungen von körperlicher Misshandlung, unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Belästigungen sowie Einschüchterungen durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Arbeitgeber sind verboten.

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Samples: ec.europa.eu

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Qualität im Holzbau beginnt bei der Qualität des Vollholzes. Vor diesem Hintergrund haben 1995 der Verband der Deutschen Sägeindustrie (VDS) und der Bund Deutscher Zimmermeister Konstruktionsvollholz entwickelt und hieraus eine Verbändevereinbarung erstellt. Seit 2003 wird diese Vereinbarung Konstruktionsvollholz KVH® mit der Überwachungsgemeinschaft KVH fortgeführt. Die Eigenschaften von Konstruktionsvollholz sind im Jahre 2000 in die XXX.XXXX das Land ATV DIN 18334, Abschnitt 3.3 Holzhausbau eingegangen. Konstruktionsvollholz muss danach mindestens die Anforderungen nach ATV DIN 18334, Ab- schnitt 3.3.1 erfüllen. Dies ist auch bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenKonstruktionsvollholz MH® gegeben. Darüber hinausgehende Anforderungen sind in Herstellervereinbarungen mit Holzbau Deutsch- land - Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB festgelegt. Sie agiert dabei dienen der Qualitätsverbesse- rung, der Markttransparenz und der Klarheit zwischen Besteller und Lieferant. Massivholz MH® zeichnet sich dadurch aus, dass es als Naturprodukt keine Längsverkle- bung (Keilzinkenverbindung) aufweist. Dies wird von Bauherren häufig gewünscht. Konstruktionsvollholz MH® wird für die Anwen- dung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft sichtbaren Bereich (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenSi) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raumnicht sichtbaren Bereich (NSi) hergestellt. Es werden die folgenden Produkte unterschieden: • MH-Plus-Si • MH-Fix-NSi An das Holz werden die folgenden Anforderun- gen gestellt: • Technische Trocknung auf einen Feuchte- gehalt unter 18%, • Umweltschutz-, Technologie- Maßhaltigkeit und InnovationsmaßnahmenDimensionsstabilität, • Maßnahmen sozialerAnforderungen an das optische Erschei- nungsbild und die Oberflächenbeschaffen- heit, kultureller • Berücksichtigung von Vorzugsquerschnitten und wissenschaftlicher ArtVorzugslängen. Nachhaltigkeit ist für Die vorliegende Vereinbarung berücksichtigt die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Entwicklung der DIN 4074-1 und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenDIN EN 14081-1. Sie beachtet .............................................................. ................................................................... Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxx Obmann des Überwachungsausschusses und Vorsitzender Vorstand der HG MH Herstellergemeinschaft MH® Massivholz e.V. Smaragdweg 6 • 00000 Xxxxxxxxx Geschäftsstelle: Xxxxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 00 • 00000 Xxxxxxxxxx Telefon: 09602 / 61 62 00 Telefax: 09602 / 51 39 E-Mail: xxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xx-xxxxxxxxxx.xx Holzbau Deutschland - Bund Deutscher Zimmermeister im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. Kronenstraße 55-58 • X-00000 Xxxxxx Telefon: (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz030) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention 203 14-0 Telefax: (KRK000) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider000 00 000 /561 E-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Mail: info@ xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx

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Samples: www.holzbau-deutschland.de

Präambel. Als Förderbank Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die temporäre Telearbeit in der Polizei Hamburg, bei der die Arbeitsleistung für Nordrhein-Westfalen unterstützt einen vereinbarten Zeitraum unter einem Jahr entweder gänzlich von zu Hause aus, oder aber individuell vereinbart von zu Hause und an der Dienststelle erledigt werden kann. Die dauerhafte Einführung der temporären Telearbeit in der Polizei Hamburg stellt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben dar, um kurzfristig auftretenden Veränderungen der Lebensumstände Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt um die XXX.XXXX das Land Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und den heutigen individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, verdeutlicht diese Entscheidung die Flexibilitäts- und Innovationsfähigkeit der Hamburger Polizei. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einführung der temporären Telearbeit in der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Diese Dienstvereinbarung gilt nicht für die zeitweilige mobile Arbeit, wie beispielsweise auf Dienstreisen, in Bereitschaftszeiten oder bei seinen struktur- Terminen außerhalb der Dienststelle, die in der Regel aus dienstlichen Gründen erfolgt. Die Behörde für Inneres und wirtschaftspolitischen AufgabenSport -Polizei- kann unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten temporäre Telearbeitsplätze einrichten. Sie agiert dabei Die für die Einführung von temporärer Telearbeit geltenden Rahmenbedingungen, sowie der Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung, welche Art der Aufgabenerledigung und welche Beschäftigten für Telearbeit geeignet sind, ergeben sich im öffentlichen AuftragEinzelnen aus den Anlagen 1 und 2, wettbewerbsneutral die Bestandteil dieser Vereinbarung sind. Dabei sind zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Regelungen zum Datenschutz und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Datensicherheit, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz die dienstlichen Anordnungen der PDV 350 (HH) der Polizei Hamburg, insbesondere die Sicherheitsrichtlinie temporäre Telearbeit (Anlage 6), zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbeachten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen temporäre Telearbeit in der Land- Behörde für Inneres und Forstwirtschaft und im ländlichen RaumSport -Polizei- wird so gestaltet, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artdass sie sowohl den Interessen der Beschäftigten als auch den Interessen der Polizei Hamburg dient. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Die temporäre Telearbeit wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten für alle Laufbahn- und Entgeltgruppen in der Polizei Hamburg angeboten. Sie ist insbesondere ein wichtiger Beitrag für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben und soll den Beschäftigten die Möglichkeit geben, auf freiwilliger Basis unterjährig und kurzfristig auf veränderte Lebenssituationen zu reagieren. Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf temporäre Telearbeit. Durch die mit temporärer Telearbeit verbundene örtliche und zeitliche Flexibilität der Arbeitsorganisation soll der temporären Telearbeitskraft die Möglichkeit eingeräumt werden, entweder einen Teil ihrer Geschäftstätigkeiten und wöchentlichen Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen einzuteilen, oder aber auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekteganz vom häuslichen Arbeitsplatz aus den Dienst zu verrichten. Dies berücksichtigend wird auch ist individuell mit dem bzw. der Vorgesetzen und der OE-Leitung abzustimmen. Die Erledigung der dienstlichen Aufgaben außerhalb des Büroarbeitsplatzes bzw. des häuslichen Arbeitsplatzes ist nicht gestattet. Gleichzeitig erhöhen sich damit die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer Chancen für die Leistungserbringung im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung angestrebte flexiblere Organisation der Behörde für Inneres und Sport -Polizei-. Darüber hinaus können durch die Reduzierung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Fahrtzeiten und -kosten eingespart werden. Voraussetzung für die Durchführung von temporärer Telearbeit ist eine ziel- und ergebnisorientierte Führung durch die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten. Die dadurch entstehende höhere Eigenverantwortlichkeit sowie das ungestörtere Arbeiten am häuslichen Arbeitsplatz und die bessere Anpassung der Arbeitszeit an zeitlich eingrenzbare individuelle Bedürfnisse sollen zu einer größeren Produktivität, Flexibilität und Kreativität der temporären Telearbeitskraft führen. Für die Einhaltung Behörde für Inneres und Sport -Polizei- soll die temporäre Telearbeit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern und familienbedingte Unterbrechungen der Menschenrechte nach Maßgabe Berufstätigkeit der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Beschäftigten reduzieren.

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Samples: www.polizei.hamburg

Präambel. Die Handwerkskammer der Pfalz vertritt in ihrem Zuständigkeitsbezirk rund 18.000 Handwerksbetriebe, die durch Gesetz Mitglied bei ihr sind. Sie hat nach der Handwerksordnung den Auftrag, das wirtschaft- liche und politische Gesamtinteresse ihrer Mitgliedsbetriebe und aller im Handwerk Beschäftigten zur Förderung des Handwerks zu vertreten. Die Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisati- onen sind hierbei abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Handwerkskammer Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören • das Führen der Handwerksrolle • die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nebst Führen der Lehrlingsrolle • die Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens sowie der Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen • die organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen • die Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Kunden • die Ausübung der Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften • die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen. Die Pflichtmitgliedschaft der Handwerksbetriebe sichert die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Zugleich bietet die Handwerkskammer als moderner Dienstleister Informationen, Bildung und Beratung an. Ihr Leistungsspektrum ist durch hohe Qualität und Praxisnähe gekennzeichnet. Davon können die Mitglieder direkt profitieren. Aus dem gesetzlichen Auftrag und der besonderen rechtlichen Stellung der Handwerkskammer in Ver- bindung mit dem Angebot ergänzender Dienstleistungen und weiterer wirtschaftlicher Tätigkeiten, bei- spielsweise die Vergabe von Aufträgen, ergibt sich für die Mitglieder des Vorstandes, für die Geschäfts- führung sowie für die leitenden Angestellten die Notwendigkeit zur Einhaltung („Compliance“) spezieller Verhaltensregeln, die nachfolgend näher beschrieben werden. Diese Verhaltensregeln sind ergänzend zu den für die Handwerkskammer geltenden Rechtsnormen, Satzung, Geschäftsordnungen, Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen, Bevollmächtigungsre- gelungen sowie QM-Verfahrensanweisungen anzuwenden. Die Compliance-Richtlinie spiegelt das Selbstverständnis und die grundlegenden Werte der Handwerks- xxxxxx wider, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung zu schaffen. Sie agiert dabei kann nicht für alle tätigkeitsbedingten Situationen Handlungsanweisungen geben, bildet aber den Rahmen für weitere ergänzende Regelungen, wie beispielsweise die Dienstanweisung Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung. Sie soll auch sensibilisieren und Hilfestellung geben zum konfliktfreien Um- gang mit nicht näher beschriebenen weiteren Geschäfts- und Verfahrensabläufen. (* Soweit im öffentlichen AuftragTextverlauf personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wettbewerbsneutral wird diese Form verallgemei- nernd verwendet und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbezieht sich auf beide Geschlechter. Ihre drei Förderfelder ** Leitende Angestellte im Sinne dieser Richtlinie sind „Wirtschaft“die Leiter der Geschäftsbereiche, „Wohnraum“ die Abteilungsleiter sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Leiter der Stabsstellen.) Der Vorstand, die Geschäftsführung sowie die leitenden Angestellten haben bei der Erfüllung ihrer Auf- gaben die Regelungen der geltenden Gesetze und der Satzung der Handwerkskammer nebst den er- lassenen ergänzenden Ordnungen sowie die Grundsätze der Objektivität und Unabhängigkeit einzuhal- ten. Dabei haben sie stets auf Ansehen und Stellung der Handwerkskammer zu achten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Rahmen der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Erfüllung ihrer Aufgaben achten Sie stets darauf, dass das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit eigene Handeln mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWVollversammlung der Handwerkskammer beschlossenen Positionen und Forderungen überein- stimmt. Der Vorstand, dem Vorgängerinstitut die Geschäftsführung sowie alle leitenden Angestellten der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Handwerkskammer haben eine Vorbildfunktion und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtentragen besondere Verantwortung dafür, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1ihren Verant- wortungsbereichen eingehalten werden.

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Samples: www.hwk-pfalz.de

Präambel. Als Förderbank Durch Investitionen von insg. 5,5 Mrd. Euro innerhalb von 10 Jahren sollen der Sanierungsstau an den Schulen abgebaut, neue Schulen für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- wachsende Stadt errichtet sowie der bauliche Unterhalt signifikant verstärkt werden. Für den Neubau von Schulen (incl. Ersatzbauten) sind knapp 2,8 Mrd. Euro eingeplant. Damit sollen rund 60 neue Schulen errichtet werden. Es gibt vier Akteure, die spezifische Beiträge zum Schulbau leisten: die Bezirke, die SenSW, die HOWOGE und wirtschaftspolitischen Aufgabendie BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Die Bezirke werden als Schulträger vom Neubau und von den Großsanierungen entlastet. Sie agiert dabei im öffentlichen AuftragBei Sanierungen gilt folgende Aufgabenteilung: Die Bezirke konzentrieren sich auf Maßnahmen unter 10 Mio. Euro (gemäß Gebäudescan 2016), wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdie Landesebene auf Großsanierungen (über 10 Mio. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Euro lt. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerGebäudescan 2016; 21 Standorte). Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenHOWOGE übernimmt den Neubau insb. Ihre Zusammenarbeit der weiterführenden Schulen, während sich die SenSW auf den Neubau von Grundschulen konzentriert. Die Großsanierungen werden so aufgeteilt, dass jeder der beiden genannten Akteure für jeweils 10 Schulstandorte zuständig ist. Dadurch [!] wird eine erhebliche Beschleunigung bei der Umsetzung der Maßnahmen [wieviel Monate?] und damit die Gewährleistung ausreichender Schulplätze für die deutlich steigenden Schülerzahlen [wieviel?] erreicht, was nur mit Mitteln der öffentlichen Verwaltung [In welcher Höhe stehen die 2021 – 2030 zur Verfügung? Wie groß ist die jährliche Deckungslücke?] nicht möglich wäre. Die [landeseigene] HOWOGE erhält Erbbaurechte an den genossenschaftlichen landeseigenen Schulgrundstücken, kann diese Baumaß- nahmen durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenvermietet die sanierten bzw. errichteten Schulen an die Bezirke nach kaufmännischen Grundsätzen [nicht etwa nach kommunalwirtschaftlichen] auf der Basis von Kosten- mieten. Das Geschäft Land Berlin (stellt) durch Anmietung der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut HOWOGE fertiggestellten Objekte … die Finanzierung der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtVorhaben sicher. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist gewählten Struktur gehört ein Einredeverzicht [des Landes Berlin] gegenüber den vorwiegend öffentlichen Banken. der HOWOGE (wird) ermöglicht, die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Investitionen zu Konditionen zu finanzieren, wie sie bei Kommunalkrediten üblich sind. Das Land Berlin beabsichtigt nicht, einer Belastung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher ArtErbbaurechte zuzustimmen. Nachhaltigkeit ist für Für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenBezirke werden keine zusätzlichen Belastungen daraus entstehen, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für ein Teil der Bauvorhaben durch die Leistungserbringung an • HOWOGE ausgeführt wird; mögliche kostenmäßige Nachteile werden ihnen ausgeglichen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch den jeweiligen Bezirk (erfolgt) eine partielle Aufgabenübertragung auf die Einhaltung HOWOGE, aber auch auf die SenBJF (bei Schulneubau teilweise Übernahme der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung Rolle des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Bedarfsträgers).

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Samples: Rahmenvertrag Zur Berliner Schulbauoffensive (Bso)

Präambel. Als Förderbank Es ist das Ziel der Technischen Hochschule Wildau [FH], vertreten durch das Sachgebiet Per- sonal & Organisation, die Schwerbehindertenvertretung bzw. den Beauftragten für Nordrhein-Westfalen unterstützt Behinder- te, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Personalräte und wirtschaftspolitischen Aufgabendie Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeits- und Beschäftigungsfä- higkeit, d.h. Sie agiert dabei die Gesundheit der Beschäftigten, (wieder-)herzustellen, zu verbessern bzw. zufördern und ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Gemäß § 84 des Sozialgesetzbu- ches, Neuntes Buch (SGB IX) wird dazu ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eingeführt. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und bleibt folgenlos, sollte sich der/die Betroffene gegen eine Teilnahme entscheiden. Des Weiteren unterliegen die erhobenen Daten einem besonde- ren Datenschutz. Die Details der Umsetzung werden durch diese Dienstvereinbarung festgelegt. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist die Umsetzung der gesetzlichen Auflage des § 84 Abs. 2 SGB IX in möglichst effektiver und sinnvoller Weise. Das BEM verfolgt kurz-, mittel- und lang- fristige Zielsetzungen: • Überwindung der Arbeitsunfähigkeit • Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit • Schutz von konkret bedrohten Arbeitsverhältnissen bzw. Vermeidung von krank- heitsbedingten Kündigungen • Erhaltung und Förderung der Gesundheit bzw. der Arbeits- und Beschäftigungsfähig- keit • Vermeidung von Behinderung, inklusive chronischer Erkrankungen und möglicher Folgeerkrankungen sowie vorzeitiger Verrentung wegen Erwerbsminderung • Dauerhafte Sicherung des Arbeitsplatzes • Verzahnung des BEM mit der betrieblichen Gesundheitspolitik In jeder Phase des Verfahrens bedarf es der Beteiligung und Einbindung des/der betroffenen Mitarbeiters/Mitarbeiterin. Maßnahmen erfolgen nur nach entsprechender Information der- selben und grundsätzlich im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungEinvernehmen mit allen Beteiligten. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Amtliche Mitteilung der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft TH Wildau (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission FH) 25/2013 Seite 3 von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.17

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Samples: www.th-wildau.de

Präambel. Als Förderbank Durch Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und wirtschaftspolitischen AufgabenMitar- beiter der Stiftungsuniversität soll der Besonderheit der wissenschaftlichen Tätigkeit Rechnung getragen werden. Sie agiert dabei Die Vertrauensarbeitszeit ist ein bedeutender Beitrag sowohl zur Stärkung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten, als auch zur besseren Berücksichtigung der dienstli- chen Notwendigkeiten einer modernen effektiven Universität. Diesem Zuwachs an Flexibilität steht ein Zuwachs an Verantwortung der Einzelnen, aber auch der Führungskräfte gegenüber, denn die Möglichkeiten der selbst bestimmten Arbeitszeitgestaltung finden immer dort ihre Grenzen, wo der reibungslose Dienstablauf nicht mehr gewährleistet ist. Die Kommunikation im öffentlichen Auftragerforderlichen Um- fang und eine ausreichende Anzahl von anwesenden Beschäftigten für planbar kurze Bearbei- tungszeiten gehören auch bei Vertrauensarbeitszeit zu einer hohen Leistungsqualität. Mit dieser Vereinbarung wird die Gestaltungsmöglichkeit der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitszeit er- weitert und damit auch die Vereinbarkeit von Familie, wettbewerbsneutral Beruf und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit Freizeit verbessert. Es gilt dabei weiter der Grundsatz, dass die Beschäftigten nur montags bis freitags tagsüber verpflichtend zur maßgeschneiderten BeratungErbringung von Arbeitsleistungen herangezogen werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Hochschulleitung und andere FördermittlerPersonalrat ver- trauen auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten dieser Vereinbarung. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot nachfolgenden Regelungen finden Anwendung für alle Beschäftigten, die überwiegend wis- senschaftlich tätig sind, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektorinnen und Lektoren sowie wis- senschaftliche und studentische Hilfskräfte, im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgenden „Beschäftigte“ genannt. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Die Arbeitsschutzbestimmungen (z.B. Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Be- amtinnen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheBeamten [Nds.ArbZVO], den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission Arbeitszeitgesetz [ArbZG], Mutterschutzgesetz [MuSchG], Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch [SGB IX]) und das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz [NGG] bleiben von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon dieser Dienstvereinba- rung unberührt und sind von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung Stiftungsuniversität und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Beschäftigten zu beachten.

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Samples: www.uni-goettingen.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenStabwechsel betreibt unter der Domäne xxx.xxxxxxxxxxx.xx eine Internetplattform zur Unternehmensnachfolge. Sie agiert dabei Auf der Internetplattform präsentieren sich potentielle Unternehmenskäufer/-nachfolger (im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Folgenden: Unternehmenskäufer oder UK) anonym und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungqualifiziert. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ Inhaber/Verkäufer mittelständischer Unternehmen (nachfolgend: Unternehmensverkäufer oder UV) sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerderen Berater können anhand von unternehmensspezifischen Auswahlkriterien hieraus gezielt potentielle UK auswählen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Vorauswahl potentieller Unternehmenskäufer, deren Präsentation auf der Internetplattform und die Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmenskäufer und dem Berater des Unternehmensverkäufers wird durch von Stabwechsel aufgrund ihrer Seriosität und Kompetenz ausgewählte Coaches durchgeführt bzw. begleitet. Der Berater des UV ist auf der Internetplattform von Stabwechsel auf einen potentiellen Unternehmenskäufer aufmerksam geworden und wünscht mit ihm eine Kontaktaufnahme. Das Rechtsverhältnis zwischen Stabwechsel und dem Berater des UV wird durch diesen Vertrag geregelt. Eine Transaktion im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenSinne dieser Vereinbarung liegt auch dann vor, wenn ein anderes Geschäft zustande kommt, das einem der vorstehenden Fälle gleichkommt. Ihre Zusammenarbeit mit Eine nachträgliche Reduzierung des Erfolgshonorars lässt den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenVergütungsanspruch von Stabwechsel unberührt. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheB. Gesellschafter, den die Verständigung II definiertAufsichtsratsmitglieder, Berater, ist nur zulässig, wenn diese eine gleichlautende Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, soweit sie nicht bereits kraft ihres Berufsstandes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWStabwechsel haftet, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXXsoweit gesetzlich zulässig, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Auswahl, die Seriosität sowie das Handeln oder Unterlassen des zuständigen Coaches. In gleicher Weise gilt der Haftungsausschluss für die Angaben und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungendie Seriosität des UK. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend Der Berater wird auch die Auftragnehmerin ausdrücklich darauf achtenhingewiesen, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für sämtliche, auf der Internetplattform xxx.xxxxxxxxxxx.xx veröffentlichen Profile von potentiellen UK ausschließlich auf deren Angaben beruhen. Für sämtliche Inhalte des jeweiligen Profils ist ausschließlich der UK verantwortlich; die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Angaben wurden durch Stabwechsel nicht geprüft. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland…………………………… ………………………….. Ort, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990Datum Ort, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Datum ………………………….. …………………………..

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Samples: stabwechsel.de

Präambel. Als Förderbank für Das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Land Brandenburg, die Freie Hansestadt Bremen, die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Hessen, das Land Mecklenburg-Vorpommern, das Land Niedersachsen, das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Westfalen, das Land bei seinen struktur- Rheinland-Pfalz, das Saarland, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt, das Land Schleswig-Holstein und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei der Freistaat Thüringen sowie die Bundesrepublik Deutschland (im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Weiteren „der Bund“ genannt) (im Folgenden „Vertragspartner“) sehen übereinstimmend die wachsenden Herausforderungen als Folge der Entwicklungen in der Informationstechnik. Der reibungslose und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte sichere Betrieb informationstechnischer Systeme stellt eine wesentliche Anforderung an die Aufrechterhaltung geordneter Abläufe in den Verwaltungen der Vertragspartner dar. Der Bund und die Länder haben mit der Erarbeitung des im Anhang zu diesem Vertrag wiedergegebenen „Gemeinsamen Grundverständnis der technischen und organisatorischen Ausgestaltung der Bund- Länder-Zusammenarbeit bei dem Verbindungsnetz und der IT-Steuerung“ die Grundlage für ein – vom klassischen Kredit bis neues System der Bund-Länder-IT-Koordinierung erarbeitet und in die Beratungen der Kommission zur maßgeschneiderten BeratungModernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Föderalismuskommission II) eingebracht (Arbeitsunterlage AG 3-08). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Hieraus hat die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Föderalismuskommission II mit Artikel 91c des Grundgesetzes eine Grundlage für die IT-Koordinierung von Bund und andere FördermittlerLändern entwickelt und beschlossen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis Vertragspartner treffen daher auf der Grundlage des Artikel 91c des Grundgesetzes – zur Einrichtung und Regelung der Arbeitsweise eines IT-Planungsrats als Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation nach Artikel 91c Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes, – zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Planung, Errichtung, Betrieb und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission Weiterentwicklung von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaftinformationstechnischen Infrastrukturen, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen auch zur Verbindung der informationstechnischen Netze von Bund und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte Ländern nach Maßgabe des gemäß Artikel 91c des Grundgesetzes erlassenen Bundesgesetzes, sowie – zum Verfahren nach Artikel 91c Absatz 2 des Grundgesetzes zur Festlegung von IT-Standards und IT-Sicherheitsanforderungen, soweit dies der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandzur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Datenaustausch erfordert, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1folgende Vereinbarung:3

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Samples: www.revosax.sachsen.de

Präambel. Als Förderbank Diese Anlage konkretisiert die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Da- tenschutz, die sich aus der im öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 Kommunalverfas- sung Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft für Nordrheindie Vollstre- ckung von öffentlich-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenrechtlichen Forderungen der Stadt Neubrandenburg durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom XX.XX.2018 in ihren Einzelheiten be- schriebenen gemeinsamen Datenverarbeitung ergeben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragfindet auf alle Tätigkeiten, wettbewerbsneutral die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungbei denen Beschäftigte der Stadt bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“des Landkreises oder durch einen der Vertragspartner Beauftragte personenbezogene Daten verarbeiten. Die Daten werden zum Zweck der in § 2 des Vertrages festgelegten Leistungen ab dem 01.01.2019 verarbeitet. Die Mittel der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Verfahrens- beschreibung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Stammdaten Erheben, Erfassen, Organi- sation, Ordnen, Speiche- rung, Offenlegung durch Übermittlung in erster Linie Hausbanken Datenverar- beitungssoftware zur Beitrei- bung öffentlich-rechtlicher Forderungen der Stadt Neu- brandenburg natürliche Personen und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsdatum dito natürliche Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und diese im ländlichen RaumWege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Geburtsort dito natürliche Personen, • Umweltschutz-, Technologie- gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet diese im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Anschrift dito natürliche Personen und auch bei juristische Personen, gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Vergabe von Leistungen ökonomischeZwangsvollstre- ckung beitreibt Angaben zum Aufenthalts- ort dito natürliche Personen, ökologische (u. a. Umweltschutzgegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen, Energieeffizienz) sowie soziale aus welchen sich die Forderungen der Stadt Neubrandenburg ergeben dito natürliche Personen und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch juristische Personen, gegen die Auftragnehmerin darauf achtendie Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben zu Vermögensverhältnis- sen dito natürliche Personen und juristische Personen, dass sich ihr Unternehmen gegen die die Stadt offene Forde- rungen hat und ihre Nachunternehmer für diese im Wege der Zwangsvollstre- ckung beitreibt Unterlagen und Angaben Einkommensverhältnissen dito natürliche Personen und juristische Personen, gegen die Leistungserbringung an • die Einhaltung Stadt offene Forde- rungen hat und diese im Wege der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Zwangsvollstre- ckung beitreibt

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Samples: www.neubrandenburg.de

Präambel. Als Förderbank Der DFL e.V. erkennt an, dass der DFB mit seiner A−Nationalmannschaft Marketingaktivitäten zur teilweisen Refinanzierung der durch die Satzung des DFB vorgegebenen Aufgaben durchführen darf. Dabei vergibt der DFB auch Nutzungsrechte an den vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und an anderen Rechten der A−Nationalspieler an seine Partner. Der DFL e.V. stellt gem. § 5 Abs. 1 des Grundlagenvertrags sicher, dass die abzustellenden Spieler seiner Vereine und Kapitalgesellschaften („Clubs“) die Verwertung ihrer Persönlichkeitsrechte und anderer Rechte als Nationalspieler dem DFB übertragen. Um einen sachgerechten Schutz vor einer Verwässerung des Werbeeffekts sicherzustellen, ist es erforderlich, die Marketingaktivitäten des DFB einerseits und die Marketingaktivitäten der Clubs andererseits hinreichend voneinander abzugrenzen, so dass es zu keiner Verwechslung aus Sicht des Verkehrs kommt und sowohl die Angebote des DFL e.V. / der Clubs als auch des DFB für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX Partner weiterhin attraktiv bleiben. Zu diesem Zweck stellt der DFB bei allen Marketingaktivitäten (analog und digital) mit seinen Partnern sicher, dass bei der Produktion und Nutzung des Marketing−Contents der Mannschaftscharakter gewahrt bleibt. Zudem ist DFL e.V. und DFB bewusst, dass es für die Clubs und den DFB Zeiträume gibt, in denen der Aktivierung der eigenen Marketing−Partner besondere Bedeutung zukommt. Um diesen Verwässerungsschutz sicherzustellen, vereinbaren die Parteien die nachfolgenden Leitlinien. • Der DFB wird das Land bei seinen struktur- Recht zur Produktion und wirtschaftspolitischen AufgabenNutzung von Marketing−Content mit Spielern der A−Nationalmannschaft bis zu vier DFB−Partnern gleichzeitig für sog. Sie agiert dabei „partnerindividuelle Kampagnen“ einräumen. Unter partnerindividuellen Kampagnen sind Umsetzungen mit Spielern der A−Nationalmannschaft zu verstehen, die - auf externen Plattformen ausgespielt werden, - Bewegtbild mit Nationalspielern in ihrer Funktion als Nationalspieler enthalten sowie - exklusiven, partnerindividuellen Content, d.h. durch oder im öffentlichen AuftragAuftrag des Partners produziertes Material enthalten. Aktuelle Beispiele bilden die Kampagnen von Mercedes−Benz, wettbewerbsneutral adidas, Bitburger, Commerzbank. • Der DFB hat das Recht, darüber hinaus einem fünften Partner diese Rechte einzuräumen. Hinsichtlich der Einräumung von vermögenswerten Bestandteilen der Persönlichkeitsrechte und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte von anderen Rechten der A−Nationalspieler in diesen partnerindividuellen Kampagnen an den fünften Partner hat der DFL e.V. ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungWiderspruchsrecht, sofern sachliche Gründe dieser Rechteeinräumung entgegenstehen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz • Bei der Produktion und Nutzung von Marketing−Content mit den Spielern der A−National− mannschaft ist stets der mannschaftliche Charakter zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlergewährleisten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Mannschaft (der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenMannschaftscharakter) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen besteht in der Land- Regel aus mind. 11 Spielern, wobei max. 3 Spieler pro Club eingebunden werden dürfen, diesbezüglich gelten folgende Ausnahmen: o Bei 3−5 Spielern: max. 1 Spieler pro Club; wenn Torwart und Forstwirtschaft Spielführer aus einem Club sind, beide Spieler; jedoch kein Spieler, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart oder den Spielführer gilt, von denen auch in diesem Fall jeweils einer (max. 1 Spieler pro Club) eingebunden werden kann, soweit der Club dem zustimmt. o Bei 6−7 Spielern: max. 2 Spieler pro Club; jedoch max. nur 1 Spieler pro Club, bei denen der Anteilseigner (mind. 5 %) und/oder der Ausrüster des Clubs des Spielers Wettbewerber des die Rechte nutzenden DFB−Partners ist, wobei dies nicht für den Torwart und im ländlichen Raumden Spielführer gilt, die auch in diesem Fall beide (max. 2 Spieler pro Club) eingebunden werden können, soweit der Club dem zustimmt. Umweltschutz-Ausgenommen hiervon sind Spieler mit Einzelvereinbarungen mit DFB−Partnern und Spieler, Technologie- und Innovationsmaßnahmendie nicht in der Bundesliga spielen. • Die Mehrfachnutzung von gleichen Einzelspielern in exponierter Stellung in unterschiedlichen Key Visuals der Partner wird nicht erfolgen. Der Mannschaftscharakter wird zudem herausgestellt, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium indem es bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Bewegtbildcontent im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und von Kampagnen (z.B. Spots) grundsätzlich eine Sequenz unter Beteiligung der Mannschaft geben muss, möglichst bevor eine kleinere Gruppe von Nationalspielern gezeigt wird. • Zudem bleiben in Bewegtbildspots Sequenzen, in denen kurzzeitig weniger als 11 Spieler im Bild zu sehen sind, möglich. Es ist jedoch keine exponierte Stellung von Einzelspielern gestattet. • Dem DFL e.V. steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn dadurch berechtigte Clubinteressen verletzt werden, weil diese Leitlinien nicht beachtet werden. • Die Nutzung des offiziellen Mannschaftsfotos (auch als Collage möglich) steht den DFB− Partnern uneingeschränkt zur Verfügung. • Die Produktion des Marketing−Contents einschließlich der partnerindividuellen Kampagnen mit der A−Nationalmannschaft erfolgt ausschließlich innerhalb der FIFA/UEFA− Abstellungsperioden. • Innerhalb der FIFA/UEFA−Abstellungsperioden werden keine Marketingaktivitäten bzw. −produktionen der Clubs mit den von den Clubs abgestellten Spielern durchgeführt. • Marketing−Tage des DFB für die A−Nationalmannschaft außerhalb der FIFA/UEFA− Abstellungsperioden finden nicht statt. • Der DFB berücksichtigt bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale Aktivierung der DFB−Partnerschaften die besondere Bedeutung des Saisonabschlusses im Monat Mai und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer des Saisonauftakts im Monat August für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Clubs zur Aktivierung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1eigenen Partnerschaften.

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Samples: media.dfl.de

Präambel. Als Förderbank Die Festlegungen der Bundesnetzagentur zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten zur Abwick- lung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE, Az.: BK6-06-009) und einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung mit Gas (GeLi Gas, Az.: BK7-06-067) hat verbindliche Vorgaben für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgabenalle Netzbetreiber geschaffen. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder Danach sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Zusammenarbeit des Netzbetreibers mit anderen Marktpartnern, namentlich der Anbahnung und auch Abwicklung der Netznutzung bei der Vergabe Belieferung von Leistungen ökonomischeLetztverbrauchern mit Strom und Gas, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale einheitliche Geschäftsprozesse und ethische AspekteDatenformate anzuwenden. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenNach den Regelungen der Ziffer 5 GPKE/Ziffer 3 GeLi Gas kann der Datenaustausch im Rahmen der Anwendung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas für eine mit dem Netzbetreiber assoziierte Vertriebsorga- nisation von den Ziffern 2 GPKE/GeLi Gas und 3 GPKE abweichen. Voraussetzung hierfür ist, dass entsprechen- de Vereinbarungen allen Dritten zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 GPKE/GeLi Gas unter Verwendung des in Ziffer 2 GPKE/GeLi Gas abweichenden Datenformates oder der in Ziffer 3 GPKE genannten Datentypen auf Anfrage ebenfalls angeboten werden. Der Dienstleister (Shared Service - Bereich) hat be- schlossen, auch künftig bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse mit dem mit ihm assoziierten Vertrieb an der historisch gewachsenen Anwendung zunächst festzuhalten. Aus diesem Grund bietet der Dienstleister ge- mäß Ziffer 5 GPKE/3 GeLi Gas sämtlichen Lieferanten (Vertrieben), die in seinem Netzgebiet Kunden mit Strom und/oder Gas beliefern, aufgrund freiwilliger bilateraler Vereinbarung die vollständige Gleichbehandlung mit dem assoziierten Vertrieb an. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Internetseite der EEW veröffentlicht. Hiervon verspricht sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandDienstleister, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990nicht nur den behördlichen Vorgaben vollumfänglich gerecht zu wer- den, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht sondern bezweckt auch eine Effizienzsteigerung in Bezug auf Korruptiondie gesamte leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit. Von dieser Möglichkeit möchte der Lieferant (Vertrieb) Gebrauch machen, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1deshalb wird zwischen den Parteien Nachfolgendes vereinbart.

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Samples: Vereinbarung Der Umsetzung

Präambel. Als Förderbank Die Stadt ist bestrebt, ihr Klimaschutz- und Energieprogramm (KEP) 2020 sowie den „Master- plan für Nordrhein-Westfalen aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ zur Gewährleistung einer rationellen, umwelt- schonenden und klimaverträglichen Deckung des Energiebedarfs im Stadtgebiet umzusetzen und weiterzuentwickeln. Der Netzbetreiber unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Ziele des KEP 2020 sowie des „Mas- terplans für aktive Klimapolitik in Bremerhaven“ und wirtschaftspolitischen Aufgabenbegrüßt seine Weiterentwicklung. Sie agiert dabei Der Netzbetreiber sowie die Stadt bekennen sich zur Förderung der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien im öffentlichen AuftragRahmen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie des Gesetzes für die Erhaltung, wettbewerbsneutral die Modernisierung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungden Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Ziel dieses Vertrages ist es, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“durch Bereitstellung und Betrieb eines Elektrizitätsversorgungs- netzes der allgemeinen Versorgung unter Nutzung öffentlicher Verkehrswege der Stadt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Einwohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer im Stadtgebiet mit elektrischer Energie, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, nach Maßgabe des EnWG zu gewährleisten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Hinblick auf dieses Ziel werden die Kunden Stadt und der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Netzbetreiber vertrauensvoll zusammen- arbeiten, gegenseitig auf ihre Interessen Rücksicht nehmen und andere Fördermittlersich nach Kräften unterstüt- zen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Xxxx Xxxxx BHV KonzV BHV final § 1 Art und Umfang des Betriebs des Elektrizitätsversorgungsnetzes 3 § 2 Grundstücksbenutzung 4 § 3 Konzessionsabgabe, Kommunalrabatt 6 § 4 Verwaltungskostenbeiträge 8 § 5 Erdverkabelung 8 § 6 Abstimmung zwischen Netzbetreiber und Stadt über Baumaßnahmen 9 § 7 Baumschutz und Baumpflanzungen 13 § 8 Folgepflicht und Folgekosten 14 § 9 Nicht genutzte oder umgenutzte Anlagen 17 § 10 Haftung 18 § 11 Information über das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit Netz und seine Entwicklung 18 § 12 Vertragsdauer und Kündigungsrecht 19 § 13 Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag 21 § 14 Übereignung oder Belastung von Netzbestandteilen durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den Netzbetreiber 21 § 15 Informationspflichten 22 § 16 Übernahme des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Stadt 24 § 17 Anpassungsklausel 25 § 18 Schlussbestimmungen 25

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Samples: www.bremerhaven.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild. Dem vorsorgenden Gewässerschutz kommt deshalb eine herausragende Bedeutung zu. Ziel ist es, die XXX.XXXX Einträge von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser durch eine umweltorientierte Land- und Gewässerbewirtschaftung langfristig auf einen Vorsorgewert unterhalb der in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte zurückzuführen. Gemäß § 28 Absatz 4 NWG gewährt das Land bei seinen struktur- einem Wasserversorgungsunternehmen eine Finanzhilfe, wenn Maßnahmen zum vorsorgenden Trinkwasserschutz auf der Grundlage eines in gleichberechtigter Zusammenarbeit mit bodenbewirtschaftenden Personen erarbeiteten Schutzkonzepts vereinbart wurden. Dieser Vertrag wird nach Maßgabe der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten (Kooperationsverordnung) vom 03.09.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, S. 436) in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Finanzhilfe vom 19.06.2017 (GVBL. 11/2017) abgeschlossen. Die finanzielle Förderung der zur Erreichung der Ziele notwendigen und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen AuftragSchutzkonzept näher beschriebenen Gewässerschutzberatung erfolgt auf Antrag gem. ELER-Förderrichtlinie Kooperationsprogramm Trinkwasserschutz in der jeweils gültigen Fassung bzw. geltenden Förderprogrammen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Zahlung einer Finanzhilfe zur Durchführung der im Schutzkonzept für das/die Vertragsgebiet/e beschriebenen Maßnahmen gem. § 28 (4) NWG: *1 gem. Prioritätenprogramm (PP) Trinkwasserschutz in der aktuellen Fassung Das vertragsschließende Wasserversorgungsunternehmen ……………………………. (im folgenden WVU genannt) verpflichtet sich zur Erfüllung dieses Vertrages in den darin erfassten Trinkwassergewinnungsgebieten. Das WVU verpflichtet sich den „Maßnahmenkatalog – Freiwillige Vereinbarungen“ in der jeweils aktuellen Fassung bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes einzuhalten und das „Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz – Grundwasserschutzorientierte Bewirtschaftungsmaßnahmen in der Landwirtschaft und Methoden zu ihrer Erfolgskontrolle“ (NLWKN, wettbewerbsneutral 2015) in der jeweils aktuellen Fassung für die Durchführung der Zusatzberatung und die Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarungen einschließlich der Erfolgskontrolle zu beachten. Das WVU verpflichtet sich, das hier beigefügte Schutzkonzept mit Datum vom ……………… während der Vertragsdauer umzusetzen. Dazu gehören mindestens die Erreichung der für die Vertragsdauer angegebenen Ziele, die Überprüfung der Zielerreichung mit einem systematischen Monitoring, die Realisierung der zur Zielerreichung notwendigen Gewässerschutzberatung und die Durchführung der für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen, hier insbesondere der Freiwilligen Vereinbarungen gem. § 2 Abs. 1. Dabei werden die hier beigefügten „Hinweise des NLWKN zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen“ einschl. der dort genannten Termine in der jeweils aktuellen Fassung beachtet. Über die Informationspflicht gemäß § 2 Abs. 2 der Kooperationsverordnung hinaus informiert das WVU den NLWKN und die zuständige Untere Wasserbehörde rechtzeitig über anberaumte Sitzungen der Kooperation, um eine Teilnahme zu ermöglichen. Außerdem sorgt es für eine ausreichende Information aller an der Kooperation Beteiligten über wesentliche Ergebnisse der Kooperationsarbeit. Durch die Finanzhilfe des Landes gemäß § 28 Absatz 4 NWG werden eine Gewässerschutzberatung sowie Freiwillige Vereinbarungen in Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten finanziert. Sofern in § 1 Trinkwassergewinnungsgebiete enthalten sind, die eine mehrmalige C-Einstufung erfahren haben, beschränkt sich die Finanzhilfe für die betroffenen Gebiete auf 90 % des Fördersatzes gemäß Prioritätenprogramm Trinkwasserschutz und wird durch eine Eigenbeteiligung des WVU in Höhe von 10 % ergänzt. Das Gesamtbudget setzt sich aus Finanzhilfe und ggf. Eigenbeteiligung für betroffene C-Gebiete zusammen. Der Eigenanteil wird nur für Freiwillige Vereinbarungen genutzt. Finanzierung 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamtbudget gem. Prioritätenprogramm (€) (entspricht der Summe aus ges. öffentlicher Förderung und Eigenanteil (€)) Finanzhilfeanteil Gewässerschutzberatung (€)*1 Budget für Freiwillige Vereinbarungen (€) (entspricht der Summe aus Finanzhilfe für Freiwilligen Vereinbarungen und Eigenanteil (€)) Finanzhilfeanteil Freiwillige Vereinbarungen (jährlicher Überweisungsbetrag gem. § 3 Abs. 2) (€)) 10 %-iger Eigenanteil für C-Gebiete gem. § 1 (€) *1Die Festlegung der Finanzierung der Gewässerschutzberatung erfolgt über gesonderte ELER-Bewilligungsbescheide. Der jährliche Betrag des Finanzhilfeanteils für Freiwillige Vereinbarungen wird am 1. Oktober jeden Jahres der Vertragslaufzeit auf folgendes Konto überwiesen: Name der Bank: IBAN (Internationale Kontonr.): BIC (Kennzeichen der Bank): Generell sind die im Schutzkonzept dargestellten Ziele zu erreichen. Eine mangelnde Vertragserfüllung liegt nicht vor, wenn trotz ausreichenden Umfangs und Qualität der Maßnahmen die Zielverfehlung aufgrund von nicht vom WVU zu vertretenden Umständen eingetreten ist. Umfang und Ursache der Nichterreichung der im Schutzkonzept dargestellten Ziele sind im Erfolgsbericht gem. § 5 Abs. 4 nachvollziehbar zu erläutern und zu dokumentieren. Wenn während der Vertragslaufzeit des Vertrages erkennbar wird, dass die Ziele nicht erreichbar sind, ist der NLWKN umgehend zu informieren. Einvernehmlich kann in diesen Fällen eine Änderung des Schutzkonzeptes vereinbart werden. Das WVU gewährleistet durch ausreichende Kontrollen die sachlich und rechtlich richtige Durchführung der mit den Boden bewirtschaftenden Personen vereinbarten Maßnahmen gemäß den Vorgaben des Maßnahmenkatalogs. Für den Doppelförderabgleich und für das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte EU-Berichtswesen sind für alle abgeschlossenen Freiwilligen Vereinbarungen des jeweiligen Jahres die Daten bis zum 01.11. des Jahres im FV-Shuttle an den NLWKN zu übergeben. Das WVU erfasst für jedes Kalenderjahr elektronisch mit der jeweils aktuellen Version des DIWA-Shuttles die Daten zu Freiwilligen Vereinbarungen und zur Gewässerschutzberatung. Dabei wird das hier beigefügte Pflichtenheft zur Datenerfassung im DIWA-Shuttle in der jeweils aktuellen Fassung beachtet. Der ausgefüllte DIWA-Shuttle wird vom WVU spätestens zum 01.06. des auf das Erfassungsjahr folgenden Jahres an den NLWKN übergeben. Die Rohwasserdaten gemäß RdErl. d. MU vom 12. 12. 2012 — 23-62003/11 („Öffentliche Wasserversorgung; Rohwasseruntersuchungen und Untersuchungen an Vorfeldmessstellen“) -VORIS 28200- in der jeweils aktuellen Fassung sind jährlich elektronisch zu erfassen und spätestens bis zum 01.03. des Folgejahres an den NLWKN zur Eingabe in die Landesdatenbank (LDB) zu übergeben. Die dazu hier beigefügten Unterlagen werden beachtet. Spätestens mit Abgabe des Entwurfs eines Schutzkonzeptes für den Folgezeitraum ist beim NLWKN ein – vom klassischen Kredit Bericht (vorläufiger Erfolgsbericht) über bis dahin durchgeführte Maßnahmen vorzulegen. Dieser ist gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 der Kooperationsverordnung eine Basis für die Entscheidung über den Abschluss eines neuen, nachfolgenden Finanzhilfevertrages. Spätestens 12 Monate nach Ende der Vertragslaufzeit ist dem NLWKN gem. § 6 Abs. 3 der Kooperationsverordnung ein Erfolgsbericht in elektronischer und in Papierform zur maßgeschneiderten BeratungVerfügung zu stellen. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Dem Erfolgsbericht muss das Testat einer Prüfungseinrichtung über die Verwendung der Finanzhilfe beigefügt sein. Für die Rückzahlung etwaiger Haushaltsmittelreste wird dabei auf § 7 dieses Vertrages verwiesen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags Erfolgsbericht ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Effizienz der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten des Schutzkonzeptes umgesetzten Trinkwasserschutzmaßnahmen für die Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG) anhand der im Schutzkonzept festgelegten Erfolgsparameter darzustellen. Die Darstellung muss für jeden Erfolgsparameter graphisch und tabellarisch mit erläuterndem Text erfolgen. Die grundlegenden Kenndaten, wie z.B. TGG-Größe, Flächennutzung und die Anzahl der Betriebe sowie Grund- und Rohwassergüte sind separat je TGG darzustellen. Weitere land- und wasserwirtschaftliche Erfolgs- bzw. Belastungsparameter können ggf. zusammenfassend dargestellt werden, sofern dies fachlich vertretbar ist. Eine zusammenfassende Betrachtung ist zuvor mit dem NLWKN abzustimmen. Der Bericht muss eine gesamtgebietliche Erfolgsbewertung über die Umsetzung des Schutzkonzepts ermöglichen. Abweichungen zwischen den Angaben im Erfolgsbericht und den in den jährlichen DIWA-Shuttle-Datenerfassungen gelieferten Daten sind zu begründen. Das WVU ermöglicht die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen durch den NLWKN und stellt durch Regelungen in den Freiwilligen Vereinbarungen das Betretungsrecht des NLWKN für die von den Maßnahmen betroffenen Flächen sicher. Der Landesrechnungshof kann gemäß §§ 91, 104 oder 111 der LHO (je nach Unternehmensform des Vertrages schließenden Wasserversorgungsunternehmens) sein Prüfungsrecht wahrnehmen. Der Vertrag gilt gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Kooperationsverordnung für den Zeitraum von fünf Jahren und zwar vom ………………..…… bis zum …………….…………. Die Verpflichtungen des WVU für das Jahr 2023 für den Verwendungsbereich Gewässerschutzberatung stehen unter dem Vorbehalt, dass für das Jahr 2023 für den Verwendungsbereich Gewässerschutzberatung eine der Höhe nach den Jahren 2019-2022 entsprechende gleiche Finanzhilfe (durch Erteilung eines Änderungsbescheides zum Zuwendungsbescheid auf Antrag sowie Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Finanzhilfevertrag für das Jahr 2023) gewährt wird. Die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 5 des Vertrages und § 6 der Kooperationsverordnung ist auch nach Vertragsende sicher zu stellen. Der am Ende dieses Vertrages nicht verausgabte Finanzhilfeanteil für Freiwillige Vereinbarungen ist zurückzuzahlen. Bei der Berechnung des zurück zu zahlenden Restes wird berücksichtigt, dass die Finanzierung jeweils anteilig auch aus einer ggf. vorhandenen 10-%igen Eigenbeteiligung erfolgt. Innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages erbrachte Leistungen können noch im Folgejahr des Vertragszeitraumes aus dem Finanzhilfeanteil für Freiwillige Vereinbarungen und ggf. dem 10-%igen Eigenanteil dieses Vertrages finanziert werden. Nicht verausgabte Mittel (Reste) sind nach Vorlage des Erfolgsberichtes und Prüfung durch ein Wirtschaftsprüfungsinstitut spätestens bis zum Ende des Folgejahres nach Vertragsende zu erstatten. Eine Verrechnung mit Mitteln aus einem Folgevertrag ist nicht gestattet. Der Vertrag kann gekündigt werden, wenn aus wichtigem Grund eine Fortsetzung für eine oder beide Seiten nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall verständigen sich die Vertragsparteien auf Inhalt und Zeitpunkt der Vertragsauflösung. Eine solche Verständigung ist dann nicht erforderlich, wenn sie einem Vertragspartner auf Grund einer erheblichen Verletzung vertraglicher Pflichten durch den anderen Vertragspartner nicht zumutbar ist und daher nur eine vollständige und sofortige Vertragsauflösung in Betracht kommt. Die bis zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt gewährte Finanzhilfe hat das WVU bis auf Reste gemäß § 7 dieses Vertrages nicht zurück zu zahlen. Das Land ist bereit, das Vertragsverhältnis mit dem Rechtsnachfolger des WVU zu denselben Bedingungen fortzusetzen. Entsprechendes gilt bei Änderungen des/der Vertragsgebiete(s) nach § 1, wobei berücksichtigt wird, welche Finanzhilfe nach dem jeweiligen Schutzkonzept auf das Trinkwassergewinnungsgebiet entfällt, das zur Liste der Vertragsgebiete nach § 1 hinzukommt oder dort wegfällt. Das WVU verpflichtet sich, dem NLWKN umgehend mitzuteilen, ob sich Änderungen hinsichtlich des hydrogeologischen Einzugsgebietes, welches Grundlage zur Ermittlung der Flächengröße von Vertragsgebieten nach § 1 und somit auch Grundlage für die Mittelzuteilung der Finanzhilfe war, ergeben haben. Die Mitteilung erfolgt spätestens bis zum 01.06. eines jeden Jahres. Bei Verkleinerung oder Wegfall von Gebieten wird die Finanzhilfe vorbehaltlich noch bestehender Verpflichtungen unmittelbar verringert, die Anpassung erfolgt jedoch spätestens ab dem Folgejahr. Entsprechendes gilt bei einer wesentlichen Verringerung der Wasserförderung. Bei Vergrößerung oder Neuaufnahme von Gebieten kann – bei Verfügbarkeit ausreichender Finanzierungsmittel – die Finanzhilfe ab dem Folgejahr erhöht werden. Demgegenüber werden Änderungen bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeEinstufung in die Handlungsbereiche (A - C) des Prioritätenprogramms Trinkwasserschutz gem. der Tabelle in § 1 aufgrund veränderter Gewässergüte-Daten (vergleiche § 5 Abs. 2 u. 3) grundsätzlich erst nach Vertragsablauf und aufgrund detaillierter Trendbeurteilungen anhand des Erfolgsberichts vorgenommen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Nds. Landesbetrieb für Wasserwirt- Name des Wasserversorgers schaft, ökologische Küsten- und Naturschutz (u. a. UmweltschutzNLWKN) Betriebsstelle (Name der Betriebsstelle einfügen) ................................................................ ………….............................................. (Datum, EnergieeffizienzUnterschrift) sowie soziale (Datum, Unterschrift) …………………………………............... (Datum, Unterschrift) Schutzkonzept gem. § 3 Kooperationsverordnung (gem. § 2 Abs. 2 dieses Vertrages) incl. der geforderten Erfolgsparameter mit Ausgangs- und ethische AspekteZielwerten und Organisationskonzept Beschlussprotokoll Hinweise des NLWKN zur Abwicklung der Freiwilligen Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung (gem. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen § 2 Abs. 2 Buchstabe d) DIWA-Pflichtenheft in der jeweils aktuellen Fassung (gem. § 5 Abs. 2) RdErl. d. MU vom 12. 12. 2012 — 23-62003/11 („Öffentliche Wasserversorgung; Rohwasseruntersuchungen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung Untersuchungen an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Vorfeldmessstellen“) -VORIS 28200- ggf. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1sonstige Anlagen: ………………………………………………………………

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Präambel. Als Förderbank Das KlinikRente-Konsortium (KlinikRente.Pflege) unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für NordrheinDeutschland, übernimmt den Versicherungsschutz entsprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis anzugehören: Vertragsgesellschaften des KlinikRente-Westfalen unterstützt Konsortiums Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-AG R+V Lebensversicherung AG Tarif unfähigkeits-, Pflege- oder Altersvorsorge besteht, versichert werden. Voraus- setzung für die XXX.XXXX das Land Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 192 KlinikRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Sie agiert dabei Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im öffentlichen AuftragVersicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, wettbewerbsneutral sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungIhren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, „Wohnraum“ ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie „Infrastruktur/Kommunen“bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Vertragsangebots (Invitatiomodell). Geben Sie im Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die Folgen einer solchen Verletzung der Anzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Folgen richten sich nach dem jeweiligen Grad des Verschuldens. Bei einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon Pflichtverletzung nicht von der Landesbank NRWVersicherten Person zu vertreten ist, dem Vorgängerinstitut gilt dies ab der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtlaufenden Versicherungsperiode. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium Anzeigepflicht selbst bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungeneinem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzAntragsmodell) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1KlinikRente.Pflegeversicherung

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Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie FMS-Westfalen unterstützt SG möchte Elektrikerleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- der Instandsetzung und wirtschaftspolitischen AufgabenInstandhaltung des Standortes Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx dienen. Sie agiert dabei Dies vorausgeschickt, schließen die FMS-SG und der Auftragnehmer (im öffentlichen AuftragFolgenden gemeinsam: „Vertragsparteien") den vorliegenden Vertrag. Die FMS-SG hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx, wettbewerbsneutral xxx.xxxx.xx und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – xxx.xxx-xx.xx) und aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungAuftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom xx.xx.xxxx für den Bereich Sourcing am Standort Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“00000 Xxxxxxxxxxxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind die Kunden Grundlagen der XXX.XXXX Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehören insbesondere • Arbeiten, die nach Art und Umfang für einen technisch und unter Arbeitsschutzgesichtspunkten sicheren, funktionstüchtigen sowie wirtschaftlichen Betrieb der elektrischen Anlagen nach Maßgabe des jeweiligen Stands der Technik in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittleran den Räumen des Auftraggebers erforderlich sind, z.B. dem Verlegen von Kabel und Anschlüssen, Versetzen von Bodentanks, Arbeiten an den USV-Anlagen etc. • Instandhaltungs- und Instandsetzungsleistungen, wie das Beseitigen von Störungen und Mängeln, die Beschaffung aller erforderlichen Ersatzteile nach Absprache mit der Fachabteilung sowie das Erneuern oder Ausbessern schadhafter Anlageteile. • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener sicherheitstechnischer Prüfungen (BGV Prüfung ortsbeweglicher und ortsfester Betriebsmittel und Anlagen), Unterstützung und Vorbereitung bei Bescheinigungen auf Basis öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften etc.), sowie Beratung bei der Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik (DIN, VDE, BGV etc.). Sämtliche Leistungen müssen dabei durch entsprechend sachkundiges Personal des Auftragnehmers durchgeführt werden. • Der Auftragnehmer muss die Leistungen nach Auftragserteilung innerhalb einer angemessenen Frist, in eilbedürftigen Fällen sogar unverzüglich, erbringen. Die XXX.XXXX beachtet Geschäftszeiten der FMS-SG sind dabei strikt das Diskriminierungsverbot von Montag bis Xxxxxxx, 08:00 – 18:00 Uhr. • Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl von Material die wirtschaftlich sinnvollste Alternative zu wählen und die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. geeignete Nachweise für die Wirtschaftlichkeit vom Auftragnehmer im Verhältnis Hinblick auf die Beschaffung des Materials einzufordern. Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert erbringenden Leistungen ergeben sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und ferner im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom xx.xx.xxxx xxx.xxxx.xx und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller xxx.xxx-xx.xx). Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) ist Vertragsbestandteil und wissenschaftlicher Artist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Nachhaltigkeit ist für Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenFMS-SG eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Auf Verlangen der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung FMS-SG hat der Menschenrechte Auftragnehmer der FMS-SG den nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen.

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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Das Land Brandenburg – die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Tierseuchenkasse Brandenburg – hat mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, in dem die unterstützenden Dienstleistungen zur Tötung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Beräumung von Tierbeständen im öffentlichen AuftragTierseuchenfall geregelt ist. Durch die Inanspruchnahme der angebotenen unterstützenden Dienstleistung gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Konditionen. Abschluss und Umsetzung dieses Werkvertrages unterliegen den dort näher bezeich- neten Bestimmungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Tötung und Beräumung des Bestandes des oben genannten Tierhalters nach der amtlichen Tötungsanordnung durch das zuständige Veterinäramt ………………………………… vom ………………….. Der Auftragnehmer tötet und beräumt unverzüglich nach der Beauftragung den von der Tötungs- anordnung betroffenen Tierbestand des oben benannten Tierhalters. Dabei sind die Anweisungen des zuständigen Veterinäramtes zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Tötung und Beräumung des Bestandes, wettbewerbsneutral sowie die Reinigung und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Desinfektion des Tötungsplatzes. Unter dem Tötungsplatz wird ein – vom klassischen Kredit bis im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren be- findlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur maßgeschneiderten BeratungTötung verbracht werden. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Je nach Umfang des Bestandes oder der Anzahl der Tötungsmetho- den können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Im Gegensatz Falle einer Stallbegasung wird neben der Tötung und Beräumung des Bestandes nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbrin- gen aus dem Stall als zu Geschäftsbanken sind erbringende und durch die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerTierseuchenkasse vergütete Leistung verstan- den. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenReinigung und Desinfektion der Baulichkeiten sind nicht vom Leistungsumfang der Rah- menvereinbarung gedeckt. Ihre Zusammenarbeit Diese Aufgaben bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergü- tungsvereinbarung durch den Tierhalter mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Auftragnehmer.

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Präambel. Als Förderbank Der Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) hat gemäß § 2 (2) Zif. 2 AÜG Leistungen zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen zu erbringen. Dafür setzt er Mittel aus Beiträgen der Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) und der öffent- lichen Hand ein. Grundlage jeder Förderungsmaßnahme des SWF ist die jeweils geltende Leistungsordnung samt Anhängen für Nordrheinspezifische Bildungsmaßnahmen in der gültigen Fassung auf der Website des SWF. Der SWF fördert diese Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, er beauftragt sie nicht. Um dennoch einen einheitlichen Förderungsprozess und die bestmögliche Qualität der Schulungsträger, der Schulungsinhalte und der Abwicklung der Bildungsmaß- nahme sicherzustellen, schließt der SWF einheitlich mit allen qualifizierten Schulungsträgern die vorliegende Rahmenvereinbarung ab. Für die Schulungsträger stellt die Rahmenvereinbarung u.a. sicher, dass diese ihre Bildungsleistungen auf Grundlage einheitlicher und transparenter Regelungen und deklarierter Prozessabläufen erbringen, diese für ihre laufende Qualit ätssicherung ein qualifiziertes Feedback zu ihren Schulungsmaßnahmen erhalten, diese auf der Website des SWF mit Firmenlogo, Kurzprofil und einem Link auf ihre eigene Website präsentiert werden. Beginnend mit 01.01.2020 wird der SWF die Kostenübernahme ausnahmslos nur noch für gelistete Bildungsmaßnahmen mit jenen Schulungsträgern erklären, mit welchen die gegenständliche Rahmenvereinbarung aufrecht geschlossen wurde und die den vereinbarten Standards entsprechen. Die Schulungsträger übermitteln dem SWF folgende Unterlagen (Dokumente) in der jeweils gültigen Fassung: • Selbst verfasste Eigenerklärung des Schulungsträgers mit folgenden Inhalten: o Wirtschaftliche Verflechtungen zu Arbeitskräfteüberlassungs-Westfalen unterstützt Unter- nehmen bzw. deren Beschäftigern sind offen zu legen: Ein Verschweigen der wirtschaftlichen Verflechtung kann zu einem Wider - ruf der SWF-Förderleistung führen, ein Regress des Schulungsträgers an die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- antragstellende Zeitarbeitskraft ist ausgeschlossen. o Anzahl der fix angestellten Mitarbeiterinnen und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Mitarbeiter o Anzahl der fix angestellten Trainerinnen und Trainer o Firmensitz (Zentrale und Filialen) o Beschreibung der räumlichen und technischen Ausstattung bestehen- der Schulungsräume o Beschreibung bestehender Werkstätten • Firmenbuchauszug oder der Unternehmensform angemessener Nachweis (Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, …) • Gültiges Ö-CERT/aufrechte Ermächtigung einer öffentlich-rechtlichen Stelle mit Angabe des Ablaufdatums • Rechtsgültig gefertigte Beitrittserklärung (siehe letzte Seite dieser Rahmen- vereinbarung) • Erklärung Nutzung Onlineportal (siehe Vorlage im öffentlichen AuftragSWF-Website/Download- bereich) Änderungen der Firmendaten bzw. der Unterlagen sind unverzüglich, wettbewerbsneutral Nachfolge- zertifikate innerhalb von einem Monat in das SWF-Onlineportal unaufgefordert einzubringen. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung mit den einzelnen Schulungsträgern erfolgt durch rechtsgültige Fertigung (Beitrittserklärung) und setzt Übermittlung der aufgelisteten Unterlagen in das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungSWF-Onlineportal. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Der SWF prüft diese Unterlagen und erklärt die Annahme, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind indem er die Kunden Schulungsträger aktiv schaltet und sie auf der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerSWF - Website listet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Schulungsträger stimmen unwiderruflich dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereicheBeitritt weiterer, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1qualifizierter Vertragspartner zu.

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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Kapilendo AG betreibt im öffentlichen AuftragInternet unter der Internetseite xxx.xxxxxxxxx.xx einen Kreditmarktplatz als Crowdlending-Plattform (im Folgenden „Plattform“). Der Anleger ist registrierter Kunde von Kapilendo AG. Auf der Plattform können kreditsuchende Unternehmen (im Folgenden „Kreditnehmer“), wettbewerbsneutral und setzt die ein Darlehen wünschen, Kreditgesuche (im Folgenden „Kreditprojekte“) zur Vermittlung freischalten. Anleger können innerhalb des auf dem Deckblatt genannten Zeitraumes (im Folgenden „Finanzierungsphase“) auf der Plattform Gebote zur Beteiligung an der Finanzierung von Kreditprojekten abgeben. Liegen genügend Gebote von Anlegern zur Finanzierung eines Kreditprojektes vor, kommt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz Kreditprojekt zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerStande. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Partnerbank von Kapilendo AG (im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgenden „Partnerbank“) schließt den Unternehmenskreditvertrag mit dem Kreditnehmer in eigener Verantwortung. Ihre Zusammenarbeit mit Die Partnerbank verfügt als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) über die hierfür erforderliche Erlaubnis. Die Partnerbank refinanziert den genossenschaftlichen Kredit, indem sie die Kreditforderung aus dem Unternehmenskreditvertrag zum Nennwert an Kapilendo Funding verkauft und privaten Banken abtritt, die ihrerseits jeweils Teilforderungen an die von der Kapilendo AG vermittelten Anleger weiterverkauft und abtritt. Der Unternehmenskreditvertrag und der Forderungskauf- und Abtretungsvertrag zwischen Partnerbank und Kapilendo Funding (im Folgenden “Forderungskauf- und Abtretungsvertrag”) stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass die auf das Funding Konto eingezahlten Anlagebeträge zusammen das für das auf dem Deckblatt genannte Kreditprojekt ausgegebene Mindestzeichnungsvolumen erreichen. Gegenstand des vorliegenden „Vertrages über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Kreditforderung sowie deren Verwaltung“ (im Folgenden „Anlegervertrag“) ist der (teilweise) Verkauf und die (teilweise) Abtretung der Kreditforderung nebst Zinsen und etwaigen Sicherheiten sowie Neben- und Gestaltungsrechten aus dem Unternehmenskreditvertrag durch Kapilendo Funding an den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenAnleger. Das Geschäft Der Verkauf und die Abtretung der XXX.XXXX fokussiert sich zukünftigen (Teil-) Kreditforderungen kommen durch Vermittlung der Kapilendo AG zustande. Kapilendo AG ist Anbieter der Vermögensanlage gemäß Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Der Kreditnehmer ist Emittent der Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 3 VermAnlG. Der Anleger wird auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung als Anlagen beigefügten vorvertraglichen Verbraucherinformationen sowie die Neuemission von HypothekenpfandbriefenInformationen gemäß §§ 12, 12a, 13 und 17 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wurde schon von und, bei Kreditprojekten größer 100.000 EUR, auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt hingewiesen. Der Anleger sollte die in den Anlagen aufgelisteten Informationen besonders aufmerksam lesen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Kapilendo Funding, Kapilendo AG und der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Anleger was folgt:

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Rechte und wirtschaftspolitischen AufgabenPflichten aus dem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis gemäß der gesetzlichen Verpflichtungen zu konkretisieren, schließen die Vertragsparteien nachfolgende Vereinbarung. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag§ 2 Gegenstand des Auftrags, wettbewerbsneutral Art und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Zweck der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Vereinbarung Der Gegenstand des Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und Verarbeitung personenbezogener Daten im ländlichen RaumZuge der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Auftraggeberin am bundesweiten Online-Wettbewerb JUGEND GRÜNDET. § 3 Art der personenbezogenen Daten, • Umweltschutz-, Technologie- Kategorien betroffener Personen Folgende Daten der Schülerinnen und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Xxxxxxx werden im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der einfachen Teilnahme an JUGEND GRÜNDET verarbeitet: E-Mail-Adresse, Passwort, Geschlecht, Vor- und auch bei Nachname, Land, Postleitzahl, Name der Vergabe Schule, Schulort (PLZ), U16 oder Ü16. Teamname, Team-ID, Wettbewerbsbeiträge, Bepunktung. Sollten die Schülerinnen und Xxxxxxx sich für ein Pitchevent oder das Bundesfinale qualifizieren, werden darüber hinaus weitere personenbezogene Daten verarbeitet. Dafür wird dann jeweils individuell von Leistungen ökonomischejedem Betroffenen eine gesonderte Einwilligung in die Datenverarbeitung von der Auftragnehmerin eingeholt. § 4 Dauer des Auftrags Der Vertrag ☒ beginnt am 01. September 2021 und endet am 31. Juli 2022 oder ☐ beginnt am 01. September 20 … und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum 31. Juli eines jeden Jahres möglich. Unabhängig davon kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, ökologische (u. a. Umweltschutzwenn ein schwerwiegender Verstoß der Auftragnehmerin gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder die Auftragnehmerin Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10aus Art. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- 28 DS- GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar. § 5 Verantwortlichkeiten und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Weisungen

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung

Präambel. Als Förderbank Das Konsortium MetallRente.Arbeitskraftabsicherung unter Federführung der Swiss Life AG, Niederlassung für NordrheinDeutschland, übernimmt den Versicherungsschutz ent- sprechend den maßgebenden Bedingungen, sofern die versicherte Person erklärt, zum Zeitpunkt der Antragstellung folgendem Personenkreis mit einem MetallRente Vertrag anzugehören: Vertragsgesellschaften des Konsortiums MetallRente.Arbeitskraftabsicherung Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, nachstehend Swiss Life genannt Allianz Lebensversicherungs-Westfalen unterstützt AG R+V Lebensversicherung AG ERGO Lebensversicherung AG Tarif sichert werden. Voraussetzung für die XXX.XXXX das Land Anerkennung als Lebensgefährte ist, dass er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer Haushalt mit dem Arbeitnehmer innerhalb der gleichen Wohnung nachweislich mindestens zwei Jahre besteht. Auf Verlangen ist die Zugehörigkeit nachzuweisen. 182 MetallRente.Pflege Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit mit Beitragsbefreiung und Rentenleistung bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen AufgabenPflegebedürftigkeit sowie einer optionalen Todesfallleistung vor Eintritt von Pflegebedürftigkeit. Sie agiert dabei Ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht im öffentlichen AuftragVersicherungsfall nach Ablauf der Aufbauphase mit Beginn der Schutzphase. Dynamik Laufende Erhöhung der Beiträge und – daraus berechnet – der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung Zusätzliche Hinweise zu den Tarifen finden Sie in den „Ergänzenden Informationen“ und in der Schlusserklärung. Gesonderte Mitteilung nach §19 Abs.5 Satz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Sehr geehrte Xxxxxx, wettbewerbsneutral sehr geehrter Kunde, für die Entscheidung über den Vertragsabschluss bzw. die gewünschte Vertragsänderung benötigen wir persön- liche Angaben von Ihnen zu Gefahrumständen, nach denen wir Sie fragen, wie z.B. zu Ihrer gesundheitlichen Situation und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungIhren Hobbys sowie Fragen zu Ihrem Beruf und Ihrem Einkommen. Damit wir Ihren Versicherungsantrag (ggf. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Versicherungsanfrage) ordnungsgemäß prüfen können, „Wohnraum“ ist es nötig, dass Sie diese Antragsfragen vollständig und – vor allem – wahrheitsgemäß beantworten (§19 VVG). Das gilt übrigens auch für Nachfragen durch Swiss Life oder den Vermittler sowie „Infrastruktur/Kommunen“bei einem Antrag auf Ab- gabe eines Vertragsangebots (Invitatiomodell). Geben Sie im Zweifelsfall vorsorglich auch solche Umstände an, denen Sie eher geringe Bedeutung beimessen. Falls Sie bestimmte Themen nicht gegenüber dem Vermittler ansprechen möchten, können Sie eine schrift- liche Erklärung zu diesen Punkten auch gerne direkt an uns schicken: Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx x. Xxxxxxx Diese Erklärung muss uns dann bitte möglichst kurzfristig zugehen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollstän- dige Angaben machen. Über die Folgen einer solchen Verletzung der Anzeigepflicht informieren wir Sie im folgenden Abschnitt. Die Folgen richten sich nach dem jeweiligen Grad des Verschuldens. Bei einer vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung können wir zurücktreten. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Fall einer grob fahrlässigen Anzeigepflichtverletzung besteht ein solches Rücktrittsrecht auch – es sei denn, der Vertrag wäre bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden: In diesem Fall werden diese (anderen) Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Ver- tragsbestandteil. Liegt weder eine vorsätzliche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Auch hier gilt: Wäre der Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände mit anderen Bedingungen geschlossen worden, werden diese ebenfalls auf unser Verlangen hin rückwirkend zum Vertragsbestandteil. Sofern die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon Pflichtverletzung nicht von der Landesbank NRWVersicherten Person zu vertreten ist, dem Vorgängerinstitut gilt dies ab der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgtlaufenden Versicherungsperiode. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung Unsere Leistungspflicht kann daher bei einer Verletzung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium Anzeigepflicht selbst bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungeneinem bereits ein- getretenen Leistungsfall ausgeschlossen sein. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische haben dazu noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen Swiss Life VVR-Nr. – – – RD Vermittler- Nr. – Referenz-Nr. ✗ Antrag auf Abschluss (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzAntragsmodell) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1MetallRente.Pflegeversicherung

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Samples: content.morgenundmorgen.com

Präambel. Als Förderbank Die Stadt Ludwigshafen am Rhein wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Nordrhein-Westfalen unterstützt Migration, Flüchtlinge und Integration als einer von 18 Standorten des Modellprojektes „Integration verbindlicher machen – Integrationsvereinbarungen erproben“ ausgewählt. In der am 21.06.2011 unterzeichneten Ludwigshafener Erklärung wurde unter anderem vereinbart, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Umsetzung der Integrations- vereinbarungen dahingehend zu begleiten, die Zusammenarbeit netzwerkorientiert auszubauen. Eine erfolgreiche Unterstützung der Zuwanderer und wirtschaftspolitischen AufgabenZuwanderinnen setzt eine Kooperation zwischen den relevanten Akteuren der Integrationsarbeit vor Ort, also auch zwischen der Abteilung Aufenthaltsrecht und den Trägern der Migrationsfachdienste der Freien Wohlfahrtspflege, voraus. Sie agiert dabei Die Abteilung Aufenthaltsrecht und die Xxxxxx der Freien Wohlfahrtspflege vereinbaren eine Kooperation mit dem Ziel, insbesondere Neuzugewanderten, aber auch länger im öffentlichen AuftragLand lebenden Migrantinnen und Migranten einen frühen Zugang zu passgenauen Integrationsangeboten zu gewährleisten. Zwischen den Trägern der Migrationsfachdienste und der Abteilung Aufenthaltsrecht finden jährlich Arbeitsgespräche auf Geschäftsführerebene zu Stand und Umsetzung dieser Kooperationsvereinbarung statt, wettbewerbsneutral insbesondere zur Klärung struktureller Frage- stellungen. Darüber hinaus treffen sich quartalsweise Vertreter und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis Vertreterinnen der Migrationsfachdienste mit Vertretern und Vertreterinnen der Abteilung Aufenthalts- recht zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Absprache im operativen Bereich, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind sofern die Kunden Abteilung Aufenthaltsrecht oder die Xxxxxx der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerMigrationsfachdienste der Freien Wohlfahrtspflege einen entsprechenden Bedarf geltend machen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Abteilung Aufenthaltsrecht informiert den Personenkreis nach §1 systematisch über das Diskriminierungsverbot Beratungsangebot der Xxxxxx in der Kommune, händigt den von der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gemeinsam mit den Migrationsfachdiensten entworfenen und von der Stadtverwaltung herausgegebenen Flyer über die Migrationsfachdienste und die zugelassenen Sprachkursträger aus, und spricht eine positive Empfehlung für die Beratungsangebote der Migrationsfachdienste aus. Die Migrationsfachdienste können in der Abteilung Aufenthaltsrecht jeweils aktuelle Flyer und aktuelles Informationsmaterial auslegen. Dies berührt nicht das Recht anderer Beratungsstellen oder Sprachkursträger, ebenfalls Informationsmaterial auszulegen. Die Migrationsfachdienste und die Abteilung Aufenthaltsrecht informieren sich gegenseitig über Verordnungen, Dienstanweisungen und sonstige relevante Informationen. Ausgenommen hiervon sind Verschlusssachen und nur für den Dienstgebrauch bestimmte Schriftstücke. Den Migrationsfachdiensten steht seitens der Stadtverwaltung (außer den jeweiligen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen) eine konkret benannte Ansprechperson zur Weitergabe von Informationen, Klärung der Kooperationsformen, Konflikt- intervention etc. zur Verfügung. Auch die Migrationsfachdienste benennen jeweils eine Ansprechperson für die Behörde. Bei einem mindestens einmal jährlich stattfindenden, gemeinsamen Fachtag zu gemeinsamen Schwerpunktthemen erhalten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Aufenthaltsrecht sowie der Migrationsfachdienste Angebote zur Fortbildung im Verhältnis interkulturellen Bereich und werden über die aktuellen Arbeitsinhalte, Arbeitsaufträge und Arbeitsschwerpunkte des Kooperationspartners informiert. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Migrationsfachdienste und der Abteilung Aufenthaltsrecht erhalten die Möglichkeit zur gegenseitigen Hospitation. Der Datenschutz ist zu anderen Kreditinstitutengewährleisten. Ihre Zusammenarbeit Dies bedeutet, dass eine Weitergabe von Daten nur auf Wunsch und mit den genossenschaftlichen schriftlicher Zustimmung des Zuwanderers, der Zuwanderin zulässig ist. Die Vereinbarung gilt ein Jahr und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrenverlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr. Das Geschäft Aus wichtigem Grund kann sie jederzeit fristlos von einem der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der FörderbereichePartner gekündigt werden. Ludwigshafen, den die Verständigung II definiert21.August 2012 ……………………………………… Xx. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von Xxx Xxxxx Oberbürgermeisterin …………………………………….. Xxxxxx Xxxx Beigeordneter ……………………………………. Xxxxxx Xxxxxxx AWO Stadtkreisverband Ludwigshafen …………………………………… Xxxxxx Xxxxxx Haus der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Diakonie Ludwigshafen …………………………………… Xxxx Xxxxxxx

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Samples: www.ludwigshafen.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- UN-Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- UN-Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1

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Samples: www.evergabe.nrw.de

Präambel. Als Förderbank Gute Beschäftigungsbedingungen für Nordrheindas gesamte Hochschulpersonal sind unabdingbar, wenn die Erfolge der TU Ilmenau verstetigt und weiter ausgebaut werden sollen. Die TU Ilmenau bekennt sich deshalb getreu ihrem Leitbild zu einer aufgabengerechten Personal- struktur, zu planungssicheren Karrierewegen und stabilen Beschäftigungsbedingungen. Dabei gilt es, dem speziellen Charakter wissenschaftlicher Arbeit an einer Universität ge- recht zu werden, in dem gerade Nachwuchswissenschaftler oft die Ziele des eigenen Kom- petenzerwerbs und des allgemeinen Erkenntnisfortschritts für die aktuelle Lebensphase als wichtiger ansehen als Erwerbsinteresse und langfristige Arbeitsplatzsicherung. Mit einer aktiven Personalpolitik sorgt sie für attraktive Arbeitsbedingungen und Berufsper- spektiven für alle in und für die Wissenschaft Tätigen, für deren Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung; dabei stellt sie die Kontinuität und Qualität wissenschaftlicher Arbeit in For- schung, Lehre und Wissenschaftsmanagement sicher. Hierzu ist es erforderlich, dass Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer ihrer Verantwortung für die Betreuung und Beratung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern als auch Führungs- kräfte in der Verwaltung und in den Struktureinheiten für die ihnen unterstellten Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter wahrnehmen. Diese wird durch transparente, planbare und an- gemessene Beschäftigungsverhältnisse und Vertragslaufzeiten umgesetzt. Entsprechend den Empfehlungen der 12. Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom 24.04.2012, der Rahmenvereinbarung IV der Thüringer Landesregierung mit den Hochschulen des Landes und nicht zuletzt durch die Regelungen der Neufassung des Wis- senschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) wird mit diesem Kodex ein Handlungsrahmen für bestehende und neu abzuschließende Arbeitsverhältnisse abgesteckt, der in den Gremi- en der TU Ilmenau umfassend erörtert und durch den Senat beschlossen wurde. Dem Leitgedanken einer Campus-Westfalen unterstützt Familie folgend ist der Kodex getragen von den Prinzipien zur - Planbarkeit, Transparenz und Verfahrenssicherheit sowohl für die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Beschäftigten als auch für die zuständigen Vorgesetzten, - Vereinbarkeit von Familie mit Studium und wirtschaftspolitischen AufgabenBeruf, - Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit, - Gewährleistung von gesundheitserhaltenden und -fördernden Studien- und Ar- beitsbedingungen und - gelebten Internationalität. Sie agiert dabei Er gibt allen Akteuren eine Orientierung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Sinne einer Selbstverpflichtung.

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Samples: www.tu-ilmenau.de

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Um die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- personenbezogenen Daten von Einzelpersonen besser schützen zu können, stellen wir Firmenkunden diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung, die unseren und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Ihren Umgang mit diesen Daten regelt (im öffentlichen AuftragFolgenden als Vereinbarung bezeichnet). Diese Vereinbarung ergänzt die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen von ezeep Blue (im Folgenden als Vertrag bezeichnet). Mit der Nutzung von ezeep Blue gelten die im Vertrag aufgeführten Bedingungen, wettbewerbsneutral wobei diese Vereinbarung einen Anhang dazu darstellt. Die Vereinbarung konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz. Vertragsparteien sind Sie als Auftraggeber (Verantwortlicher) sowie • für die Region Europäischer Wirtschaftsraum, Vereinigtes Königreich und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Schweiz: die ThinPrint GmbH, Xxx-Xxxxxx 00x, 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxx (im Folgenden als ThinPrint bezeichnet) • für alle anderen Regionen: die ezeep Inc., 0000 Xxxxxxx Xxxxxx, XX 11 vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung11080, Xxxxxx, XX 00000, XXX (im Folgenden als ezeep bezeichnet) als Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“Die Vereinbarung findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, „Wohnraum“ die mit den Festlegungen des Vertrages im Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder eines Subauftragnehmers personenbezogene Daten (im Folgenden Daten) des Auftraggebers verarbeiten. Während ezeep Blue in verschiedenen Druckumgebungen genutzt werden kann, ist es in einer Windows- Virtual-Desktop-Umgebung wie Microsoft Azure datenschutzrechlich eng mit dieser Umgebung verknüpft. Für Dienste und Funktionen einer solchen Umgebung außerhalb des Druckdienstes ezeep Blue ist der Anbieter der betreffenden Windows-Virtual-Desktop-Umgebung verantwortlich. Aus dem Vertrag ergeben sich Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie „Infrastruktur/Kommunen“Art und Zweck der Verarbeitung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Einzelnen sind insbesondere die Kunden folgenden Daten Bestandteil der XXX.XXXX Datenverarbeitung: Art der Daten Art und Zweck der Datenverarbeitung Kategorien betroffener Personen • Kontaktdaten von Ansprechpartnern: Name, Vorname, Position, ggf. Niederlassung des Auftraggebers, Firmen-Telefonnummer, Firmen- E-Mail-Adresse • Logdaten der Server, von denen Druckaufträge versendet werden; ggf. temporär Druckaufträge • falls erforderlich, essentielle Cookies • Kontaktdaten von Ansprechpartnern werden in erster Linie Hausbanken der Kundendatenbank des Auftragnehmers gespeichert und andere Fördermittlerausschließlich zum Zwecke der Erfüllung der Geschäftszwecke zwischen Auftraggeber (Verantwortlicher) und Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) verwendet. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapitaldes Cloud-Dienstes ezeep Blue • Support- und Consulting-Leistungen, • bauliche Entwicklung der Städte und GemeindenFehlersuche Mitarbeiter/innen, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass Kunden/innen oder Geschäftspartner/innen des Auftraggebers Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Bestimmun- gen dieser Vereinbarung nicht darüber hinausgehende Verpflichtungen ergeben.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung Für Den Cloud Dienst Ezeep Blue

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Die Parteien dieses Verhaltenskodex “Clearingstelle Urheberrecht im öffentlichen AuftragInternet (CUII)“ (im Folgenden der „Verhaltenskodex“) beabsichtigen mit dessen Regelun- gen ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und im Wege eines wech- selseitigen Aufeinanderzugehens ein Verfahren zu begründen, wettbewerbsneutral mit dem in Bezug auf strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten gerichtliche Auseinanderset- zungen vermieden und setzt DNS-Sperren betreffend solche Webseiten effektiv und zügig umgesetzt werden können. Mit dem Betrieb strukturell urheberrechtsver- letzender Webseiten werden klare Verstöße gegen das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdeutschen Urheber- rechtsgesetz begangen. Ihre drei Förderfelder Parteien dieses Verhaltenskodex sind „Wirtschaft“auf Seiten der In- ternetzugangsanbieter einzelne Unternehmen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“die Internetzugänge in Deutsch- land für Internetnutzer bereitstellen. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind Auf Seiten der Rechteinhaber handelt es sich um Unternehmen, die Kunden der XXX.XXXX entweder selbst durch strukturell urheberrechtsverletzen- de Webseiten in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerihren Rechten verletzt werden oder um Vereinigungen solcher Unternehmen (Verbände). Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Parteien sind sich bewusst, dass sowohl die Fassung dieses Verhaltenskodex als auch dessen Regelungen und deren Durchführung das Diskriminierungsverbot besondere Vertrauen aller Beteiligten erfordern. Alle Parteien sind sich daher einig, dass die Durchfüh- rung dieses Verhaltenskodex in besonderer Weise nach Treu und Glauben zu er- folgen hat, um das wechselseitige Entgegenkommen der Beteiligten angemes- sen zu berücksichtigen. Dazu gehört auch, dass die Parteien sich auf ein techni- sches Verfahren, die sog. DNS-Sperren, verständigt haben, dessen Eignung und Effektivität sie in die Evaluation des Verhaltenskodex einfließen lassen wollen. Für die geordnete Durchführung des Verfahrens ist die Mitwirkung der Bundesnetz- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFol- genden „Bundesnetzagentur“) erforderlich, was die Maßgaben der Verordnung (EU) 2015/2120 angeht. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Die Einzelheiten dieser Mitwirkung legen die Bundesnetz- agentur und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrendie Parteien in einem Briefwechsel fest. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert Die Parteien werden ihr die entscheidungsrelevanten Sachverhalte vollständig, geordnet und in einer Weise aufbereitet zur Verfügung stellen, dass sie sich auf den Kanon der Förderbereiche, den Kern ihres hoheitlichen Handelns konzentrieren und jeden unnötigen Aufwand vermeiden kann. In diesem Geist haben sich die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug Parteien auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1das Folgende verständigt:

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Samples: cuii.info

Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie Privaten Krankenversicherungen fördern die ambulante Hospizarbeit wie sie in § 39a Abs. 2 SGB V und mit der zugehörigen Rahmenvereinbarung zwi- schen den maßgeblichen Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste und dem GKV-Westfalen unterstützt Spitzenverband beschrieben ist. Ziel der ambulanten Hospizar- beit ist es, die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Gegensatz Vor- dergrund steht die ambulante Betreuung mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu Geschäftsbanken sind er- möglichen sowie die Kunden der XXX.XXXX Familie in erster Linie Hausbanken diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und andere Fördermittlerzu unterstützen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenZentrum der Hospizarbeit. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wesentlicher Bestand- teil ist das Engagement Ehrenamtlicher. Durch ihr qualifiziertes Engagement leisten sie ebenso wie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenMitarbeiter einen unverzichtbaren Beitrag für eine würdevolle Betreuung des sterbenden Men- schen und der ihm nahe Stehenden bis zuletzt. Gefördert werden auf der Grundlage dieses Vertrages ambulante Hospiz- dienste, die die Voraussetzungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs.2 SGB V erfüllen und für substitutiv privat krankenversicherte1 Personen (im Folgenden: PKV-Versicherte), die keiner Krankenhausbehandlung und keiner vollstationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz bedürfen, mindestens eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung in deren Haus- halt, in der Familie, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Das Geschäft Angebot der XXX.XXXX fokussiert ambulanten Hospizdienste richtet sich auf den Kanon der Förderbereichean sterbende Men- schen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie an einer Erkrankung leiden, − die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRWprogredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium er- reicht hat, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeeine Heilung nach dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten ist, ökologische (u. a. Umweltschutz− bei der der sterbende Mensch eine palliative Versorgung und eine qualifi- zierte ehrenamtliche Sterbebegleitung wünscht, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte bei Kindern nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1aktuellen medizinischen Stand als lebens- verkürzend auswirkt.

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Samples: www.hospiz-saarland.de

Präambel. Als Förderbank Der Vertragspartner ist ein Partnerhaus der GEDK (“Einkaufsgruppe”) und verkauft Küchen an Endkunden. GARANTIEMAX bietet zeitliche Verlängerungen von Herstellergarantien für Nordrhein-Westfalen unterstützt elektronische Geräte und Küchen an. Die Garantieverlängerungen werden als Bestandteil von verschiedenen Paketen, die XXX.XXXX das Land sich in ihrem jeweiligen Leistungsumfang unterscheiden, angeboten. Das Paket “XCARE+KITCHEN” besteht aus einer versicherten Garantieverlängerung für Küchen, inklusive aller bei Kauf erworbenen, verbauten, elektronischen Endgeräte (“Versicherungsprodukt”) sowie dem Recht zur Nutzung der von GARANTIEMAX entwickelten digitalen Plattformanwendung (“Nutzungslizenz”). Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Garantieverlängerung des Endkunden ist unter anderem, dass die erworbene Küche und die bei Kauf verbauten, elektronischen Endgeräte durch den Endkunden auf der digitalen Plattform von GARANTIEMAX durch den Versicherungsnehmer aktiviert werden. Hierzu benötigt der Endkunde eine Nutzungslizenz für die digitale Plattform. GARANTIEMAX bietet dem Vertragspartner Nutzungslizenzen der digitalen Plattformanwendung an. Der Vertragspartner bietet diese Nutzungslizenzen anschließend seinen struktur- Endkunden als Zusatzleistung und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Bestandteil des “XCARE+KITCHEN” Pakets im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Zusammenhang mit dem Erwerb einer Küche an. Das Versicherungsprodukt und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz die Nutzungslizenz der Plattformanwendung werden gegenüber dem Endkunden zusammen als nicht voneinander getrennt zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot erwerbende Bestandteile des XCARE+KITCHEN Pakets im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenSinne von § 7a VVG angeboten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Während GARANTIEMAX das Paket “XCARE+KITCHEN” vertreibt, ist die SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG der Versicherer hinter der versicherten Garantieverlängerung und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahrender Risikoträger des versicherungstechnischen Risikos. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht Versicherungsverhältnis in Bezug auf Korruptiondie versicherte Garantieverlängerung als Teil des XCARE+KITCHEN Pakets kommt somit ausschließlich zwischen dem GARANTIEMAX GmbH +00 (0) 0000 0000000 Amtsgericht Bad Oeynhausen IHK Bielefeld Xxxxxxxxxxxx 0 xxxx@XXXXXXXXXXX.xx HRB 17062 Registrierungsnummer D-8V2J-FJ4H7-17 Versicherer und dem jeweiligen Endkunden als Käufer der Küche und Versicherungsnehmer zustande. Durch diesen Vertrag kommt weder ein Versicherungsvertrag mit dem Vertragspartner zustande noch treffen den Vertragspartner Pflichten aus dem oben genannten Versicherungsverhältnis. Der vorliegende Vertrag kommt unter Geltung der im Rahmenvertrag vom 01.04.2021 zwischen der Einkaufsgruppe und GARANTIEMAX (“RAHMENVERTRAG”) ausgehandelten Konditionen zustande, Bestechungsofern nichts abweichendes vereinbart ist. Dies vorausgeschickt, Betrugvereinbaren die Parteien, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1was folgt:

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Samples: www.garantiemax.de

Präambel. Als Förderbank Die FMS-WM möchte Leistungen des Auftragnehmers auf dem Gebiet der Empfangsdienstleistungen für Nordrheindie FMS-Westfalen unterstützt WM in dem Objekt Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx in Anspruch nehmen. Dies vorausgeschickt, schließen die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- FMS-WM und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei der Auftragnehmer (im öffentlichen AuftragFolgenden gemeinsam: Die FMS-WM hat den vorliegenden Auftrag im Wege eines nationalen Vergabeverfahrens (Bekanntmachung vom 15.03.2017, wettbewerbsneutral auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – aufgrund der in diesem Vergabeverfahren vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungAuftragnehmer abgegebenen Erklärungen bzw. Ihre drei Förderfelder eingereichten Darlegungen und Nachweise mit Zuschlagserteilung vom [Datum ergänzen] für den Bereich Empfangsdienstleistung für die FMS-WM am Standort Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx an den Auftragnehmer vergeben. Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind „Wirtschaft“die Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen den Ver- tragsparteien sowie die im Einzelnen durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Zu den von dem Auftragnehmer geschuldeten Leistungen gehört insbesondere die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B). Die durch den Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags zu erbringenden Leistungen ergeben sich ferner im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung der Vergabeunterlagen zum nationalen Vergabeverfahren (Bekanntmachung vom 15.03.2017, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“auf der nationalen Vergabeplattform xxxx.xx) Die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B in den Vergabeunterlagen) ist Vertragsbestandteil und ist diesem Vertrag als Anlage I beigefügt. Zusatz- und Sonderaufgaben, die gemäß dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz für Sondereinsätze abzurechnen sind, werden im Einzelfall durch den Leiter Corporate Service der FMS-WM gemeinsam mit dem Auftragnehmer abgestimmt und vereinbart. Die Parteien dokumentieren diese Vereinbarung durch einen Vertragsnachtrag. Der Auftragnehmer wird auf eigene Kosten und ohne gesonderte Vergütung durch die FMS-WM eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten. Diese Betriebshaftpflicht muss mindestens eine Schadenshöhe von EUR 500.000,00 abdecken und mindestens eine zweifache Maximierung aufweisen. Auf Verlangen der FMS-WM hat der Auftragnehmer der FMS-WM den nach diesem Vertrag geschuldeten Versicherungsschutz nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter sämtliche Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage B) erfüllen. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang sehr großen Wert auf die verwendete Dienstkleidung, repräsentativ für den Empfangsbereich eines international agierenden Finanzunternehmens. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Falle einer nicht angemessenen Dienstkleidung wird der XXX.XXXX Auftraggeber in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerjedem Einzelfall den Objektleiter des Auftragnehmers umgehend per Email und/oder Telefon informieren. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenDer Objektleiter wird hierzu unverzüglich für Abhilfe sorgen. Ihre Zusammenarbeit mit Sollten in einem Kalendermonat aufgrund unpassender Dienstkleidung mehr wie 3 (drei) Meldungen an den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Objektleiter erfolgen, akzeptiert der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Auftragnehmer ab der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission vierten Meldung je Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung 0,5 % des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1gesamten Auftragswertes.

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Samples: www.fms-wm.de

Präambel. Als Förderbank Zwischen dem Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der HUK-COBURG Lebensversicherung AG besteht eine Kooperation, die den Mitgliedern des BdV vergünstigte Konditionen bei Risikolebensversicherungen einräumt. Eine Antragstellung zu den vergünstigten Konditionen ist nur für NordrheinMitglieder des Bund der Versicherten e. V. (BdV) möglich. Gleiches gilt für Personen die gemäß der Vereinssatzung des BdV die mitgliedschaftlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, zum Beispiel Ehe-/Lebenspartner (nachfolgend unter BdV-Westfalen unterstützt Mitglied gefasst). Versicherungsnehmerin des Risikolebensversicherungsvertrages ist die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- BdV Verwaltungs GmbH (BVG). Risikoträger und wirtschaftspolitischen AufgabenVersicherer des Risikolebensversicherungsvertrages ist die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerDas BdV- Mitglied ist versicherte Person. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit BVG übt die Rechte als Versicherungsnehmer ausschließlich nach den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft Vorgaben und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- Sinne der versicherten Person aus. Beispielsweise beantragt die BVG Vertragsänderungen auf die Initiative der versicherten Person hin. Außerdem erfolgt die Beitragsabwicklung über die BVG. Die Abwicklung der Antragstellung und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Artdie Verwaltung der Verträge erfolgt durch die BdV Mitgliederservice GmbH (BMS). Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und Die BMS hilft der versicherten Person auch bei Fragen rund um den Versicherungsvertrag weiter und nimmt Änderungswünsche zum Vertrag entgegen. Versicherungsmathematischer Hinweis: Bei der Vergabe von Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel verwendet. Als Rechnungszins haben wir 0,9 % angesetzt. Inhaltsverzeichnis § 1 Welche Leistungen ökonomischeerbringen wir? § 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, ökologische (u. a. UmweltschutzUnruhen oder Krieg? § 5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 7 Was ist zu beachten, Energieeffizienz) sowie soziale wenn eine Leistung verlangt wird? § 8 Was sind die Konditionen für eine vorgezogene Todesfallleistung? § 9 Wann können Sie den Bau-Bonus in Anspruch nehmen? § 10 Wann können Sie den Kinder-Bonus in Anspruch nehmen? § 11 Wann können Sie die Verlängerungs-Option in Anspruch nehmen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können Sie den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung erhöhen? § 13 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 14 Wer erhält die Leistung? § 15 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 16 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 17 Wann und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung kündi- gen oder beitragsfrei stellen? § 18 Wie werden die Auftragnehmerin darauf achtenKosten Ihres Vertrags verrechnet? § 19 Was gilt bei Vereinbarung des Nichtrauchertarifs? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? § 21 Was geschieht, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für wenn die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) versicherte Person aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • BdV austritt oder die Grundsätze zur Gleichbehandlung Kooperation zwischen dem BdV und der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes HUK-COBURG endet? § 22 Welches Recht und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug welche Sprache finden auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Ihren Vertrag Anwendung? § 23 Wo ist der Gerichtsstand? § 24 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? § 1 – Welche Leistungen erbringen wir?

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Samples: Einlösungsbeitrag

Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt Die Stadt hat die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Räumlichkeiten im öffentlichen AuftragErdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 angemietet und stellt sie Kunstschaffenden unter dem Titel „freiraum f³“ zur selbstständigen Nutzung zur Verfügung. § 1 Nutzungszweck, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein Nutzungsdauer, Nutzungsgebühr Die Stadt überlässt der*m Nutzer*in die Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0 für den Zeitraum vom DD.MM.YYYY (Übergabe) bis zum DD.MM.YYYY (Rücknahme vom klassischen Kredit bis Verlängerung des Nutzungszeitraums nach Absprache möglich). In diesem Zeitraum wird der*die Nutzer*in in den Räumlichkeiten künstlerisch arbeiten. Der Kellerraum wird lediglich zu temporären Lagerzwecken mit zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerVerfügung gestellt. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Nutzungsüberlassung erfolgt für den*die Nutzer*in kostenneutral. § 2 Art und Umfang der Nutzung Die Räumlichkeiten werden als Präsentations- und Arbeitsfläche genutzt. Soweit möglich, wird der künstlerische Prozess von außen einsehbar sein. (Zwischen)ergebnisse können so in den Räumlichkeiten angebracht werden, dass sie einsehbar sind. Die Stadt geht davon aus, dass die Räumlichkeiten in der Hauptsache durch den*die Nutzer*in betreten werden. Es liegt in der Verantwortung des*der Nutzer*in, die Zahl der sich in den Räumlichkeiten aufhaltenden Personen zu regulieren und eine für die Raumnutzung geeignete Personenzahl festzulegen. Dabei sind ggfs. die aktuell geltenden Corona-Regelungen des Landes Hessen sowie ggfs. durch den Kreis Groß- Gerau getroffene gesonderte Regelungen zu beachten. § 3 Übergabe und Rücknahme, Haftung, Kaution Der Zustand der Räumlichkeiten sowie die Anzahl der überlassenen Schlüssel werden zur Übergabe und Rücknahme jeweils in einem Übergabe-/Rücknahmeprotokoll festgehalten. Evtl. Beschädigungen werden gesondert beschrieben bzw. auch fotografisch dokumentiert. Zur Übergabe wird eine Kaution in Höhe von 100 € fällig. Die Kaution ist bis zum DD.MM.YYYY zu überweisen auf eines dieser Konten: Kreissparkasse Groß-Gerau I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXX0XXX Rüsselsheimer Volksbank eG I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXX00XXX Postbank Frankfurt I IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 I BIC: XXXXXXXX Als Verwendungszweck ist anzugeben: XXXXXX.3000.DD.MM.YYYY Kaution freiraum f3 Bei Vollständigkeit der Schlüssel und Rückgabe der Räumlichkeiten im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenZustand der Übergabe (besenrein und WC nass gereinigt) wird die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenSollten im Nutzungszeitraum Schäden entstanden sein oder bei der Übergabe Schlüssel fehlen, werden evtl. Das Geschäft hieraus entstehende Kosten zunächst aus der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Kaution erstattet, evtl. darüber hinaus gehende Kosten trägt der*die Nutzer*in. Der*die Nutzer*in übernimmt für die Zeit der Förderbereiche, den Nutzung die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie Haftung für die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen Räumlichkeiten in der Land- Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0. Dies umfasst die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz, durch den*die Nutzer*in bzw. Besucher*innen, Gäste etc. entstehen. Der*die Nutzer*in verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Stadt wird hierbei von jeglicher Haftung freigestellt. Die Haftung betrifft auch die Sicherung der Zugänge. Evtl. erforderliche Versicherungen sind durch die Nutzerin abzuschließen. § 4 Rücksichtnahme auf Anwohner*innen Der*die Nutzer*in trägt dafür Sorge, dass Nachbar*innen und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher ArtAnwohner*innen nicht durch Nutzung beeinträchtigt oder belästigt werden. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Sollte es im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeNutzung der Räumlichkeiten durch den/die Nutzer*in bzw. ihre Besucher*innen, ökologische (u. a. UmweltschutzGäste oder Lieferanten zu Störungen oder Beeinträchtigungen jedweder Art gegenüber Dritten kommen ist die Stadt berechtigt, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspektediese Nutzungsvereinbarung fristlos zu kündigen. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenAlle evtl. aus dieser Maßnahme entstehenden Kosten gehen zu Lasten des*der Nutzer*in. § 5 Weitere Vereinbarungen Weitere Vereinbarungen zu dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Rüsselsheim am Main, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst den Rüsselsheim am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandMain, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1den

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Samples: www.ruesselsheim.de

Präambel. Als Förderbank Die Erarbeitung sportlicher Höchstleistungen setzt einen außerordentlich hohen zeitlichen Aufwand voraus. Leistungssport wird in einem Lebensabschnitt betrieben, in dem zugleich die Grundlagen für Nordrheineine spätere berufliche Karriere gelegt werden. Die Ruprecht-Westfalen unterstützt Karls- Universität Heidelberg, die XXX.XXXX Pädagogische Hochschule Heidelberg, das Land bei seinen struktur- Studentenwerk Hei- delberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, der Allge- meine Deutsche Hochschulsportverband und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei die beitretenden Sportverbände sehen sich in der Verantwortung gegenüber den Studierenden, die Studien- und Rahmenbedingungen im öffentlichen AuftragInteresse unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkei- ten so zu gestalten, wettbewerbsneutral dass spitzensportliches Engagement mit einer akademischen Ausbil- dung zu vereinbaren ist. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Möglichkeiten zur Realisierung der Unterstützung von spitzensporttreibenden Athletinnen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte Athleten im Rahmen ihres Studiums zu entwi- ckeln sowie Maßnahmen einzuleiten, die die spezifischen Lebensbedingungen der Kader- athletinnen und Kaderathleten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar sowie der beitreten- den Sportverbände berücksichtigen. Besondere Beachtung soll hierbei die Vernetzung der Rahmenbedingungen der Universität und der Pädagogischen Hochschule mit der sportlichen und sozialen Umwelt der aktiven Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfahren, so- dass diese in die Lage versetzt werden, sportliche Höchstleistungen und ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz geregeltes Stu- dium in Einklang zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbringen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstitutenindividuelle Förderung können A-, B- oder C-Kaderathletinnen und -athleten des Olym- piastützpunktes Rhein-Neckar sowie von jenen nationalen Sportverbänden in Anspruch nehmen, die dieser Vereinbarung beitreten. Ihre Zusammenarbeit mit Die Benennung erfolgt durch den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenOlympiastützpunkt Rhein-Neckar oder durch die einzelnen Sportverbände. Das Geschäft Förderprogramm beginnt mit der XXX.XXXX fokussiert Benennung und endet mit dem Studienabschluss oder der Beendigung der Leistungssportkarriere. Beim Ausscheiden aus einem Kader bedarf es eines schriftlichen Gutachtens von Seiten des Olympiastützpunktes Rhein-Neckar oder des jeweiligen Sportverbandes zur Aufrechterhaltung der vereinbarten Leistungen. Die Universität und die Pädagogische Hochschule bemühen sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten rechtli- chen und tatsächlichen Möglichkeiten, z.B. bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei der Ermessensausübung: • um die Bereitstellung von persönlichen Mentorinnen/Mentoren, die die Athletin/den Athleten durch die individuelle Studienberatung und auch bei in Konfliktfällen unterstüt- zen, und • um die Flexibilisierung der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung während der einzelnen Semester sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend ganze Studiendauer hin- weg. Im Einzelnen betrifft dies insbesondere: • flexible Anwesenheitszeiten und die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandMöglichkeiten, Fehlzeiten nachzuarbeiten, • flexible Prüfungstermine, • die Beachtung Gewährung von Urlaubssemestern, • die entgeltfreie Benutzung der Sportanlagen der Universität und der Pädagogischen Hochschule und der freie Zutritt zu diesen sowie • die sportwissenschaftliche Beratung. Darüber hinaus werden in Fächern mit örtlichem Numerus Clausus – analog zu den Grundsätzen der Studienplatzvergabe bei der ZVS – Schulgutachten zu Anträgen auf Nachteilsausgleich anerkannt. Die entsprechenden Fächer werden auch gebeten, leistungs- sportliche Aktivitäten im Rahmen der Selbstauswahl bzw. der Eignungsfeststellungsverfah- ren zu berücksichtigen. Das Studentenwerk Heidelberg, Anstalt des Verbots von Kinder- öffentlichen Rechts, unterstützt im Rahmen sei- ner rechtlichen und Zwangsarbeit nach tatsächlichen Möglichkeiten das Anliegen dieser Kooperationsvereinba- rung und erklärt sich insbesondere zur Hilfe bei der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990Wohnraumbeschaffung und zum Ange- bot einer bedarfsgerechten Verpflegung bereit. Der Olympiastützpunkt Rhein-Neckar verpflichtet sich: • die Bundeskaderathletinnen/-athleten der olympischen Sportarten im Rahmen der Grundbetreuung in den entsprechenden Servicebereichen zu versorgen, • den Schutz Laufbahnberater als zentralen Ansprechpartner vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenOrt sowohl für die Athletin- nen/Athleten und deren Verbände als auch für die Mentorinnen/Mentoren der Univer- sität/Pädagogischen Hochschule sowie für das Studentenwerk einzusetzen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung individuellen Studien- bzw. Sportplanungen der GeschlechterAthletinnen/Athleten regelmäßig über die Laufbahnberatung im Zusammenwirken mit den Athleten/Verbänden bei den Verantwortlichen der Universität/Pädagogischen Hochschule abzustimmen, • die Regelungen Kooperationsvereinbarung den Bundeskaderathletinnen/-athleten bekannt zu xx- xxxx und zu empfehlen. Die beitretenden Sportverbände verpflichten sich: • Athletinnen und Athleten bei der Studienortwahl zu beraten und die Ruprecht-Karls- Universität Heidelberg sowie die Pädagogische Hochschule Heidelberg als Partner- hochschulen des Bundesnaturschutzgesetzes jeweiligen Sportverbandes zu empfehlen, • zur Benennung einer hauptamtlichen Person als zentralen Ansprechpartner für die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, die Pädagogischen Hochschule Heidelberg und Umweltschadensgesetzes den Olympiastützpunkt Rhein-Neckar, • regelmäßig in ihren Publikationen über die Universität/Pädagogische Hochschule und die sportlichen Erfolge der Athletinnen/der Athleten zu berichten und • die sportfachliche Planung frühzeitig mit den benannten Partnern abzustimmen. Der Allgemeine Deutschen Hochschulsportverband übernimmt im Rahmen dieser Vereinba- rung folgende Aufgaben: • In seinem Wirkungsfeld bei zukünftigen und bereits aktiven Studierenden und an allen Hochschuleinrichtungen wegen der geschaffenen Vorzüge und verbesserten Rah- menbedingungen für Leistungssportlerinnen/-sportler den Studienort Heidelberg, ins- besondere die Ruprecht-Karls-Universität und die Pädagogische Hochschule, zu empfehlen. • Die Kaderathletinnen/-athleten, die nach Abstimmung mit dem Spitzenverband an na- tionalen und internationalen Wettkämpfen des Hochschulsports teilnehmen, umfas- send zu informieren, organisatorisch und fachlich zu betreuen sowie die versiche- rungsrechtlichen Aspekte abzusichern. • In den adh-Publikationen zu gegebenen Anlässen über die Ergebnisse der Kooperati- onsvereinbarung zu berichten und auch in entsprechender Form die Leistungen der Aktiven bei nationalen und internationalen Hochschulsportwettkämpfen und -meister- schaften bekannt zu machen und zu würdigen. • Weiterhin obliegt es dem adh, sowohl die Ruprecht-Karls-Universität und die Pädago- gische Hochschule als auch dem Spitzenverband mit Kontinuität über die erreichten sportlichen Leistungen und die erzielten nationalen und internationalen Erfolge der Kaderathletinnen/-athleten bei Studierendenwettkämpfen zu informieren. Heidelberg, den (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxx) (Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx) Rektor der Rektor der Xxxxxxxx Xxxxx-Universität Pädagogischen Hochschule Heidelberg Heidelberg (Xxxxxx Xxxxxxxxxx) (Xxxx Xxxxxxxxxxx) Geschäftsführer des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf KorruptionGeschäftsführer des Trägervereins Studentenwerkes Heidelberg, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insiderdes Olympiastützpunktes Anstalt des öffentlichen Rechts Rhein-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Neckar e.V. Generalsekretär des Deutschen

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Präambel. Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel sind die Kunden Stadt Kassel, der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Landkreis Kassel und andere Fördermittlerdie Gemeinde Calden mit Geschäftsanteilen von jeweils 333.000,00 DM. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit Industrie- und Handelskammer Kassel - nachstehend IHK genannt - wird in einem heute abzuschließenden Vertrag die stille Beteiligung der Burg Calenberg Beteiligungs- gesellschaft GmbH an der Flughafen GmbH übernehmen und nach einer Kapitaler- höhung in der GmbH dieser als weiterer Gesellschafter mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahreneinem Geschäftsanteil von 999.000,00 DM beitreten. Das Geschäft Land Hessen wird zunächst kein Gesellschafter der XXX.XXXX fokussiert Flughafen GmbH. Es beteiligt sich auf den Kanon aber an der FörderbereicheFörderung des Regionalflughafens Kassel-Calden, den mit dem Ziel, die Verständigung II definiertGesellschafterstruktur neu zu ordnen und die jetzige Einrichtung weiterzuentwickeln. Wettbewerbsgeschäft (wie Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Auffassung, daß mit einem Regionalflug- hafen Kassel-Calden eine Infrastruktur für erfolgreiches Wachstum bereitgestellt werden kann, die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlandentscheidend dazu beitragen wird, • die Beachtung Zukunftspotentiale Nordhessens optimal zu erschließen; • für bestehende Unternehmen einen Anreiz zu schaffen, in der Region aktiv zu bleiben und damit bestehende Arbeitsplätze zu sichern und zusätzlich zu schaffen; • neue Unternehmen zu bewegen, sich für einen Standort Nordhessen zu entscheiden und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Vertragspartner sehen in dem Ausbau des Verbots Flugplatzes Kassel-Calden eine heraus- ragende Aufgabe für die Region, die ihr die Chance gibt, alle Infrastruktureinrichtungen für erfolgreiches Wirtschaftswachstum vorzuhalten. Die kommunalen Gesellschafter wollen die "Chance Kassel-Calden" wahren und haben sich deshalb für eine Investition in die Mobilitätsinfrastruktur entschieden. Die IHK sieht darin ihre Verpflichtung und originäre Aufgabe, mit der Beteiligung einen Anschubimpuls für die nordhessische Wirtschaft bei dieser wichtigen Mobilitäts- investition zu geben. Die Beteiligung der IHK an der Flughafengesellschaft soll insbe- sondere gewährleisten, daß die Interessen der regionalen Wirtschaft künftig unmittelbar in die Entwicklung des Flughafens eingebracht werden und weitere privatrechtliche Partner für die Flughafen GmbH gewonnen werden können. Das Land Hessen fördert diese Strukturmaßnahme mit Mitteln aus der "Zukunfts- offensive Hessen" mit einem Betrag von Kinder- insgesamt 70.000.000,00 DM (in Worten: siebzig Millionen Deutsche Mark). Das Land anerkennt in diesem Zusammenhang die Entscheidungsautonomie, die poli- tische Souveränität und Zwangsarbeit nach Verantwortung der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus kommunalen Gesellschafter der Flughafen GmbH Kassel und die Gesamtinteressenvertretung der gewerblichen Wirtschaft gem. § 1 IHK-Gesetz durch die IHK. Das Land und die kommunalen Gesellschafter begrüßen und anerkennen ausdrücklich die Beteiligung der nordhessischen Wirtschaft an dem Jahre 1989/1990weiteren Ausbau des Flugplatzes Kassel-Calden und die Bereitschaft der nordhessischen Landkreise Werra-Meißner, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- KernarbeitsnormenHersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder und Waldeck-Frankenberg, in eine Beratung darüber eintreten zu wollen, ob und in welchem Umfang sie unmittelbar oder mittelbar über die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • Fördergesellschaft Nordhessen GmbH die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Flughafen GmbH Kassel als Gesell- schafter aktiv stärken können.

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Präambel. Als Förderbank für NordrheinIn der Hamburger Verwaltung wird zunehmend moderne IuK-Westfalen unterstützt Technik zur Unterstützung von Bürokommunikation eingesetzt. Mit diesen Werkzeugen wird sich die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Vorgangsbearbeitung am Arbeitsplatz und wirtschaftspolitischen Aufgabenin der Kooperation innerhalb und zwischen den Behörden und Ämtern verändern. Sie agiert dabei ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung auch eine verbindliche Kommunikation und Erledigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und sollen damit ihren Erwartungen an eine zeitgemäße/moderne Arbeitsweise der Verwaltung entsprechen. In diesem Sinne zielt der Ausbau eines modernen E-Government auf Veränderungen der Verwaltung im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Inneren ebenso ab wie auf eine neue zusätzliche Art und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden Weise der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Kom- munikation mit den Bürgerinnen und andere FördermittlerBürgern und der Öffentlichkeit. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt Verhandlungspart- ner streben an: • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit • Verstärkung der Bürgerorientierung der Verwaltung durch: ⮚ Öffnung der Verwaltungsprozesse für Bürger, Wirtschaft und Gesell- schaft durch Unterstützung der elektronischen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern bzw. Wirtschaft sowie ⮚ Verbesserung der Transparenz des Handelns der öffentlichen Verwal- tung durch Ausbau des elektronischen Informationsangebots Hamburgs • Weiterentwicklung von Informations- und Beteiligungsformen für die Beschäftigten durch möglichst umfassende Informationszugänge und • Schaffung moderner Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsmethoden, die sich an guten Beispielen in Wirtschaft u. Verwaltung orientieren. Der Umsetzung dieser Vorstellungen dient die Einführung und Nutzung automatisierter all- gemeiner Bürofunktionen und Informationsdienste. Die Besonderheit des zu regelnden An- wendungsbereichs liegt darin, dass die Ausstattung teilweise bereits genutzt wird, bestimm- te Techniken in Pilotbereichen erprobt wurden und, soweit es die Nutzung von Telekommu- nikationsdiensten betrifft, bereits in der Telekommunikationsrichtlinie vom 26. Januar 1993 bzw. in der Vereinbarung nach § 94 HmbPersVG auf dem Gebiet der Telekommunikation vom 10. Februar 1993 / 7. April 1993 geregelt ist. Mit E-Government werden vielfältige Erwartungen und Befürchtungen verknüpft, z.B. zeit- gemäße Arbeitsmöglichkeiten und Arbeitserleichterungen, verbesserter und erleichterter Zugang zu Information und Wissen, schnellere und transparentere Erledigung von Verwal- tungsangelegenheiten einerseits, unzumutbare Arbeitsverdichtung, Anonymisierung des Verhältnisses Bürger/Verwaltung, Gefahren für das Diskriminierungsverbot im Verhältnis informationelle Selbstbestimmungsrecht andererseits. Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Gesellschaft wollen in immer größerem Umfang auch elektronisch mit der Verwaltung in Kontakt treten, um durch die Nutzung elektroni- scher Medien u. a. Behördenbesuche zu anderen Kreditinstitutenvermeiden. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Will die Verwaltung diese neuen Kon- taktmöglichkeiten zur Verbesserung des Kundenservices und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft zur Steigerung der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon Effizienz der Förderbereicheinternen Abläufe nutzen, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX Nutzung automatisierter allgemeiner Bürofunktionen und multimedialer Techniken zu fördern. Voraussetzungen für eine umfassende Nutzung der Bürokommunikation sind, neben der Bereitstellung einer einheitlichen und kommunikationsfähigen Infrastruktur, die Akzeptanz und Kompetenz der Beschäftigten, um die bereitgestellte Informations- und Kommunikati- onstechnik effizient zu nutzen. Einführung und Ausbau von Werkzeugen der Bürokommunikation und die Ausrichtung der Verwaltung auf mehr E-Government vollzieht sich in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung einem Prozess. Die Partner dieser Vereinbarung wollen die einzelnen Teilschritte bewusst ausgestalten und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen dabei in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für fairem Umgang miteinander die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die jeweils notwendigen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1treffen.

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Präambel. Als Förderbank Die Deckungsrückstellungen für Nordrheinden TV Höherversorgung, Entgeltumwandlung und Direktversiche- rung, den BTVA und den VTV liegen in der Baden-Westfalen unterstützt Badener Pensionskasse (bbp). Dabei handelt es sich um Versicherungen mit unterschiedlicher Garantieverzinsung und unterschiedlichen Überschuss- berechtigten. Die bbp unterliegt der Kontrolle durch die XXX.XXXX das Land Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht (BaFin), die Verwendung von Überschüssen bedarf der Unbedenklichkeitserklärung der BaFin. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die BaFin erzwingen, dass Überschüsse nicht den Über- schussberechtigten zugeteilt, sondern anderweitig verwandt werden (z.B. zum Aufbau einer Zusatzre- serve für eine erforderliche Garantiezinsabsenkung, eine allgemeine Verlustrücklage oder die Eigen- kapitalausstattung). Das kann zu einer unerwünschten Quersubventionierung zwischen den Über- schussberechtigten führen. Ziele dieses Tarifvertrages sind die Vermeidung einer Quersubventionie- rung und eine gleiche Verzinsung aller Einlagen. Dieser Tarifvertrag gilt für die Rundfunkanstalten und die Berechtigten des TV Höherversorgung, Ent- geltumwandlung und Direktversicherung, des BTVA und des VTV. Die Tarifparteien sind sich einig, dass sich die Einlagen aller Überschussberechtigten aus den Versi- cherungsverträgen bei seinen struktur- der bbp gleich verzinsen sollen. Die verschiedenen Versicherungstarife und wirtschaftspolitischen AufgabenTarifgenerationen der bbp weisen jedoch unterschiedliche Garantieverzinsungen auf. Sie agiert dabei Aus diesem Grunde sind nach dem 31.12.2019 eigene Gewinnverbände für die verschiedenen Tarifgruppen zu bilden, um die Überschüsse verursachungsgerecht verteilen zu können. Die nach Gewinnverbänden ermittelten Überschüsse werden wie folgt verteilt: Im ersten Schritt sollen im öffentlichen Auftragvorgeschriebenen Maße Rücklagen gebildet werden, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“die allen Tarifen zu- gutekommen, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“wie z.B. die Eigenkapitalausstattung (Verlustrücklage). Im Gegensatz zweiten Schritt sollen mit den verbleibenden Überschüssen alle Versicherungstarife auf den durch- schnittlichen Garantiezins der alten Grundversorgung (VTV), höchstens aber auf die in dem jeweiligen Jahr erzielte Nettoverzinsung gemäß der Definition des Gesamtverbandes der Deutschen Versiche- rungswirtschaft aufgefüllt werden. Alle gegebenenfalls darüber hinausgehenden Erträge sollen gemäß den Tarifbedingungen auf alle Tarife verteilt werden. Erforderliche Zusatzreserven für eine eventuell nötige Garantiezinsabsenkung eines bestimmten Versicherungstarifs sind ausschließlich aus den Überschussanteilen dieses Versi- cherungstarifs zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerfüllen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt in § 2 angestrebten Verteilungsgrundsätze können aus Mitteln der bbp nur eingehalten werden, wenn die Kapitalerträge ausreichend sind. Reichen die Erträge in einem Jahr nicht aus, oder geneh- migt die BaFin eine Verwendung der Erträge gemäß § 2 nicht, dann muss für dieses Jahr von den angestrebten Verteilungsgrundsätzen abgewichen werden. Die Abweichungen werden als fiktive Dar- lehen, welche der einen Tarifgruppe von den übrigen Tarifgruppen gewährt werden, auf das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFolgejahr vorgetragen. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist Der hieraus entstandene Nachteil für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei Überschussberechtigten der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1darlehensgebenden Gewinn- verbände ist auszugleichen.

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Samples: Tarifvertrag Zum Fortbestand Und Zur Weiterentwicklung Der Versorgungssysteme

Präambel. Als Förderbank Die nachfolgenden Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung für Nordrhein-Westfalen unterstützt Pflegebedürftige in Hamburg werden nach dem Zeitaufwand vergütet, der für den jeweiligen individuellen Leis- tungseinsatz vor Ort benötigt wird. Der Leistungseinsatz beginnt mit der frühesten Xxxxxxx- xxxx, spätestens an der Wohnungstür / dem Betreten der Häuslichkeit (Wohnung) und endet mit dem Verlassen der Häuslichkeit. Bei Einsätzen außerhalb der Häuslichkeit beginnt der Einsatz mit der Begrüßung und endet mit der Verabschiedung. Der Leistungseinsatz bein- haltet somit auch den Zeitaufwand für die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- erforderliche Vor- und wirtschaftspolitischen AufgabenNachbereitung der Leis- tungserbringung vor Ort sowie die Dokumentation der Leistung in der Patientenpflegedoku- mentation vor Ort (Leistungszeit). Die Vergütung für den jeweiligen individuellen Leistungseinsatz ergibt sich aus der Multipli- kation von der tatsächlichen Leistungszeit in Minuten und der Vergütung je Leistungsminute. Die so ermittelte Einsatzvergütung ist Grundlage der Abrechnung und nicht die vertraglich vereinbarte Leistungszeit. Mit dieser Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen des jewei- ligen Leistungseinsatzes abgegolten. Für An- und Abfahrt kann die Wegepauschale aus dem Leistungskomplexsystem unter den dort genannten Voraussetzungen abgerechnet werden. Beim Zusammentreffen von nach Zeitaufwand abrechenbaren grundpflegerischen und/oder hauswirtschaftlichen Leistungen mit Leistungen der Grundpflege/hauswirtschaftlichen Ver- sorgung nach dem Leistungskomplexsystem und/oder Leistungen der häuslichen Betreuung kann die Wegepauschale nur einmal pro Einsatz abgerechnet werden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit. Die Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die not- wendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen. Leistungen der häuslichen Betreuung werden neben Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbracht. Sie agiert dabei umfassen Unterstützung und sonstige Hilfen im öffentlichen Auftraghäus- lichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Häusliche Betreuung kann nur in Anspruch genommen werden, wettbewerbsneutral wenn die Grundpflege und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratungdie hauswirtschaftliche Betreuung im Einzelfall sichergestellt sind (§ 124 Absatz 3 SGB XI). Ihre drei Förderfelder Leistungen nach § 124 SGB XI sind „Wirtschaft“gegenüber den Sozialhilfeträgern nicht abrechnungsfä- hig; Leistungen die nach dem SGB XII erbracht werden, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerbleiben hiervon unberührt. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit vereinbarten Leistungen richten sich immer nach dem individuellen Pflege- und Betreu- ungsbedarf, den genossenschaftlichen und privaten Banken Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Die Leistungen in den Bereichen Körper- pflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden von dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft Pflege- dienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Verrichtungen oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der ei- genständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Leistungen im Bereich der häusli- chen Betreuung werden nach individuellen Erfordernissen in Form von Unterstützung, Be- schäftigung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung erbracht. Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger die Einsatzvergütung entspre- chend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI über die zeitbezogene Ver- gütung. Mit der vereinbarten Vergütung sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Neben den Vergütungssätzen für die im Vergütungssystem nach Zeit aufgeführten Leistun- gen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil der nach § 3 des Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI für Hamburg vereinbarten Leistungen sind. Nach Zeitaufwand abrechenbare grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen so- wie Leistungen der häuslichen Betreuung umfassen insbesondere die nachfolgend genann- ten Einzelleistungen.. Körperpflege, z. B. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes An- und Auskleiden Teilwaschen Mund- und Zahnpflege Kämmen Waschen/Duschen/Baden An- und Auskleiden Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch z. B. Wechseln des Urin- u. Stomabeutels, Wechseln von Inkontinenzarti- keln/Urinal) Ernährung, z. B. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung Hilfen beim Essen und Trinken Hygiene in Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme Aufbereiten der Sondennahrung Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Verabreichung der Sondenkost Mobilität, z. B. Bett machen/richten Lagern/Mobilisierung Aufstehen/Zubettgehen Transfer mobilitätseingeschränkter Pflegebedürftiger innerhalb der Woh- nung An- und Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen und/oder Wie- deraufsuchen der Wohnung Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönl. Erscheinen erforderlich ist und ein Hausbesuch nicht möglich ist. Erstbesuch (vor Aufnahme der Pflege) Anamnese Pflegeplanung Folgebesuch (zur Aktualisierung der Pflege bei gravieren- der nicht nur vor- rübergehender Ver- änderung des Pfle- gezustands) Überarbeitung der Pflegeanamnese Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung Hauswirtschaftliche Versorgung, z.B. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials Heizen Reinigen von Fußböden, Möbeln und Haushalts-geräten im allgemein übli- chen Lebensbereich Trennung und Entsorgung des Abfalls Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes Wechseln der Wäsche Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln u. Ausbessern) Einräumen der Wäsche (auch bei hochgradiger Verwirrtheit in Verbindung mit absoluter Harn- und/oder Stuhlinkontinenz) Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (in der Vergabe Regel für eine Woche) Einkaufen von Leistungen ökonomischeLebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegen- ständen Unterbringung der eingekauften Waren und Gegenstände in der Woh- nung/im Vorratsschrank Kochen, ökologische (Zubereitung Spülen Reinigen des Arbeitsbereiches Häusliche Betreu- ung Begleitung, z.B.: Ermöglichung des Besuchs von Freunden und Verwandten Spaziergänge Begleitung zum Friedhof Beschäftigung, z.B.: Unterstützung, z. B.: Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Be- schäftigungen Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-Nacht-Rhythmus Unterstützung bei Spiel und Hobby Unterstützungsleistungen bei der Regelung von finanziellen und administrativen Angelegenhei- ten Unterstützung bei der Versorgung von Haustie- ren Beaufsichtigung, z.B.: Anwesenheit, u. a. Umweltschutzum Sicherheit zu vermitteln MUSTER‌ Anlage 4 Stand 2014 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Xxxxxx 0 Leistungs- und Abrechnungsnachweis SGB XI Abrechnungszeitraum: Der Einsatz- beginn ist in 15 Minuten- Intervallen anzugeben Patient Name: Vorname: Kostenträger: Name/Anschrift Pflegedienst Geb.Datum Xxxx.Xx.: Pflegestufe: Institutionsk. Anschrift: Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Wegepauschale Handz. Pflegek. Einsatzbeg Uhrz LK LK LK Zuschlag 10 % Gesamt P Wegepauschale Handz. Pflegek. Unterschrift Patient od. Vertreter Hinweis: Die auf diesem Vordruck vermerkten Daten werden zwecks Wegepauschale 2=voller € Betrag Abrechnung mit den Kostenträgern mittels EDV verarbeitet und gespeichert Wegepauschale 1=1/2 € Betrag Pflegedienst Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0x Pflegekasse Xxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxxx Muster-Leistungsnachweis - Xxxxxxxxxx, EnergieeffizienzXxx - Dezember 2013 Pflegeleistungen nach §36 SGB XI - Pflegeversicherung Xxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxxxx *19.12.1936 - Vers.: 99999999/1111111111/50001, PV: 2 Leistungen 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21Sa 22So 23 Mo 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28Sa 29So 30 Mo 31 Di Anz. Einsatz-Beginn LK1:Kl.Morgen/Abendtoilette LK3:Gr.Morgen-/Abendtoilette LK5:Lagern/Betten/Bewegungsaktivierung häusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) sowie soziale und ethische Aspektehäusl. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginn LK13b: Wechseln & Waschen Wäsche Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Einsatz-Beginnhäusliche BetreuungKorrektur Dauer (min.) häusl. Betreuung Hauswirtschaft/GrundpflegeKorrektur Dauer (min.) - HwH u. Grundpfl. LK18a: Wegepauschale sonstiges: Handzeichen Datum: Pflegedienst: Patient/Bevollmächtigter: - Leistungsinhalte der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung häuslichen Betreuung - Qualifikation des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1eingesetzten Personals - Abrechnung/Leistungsnachweise

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Präambel. Als Förderbank Die Hamburger AssistenzGenossenschaft eG (HAG) wurde 1994 von behinderten Men- schen gegründet mit dem Ziel, die für Nordrhein-Westfalen unterstützt sie damals unbefriedigende pflegerische Situation zu verbessern und ihre notwendigen Hilfen selbstbestimmt in Form von persönlicher Assistenz zu organisieren. Seit ihrer Gründung leistet die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei HAG als gemeinnützige Genos- senschaft persönliche Assistenz für behinderte Menschen, die im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral eigenen Wohnraum leben und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerihren Alltag selbstbestimmt gestalten. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot persönliche Assistenz umfasst ne- ben allen notwendigen pflegerischen Hilfen Unterstützung im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenHaushalt und bei allen Alltagsverrichtungen, Begleitung bei Freizeitaktivitäten sowie Assistenz bei der Ausbil- dung, im Studium und am Arbeitsplatz. Ihre Zusammenarbeit mit Auf diese Weise wird behinderten Menschen die selbstbestimmte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht. Die Qualität der persönlichen Assistenz ist das Ergebnis der Arbeitsleistung, die von den genossenschaftlichen und privaten Banken Beschäftigten in der Assistenz sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem HausbankenverfahrenBeschäftigten aller Abteilungen der HAG in das Unternehmen eingebracht wird. Das Geschäft Mit diesem Tarifvertrag soll ein Beitrag zur Zukunftssi- cherung der XXX.XXXX fokussiert sich auf HAG geleistet werden. Durch die Einführung tarifrechtlicher Regelungen und den Kanon Einstieg in eine angemessene Entlohnung der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- persönlichen Assistenz Be- schäftigten soll zur Sicherung der Qualität der Dienstleistung beigetragen und Forstwirtschaft eine Auf- wertung der persönlichen Assistenz erreicht werden. Es bedarf einer Refinanzierung der Tariflöhne und der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen durch die Kosten- xxxxxx. Bei der Ausgestaltung des Tarifvertrags wurden die besonderen Gegebenheiten der per- sönlichen Assistenz berücksichtigt. Die Assistenz findet zum großen Teil in der Privat- wohnung und im ländlichen Raumprivaten Umfeld der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer statt und berührt ihre ganz persönlichen Lebensbereiche. Dies erfordert einen sensiblen Um- gang mit bestimmten arbeitsrechtlichen Regelungen, • Umweltschutz-etwa im Hinblick auf Kontrollvor- schriften. Das Konzept der persönlichen Assistenz garantiert Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer das Recht, Technologie- ihre Assistentinnen und InnovationsmaßnahmenAssistenten selbst auszuwählen, • Maßnahmen sozialersie anzuleiten und zu bestimmen, kultureller zu welcher Zeit, an welchem Ort und wissenschaftlicher Artauf welche Weise die Assistenz erbracht wird. Nachhaltigkeit ist Die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sind ge- genüber den in ihrem jeweiligen Team beschäftigten Assistentinnen und Assistenten weisungsbefugt und üben eine Vorgesetztenfunktion aus. Diese Rechte sind unverzicht- barer Bestandteil der persönlichen Assistenz und dürfen nicht eingeschränkt werden. Gleichwohl sind die Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer sowie die Leitungskräf- te in der Geschäftsstelle zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte verpflichtet und haben Fürsorgepflichten für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Beschäftigten wahrzunehmen. Die Tarifparteien haben mit diesem Vertragswerk versucht, die Interessen der Beschäftig- ten mit den besonderen Gegebenheiten der persönlichen Assistenz und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungendem Recht auf Selbstbestimmung der Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer in Einklang zu brin- gen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten In diesem Sinne soll die Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen erfolgen. Ebenso sollen zukünftige Anpassungen und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht Weiterentwicklungen dieses Tarifvertrags in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1diesem Sinne ausgerichtet sein.

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Präambel. Als Förderbank für NordrheinDie Produzenten von Kino-Westfalen unterstützt Gemeinschaftsproduktionen und das ZDF verstehen sich als gemeinsame Partner bei der Förderung und Herstellung von Kino-Koproduktionen. In diesem Sinne haben sie sich nach Kündigung der vorangegangenen gemeinsamen Eckpunkte durch die XXX.XXXX das Land Produzentenvertreter zum 30.12.2016 nach intensiven Verhandlungen auf die vorliegenden neuen Terms of Trade über die vertragliche Zusammenarbeit bei seinen struktur- Film-/Fernseh- Gemeinschaftsproduktionen und wirtschaftspolitischen Aufgabenvergleichbare Kino-Koproduktionen verständigt. Sie agiert dabei Ziel dieser Regelung ist, die unterschiedlichen Verwertungsinteressen von Produzenten und Sender im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral Falle von Kino-Gemeinschaftsproduktionen zu einem Ausgleich zu bringen. Mit vorliegender Vereinbarung werden zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten für den Produzenten geschaffen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis damit auch die Finanzierungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen verbessert. Das ZDF hat dabei eine weitere Beschränkung seiner Rechte und deren Exklusivität zur maßgeschneiderten BeratungStärkung der Filmförderung und der Produzentenlandschaft akzeptiert. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“Basis der Zugeständnisse des ZDF ist dabei eine nunmehr erstmals durchgängige Differenzierung des Rechteerwerbs in Abhängigkeit zum Finanzierungsanteil des Senders. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittler. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Dies stellt einen strukturellen Paradigmenwechsel im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich Hinblick auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet Rechteaufteilung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Filmförderung bei Kino-Koproduktionen dar. Um den Nutzungsbedürfnissen des Zuschauers bei der Vergabe Online-Nutzung von Leistungen ökonomischeKino- Gemeinschaftsproduktionen gerecht zu werden, ökologische wurden die Auswertungsmöglichkeiten der Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des ZDF modernisiert und ebenfalls in Abhängigkeit des Finanzierungsanteils des Senders ausgestaltet. Dabei handelt es sich um Rahmenbedingungen, von denen im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Situationen (u. a. Umweltschutzz. B. betreffend Produktionsbedingungen, EnergieeffizienzFinanzierung oder Vertrieb) sowie soziale einvernehmlich abgewichen werden kann. Die vorliegende Vereinbarung ersetzt die „Eckpunktevereinbarungen über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktion und ethische Aspektevergleichbare Kino-Co- Produktionen“ vom 10./15./22.09.2015 bzw. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten02./20.10.2015. Die Parteien sind sich einig, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer die vorliegenden Bedingungen zu Kino- Gemeinschaftsproduktion innerhalb des Filmfördererabkommens (FFA) für andere als Kinoproduktionen im Hinblick auf die Leistungserbringung an • dort regelmäßig abweichenden Finanzierungen nicht sachgerecht sind. Das ZDF wird diese Bedingungen allerdings auch Kino-Koproduktionen außerhalb von Gemeinschaftsproduktion, die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10eine Produktionsförderung durch die FFA und/oder Länderförderungen erhalten, zugrunde legen, soweit die Finanzierungskonstellationen vergleichbar sind. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots Die hierin vereinbarten Bedingungen gelten für alle Genres von Kino-Gemeinschaftsproduktion mit Ausnahme von Kinder- und Zwangsarbeit Jugendfilme einschließlich Märchen1. Sie gelten außerdem nicht für Koproduktionen, an denen sich ausschließlich ARTE mit eigenem Finanzierungsanteil beteiligt. Zur Stärkung der Auswertungsmöglichkeiten der Produzenten wird mit diesen neuen Eckpunkten erstmals durchgängig eine Differenzierung der Rechteeinräumung nach Finanzierungsbeteiligung des Senders vorgenommen. Danach richtet sich der Umfang der zu erwerbenden Rechte des Senders sowie die Auswertungsmöglichkeiten des Produzenten zukünftig nach der UN- Kinderrechtskonvention Zugehörigkeit der Produktion zu einem der folgenden Finanzierungs- Cluster. Die Eingruppierung der individuellen Kino-Gemeinschaftsproduktion erfolgt auf Basis des Verhältnisses des Netto-Finanzierungsanteils des Senders einschließlich der ARTE- Beteiligung zu den deutschen Netto-Herstellungskosten: Finanzierungsanteil des Senders unter 18 % und bis zu Netto-Gesamtherstellungskosten von maximal € 3 Mio. Finanzierungsanteil des Senders bis 29,9 % (KRKsoweit nicht im ersten Cluster enthalten) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen Finanzierungsanteil des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie Senders von 30 % bis 44,9 % Finanzierungsanteil des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Senders ab 45 %

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Präambel. Als Förderbank für NordrheinDer IT-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei Planungsrat hat im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind Xxxxxx 2013 die Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken Strategie für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) und andere FördermittlerVertrauensdienste im E-Government (eID-Strategie)“ verabschiedet. Ziel der eID-Strate- gie ist die Schaffung eines flächendeckenden Angebotes von sicheren elektronischen Verfahren zur Gewährleistung von Identität, Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit (Ver- trauensdienste) in elektronischen Transaktionen, das von Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung genutzt werden soll. Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung kön- nen sich als Nutzer mit unterschiedlichen Standards und Technologien, wie insbesondere der eID- Funktion des elektronischen Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels, De-Mail, Hard- ware- oder Software-Token, Benutzername und Passwort, beim so genannten Identitätsprovider (tem- poräres Servicekonto, De-Mail-Provider) authentisieren. In seiner 17. Sitzung am 17. Juni 2015 hat sich der IT-Planungsrat in Fortschreibung der eID-Strategie für eine bundesweit flächendeckende Verbreitung von Bürger- und Servicekonten ausgesprochen. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt eID-Strategie verfolgt das Diskriminierungsverbot strategische Ziel der Schaffung einer zentralen gemeinsamen Identifi- zierungskomponente zur behördenübergreifenden Nutzung einer gemeinsamen Berechtigung und ei- nes gemeinsamen Berechtigungszertifikats in jedem Bundesland - neben der Möglichkeit der Be- schaffung einer Berechtigung je Behörde. § 21 Absatz 1 Satz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2015 (BGBl. I S. 970), sieht vor, dass Kommunen als Diensteanbieter unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 auf schriftlichen Antrag die Berechti- gung erhalten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenWege des elektro- nischen Identitätsnachweises beim Inhaber des Personalausweises mittels eines Berechtigungszerti- fikats anzufragen. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Mit der folgenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung machen die Landkreise und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft kreisfreien Städte von der XXX.XXXX fokussiert sich Möglichkeit der Übertragung der Teilaufgabe der elektronischen Identitätsfeststellung und des elektronischen Identitätsmanagements für die sichere Identifizierung auf den Kanon Landkreis Elbe- Elster - übergangsweise bis zum Inkrafttreten eines E-Government-Gesetzes des Landes Brandenburg - Gebrauch, um die Effizienz bei der FörderbereicheEinführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung zu erhöhen. Der Landkreis Elbe-Elster übernimmt es danach, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von bei der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut internetbasierten Fahrzeugzulassung als der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv Datenverarbeitung Verantwortliche die Personalausweisdaten von Antragstellern auszulesen und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet an die Vereinbarungspartner im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Verfahrenslösung für die internetbasierte Fahrzeug- zulassung zu übermitteln. Der Landkreis Elbe-Elster bedient sich bei der Vergabe von Leistungen ökonomischeDatenverarbeitung eines geeigneten Dritten als Auftragsverarbeiter. Die Übertragung der im § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2, ökologische Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 2. Alternative des Gesetzes über kommunale Gemein- schaftsarbeit im Land Brandenburg (u. a. Umweltschutz, EnergieeffizienzGKGBbg) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am vom 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandJuli 2014 (GVBl. I/14, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1[Nr. 32]).

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Präambel. Als Förderbank In Übereinstimmung mit aktuellen Ergebnissen der Wissenschaft bestätigt die gegenwärtige bildungspolitische Diskussion die entscheidende Bedeutung der Qualität frühkindlicher Bil- dungsprozesse für Nordrhein-Westfalen unterstützt den weiteren Lebensweg der Kinder und die XXX.XXXX Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Eingedenk der Verantwortung, die den Kindertageseinrichtungen als Orten frühkindlicher Bil- dung dabei zukommt, allen Kindern bestmögliche Bildungschancen zu eröffnen, schließen die der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehörenden Ver- bände, der Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden e. V. (DaKS), die Eigenbetriebe gemäß § 20 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) sowie das Land bei seinen struktur- Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung - nachstehend Vereinbarungspartner genannt - die folgende Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in den Berliner Kindertageseinrich- tungen. Damit erfüllen sie den in § 13 KitaFöG beschriebenen Auftrag zum Abschluss von verbindli- chen Vereinbarungen über die Qualitätssicherung und wirtschaftspolitischen AufgabenQualitätsentwicklung auf der Grund- lage eines von der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung beschlossenen landeseinheit- lichen Bildungsprogramms. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, den in § 22 SGB VIII und § 1 KitaFöG beschrie- benen Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen durch die Arbeit mit dem Berliner Bil- dungsprogramm zu erfüllen. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftragvereinbaren, wettbewerbsneutral gemeinsam durch die in dieser Vereinbarung beschriebenen Maßnahmen die pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen bei der Arbeit mit dem Bildungspro- gramm konsequent zu unterstützen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz sie den darin beschriebenen fachlichen Anforde- rungen gemäß zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX in erster Linie Hausbanken und andere Fördermittlerqualifizieren. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungen. Sie beachtet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch bei der Vergabe von Leistungen ökonomische, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenVereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der Charakter des Bildungspro- gramms als Orientierungsrahmen den Prinzipien der Pluralität, Trägerautonomie und Kon- zeptionsvielfalt entspricht. Damit bietet das Programm Trägern und Einrichtungen die Mög- lichkeit, innerhalb seines Rahmens ihre eigenen Konzeptionen und Schwerpunkte umzu- setzen. Gleichzeitig sind sich ihr Unternehmen die Vereinbarungspartner bewusst, dass das Bildungsprogramm ent- sprechend den Erfahrungen der Praxis und neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zukünf- tig fortzuschreiben ist und erklären ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung Bereitschaft, an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1diesem Fortschreibungsprozess mitzuwirken.

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Samples: Vereinbarung Über Die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertageseinrichtungen

Präambel. Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. ist Mitglied des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Er versteht seinen satzungsgemäßen Auftrag als gelebten Glauben der christlichen Gemeinde und als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums. Als Förderbank für NordrheinBesitzer der Seniorenwohnanlage Xxxx-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Xxxxxxxx-Haus stellt er Senioren Mietwohnungen zur Verfügung, in denen sie selbstbestimmt leben und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral gleichzeitig nach ihren Wünschen und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken sind die Kunden der XXX.XXXX Bedürfnissen unterstützende Dienstleistungen in erster Linie Hausbanken und andere FördermittlerAnspruch nehmen können. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot im Verhältnis zu anderen Kreditinstituten. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen und privaten Banken sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum, • Umweltschutz-, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, • Maßnahmen sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Art. Nachhaltigkeit Wohnanlage ist für die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv besonderen Bedürfnisse älterer Bewohner barierearm gebaut und wesentliches Kriterium ausgestattet. Alle als „Grundleistungen“ beschriebenen Angebote sind durch die Servicepauschale abge- deckt, ohne dass weitere Kosten entstehen. Sollten von einem Mieter unverhältnismäßig viele Serviceleistungen in Anspruch genommen werden, kann der Vermieter im Einzelfall auch wei- tere Serviceanfragen durch diesen Mieter für einen angemessenen Zeitraum ablehnen. Die „Wahlleistungen“ werden je nach Inanspruchnahme mit dem Vermieter bzw. einem Drittanbieter abgerechnet. Sollten Leistungen von Drittanbieten vermittelt werden, ist Vermitt- lung durch den Vermieter kostenlos. Die Leistungen selbst können jedoch kostenpflichig sein. Dabei ggf. geschlossene Verträge bestehen direkt zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Drittanbieter. Dem Mieter steht es jederzeit frei, sich für die vorgeschlagenen Kooperations- partner zu entscheiden, oder einen anderen Anbieter zu wählen. Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung öffentlicher Anlagen, Pflege der öffentlichen Außenanlagen, Winterdienst und Müllentsorgung werden vom Vermieter erledigt oder an Drit- te vergeben und über die Betriebskosten abgerechnet. • Ständige Erreichbarkeit des Hausmeisters während der Dienstzeiten • Getränkeverkauf und Transport von Getränkekisten in die Wohnungen • Bereitstellung und Befüllung des Getränkeautomaten • Kleinstreparaturen, wie z.B. Ersetzen von Leuchtmitteln (ohne Materialkosten), Entlüf- ten der Heizkörper, Befestigen und Ölen von Scharnieren und Schlössern an Türen, Fenstern und Einbauküchen u.ä. • in der Regel monatlich stattfindende Kafffeenachmittagen oder Mieterfrühstücke. • Feste (x.X. Xxxxxxxx, Xxxxxx, Weihnachten) incl. Bewirtung und Programm. • Organisation von verschiedenen wöchentlich oder monatlich statt findenden Gemein- schaftsaktivitäten, aktuell o Bibelgesprächskreis o Chor o Gedächtnistraining o Halbtagesausflug o Besuche des Kindergartens o Gottesdienst (unregelmäßig) Die Nennung dieser konkreten Angebote erfolgt nur beispielhaft und nicht verpflichtend für den Vermieter. • 2 Tageszeitungen im Angebot in der Sitzecke im Foyer • Nutzung der Sitzecken im Foyer und auf den Stockwerken, sowie des Lese- und Fern- sehraumes zur Freizeitgestaltung. • Nutzung der Gemeinschaftsräume für selbst organisierte Veranstaltungen und Fami- lienfeiern. • Informationen zu Veranstaltungen im Haus und in der Umgebung sowie zu verschie- denen Serviceangeboten. • Individuelle Beratung zu alltäglichen Lebensfragen, zu Hilfsangeboten und zur Wohnsi- tuation • Beratung in Krisensituationen, Seelsorge • Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Anträgen und bei ihren geschäftspolitischen EntscheidungenBehördenkontakten (keine Rechtsberatung und umfassende Sozialberatung). • Informationen über Wohngeld, Harz IV, Pflegeversicherung u.ä. oder Vermittlung einer entsprechenden Beratung • Kopier-, Fax- und Druckservice • Transport von abgehenden Briefen und Paketen zum Postamt • Entgegennahme von ankommenden Paketen nach Absprache Bei Bedarf kommen wir zur Beratung auch zu Ihnen in die Wohnung. • Hilfe bei kleinen Handwerksarbeiten in den Wohnungen und am Eigentum der Bewoh- ner (Erneuern von Lampen, Umräumen von Möbeln, Aufhängen von Bildern) • Hilfe beim Umgang mit elektronischen Geräten (Telefon, Fernseher, Computer) • Hilfe beim Ein- und Auszug sowie bei sonstigen Transportarbeiten • Nutzung eines Gästezimmers zu günstigen Konditionen. • Küchennutzung und Geschirr incl. Reinigung bei der Nutzung der Gemeinschaftsräu- me für Feste. • In der Regel findet monatlich ein Halbtagsausflug statt. Die Teilnahme ist meist kosten- los. Um eine Beteiligung an den Kosten durch eine Spende wird gebeten. Vermittelt werden können z.B.: • Hausnotruf, Pflegedienst, Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, • ein Beratungsgespräch zu o.g. Pflegeleistungen durch unseren Kooperationspartner „Vinzenz ambulant, der ökumenische Pflegedienst“ oder durch den Pflegestützpunkt Schwäbisch Gmünd. • Angebote des Seniorennetzwerkes und des Weststadtbüros (z.B. Fahrdienste, Ein- kaufsservice, Mittagstisch, …) • Fach- und Sozialberatung durch die Diakonische Bezirksstelle • Fachhandwerksfirmen für Reparaturen. • Rechtsberatung • ein regelmäßiger ehrenamtlicher Besuchsdienstes durch den Ev. Verein. Der Servicevertrag beginnt am …………, er wird für die Dauer des Mietverhältnisses abgeschlossen und endet mit der Beeendigung des Mietverhältnisses. Eine Kündigung oder Teilkündigung von einzelnen Bestandteilen des Vertrags während der Dauer des Mietvertragsverhältnisses ist ausgeschlossen Die Servicepauschale beträgt monatlich pro Person € 26,00 (in Worten: sechsundzwanzig Euro). Sie beachtet wird monatlich im voraus per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mieters zusammen mit der Miete abgebucht. Der Mieter erteilt hierzu sein Einverständnis, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, die o.g. Grund- und Wahlleistungen an die aktuellen Möglichkeiten und Bedürfnisse anzupassen. Sollte sich daraus eine maßgebliche Schlechterstellung der Mieter ergeben, ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Der Vermieter ist berechtigt, die Höhe der Servicepauschale im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten der üblichen Preissteigerung anzupassen. Für eine stärkere Erhöhung der Servicepauschale ist das Einverständnis der Mieter einzuholen. Erhöhungen der Pauschale und auch bei alle anderen Erklärungen, die Vertragsänderungen betreffen, muss der Vergabe Vermieter schriftlich abgeben. Zeigt sich nach der Erbringung einer Serviceleistung ein Mangel oder wird durch einen Mitar- beiter des Dienstleisters ein Schaden am Eigentum des Mieters oder an der Mietsache verur- sacht, so muss dies der Mieter dem Vertragspartner unverzüglich melden. Hierzu steht der blaue Briefkasten im Foyer zur Verfügung. Mehrere Xxxxxx haften für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuld- ner. Erhöhungen der Pauschale sowie andere Erklärungen mit dem Ziel, eine Vertragsän- derung herbei zu führen, müssen von Leistungen ökonomischeoder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Sollten Vereinbarungen aus diesem Vertrag nebst Anlagen ungültig sein oder werden, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achtenso gilt als vereinbart, dass sich ihr Unternehmen die übrigen in diesem Vertrag getroffenen Regelungen ihre Gültigkeit be- halten sollen. Die ungültige Regelung wird sodann durch eine neu zutreffende Vereinbarung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Vertragspartner am Nächsten kommt. Ansonsten gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Nebenabreden und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung Vertragsänderungen bedürfen grundsätzlich der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10Schriftform. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik DeutschlandSchwäbisch Gmünd, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990.........., • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen................................................... ………………….……………, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1...................................................

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Samples: Servicevertrag

Präambel. Als Förderbank Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen ist der Dachverband der sozialen Wohnungswirtschaft in Berlin-Brandenburg. Er ist der älteste und einer der beiden größten wohnungswirtschaftlichen Regionalverbände Deutschlands. Der Verband versorgt seine Mitgliedsunternehmen zuverlässig mit Expertenwissen, bündelt ihre Interessen und vertritt sie konsequent gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist er genossenschaftlicher Prüfverband. Die 350 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen unter seinem Dach stehen für Nordrheingutes und bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten, gelebte soziale, kulturelle und demografische Integration, stabile Quartiere, lebendige Nachbarschaften, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung, umfangreiches soziales Engagement und große stadtentwicklungspolitische Leistungskraft. Die BBU-Westfalen unterstützt die XXX.XXXX das Land bei seinen struktur- Mitgliedsunternehmen bewirtschaften zusammen rund 1,1 Millionen Wohnungen: Rund 700.000 Wohnungen in Berlin (= 40 % des Mietwohnungsbestandes) und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei 400.000 Wohnungen im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein – vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten BeratungLand Brandenburg (= 50 % des Mietwohnungsbestandes). Ihre drei Förderfelder sind „Wirtschaft“, „Wohnraum“ sowie „Infrastruktur/Kommunen“. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken Als größte Vermieter der Region sind die Kunden BBU- Mitgliedsunternehmen wichtige Arbeit- und Auftraggeber sowie Ausbildungsbetriebe. Auf der XXX.XXXX Grundlage der Verfassung des Landes Brandenburg, tritt die Landesregierung dafür ein, dass sich Brandenburg als Land der Freiheit und Solidarität, der lebendigen und starken Demokratie weiterentwickelt. Das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ bildet dafür den Rahmen: Es verknüpft staatliche und nichtstaatliche Möglichkeiten, Rechtsstaat und Bürgergesellschaft und regt damit die Schaffung von breiten Bündnissen quer durch die Gesellschaft an. In diesem Sinn unterstützt der BBU das Handlungskonzept der Landesregierung und schließt mit ihr, vertreten durch die Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ in erster Linie Hausbanken der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, folgende Kooperationsvereinbarung: Diese Vereinbarung bildet den Rahmen für die Zusammenarbeit des BBU mit der Landesregierung und andere Fördermittlerinsbesondere mit der von ihr zur Umsetzung des Handlungskonzeptes „Tolerantes Brandenburg“ eingerichteten Koordinierungs- stelle. Die XXX.XXXX beachtet dabei strikt das Diskriminierungsverbot Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist der gegenseitige Informationsaustausch eine wesentliche Grundlage, um Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewaltverherrlichung wirksam eindämmen zu können. BBU und die Koordinierungsstelle vereinbaren einen regelmäßigen Informationsaustausch über die in Zusammenhang mit der Kooperationsvereinbarung entstandenen Aktivitäten. Das betrifft insbesondere eine enge Zusammenarbeit im Verhältnis zu anderen KreditinstitutenFall von akuten Vorfällen rechtsextremistischer und fremdenfeindlicher Natur. Ihre Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Der BBU wird die Inhalte und privaten Banken Ziele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ gegenüber seinen Mitgliedsunternehmen, Wirtschaftspartnern sowie den Sparkassen folgt – wettbewerbsneutral – dem Hausbankenverfahren. Das Geschäft der XXX.XXXX fokussiert sich auf den Kanon der Förderbereiche, den die Verständigung II definiert. Wettbewerbsgeschäft (wie die gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie die Neuemission von Hypothekenpfandbriefen) wurde schon von der Landesbank NRW, dem Vorgängerinstitut der XXX.XXXX, nicht mehr verfolgt. Zur Erfüllung ihres Auftrags ist die XXX.XXXX seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in folgenden Bereichen tätig: • Sicherung und Verbesserung der mittelständischen Struktur der Wirtschaft, insbesondere Finanzierungen für Existenzgründungen und -festigungen, • staatliche soziale Wohnraumförderung, • Bereitstellung von Risikokapital, • bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden, • Infrastrukturmaßnahmen, • Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft geeigneten Formen und im ländlichen RaumRahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit kommunizieren. Insbesondere für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit stellt die Koordinierungsstelle das Logo des Handlungskonzeptes sowie andere Materialien zur Verfügung, die in geeigneter Weise vom BBU eingesetzt werden. Einzelne Veranstaltungen, Informationsformate und Projekte des BBU sind in besonderer Weise geeignet, zivilgesellschaftliches Engagement und Toleranz zu befördern und damit unterschiedliche Zielgruppen zu erreichen: Umweltschutz-BBU-Eigenmedien (Verbandszeitschrift „BBU-Nachrichten“ sowie unter xxx.xxx.xx) • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Messen und Ausstellungen • Unterstützung von ausgewählten Aktionen für die Stärkung von Demokratie und friedlichem Zusammenleben, Technologie- und Innovationsmaßnahmen, die durch die Koordinierungsstelle gefördert werden • Maßnahmen sozialerzur Unterstützung der Integration Geflüchteter Besonders wichtig ist es, kultureller die Inhalte und wissenschaftlicher ArtZiele des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ im Aus- und Weiterbildungsbereich zu vermitteln. Nachhaltigkeit ist für Der BBU wird sich deshalb bei seinen Mitgliedsunternehmen dafür einsetzen, dass sie die XXX.XXXX zentrales Leitmotiv bei ihnen beschäftigten Auszubildenden in geeigneter Weise auf das Bündnis aufmerksam machen und wesentliches Kriterium bei ihren geschäftspolitischen Entscheidungenseine Angebote nutzen. Sie beachtet Der BBU kann im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten und auch der Kooperation bei der Vergabe Koordinierungsstelle „Tolerantes Brandenburg“ Fördermittel beantragen, wobei die Gewährung nur möglich ist, soweit dafür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von Leistungen ökonomischejeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Potsdam, ökologische (u. a. Umweltschutz, Energieeffizienz) sowie soziale und ethische Aspekte. Dies berücksichtigend wird auch die Auftragnehmerin darauf achten, dass sich ihr Unternehmen und ihre Nachunternehmer für die Leistungserbringung an • die Einhaltung der Menschenrechte nach Maßgabe der Resolution der UN- Generalversammlung [erstmalig gefasst am 10. Dezember 1948] über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie darauf aufbauend die Menschenrechte gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, • die Beachtung des Verbots von Kinder- und Zwangsarbeit nach der UN- Kinderrechtskonvention (KRK) aus dem Jahre 1989/1990, • den Schutz vor systematischen/ diskriminierenden Arbeitsrechtsverletzungen nach den ILO- Kernarbeitsnormen, • die Grundsätze zur Gleichbehandlung der Geschlechter, • die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Umweltschadensgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes halten sowie • Europäisches und nationales Recht in Bezug auf Korruption, Bestechung, Betrug, Bilanzfälschung, Wettbewerbsverstöße, Geldwäsche, Insider-Geschäfte und Tax Compliance wahren werden.1Januar 2017 Xxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxx

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